| Dokumentenidentifikation |
DE60219515T2 20.12.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001451424 |
| Titel |
Kunststeinverkleidung |
| Anmelder |
Styldal, La Mothe Achard, FR |
| Erfinder |
LAURENT, Jean-Jacques, F-85430 Nieul-Le-Dolent, FR |
| Vertreter |
Leine & Wagner, 30163 Hannover |
| DE-Aktenzeichen |
60219515 |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
FR |
| EP-Anmeldetag |
04.12.2002 |
| EP-Aktenzeichen |
028010981 |
| WO-Anmeldetag |
04.12.2002 |
| PCT-Aktenzeichen |
PCT/FR02/04164 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
2003048480 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
12.06.2003 |
| EP-Offenlegungsdatum |
01.09.2004 |
| EP date of grant |
11.04.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.12.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E04F 13/14(2006.01)A, F, I, 20070313, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Kunststeinverkleidung aus Fassaden- und
Eckelementplatten sowie die Platten für die Ausführung der Verkleidung.
Eine Verkleidung von der vorgenannten Art, bei der jede Platte so
ausgebildet ist, dass sie das Aussehen einer aus mehreren Steinen bestehenden Anordnung
hat, die durch Fugen voneinander getrennt sind, ist insbesondere aus der Druckschrift
FR-A-1.366.104 bekannt, die Formgussmodulelemente beschreibt, deren Fassadenseite
eine Mehrzahl von rechteckigen Reliefteilen aufweist, die das Aussehen von echten
Bausteinen haben, die durch Vertiefungen voneinander getrennt sind, die wie Fassadenfugen
aussehen, wobei die vertikalen Kanten der Elemente eine vorspringende Form bzw.
eine das Gegenstück bildende ausgeschnittene Form haben, die ein gegenseitiges
Ineinanderschieben der Elemente in horizontaler Richtung ermöglichen.
Aus der Druckschrift EP-A-0.814.218 ist zudem bekannt, dass modulare
Verbundelemente zusammengesetzt werden, wobei jedes modulare Element einen Hauptkörper
enthält, der einem viereckigen Rastergitter entspricht und seitlich an zwei
seiner senkrecht stehenden Seiten einerseits einen vorspringenden oder nach außen
gestülpten Teil und andererseits einen bogenförmigen Ausschnitt an den
beiden anderen senkrecht stehenden Seiten aufweist. Eine solche Lösung ermöglicht
einen Zusammenbau von Elementen mit einem einzigen Modulelementtyp. Diese Lösung
hat jedoch den Nachteil, dass ein modulares Element mit einer großen Zahl von
nach außen gestülpten Teilen vorgesehen werden muss, die das modulare
Element insbesondere bei seiner Lagerung oder seiner Anbringung bruchempfindlich
machen. Zudem macht die Vielzahl der nach außen gestülpten Teile, die
für den Zusammenbau durch gegenseitiges Ineinanderschieben erforderlich sind,
das modulare Element sehr sperrig, sodass die Lagerung und die Verpackung besonders
teuer sind. Der Umstand, dass ein einziger Modulelementtyp vorgesehen werden muss,
der mit einem gleichen Modulelementtyp zusammengebaut werden kann, erzeugt schließlich
eine Regelmäßigkeit der Anordnung, die eine regelmäßige Gestalt
ergibt, die den künstlichen Charakter der Verkleidung durchscheinen lassen
könnte.
Aus den Druckschriften US-A-2.130.911 und GB-A-0.718.778 sind Platten
mit einer besonders komplexen Kontur bekannt.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es, eine neuartige Verkleidung vorzuschlagen,
die die gleichen Anbringungsvorteile wie die nach dem Stand der Technik beschriebenen
Verkleidungen aufweist und dabei bei der Lagerung und Verpackung einen geringen
Platzbedarf und eine Möglichkeit aufweist, die Verkleidungselemente zusammenzubauen,
ohne den künstlichen Charakter der Verkleidung durchscheinen zu lassen.
Zu diesem Zweck ist Gegenstand der Erfindung eine Kunststeinverkleidung
aus Fassaden- und Eckelementplatten, wobei jede Platte so ausgebildet ist, dass
sie das Aussehen einer aus mehreren Steinen bestehenden Anordnung hat, die durch
Fugen voneinander getrennt sind, wobei die Fassadenplatten im Allgemeinen im Wesentlichen
rechteckig sind und an ihren einander gegenüber liegenden Querseiten ein Federprofil
bzw. ein Nutprofil aufweisen, die ausgerichtet sind, um den Zusammenbau der Platten
zu ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, dass
- – vier einzelne Elementplatten ein Verlegemodul bilden, das neben oder
über einem ähnlichen Verlegemodul mit diesem zusammengebaut werden kann,
- – das Modul durch eine erste Reihe aus zwei Platten und eine zweite Reihe
aus zwei Platten gebildet ist, die gegen die Platten der ersten Reihe versetzt sind,
- – die erste Reihe eine erste Platte umfasst, deren obere Längskante
in der Gebrauchsposition einen ersten Abstand zum Federprofil und zum Nutprofil
der ersten Platte aufweist, und eine zweite Platte umfasst, deren obere Längskante
in der Gebrauchsposition einen zweiten Abstand zum Federprofil und zum Nutprofil
der zweiten Platte aufweist, der sich vom ersten Abstand so unterscheidet, dass
die obere Längskante der ersten Reihe die Längskanten der ersten und der
zweiten Platte umfasst und eine gebrochene Linie mit einer variablen Teilung bildet,
die der Länge der oberen Längskante der ersten Platte bzw. der Länge
der oberen Längskante der zweiten Platte entspricht,
- – die zweite Reihe eine dritte Platte und eine vierte Platte umfasst,
von denen jede Eckfalze aufweist, die in der Gebrauchsposition an der unteren und
oberen Längskante diagonal gegenüber liegen, sodass die untere Längskante
der zweiten Reihe an der oberen Längskante der ersten Reihe ausgerichtet ist.
Aus der Gestaltung der Verkleidung in Form eines Zusammenbaus von
Modulen, bei der jedes Modul selbst aus vier Platten besteht, ergibt sich, dass
sich die Verkleidung einfach anbringen lässt, die einzelnen Elementplatten
wenig Platz benötigen und die ausgeführte Verkleidung nicht künstlich
aussieht.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bilden die
Eckfalze der dritten Platte und der vierten Platte der zweiten Reihe im zusammengebauten
Zustand der Platten entlang einer der Längskanten der Platten einen Falz zum
Ausgleich des Höhenversatzes zwischen den beiden Platten der ersten Reihe und
entlang der gegenüber liegenden Längskante einen Vorsprung
zum Ausgleich des Höhenversatzes eines darüber liegenden Moduls.
Beim Lesen der folgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen lässt sich die Erfindung
verstehen. Es zeigen
1 eine schematische Ansicht eines durch Zusammenbau
von vier Platten gebildeten Moduls gemäß der Erfindung,
2 eine schematische Ansicht einer Verkleidung, die
durch Zusammenbau von geraden und winkeligen Modulen erhalten wird und eine vorspringende
Ecke hat,
3 eine schematische Ansicht einer Verkleidung entsprechend
der in 2 dargestellten Verkleidung, in das Motiv jeder
Platte im Detail dargestellt sind,
4 eine schematische Ansicht einer Verkleidung für
die Ausführung einer ausgeschnittenen Ecke für den alleinigen Gebrauch
der geraden Module und
5 eine schematische Ansicht verschiedener Modelle einer
Platte.
Wie oben erwähnt, ist Gegenstand der Erfindung eine Kunststeinverkleidung,
die das Aussehen eines herkömmlichen Mauerwerks aus Trockensteinen oder Steinen
mit Fugen nachahmt. Die Verkleidung 1 besteht aus Fassadenelementplatten,
die in den Figuren als 2 dargestellt sind, und Eckelementplatten, die in
den Figuren als 3 dargestellt sind. Jede Fassadenplatte 2 oder
Eckplatte 3 wird im Allgemeinen durch Formguss einer Zusammensetzung aus
Kunstharz, vorzugsweise Polyesterharz, und mineralischen Füllstoffen wie Quarz,
Kieselerde, Marmor oder dergleichen erhalten, um der ausgeführten Platte das
Aussehen einer aus mehreren Steinen 11 bestehenden Anordnung zu verleihen,
die durch Fugen 12 voneinander getrennt sind, wie 4
zeigt, in der verschiedene Modelle einer Fassadenplatte 2 dargestellt sind,
wobei jedes Modell einem anderen Formnest entspricht. Es kann mehr als fünfzig
Formnester geben, die eine sehr große Vielzahl von unterschiedlichen Erscheinungsbildern
ermöglichen, ohne dass zwei übereinander verlaufende vertikale „säbelhiebartige"
Fugen auftreten. Die auf diese Weise ausgeführte einteilige Platte hat im Allgemeinen
eine Dicke von 12 bis 15 mm. Die Dicke kann insbesondere für tragende Wände
erhöht werden. Jede Platte kann auf einem im Allgemeinen vertikalen Innen-
oder Außenuntergrund angebracht werden. Sie kann auf eine ähnliche Weise
auf einem horizontalen Untergrund angebracht werden. Zu den zulässigen Untergründen
gehören Mauerwerke aus Hohl- oder Vollbetonblöcken, Tonblöcken mit
einem herkömmlichen oder Einlagenputz, Beton, Porenbeton, Gips, Gipsplatten,
Gipskartonplatten usw. Die Zusammensetzung der Platten ermöglicht es, Produkte
zu erhalten, die durch die gegen Frost unempfindlich Fugen Wasserdampf durchlassen
und eine sehr geringe Porosität aufweisen, um ihre Instandhaltung zu erleichtern.
Die Platten zeichnen sich insbesondere durch die einfache Entfernbarkeit aufgesprühter
Graffitis aus.
Die Kunststeinverkleidung 1 wird durch Zusammenbau von Modulen
M erhalten, von denen ein Ausführungsbeispiel in 1
dargestellt ist. Das Modul M besteht aus vier einzelnen Elementplatten
2A, 2B, 2C, 2D. Ein solches Modul M kann neben
oder über einem ähnlichen Modul mit diesem zusammengebaut werden. Unter
einem ähnlichen Modul wird ein Modul verstanden, dessen Außenprofil gleich
ist, dessen Oberfläche jedoch ein anderes Aussehen haben kann. Jedes Modul
M wird durch eine erste Reihe aus zwei Platten 2A, 2B gebildet,
die an ihren einander gegenüber liegenden Querseiten mindestens ein Federprofil
4 und ein Nutprofil 5 aufweisen. Das Federprofil 4 und
das Nutprofil 5 einer Platte 2A der ersten Reihe aus zwei Platten
sind in einem Abstand zu einer Längskante 6 der Platte 2A
angeordnet, der sich von der anderen Platte 2B der Reihe unterscheidet,
um eine gebrochene horizontale Linie L1 mit einer Teilung zu bilden, die einer Plattenlänge
entspricht, was einen äußerlichen Eindruck der Wiederholung von zwei zusammengebauten
Modulen aufhebt. In dem dargestellten Beispiel sind das Nutprofil 5 und
das Federprofil 4 der Platte 2A in einem Abstand D1 zur oberen
Längskante der Platte 2A angeordnet, während das Federprofil
4 und das Nutprofil 5 der Platte 2B in einem Abstand
D2 zur Längskante der Platte 2B angeordnet sind, wobei D2 größer
ist als D1, um einen Versatz zwischen den Platten zu erzeugen, wenn die Platten
2A, 2B durch Ineinanderschieben zusammengebaut und nebeneinander
angeordnet sind.
Das Modul M besteht zudem aus einer zweiten Reihe aus Platten
2C, 2D, die an ihren Längskanten mit der ersten Reihe von
Platten 2A, 2B zusammengebaut sind. Die Platten 2C,
2D sind in den dargestellten Beispielen um eine halbe Länge gegen
die Platten 2A, 2B der ersten Reihe versetzt. Die Platten
2C, 2D weisen an ihren Längskanten diagonal gegenüber
liegende Eckfalze 7, 8 auf. Die Falze 7, die die allgemeine
Form eines lang gezogenen L haben, bilden im zusammengebauten Zustand der Platten
2C, 2D an der oberen Längskante der Platten einen Vorsprung
10 zum Ausgleich des Höhenversatzes eines darüber liegenden Moduls.
In gleicher Weise bilden die an der gegenüber liegenden Längskante der
Platten 2C, 2D angebrachten Eckfalze 8 im zusammengebauten
Zustand der Platten 2C und 2D einen Falz 9, dessen Gesamtgröße
der zweifachen Größe eines Falzes 8 entspricht, um den Ausgleich
des Höhenversatzes zwischen den beiden Platten 2A,
2B der ersten Reihe ausgleichen zu können und insbesondere die obere
Längskante der Platte 2B der ersten Reihe abzudecken, die beim Ineinanderschieben
in den Falz 9 eindringt. Jede Platte 2C, 2D der zweiten
Reihe umfasst ebenso wie jede Platte 2A, 2B der ersten Reihe an
ihren einander gegenüber liegenden Querkanten ein Federprofil 4 und
ein Nutprofil 5, die so ausgerichtet sind, um den Zusammenbau der Platten
zu ermöglichen.
In den dargestellten Beispielen haben das ausgerichtete Federprofil
4 und Nutprofil 5 einer Fassadenplatte 2 die Form einer
Zunge bzw. einer Aussparung, die das geometrische Gegenstück zu der Zunge bildet.
Es ist zu beachten, dass die Eckplatten 3 dieselben Profile aufweisen.
Die Neben- und/oder Übereinanderanordnung von Modulen des beschriebenen
Typs ermöglicht es, eine Verkleidung wie in 2
dargestellt zu erhalten. Bei dieser Verkleidung ist eine vorstehende Ecke dargestellt,
die zwei Fassadenfelder voneinander trennt, wobei die Platten, die für die
Begrenzung der Ecke vorgesehen sind, Eckplatten 3 genannt werden. Die Eckplatten
3 bestehen aus Fassadenplatten, deren Seitenkante entlang einer Linie L2
durch die vertikalen Kanten der Eckfalze 7, 8 bei den Platten
2C, 2D der zweiten Reihe des Moduls und entlang der Grundlinie
der Federprofile 4 bei den Platten 2A, 2B der ersten
Reihe geschnitten ist. Die Schnittlinie L2 ist insbesondere in 3
dargestellt, in der die schwarz dargestellten Plattenteile den Plattenteilen entsprechen,
die vor der Anbringung der Platten abgeschnitten werden mussten. In Abhängigkeit
von der Art der vorstehenden oder ausgeschnittenen Ecke haben die Eckplatten eine
abgeschrägte Kante.
Aus der Gestaltung eines solchen Moduls ergibt sich eine einfachere
Anbringung der Verkleidung. Der Umstand, dass an den Längskanten der Platten
keine Vorsprünge vorgesehen sind, ermöglicht es, raumsparende Platten
zu erhalten, was ihre Lagerung und Verpackung erleichtert.
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| Anspruch[de] |
Kunststeinverkleidung (1) aus Fassaden- und Eckelementplatten
(2, 3), wobei jede Platte (2, 3) so ausgebildet
ist, dass sie das Aussehen einer aus mehreren Steinen (11) bestehenden
Anordnung hat, die durch Fugen (12) voneinander getrennt sind, wobei die
Fassadenplatten im Allgemeinen im Wesentlichen rechteckig sind und an ihren einander
gegenüber liegenden Querseiten ein Federprofil (4) beziehungsweise
ein Nutprofil (5) aufweisen, die ausgerichtet sind, um den Zusammenbau
der Platten zu ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, dass
– vier einzelne Elementplatten (2A bis 2D) ein Verlegemodul
(M) bilden, das neben oder über einem ähnlichen Verlegemodul mit diesem
zusammengebaut werden kann,
– das Modul durch eine erste Reihe aus zwei Platten (2A,
2B) und eine zweite Reihe aus zwei Platten (2C, 2D) gebildet
ist, die gegen die Platten (2A, 2B) der ersten Reihe versetzt
sind,
– die erste Reihe eine erste Platte (2A) umfasst, deren obere Längskante
in der Gebrauchsposition einen ersten Abstand (D1) zum Federprofil (4)
und zum Nutprofil (5) der ersten Platte aufweist, und eine zweite Platte
(2B) umfasst, deren obere Längskante in der Gebrauchsposition einen
zweiten Abstand (D2) zum Federprofil (4) und zum Nutprofil (5)
der zweiten Platte aufweist, der sich vom ersten Abstand (D1) so unterscheidet,
dass die obere Längskante der ersten Reihe die Längskanten der ersten
und der zweiten Platte umfasst und eine gebrochene Linie (L1) mit einer variablen
Teilung bildet, die der Länge der oberen Längskante der ersten Platte
bzw. der Länge der oberen Längskante der zweiten Platte entspricht,
– die zweite Reihe eine dritte Platte (2C) und eine vierte Platte
(2D) umfasst, von denen jede Eckfalze (7, 8) aufweist,
die in der Gebrauchsposition an der unteren und oberen Längskante diagonal
gegenüber liegen, sodass die untere Längskante der zweiten Reihe an der
oberen Längskante der ersten Reihe ausgerichtet ist.
Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eckfalze
(7, 8) der dritten Platte (2C) und der vierten Platte
(2D) der zweiten Reihe im zusammengebauten Zustand der Platten entlang
einer der Längskanten der Platten (2C, 2D) einen Falz (9)
zum Ausgleich des Höhenversatzes zwischen den beiden Platten (2A,
2B) der ersten Reihe und entlang der gegenüber liegenden Längskante
einen Vorsprung (10) zum Ausgleich des Höhenversatzes eines darüber
liegenden Moduls bilden.
Kunststeinverkleidung (1) nach einem der Ansprüche 1 und
2, dadurch gekennzeichnet, dass das Federprofil (4) einer Fassadenplatte
(2) die Form einer Zunge und das Nutprofil (5) einer Fassadenplatte
(2) die Form einer Aussparung hat, die das geometrische Gegenstück
zu der Zunge bildet.
Kunststeinverkleidung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, dass die Eckplatten (3) Fassadenplatten umfassen,
von denen eine Seitenkante entlang einer Linie (L2) durch die vertikalen Kanten
der Eckfalze (7, 8) bei den Platten (2C, 2D)
der zweiten Reihe des Moduls und entlang der Grundlinie der Federprofile (4)
bei den Platten (2A, 2B) der ersten Reihe geschnitten ist.
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