Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung, insbesondere für
Kraftfahrzeuge, mit den Merkmalen des Oberbegriffes das Anspruches 1, die auf dem
Gebiet derartiger Sicherheitseinrichtungen allgemein bekannt ist.
Derartige Gurtsysteme müssen im Normalbetrieb eine problemlose
Spulenrotation in beiden Richtungen gewährleisten, um dem Benutzer ein komfortables
Gurttragen zu ermöglichen. Es sind verschiedene Funktionsprinzipien bekannt,
auf denen existierende Gurtsysteme basieren. Die vorliegende Anmeldung betrifft
Systeme mit einer "schwimmenden" Spule (engl.: "floating spool"), d.h. mit einer
zwischen einer Blockierstellung und einer Freigabestellung bewegbaren Spule. In
der Blockierstellung ist eine Rotation der Spule in Gurtausgaberichtung nicht möglich,
d.h. bei in Blockierstellung befindlicher Spule erfüllt das Gurtsystem seine
eigentliche Sicherheitsfunktion: Ein bei einem Unfall in den Gurt fallender Fahrzeuginsasse
wird bei blockierter, d.h. in Abwickelrichtung gesperrter Spule durch den Gurt zurückgehalten.
In der Freigabestellung dagegen kann die Spule in beiden Richtungen gedreht werden.
Gurtrückhaltesysteme, die auf dem "floating spool"-Prinzip basieren,
sind seit längerem bekannt. Die Halterung der schwimmenden Spule kann dabei
auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Die Spule kann beispielsweise innerhalb
eines begrenzten Bereiches frei beweglich sein, in z.B. kulissenartig ausgebildeten
Zwangsführungen entlang einer vorgegebenen Bahn geführt werden oder verschwenkbar
gelagert sein. Die Bewegung der Spule aus der Freigabestellung in die Blockierstellung
hinein erfolgt über den Gurt selbst, wohingegen die Bewegung der Spule zurück
in die Freigabestellung aufgrund ihres Eigengewichts oder mit Hilfe von z.B. mit
Federn arbeitenden Rückstelleinrichtungen erfolgt.
Bekannte Sicherheitsgurteinrichtungen mit schwimmenden Spulen arbeiten
zuverlässig und in jeder Hinsicht zufrieden stellend und werden im Fahrzeugbau
insbesondere aufgrund ihres einfachen Aufbaus und ihrer Robustheit in großer
Zahl eingesetzt. Die an sie gestellten Anforderungen, wonach insbesondere die Spule
ab einer bestimmten Fahrzeugbeschleunigung sowie ab einer bestimmten Gurtbeschleunigung
die Blockierstellung einnehmen muss, können die "floating spool"-Systeme problemlos
erfüllen.
Sicherheitsgurtsysteme werden zunehmend mit weiteren Funktionen versehen.
Solche Zusatzfunktionen sind insbesondere eine Vorspannfunktion (engl.: pretensioning)
und eine Last- oder Kraftbegrenzungsfunktion (engl.: load or force limiting).
Vorspanneinrichtungen dienen dazu, innerhalb einer kurzen Zeit von
z.B. etwa 10 ms im Anschluss an den Nachweis einer Unfallsituation die Spule in
Gurtaufnahmerichtung anzutreiben, um die so genannte Gurtlose zu beseitigen, d.h.
den Gurt zu straffen, damit der Sicherheitsgurt seine Rückhaltefunktion optimal
erfüllen kann, wenn nach erfolgter Gurtstraffung der Fahrzeuginsasse trägheitsbedingt
in den Gurt fällt.
Lastbegrenzungseinrichtungen, die insbesondere in Form von mit der
Spule verbundenen Torsionsstäben bekannt sind, dienen dazu, bei eigentlich
blockierter Spule dennoch eine begrenzte Spulenrotation in Gurtausgaberichtung zuzulassen,
um die auf den trägheitsbedingt in den Gurt fallenden Fahrzeuginsassen wirkenden
Spitzenbelastungen zu reduzieren.
Aufgrund der begrenzten Gurtausgabe erlauben die Lastbegrenzungseinrichtungen
also eine gewisse Vorwärtsbewegung des Fahrzeuginsassen, weshalb in modernen
Sicherheitsgurtsystemen einer Kombination von Gurtvorspannung und Lastbegrenzung
eine besondere Bedeutung zukommt: Eine optimale Lastbegrenzung wird durch die Möglichkeit
zur Vorspannung des Gurtes überhaupt erst ermöglicht.
Bislang wurde davon abgesehen, nach dem "floating spool"-Prinzip arbeitende
Gurtsysteme mit Vorspanneinrichtungen und Lastbegrenzungseinrichtungen zu versehen,
da es als praktisch nicht durchführbar gilt, eine schwimmende Spule auf zuverlässige
und alle Sicherheitsanforderungen erfüllende Weise entsprechend zu handhaben.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Sicherheitseinrichtung der eingangs
genannten Art, d.h. ein auf dem "floating spool"-Prinzip basierendes Gurtsystem,
derart weiterzubilden, dass Zusatzfunktionen, insbesondere eine Vorspannfunktion
und/oder eine Lastbegrenzungsfunktion, ohne Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit
integriert werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch
die Merkmale des Anspruchs 1 und insbesondere dadurch, dass die Sicherheitseinrichtung
eine Lastbegrenzungseinrichtung aufweist, die in der Blockierstellung eine begrenzte
Rotation der Spule zulässt, wobei die Lastbegrenzungseinrichtung zwei längs
der Spulenachse beabstandete Lastbegrenzungsabschnitte umfasst, über die ein
die Gurtwicklung tragender Spulenkörper jeweils drehfest mit einem Blockierabschnitt
gekoppelt ist.
Erfindungsgemäß wirkt die Lastbegrenzungseinrichtung nicht
einseitig mit der Spule zusammen, sondern der Spulenkörper ist an mehreren
axial beabstandeten Stellen jeweils über einen Lastbegrenzungsabschnitt
mit einem Blockierabschnitt gekoppelt. Die bei einer lediglich einseitigen Belastung
bestehende Gefahr eines Verkippens der schwimmenden Spule kann durch die Erfindung
sicher vermieden werden.
Durch die Erfindung ist erstmals ein nach dem "floating spool"-Prinzip
arbeitendes Gurtsystem mit einer Lastbegrenzungseinrichtung versehen, was durch
die Aufteilung der Lastbegrenzung auf mehrere Kopplungsstellen ermöglicht wird.
Darüber hinaus führt diese Aufteilung der Lastbegrenzung zu einer vorteilhaften
Verteilung der auf den Spulenkörper, die Blockierabschnitte sowie die Lastbegrenzungseinrichtung
selbst einwirkenden Belastung.
Bei zwei längs der Spulenachse beabstandeten Lastbegrenzungsabschnitten
ist die Belastung an jedem Lastbegrenzungsabschnitt um 50% gegenüber einer
einseitigen Lastbegrenzung reduziert. Anschaulich gesprochen wird durch die Erfindung
die axiale Ausdehnung der Spule dazu benutzt, nicht nur den Einsatz einer Lastbegrenzungseinrichtung
an sich zu ermöglichen, sondern außerdem die bei der Lastbegrenzung einwirkenden
Kräfte längs der Spulenachse zu verteilen und auf diese Weise hohe lokale
mechanische Belastungen zu vermeiden. Ein weiterer Vorteil der Kräfteaufteilung
besteht darin, dass die betreffenden Bauteile weniger robust dimensioniert zu werden
brauchen.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind auch
in den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie der Zeichnung angegeben.
Vorzugsweise ist der Spulenkörper ausschließlich über
die Lastbegrenzungsabschnitte blockierbar. Bei in der Blockierstellung befindlicher
Spule, also beim Überschreiten einer vorgegebenen Fahrzeugbeschleunigung oder
einer vorgegebenen Gurtbeschleunigung, wird der Spulenkörper folglich ausschließlich
über die mit den blockierten Blockierabschnitten gekoppelten Lastbegrenzungsabschnitte
an einer Rotation in Gurtausgaberichtung gehindert. Sobald in der Blockierstellung
die Zugkraft im Gurt einen bestimmten Schwellenwert übersteigt, werden die
Lastbegrenzungsabschnitte dahingehend wirksam, dass eine Rotation der Spule relativ
zu den Blockierabschnitten zugelassen wird. Die Lastbegrenzungsabschnitte sind also
derart ausgebildet, dass sie eine Rotation des Spulenkörpers in Gurtausgaberichtung
zuverlässig unterbinden, solange die Gurtzugkraft unterhalb des vorgegebenen
Schwellenwertes bleibt.
Des Weiteren ist erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass
der Spulenkörper permanent mit den Lastbegrenzungsabschnitten gekoppelt ist.
Ferner ist es bevorzugt, dass die Lastbegrenzungsabschnitte jeweils permanent mit
dem Blockierabschnitt gekoppelt sind. Hierdurch sind für die Lastbegrenzungsfunktion
keine aufwendigen Einsteuermechanismen erforderlich.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist die Spule zumindest hinsichtlich der Lastbegrenzungsfunktion symmetrisch
bezüglich einer senkrecht zur Spulenachse verlaufenden Symmetrieebene ausgebildet.
Die Lastbegrenzungsabschnitte sind hierbei gleich weit von der Symmetrieebene der
Spule entfernt.
Ferner wird vorgeschlagen, dass die Lastbegrenzungsabschnitte jeweils
axial außerhalb des Spulenkörpers mit dem Blockierabschnitt gekoppelt
sind.
Vorzugsweise sind die Blockierabschnitte jeweils als Zahnrad ausgebildet,
das bevorzugt eine lediglich in Gurtausgaberichtung sperrende Außenverzahnung
aufweist.
In einer besonders bevorzugten praktischen Ausgestaltung der Erfindung
umfassen die Lastbegrenzungsabschnitte jeweils wenigstens einen Materialabschnitt,
der in der Blockierstellung mittels des Spulenkörpers relativ zum Blockierabschnitt
bewegbar ist. Vorzugsweise ist der Materialabschnitt um die Spulenachse herum bewegbar.
Anders als bei bekannten, mit Torsionsstäben arbeitenden Lastbegrenzungseinrichtungen
wird hier der aufgrund der Gurtzugkraft nach einer Rotation in Gurtausgaberichtung
strebende Spulenkörper nicht zum Tordieren eines sich in axialer Richtung erstreckenden
Stabes, sondern dazu genutzt, einen separaten Materialabschnitt relativ zum Blockierabschnitt
um die Spulenachse herum zu bewegen. Der Materialabschnitt ist vorzugsweise streifenförmig
ausgebildet.
Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass ein dem mittels des Spulenkörpers
bewegten Materialabschnitt wenigstens eine Richtungsänderung aufzwingendes
Profil oder Labyrinth vorgesehen ist. Indem der Materialabschnitt mittels des Spulenkörpers
durch ein Profil oder Labyrinth gezogen wird, stehen der Drehbewegung des Spulenkörpers
nicht nur Reibungskräfte entgegen, sondern es muss außerdem fortlaufend
Verformungsarbeit am Materialabschnitt geleistet werden. Durch entsprechende Ausgestaltung
des Profils bzw. Labyrinths sowie des Materialabschnitts kann der Lastbegrenzungseffekt
erfindungsgemäß beliebig eingestellt werden. Insbesondere kann durch entsprechende
Abstimmung der Lastbegrenzungseinrichtung die Anzahl der vollständigen Umdrehungen
des Spulenkörpers vorgegeben werden, die durch die erfindungsgemäße
Lastbegrenzungseinrichtung bei einem Unfall, wenn der betreffende Fahrzeuginsasse
trägheitsbedingt in den Gurt fällt, zugelassen werden
sollen.
Vorzugsweise ist das Profil oder Labyrinth am Blockierabschnitt ausgebildet.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Materialabschnitt mittels
des Spulenkörpers vom Blockierabschnitt abziehbar ist. Insbesondere kann der
Materialabschnitt gleichzeitig vom Blockierabschnitt abwickelbar und auf den Spulenkörper
oder ein drehfest mit dem Spulenkörper gekoppeltes Spulenrad aufwickelbar sein.
Auf diese Weise können bei minimalem Platzbedarf maximale Weglängen für
den Materialabschnitt realisiert werden, wodurch selbst Lastbegrenzungsfunktionen
mit bis zu zehn oder mehr vollständigen Rotationen des Spulenkörpers relativ
zu den Blockierabschnitten problemlos möglich sind.
Vorzugsweise sind zum Abwickeln bzw. Aufwickeln des Materialabschnitts
dienende Trommelabschnitte des Blockierabschnitts und des Spulenkörpers bzw.
Spulenrades konzentrisch zueinander angeordnet. Des Weiteren wird vorgeschlagen,
dass der Blockierabschnitt und der Spulenkörper bzw. das Spulenrad in axialer
Richtung ineinander gesteckt sind.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten praktischen Ausgestaltung
der Erfindung umfasst die Lastbegrenzungseinrichtung wenigstens einen Torsionsstab,
der an axial beabstandeten Blockierstellen jeweils mit dem Blockierabschnitt und
zwischen den Blockierstellen mit dem Spulenkörper gekoppelt ist.
Erfindungsgemäß werden bekannte Torsionsstab-Anordnungen
dahingehend modifiziert, dass mehrere axial beabstandete Lastbegrenzungsabschnitte
vorgesehen sind. Der Torsionsstab wird folglich an mehreren axial hintereinander
angeordneten bzw. aufeinander folgenden Bereichen tordiert, nämlich jeweils
zwischen der Kopplungsstelle zum Spulenkörper und der Kopplungsstelle zum Blockierabschnitt.
Durch das Vorsehen mehrerer Torsionsbereiche, die jeweils nur einen
Teil der insgesamt einwirkenden Belastung aufnehmen müssen, kann der Durchmesser
des Torsionsstabes gegenüber den herkömmlichen Anordnungen wesentlich
kleiner gewählt werden, was neue Konstruktionsmöglichkeiten eröffnet
und insbesondere eine kompakte Bauweise ermöglicht.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist vorgesehen, dass der Torsionsstab sich vollständig durch
den Spulenkörper hindurch erstreckt. Insbesondere können die Kopplungsstellen
zu den Blockierabschnitten axial außerhalb des Spulenkörpers vorgesehen
werden. Die Gesamtlänge des Torsionsstabes kann hierdurch gegenüber herkömmlichen
Anordnungen vergrößert werden, wodurch wiederum neue Konstruktionsmöglichkeiten
eröffnet werden.
Zur Koppelung mit dem Spulenkörper weist der Torsionsstab vorzugsweise
ein Kopplungszahnrad auf.
Zusätzlich zu der Lastbegrenzungseinrichtung kann das erfindungsgemäße
Gurtsystem eine Vorspanneinrichtung aufweisen, mit der die Spule in Aufwickelrichtung
antreibbar ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Vorspanneinrichtung
und die Lastbegrenzungseinrichtung unabhängig voneinander mit der Spule zusammenwirken.
Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf
die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
1a–1f verschiedene
Ansichten einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung,
und
2a–2e verschiedene
Ansichten einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung.
Die in den 1a–1f
ohne Gehäuseabdeckung dargestellte erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung
umfasst einen im Wesentlichen U-förmigen Rahmen 51, an welchem eine
Spule 13 für einen nicht dargestellten, auf einen Spulenkörper
14 aufgewickelten Sicherheitsgurt schwimmend gelagert ist. Die Spule
13 umfasst ein die Spulenachse bildendes, durchgehendes Antriebsritzel
23, mit dem jeweils im axialen Endbereich ein Blockierzahnrad
53 drehfest verbunden ist.
Das Blockierzahnrad 53 ist mit einer in Gurtausgaberichtung
sperrenden, sägezahnartig ausgestalteten Außenverzahnung versehen, die
mit einer entsprechenden Gegenverzahnung 52 des Rahmens 51 zusammenwirkt,
wenn sich die Spule 13 in einer Blockierstellung befindet. Die Gegenverzahnung
52 begrenzt lediglich in einem oberen Umfangsbereich einen von einer Kreisform
abweichenden Durchbruch, der in dem betreffenden U-Schenkel des Rahmens
51 für das Blockierzahnrad 53 ausgebildet ist.
Eine Vorspanneinrichtung 15 der auf diese Weise am Rahmen
51 in dessen Durchbrüchen schwimmend gehaltenen Spule 13
umfasst zwei separate, baugleich ausgeführte Antriebsstränge, die jeweils
einen in einem Zylinder 41 angeordneten Gasgenerator 17, einen
lediglich gestrichelt angedeuteten Kolben 20 innerhalb des Zylinders
41 sowie eine Zahnradanordnung 28, 29 umfassen, die an
einem Schwenkhebel 55 angebracht ist, der um eine parallel
zur Spulenachse verlaufende Achse schwenkbar ist.
Das Zahnrad 29 ist Bestandteil einer Seiltrommel
27, auf die ein zum Teil gestrichelt dargestelltes Zugseil 35
aufgerollt ist, das mit einem Ende am Kolben 20 innerhalb des Zylinders
41 befestigt ist.
Nach Zündung des Gasgenerators 17 bewegt sich der Kolben
20 in dem Zylinder 41 nach unten. Über das Seil
35 wird hierdurch zunächst der Hebel 55 nach unten und dadurch
das Zahnrad 28 in Eingriff mit dem Antriebsritzel 23 der Spule
13 gesteuert. Die durch die Weiterbewegung des Kolbens 20 bewirkte
Rotation der Seiltrommel 29 wird über das Zahnrad 28 in eine
Rotation des Antriebsritzels 23 und damit in eine Rotation der Spule
13 in Gurtaufnahmerichtung umgesetzt: Der Gurt wird gestrafft.
Die beiden Gasgeneratoren 17 werden gleichzeitig gezündet,
so dass aufgrund der baugleichen Ausführung der Antriebsstränge die Spule
13 synchron an ihren beiden axialen Enden mit dem jeweiligen Zahnrad
28 in Eingriff gebracht wird. Gleichzeitig ist aufgrund der Beaufschlagung
des Antriebsritzels 23 durch die Schwenkhebel 55 von oben sichergestellt,
dass die Spule 13 über das die Blockierzahnräder 53
tragende Antriebsritzel 23 nach unten und damit außer Eingriff mit
der Gegenverzahnung 52 des Rahmens 51 gebracht wird, sollte sich
die Spule 13 beim Zünden der Gasgeneratoren 17 in ihrer Blockierstellung
befinden.
Die Schwenkhebel 55 sind mit einer nicht dargestellten Rückstelleinrichtung
verbunden, die gewährleistet, dass nach erfolgter Gurtstraffung die Zahnräder
28 wieder außer Eingriff mit dem Antriebsritzel 23 gelangen.
Die Antriebsanordnung der erfindungsgemäßen Vorspanneinrichtung gibt also
die Spule 13 wieder frei, die somit ungestört in die Blockierstellung
gelangen kann, wenn nach erfolgter Gurtstraffung eine Zugkraft auf den Gurt ausgeübt
und auf die Spule 13 übertragen wird, wodurch die Spule
13 angehoben und mit ihren Blockierzahnrädern 53 in Sperreingriff
mit der Gegenverzahnung 52 des Rahmens 51 bewegt wird.
Der Gurt im Bereich der Spule 13 sowie die mittels der Vorspanneinrichtung
erzielbare Bewegung der Spule 13 von der Blockier- in die Freigabestellung
verlaufen zumindest mit einer wesentlichen Komponente parallel zueinander, so dass
über den Gurt einerseits und über die Vorspanneinrichtung andererseits
zwei einander entgegengesetzt gerichtete Momente auf die Spule 13 ausgeübt
werden können, um zu gewährleisten, dass einerseits sich die Spule
13 während der Gurtstraffung in der Freigabestellung befindet und
gegebenenfalls in die Freigabestellung bewegt werden kann, und dass andererseits
die Spule 13 mittels des Gurtes in die Blockierstellung bewegt werden kann.
Anschaulich ausgedrückt ist die Vorspanneinrichtung derart ausgebildet
und angeordnet, dass sie und der Gurt gewissermaßen gegeneinander wirken und
die aufgrund ihrer schwimmenden Lagerung translatorisch bewegbare Spule
13 in entgegengesetzte Richtungen bewegen können.
Von einer der Spule 13 zugeordneten erfindungsgemäßen
Lastbegrenzungseinrichtung sind in 1a lediglich zwei
längs der Spulenachse beabstandete Lastbegrenzungsabschnitte 81 dargestellt,
die nachstehend näher beschrieben werden.
Wie die 1b und 1c
zeigen, umfassen die erfindungsgemäßen Lastbegrenzungsabschnitte
81 jeweils das Blockierzahnrad 53 sowie ein drehfest auf dem durchgehenden
Antriebsritzel 23 sitzendes und damit über das Antriebsritzel
23 drehfest mit dem Spulenkörper 14 gekoppeltes Spulenrad
57. Das Blockierzahnrad 53 und das Spulenrad 57 sind
zu einem kompakten Lastbegrenzungspaket in axialer Richtung ineinander gesteckt.
Anders als die Spulenräder 57 weisen die Blockierzahnräder
53 keine mit dem Antriebsritzel 23 zusammenwirkende Innenverzahnung
auf, sind also für sich genommen auf dem Antriebsritzel 23 frei drehbar
angeordnet.
Die mit der Blockierverzahnung versehenen Blockierzahnräder
53 sind folglich mit dem durchgehenden Antriebsritzel 23 nicht
direkt, sondern jeweils über das drehfest mit dem Antriebsritzel
23 gekoppelte Spulenrad 57 verbunden.
Die Verbindung zwischen Blockierzahnrad 53 und Spulenrad
57 erfolgt über einen in 1e und
1f dargestellten Materialstreifen 83, der
im Ausgangszustand auf einen Trommelabschnitt 85 des Blockierzahnrades
53 gewickelt und an einem freien Ende fest mit dem Spulenrad
57 verbunden ist. Die Verbindung mit dem Spulenrad 57 erfolgt
über einen axial vorstehenden Mitnehmerstift 89 des Spulenrades
57, der in eine am freien Ende des Materialstreifens 83 ausgebildete
Schlaufe 95 eingreift.
Der Materialstreifen 83 ist durch ein am Blockierzahnrad
53 ausgebildetes Labyrinth 59 geführt, das grundsätzlich
beliebig ausgestaltet sein kann.
Wenn bei mit dem Rahmen 51 in Sperreingriff stehenden Blockierzahnrädern
53 im Sicherheitsgurt eine Zugkraft wirksam ist, welche den Spulenkörper
14 und damit die über das Antriebsritzel 23 drehfest mit
dem Spulenkörper 14 gekoppelten Spulenräder 57 in Gurtausgaberichtung
zu drehen sucht, wird in beiden Lastbegrenzungsabschnitten 81 jeweils der
Materialstreifen 83 durch das Labyrinth 59 gezogen. Hierdurch
stehen einer Rotation der Spulenräder 57 und damit des Spulenkörpers
14 nicht nur zwischen dem Materialstreifen 83
und dem Blockierzahnrad 53, insbesondere den das Labyrinth 59
bildenden Bereichen, wirksame Reibungskräfte entgegen, sondern es muss außerdem
fortlaufend Verformungsarbeit am Materialstreifen 83 geleistet werden,
da das Labyrinth 59 dem bewegten Materialstreifen 83 mehrere Richtungsänderungen
aufzwingt und diesen somit permanent verbiegen muss.
Wie insbesondere aus 1f hervorgeht, wird
bei wirksamer Lastbegrenzungsfunktion der Biegestreifen 83 vom Trommelabschnitt
85 des Blockierzahnrades 53 abgewickelt und gleichzeitig auf den
Trommelabschnitt 87 des Spulenzahnrades 57 aufgewickelt. Da das
Spulenrad 57 und das Blockierzahnrad 53 zur Bildung des kompakten
Lastbegrenzungspaketes ineinander gesteckt sind, sind die beiden Trommelabschnitte
85, 87 konzentrisch zueinander angeordnet, wobei der Trommelabschnitt
85 des Blockierzahnrades 53 den einen kleineren Durchmesser aufweisenden
Trommelabschnitt 87 des Spulenrades 57 umgibt.
Diese erfindungsgemäße Lastbegrenzungseinrichtung bietet
vielfältige Möglichkeiten, den Lastbegrenzungseffekt gezielt auf die jeweiligen
Anforderungen abzustimmen.
Dem Labyrinth oder Profil 59, durch welches der Biegestreifen
83 unter Leistung von Verformungsarbeit hindurch gezogen wird, kann grundsätzlich
jede beliebige Form verliehen werden. Ferner kann der Lastbegrenzungseffekt durch
Verändern der Abmessungen des Biegestreifens 83, insbesondere der
Streifenbreite und der Streifendicke, und durch die Wahl unterschiedlicher Streifenmaterialien
eingestellt werden. Die zwischen Blockierzahnrad 53 und Materialstreifen
83 wirksamen Reibungskräfte können insbesondere durch Verändern
der Oberflächenbeschaffenheit des Materialstreifens 83 und/oder der
das Labyrinth 59 bildenden Bereiche des Blockierzahnrades 53 beeinflusst
werden. So können beispielsweise spezielle Oberflächenbeschichtungen vorgesehen
werden.
Die am Biegestreifen 83 zu leistende Verformungsarbeit kann
durch gezielte Materialschwächungen z.B. in Form gestanzter Löcher oder
anderer Materialwegnahmen vorgegeben werden. Des Weiteren ist es möglich, gleichzeitig
mehrere übereinander liegende Materialstreifen 83 durch ein Profil
oder Labyrinth 59 hindurch zu ziehen, so dass durch Verändern der
Anzahl von Materialstreifen 83 der Lastbegrenzungseffekt ebenfalls eingestellt
werden kann.
Alle vorstehend genannten Einstellmöglichkeiten können zudem
miteinander kombiniert werden.
Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Sicherheitseinrichtung gemäß 2a–2e
ist für die Vorspanneinrichtung 15 keine Seilzuganordnung vorgesehen.
Vielmehr wirken als Zahnstangen ausgebildete Kolben 19 jeweils direkt mit
einem Antriebsritzel 23 der Spule 13 zusammen. Da außerdem
bei diesem Ausführungsbeispiel erfindungsgemäß eine andere, nämlich
einen Torsionsstab 61 umfassende Lastbegrenzungseinrichtung zum Einsatz
kommt, unterscheidet sich auch der Spulenaufbau von demjenigen des ersten Ausführungsbeispiels.
Hierauf wird nachstehend näher eingegangen.
Die als Kolben dienenden, einen rechteckigen Querschnitt aufweisenden
Zahnstangen 19 (2a und 2b)
sind jeweils in einem Zylinderabschnitt 43 mit entsprechend geformtem Innenquerschnitt
angeordnet. Die beiden Zylinderabschnitte 43 sind Bestandteile eines geschlossenen,
im Wesentlichen U-förmigen Zylindersystems 41, in welchem außerdem
ein als gemeinsame Antriebsquelle dienender Gasgenerator 17 angeordnet
ist. Das Kolben-/Zylinder-System ist außerhalb eines nicht dargestellten Gehäuses
angeordnet.
Nach Zündung des Gasgenerators 17 werden die beiden
Zahnstangen 19 aufgrund des symmetrischen Aufbaus der Antriebsanordnung
in gleicher Weise beaufschlagt und nach unten bewegt. Hierdurch gelangen die Zahnstangen
19 in Eingriff mit den über Verbindungszahnkränze 63
drehfest mit einem Spulenkörper 14 gekoppelten Antriebsritzeln
23. Gegebenenfalls wird hierdurch zunächst die Spule 13 als
Ganzes nach unten und damit außer Eingriff mit der Gegenverzahnung
52 des Rahmens 51, d.h. aus der Blockierstellung in die Freigabestellung
bewegt, bevor der Spulenkörper 14 in Gurtaufnahmerichtung gedreht
wird. Dabei wird der Torsionsstab 61 über das Kopplungszahnrad
65 vom Spulenkörper 14 mitgenommen, da sich die drehfest
mit dem Torsionsstab 61 verbundenen Blockierzahnräder 53
außer Eingriff mit der Gegenverzahnung 52 des Rahmens 51
befinden.
Eine nicht dargestellte Rückstellvorrichtung sorgt dafür,
dass nach erfolgter Gurtstraffung die Zahnstangen 19 wieder außer
Eingriff mit den Antriebsritzeln 23 der Spule 13 gelangen, so
dass die Vorspanneinrichtung die übrige Funktionalität der Sicherheitseinrichtung
nicht beeinträchtigt.
Wie 2c zeigt, ist der Torsionsstab
61 mit einem mittig angeordneten Kopplungszahnrad 65 versehen,
über welches der eine entsprechende Gegenverzahnung 93 (2d)
aufweisende Spulenkörper 14 permanent drehfest mit dem Torsionsstab
61 gekoppelt ist. 2d zeigt außerdem die
jeweils am axialen Endbereich des Spulenkörpers 14 ausgebildeten Verzahnungen
91 für die Verbindungszahnkränze 63,
über welche der Spulenkörper 14 drehfest mit den Antriebsritzeln
23 der Vorspanneinrichtung 15 gekoppelt ist.
Der Torsionsstab 61 wiederum ist über die an den axialen
Endbereichen sitzenden Ritzel 54 permanent drehfest mit den Blockierzahnrädern
53 gekoppelt. Es besteht folglich eine permanente Verbindung zwischen Spulenkörper
14 und Blockierzahnrädern 53 über zwei axial beabstandete,
vom Torsionsstab 61 gebildete Lastbegrenzungsabschnitte 81 (2c).
Diese Torsionsbereiche 81 des Torsionsstabes 61 unterbinden bei
in der Blockierstellung befindlicher Spule 13, d.h. bei in Sperreingriff
mit den Gegenverzahnungen 52 des Rahmens 51 befindlichen Blockierzahnrädern
53, eine Rotation des Spulenkörpers 14 in Gurtausgaberichtung,
solange eine durch die Auslegung des Torsionsstabes 61 vorgegebene Gurtzugkraft
nicht überschritten wird.
Sobald in einer Unfallsituation die durch den trägheitsbedingt
in den Gurt fallenden Fahrzeuginsassen hervorgerufene Gurtzugkraft den vorgegebenen
Wert übersteigt, kann sich der Spulenkörper 14 durch Tordieren
der Torsionsbereiche 81 des Torsionsstabes 61 in Gurtausgaberichtung
drehen.
2e zeigt lediglich zur Veranschaulichung in einer nicht
in allen Details, jedoch hinsichtlich des Grundprinzip der in den 2a–2d
dargestellten Ausführungsform entsprechenden Darstellung die Anordnung des
Spulenkörpers 14 auf dem Torsionsstab 61. Der Spulenkörper
14 ist ausschließlich mit dem Torsionsstab 61 verbunden,
und zwar über seine Innenverzahnung 93 mit dem Kopplungszahnrad
65 des Torsionsstabes 61. Der Torsionsstab 61 wiederum
ist axial außerhalb des Spulenkörpers 14über die Ritzel
54 mit den Blockierzahnrädern 53 verbunden. Es besteht folglich
eine Verbindung zwischen dem Spulenkörper 14 und den Blockierzahnrädern
53 über die beiden Torsionsbereiche 81 des Torsionsstabes
61. Diese Verbindung ist bis zum Erreichen einer bestimmten Gurtzugkraft
drehfest und führt bei Überschreiten dieser Gurtzugkraft zu einer synchronen
Torsion der beiden Lastbegrenzungsabschnitte 81 zwischen dem Kopplungszahnrad
65 und den Ritzeln 54 des Torsionsstabes 61.
Aus 2e geht besonders gut der symmetrische
Aufbau der erfindungsgemäßen Lastbegrenzungseinrichtung hervor, die gegenüber
herkömmlichen Anordnungen zu einer Halbierung der von den beiden Torsionsbereichen
81 jeweils aufzunehmenden Belastung führt, wodurch der Torsionsstab
61 schlanker als in herkömmlichen Anordnungen ausgebildet sein kann.
In beiden vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen der
Erfindung wirken die erfindungsgemäße Lastbegrenzungseinrichtung und die
Vorspanneinrichtung 15 unabhängig voneinander mit dem Spulenkörper
14 zusammen. Eine durch die Vorspanneinrichtung 15 jeweils erzeugte
Rotation des Spulenkörpers 14 in Gurtaufnahmerichtung bedeutet zwar
aufgrund der permanenten Koppelung über die Lastbegrenzungsabschnitte
81 eine Rotation auch der Blockierzahnräder 53. Die Vorspanneinrichtung
15 ist jedoch derart ausgebildet, dass die Vorspannfunktion nur bei in
der Freigabestellung befindlicher Spule 13 möglich ist, indem die
Blockierzahnräder 53 zu Beginn des Vorspannvorgangs außer Eingriff
mit dem Rahmen 51 gesteuert werden. Da die während des Vorspannvorgangs
auftretenden Gurtzugkräfte wesentlich kleiner sind als die das Wirksamwerden
der Lastbegrenzungsfunktion auslösenden Kräfte, stellen die Lastbegrenzungsabschnitte
81 für die Vorspannfunktion eine "harte", drehfeste Koppelung zwischen
Spulenkörper 14 und Blockierzahnrädern 53 dar. Die Vorspanneinrichtung
15 ist außerdem derart ausgebildet, dass sie sich nach erfolgter Vorspannung
außer Eingriff mit dem jeweiligen Antriebsritzel 23 befindet oder
außer Eingriff gesteuert wird, so dass die Lastbegrenzungsfunktion durch die
Vorspanneinrichtung 15 unbeeinträchtigt ist.
- 11
- Sicherheitsgurt
- 13
- Spule
- 14
- Spulenkörper
- 15
- Vorspanneinrichtung
- 17
- Antriebsquelle, Gasgenerator
- 19
- Zahnstange bzw. Kolben für direkten Spulenantrieb
- 20
- Kolben
- 23
- Antriebsritzel
- 27
- Seiltrommel für radiales bzw. tangentiales Einsteuern
- 28
- Zahnrad
- 29
- Zahnrad der Seiltrommel
- 35
- Seil
- 41
- Zylinder
- 43
- Zylinderabschnitt
- 51
- Rahmen
- 52
- Gegenverzahnung
- 53
- Blockierabschnitt, Blockierzahnrad
- 54
- Ritzel für Blockierzahnrad
- 55
- Schwenkhebel
- 57
- Spulenrad
- 59
- Labyrinth
- 61
- Torsionsstab
- 63
- Verbindungszahnkranz
- 65
- Kopplungszahnrad
- 81
- Lastbegrenzungsabschnitt
- 83
- Materialabschnitt, Biegestreifen
- 85
- Trommelabschnitt des Blockierzahnrades
- 87
- Trommelabschnitt des Spulenrades
- 89
- Mitnehmer
- 91
- Verzahnung
- 93
- Verzahnung
- 95
- Schlaufe