Die vorliegende Erfindung betrifft ein Ausrüstungsteil für
ein Kraftfahrzeug, umfassend einen starren Tragrahmen und eine flexible Garnitur,
die die Außenseite des Tragrahmens bedeckt, wobei die Garnitur eine Verkleidungsaußenhaut
umfasst.
Die Erfindung ist insbesondere auf Armaturenbretter anwendbar.
US-3 871 636 beschreibt ein Kraftfahrzeug-Armaturenbrett, das einen
starren Tragrahmen und eine Stoßdämpfungsgarnitur umfasst.
Die Schrift FR-2 729 913 beschreibt ein Armaturenbrett gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die flexible Garnitur umfasst hierbei eine Schaumschicht, die zwischen
die Verkleidungsaußenhaut und den starren Tragrahmen eingesetzt ist. Diese
Schaumschicht verleiht der Garnitur die Flexibilität und die Dicke, was zum
Komfort im Inneren des Kraftfahrzeugs beträgt.
Die Gesamtherstellungskosten des Armaturenbretts sind jedoch relativ
hoch, und zwar vor allem da die Herstellung der Schaumschicht komplex ist.
Ein Ziel der Erfindung ist es, dieses Problem durch Schaffung eines
Ausrüstungsteils vom oben genannten Typ zu lösen, das einen befriedigenden
Komfort gewährleistet und gleichzeitig niedrigere Herstellungskosten hat.
Zu diesem Zweck ist Gegenstand der Erfindung ein Ausrüstungsteil
gemäß Anspruch 1.
Gemäß besonderen Ausführungsformen kann das Ausrüstungsteil
eines oder mehrere der Merkmale der Ansprüche 2 bis 10, einzeln oder in allen
technischen Kombinationen, umfassen.
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Kraftfahrzeug, das ein Ausrüstungsteil
umfasst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das Ausrüstungsteil ein Teil
ist, wie es oben definiert ist.
Zum besseren Verständnis der Erfindung folgt eine lediglich als
Beispiel dienende Beschreibung, in der auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen
wird. In dieser zeigen:
1 eine schematische perspektivische Teilansicht des
Karosseriegehäuses des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs,
2 eine schematische perspektivische und vergrößerte
Teilansicht, die einen Armaturenbrettabschnitt des Fahrzeugs von 1
zeigt,
3 eine schematische vergrößerte Schnittansicht
nach der Ebene III-III von 2,
4 eine schematische vergrößerte Ansicht des
Details IV von 3, das eine Verformung der Garnitur
des Armaturenbretts veranschaulicht, und
5 eine 4 entsprechende
Ansicht, die eine Abwandlung des Armaturenbretts bei Fehlen einer Verformung veranschaulicht.
1 zeigt das Karosseriegehäuse eines Kraftfahrzeugs.
Man sieht insbesondere ein Armaturenbrett 1, ein Steuerrad 2 und
eine Windschutzscheibe 3.
Im Nachstehenden beziehen sich die Begriffe "vorne", "hinten", "rechts",
"links", "unten" und "oben" auf den Standort eines Fahrers und auf die Fahrtrichtung
des Kraftfahrzeugs. Die Begriffe "innen" und "außen" verstehen sich ihrerseits
in Bezug auf das Armaturenbrett 1.
Wie insbesondere in den 2 und
3 dargestellt ist, umfasst das Armaturenbrett
1 einen starren Tragrahmen 5 und eine flexible Garnitur
7, die die Außenseite 9 des Tragrahmens 5 bedeckt.
Der Tragrahmen 5, manchmal Einsatz genannt, ist auf herkömmliche
Weise an der Karosserie des Kraftfahrzeugs befestigt. Er ist beispielsweise aus
thermoplastischem Polyolefin-Homo- oder -Copolymer, gegebenenfalls mit mineralischen
Füllstoffen oder einer Verstärkung durch Glasfasern, oder beispielsweise
aus ABS-PC (Acrylonitril-Butadien-Styrol und Polycarbonat), gegebenenfalls durch
Glasfasern verstärkt, hergestellt. Diese Werkstoffe haben eine Starrheit, die
es gestatten, die Tragfunktion zu erfüllen.
Der Tragrahmen 5 ist gewölbt, um dem Armaturenbrett
1 seine Form zu verleihen.
Eine im Wesentlichen kreisförmige Öffnung 11 (3)
ist in dem Tragrahmen 5 vorgesehen. Der Tragrahmen 5 ist an der
Stelle der Öffnung 11 nach innen durch eine Buchse 13 verlängert,
die mit der Öffnung 11 einen Durchgang 15 bildet.
In dem Durchgang 15 ist ein Druckknopf 16 aufgenommen,
um zwischen einer ersten, in 3 dargestellten Stellung,
in der er im Wesentlichen mit der Außenseite 9 des Tragrahmens
5 bündig ist, und einer zweiten eingedrückten Stellung (nicht
dargestellt) zur Betätigung eines oder mehrerer Zubehörteile des Kraftfahrzeugs,
beispielsweise der Warnleuchten, gleiten zu können.
Die flexible Garnitur 7 umfasst eine Verkleidungsaußenhaut
17, die auf das Innere des Armaturenbretts 1 zu durch ein Netz
von Rippen 19 verlängert ist, die miteinander Zellen 21 begrenzen.
Die Garnitur 7, und damit die Haut 17 und die Rippen
19, sind aus einem einzigen Kunststoffteil gebildet, und zwar beispielsweise
aus thermoplastischem Elastomer wie thermoplastischem Polyurethan (TPU), thermoplastischem
Polyolefin (TPO). Man kann auch flexibles Polyvinylchlorid (PVC) oder Kautschuk
wie Silikon verwenden. Die Garnitur 7 ist also beträchtlich flexibler
als der Tragrahmen 5.
Der zur Bildung der Garnitur 7 der 1
bis 3 verwendete Werkstoff ist durchscheinend, wie
dies in 2 und im linken Bereich des Armaturenbretts
1 in 1 dargestellt ist.
Auf diese Weise kann ein Beobachter die Rippen 19 von außerhalb
des Armaturenbretts 1 durch die Haut 17 hindurch erkennen. Zur
Erleichterung der Darstellung wurde die Garnitur 7 dagegen in
3 opak gestellt.
Die Rippen 19 erstrecken sich von der Innenseite
23 der Haut 17 bis zur Außenseite 9 des Rahmens
5, auf der sie aufliegen. Man bemerkt, dass die meisten Rippen
19 nicht zu den Leitflächen des Rahmens 5 und der Haut
17 rechtwinklig sind.
Der gegenüber dem Knopf 16 angeordnete Bereich
25 der Haut 17 ist nach innen durch eine im Wesentlichen ringförmige
Rippe 27 verlängert.
Die Rippe 27 liegt auf der Außenseite des Knopfs
16 auf.
Eine im Wesentlichen ringförmige äußere Nut
29 begrenzt den Bereich 25 bezüglich des Restes der Haut
17 und die Rippe 27 ist von dem Rest des Rippennetzes
19 isoliert. Auf diese Weise kann der Bereich 25 sich unter der
Einwirkung eines Fingers eines Insassen des Kraftfahrzeugs verformen, um es zu gestatten,
den Druckknopf 16 aus seiner ersten Stellung in seine zweite Stellung zu
bewegen.
Manche der von den Rändern der Haut 17 entfernten Rippen
19 sind mit Einklinkhaken 31 versehen, die in dem Rahmen
5 vorgesehene Öffnungen 33 durchqueren (3).
Die an den Rändern der Haut 17 gelegenen Rippen
19 sind mit vorstehenden Einklinkrändern 35 versehen, die
in ergänzenden Nuten 37, die in den Rändern des Rahmens
5 vorgesehen sind, aufgenommen sind.
Dank der Haken 31 und der Ränder 35 wird die
Garnitur 7 bezüglich des Tragrahmens 5 zurückgehalten
und werden die Rippen 19 an den Tragrahmen 5 angedrückt gehalten.
Die Garnitur 7 ist somit auf dem Tragrahmen 5 befestigt.
Da die Garnitur 7 aus einem flexiblen Material hergestellt
ist und zwischen den Rippen 19 Zellen 21 abgegrenzt sind, kann
die Garnitur 7 sich bei Berührung verformen.
Wie in 4 dargestellt, kann diese Verformung
sich aus einem Knicken der Rippen 19, die sich in Nähe des Punktes
der Einwirkung einer Druckkraft P befinden, und einem Durchbiegen des oder der zwischen
diesen Rippen gelegenen Bereiche der Haut 17 ergeben. Allgemeiner kann
sich diese Verformung auch aus einem Verschwenken der Rippen 19, die nicht
zu den Leitflächen des Tragrahmens 5 und der Haut 17 senkrecht
sind, bezüglich der Haut 17 oder aus einer oder mehreren der drei
oben genannten Erscheinungen ergeben.
Die Rippen 19 und die Verformungszellen 21 verleihen
auf diese Wiese der Garnitur 7 Flexibilität und Dicke, so dass ein
befriedigender Komfort erhalten wird.
Außerdem erfordert dieser Komfort nicht die Verwendung einer
Schaumschicht. Die Kosten des Armaturenbretts 1 werden also gesenkt, da
die Herstellung der Garnitur 7 einfacher ist und weniger Material erfordert,
als wenn eine Schaumschicht vorhanden wäre.
Diese Kosten verringern sich noch durch die Verwendung einer Befestigung
durch Einklinken. Es können jedoch auch andere Mittel als Mittel zur Befestigung
durch Einklinken verwendet werden.
So kann die Garnitur 7 an dem Tragrahmen 5 angeklebt
oder angeschweißt sein.
Bei einer solchen in 5 dargestellten
Abwandlung, und um die Probleme der Wärmeausdehnung der in den Zellen
21 vorhandenen Luft, die unästhetische Verformungen erzeugen könnte,
zu vermeiden, besitzen die Rippen 19 und 27 Öffnungen
39, die die Zellen 21 miteinander in Verbindung setzten können.
Die am Rand der Haut 17 gelegenen Rippen 19 besitzen ebenfalls
Öffnungen 39, um das auf diese Weise gebildete Zellennetz
21 mit der Atmosphäre des Karosseriegehäuses des Fahrzeugs in
Verbindung zu setzten. Auf diese Weise ist die Druckdifferenz zwischen der in irgendeiner
der Zellen 21 enthaltenen Luft und der Atmosphäre des Karosseriegehäuses
im Wesentlichen null.
Allgemein gestattet es die schaumfreie Struktur des Armaturenbretts
1, in diesem leicht Steuerorgane, wie den Druckknopf 16, zu integrieren.
Das Armaturenbrett 1 ist auch leichter recyclierbar, da die
Trennung der Garnitur 7 von dem Tragrahmen 5 einfacher und vollständiger
als im Fall einer Schaumgarnitur vorgenommen werden kann.
Es sei bemerkt, dass die Rippen 19 und 27 durch
Stifte ersetzt werden können, die miteinander Räume zur Verformung der
Garnitur 7 begrenzen.
Ferner sei bemerkt, dass die Verwendung eines durchscheinenden oder
transparenten Materials zur Bildung der Garnitur 7 dem Armaturenbrett ein
originelles ästhetisches Aussehen, beispielsweise geschuppt oder mosaikartig,
verleihen kann, und zwar zu niedrigen Kosten. Bei anderen Abwandlungen ist das verwendete
Material jedoch opak.
Man versteht, dass die Flexibilität der erfindungsgemäßen
Garnitur 7 an die Bedürfnisse angepasst werden kann, indem man auf
eine Kombination von Parametern dieser Garnitur 7 einwirkt, die hauptsächlich
die Höhe und die Dicke der Rippen 19, die mechanischen Eigenschaften
des die Garnitur 7 bildenden Werkstoffs und die mittlere Größe
der Zellen 21 umfassen.
Ganz allgemein können die oben beschriebenen Prinzipien auch
auf die Herstellung von anderen Einrichtungsteilen als Armaturenbrettern beispielsweise
auf Türblätter, angewandt werden.