TECHNISCHES FACHGEBIET
Diese Erfindung betrifft im Wesentlichen endoskopische Nähvorrichtungen,
im Speziellen Nähvorrichtungen, die zum Erzeugen einer Vielzahl von Stichen
geeignet sind, ohne aus dem Körper entfernt werden zu müssen, und Nähvorrichtungen,
die für eine endoluminale Verwendung geeignet sind.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Endoskopische Nähvorrichtungen sind aus dem Stand der Technik
bekannt, in den US-Patentschriften Nr. 5,364,408; 5,458,609; 5,540,704; 5,575,800;
5,578,044; 5,713,910; 6,048,351 und 6,346,111 B1 von Gordon et al. und in der US-Patentschrift
Nr. 6,096,051 von Kortenbach et al. beschrieben und im Folgenden als "Gordon und
Kortenbach Patente" bezeichnet. Kommerziell sind diese Vorrichtungen zum Setzen
von Nähten, welche vom Inhaber der vorliegenden Erfindung hergestellt und verkauft
werden, in Fachkreisen unter dem Markennamen CAPIO® bekannt. Andere
Patente und kommerzielle Ausführungsformen zum endoskopischen Nähen sind
ebenso in Fachkreisen bekannt.
Derzeit sind diese Vorrichtungen zum Setzen eines einzelnen Stiches
oder "Hubes" innerhalb des Körpers geeignet, wonach die Vorrichtung wieder
zurückgezogen und das Nähmaterial verknüpft und abgeschnitten wird,
oder die Nadel in die Vorrichtung wieder eingesetzt und die Vorrichtung in den Körper
zurückgeführt wird, um einen zusätzlichen Stich oder "Hub" zu setzen.
Endoluminale Vorrichtungen umfassen den Oberbegriff der Vorrichtungen,
die in ein Körperlumen eingesetzt werden und endoluminale Prothesen beinhaltet,
aber nicht darauf beschränkt sind, wie etwa Stents, Grafts und Kombinationen
hiervon, welche unter anderem allgemein als Stent-Grafts und Hohlvenenfilter bezeichnet
werden. Endoluminale Vorrichtungen können durch sogenannte "minimalinvasive
Maßnahmen" implantiert werden, bei welchen die Vorrichtung, deren radiales
Ausmaß beschränkt gehalten wird, durch eine Einsetzvorrichtung oder "Einführer"
an den Ort verbracht wird, an dem sie benötigt wird. Die Einsetzvorrichtung
kann in den Körper durch die Haut des Patienten oder durch eine "Cutdown"-Methode
eintreten, bei welcher das Eintrittslumen, wie etwa ein Blutgefäß durch
eine unbedeutende Operation freigelegt wird. Sobald die Einsetzvorrichtung durch
das Körperlumen zum Einsetzort der Vorrichtung navigiert wurde, wird die Einsetzvorrichtung
betätigt, um die Expansion der endoluminalen Vorrichtung auf einen vorbestimmten
Durchmesser am Einsetzort zu bewirken, woraufhin die Einsetzvorrichtung zurückgezogen
wird. Hierin bezieht sich die Bezeichnung "proximal" auf die Richtung, welche dem
Ende der Transportvorrichtung außerhalb des Körperlumens näher ist
und die Bezeichnung "distal" auf die Richtung entgegen der "proximalen" Richtung.
Es wäre von besonderem Vorteil, wenn man eine Vorrichtung endoluminal
durch fixierende Nähte platzieren könnte. Da es wünschenswert ist,
eine Vorrichtung durch mehr als eine Naht zu platzieren, wie etwa eine zylindrische
Prothese an den Wänden eines Körperlumens zu sichern, könnten endoluminale
Nähvorrichtungen, welche in einem Körperlumen einsetzbar sind, von der
Fähigkeit profitieren, mehr als einen Stich zu setzen, ohne die Notwendigkeit
eines Zurückziehens der Nähvorrichtung aus dem Körperlumen zwischen
den Stichen. Daher ist es wünschenswert, eine fern-wiederbestückbare Nähvorrichtung
bereitzustellen, welche in ein Körperlumen eingesetzt werden kann. Fern-Wiederbestücken
ist allerdings für jegliche Art endoskopischen Nähens wünschenswert,
nicht nur für endoluminales Nähen.
WO 93/01750 offenbart eine chirurgische Nähvorrichtung, welche
zum Setzen mehrerer Stiche innerhalb eines Körperlumens geeignet ist, ohne
das Instrument aus dem Körperlumen zurückzuziehen. Diese Vorrichtung umfasst
einen gestreckten Rumpfteil und einen Kopf am distalen Ende des Rumpfteils, wobei
der Kopf einen Nadeltrieb in einem Nadelfang umfasst, was die Vorwärts- und
Rückwärtsbewegung der an einem Nähmaterial angebrachten Nadel ermöglicht.
US 6096051 offenbart gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 ebenso eine chirurgische Nähvorrichtung mit einem
gestreckten Rumpfteil und einem Kopf am distalen Ende des gestreckten Rumpfteiles.
Der Kopf umfasst einen Nadeltrieb und einen Nadelfang, wobei der Nadeltrieb die
Nadel in proximaler Richtung dem Nadelfang entgegentreibt, in welchem die Nadel
letztendlich aufgenommen wird.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Der Kopf kann so ausgestaltet sein, dass er sich relativ zum gestreckten
Rumpfteil drehen kann. Der gestreckte Rumpfteil und der Kopf können zum Einbringen
in ein Körperlumen ausgestaltet sein. Eine endoluminale Nähvorrichtung
kann eine aufblasbare Blase zur Stabilisierung des Kopfes innerhalb eines Körerlumens
aufweisen.
In einer Ausführungsform weist die Nadel einen Absatz mit einem
ersten Durchmesser, welcher sich zu einem spitzen Ende hin verjüngt, und einen
Körper mit einem zweiten Durchmesser auf. Der Nadelfang umfasst eine Fuge mit
einer ersten Breite, welche geringer als der erste Durchmesser des Nadelabsatzes
ist, eine Einschnürung mit einer zweiten Breite, die enger als die erste Breite
ist, und eine Öffnung mit einem Durchmesser, welcher größer als der
erste Durchmesser des Nadelabsatzes ist. Der Druckstab kann so ausgestaltet sein,
dass er die Nadel im Nadelfang von einer ersten Position in der Fuge auf einer Seite
der Einschnürung zu einer zweiten, mit der Öffnung auf der anderen Seite
der Einschnürung fluchtenden Position bewegt.
Das proximale Ende der Vorrichtung kann einen Bediener des Nadeltriebs
zum Anlenken einer Kopplung, welche den Nadeltrieb anlenkt, einen Nadellösebediener
zum Betätigen des Hilfsmittels zum Bewegen der Nadel von der ersten Position
im Nadelfang zu der zweiten Position und, falls die Vorrichtung eine aufblasbare
Blase zum Stabilisieren des Kopfes innerhalb des Körperlumens umfasst, eine
Kontrolleinrichtung zum Kontrollieren der Aufblasung der Blase umfassen.
Die Erfindung kann in einem Verfahren zur Herstellung einer laufenden
Naht durch eine hierin beschriebene endoskopische Nähvorrichtung Verwendung
finden. Das Verfahren umfasst die aufeinander folgenden Schritte des Verbindens
eines Nähmittels mit der Nadel und Platzieren der Nadel im Nadeltrieb, des
Positionierens des Kopfes an einem ersten gewünschten Ort nahe eines Gewebes,
dem Fernbetätigen des Nadeltriebs zum Treiben der Nadel durch das Gewebe in
den Nadelfang, um einen ersten Stich zu erzeugen, und dem Fernbetätigen der
Hilfsvorrichtung, um die Nadel von der ersten Position im Nadelfang in die zweite,
vom Nadelfang gelöste oder einer zum Lösen bereiten Position zu bewegen.
Die Nadel wird anschließend vollständig aus dem Nadelfang gelöst
und fernbedient in den Nadeltrieb wieder eingesetzt, der Kopf wird in einer anderen
gewünschten Position positioniert und der Nadeltrieb wird fernbetätigt,
um einen weiteren Stich zu erzeugen. Wenn die Vorrichtung flexibel und zum Einsetzen
in ein Körperlumen geeignet ist, umfasst das Verfahren ferner das Einbringen
der Vorrichtung in das Körperlumen, um die gewünschte Position zu erreichen.
Wenn die Vorrichtung eine aufblasbare Blase umfasst, umfasst das Verfahren ferner
das Aufblasen der Blase, sobald sich der Kopf in der gewünschten Position befindet,
um den Kopf innerhalb des Körperlumens zu stabilisieren.
Die Erfindung kann in einem Verfahren zum Erzeugen eines Stiches durch
eine endoskopische Nähvorrichtung innerhalb eines Körperlumens Verwendung
finden, wobei die Vorrichtung einen flexiblen gestreckten Rumpfteil mit einer aufblasbaren
Blase, einen sich vom distalen Ende des gestreckten Rumpfteils erstreckenden Kopf
mit einem fernbetätigbaren Nadeltrieb, einen Nadelfang und eine Nadel umfasst.
Das Verfahren umfasst die Schritte des Verbindens eines Nähmittels mit der
Nadel und des Platzierens der Nadel in dem Nadeltrieb, des Einbringens der Vorrichtung
in das Körperlumen und des Positionierens des Kopfes in einer gewünschten
Position nahe eines Teils der Lumenwand, des Aufblasens der Blase zur Stabilisierung
des Kopfes innerhalb des Körperlumens, des Fernbetätigens des Nadeltriebs,
um die Nadel durch die Lumenwand in den Nadelfang zu treiben, um einen Stich zu
erzeugen, und des Sicherns des Stiches an der Lumenwand.
In jeder aus der Vielzahl von Ausführungsformen kann zumindest
der Nadelfang strahlungsundurchlässig sein, wobei in diesem Fall das Verfahren
zur Benutzung der Vorrichtung die Benutzung einer Bilddarstellungsmethode umfasst,
wie etwa einer Computertomographie, um die Vorrichtung beim Durchführen der
Verfahrensschritte zu betrachten.
Das Verfahren der Benutzung der endoluminalen Nähvorrichtung
kann das Sichern einer endoluminalen Vorrichtung innerhalb eines Körperlumens
umfassen. Beispielsweise kann bei einer endoluminalen, einen Stent mit einem oder
mehreren Apizes umfassende Prothese das Verfahren das Sichern des Stents mit einem
oder mehreren Stichen umfassen, wobei jeder Stich mindestens einen Apex an der Lumenwand
sichert. Insbesondere kann das Verfahren das Sichern der endoluminalen Prothese
innerhalb einer Aorta umfassen, wie etwa zur Behandlung eines Bauchaortenaneurysmas.
Das Verfahren kann die Erzeugung einer Vielzahl von laufenden Nähten
ohne Wiederentfernen der Vorrichtung aus dem Körperlumen umfassen.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass sowohl die obige allgemeine
Beschreibung als auch die folgende detaillierte Beschreibung als Beispiele, jedoch
nicht als Beschränkung der Erfindung zu verstehen sind.
ZEICHNUNGSBESCHREIBUNG
Die Erfindung wird anhand der folgenden detaillierten Beschreibung
am Besten durch Lesen in Verbindung mit den entsprechenden Figuren verstanden. Es
soll hervorgehoben werden, dass gemäß einer gängigen Praxis die verschiedenen
Merkmale in den Zeichnungen nicht maßstabsgetreu sind. Vielmehr sind die Größen
der verschiedenen Merkmale aus Gründen der Deutlichkeit vergrößert
oder verkleinert. Die Zeichnungen beinhalten folgende Figuren:
1 bildet ein Bauchaortenaneurysma (AAA) und eine endoluminale
Prothese im Querschnitt und eine Aufsicht auf eine beispielhafte Ausführungsform
einer endoluminalen Nähvorrichtung der vorliegenden Erfindung beim Nähen
der Prothese an das Körperlumen ab.
2 zeigt eine Nahansicht eines distalen Teils der Prothese
aus 1, nachdem ein Nähmittel platziert wurde.
3 zeigt eine Nahansicht eines Beispiels für einen
Kopf der Nähvorrichtung aus 1 in einer Position
zum Hub eines Nähmittels, wie es von der Lumenwand gesehen werden würde.
4 zeigt ein Beispiel für eine Ausführungsform
eines Nähkopfes zum Gebrauch mit einer endoluminalen Nähvorrichtung, wobei
ein Teil des äußeren Gehäuses zum Offenlegen des Nadeltriebs, des
Nadelfangs, der Stange und der Kopplung zum Betätigen des Nadeltriebs mit der
Stange entfernt wurde.
5A zeigt ein Beispiel für eine Ausführungsform
eines Nähkopfes, welcher zur Fern-Wiederbestückung des Nadeltriebs mit
der Nadel geeignet ist, in einer Lage vor dem Betätigtwerden zum Setzen eines
ersten Stiches.
5B zeigt ein Beispiel für eine Ausführungsform
eines Nähkopfes aus 5A in einer Zwischenposition
während des Betätigtwerdens zum Erzeugen eines ersten Stiches.
5C zeigt ein Beispiel für eine Ausführungsform
des Nähkopfes aus 5B in einer vollständig
betätigten Position, in welcher die Nadel in den Nadelfang einrückt.
5D zeigt ein Beispiel einer Ausführungsform eines
Nähkopfes aus 5C, der Nadel im Nadelfang und dem
in die unbetätigte Position zurückgekehrten Nadeltrieb.
5E zeigt ein Beispiel einer Ausführungsform eines
Nähkopfes aus 5D, während die Nadel in Vorbereitung
der Erzeugung eines zweiten Stiches zum Nadeltrieb zurückkehrt.
6A zeigt eine Außenansicht des Druckstabes, des
Nadelfangs und der Nadel aus 5D, wie sie vom Inneren
der Nähvorrichtung entlang der Linie 6-6 gesehen werden würde.
6B zeigt den Druckstab, den Nadelfang und die Nadel
aus 6A, nachdem der Druckstab an der Nadel angreift
und sie hinter die Einschnürung der Nadelfangfuge drückt.
6C zeigt den Druckstab, den Nadelfang und die Nadel
aus 6B mit der Nadel in der Öffnung, wo sie vom
Nadelfang gelöst werden kann.
7 zeigt einen distalen Teil eines Beispiels einer endoluminalen
Nähvorrichtung der vorliegenden Erfindung mit einer stabilisierenden Blase.
8 zeigt ein Beispiel eines proximalen Teils eines Beispiels
einer endoluminalen Nähvorrichtung der vorliegenden Erfindung mit Betätigungsmitteln
für den Nadeltrieb, den Druckstab und der aufblasbaren Blase.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die Figuren erklärt,
wobei gleiche Nummern die gleichen Bauteile in allen Figuren bezeichnen. Solche
Figuren sollen mehr der Erklärung als der Beschränkung dienen und sind
hiermit zur Erleichterung der Erklärung der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung
eingefügt.
Bezugnehmend auf die 1 bis
4 ist ein Beispiel einer chirurgischen Vorrichtung
10 gezeigt, welche zum Nähen von innerhalb eines Körperlumens
14 aus geeignet ist. Die Vorrichtung 10 umfasst einen gestreckten
Rumpfteil 16 mit einem Kopf 18 an seinem distalen Ende
20. Der Kopf 18, für den Innenansichten der Beispiele für
seine Ausführungsformen in den 4 und
5A bis 5E gezeigt sind,
umfasst einen fern-betätigbaren Nadeltrieb 22 und einen Nadelfang
24. Eine zur Aufnahme eines Nähmaterials 28 geeignete Nadel
26 ist dazu geeignet, durch den Nadeltrieb 22 durch Gewebe, wie
etwa durch eine Lumenwand 12 in einen Nadelfang 24 getrieben zu
werden, um einen Stich 30 zu erzeugen.
Wie in den 1 bis 3
gezeigt, kann die Vorrichtung 10 zur Sicherung einer endoluminalen Vorrichtung,
wie etwa einer endoluminalen Prothese 32 an eine Lumenwand benutzt werden.
Die Prothese 32 umfasst eine gegabelte Vorrichtung zum Implantieren in
eine Aorta 33, im Speziellen zur Reparatur eines Bauchaortaaneurysmas (AAA)
35. Die Prothese 32 umfasst einen Stent 34, der distal
aus einer Graftverkleidung oder Umhüllung 36 hervorsteht.
Ein T-förmiger Griff 40 und ein Druckkolben
42 sind am proximalen Ende 38 der Vorrichtung 10 angeordnet.
Der T-förmige Griff 40 ist mit dem gestreckten Rumpf 16 verbunden.
Der Druckkolben 42 ist mit dem der Stange 44 (gezeigt in
4) und einer Schraubenfeder 15 (gezeigt in
1) verbunden. Die verschiedenen in den 1
und 4 gezeigten Elemente und andere hier nicht gezeigte
Elemente arbeiten im Allgemeinen wie in den US-Patentschriften 6,048,351 und 6,346,111
gezeigt und beschrieben, auf die hier Bezug genommen wird. Die neuen Merkmale der
vorliegenden Erfindung sind jedoch nicht auf die Verwendung in Bezug auf die in
den '351 und '111 Patenten gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt, sondern können vielmehr in jeglichen in Fachkreisen bekannten
Vorrichtungen Anwendung finden und insbesondere in jeglichen Vorrichtungen, die
in den Gordon und Kortenbach Patenten beschrieben werden.
Das Verschieben des Druckkolbens 42 in der Richtung des Pfeils
D bewirkt, wie in 1 gezeigt, dass sich die Stange
44 in Richtung des Pfeiles A bewegt, wobei die Koppelung 46wie
durch Pfeil B in 4 gezeigt bewegt wird, was den Nadeltrieb
22 dazu veranlasst, in Richtung des Pfeiles C zu wirken. Obwohl ein Typ
der Koppelung 46 in 4 gezeigt ist, sind andere
Koppelungen in Fachkreisen bekannt und die Erfindung ist nicht auf einen bestimmten
Typ von Koppelung oder Mechanismus zur Fernbetätigung des Nadeltriebs
22 beschränkt. Die Betätigung des Nadeltriebs 22 bewirkt,
dass die Nadel 26 das Lumen durch Durchstechen der Lumenwand
12 an einem distal zum Apex 37 des Stents 34 gelegenen
Austrittsort X austritt und das Lumen an einem proximal zum Stent-Apex gelegenen
Wiedereintrittsort wieder eintritt, wie in 2 gezeigt,
wobei sie den Stich 30 hinterlässt. In einer Ausführungsform
steckt die Nadel 26 im Nadelfang 24 und die Vorrichtung
10 ist aus dem Körper entfernt worden, so dass die Nähmittelenden
in einer in Fachkreisen bekannten Art abgeschlossen werden können. Beispielsweise
kann ein Knoten 39 in das Nähmittel gebunden werden und durch das
Lumen zum Ort L an der Lumenwand 12 zurück verbracht werden, wobei
eine endoluminale Knotenverschiebungsvorrichtung verwendet werden kann, wie sie
in Fachkreisen bekannt ist (nicht gezeigt) und die losen Enden des Nähmittels
anschließend abgeschnitten und entfernt werden können, was ebenfalls in
Fachkreisen bekannt ist. Das US-Patent 6,070,589, auf welches hiermit Bezug genommen
wird, beschreibt eine Anzahl von beispielhaften Verfahren und Vorrichtungen zum
Abschließen loser endoluminaler Nähmittelenden. Die Erfindung ist jedoch
nicht auf eine bestimmte Vorrichtung oder Verfahren zum Abschließen der Nähmittelenden
zum Sichern der durch Benutzung der vorliegenden Erfindung an der Lumenwand erzeugten
Stiche beschränkt.
Durch die durch den Zwang der Entfernung der endoluminalen Vorrichtung
aus dem Körper für jeden Stich hervorgerufenen Problematik ist es besonders
vorteilhaft, eine zum Erzeugen von mehr als einem Stich vor der Notwendigkeit des
Wiederentfernens geeignete Nähvorrichtung vorzusehen. Ein Beispiel für
eine Ausführungsform von einem Vorrichtungskopf 18a, welcher zum Fern-Wiederbestücken
mit der Nadel geeignet ist, um eine Vielzahl von Stichen ohne Wiederentfernen der
Vorrichtung aus dem Körper zu ermöglichen, ist in den 3
und 5A bis 5E gezeigt.
Zusätzlich zum Nadelfang 24a mit einer zum in 4
gezeigten Nadelfang 24 unterschiedlichen Geometrie, weist der in den
5A bis 5E gezeigte Kopf
18a ebenso einen fernbetätigbaren Druckstab 50 zum Bewegen
der Nadel von einer ersten Position zu einer zweiten Position im Nadelfang auf,
nachdem diese durch den Nadelfang aufgefangen wurde.
Die Funktion des Kopfes 18a wird im Folgenden beschrieben.
Als erstes wird, wie in 5A gezeigt, ein Nähmaterial
28 durch die Nadel 26a in einer in Fachkreisen bekannten Weise
aufgenommen, wobei die Nadel 26a in den Nadeltrieb 22a eingebracht
wird. Nachdem der Kopf 18a an einem Ort positioniert wurde, wo dieser einen
oder mehrere Stiche erzeugen soll, wird die Stange 44a in Richtung des
Pfeiles A in einer in Fachkreisen bekannten Weise fernbedient, wie etwa durch Drücken
eines Druckkolbens 42, wie in 1 dargestellt
wird. Die Koppelung 46a überträgt anschließend die Bewegung
des Stabes 44a in eine Betätigung des Nadeltriebs 22a in
Richtung des Pfeiles C, wie in 5B gezeigt. An einem
in 5B gezeigten Zwischenpunkt greift der mit der Stange
44a verbundene Stein 52 am proximalen Ende 54 des Nadeltriebs
22a an, um die Vermittlung der Bewegung der Stange 44a in Richtung
des Pfeiles A in die Bewegung des Nadeltriebs 22a in Richtung des Pfeiles
C zu übertragen. Wie in 5B gezeigt, ist die Nadel
bereits aus dem Lumen durch die Lumenwand 12 durch ein Austrittsloch X
ausgetreten.
In einer gänzlich betätigten und in 5C
gezeigten Position ist der Nadeltrieb 22A durch Durchstechen der Lumenwand
12 an einem Wiedereintrittsloch R wieder in das Lumen eingetreten und die
Nadel 26a hat in den Nadelfang 24a eingegriffen. Die Stange
44a und der Nadeltrieb 22a werden anschließend zu der in
5D gezeigten Position zurückgeführt, wobei
die Nadel 26a im Nadelfang 24a mit dem Nähmaterial
28 zurückbleibt, welches durch einen über die Löcher X und
R durch die Lumenwand 12 führenden Pfad zurückführt.
Bezüglich 5A umfasst die Nadel
26a einen sich zu einem spitzen Ende 53 hin verjüngenden
Absatz 54 mit einem Durchmesser d1 und einen Rumpf
56 mit einem zweiten Durchmesser d2, der enger als der Absatz
ist. Bezüglich den 6A bis 6C
ist eine Aufsicht auf die Anordnung des Nadelfangs 24a, der Nadel
26a und des Druckstabes 50 gezeigt, wie sie vom Inneren des Kopfes
18a aus entlang der in 5D strichlinierten
Linie 6-6 gesehen werden würde.
Der Nadelfang 24a umfasst eine Fuge 60, die durch
die Rippen 61a und 61b eingefasst ist. Die Rippen 61a
und 61b sind vorzugsweise durch offene Bereiche 63 begrenzt, so
dass die Rippen flexibel genug sind und eine Deformation erlauben, sobald der Absatz
54 der Nadel 26a in die Fuge 60 eindrückt. Wie in
6A gezeigt, weist die Fuge 60 eine erste Breite
w1 auf, die geringer ist als der Durchmesser d2 des Absatzes
54 der Nadel 26a und im Wesentlichen gleich oder geringfügig
kleiner ist als der Durchmesser d3 des Körpers 56, so dass
die Fuge 60 die Nadel 26a durch Reibschluss zwischen den Wänden
der Fuge und dem Körper an Ort und Stelle halten kann und es sogleich dem Körper
erlaubt, sich in der Fuge entlang zu bewegen. Die Einschnürung 62
der Fuge 60 hat eine Breite w2, die geringer ist als die Breite
w1, um einen Abschnitt zu erzeugen, wo die distale Bewegung der Nadel
26a in der Fuge eine größere aufgebrachte Kraft als im Rest der
Fuge benötigt. Die Öffnung 64 weist einen Durchmesser d3
auf, der größer ist als der Durchmesser d2 des Absatzes
54 der Nadel 26a.
Die Position der in 6A gezeigten Nadel
26a ist im Wesentlichen die gleiche wie die in der 5D
gezeigte Position. Bezüglich der 5E ist der Kopf
18a nun so positioniert, dass sich der Ausgangsabschnitt 59 (der
Abschnitt zwischen Wiedereintrittsloch R und Nadel 26a) des Nähmittels
28 in der Nähmittelfuge 55 (am Besten dargestellt in
3) entlang des Oberteils des Nadeltriebs
22a befindet und das Nähmittel 28 gespannt wird. Obwohl in
5E mit dem um 180° gedrehten und bezüglich
der in den 5A bis 5D gezeigten
Position gesenkten Kopf 18a gezeigt, ist die Rotation, obwohl sie nützlich
ist, nicht nötig, solange das Nähmittel 28 in der Nähmittelfuge
55 gehalten wird. Der Druckstab 50 wird dann in Richtung des Pfeiles
A vorbewegt, um an der Nadel 26a, wie in 6B
gezeigt, anzugreifen und die Nadel hinter die Einschnürung 62 der
Öffnung 64 entgegen zu drücken. Sobald die Nadel 26a
mit der Öffnung 64 fluchtet, wird am anderen Ende 66 des
mit der Nadel 26a verbundenen Nähmittels 28 gezogen, um die
Nadel 26a aus dem Nadelfang 24a zu befreien. Das Ziehen am anderen
Ende 66 des Nähmittels 28 führt dazu, dass die Nadel
26a dem Pfad des Nähmittels 28 durch die Fuge 55
entlang des Oberteils des Nadeltriebs 22a folgt, bis die Nadel im offenen
Ende 59 des Nadeltriebs 22a in der gleichen Weise aufgenommen
wird, wie in 5A gezeigt. Nachdem die Nadel
26a im Nadeltrieb 22a wieder aufgenommen wurde, erstreckt sich
das Nähmittel 28 von seinem Ende 66 außerhalb des Körperlumens
durch ein Austrittsloch X und ein Wiedereintrittsloch R in die im Nadeltrieb
22a aufgenommene Nadel 26a. Der Kopf 18 kann nun in eine
beliebige Ausrichtung gedreht werden, um einen zusätzlichen Stich durch Wiederholung
des oben beschriebenen und in den 5A bis
5E gezeigten Vorgehens zu erzeugen. Nachdem die gewünschte
Anzahl der Stiche erzeugt wurde, können die Enden des Nähmittels in einer
in Fachkreisen bekannten Weise wie oben besprochen abgeschlossen werden.
Obwohl er hier in Verbindung mit einer endoluminalen Ausführungsform
beschrieben wurde, sollte hier beachtet werden, dass der in den 5A
bis 6C gezeigte automatisch bestückbare Kopf ebenso
für nicht endoluminale Anwendungen dienlich sein kann. Demzufolge kann die
in den 6A bis 6C gezeigte
Druckstab- und Nadelfanganordnung in jeder Art von in Fachkreisen bekannten Nähvorrichtungen
eingesetzt werden. Ebenso ist die Nadelfangausgestaltung nicht auf eine bestimmte
Geometrie beschränkt, sondern ist durch jede Art von Ausgestaltung gekennzeichnet,
die es ermöglicht, die Nadel fernzubetätigen, um die Nadel vom Nadelfang
zu lösen.
Zusätzliche Merkmale können vorgesehen sein, um Vorteile
bei endoluminalen Anwendungen zu bewirken. Wie in 7
gezeigt, kann beispielsweise eine aufblasbare Blase 70 zur Stabilisierung
des Nähkopfes 72 innerhalb des Lumens 74 vorgesehen sein.
Die vollständig aufgeblasene Blase kann, falls gewünscht, eine Form aufweisen,
die den Blutstrom vollständig blockiert oder eine Form, welche weiterhin gestattet,
dass das Blut die Blase passiert. Obwohl das Aufblasen der Blase hauptsächlich
den Kopf 72 axial innerhalb des Lumens 74 zentriert, ist die Erfindung
nicht auf Anwendungen beschränkt, in welcher der Kopf exakt zentriert wird.
In einer Ausführungsform kann der gestreckte Rumpfteil 76 relativ
zur Blase 70 drehbar sein, wie etwa dort, wo zum Beispiel die Blase
70 eine Hülse um den gestreckten Rumpfteil 76 umfasst. In
einer anderen Ausführungsform kann der Kopf 72 relativ zum gestreckten
Rumpfteil 76 drehbar sein.
In Bezug auf die Ausführungsform, in welcher der Kopf
72 relativ zum gestreckten Rumpfteil 76 drehbar ist, kann der
Rotationsbereich eine Vielzahl von, vorzugsweise mindestens vier Rasten aufweisen,
wovon jede eine Rückmeldung an den Benutzer gibt, wie etwa eine hörbare
und/oder fühlbare Rückmeldung, wenn der Kopf in eine Rastposition eingelegt
worden ist. Beispielsweise kann der Kopf in eine oder mehrere Lagen entlang des
Rotationsbereiches "einklicken", so eine solche hörbare oder fühlbare
Rückmeldung geben und mehr Kraft zum Drehen des Kopfes aus der "eingeklickten"
Lage benötigen, als entlang des restlichen Bewegungsbereiches. Nähinstrumente
mit einem relativ zum Körper drehbaren Kopf sind allgemein im US-Patent Nr.
6,048,351 nach Gordon et al. beschrieben, auf das hier Bezug genommen wird. Insbesondere
kann es für die vier Punkte vorteilhaft sein, jeweils 90° voneinander
entfernt zu sein und dem Benutzer die Möglichkeit zu geben, verlässlich
vier 90° voneinander entfernte Nähte innerhalb des Lumens zu platzieren,
um die Prothese oder eine andere endoluminale Vorrichtung an der Lumenwand zu befestigen.
Bezüglich 8 ist ein Beispiel für
ein proximales Ende 81 einer Nähvorrichtung gezeigt, welche eine wie
in 7 gezeigte Blase 70 und einen wie in den
5A bis 5C gezeigten Druckstab
50 oder andere Mechanismen umfasst, um an Ort und Stelle
das Wiederbestücken mit der Nadel zu ermöglichen. Das proximale Ende
81 umfasst einen im Wesentlichen T-förmigen Griff 82, einen
ersten Druckkolben 84 zur Fernbedienung des Nadeltriebs, einen zweiten
Druckkolben 86 zur Fernbedienung des Druckstabes und einen Anschluss
88 zur Injektion einer Salzlösung oder eines anderen Fluides zum Aufblasen
der Blase 70. Es sollte verständlich sein, dass eine Ausführungsform
mit einer Blase, aber ohne Druckstab, eine ähnliche Erscheinung am proximalen
Ende, ohne den zweiten Druckkolben 86 haben kann, wie in 8
gezeigt. Entsprechend kann eine Ausführungsform mit einem Druckstab, jedoch
ohne Blase, eine ähnliche Erscheinung am proximalen Ende ohne den Anschluss
88 haben, wie in 8 gezeigt. Eine Ausführungsform
sowohl ohne Blase als auch ohne Druckstab hat eine wie in 1
gezeigte Erscheinungsform.
Die Konstruktionswerkstoffe der Ausführungsformen dieser Erfindung
können alle Arten von Materialien sein, die in Fachkreisen für medizinische
Vorrichtungen bekannt sind. In einer Ausführungsform umfasst ein gestreckter
Körper 16 ein in einen Hitzeschrumpfschlauch eingewickeltes Schraubengehäuse.
In einer anderen Ausführungsform können eines oder mehrere Elemente der
Vorrichtung, im Speziellen wenigstens der Nadelfang röntgenstrahlenundurchlässig
sein. Auf diese Weise können Abbildungstechniken, wie Computertomographie (CT)
Verwendung finden, jedoch nicht darauf beschränkt, um die Vorrichtung kontinuierlich
oder periodisch während der durchgeführten Verfahrensschritte zu beobachten.
Zur Wiederbestückung innerhalb des Körpers geeignete Vorrichtungen, bei
denen der Nadelfang, die Nadel und den Nadeltrieb jeweils mit Strahlenundurchlässigkeit
in einem gewissen Bereich vorgesehen sind, können dem Benutzer einen visuellen
Nachweis bereitstellen, dass die Nadel wiederbestückt wurde.
Obwohl die vorliegende Erfindung hierbei in Bezug zu bestimmten spezifischen
Ausführungsformen dargestellt und beschrieben wurde, ist sie nicht auf die
gezeigten Details beschränkt, sondern durch den Rahmen der folgenden Ansprüche.