Die Erfindung betrifft einen Schlauch zum Einleiten und Verteilen
eines Füllgases, der besonders gut für ein Airbag-Modul gegen Seitenaufprall
verwendbar ist ("Seitenairbag" oder "Seitenvorhang-Airbag") und einen Fahrer oder
Fahrgast in einem Fahrzeug bei einem Zusammenstoß von der Seite des Fahrzeugs
schützt.
Stand der Technik
Ein Fahrersitz und ein Fahrgastsitz werden mit Airbag-Modulen installiert,
die Airbags auslösen, um bei einem Frontalzusammenstoß des Fahrzeugs den
Fahrer oder Fahrgast aufzufangen. Das Airbag-Modul weist einen Gasgenerator, d.
h. eine Gaserzeugungsvorrichtung, einen Airbag, der sich mit dem durch den Gasgenerator
erzeugten Gas entfaltet, einen Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Gas von
dem Gasgenerator zum Airbag und eine Airbag-Kapsel auf, die den Gasgenerator und
den Airbag enthält.
In letzter Zeit wird zunehmend die Installation von Seitenairbag-Modulen
gefordert, um zusätzlich zum Schutz bei Frontalaufprall die Auswirkungen bei
einem Seitenaufprall zu vermindern, besonders um den Kopf eines Fahrers oder Fahrgasts
zu schützen. Die Elemente eines derartigen Seitenairbags werden gefaltet und
in B-Säulen oder A-Säulen installiert. Im Fall eines Seitenaufpralls wird
das Gas aus dem Gasgenerator in den Airbag eingeleitet, so daß sich der Airbag
in Form eines Vorhangs zwischen dem Fahrgast und einer Tür entfaltet, um den
Aufprall von der Seite gegen den Fahrgast zu dämpfen.
Außerdem sollte der Seitenairbag bei einem Zusammenstoß
sofort ausgelöst werden, und die Auslösezeit des Seitenairbags sollte
kürzer sein als die Zeit, die für die Auslösung der Airbags für
den Fahrer- und den Beifahrersitz gefordert wird. Daher wird oft ein Gasgenerator
verwendet, der das Gas mit relativ hohem Druck erzeugt. Insbesondere wird der Gasdruck
um die Gaseinlaßlöcher eines Schlauchs in der Nähe des Gasgenerators
zum Einleiten des Gases in den Airbag leicht sehr hoch, so daß die Teile des
Schlauchs um die Gaseinlaßlöcher in der Nähe des Gasgenerators durch
den Gasdruck vom Gasgenerator deformiert werden und daher die Form des Airbags während
der Auslösung des Airbags weniger gleichmäßig wird oder die Fasern
in der Nähe der Gaseinlaßlöcher innerhalb des Airbags zerrissen und
zerstreut werden, was zur Beschädigung oder zum Platzen des Airbags und damit
zum Funktionsverlust des Airbags führt.
Um derartige Nachteile zu beseitigen, die durch den teilweisen Druckanstieg
verursacht werden, wird vorgeschlagen, die Festigkeit des Airbags und des Schlauchs
zur Verteilung des Füllgases durch Verwendung einer dicken oder hochreißfesten
Faser, wie z. B. von Aramidfaser, zu erhöhen. Bei Verwendung der dicken Faser
wird der Airbag unhandlich, und daher wird die Innenraumgestaltung des Fahrzeugs
eingeschränkt, da Platz zur Aufnahme des Airbags zu reservieren ist. Da die
hochreißfeste Faser teuer ist, erhöht die Verwendung einer solchen Faser
die Herstellungskosten des Airbags.
Da die Seitenairbags gefaltet und in B-Säulen oder A-Säulen
installiert werden, werden Seitenairbags gewünscht, die in kompakter Form installiert
werden können, so daß sie weniger Einfluß auf die Innenraumgestaltung
des Fahrzeugs haben.
Bislang offenbart JP-A-10-100 840 unter Berücksichtigung der
Verteilung des Füllgases ein Airbag-Modul, das einen Verteiler mit mehreren
Löchern zur schnellen Verteilung und Einleitung von Gas, das durch einen Gasgenerator
erzeugt wird, in den Airbag aufweist, und JP-A-2001-270 415 offenbart ein Airbag-Modul,
in dem die Form einer Gasinjektionsöffnung eines Verteilers optimal konstruiert
ist, um die Entfaltungsform des Airbags bis zum Abschluß der Entfaltung des
Airbags zu steuern.
Diese nach dem Stand der Technik vorgeschlagenen Airbag-Module steuern
jedoch nur den Gasdurchfluß von Gasgenerator, aber Eigenschaften, die erforderlich
sind, wenn das Hochdruckgas in einen Schlauch zur Verteilung und Einleitung des
Füllgases in den Airbag fließt, werden nicht berücksichtigt. Besonders
wenn der Airbag ausgelöst wird, fließt das Hochdruckgas augenblicklich
durch den Schlauch. Daher springt der Schlauch wegen der Gegenwirkung der Gasströmung,
so daß die Positionen oder Richtungen der Verteilungslöcher des Schlauchs
von den ursprünglichen Positionen oder Richtungen abweichen und daher jeder
Abschnitt des Airbags, in den das Gas effizient eingeblasen werden sollte, nicht
gut entfaltet werden kann, oder das Hochdruckgas konzentriert sich in bestimmten
Abschnitten des Airbags, was zum Platzen des Airbags führt.
Ferner wird in den obigen Patentanmeldungen die Verformbarkeit des
Schlauchs nicht berücksichtigt, wenn der Schlauch in den Airbag aufgenommen
und anschließend in gefalteter Form in der B-Säule oder der A-Säule
montiert wird. Gewöhnlich wird nach der Aufnahme des Schlauchs in den Airbag
und vor der Installation des Airbag-Moduls im Fahrzeug der Airbag zu einer kleinen
Größe gefaltet oder gerollt und in Form eines Airbag-Moduls zusammengesetzt,
das in dem Fahrzeug montiert werden kann. Wenn der Schlauch zu steif ist, ist das
Falten des Schlauchs schwierig, und außerdem neigt der Schlauch dazu, nach
dem Falten in die ursprüngliche Form zurückzukehren. Dadurch werden die
Formen anderer Elemente des Airbag-Moduls deformiert. Infolgedessen wird es schwierig,
das Airbag-Modul, wie ursprünglich vorgesehen, in der B-Säule oder der
A-Säule zu montieren.
US 6 237 941 offenbart einen Airbag gemäß
dem Oberbegriff von Anspruch 1, um Insassen bei einem Seitenaufprall oder einem
Unfall mit Überschlag Schutz zu bieten. Der Airbag weist einen Schlauch mit
mehreren Öffnungen auf, der an einem Ende an einem Gasgenerator befestigt ist,
um Füllgas einströmen zu lassen. Der Schlauch weist vorzugsweise einen
elastomeren inneren Schlauch mit einem verstärkten äußeren Mantel
auf.
JP 10-100 840 offenbart einen Seitenairbag
mit einer zylinderförmigen Luftkammer, in die hauptsächlich Gas von einem
Gasgenerator eingeleitet wird. Die Kammer ist mit einem Gaseinleitungskanal zum
Einleiten des Gases in den Hauptkörper des Airbags versehen. Die Kammer besteht
aus einer faltbaren Schicht, wie z. B. aus Gewebe.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen verbesserten
Schlauch bereitzustellen. Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand der Ansprüche
gelöst. Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß sie einen hochzuverlässigen
Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas in einen Seitenairbag bereitstellt,
der beim Auslösen des Airbags die Beschädigung eines Teils des Schlauchs
um ein Füllgasverteilungsloch herum unterdrücken kann.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß sie
einen Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas in einen Seitenairbag
bereitstellt, der das Schwanken bzw. Flattern des Schlauchs verhindern kann, das
durch den Durchfluß von Hochdruckgas beim Auslösen des Airbags verursacht
wird, und daher für eine hohe Auslösezuverlässigkeit sorgt.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß sie
einen Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas in einen Seitenairbag
bereitstellt, der bei der Montage des Seitenairbags in einem Fahrzeug die Verformbarkeit
des Seitenairbags verbessern kann und beim Durchfluß des Hochdruckgases durch
den Schlauch nicht beschädigt wird und den Airbag nicht beschädigt.
Die vorliegende Erfindung stellt einen aus Gewebe bestehenden Schlauch
mit mindestens einem Verteilungsloch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas
bei der Auslösung eines Airbags bereit, wobei der Schlauch in einem Seitenairbag-Modul
installiert wird, wobei von der Außenfläche und der Innenfläche des
Schlauchs mindestens eine mit einem Kautschuk oder Kunstharz beschichtet ist, und
wobei der maximale Zugwiderstand der Faser in Kettrichtung und in Schußrichtung
mindestens 70 N (Newton)/3 cm beträgt, wenn der Zugwiderstand durch ein in
JIS L1096, 8.21.3 definiertes Stiftziehverfahren mit einer 3 cm breiten und 5 cm
langen Probe gemessen wird, die so aus dem Schlauch ausgeschnitten wird, daß
der Umfang des Lochs eine Seite der Probe bildet und die Breitenrichtung der Probe
senkrecht zur Kett- bzw. Schußrichtung des Schlauchgewebes ist, wobei ein Beschichtungsanteil
des Kautschuks oder Kunstharzes 10 bis 80 Gew.-% beträgt, bezogen auf das Gewicht
des Schlauchs vor dem Beschichten.
Wenn am inneren Umfang des Schlauchlochs ein verstärkter Teil
ausgebildet wird, kann die durch den hohen Druck des Gases verursachte Beschädigung
des Lochumfangs wirksam unterdrückt werden. Der verstärkte Teil kann ausgebildet
werden, indem ein Klebstoff auf den inneren Umfang des Lochs aufgebracht wird, oder
indem das Loch durch Schneiden des Gewebes mit einem Laserstrahl ausgebildet wird.
Das letztere Verfahren ist vorzuziehen, da der Herstellungsprozeß des Schlauchs
vereinfacht werden kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
wird der verstärkte Teil des Lochumfangs gebildet, indem eine Heizvorrichtung
direkt mit dem inneren Umfang des Lochs in Kontakt gebracht wird.
Die vorliegende Patentanmeldung offenbart außerdem einen aus
Gewebe bestehenden Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas bei Auslösung
eines Airbags, wobei der Schlauch in einem Seitenairbag angebracht wird, wobei von
der Außenfläche und der Innenfläche des Schlauchs mindestens eine
mit einem Kautschuk oder Kunstharz beschichtet ist, und wobei das Gewebe einen Biegewiderstand
von mindestens 100 mm in einer zur Längsrichtung des Schlauchs
(der nachstehend als "zweiter Typ" bezeichnet wird) parallelen Richtung aufweist.
Beim zweiten Typ stimmt die Längsrichtung des Schlauchs vorzugsweise
entweder mit der Kettrichtung oder der Schußrichtung des Gewebes überein.
Vorzugsweise weist ein Ausgangsgarn in Längsrichtung des Schlauchs
einen Einzelfaden von mindestens 2 dtex auf, wenn der Stoff aufgetrennt wird. Ferner
weist eine Lage des Stoffs, der den Schlauch bildet, vorzugsweise einen durch die
folgende Formel definierten Deckfaktor (CF) von mindestens 2000 in Längsrichtung
des Schlauchs auf:
CF = [Gesamtfeinheit (dtex) eines Garns in Längsrichtung eines Schlauchs]1/2
[Webdichte in Längsrichtung eines Schlauchs (Fadenzahl/2,54 cm)]
Außerdem beträgt auch beim zweiten Typ ein Beschichtungsanteil
des Kautschuks oder Kunstharzes vorzugsweise 10 bis 80 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht
des Schlauchs vor dem Beschichten.
Die vorliegende Patentanmeldung offenbart ferner einen aus Gewebe
bestehenden Schlauch mit mindestens einem Verteilungsloch zum Einleiten und Verteilen
von Füllgas bei Auslösung des Airbags, wobei der Schlauch in einem Seitenairbag
installiert wird, wobei das Loch durch Perforieren des Schlauchgewebes gebildet
wird und eine Gesamtfläche S1 von getrennten Garnteilen, die jeweils
von den folgenden Elementen (1) und (2) umgeben sind, höchstens 30% der Fläche
S% des Lochs beträgt, wenn die Schlauchfläche mit dem Loch flachgedrückt
wird:
(1) Ränder des gebohrten Lochs
(2) Getrenntes Garn mit der größten Länge unter den am Schlauch
verbleibenden getrennten Garnen, deren beide Enden beim Bohren des Lochs durchschnitten
werden und die den Rand des Lochs schneiden (nachstehend als "dritter Typ" bezeichnet).
Wenn ein Loch in die Wand eines aus Gewebe bestehenden Schlauchs gebohrt
wird, treten manchmal am inneren Umfang des Lochs getrennte Garne auf. In dem von
den getrennten Garnen belegten Teil werden Kettgarne und/oder Schußgarne von
den Garnen abgeschnitten, die andere Teile als den getrennten Garnteil bilden. Daher
weist der getrennte Garnteil eine sehr niedrige Zwangskraft auf, so daß sich
die diskreten Garne leicht zerstreuen, wenn das Hochdruckgas durch das Loch fließt,
und daher das Loch ausgedehnt und verformt wird. Wenn die Gesamtfläche S1
der getrennten Garnteile groß ist, wird das Loch stark ausgedehnt und deformiert,
so daß die Entfaltung des Airbags unregelmäßig wird, oder das Hochdruckgas
wird in einem bestimmten Abschnitt des Airbags konzentriert, was zum Platzen des
Airbags führen kann. Wenn die Gesamtfläche S1 der diskreten
Garnteile 30% oder weniger beträgt, ist der Ausdehnungs- oder Deformationsgrad
des Lochs sehr niedrig oder gleich null. Daher erhöht sich die Entfaltungszuverlässigkeit
des Airbags.
Beim dritten Typ beträgt der Schräglauf des Schußfadens
des Schlauchs vorzugsweise 20% oder weniger in Breitenrichtung des Schlauchs, gemessen
nach JIS L1096, 8.11.
Der Deckfaktor CF des Gewebes beträgt auch beim dritten Typ vorzugsweise
mindestens 2000 in Längsrichtung des Schlauchs.
Beim dritten Typ ist die Gesamtfläche S1 der getrennten
Garnteile auf höchstens 30% der Fläche S0 des Lochs begrenzt,
der Schlauch kann die Ausdehnung oder Deformation des Lochs unterdrücken und
daher die Entfaltungszuverlässigkeit des Airbags erhöhen. Da der Schlauch
aus Gewebe besteht, ist ferner seine Aufnahmefähigkeit (Packfähigkeit
oder Kompaktheit) gut, und seine Herstellungskosten sind niedrig.
Außerdem offenbart die vorliegende Patentanmeldung einen aus
Gewebe bestehenden Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas beim Auslösen
eines Airbags, wobei der Schlauch in einem Seitenairbag installiert wird, wobei
von der Außenfläche und der Innenfläche des Schlauchs mindestens
eine mit einem Kautschuk oder Kunstharz beschichtet ist, wobei eine den Schlauch
bildende Gewebelage eine Dicke t von 0,9 bis 3 mm aufweist und eine Schleifenhärte
Lh (Einheit: N) und die Dicke t (Einheit: mm) des einzelnen Gewebes in der folgenden
Beziehung zueinander stehen:
Lh/t ≤ 5 (N/mm)
gemessen nach dem in JIS L1096, 8.20.3 definierten Schleifenkompressionsverfahren
mit einer rechteckigen, 5 cm langen und 2 cm breiten Probe, die so aus dem Schlauch
ausgeschnitten wird, daß die kürzere Seite der Probe
parallel zur Längsrichtung des Schlauchs ist (nachstehend als "vierter Typ"
bezeichnet).
Die obige Formel definiert die Beziehung zwischen der Schleifenhärte
Lh des Schlauchs in Breitenrichtung des Schlauchs und der Dicke der Schlauchwand.
Wenn der Schlauch der obigen Beziehung zwischen Lh und t genügt, weist er eine
ausreichende Festigkeit auf, um dem Durchfluß des Hochdruckgases zu widerstehen,
das durch den Gasgenerator des Airbag-Moduls erzeugt wird, und weist außerdem
eine geeignete Flexibilität auf. Daher kann ein Airbag, der einen derartigen
Schlauch aufnimmt, leicht gefaltet werden.
Beim vierten Typ beträgt eine Schleifenabstoßungsrate Lr
vorzugsweise 60% oder weniger, gemessen nach dem Schleifenkompressionsverfahren
gemäß JIS L1096, 8.20.3.
Der aufzubringende Kautschuk ist vorzugsweise ein Siliconkautschuk.
Im Hinblick auf die Verbesserung der Verformbarkeit beim Falten des Airbags ist
die Hauptbindungsstruktur des Gewebes vorzugsweise Köperbindung oder Satinbindung.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
1 zeigt schematisch ein Loch eines Schlauchs zum Einleiten
und Verteilen von Füllgas und einen Abschnitt um das Loch herum vor dem Durchfluß
des Füllgases.
2 zeigt schematisch das Loch von 1
nach dem Durchfluß des Füllgases.
3 zeigt schematisch ein Loch eines Schlauchs zum Einleiten
und Verteilen von Füllgas und einen Abschnitt um das Loch herum bei wellenförmiger
Bewegung von Garnen parallel zur Längsrichtung des Lochs.
Die 4A und 4B
zeigen schematisch einen Biegezustand eines Schlauchs während des Aufwickelvorgangs.
5 zeigt schematisch konkrete Beispiele der Form eines
Lochs in einem erfindungsgemäßen Schlauch zum Einleiten und Verteilen
von Füllgas.
Ausführliche Beschreibung der Erfindung
Im allgemeinen weist ein Seitenairbag-Modul auf: einen Gasgenerator,
der Gas erzeugt, einen Airbag, der mit dem Füllgas entfaltet wird, und einen
Schlauch zum Einleiten und Verteilen des Füllgases in den Airbag.
Da der erfindungsgemäße Schlauch zum Einleiten und Verteilen
von Füllgas in einem Personenkraftwagen installiert wird, wird der Schlauch
wegen des leichten Gewichts und der Aufnahmefähigkeit vorzugsweise aus einem
Gewebe hergestellt. Die Art eines Garns zum Weben eines Stoffs unterliegt keiner
Beschränkung. Bevorzugte Beispiele des Garns sind unter anderem Garne aus Polyamidfaser
(z. B. Polyamid 6-Faser, Polyamid 66-Faser, Polyamid 46-Faser usw.), Polyesterfaser
(z. B. Polyethylenterephthalatfaser, Polymethylenterephthalatfaser, Polybutylenterephthalatfaser,
Polylactidfaser usw.) und dergleichen. Die Reißfestigkeit eines Garns mit einer
derartigen Faser beträgt vorzugsweise mindestens 5 cN/dtex, stärker bevorzugt
mindestens 6 cN/dtex, am stärksten bevorzugt mindestens 7 cN/dtex, ausgedrückt
als Reißfestigkeit von aufgetrenntem Garn. Wenn das Garn eine solche Reißfestigkeit
aufweist, reißen die Kett- oder Schußgarne des Schlauchs nicht, und es
kann keine falsche Verteilung des Gases auftreten, wenn das Hochdruckgas, das einen
Druck von ausreichender Höhe aufweist, um einen Innendruck des Airbags aufrechtzuerhalten,
durch den Schlauch geleitet wird. Hierin bedeutet die "Reißfestigkeit von aufgetrenntem
Garn" eine Reißfestigkeit eines Garns, das man durch Auftrennen des Kett- und
Schußgarns eines den Schlauch bildenden Gewebes und Entfernen des an dem Garn
anhaftenden Kautschuks oder Harzes erhält.
Die Gesamtfeinheit des den Schlauch bildenden Garns beträgt vorzugsweise
110 bis 7000 dtex. Das Garn kann ein Maschinengarn oder ein Feingarn sein, und es
kann multifil oder monofil sein. Stärker bevorzugt weist ein Garn in Längsrichtung
des Schlauchs eine Gesamtfeinheit von 500 bis 3000 dtex auf, und ein Garn in Breitenrichtung
des Schlauchs weist eine Gesamtfeinheit von 500 bis 5000 dtex auf. Wenn die Feinheit
des Garns in Längsrichtung des Schlauchs kleiner als der obige untere Grenzwert
ist, kann der Schlauch eine ungenügende Festigkeit in Längsrichtung aufweisen.
Außerdem ist eine größere Garnmenge erforderlich, um die Webdichte
des Gewebes zu erhöhen, und daher nimmt die Webproduktivität auf eine
vom Kostenstandpunkt aus ungünstige Weise ab, wenn die Garne in Längsrichtung
des Schlauchs entweder die Kettgarne oder die Schußgarne des Gewebes sind.
Wenn die Feinheit des Garns in Breitenrichtung des Schlauchs kleiner als der obige
untere Grenzwert ist, dann ist wieder eine größere Garnmenge erforderlich,
um die Webdichte des Gewebes zu erhöhen, und daher nimmt die Webproduktivität
auf eine vom Kostenstandpunkt aus ungünstige Weise ab.
Wenn die Gesamtfeinheit des Garns den obigen oberen Grenzwert übersteigt,
wird der Schlauch unhandlich, so daß die Kompaktheit des Schlauchs sich verschlechtert.
Die Einzelfadenfeinheit eines Garns, das den Schlauch bildet, beträgt
vorzugsweise 10 dtex oder weniger. Besonders wenn ein leicht faltbarer flexibler
Schlauch hergestellt wird, weisen Garne in Breitenrichtung des Schlauchs vorzugsweise
eine Einzelfadenfeinheit von höchstens 5 dtex auf, stärker bevorzugt von
4 höchstens dtex, am stärksten bevorzugt von höchstens 3 dtex.
Die hierin benutzten Begriffe "Gesamtfeinheit" und "Einzelfadenfeinheit"
bedeuten die Feinheit des Garns, das man durch Auftrennen des Kett- und Schußgarns
eines den Schlauch bildenden Gewebes und Entfernen des an dem Garn anhaftenden Kautschuks
oder Harzes erhält.
Als Webmaschine zum Weben des erfindungsgemäßen Schlauchgewebes
können eine Rundwebmaschine, die herkömmlicherweise zum Weben eines Feuerwehrschlauchs
eingesetzt wird und ein schlauchförmiges Gewebe in einem einzigen Prozeß
weben kann, eine Schützenwebmaschine, eine zum Weben eines Sicherheitsgurts
eingesetzte Nadelwebmaschine und dergleichen verwendet werden. Wenn die Rundwebmaschine,
die Schützenwebmaschine oder die Nadelwebmaschine eingesetzt wird, dann ist
vorzugsweise die Längsrichtung des Schlauchs parallel zur Kettrichtung des
Gewebes. Alternativ wird ein breites Gewebe mit einer gewöhnlichen Webmaschine
gewebt, wie z. B. einer Wasserstrahldüsenwebmaschine oder einem Lanzenwebstuhl,
und geschnitten und durch Nähen, Kleben oder Schweißen in Schlauchform
gebracht. Die ersteren Webmaschinen, die das schlauchförmige Produkt in einem
einzigen Vorgang weben können, sind jedoch zu bevorzugen, da sie die Verarbeitungskosten
für das Nähen usw. senken und das Platzen des genähten Teils, der
gewöhnlich schwächer ist als Gewebeteile, vermeiden können.
In Abhängigkeit von der Art der verwendeten Webmaschine kann
die Schlauchbreite durch wellenförmige Bewegung der Kette schwanken, oder in
der Schußrichtung des Gewebes kann ein Schräglauf des Schußfadens
auftreten. Vorzugsweise werden eine derartige Wellenbewegung oder ein Schußfadenschräglauf
soweit wie möglich unterdrückt. Die Wahl der Webmaschine erfolgt vorzugsweise
unter einem solchen Gesichtspunkt. Zum Beispiel kann die Nadelwebmaschine die Schwankung
der Zuführungsspannung des Schußfadens leichter vermindern als die Schützenwebmaschine,
und daher kann die erstere die Wellenbewegung des Kettfadens unterdrücken,
die durch die Instabilität der Zulaufspannung des Schußfadens verursacht
wird, so daß die Breite des Schlauchs weniger schwankt und die Bildung getrennter
Garne unterdrückt werden kann.
Beim zweiten Typ beträgt die Biegesteifigkeit des Schlauchs in
Längsrichtung mindestens 100 mm. Daher ist es vorzuziehen, den Schlauch so
herzustellen, daß die Geweberichtung mit der größten Biegesteifigkeit
parallel zur Längsrichtung des Schlauchs liegt. Wenn das Gewebe in allen Richtungen
im wesentlichen die gleiche Biegesteifigkeit aufweist, kann jede beliebige Richtung
des Gewebes parallel zur Längsrichtung des Schlauchs liegen.
Beispiele der Bindungsstruktur des Gewebes, die bei der Herstellung
des erfindungsgemäßen Schlauchs zu verwenden ist, sind unter anderem Leinwandbindung,
Köperbindung, Satinbindung, mehrlagige Bindung usw. Darunter sind Leinwandbindung,
Köperbindung und Satinbindung zu bevorzugen, wenn die Kosten und die Festigkeit
des Gewebes sowie die Flexibilität des Gewebes, die zur Verbesserung der Aufnahmefähigkeit
beiträgt, berücksichtigt werden.
Um beim vierten Typ einen Schlauch zu erzeugen, der die Beziehung
zwischen der Schleifenhärte Lh und der Dicke t und außerdem einer Schleifenabstoßungsrate
Lr erfüllt, die weiter unten erläutert wird, können die Teile des
Schlauchs, die zusammen mit dem Airbag gefaltet werden, und andere Teile unter Verwendung
unterschiedlicher Bindungsstrukturen geformt werden, die sich für die entsprechenden
Teile eignen.
Das heißt, unter dem Gesichtspunkt der Aufnahmefähigkeit
(d. h. des leichten Faltens) des Airbags weisen die zu faltenden Teile des Schlauchs
vorzugsweise eine Bindungsstruktur mit weniger Kreuzungspunkten von Kett- und Schußfäden
und eine flexible Textur auf, wie z. B. Köperbindung und Satinbindung.
Beim Durchfluß des Füllgases durch das Loch ist der Umfangsteil
des Lochs am wahrscheinlichsten der Kraft ausgesetzt, und daher fransen die Garne
leicht aus. Um das Ausfransen der Garne zu verhindern, weist der
Umfangsteil des Lochs vorzugsweise eine solche Bindungsstruktur auf, daß die
Kett- und Schußfäden einander schneiden und einander halten, um das Herausziehen
von Garnen zu verhindern, z. B. Leinwandbindung. In diesem Fall beträgt die
Breite des Gewebeteils mit Leinwandbindung vorzugsweise mindestens 3 mm, stärker
bevorzugt mindestens 5 mm vom Rand des Lochs aus. Die Fläche des Teils mit
Leinwandbindung stört nicht die Aufnahmefähigkeit (das leichte Falten)
des Schlauchs, z. B. ist sie 20 mm oder weniger vom Rand des Lochs entfernt, und
die Hauptbindungsstruktur des Schlauchs ist vorzugsweise Köperbindung oder
Satinbindung. In einem solchen Fall ist das Flächenverhältnis der Teile
mit Köper- oder Satinbindung zu anderen Teilen vorzugsweise 1:1 bis 5:1, stärker
bevorzugt 2:1 bis 4:1.
Wenn am inneren Umfang des Schlauchlochs ein verstärkter Teil
geformt wird, kann das Ausfransen des Garns verhindert werden. In diesem Fall. wird
der Teil mit Leinwandbindung unter Umständen nicht gebildet.
Um das Platzen des Schlauchs zu verhindern, das durch den beim Durchfließen
des Füllgases durch den Schlauch angelegten Druck verursacht wird, weist eine
Lage eines Gewebes, das den Schlauch bildet, vorzugsweise ein korrigiertes Gewicht
von mindestens 800 g/m2, stärker bevorzugt von mindestens 1000 g/m2,
am stärksten bevorzugt von mindestens 1200 g/m2 auf. Hierbei bedeutet
der Begriff "korrigiertes Gewicht" ein Gewicht von 1 m2 des Schlauchs,
der mit dem Kautschuk oder dem Harz beschichtet ist und dann durch Aufschneiden
des Schlauchs parallel zur Längsrichtung (Kettrichtung) des Schlauchs geöffnet
wird. Wenn der Schlauch eine durchgewebte Webkante (einen gesäumten Teil) aufweist,
wird das korrigierte Gewicht mit der Gewebeprobe von 1 m2 ausschließlich
der Webkante gemessen.
Um die Bildung von getrennten Garnen am Rand des Lochs zu unterdrücken,
ist es effektiv, die Entstehung eines Schußfadenschräglaufs in Breitenrichtung
des Schlauchs zu verhindern. Der Grad des Schußfadenschräglaufs kann gemäß
JIS L1096, 8.11 gemessen werden. Wenn der Schlauch mit der Rundwebmaschine usw.
hergestellt wird, wird die Länge einer Linie, die von einer Kante des flachgedrückten
Schlauchs zur anderen Kante in Breitenrichtung gezogen wird, so daß die Linie
senkrecht zur Längsrichtung des Schlauchs ist, in dem Verfahren gemäß
JIS L1096, 8.11 als Länge "a" (mm) verwendet. Der Schußfadenschräglauf
in Breitenrichtung des Schlauchs beträgt vorzugsweise höchstens 20%, stärker
bevorzugt höchstens 10%. Wenn der Schußfadenschräglauf höchstens
20% beträgt, wird die Wellenbewegung der Garne, die den Schlauch bilden, verhindert.
Daher werden beim Bohren des Lochs kaum getrennte Garne erzeugt, und es entstehen
weniger Defekte am Umfang des Lochs.
Um die Entstehung eines Schußfadenschräglaufs in Breitenrichtung
des Schlauchs zu unterdrücken, wird vorzugsweise das Biegen des Stoffs in dem
Schritt vom Weben des Stoffs bis zum Abwickeln des Stoffs von der Webmaschine verhindert.
Der durch die Webmaschine gewebte Stoff wird über mehrere Rollen gewickelt.
Wenn in diesem Schritt, wie in 4A dargestellt, die
Rollen so bereitgestellt werden, daß der Schlauch an den Rollen gebogen wird,
dann sind Zugspannungen, die an der Rollenkontaktseite 7 und der kontaktfreien
Seite 8 angreifen, an der Rolle 6 unterschiedlich (siehe
4B). Daher werden die Garne auf der kontaktfreien Seite
8, an der eine größere Zugspannung angreift, mit einer größeren
Kraft gezogen als die Garne auf der Rollenkontaktseite 7. Daher leidet
das Gewebe leicht unter Schußfadenschräglauf. Um den Schußfadenschräglauf
infolge der Schlauchbiegung zu vermeiden, ist die Anwendung irgendeiner Maßnahme
vorzuziehen, um beispielsweise die an der Rollenkontaktseite und der kontaktfreien
Seite angreifenden Zugspannungen so zu steuern, daß sie gleich werden. Als
eine solche Maßnahme werden freie Rollen als einige der mehreren Rollen verwendet,
oder die Rollen werden so angeordnet, daß der Biegungsgrad des Schlauchs vermindert
wird.
Ferner kann der Schußfadenschräglauf unterdrückt werden,
indem der oben definierte Deckfaktor CF des Schlauchs in Längs- und Breitenrichtung
gesteuert wird. Zum Beispiel beträgt der Deckfaktor des Schlauchs in Längsrichtung
gewöhnlich mindestens 1500, vorzugsweise mindestens 2000, stärker bevorzugt
mindestens 2200, am stärksten bevorzugt mindestens 2400, und der Deckfaktor
des Schlauchs in Breitenrichtung beträgt gewöhnlich mindestens 500, vorzugsweise
mindestens 600, stärker bevorzugt mindestens 700. Wenn der Deckfaktor in Längsrichtung
kleiner ist als der obige untere Grenzwert, dann ist das Eindringen des Kautschuks
oder Harzes als Beschichtungsmittel schwer zu verhindern. Außerdem neigen die
in Längsrichtung verlaufenden Garne dazu, sich leicht in Breitenrichtung zu
verschieben, so daß leicht ein Schußfadenschräglauf des Schlauchs
auftritt und eine Neigung zur Bildung von getrennten Garnteilen besteht. Wenn der
Deckfaktor in Breitenrichtung kleiner ist als der obige untere Grenzwert, dringt
das Beschichtungsmittel in das Gewebe ein, oder die Einschnürungskraft zwischen
den Garnen kann nicht erzeugt werden, so daß die Garne dazu neigen, sich zu
verschieben, wenn der Schlauch über die Rollen des Webstuhls läuft. Die
Garnverschiebung führt ungünstigerweise zu dem Schußfadenschräglauf
des Schlauchs. Wenn der Deckfaktor in Längsrichtung oder in
Breitenrichtung zu groß ist, wird der Schlauch unhandlich. Vorzugsweise ist
der Deckfaktor in Längsrichtung nicht größer als 5000, stärker
bevorzugt nicht größer als 4000, und der Deckfaktor in Breitenrichtung
ist nicht größer als 900, stärker bevorzugt nicht größer
als 800.
Der hierin verwendete Deckfaktor bedeutet einen Wert, der mit einer
Lage des den Schlauch bildenden Gewebes berechnet wird.
Um die Biegesteifigkeit in Längsrichtung des Schlauchs in den
beim zweiten Typ definierten Bereich zu steuern, ist neben der Kontrolle der Einzelfadenfeinheit
des Schußfadens im Bereich von mindestens 2 dtex die Einstellung eines Deckfaktors
in einem geeigneten Bereich effektiv. Das heißt, der Deckfaktor beträgt
vorzugsweise mindestens 2000 in Längsrichtung des Schlauchs.
Wenn der Deckfaktor in Längsrichtung des Schlauchs kleiner als
2000 ist, kann es manchmal schwierig sein, die Steifigkeit des Schlauchs in seiner
Längsrichtung zu erhöhen, auch wenn das Schußgarn eine Einzelfadenfeinheit
in dem obigen Bereich aufweist. Der Deckfaktor in Längsrichtung des Schlauchs
beträgt vorzugsweise mindestens 2200, stärker bevorzugt mindestens 2400.
Ein Deckfaktor des Schlauchs in der zur Längsrichtung senkrechten Richtung
unterliegt keiner Beschränkung. Um das Eindringen des Beschichtungsmittels
zu verhindern, beträgt der Deckfaktor in dieser Richtung vorzugsweise mindestens
500, stärker bevorzugt mindestens 600. Da der Schlauch mit den Deckfaktoren
in den obigen Bereichen ein gewisses Gewicht aufweist, kann er ein Flattern durch
sein Eigengewicht unterdrücken. Wenn mehrere Gewebelagen laminiert oder aufgeschichtet
werden, um einen Schlauch herzustellen, wird die Summe der Deckfaktoren der Gewebe
in Längsrichtung des Schlauchs als Deckfaktor des Schlauchs in Längsrichtung
verwendet.
Der erfindungsgemäße Schlauch hat vorzugsweise einen Innendurchmesser
von 2 cm bis 6 cm. Wenn der Innendurchmesser kleiner als 2 cm ist, dann nimmt der
Druckverlust in dem Schlauch so zu, daß der Schlauch teilweise reißen
kann. Wenn der Innendurchmesser größer als 6 cm ist, ist es schwierig,
den Schlauch in den Airbag einzusetzen. Der Innendurchmesser des Schlauchs ist vorzugsweise
3 cm bis 5 cm.
Der erfindungsgemäße Schlauch zum Einleiten und Verteilen
des Füllgases weist mindestens ein Loch zum Verteilen des Füllgases in
dem Airbag auf. Die wichtige Eigenschaft des Schlauchs gemäß der ersten
Ausführungsform der Erfindung ist, daß der maximale Zugwiderstand der
Faser in Kettfadenrichtung und in Schußfadenrichtung auf 70 N/3 cm oder mehr
erhöht ist.
Hier bedeutet der Begriff "maximaler Zugwiderstand" den Maximalwert,
den man bei dem in JIS L1096 8.11.2 definierten Gewebeprüfverfahren erhält.
Konkret wird eine Probe in Schußfadenrichtung oder Kettfadenrichtung mit einer
Breite von 3 cm und einer Länge von 5 cm aus einem Gewebe ausgeschnitten, das
einen Schlauch bildet, wobei die Breitenrichtung (3 cm) der Probe senkrecht zur
Kettfadenrichtung oder Schußfadenrichtung des Gewebes liegt und der Rand des
Lochs eine Seite der Probe bildet. Dann werden entlang einer Linie, die von den
Lochrand der Probe einschließenden Kante 3 mm entfernt ist, Stifte eingesetzt,
und die Probe wird mit einem Abstand von 5 mm zwischen einem Kopf und der Stiftposition
an einer Gewebeprüfmaschine angebracht und mit einer Ziehgeschwindigkeit von
15 cm/min gezogen, um die maximale Kraft als maximale Zugfestigkeit zu messen.
Wenn die Seitenlinie des Lochs nicht senkrecht zur Kett- oder Schußrichtung
des Gewebes ist oder das Loch eine andere als rechteckige Form hat, z. B. einen
Kreis, kann aus dem Gewebe eine Probe so ausgeschnitten werden, daß der Umfang
des Lochs eine Seite der Probe bildet und die Kett- oder Schußrichtung der
Probe senkrecht zur Kett- oder Schußrichtung des Gewebes ist, wobei der am
weitesten vorstehende Teil des Lochs als Basis benutzt wird.
Wenn die Länge einer Lochseite kleiner ist als 3 cm, wird eine
Probe entsprechend der tatsächlichen Größe des Lochs ausgeschnitten,
und die gemessene maximale Zugkraft wird in einen Wert für 3 cm umgerechnet.
Wenn die maximale Zugfestigkeit kleiner als 70 N/3 cm ist, dann fransen
ein Teil der Kett- und/oder Schußgarne am Rand des Lochs aus, und daher wird
das Loch so deformiert, daß das Loch größer als die vorgesehene Größe
wird, wenn das durch den Gasgenerator erzeugte Hochdruckgas in sehr kurzer Zeit
durch das Loch fließt und in den Airbag eingeleitet wird. Wenn das Loch deformiert
und vergrößert wird, übersteigt die durch das Loch zugeführte
Gasmenge die vorgesehene Menge, so daß der Entfaltungsgrad des Airbags nicht
über den gesamten Airbag gleichmäßig ist. Besonders wenn der Airbag
mehrere Entfaltungsfächer aufweist, wird die zu große Gasmenge in einige
Fächer so eingeleitet, daß die Fächer platzen können. Dadurch kann
die stoßdämpfende Wirkung des Airbags stark verschlechtert werden. Wenn
ferner die Garne ausfransen und sich in dem Airbag zerstreuen, können die Garne
geschmolzen werden und zum Platzen des Airbags führen.
Der maximale Zugwiderstand beträgt vorzugsweise mindestens 100
N/3 cm, stärker bevorzugt mindestens 160 N/3 cm.
Bei der vorliegenden Erfindung wird ein Beschichtungsmittel, wie z.
B. Kautschuk oder ein Kunstharz, vorzugsweise auf mindestens eine Oberfläche
des Gewebes aufgebracht, das den erfindungsgemäßen Schlauch bildet, um
die maximale Zugfestigkeit auf 70 N/3 cm oder mehr zu erhöhen oder die Verteilungsgeschwindigkeit
des Gases in dem Airbag durch Verringerung der Gasdurchlässigkeit des Schlauchgewebes
zu stabilisieren, um das Durchsickern des Gases durch das Gewebe zu verhindern.
Wenn kein Beschichtungsmittel auf das Gewebe aufgebracht wird, entweicht das vom
Gasgenerator zugeführte Gas aus der Oberfläche des Schlauchs nach außen,
wenn der Airbag ausgelöst wird. Daher wird die Gasverteilungsgeschwindigkeit
zu jedem Entfaltungsfach des Airbags nicht stabilisiert. Wenn das Schlauchgewebe
einen Teil aufweist, durch den das Gas leicht entweicht, wird das Hochdruckgas in
einem solchen Teil konzentriert und führt zum Platzen des Schlauchs.
Beispiele des Kautschuks, das als Beschichtungsmittel einzusetzen
ist, sind unter anderem Neoprenkautschuk, Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM-Kautschuk),
Siliconkautschuk usw. Darunter ist Siliconkautschuk wegen seiner hohen Hitzebeständigkeit
zu bevorzugen. Bevorzugte Beispiele des Siliconkautschuks sind hitzehärtbarer
additionspolymerisierter Siliconkautschuk, Zweikomponenten-RTV-Siliconkautschuk
usw. Der Siliconkautschuk kann einen Haftvermittler enthalten, wie z. B. Aminosilan-Haftvermittler,
Epoxysilan-Haftvermittler, Vinylsilan-Haftvermittler und Chlorsilan-Haftvermittler,
um die Haftfähigkeit des Siliconkautschuks zu verbessern.
Beispiele des Kunstharzes, das als Beschichtungsmittel einzusetzen
ist, sind unter anderem Polyesterharz, Polyamidharz, Polyesterelastomer, Polyamidelastomer,
Polyurethanelastomer usw.
Wenn der additionspolymerisierte Siliconkautschuk oder ein anderer
hitzerhärtbarer Kautschuk eingesetzt wird, kann ein Härtungsmittel verwendet
werden, wie etwa ein Platinmaterial (z. B. Platinpulver, Chloroplatin(IV)-säure,
Tetrachloroplatin(II)-säure usw.).
Das Beschichtungsmittel kann vorzugsweise einen Haftvermittler enthalten,
um das Haftvermögen des Beschichtungsmittels an dem Schlauchgewebe zu verbessern.
Bei der vorliegenden Erfindung kann jeder Haftvermittler verwendet werden, solange
er das Haftvermögen des Beschichtungsmittels an dem Schlauchgewebe verbessern
kann. Konkrete Beispiele des Haftvermittlers sind unter anderem Aminosilan-Haftvermittler,
Epoxysilan-Haftvermittler, Vinylsilan-Haftvermittler, Chlorsilan-Haftvermittler,
Mercaptosilan-Haftvermittler und Gemische davon.
Das Beschichtungsmittel und die wahlfreien Komponenten können
in einem Lösungsmittel aufgelöst oder dispergiert werden. Das Lösungsmittel
kann irgendein herkömmlicherweise verwendetes Lösungsmittels sein, wie
z. B. Toluol. Die Konzentration des Beschichtungsmittels unterliegt keiner Beschränkung
und kann auf eine Konzentration eingestellt werden, bei der die Lösung oder
Dispersion leicht aufzubringen ist, und kann unter Berücksichtigung des Eindringgrades
der Lösung oder Dispersion in das Schlauchgewebe ausgewählt werden.
Die Kontrolle der Steifigkeit des Schlauchs, um die Aufnahmefähigkeit
des Schlauchs zu verbessern, ist eines der wirksamen Mittel zur Auswahl eines Beschichtungsmittels
mit guter Flexibilität. Ein Beispiel eines Beschichtungsmittels mit guter Flexibilität
ist ein Siliconkautschuk mit niedrigem Elastizitätsmodul, der eine geringe
Spannung aufweist, wenn er auf eine bestimmte Länge ausgedehnt wird. Der Siliconkautschuk
mit niedrigem Elastizitätsmodul kann die Zunahme der Schleifenhärte oder
der Schleifenabstoßungsrate verhindern, die durch das Beschichtungsmittel verursacht
wird.
Das Beschichtungsmittel kann durch irgendein Verfahren auf das Schlauchgewebe
aufgebracht werden. Zum Beispiel wird der Schlauch direkt in das Beschichtungsmittel
eingetaucht, das Beschichtungsmittel wird im Bürstenstreichverfahren auf die
Schlauchoberfläche aufgetragen, oder das filmbildende Beschichtungsmittel wird
auf die Schlauchoberfläche aufgeklebt.
Der aufzutragende Anteil des Beschichtungsmittels ist von der Webdichte
des Schlauchgewebes, vom Einschränkungsgrad der das Gewebe
bildenden Garne usw. abhängig. Bei der vorliegenden Erfindung beträgt
der Auftragsanteil des Beschichtungsmittels 10 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis
60 Gew.-% des Schlauchgewichts, angegeben als Trockengewicht des Beschichtungsmittels
(im ausgehärteten Zustand). Wenn der Anteil des Beschichtungsmittels kleiner
ist als der obige untere Grenzwert, können die Zwischenräume zwischen
den Garnen, die das Gewebe bilden, nicht ausreichend mit dem Beschichtungsmittel
gefüllt werden. In einem solchen Fall kann keine ausreichende Einschränkungskraft
zwischen den Garnen erreicht werden, so daß die Garne in der Nähe des
Lochs leicht ausfransen und die Gasverteilungsrate von dem vorgesehenen Wert abweichen
kann. Wenn der Anteil des Beschichtungsmittels den obigen oberen Grenzwert übersteigt,
nimmt das Gewicht des Schlauchs als Ganzes zu, und der Schlauch wird unhandlich.
Daher nimmt die Aufnahmefähigkeit des Schlauchs ab, und die Produktionskosten
des Schlauchs nehmen zu.
Die aufgetragene Menge des Beschichtungsmittels kann durch Messen
des Schlauchgewichts vor und nach dem Auftragen des Beschichtungsmittels und Berechnen
der Gewichtsdifferenz gemessen werden, indem das aufgetragene Beschichtungsmittel
mit einem Lösungsmittel, in dem nur das Beschichtungsmittel aufgelöst
wird, von dem Schlauch entfernt und dann das Gewicht des Schlauchs gemessen wird;
oder indem die mit dem Beschichtungsmittel überzogenen Garne durch ein Lösungsmittel,
in dem nur die Garne aufgelöst werden, aus dem Schlauch entfernt werden und
dann das Gewicht des zurückbleibenden Beschichtungsmittels gemessen wird.
Der Schlauch vom zweiten Typ ist dadurch gekennzeichnet, daß
von der Außenfläche und der Innenfläche des Schlauchs mindestens
eine mit einem Beschichtungsmittel überzogen wird, d. h. einem Kautschuk oder
einem Kunstharz, und daß das den Schlauch bildende Gewebe eine Biegesteifigkeit
von mindestens 100 mm in einer Richtung parallel zur Längsrichtung des Schlauchs
aufweist.
Hierbei bedeutet der Begriff "Biegesteifigkeit" einen Wert, den man
nach JIS L1096, 8.19.1 (45°-Auslegerverfahren) erhält, und gibt einen
Widerstandsgrad eines in Folienform gefalteten Schlauchs gegen Biegedeformation
an. Wenn die Messung der Biegesteifigkeit nach dem obigen Verfahren schwierig ist,
z. B. wenn die Biegesteifigkeit ausreichend groß ist, so daß sie mit der
durch das obige JIS-Verfahren definierten Probenlänge nicht gemessen werden
kann, wird für einen Schlauch mit einer bestimmten Länge ein durch sein
Eigengewicht hervorgerufener Durchbiegungswinkel mit einem Durchbiegungswinkel eines
Schlauchs verglichen, der eine bekannte Biegesteifigkeit aufweist.
Wenn die Biegesteifigkeit kleiner als 100 mm ist, dann weist der Schlauch
keine ausreichende Steifigkeit auf. Wenn daher das Füllgas in den Schlauch
eingeblasen wird, der in dem Airbag enthalten ist, springt der Schlauch infolge
der Gegenwirkung auf den Durchfluß des Hochdruckgases, so daß die Position
des Lochs sich verschiebt und das Gas nicht wie vorgesehen in Ausdehnungsfächer
des Airbags eingeleitet wird und daher der Airbag nicht ausreichend entfaltet werden
kann. Wenn das distale, d. h. vom Gasgenerator entfernte Ende des Schlauchs nicht
fixiert wird, schwankt der Schlauch stark, und daher kann das Füllgas nicht
effektiv in die Ausdehnungsfächer des Airbags eingeleitet werden. Wenn der
Airbag mehrere Fächer aufweist, wird das Füllgas in einigen Fächern
konzentriert, was zum Platzen des Airbags führt. Die Biegesteifigkeit beträgt
vorzugsweise mindestens 120 mm, stärker bevorzugt mindestens 150 mm.
Bei der vorliegenden Erfindung unterliegt eine Biegesteifigkeit des
Schlauchs in der zur Längsrichtung des Schlauchs senkrechten Richtung keiner
Beschränkung, da das Springen des Schlauchs beim Einblasen des Hochdruckgases
unterdrückt werden kann, solange die Biegesteifigkeit in Längsrichtung
des Schlauchs mindestens 100 mm beträgt, selbst wenn die Biegesteifigkeit des
Schlauchs in irgendeiner anderen als der Längsrichtung des Schlauchs kleiner
als 100 mm ist. Der erfindungsgemäße Schlauch wird jedoch in den Airbag
eingesetzt, und daher wird der Schlauch zusammen mit dem Airbag gefaltet oder gewickelt,
wenn der Airbag im Fahrzeug installiert wird. Daher ist die Biegesteifigkeit des
Schlauchs in der zur Längsrichtung des Schlauchs senkrechten Richtung vorzugsweise
nicht sehr groß und beträgt vorzugsweise höchstens 300 mm, stärker
bevorzugt höchstens 200 mm.
Beim zweiten Typ unterliegt ein Mittel zur Kontrolle der Biegesteifigkeit
in Längsrichtung des Schlauchs in dem obigen Bereich keiner Beschränkung.
Zum Beispiel wird eine Einzelfadenfeinheit in Längsrichtung des Schlauchs geeignet
ausgewählt, ein Deckfaktor des Gewebes wird geeignet ausgewählt, oder
das Beschichtungsmittel wird auf das Gewebe aufgetragen. Diese Mittel können
kombiniert werden.
Der Schlauch vom dritten Typ ist dadurch gekennzeichnet, daß
die Gesamtfläche S1 der getrennten Garnteile, die von den oben definierten
Elementen (1) und (2) umgeben sind, höchstens 30% der Fläche So des Lochs
beträgt, wenn der Schlauchbereich mit dem Loch flachgedrückt wird.
1 zeigt schematisch das Loch 2 eines Schlauchs
1 zum Einleiten und Verteilen von Füllgas und einen Abschnitt um das
Loch herum vor dem Durchfluß des Füllgases. Das Loch 2 wird durch
Durchbohren gebildet. In 1 bezeichnet das Bezugszeichen
3 einen getrennten Garnteil, und die Bezugszeichen 4 bzw.
5 bezeichnen Kettgarn bzw. Schußgarn. Der getrennte Garnteil
3 ist der von den Linien (1) und (2) umgebene schraffierte Teil.
Bei der Herstellung von Schlauch durch Weben von Garnen ist gewöhnlich
entweder der Kettfaden oder der Schußfaden parallel zur Längsrichtung
des Schlauchs, und der andere ist parallel zur Breitenrichtung des Schlauchs. Entsprechend
den Webbedingungen oder der Verarbeitung nach dem Weben können jedoch die Garne,
die parallel zur Breitenrichtung des Schlauchs verlaufen sollten, wellenförmig
verlaufen, wie in 1 dargestellt, in denen die Kettfäden
4 wellenförmig verlaufen.
Die Garne, die parallel zur Längsrichtung des Schlauchs liegen
sollten, können wellenförmig verlaufen (siehe 3).
Wenn in dem Fall mit großem Welligkeitsgrad der Garne ein Loch gebohrt wird,
entsteht in der Nähe des inneren Umfangs des Lochs der Teil 3, der
durch Kettfusseln und/oder Schußfusseln eingenommen wird, die durch Schneiden
von Garnen entstehen, die andere Teile als das Loch bilden. Ein derartiger Teil
ist erstmals von den Erfindern festgestellt worden und wird in der vorliegenden
Patentanmeldung als "getrennter Garnteil" bezeichnet.
Da die Garnfusseln, die den getrennten Garnteil bilden (nachstehend
als "getrenntes Garn" bezeichnet) nicht mit den Garnen zusammenhängen, die
den anderen Teil des Schlauchs bilden, bildet der getrennte Garnteil keine vollständige
Gewebestruktur. Da ein solcher getrennter Garnteil eine sehr niedrige Zwangskraft
aufweist, kann er leicht von dem Schlauch entfernt und zerstreut werden (siehe
2). Als Ergebnis wird das Loch vergrößert
oder deformiert, so daß der Airbag schlechter entfaltet wird.
Die Gesamtfläche S1 der getrennten Garnteile beträgt
vorzugsweise höchstens 30%, stärker bevorzugt höchstens 20%, am stärksten
bevorzugt höchstens 10% der Gesamtfläche So des Lochs. Wenn die Gesamtfläche
S1 der getrennten Garnteile den obigen oberen Grenzwert übersteigt,
wird das Loch durch die Zerstreuung des Garns in dem getrennten Garnteil start deformiert
oder vergrößert. Daher kann das Füllgas nicht wie vorgesehen verteilt
werden, und die sich entfaltenden Form des Airbags wird während der Entfaltung
des Airbags weniger gleichmäßig. Besonders wenn der Airbag mehrere Fächer
aufweist, verursacht die Deformation des Lochs die Konzentration des Füllgases
in bestimmten Fächern, was zum Platzen des Airbags führt.
Die Fläche S1 des getrennten Garnteils kann wie folgt
gemessen werden.
Zunächst wird der Schlauch an einer das Loch nicht enthaltenden
Linie parallel zur Längsrichtung des Schlauchs geöffnet und ausgebreitet,
so daß die gesamte Fläche flachgedrückt wird, wie in 1
dargestellt. Als nächstes wird ein Teil, der von den oben definierten Linien
(1) und (2) umgeben ist (getrennter Garnteil) gefärbt. Dann werden die Längen
von Linien gemessen, die erforderlich sind, um die Fläche des gefärbten
Teils zu messen, und aus den gemessenen Längen wird eine Fläche des gefärbten
Teils berechnet. Wenn die Form des getrennten Garnteils kompliziert ist und die
Messung dieser Längen schwierig ist, werden die gefärbten Garne des getrennten
Garnteils gewogen. Dann wird das Gewicht des getrennten Garnteils mit dem Gewicht
einer Gewebeprobe von bekannter Fläche verglichen, um die Fläche des getrennten
Garnteils zu berechnen.
Der Schlauch vom vierten Typ ist dadurch gekennzeichnet, daß
eine Lage des Gewebes, das den Schlauch bildet, eine Dicke t von 0,9 bis 3 mm aufweist,
und daß eine Schleifenhärte Lh (Einheit: N) und die Dicke t (Einheit:
mm) des Einzelgewebes in der folgenden Beziehung zueinander stehen:
Lh/t ≤ 5 (N/mm)
gemessen nach dem in JIS L1096 8.20.3 definierten Schleifenkompressionsverfahren
an einer rechteckigen Probe mit einer Länge von 5 cm und einer Breite von 2
cm, die aus dem Schlauch so ausgeschnitten wird, daß die kürzere Seite
der Probe parallel zur Längsrichtung des Schlauchs ist.
Das Verhältnis Lh/t beträgt vorzugsweise höchstens
5 N/mm, stärker bevorzugt höchstens 4 N/mm. Wenn dieses Verhältnis
größer als 5 N/mm ist, dann ist die Schlauchhärte in Bezug auf die
Dicke der Schlauchwand zu groß, und daher ist das Falten des Schlauchs schwierig.
Der Airbag, der einen solchen Schlauch enthält, läßt sich schwer
auf eine kleine Größe zusammenfalten, und daher nimmt die Größe
des Airbags nach der Installation zu.
Das Verhältnis Lh/t kann vorzugsweise mindestens 1 N/mm, stärker
bevorzugt mindestens 1,5 N/mm, am stärksten bevorzugt mindestens 2 N/mm betragen.
Wenn dieses Verhältnis kleiner als 1 N/mm ist, kann die Schlauchhärte
im Verhältnis zur Dicke der Schlauchwand zu klein sein, so daß der Schlauch
infolge der Gegenwirkung zum Durchfluß des Hochdruckgases so schlagen kann,
daß das Füllgas unzureichend in dem Airbag verteilt wird, oder der Schlauch
kann eine ungenügende Festigkeit aufweisen.
Die Dicke t des den Schlauch bildenden Gewebes beträgt vorzugsweise
mindestens 0,9 mm, stärker bevorzugt mindestens 1,0 mm, am stärksten bevorzugt
mindestens 1,2 mm. Bei einer solchen Dicke reißt oder platzt der Schlauch nicht,
wenn durch das Hochdruckgas eine große Kraft angelegt wird. Wenn die Dicke
des Gewebes kleiner als 0,9 mm ist, kann der Schlauch eine unzureichende Festigkeit
aufweisen. Im Hinblick auf die Aufnahmefähigkeit des Schlauchs beträgt
die Dicke des Schlauch vorzugsweise höchstens 3 mm, stärker bevorzugt
höchstens 2 mm, am stärksten bevorzugt höchstens 1,5 mm. Die Dicke
der Schlauchwand kann in Abhängigkeit vom Typ des Gasgenerators aus dem obigen
Bereich ausgewählt werden.
Die Schleifenhärte Lh beträgt vorzugsweise mindestens 1
N, stärker bevorzugt mindestens 2 N, am stärksten bevorzugt mindestens
3 N, während sie vorzugsweise nicht größer als 20 N, stärker
bevorzugt nicht größer als 15 N, und am stärksten bevorzugt nicht
größer als 10 N ist. Wenn die Schleifenhärte den obigen oberen Grenzwert
übersteigt, ist der Schlauch sehr hart, und das Falten des Schlauchs kann schwierig
sein. Wenn die Schleifenhärte kleiner ist als der obige untere Grenzwert, kann
der Schlauch leicht durch den hohen Druck des Füllgases reißen.
Der erfindungsgemäße Schlauch weist vorzugsweise eine Schleifenabstoßungsrate
Lr von höchstens 60% auf, wenn Lr nach dem in JIS L 1096, 8.20.3 definierten
Schleifenkompressionsverfahren gemessen wird. Die Schleifenabstoßungsrate Lr
bedeutet die Abstoßungs- bzw. Rückstoßeigenschaft des Schlauchs gegen
eine äußere Kraft. Die größere Abstoßungsrate bedeutet
eine höhere Abstoßungseigenschaft des Schlauchs.
Wie bereits beschrieben, wird der Schlauch gefaltet oder aufgewickelt
und in dem Airbag aufgenommen und in Form eines Airbag-Moduls zusammengesetzt, bevor
das Modul in dem Fahrzeug montiert wird. Wenn der Schlauch eine starke Abstoßungseigenschaft
aufweist, neigt der gefaltete Schlauch dazu, seine ursprüngliche Form wieder
anzunehmen, so daß das Modul deformiert werden kann. Um die Deformation des
Moduls zu verhindern, ist es vorzuziehen, daß der Schlauch eine schwächere
Abstoßungseigenschaft aufweist. Daher beträgt die Schleifenabstoßungsrate
Lr vorzugsweise höchstens 50%, stärker bevorzugt höchstens 40%.
Wenn Lr den obigen oberen Grenzwert übersteigt, nimmt die Kraft
zur Wiederherstellung der ursprünglichen Form des Schlauchs so zu, daß
die Form des Airbag-Moduls, das den Schlauch enthält, nicht fixiert werden
kann, und daher kann sich die Formbarkeit des Moduls verschlechtern, wenn das Airbag-Modul
in dem Fahrzeug montiert wird.
In der Wand des Schlauchs, der wahlweise mit dem Beschichtungsmittel
überzogen sein kann, kann mindestens ein Loch ausgebildet werden, das verwendet
wird, um das Füllgas in dem Airbag zu verteilen. Die Anzahl der Löcher
unterliegt keiner Beschränkung und wird unter Berücksichtigung der Größe
des Airbags, der Form des Airbags im aufgeblasenen Zustand usw. gewählt. Die
Öffnungsfläche des Lochs beträgt vorzugsweise 0,25 bis 16 cm2,
stärker bevorzugt 1 bis 9 cm2. Wenn die Öffnungsfläche
des Schlauchs größer als 16 cm2 ist, kann eine große Füllgasmenge
durch ein so großes Loch fließen, daß ein Teil des Schlauchs in der
Nähe eines solchen Lochs örtlich erhitzt wird und das Reißen des
Schlauchs von diesem Teil aus beginnen kann. Daher kann die Form des Airbags im
entfalteten Zustand weniger gleichmäßig werden, was zum Platzen des Airbags
führt. Wenn die Öffnungsfläche des Lochs kleiner als 0,25 cm2
ist, sollte eine große Anzahl von Löchern gebildet werden, um den Airbag
augenblicklich zu entfalten, was eine lange Zeit und hohe Kosten erfordert.
Die Form des Lochs zum Einleiten des Gases unterliegt keiner Beschränkung.
Zum Beispiel kann das Loch ein Quadrat oder ein Rechteck sein, dessen Seiten parallel
zur Längsrichtung und Breitenrichtung des Schlauchs sind, ein Viereck, dessen
Diagonalen parallel zur Längsrichtung und Breitenrichtung des Schlauchs sind,
ein Dreieck, eine Form mit gekrümmten Seiten usw. (siehe 5).
In 5 ist der diskrete Garnteil schraffiert.
Beim dritten Typ variiert bei gleichem wellenförmigem Zustand der den Schlauch
bildenden Garne die Fläche des getrennten Garnteils mit der Form des Lochs.
Um daher die Bildung des getrennten Garnteils zu unterdrücken oder die Fläche
eines derartigen Teils zu verringern, ist es wirksam, die Form des Lochs entsprechend
auszuwählen. Vorzugsweise ist das Loch ein Quadrat, dessen
Seiten im wesentlichen parallel zur Längsrichtung und zur Breitenrichtung des
Schlauchs liegen, oder ein Quadrat, dessen Diagonalen im wesentlichen parallel zur
Längsrichtung und zur Breitenrichtung des Schlauchs liegen. Hierbei bedeutet
der Begriff "im wesentlichen parallel", daß die Seiten oder die Diagonalen
des Quadrats unter Umständen nicht genau parallel zur Längsrichtung und
Breitenrichtung des Schlauchs liegen, sondern eine leichte Abweichung von den genau
parallelen Lagen zulässig ist.
Die Anzahl und die Positionen der Löcher werden geeignet ausgewählt.
Außerdem wird die Größe jedes Lochs in einer Position in der Nähe
des Gasgenerators und in einer vom Gasgenerator entfernten Position auf geeignete
Weise so eingestellt, daß der Airbag gleichmäßig entfaltet wird.
Dadurch kann die Form des Airbags im aufgeblasenen Zustand kontrolliert werden.
Im Fall der Schläuche vom zweiten und vierten Typ wird unter
Umständen kein Loch ausgebildet, wenn ein Ende des Schlauchs mit dem Gasgenerator
verbunden ist, während das andere Ende benutzt wird, um das Füllgas in
den Airbag einzuleiten.
Bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Schlauchs ist
es vorzuziehen, um den Umfang des Lochs herum einen verstärkten Teil auszubilden,
um die Festigkeit des Umfangsteils des Lochs zu erhöhen. Der verstärkte
Teil kann ausgebildet werden, (i) indem das Gewebe mit einem Laserstrahl geschnitten
wird und dabei die Fasern am Umfang des Lochs geschmolzen werden, (ii) indem eine
Heizvorrichtung direkt in Kontakt mit dem inneren Umfang des Lochs gebracht wird,
um die Fasern am Umfang des Lochs zu schmelzen, oder (iii) indem ein Klebstoff auf
den inneren Umfang des Lochs aufgebracht wird.
Wenn der verstärkte Teil unter Verwendung eines Klebstoffs ausgebildet
wird; kann der Klebstoff direkt auf den Querschnitt des gebohrten Lochs aufgebracht
werden, oder der Klebstoff wird auf eine Fläche innerhalb von 1 cm Abstand
von der gebohrten Linie (der Innenkante des Lochs) auf die Außen- oder Innenseite
des Schlauchs aufgetragen und dann zum Erstarren gebracht. Dadurch wird die Festigkeit
des verstärkten Teils weiter erhöht. Zur Ausbildung des verstärkten
Teils kann irgendein Klebstoff verwendet werden. Vorzugsweise wird ein schnellerstarrender
Klebstoff verwendet, wie z. B. ein Sekundenkleber. Ein Beispiel des Sekundenklebers
ist ein Cyanoacrylatklebstoff, der innerhalb kurzer Zeit klebefähig wird und
eine gute Hitzebeständigkeit aufweist, z. B. die 3000 DX-Serie von CEMEDINE
Co., Ltd.
Um die Vergrößerung des Lochs zu unterdrücken, ist
es effektiv, die Bindungsstruktur des Gewebes um das Loch herum zu optimieren, z.
B. einen das Loch umgebenden Teil in Leinwandbindung auszubilden.
Um die Festigkeit des verstärkten Teils weiter zu erhöhen,
ist es vorteilhaft, eine Heizvorrichtung mit dem Querschnitt des gebohrten Lochs
in Kontakt zu bringen und dabei das Gewebe über einen Abstand von etwa 1 mm
zu pressen, um die Garne zu schmelzen.
Als Heizvorrichtung kann ein Heizeisen, ein Heizblock usw. verwendet
werden.
Im allgemeinen wird der Airbag mit dem vom Gasgenerator zugeführten
Gas entfaltet und schützt den Fahrgast, indem er ihn oder sie bei einem Zusammenstoß
des Wagens festhält. Daher sollte der Airbag der durch das Einleiten des Füllgases
verursachten schnellen Ausdehnung wie auch dem Aufprall des Fahrgasts im Fall eines
Zusammenstoßes widerstehen und außerdem den Aufprall auf den Fahrgast
abschwächen. Unter diesen Gesichtspunkten wird der Airbag vorzugsweise aus
einem Gewebe aus Polyamidfaser oder Polyesterfaser hergestellt.
Die Oberfläche des Airbags kann mit einem Beschichtungsmittel
überzogen werden, wie z. B. einem Kautschuk oder Kunstharz, um das Ausströmen
von Gas aus dem Airbag zu verhindern oder um verschiedene Eigenschaften zu verbessern,
wie z. B. die Festigkeit, wie im Fall des Schlauchs zum Einleiten und Verteilen
des Füllgases. Das zum Beschichten des Airbags verwendete Beschichtungsmittel
kann das gleiche sein wie diejenigen, die zum Beschichten des Schlauchs benutzt
werden.
Das zur Herstellung des Airbags verwendete Garn kann ein Zwirn oder
ein Feingarn sein, und es kann ein Multifil- oder Monofilgarn sein. Die Gesamtfeinheit
des Garns beträgt vorzugsweise mindestens 200 dtex, stärker bevorzugt
mindestens 300 dtex, und ist vorzugsweise nicht größer als 600 dtex, stärker
bevorzugt nicht größer als 500 dtex. Wenn die Gesamtfeinheit den obigen
oberen Grenzwert übersteigt, kann der Airbag unhandlich werden, so daß
sich die Kompaktheit des Airbags verschlechtern kann. Wenn die Gesamtfeinheit kleiner
als der obige untere Grenzwert ist, weist das Gewebe unter Umständen keine
ausreichende Festigkeit für den Airbag auf, und der Airbag kann platzen, auch
wenn die Verteilung des Füllgases durch Ausbilden einer Anzahl
von Löchern gesteuert wird.
Das Multifilgarn, das den Seitenairbag bildet, weist vorzugsweise
einen Einzelfadendurchmesser von 2 bis 10 dtex auf, stärker bevorzugt von 3
bis 6 dtex. Wenn der Einzelfadendurchmesser größer als 10 dtex ist, dann
ist das Gewebe zu steif, so daß die Aufnahmefähigkeit des Airbags abnimmt
und außerdem die Aufprallwirkung gegen den Fahrgast zunimmt, wenn der Airbag
aufgeblasen wird. Wenn der Einzelfadendurchmesser kleiner als 2 dtex ist, kann der
Einzelfaden beim Weben zerrissen werden.
Der Airbag selbst kann nach irgendeinem herkömmlichen Webverfahren
hergestellt werden.
Der Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas gemäß
der vorliegenden Erfindung wird im Airbag installiert, und dann wird das offene
Ende des Schlauchs mit dem Gasgenerator verbunden. Der Airbag und der Schlauch können
durch Vernähen oder Verkleben der Schlauchkante mit dem Airbag integriert werden,
obwohl sie unter Umständen nicht integriert werden, da der Schlauch an dem
Gasgenerator befestigt ist.
Dann wird der Seitenairbag gefaltet und in der B-Säule oder der
A-Säule des Fahrzeugs montiert.
Der erfindungsgemäße Schlauch zum Einleiten und Verteilen
von Füllgas wird zwar im Seitenairbag installiert, kann aber auch in einem
anderen Airbag-Typ installiert werden, wie z. B. einem vorderen Airbag, der zum
Schutz des Fahrers oder Fahrgasts im Fall eines Frontalzusammenstoßes verwendet
wird, einem Knie-Airbag zum Schutz der Knie usw. Ferner kann der erfindungsgemäße
Schlauch in jeder Vorrichtung verwendet werden, wo ein Teil des Schlauchs außerhalb
eines Airbags angeordnet ist, z. B. wenn er zum Verbinden des Gasgenerators und
des Airbags benutzt wird.
Beispiele
Die vorliegende Erfindung wird durch die nachstehenden Beispiele veranschaulicht,
die den Umfang der Erfindung auf keine Weise einschränken.
In den Beispielen werden die Eigenschaften wie folgt bewertet oder
gemessen:
– Ausfranstest eines Schlauchs nach dem Einleiten von Hochdruckgas durch
den Schlauch.
Stickstoffgas, das ursprünglich in einem Volumen von 5 Liter
auf einen Druck von 800 kPa gebracht wurde, wurde von einem offenen Ende in einen
Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Gas eingeblasen, wobei das andere Ende
des Schlauchs durch Vernähen verschlossen wurde. Dann wurde der Zustand von
Löchern zur Gasverteilung beobachtet.
Der Schlauch hatte einen Innendurchmesser von 4,5 cm und eine Länge
von 2 m, und 5 Löcher mit unterschiedlichen Formen wurden in einem Abstand
von 30 cm vom Gaseinlaßende ausgebildet.
Der Ausfranszustand der Löcher, die dem Gaseinlaßende des
Schlauchs am nächsten lagen, wurde nach den folgenden Kriterien beurteilt,
und das Loch mit "A", "B" oder "C" wurde als "bestanden" eingestuft.
A: Es wird im wesentlichen keine Formänderung des Lochs beobachtet.
B: Es wird eine leichte Formänderung des Lochs beobachtet.
C: Es wird eine geringe Formänderung des Lochs beobachtet.
D: Es wird eine große Formänderung des Lochs beobachtet.
E: Es wird eine sehr große Formänderung des Lochs beobachtet.
– Maximale Zugfestigkeit
Eine maximale Zugfestigkeit wurde gemäß JIS L1096, 8.21.3
(Stiftziehverfahren) gemessen.
Eine Probe in Kett- oder Schußrichtung mit einer Breite von 3
cm und einer Länge von 5 cm wurde aus einem Gewebe ausgeschnitten, das einen
Schlauch bildet, wobei die Breitenrichtung (3 cm) der Probe senkrecht zur Kett-
oder Schußfadenrichtung des Gewebes gewählt wurde und der Lochumfang eine
Seite der Probe bildete. Dann wurden Stifte entlang einer Linie eingesetzt, die
3 mm von der Kante entfernt war, die den Lochumfang der Probe enthielt, und die
Probe wurde an einer Gewebeprüfmaschine mit einem Abstand von 5 mm zwischen
einem Kopf und der Stiftposition angebracht und mit einer Ziehgeschwindigkeit von
15 cm/min gezogen, um die maximale Kraft als maximale Zugfestigkeit zu messen.
– Schlauchflattertest beim Einleiten von Hochdruckgas in einem Schlauch
Stickstoffgas, das ursprünglich in einem Volumen von 5 Liter
auf einen Druck von 800 kPa gebracht wurde, wurde von einem offenen Ende aus in
Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Gas eingeblasen, wobei das andere Ende
des Schlauchs durch Vernähen verschlossen wurde. Dann wurde der durch die Gegenwirkung
des Gases verursachte Flatterzustand des Schlauchs beobachtet.
Der Flatterzustand des Schlauchs wurde nach den folgenden Kriterien
bewertet, und der Schlauch mit "A", "B" oder "C" wurde als "bestanden" eingestuft.
A: Der Schlauch ist stabil und flattert sehr schwach.
B: Der Schlauch ist ziemlich stabil und flattert schwach.
C: Der Schlauch wird leicht bewegt, springt aber nicht.
D: Der Schlauch springt.
E: Der Schlauch springt sehr stark.
– Biegesteifigkeit eines Schlauchs
Drei Proben, jeweils mit einer Breite von 3 cm und einer Länge
von 25 cm, wurden aus drei verschiedenen Teilen einer Schlauchprobe als Einzelschicht
ausgeschnitten, die ohne Löcher zur Gasverteilung gerade ausgebreitet wurde.
Dann wurde die Biegesteifigkeit jeder Probe in Längsrichtung des Schlauchs
gemäß JIS L1096, 8.19.1, Verfahren A (Auslegerverfahren) gemessen. Bei
jeder Probe wurde die Biegesteifigkeit an der Oberflächenseite und an der Rückseite
gemessen, und die Meßwerte wurden gemittelt, und der Mittelwert wurde als Biegesteifigkeit
jeder Probe verwendet. Dann wurden die Biegesteifigkeiten der drei Proben gemittelt.
– Gesamtfläche S1 von getrennten Garnteilen
Ein Schlauch wurde geöffnet, indem der Schlauch parallel zu seiner
Längsrichtung ohne Einbeziehung eines Gasverteilungsloch aufgeschnitten wurde,
und so ausgebreitet, daß ein Teil, der das Loch enthielt, flach gedrückt
wurde. Eine Fläche S1 (cm2) von getrennten Garnteilen,
die jeweils von den folgenden Elementen (1) und (2) umgeben waren, wurde gemessen:
(1) Ränder des gebohrten Lochs
(2) Getrenntes Garn mit der größten Länge unter den auf dem Schlauch
zurückbleibenden getrennten Garnen, deren beide Enden beim Bohren des Lochs
zerschnitten wurden und die den Rand des Lochs schneiden.
Dann wurde ein prozentualer Anteil von S1 von der Fläche
So (cm2) des Lochs nach der folgenden Formel berechnet:
(S1/S0) × 100
Wenn dieser Anteil kleiner oder gleich 30% war, wurde der Schlauch
als "bestanden" eingestuft.
– Schußfadenschräglauf eines Schlauchs in dessen Breitenrichtung
Der Schußfadenschräglauf wurde gemäß JIS L1096,
8.11 gemessen.
Ein Schlauch aus einem Gewebe wurde in eine flache Form gedrückt,
und von einer Kante in Breitenrichtung zur anderen wurde eine gerade Linie senkrecht
zur Längsrichtung des Schlauchs gezeichnet. Die Länge dieser Linie wurde
in dem Verfahren gemäß JIS L1096, 8.11 als Größe "a" (mm) benutzt,
und es wurde ein Schußfadenschräglauf (%) berechnet. Die Schußfadenschräglaufwerte
wurden an drei Punkten gemessen und gemittelt.
– Schleifenhärte Lh und Schleifenabstoßungsrate Lr (%)
Fünf Proben, jeweils mit einer Länge von 5 cm und einer
Breite von 2 cm, wurden aus einem Schlauch so ausgeschnitten, daß die kürzere
Seite jeder Probe parallel zur Längsrichtung des Schlauchs lag. Dann wurden
nach einem in JIS L1096, 8.20.3 definierten Schleifenkompressionsverfahren eine
Schleifenhärte und eine Schleifenabstoßungsrate gemessen.
Bei der Messung wurde ein Druckfinger so eingestellt, daß die
beschichtete Oberfläche des Schlauchs im Kontakt mit dem
Druckfinger war, und die Meßbedingungen waren wie folgt:
Kopfgeschwindigkeit: 50 mm/min
Streifen- bzw. Vorschubgeschwindigkeit: 500 mm/min
L1: 20 mm
L2: 5 mm
Die gemessenen Schleifenhärtewerte und Schleifenabstoßungsraten
wurden über die fünf Proben gemittelt.
Dann wurde das Verhältnis der Schleifenhärte Lh zur Dicke
t der Schlauchwand (Gewebedicke) (Lh/t) berechnet.
– Dicke einer Schlauchwand
Die Dicke eines einlagigen Schlauchgewebes nach dem Beschichten wurde
gemäß JIS L1096, 8.5.1 gemessen.
– Korrigiertes Gewicht eines Schlauchs (g/m2)
Das korrigierte Gewicht eines Schlauchs nach dem Beschichten wurde
gemäß JIS L1096, 8.4.1 gemessen.
– Leichte Faltbarkeit eines Schlauchs
Ein Schlauch mit einem Außendurchmesser von 48 mm und einer Länge
von 40 mm wurde vollständig in einen Airbag mit einem Innendurchmesser von
50 cm und einer Länge von 40 cm eingesetzt (schlauchförmiges Gewebe aus
Nylon 66 mit Verwendung von 350 qdtex/108f-Garn; Kettfadendichte: 59 Fäden/2,54
cm; Schußfadendichte: 59 Fäden/2,54 cm). Dann wurde der Verbund aus dem
Schlauch und dem Airbag flachgedrückt und an der Mittellinie in Längsrichtung
des Schlauchs gefaltet und nochmals an der Mittellinie des einmal gefalteten Verbunds
gefaltet. Während des Faltens wurde die Leichtigkeit des Faltens nach den folgenden
Kriterien bewertet:
A: Der Verbund kann leicht zweimal gefaltet werden
B: Das Falten ist schwierig, aber der Verbund kann unter Kraftaufwand gefaltet
werden
C: Der Verbund kann nicht gefaltet werden
– Unhandlichkeit eines Schlauchs
Ein Schlauch mit einem Außendurchmesser von 48 mm und einer Länge
von 40 mm wurde an seiner Mittellinie in Längsrichtung gefaltet und im gefalteten
Zustand fixiert, indem der Schlauch mit einem Band oder einem Gummiband in Positionen
gebunden wurde, die 10 cm von den entsprechenden Enden des Schlauchs entfernt waren.
Bei einigen Schläuchen waren die Längskanten des Schlauchs nicht in Kontakt
miteinander. In einem solchen Fall wurde der maximale Abstand (mm) zwischen den
getrennten Kanten gemessen. Wenn dieser Abstand größer als 45 mm war,
wurde der Schlauch als unhandlich betrachtet und hatte eine schlechte Aufnahmefähigkeit.
Beispiel 1
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,0 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 5 × 470 (72 Fäden) verwendet,
so daß offensichtlich 10 × 470-Zwirn in einem Schlauch vorhanden war.
Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde ein Mantel (ein unbeschichtetes
schlauchförmiges Gewebe) durch eine Nadelwebmaschine mit einer durchgewebten
Webkantenbreite von 4 mm und einer Breite von 7,5 cm (einem Schlauchdurchmesser
von 4,5 cm) gewebt. Das Gewebe hatte eine Kettfadendichte von 74 Fäden/2,54
cm und eine Schußfadendichte von 10,5 Fäden/2,54 cm.
Der Mantel wurde flachgedrückt und in ein Beschichtungsmittel
getaucht (Siliconharz: ELASTOSIL M-4640, hergestellt von WACKER), das einen Zusatzstoff
enthielt (Haftvermittler HF 86, hergestellt von WACKER) und herausgezogen. Der Schlauch
wurde dann mit einer Quetschplatte ausgepreßt, um das überschüssige
Beschichtungsmittel zu entfernen, so daß die Auftragsmenge des Beschichtungsmittels
gleichmäßig verteilt wurde. Dadurch wurden die beiden äußeren
Seiten des flachgedrückten Schlauchs mit dem Beschichtungsmittel
(Siliconharz) beschichtet. Danach wurde das Beschichtungsmittel 2 Minuten bei 170°C
ausgehärtet und auf eine Länge von 2 m geschnitten. Die Auftragsmenge
des Beschichtungsmittels betrug 45 g/m.
Ein Ende des Schlauchs wurde durch Vernähen verschlossen. Dann
wurden fünf quadratische Löcher mit einer Seitenlänge von je 3 cm
auf der Seite des Schlauchs ohne Webkante in einem Abstand von 30 cm von dem unverschlossenen
Ende gebohrt. Ein Heizeisen wurde mit den Innenrändern der Löcher in Kontakt
gebracht, d. h. mit den Schnittflächen der Kett- und Schußgarne, um sie
8 Sekunden lang auf 500°C zu erhitzen und die Garne miteinander zu verschmelzen.
Dadurch wurde der verstärkte Teil an den inneren Umfangskanten der Löcher
ausgebildet. Jede Seite des quadratischen Lochs war senkrecht entweder zur Kettrichtung
oder zur Schußrichtung des Gewebes.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Ausfransen von Garnen nach
dem Einleiten von Hochdruckgas und die maximale Zugfestigkeit gemessen. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 1 dargestellt.
Beispiel 2
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,0 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 2 × 350 dtex (108 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 3 × 350 (108 Fäden) verwendet,
so daß offensichtlich 6 × 350 dtex-Zwirn in einem Schlauch vorhanden war.
Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde ein Mantel durch einen Nadelwebstuhl
mit einer durchgewebten Webkantenbreite von 2 mm und einer Breite von 7,3 cm (Schlauchdurchmesser
4,5 cm) gewebt. Das Gewebe hatte eine Kettfadendichte von 90 Fäden/2,54 cm
und eine Schußfadendichte von 16,5 Fäden/2,54 cm.
Das schlauchförmige Gewebe wurde mit dem Beschichtungsmittel
beschichtet, und die Löcher wurden auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1
ausgebildet, um einen Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas zu erhalten.
Die Auftragsmenge des Beschichtungsmittels betrug 30 g/m.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Ausfransen von Garnen nach
dem Einleiten von Hochdruckgas und die maximale Zugfestigkeit gemessen. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 1 dargestellt.
Beispiel 3
Es wurde Polyesterfaser mit einer Reißfestigkeit von 8,0 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 8 × 280 dtex (96 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 8 × 280 dtex (96 Fäden)
verwendet, so daß in einem Schlauch offensichtlich 16 × 280 dtex-Zwirn
vorhanden war. Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde ein Mantel
durch einen Nadelwebstuhl mit einer durchgewebten Webkantenbreite von 4 mm und einer
Breite von 7,5 cm (Schlauchbreite 4,5 cm) gewebt. Das Gewebe hatte eine Kettfadendichte
von 77 Fäden/2,54 cm und eine Schußfadendichte von 11 Fäden/2,54
cm.
Das schlauchförmige Gewebe wurde mit dem Beschichtungsmittel
beschichtet, und die Löcher wurden auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1
ausgebildet, um einen Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas zu erhalten.
Die Auftragsmenge des Beschichtungsmittels betrug 55 g/m. In diesem Beispiel wurde
kein verstärkter Teil an den inneren Umfangskanten der Löcher ausgebildet.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Ausfransen von Garnen nach
dem Einleiten von Hochdruckgas und die maximale Zugfestigkeit gemessen. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 1 dargestellt.
Beispiel 4
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,0 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 5 × 470 dtex (72 Fäden)
verwendet, so daß in einem Schlauch offensichtlich 10 × 470 dtex-Zwirn
vorhanden war. Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde ein Mantel
durch einen Nadelwebstuhl mit einer durchgewebten Webkante von 4 mm und einer Breite
von 7,5 cm (Schlauchdurchmesser 4,5 cm) gewebt. Das Gewebe hatte eine Kettfadendichte
von 74 Fäden/2,54 cm und eine Schußfadendichte von 10,5 Fäden/2,54
cm.
Das schlauchförmige Gewebe wurde mit dem Beschichtungsmittel
beschichtet, und die Löcher wurden auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1
ausgebildet, um einen Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas zu erhalten.
Die Auftragsmenge des Beschichtungsmittels betrug 11 g/m. In diesem Beispiel wurde
kein verstärkter Teil an den inneren Umfangskarten der Löcher ausgebildet.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Ausfransen von Garnen nach
dem Einleiten von Hochdruckgas und der maximale Zugwiderstand gemessen. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 1 dargestellt.
Tabelle 1
Wie aus den Ergebnissen von Tabelle 1 ersichtlich, erlitten die Schläuche
zur Verteilung von Füllgas gemäß den Beispielen 1, 2 und 3, welche
die Bedingungen der vorliegenden Erfindung erfüllten, keine Deformation der
Lochformen, und die Umfangsteile der Löcher wurden nicht beschädigt. Insbesondere
bei den Schläuchen der Beispiele 1 und 2 wurden an den inneren Umfängen
der Löcher die verstärkten Teile durch Verschmelzen der Garne ausgebildet.
Daher wurde die Festigkeit der Löcher weiter erhöht, und die Beschädigung
der Umfangsteile der Löcher wurde wirksam verhindert. Bei dem Schlauch von
Beispiel 3 wurde kein verstärkter Teil ausgebildet, aber durch das Auftragen
des Beschichtungsmittels erhielten die Umfangsteile der Löcher eine ausreichende
Festigkeit, so daß die Löcher nicht wesentlich deformiert wurden.
Bei dem Schlauch von Beispiel 4 war die Menge des Beschichtungsmittels
unzureichend. Daher hatten die Umfangsteile der Löcher keine ausreichende Festigkeit,
so daß das Reißen der Löcher nicht verhindert werden konnte.
Beispiel 5
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 3 × 350 dtex (108 Fäden)
verwendet, so daß in einem Schlauch offensichtlich 6 × 350 dtex-Zwirn
vorhanden war. Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch einen
Nadelwebstuhl ein Mantel mit einer durchgewebten Webkante von 4 mm Breite und einer
Breite von 7,5 cm (Schlauchdurchmesser 4,5 cm) gewebt. Das Gewebe hatte eine Kettfadendichte
von 70 Fäden/2,54 cm und eine Schußfadendichte von 15 Fäden/2,54
cm. Der Deckfaktor betrug 3393 in Kettfadenrichtung und 687 in Schußfadenrichtung.
Der Mantel wurde flachgedrückt und in ein Beschichtungsmittel
getaucht (ein Gemisch aus ELASTOSIL LR 6200 und ELASTOSIL LR 3003 (Gewichtsverhältnis
4:1), beide hergestellt von WACKER), das einen Zusatzstoff enthielt (Haftvermittler
GF86, hergestellt von WACKER) und herausgezogen. Der Schlauch wurde dann mit einer
Quetschplatte zusammengepreßt, um das überschüssige Beschichtungsmittel
zu entfernen, so daß die Auftragsmenge des Beschichtungsmittels gleichmäßig
verteilt wurde. Dadurch wurden die beiden Außenseiten des flachgedrückten
Schlauchs mit dem Beschichtungsmittel überzogen. Dann wurde das Beschichtungsmittel
3 Minuten bei 180°C ausgehärtet, und der Schlauch wurde auf eine Länge
von 1 m zugeschnitten. Die Auftragsmenge des Beschichtungsmittels betrug 43 g/m.
Ein Ende des Schlauchs wurde durch Vernähen unter Verwendung
eines harzbeschichteten Nylon 66-Fadens mit einer Hin- und Herbewegung
verschlossen. Dann wurde auf der Seite des Schlauchs ohne Webkante in einer Position
im Abstand von 40 cm vom offenen Ende ein quadratisches Loch mit einer Seitenlänge
von 3 cm angebracht, und zwei weitere quadratische Löcher mit einer Seitenlänge
von jeweils 3 cm wurden auf der gleichen Seite des Schlauchs in einem Abstand von
20 cm von dem obigen ersten Loch angebracht. Ein Heizeisen wurde mit der Innenkante
der Löcher in Kontakt gebracht, d. h. mit den Schnittflächen der Kett-
und Schußgarne, um sie 4 Sekunden lang auf 500°C zu erhitzen und die Garne
miteinander zu verschmelzen. Dadurch wurde der verstärkte Teil an den inneren
Umfangskanten der Löcher ausgebildet. Jede Seite des quadratischen Lochs war
senkrecht entweder zur Kettfadenrichtung oder zur Schußfadenrichtung des Gewebes.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Flattern des Schlauchs und
die Biegesteifigkeit des Schlauchs gemessen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt.
Beispiel 6
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 3 × 235 dtex (108 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde Zwirn von 8 × 235 dtex (108 Fäden) verwendet.
Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine Schützenwebmaschine
ein Mantel mit einer Breite von 7,1 cm (Schlauchdurchmesser 4,5 cm) gewebt. Das
Gewebe hatte eine Kettfadendichte von 92 Fäden/2,54 cm und eine Schußfadendichte
von 18 Fäden/2,54 cm. Der Deckfaktor betrug 2443 in Kettfadenrichtung und 780
in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde mit dem Beschichtungsmittel
überzogen, und die Löcher wurden auf die gleiche Weise wie in Beispiel
5 ausgebildet, um einen Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas zu
erhalten. Die Auftragsmenge des Beschichtungsmittels betrug 30 g/m.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Flattern des Schlauchs und
die Biegesteifigkeit des Schlauchs gemessen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt.
Beispiel 7
Es wurde eine Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von
8,1 cN/dtex verwendet. Als Kettgarn wurde Garn von 470 dtex/72f verwendet, und als
Schußgarn wurden Garne von 470 dtex/24f verwendet. Unter Verwendung dieser
Kett- und Schußgarne wurde durch einen Lanzenwebstuhl ein breites Gewebe (Breite:
150 cm) hergestellt. Das Gewebe hatte eine Kettfadendichte von 46 Fäden/2,54
cm und eine Schußfadendichte von 46 Fäden/2,54 cm. Der Deckfaktor betrug
997 in Kettfadenrichtung und 997 in Schußfadenrichtung.
Auf der einen Oberfläche des Gewebes wurde das gleiche Beschichtungsmittel
wie in Beispiel 5 aufgetragen (Auftragsmenge: 60 g/m2) und 3 Minuten
bei 180°C ausgehärtet. Dann wurden drei Gewebe mit den beschichteten Flächen
nach oben laminiert oder aufeinandergeschichtet, wobei die Kett- und Schußfadenrichtungen
der Gewebe in den gleichen Richtungen lagen. Das Laminat aus den Geweben wurde so
zugeschnitten, daß die Schußfadenrichtung der Gewebe mit der größeren
Biegesteifigkeit mit der Längsrichtung eines herzustellenden Schlauchs übereinstimmte,
und in drei Linien mit der beschichteten Fläche nach innen vernäht, um
einen Schlauch mit einer Breite von 7,7 cm (Schlauchdurchmesser: 4,5 cm) und einer
Länge von 1 m zu erhalten.
Danach wurden die Löcher auf die gleiche Weise wie in Beispiel
5 gebohrt, um einen Schlauch zum Einleiten und Verteilen vom Füllgas zu erhalten.
Die Gesamtauftragsmenge des Beschichtungsmittels der drei Gewebelagen betrug 28
g/m.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Flattern des Schlauchs und
die Biegesteifigkeit des Schlauchs gemessen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt.
Beispiel 8
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (288 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 3 × 350 dtex (108 Fäden)
verwendet, so daß in einem Schlauch offensichtlich 6 × 350 dtex-Zwirn
vorhanden war. Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine
Nadelwebmaschine ein Mantel mit einer Breite der durchgewebten Webkante von 4 mm
und einer Breite von 7,5 cm (Schlauchdurchmesser 4,5 cm) gewebt. Das Gewebe
hatte eine Kettfadendichte von 68 Fäden/2,54 cm und eine Schußfadendichte
von 15 Fäden/2,54 cm. Der Deckfaktor betrug 3296 in Kettfadenrichtung und 687
in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde mit dem gleichen Beschichtungsmittel
wie in Beispiel 5 beschichtet und auf eine. Länge von 1 m zugeschnitten. Dann
wurden die Löcher auf die gleiche Weise wie in Beispiel 5 ausgebildet, um einen
Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas zu erhalten. Die Auftragsmenge
des Beschichtungsmittels betrug 35 g/m.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Flattern des Schlauchs und
die Biegesteifigkeit des Schlauchs gemessen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt.
Beispiel 9
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 3 × 235 dtex (108 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde Zwirn von 8 × 235 dtex (108 Fäden) verwendet.
Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine Schützenwebmaschine
ein Mantel mit einer Breite von 7,1 cm (Schlauchdurchmesser 4,5 cm) gewebt. Das
Gewebe hatte eine Kettfadendichte von 68 Fäden/2,54 cm und eine Schußfadendichte
von 18 Fäden/2,54 cm. Der Deckfaktor betrug 1806 in Kettfadenrichtung und 780
in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde mit dem gleichen Beschichtungsmittel
wie in Beispiel 5 beschichtet und auf eine Länge von 1 m zugeschnitten. Dann
wurden die Löcher auf die gleiche Weise wie in Beispiel 5 ausgebildet, um einen
Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas zu erhalten. Die Auftragsmenge
des Beschichtungsmittels betrug 40 g/m.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Flattern des Schlauchs und
die Biegesteifigkeit des Schlauchs gemessen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt.
Vergleichsbeispiel 1
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (288 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 3 × 350 dtex (108 Fäden)
verwendet, so daß in einem Schlauch offensichtlich Zwirn von 6 × 350 dtex
vorhanden war. Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine
Nadelwebmaschine ein Mantel mit einer durchgewebten Webkantenbreite von 4 mm und
einer Breite von 7,5 cm (Schlauchdurchmesser 4,5 cm) gewebt. Das Gewebe hatte eine
Kettfadendichte von 68 Fäden/2,54 cm und eine Schußfadendichte von 15
Fäden/2,54 cm. Der Deckfaktor betrug 3296 in Kettfadenrichtung und 687 in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde mit dem gleichen Beschichtungsmittel
wie in Beispiel 5 beschichtet und auf eine Länge von 1 m zugeschnitten. Dann
wurden die Löcher auf die gleiche Weise wie in Beispiel 5 ausgebildet, um einen
Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas zu erhalten. Die Auftragsmenge
des Beschichtungsmittels betrug 19 g/m.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Flattern des Schlauchs und
die Biegesteifigkeit des Schlauchs gemessen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt.
Vergleichsbeispiel 2
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 3 × 235 dtex (108 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde Zwirn von 8 × 235 dtex (108 Fäden) verwendet.
Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine Schützenwebmaschine
ein Mantel mit einer Breite von 7,1 cm (Schlauchdurchmesser 4,5 cm) gewebt. Das
Gewebe hatte eine Kettfadendichte von 68 Fäden/2,54 cm und eine Schußfadendichte
von 18 Fäden/2,54 cm. Der Deckfaktor betrug 1806 in Kettfadenrichtung und 780
in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde mit dem gleichen Beschichtungsmittel
wie in Beispiel 5 beschichtet und auf eine Länge von 1 m zugeschnitten. Dann
wurden die Löcher auf die gleiche Weise wie in Beispiel 5 ausgebildet, um einen
Schlauch zum Einleiten und Verteilen von Füllgas zu erhalten. Die Auftragsmenge
des Beschichtungsmittels betrug 12 g/m.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden das Flattern des Schlauchs und
die Biegesteifigkeit des Schlauchs gemessen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt.
Wie aus den Ergebnissen von Tabelle 2 ersichtlich, wiesen die Schläuche
zum Verteilen von Füllgas gemäß den Beispielen 5 bis 9, welche die
Bedingungen der zweiten (Ausführungsform der) Erfindung erfüllten, eine
gute Biegesteifigkeit in Längsrichtung des Schlauchs auf und flatterten nicht,
wenn das Hochdruckgas eingeleitet wurde. Insbesondere konnte der Schlauch gemäß
Beispiel 5 das Flattern wirksam unterdrücken, da das in Längsrichtung
des Schlauchs verlaufende Kettgarn eine große Einzelfadenfeinheit aufwies und
der Deckfaktor in Längsrichtung des Schlauchs hoch war.
Die Schläuche der Vergleichsbeispiele 1 und 2 wiesen eine niedrige
Biegesteifigkeit auf und konnten daher das Flattern des Schlauchs nicht verhindern.
Beispiel 10
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 5 × 470 dtex (72 Fäden)
verwendet, so daß in einem Schlauch offensichtlich 10 × 470 dtex-Zwirn
vorhanden war. Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine
Nadelwebmaschine ein Mantel mit einer durchgewebten Webkantenbreite von 4 mm und
einer Breite von 7,5 cm gewebt. Das schlauchförmige Gewebe wurde unter Verwendung
mehrerer Rollen aufgewickelt, die im wesentlichen in einer Reihe angeordnet waren,
so daß das schlauchförmige Gewebe nicht gebogen wurde. Das einlagige Gewebe
hatte eine Kettfadendichte von 74 Fäden/2,54 cm (2350 dtex) und eine Schußfadendichte
von 10 Fäden/2, 54 cm (4700 dtex). Der Deckfaktor betrug 3587 in Kettfadenrichtung
und 720 in Schußfadenrichtung.
Der Mantel wurde flachgedrückt und in ein Beschichtungsmittel
getaucht (ein Gemisch aus Siliconkautschuk ELASTOSIL LR 6200 und ELASTOSIL LR 3003
(Gewichtsverhältnis 3:1), beide hergestellt von WACKER), das einen Zusatzstoff
enthielt (Haftvermittler GF86, hergestellt von WACKER) und herausgezogen. Der Schlauch
wurde dann mit einer Quetschplatte zusammengepreßt, um das überschüssige
Beschichtungsmittel zu entfernen, so daß die Auftragsmenge des Beschichtungsmittels
gleichmäßig verteilt wurde. Dadurch wurden die beiden Außenseiten
des flachgedrückten Schlauchs mit dem Beschichtungsmittel überzogen. Dann
wurde das Beschichtungsmittel 2 Minuten bei 170°C ausgehärtet, und der
Schlauch wurde auf eine Länge von 2 m zugeschnitten. Die Auftragsmenge des
Beschichtungsmittels betrug 45 g/m.
Ein Ende des Schlauchs wurde durch Vernähen verschlossen. Dann
wurden auf der Seite des Schlauchs ohne Webkante fünf quadratische Löcher
mit einer Seitenlänge von 3 cm in einem Abstand von 30 cm vom offenen Ende
des Schlauchs gebohrt. Ein Heizeisen wurde mit den Innenkanten der Löcher in
Kontakt gebracht, d. h. mit den Schnittflächen der Kett- und Schußgarne,
um sie 8 Sekunden lang auf 500°C zu erhitzen und die Garne miteinander zu verschmelzen.
Jede Seite des quadratischen Lochs war senkrecht entweder zur Kettfadenrichtung
oder zur Schußfadenrichtung des Gewebes.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden die Gesamtfläche der getrennten
Garnteile, das Ausfransen der Garne und der Schußfadenschräglauf gemessen
und beurteilt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt.
Beispiel 11
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 2 × 350 dtex (108 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde Zwirn von 6 × 350 dtex (108 Fäden) verwendet.
Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch einen Schützenwebmaschine
ein Mantel mit einer Breite von 7,3 cm gewebt. Das schlauchförmige Gewebe wurde
unter Verwendung mehrerer Rollen aufgewickelt, die im wesentlichen in einer Reihe
angeordnet waren, so daß das schlauchförmige Gewebe nicht gebogen wurde.
Das einlagige Gewebe hatte eine Kettfadendichte von 90 Fäden/2,54 cm (700 dtex)
und eine Schußfadendichte von 14,5 Fäden/2,54 cm (2100 dtex). Der Deckfaktor
betrug 2381 in Kettfadenrichtung und 664 in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde auf die gleiche Weise wie in
Beispiel 10 mit dem Beschichtungsmittel in einer Auftragsmenge 30 g/m beschichtet
und auf eine Länge von 2 m zugeschnitten. Dann wurden auf die gleiche Weise
wie in Beispiel 10 die Löcher gebohrt, mit der Ausnahme, daß jede Diagonale
jedes quadratischen Lochs parallel entweder zur Längsrichtung oder zur Breitenrichtung
des Schlauchs lag (siehe 5, Form (b)).
Dann wurde ein Klebstoff (Serie 3000 DX, hergestellt von Cemedine
Co., Ltd.) auf eine Fläche in einem Abstand von 0,5 cm von der Innenkante jedes
Lochs aufgebracht und zum Erstarren gebracht, um einen Schlauch
zum Verteilen von Füllgas zu erhalten.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden die Gesamtfläche der getrennten
Garnteile, das Ausfransen der Garne und der Schußfadenschräglauf gemessen
und beurteilt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt.
Beispiel 12
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde Zwirn von 10 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet.
Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine Schützenwebmaschine
ein Mantel mit einer durchgewebten Webkante von 4 mm Breite und einer Breite von
7,5 cm gewebt. Das schlauchförmige Gewebe wurde unter Verwendung mehrerer Rollen
aufgewickelt, die im wesentlichen in einer Reihe angeordnet waren, so daß das
schlauchförmige Gewebe nicht gebogen wurde. Das einlagige Gewebe hatte eine
Kettfadendichte von 60 Fäden/2,54 cm (2350 dtex) und eine Schußfadendichte
von 8 Fäden/2,54 cm (4700 dtex). Der Deckfaktor betrug 2909 in Kettfadenrichtung
und 548 in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde auf die gleiche Weise wie in
Beispiel 10 mit dem Beschichtungsmittel in einer Auftragsmenge 47 g/m beschichtet
und auf eine Länge von 2 m zugeschnitten. Dann wurden fünf rechteckige
Löcher mit einer Größe von jeweils 5 cm × 1 cm und einer längeren
Seite in Breitenrichtung des Schlauchs gebohrt (siehe 5,
Form (d)).
Dann wurde ein Klebstoff (Serie 3000 DX, hergestellt von Cemedine
Co., Ltd.) auf eine Fläche in einem Abstand von 0,5 cm von der Innenkante jedes
Lochs aufgebracht und zum Erstarren gebracht, um einen Schlauch zur Verteilung von
Füllgas zu erhalten.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden die Gesamtfläche der getrennten
Garnteile, das Ausfransen der Garne und der Schußfadenschräglauf gemessen
und beurteilt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt.
Vergleichsbeispiel 3
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde Zwirn von 10 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet.
Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine Schützenwebmaschine
ein Mantel mit einer durchgewebten Webkante von 4 mm und einer Breite von 7,5 cm
gewebt. Das einlagige Gewebe hatte eine Kettfadendichte von 40 Fäden/2,54 cm
(2350 dtex) und eine Schußfadendichte von 7 Fäden/2,54 cm (4700 dtex).
Der Deckfaktor betrug 1939 in Kettfadenrichtung und 480 in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde mit dem Beschichtungsmittel
überzogen, und die Löcher wurden auf die gleiche Weise wie in Beispiel
10 ausgebildet, um einen Schlauch zur Verteilung von Füllgas zu erhalten. Die
Auftragsmenge betrug 45 g/m.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden die Gesamtfläche der getrennten
Garnteile, das Ausfransen der Garne und der Schußfadenschräglauf gemessen
und beurteilt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt.
Tabelle 3
Wie aus den Ergebnissen von Tabelle 3 ersichtlich, litten die erfindungsgemäßen
Schläuche zum Einleiten und Verteilen von Füllgas, die eine kleine Gesamtfläche
der diskreten Garnteile aufwiesen, unter geringem Ausfransen der Garne am inneren
Umfang der Schläuche. Daher kann bei derartigen Schläuchen das Füllgas
in den Airbag eingeleitet und verteilt werden, wie ursprünglich vorgesehen,
und der Airbag mit einem derartigen Schlauch wies eine hohe Entfaltungszuverlässigkeit
auf.
Der Schlauch von Vergleichsbeispiel 3 mit einer großen Gesamtfläche
der getrennten Garnteile erlitt eine große Deformation der Löcher. Daher
wies ein Airbag mit einem derartigen Schlauch keine gute Entfaltungszuverlässigkeit
auf.
Beispiel 13
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (144 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 5 × 470 dtex (144 Fäden)
verwendet, so daß in einem Schlauch offensichtlich 10 × 470 Zwirn vorhanden
war. Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine Nadelwebmaschine
ein Mantel mit einer durchgewebten Webkante von 4 mm und einer Breite von 7,5 cm
in Köperbindung gewebt. Das einlagige Gewebe hatte eine Kettfadendichte von
74 Fäden/2,54 cm (2350 dtex) und eine Schußfadendichte von 10,5 Fäden/2,54
cm (4700 dtex). Der Deckfaktor betrug 3587 in Kettfadenrichtung und 720 in Schußfadenrichtung.
Der Mantel wurde flachgedrückt und in ein Beschichtungsmittel
getaucht (ein Gemisch aus Siliconkautschuk ELASTOSIL LR 6200 und ELASTOSIL LR 3003
(Gewichtsverhältnis 3:1), beide hergestellt von WACKER), das einen Zusatzstoff
enthielt (Haftvermittler GF86, hergestellt von WACKER), und herausgezogen. Der Schlauch
wurde dann mit einer Quetschplatte zusammengepreßt, um das überschüssige
Beschichtungsmittel zu entfernen, so daß die Auftragsmenge des Beschichtungsmittels
gleichmäßig verteilt wurde, und dann wurde das Beschichtungsmittel 2 Minuten
bei 170°C ausgehärtet. Dadurch wurden die beiden Außenseiten des
flachgedrückten Schlauchs mit dem Beschichtungsmittel überzogen. Die Auftragsmenge
des Beschichtungsmittels betrug 290 g/m2, und das korrigierte Gewicht
des Schlauchs nach dem Beschichten betrug 1300 g/m2.
Dann wurde der Schlauch auf eine Länge von 2 m zugeschnitten,
und ein Ende des Schlauchs wurde durch Vernähen verschlossen. Auf der Seite
des Schlauchs ohne Webkante wurden vier quadratische Löcher mit einer Seitenlänge
von 3 cm in einem Abstand von 30 cm vom offenen Ende des Schlauchs gebohrt. Ein
Heizeisen wurde mit den Innenkanten der Löcher in Kontakt gebracht, d. h. mit
den Schnittflächen der Kett- und Schußgarne, um sie
8 Sekunden lang auf 450°C zu erhitzen und die Garne miteinander zu verschmelzen.
Jede Seite des quadratischen Lochs war senkrecht entweder zur Kettfadenrichtung
oder zur Schußfadenrichtung des Gewebes.
Bei dem hergestellten Schlauch wurden die Schleifenhärte Lh,
die Schleifenabstoßungsrate Lr, die Dicke einer Schlauchwand, das korrigierte
Gewicht eines Schlauchs, die leichte Faltbarkeit eines Schlauchs, das Ausfransen
von Garnen am inneren Umfang eines Lochs und die Unhandlichkeit eines Schlauchs
gemessen und beurteilt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 dargestellt.
Beispiel 14
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 5 × 470 dtex (72 Fäden)
verwendet, so daß in einem Schlauch offensichtlich Zwirn von 10 × 470
dtex vorhanden war. Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch
eine Nadelwebmaschine ein Mantel mit einer durchgewebten Webkantenbreite von 4 mm
und einer Breite von 7,5 cm gewebt, in dem ein Teil mit einer Breite von 2,5 cm
von der Kante ohne die Webkante ein Gewebe in Leinwandbindung und der andere Teil
ein Gewebe in Köperbindung war. Das einlagige Gewebe hatte eine Kettfadendichte
von 74 Fäden/2,54 cm (2350 dtex) und eine Schußfadendichte von 10,5 Fäden/2,54
cm (4700 dtex). Der Deckfaktor betrug 3587 in Kettfadenrichtung und 720 in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde auf die gleiche Weise wie in
Beispiel 13 durch das Beschichtungsmittel mit einer Auftragsmenge 290 g/m2
beschichtet, und das korrigierte Gewicht des Schlauchs betrug 1300 g/m2.
Der Schlauch wurde auf eine Länge von 2 m zugeschnitten. Dann wurden die Schläuche
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 13 perforiert.
Die Eigenschaften des hergestellten Schlauchs wurden ebenso wie in
Beispiel 13 gemessen und beurteilt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 dargestellt.
Vergleichsbeispiel 4
Es wurde eine Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von
8,1 cN/dtex verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 5 × 470 dtex (72 Fäden)
verwendet, und als Schußgarn wurde ein Paar Zwirne von 5 × 470 dtex (72
Fäden) verwendet, so daß in einem Schlauch offensichtlich Zwirn von 10
× 470 dtex vorhanden war. Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne
wurde durch eine Nadelwebmaschine ein Mantel in Leinwandbindung mit einer durchgewebten
Webkantenbreite von 4 mm und einer Breite von 7,5 cm gewebt. Das einlagige Gewebe
hatte eine Kettfadendichte von 74 Fäden/2,54 cm (2350 dtex) und eine Schußfadendichte
von 10,5 Fäden/2,54 cm (4700 dtex). Der Deckfaktor betrug 3587 in Kettfadenrichtung
und 720 in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde auf die gleiche Weise wie in
Beispiel 13 durch das Beschichtungsmittel mit einer Auftragsmenge von 280 g/m2
beschichtet, und das korrigierte Gewicht des Schlauchs betrug 1290 g/m2.
Der Schlauch wurde auf eine Länge von 2 m zugeschnitten. Dann wurden auf die
gleiche Weise wie in Beispiel 13 die Löcher gebohrt.
Die Eigenschaften des hergestellten Schlauchs wurden ebenso wie in
Beispiel 13 gemessen und beurteilt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 dargestellt.
Vergleichsbeispiel 5
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 2 × 350 dtex (108 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde Zwirn von 6 × 350 dtex (108 Fäden) verwendet.
Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine Schützenwebmaschine
ein Mantel in Leinwandbindung mit einer Breite von 7,3 cm gewebt. Das einlagige
Gewebe hatte eine Kettfadendichte von 90 Fäden/2,54 cm (700 dtex) und eine
Schußfadendichte von 14,5 Fäden/2,54 cm (2100 dtex). Der Deckfaktor betrug
2381 in Kettfadenrichtung und 664 in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde auf die gleiche Weise wie in
Beispiel 13 durch das Beschichtungsmittel mit einer Auftragsmenge von 211 g/m2
beschichtet, und das korrigierte Gewicht des Schlauchs betrug 631 g/m2.
Der Schlauch wurde auf eine Länge von 2 m zugeschnitten. Dann wurden auf die
gleiche Weise wie in Beispiel 13 die Löcher gebohrt.
Die Eigenschaften des hergestellten Schlauchs wurden ebenso wie in
Beispiel 13 gemessen und beurteilt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 dargestellt.
Vergleichsbeispiel 6
Es wurde Polyamid 66-Faser mit einer Reißfestigkeit von 8,1 cN/dtex
verwendet. Als Kettgarn wurde Zwirn von 10 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet,
und als Schußgarn wurde Zwirn von 20 × 470 dtex (72 Fäden) verwendet.
Unter Verwendung dieser Kett- und Schußgarne wurde durch eine Schützenwebmaschine
ein Mantel in Leinwandbindung mit einer Breite von 7,5 cm gewebt. Das einlagige
Gewebe hatte eine Kettfadendichte von 74 Fäden/2,54 cm (4700 dtex) und eine
Schußfadendichte von 6,5 Fäden/2,54 cm (9400 dtex). Der Deckfaktor betrug
5073 in Kettfadenrichtung und 630 in Schußfadenrichtung.
Das schlauchförmige Gewebe wurde auf die gleiche Weise wie in
Beispiel 13 durch das Beschichtungsmittel mit einer Auftragsmenge von 180 g/m2
beschichtet, und das korrigierte Gewicht des Schlauchs betrug 2040 g/m2.
Der Schlauch wurde auf eine Länge von 2 m zugeschnitten. Dann wurden auf die
gleiche Weise wie in Beispiel 13 die Löcher gebohrt.
Die Eigenschaften des hergestellten Schlauchs wurden ebenso wie in
Beispiel 13 gemessen und beurteilt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 dargestellt.
Tabelle 4
Wie aus den Ergebnissen von Tabelle 4 ersichtlich, wiesen die Schläuche
der Beispiele 13 und 14 im Verhältnis zur Dicke der Schlauchwand eine geeignete
Härte und eine hinreichende Abstoßung sowie eine gute Aufnahmefähigkeit
auf. Ferner wurden sie beim Durchfluß des Hochdruckgases nicht beschädigt
und wiesen eine hohe Festigkeit auf.
Der Schlauch von Vergleichsbeispiel 4 hatte eine hohe Festigkeit,
die ausreichte, um dem Durchfluß des Hochdruckgases zu widerstehen. Er wies
jedoch im Verhältnis zur Dicke eine zu große Härte auf, d. h., ein
großes Verhältnis Lh/t, hatte eine geringe Aufnahmefähigkeit und
verminderte Formbarkeit. Der Schlauch von Vergleichsbeispiel 5 verwendete das dünne
Gewebe, und man könnte erwarten, daß er leicht gefaltet werden konnte
und eine gute Aufnahmefähigkeit aufwies. Das korrigierte Gewicht des Schlauchs
war jedoch gering, und daher wies er eine unzureichende Festigkeit
auf, die beim Durchfluß des Hochdruckgases erforderlich ist. Der Schlauch von
Vergleichsbeispiel 6 verwendete das Gewebe mit zu großer Dicke, so daß
er nicht leicht gefaltet werden konnte. Außerdem war der Schlauch unhandlich
und daher von schlechterer Aufnahmefähigkeit.
Bei dem Schlauch vom ersten Typ zur Einleitung und Verteilung von
Füllgas wird die Festigkeit des Umfangsteils des Lochs ausreichend erhöht.
Daher kann die Beschädigung des Lochumfangsteils beim Entfalten des Airbags
wirksam verhindert werden, und die Zuverlässigkeit des Schlauchs wird verbessert.
Da der Schlauch vom zweiten Typ eine ausreichend verbesserte Steifigkeit
in Längsrichtung aufweist, springt er nicht, wenn Hochdruckgas durch den Schlauch
fließt, um den Airbag zu entfalten, und daher kann die Zuverlässigkeit
beim Entfalten des Airbags verbessert werden.
Bei dem Schlauch vom dritten Typ ist das Verhältnis der Gesamtfläche
S1 der getrennten Garnteile zur Lochfläche auf einen bestimmten
Bereich begrenzt. Daher kann die Vergrößerung und/oder Deformation des
Lochs verhindert werden, so daß die Zuverlässigkeit beim Entfalten des
Airbags verbessert werden kann.
Der Schlauch vom vierten Typ hat eine ausreichend hohe Festigkeit,
so daß der Schlauch beim Einleiten von Hochdruckgas in den Schlauch nicht beschädigt
wird, und außerdem eine hinreichende Flexibilität. Daher kann der Airbag,
der einen solchen Schlauch aufnimmt, leicht entfaltet werden, und die Größe
des gefalteten Airbags kann vermindert werden.
Da der erfindungsgemäße Schlauch aus Gewebe hergestellt
wird, weist er ferner ein geringes Gewicht und eine gute Aufnahmefähigkeit
auf. Außerdem ist ein derartiger Schlauch vom Kostenstandpunkt aus vorteilhaft.
Anspruch[de]
Aus Gewebe bestehender Schlauch (1) mit mindestens einem Verteilungsloch
(2) zum Einleiten und Verteilen von Füllgas beim Auslösen eines
Airbags, wobei der Schlauch in einem Seitenairbag-Modul installiert wird, wobei
von der Außenfläche und der Innenfläche des Schlauchs mindestens
eine mit einem Kautschuk oder Kunstharz beschichtet ist,
dadurch gekennzeichnet daß:
der maximale Zugwiderstand der Faser mindestens 70 N/3 cm in Kettfadenrichtung und
Schußfadenrichtung beträgt, wenn der Zugwiderstand durch ein in JIS L1096,
8.21.3 definiertes Stiftziehverfahren mit einer 3 cm breiten und 5 cm langen Probe
gemessen wird, die so aus dem Schlauch ausgeschnitten wird, daß der Lochumfang
eine Seite der Probe bildet und die Breitenrichtung der Probe jeweils senkrecht
zur Kett- und Schußfadenrichtung des Schlauchgewebes ist, wobei das Gewicht
der Auftragsmenge des Kautschuks oder Kunstharzes 10 bis 80% des Schlauchgewichts
vor dem Beschichten beträgt.Aus Gewebe bestehender Schlauch nach Anspruch 1, wobei der maximale
Zugwiderstand mindestens 100 N/3 cm in eine Kettrichtung und in eine Schußrichtung
beträgt.Aus Gewebe bestehender Schlauch nach Anspruch 1, wobei der Schlauch
am inneren Umfang des Lochs einen verstärkten Teil aufweist.Aus Gewebe bestehender Schlauch nach Anspruch 3, wobei der verstärkte
Teil durch Aufbringen eines Klebstoffs auf den inneren Umfang des Lochs gebildet
wird.Aus Gewebe bestehender Schlauch nach Anspruch 3, wobei der verstärkte
Teil gleichzeitig mit der Bildung des Lochs durch Schneiden der Lochwand mit einem
Laserstrahl ausgebildet wird.Aus Gewebe bestehender Schlauch nach Anspruch 3, wobei der verstärkte
Teil ausgebildet wird, indem eine Heizvorrichtung mit dem inneren Umfang des Lochs
in Kontakt gebracht wird.