TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Positiv-Identifikationsvorrichtung,
im Besonderen zum richtigen Ermitteln der Korrelation zwischen einem zu korrelierenden
Krankenhausprodukt oder Patienten und mindestens einem korrelierten Krankenhausprodukt
oder Patienten, wobei die Vorrichtung im Besonderen, aber nicht ausschließlich,
auf dem Gebiet der Krankenhaus-Gesundheitstechnologie und im Besonderen auf dem
Gebiet von Bluttransfusionen, Zubereitungen von zytostatischen Arzneimitteln und
Mischungen zur parenteralen Ernährung, Untersuchung von histologischen Proben,
Laboruntersuchungen im Allgemeinen und Geburtshilfe, sowie im Management von Operationssälen
verwendbar ist.
ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
In der Krankenhaustätigkeit ist es täglich notwendig, einem
Patienten Blut- oder Blutfraktionen oder andere Produkte, wie beispielsweise Arzneimittel,
die für diesen Patienten speziell verträglich sind, richtig zuzuweisen.
Das Verfahren für das Abnehmen, Aufbereiten, Zuweisen und Infundieren
von Blut oder dessen Bestandteilen ist sehr kompliziert, und daher ist die Möglichkeit
eines möglicherweise tödlichen schweren menschlichen Irrtums beträchtlich
(einige Schätzungen berichten über eine unrichtige Transfusion auf je
1800 Transfusionen).
Menschlicher Irrtum ist die häufigste Ursache tödlicher
hämolytischer Transfusionsreaktionen und kann in den folgenden Fällen
auftreten: wenn Blut vom Patienten abgenommen wird, um die Blutgruppe des Patienten
zu bestimmen, wenn vorher aufbereitetes Blut verteilt wird oder wenn dem Patienten
Blut infundiert wird.
Fehler können ebenfalls beim Typisieren von gespendetem Blut
oder beim Etikettieren von Blutbeuteln auftreten.
Ähnliche Probleme auf Grund von falschen Identitäten oder
verwechselten Blutproben können bei anderen Krankenhaustätigkeiten, wie
beispielsweise dem Verabreichen von Medikamenten, Laboruntersuchungen, Kreißsälen
(verwechselte Neugeborene) und so weiter, auftreten.
Um zu versuchen, dieses Problem zu lösen, sind bereits verschiedene
Verfahren eingeführt worden, die ausschließlich auf dem Transfusionsgebiet
angewendet werden und mit Hilfe von Vorrichtungen durchgeführt werden können,
die auf verschiedenen Konstruktionskriterien beruhen.
Unter diesen kann eine Vorrichtung erwähnt werden, welche die
Annahme eines Armbandes vorsieht, das durch den Patienten getragen wird und einen
dreistelligen alphanumerischen Code trägt.
Das Pflegepersonal kopiert diesen Identifikationscode vom Armband
für Verträglichkeitsuntersuchungen und auf Blutanforderungen hin auf die
Reagenzgläser, es ist ihm aber verboten, den Code auf die medizinische Akte
des Patienten zu kopieren.
Verträgliche Bluteinheiten, die durch das Transfusionszentrum
aufbereitet wurden, werden einzeln in einer Tasche angeordnet, die mit einem Kunststoffverschluss
verschlossen wird, der von drei konzentrischen Rädern mit unterschiedlichen
Durchmessern gebildet wird, deren jedes auf seinem Außenrand die Buchstaben
des Alphabets trägt.
Nach dem Verschließen werden die drei Räder außer Ausrichtung
bewegt.
Wenn die Tasche infundiert werden soll, liest der Beschäftigte
des Gesundheitswesens den Code auf dem Armband des Patienten und richtet die drei
Räder wieder so aus, dass die Folge des Codes wiedergegeben wird; an diesem
Punkt öffnet sich der Verschluss, und die Tasche wird benutzbar.
Obwohl dieses System sehr einfach ist, stellt es keine vollkommene
Sicherheit sicher, im Besonderen, wenn man die Tatsache bedenkt, dass der dreistellige
Code keine Sicherheit bietet, einzigartig zu sein, da die Zahl möglicher Kombinationen,
die erzielt werden kann, keine absolute Sicherheit bietet, dass es im Krankenhaus
nicht zwei Patienten gibt, die mit Hilfe des gleichen Codes identifiziert werden.
Ferner kann das System in Folge einer unangemessenen Benutzung leicht
unwirksam gemacht werden.
Es ist ausreichend, die Tatsache zu bedenken, dass das Pflegepersonal
häufig dazu neigt, den Code nicht vom Armband, sondern von der medizinischen
Akte, zu kopieren, was dementsprechend mögliche Fehler einführt.
Ein anderes bekanntes System zum Ermöglichen einer richtigen
Identifikation von Patienten verwendet einen Handheld-Computer, der mit einem tragbaren
Drucker verbunden ist, was es ermöglicht, auf der Station ein Etikett zu erzeugen,
das einen Strichcode trägt, der den Namen und den Familiennamen des Patienten,
sein Geburtsdatum und seinen Krankenhaus-Identifikationscode codiert.
Dieses Etikett wird auf ein Armband aufgebracht, das vom Patienten
getragen wird.
Zum Zeitpunkt des Abnehmens zum Bestimmen der Blutgruppe und/oder
für Verträglichkeitsuntersuchungen vor einer Transfusion liest die Pflegeperson,
unter Verwendung einer entsprechend bereitgestellten Vorrichtung, die in dem Handheld-Computer
eingeschlossen ist, den Strichcode auf dem Armband und erzeugt Etiketten, die den
gleichen Strichcode tragen, um die Reagenzgläser, die an das Labor geschickt
werden sollen, und die entsprechenden Anforderungsformulare zu identifizieren.
Der gleiche identifizierende Strichcode wird danach vom Transfusionszentrum
verwendet, um die Blutanforderungen in das computerisierte System des Zentrums einzugeben
und die Verträglichkeitsetiketten zu drucken, die auf die Beutel aufgebracht
werden sollen, welche die zu transfundierenden Bluteinheiten enthalten.
Wenn die Transfusion durchgeführt wird, verwenden der Arzt und
die Pflegeperson, in der Nähe des Bettes des Patienten, den Handheld-Computer
zum Eingeben ihres Identifikationscodes und Lesen des Strichcodes auf dem Armband,
des Strichcodes der zu transfundierenden Bluteinheit und des Strichcodes des Verträglichkeitsetiketts.
Falls die Codes zusammenpassen, beginnt die Transfusion, sonst wird
eine akustische Warnung ausgelöst.
Am Ende der Transfusion zeichnet die Pflegeperson seinen oder ihren
Identifikationscode, den Identifikationscode des Patienten und den Identifikationscode
des Verträglichkeitsetiketts auf und druckt einen Abschlussbericht aus, der
die Art der Komponente, die Transfusionszeit und jegliche Stör-Ereignisse einschließt.
Eine Kopie dieses Berichts wird in der medizinischen Akte des Patienten
aufbewahrt, während eine andere Kopie zum Transfusionszentrum geschickt wird.
Abweichend von dem weiter oben beschriebenen System bietet dieses
System den Vorzug, elektronisch zu sein, und ermöglicht gleichzeitig, die Transfusion
zu dokumentieren.
Jedoch hat es den Nachteil, keine physische Sperre zu haben und ziemlich
kompliziert zu sein; der Strichcode muss in der Tat zuerst auf das Armband des Patienten
aufgebracht werden, und dies macht das System in Notsituationen kaum praktikabel.
Ein anderes Problem entsteht ferner aus der Tatsache, dass es manchmal
Schwierigkeiten beim Lesen des Strichcodes gibt, sowohl, weil das Etikett, auf das
er gedruckt ist, einer Beschädigung ausgesetzt ist, als auch, weil im Fall
einer Operation das Etikett auf Grund der vom Handgelenk des Patienten eingenommenen
Position nicht leicht zu erreichen ist.
Es ist außerdem ein anderes System bekannt, bei dem die Identifikation
des Patienten durch einen elektronischen Chip, bekannt als I-Button, sichergestellt
wird, der in ein Armband der pädiatrischen Art eingesetzt wird.
Ein weltweit einzigartiger Code, bekannt als PID, wird zuvor in den
elektronischen Chip eingegeben.
Verschiedene andere Informationspositionen, wie beispielsweise die
Identifikationsdaten des Patienten, sein Krankenhaus-Identifikationscode, seine
Blutgruppe und so weiter, können, selbst zu einem späteren Zeitpunkt,
dem Speicher des elektronischen Chips hinzugefügt werden, durch Verwendung
eines Handheld-Computers, der mit Hilfe von Kabeln schaltungsmäßig mit
dem Chip verbunden werden kann.
Wenn zum Bestimmen der Blutgruppe und/oder für Verträglichkeitsuntersuchungen
vor einer Transfusion Blut abgenommen wird, werden durch Verbinden des elektronischen
Chips auf dem Armband mit einem Drucker und mit dem Handheld-Computer Sicherheitsetiketten
erzeugt.
Diese Etiketten sind gestaltet, um die Blutproben sicher zu identifizieren,
die zum Bestimmen der Blutgruppe oder für Blutverträglichkeitsuntersuchungen
für das Untersuchungslabor des Transfusionszentrums vorgesehen sind, und ebenfalls,
um den Namen der Person in den Anforderungsformularen richtig anzugeben.
Auf den Anforderungsformularen wird die PID des Patienten als ein
Strichcode bereitgestellt, der mit Hilfe des Handheld-Computers und des mit demselben
verbundenen Druckers gedruckt wird.
Die mit dem betreffenden Patienten verträglichen Blutbeutel haben
einen Identifikationscode.
Der Identifikationscode der Beutel wird danach durch Eingeben desselben,
zusammen mit der PID, in eine Vorbelegungsdatei mit der PID des Patienten verknüpft.
Während der Zuordnung/Ausgabe wird der Beutel, der das verträgliche
Blut enthält, in einer Tasche angeordnet, die danach mit Hilfe einer elektromechanischen
Verschlussvorrichtung versiegelt wird.
Eine solche Verschlussvorrichtung ist mit einer Speicherzelle versehen,
in der die PID des Patienten und der Beutelidentifikationscode geladen werden, und
ist so strukturiert, dass sie sich nur schließt, falls der
Code des in der Hülle angeordneten Beutels zu einem der Codes passt, die in
der Vorbelegungsdatei vorhanden sind.
Bei der Transfusion wird die Vorrichtung zum Verschließen der
Tasche schaltungsmäßig mit dem Chip, der auf dem Armband des Patienten
vorhanden ist, und mit dem Handheld-Computer verbunden.
Falls der Handheld-Computer die Übereinstimmung zwischen der
PID des Patienten und der in der Speicherzelle der Verschlussvorrichtung gespeicherten
PID erkennt, öffnet sich die Verschlussvorrichtung, wobei sie den Beutel freigibt
und dessen Transfusion ermöglicht.
Alle mit der ausgeführten Transfusion verbundenen Informationen
(zum Beispiel ihre Start- und Endzeiten oder jegliche Transfusionsreaktionen) werden
auf dem Handheld-Computer gespeichert und werden auf einem Etikett, bekannt als
Transfusionsbericht, bereitgestellt, das an der medizinischen Akte zu befestigen
ist.
Die Speicherzelle der Verschlussvorrichtung speichert genauso ebenfalls
alle mit dem von dem Beutel vollzogenen Vorgang verbundenen Ereignisse, wie beispielsweise
das Datum und die Zeit des Sperrens und Entsperrens, fälschliche Entsperrungsversuche
und so weiter.
Schließlich wird die Verschlussvorrichtung zum Transfusionszentrum
zurückgebracht, und ihr Inhalt wird auf einen PC heruntergeladen, so dass der
Dienst einen Transfusionsbericht oder ein Ereignisprotokoll, verbunden mit jeder
transfundierten Einheit, zu seiner Verfügung hat.
Das oben beschriebene System ist nicht frei von Nachteilen, obwohl
es den Vorzug einer mechanisch-elektronischen Sperrung der Taschen, welche die zu
transfundierenden Beutel enthalten, hat, bereitgestellt mit Hilfe der Verschlussvorrichtung.
Zuallererst besteht es aus Bestandteilen, die besonders sperrig sind,
und aus diesem Grund wird es von Bedienern kaum geschätzt; der Handheld-Computer
zum Beispiel ist ziemlich schwer, und der Drucker ist vom Handheld-Computer getrennt.
Zweitens wird das System durch die Reihe von Kabeln, die den Handheld-Computer,
den Drucker, die Verschlussvorrichtung und den elektronischen Chip auf dem Armband
des Patienten verbinden, kompliziert gemacht.
Ferner ist das System häufig unregelmäßig in seinem
Betrieb, da es auf Grund von Fehlern des Handheld-Computers zum Hängenbleiben
neigt.
Aus diesen Gründen wird es in denjenigen Krankenhäusern,
in denen es angenommen worden ist, kaum verwendet.
OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die oben angegebenen Nachteile
bei bekannten Typen zu beseitigen, durch Bereitstellen einer Positiv-Identifikationsvorrichtung,
im Besonderen zum richtigen Ermitteln der Korrelation zwischen einem zu korrelierenden
Krankenhausprodukt oder Patienten und mindestens einem ersten korrelierten Krankenhausprodukt
oder Patienten, die es ermöglicht, einen hohen Grad an Sicherheit beim Zuordnen
von Blut oder anderen Produkten zum richtigen Patienten sicherzustellen, wobei in
der Praxis die Möglichkeit unbeabsichtigter Identifikationsfehler durch den
gesamten Vorgang zum Abnehmen und Analysieren von Proben, Zuweisen, Ausgeben und
Verabreichen des geforderten Produkts an den Patienten beseitigt wird.
Innerhalb dieses Ziels ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Positiv-Identifikationsvorrichtung bereitzustellen, die eine bessere Zuverlässigkeit
im Betrieb bieten kann.
Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Positiv-Identifikationsvorrichtung
bereitzustellen, die wirksam verwendet werden kann zum Abnehmen und Transfundieren
von Blut, zum Verabreichen von zytostatischen Arzneimitteln, für histologische
Untersuchungen und Laboruntersuchungen und zum Verhindern von Verwechslungen Neugeborener.
Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Positiv-Identifikationsvorrichtung
bereitzustellen, die eine sehr einfache Struktur hat und kompakt ist.
Eine andere wichtige Aufgabe ist es, eine Positiv-Identifikationsvorrichtung
bereitzustellen, die sehr dauerhaft, leicht zu verwenden und wettbewerbsfähig
in Bezug auf die Fertigungskosten ist.
Eine andere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Positiv-Identifikationsvorrichtung
bereitzustellen, die in der Lage ist, das in Operationssälen stark zu empfindende
Problem zu lösen, zu überprüfen, ob die während einer Operation
verwendeten Instrumente nicht versehentlich nach der Operation innerhalb des Patienten
zurückgelassen worden sind.
Dieses Ziel sowie diese und andere Aufgaben, die im Folgenden offensichtlicher
werden, werden erfüllt durch eine Positiv-Identifikationsvorrichtung, im Besonderen
zum richtigen Ermitteln der Korrelation zwischen einem zu korrelierenden Krankenhausprodukt
oder Patienten und mindestens einem Krankenhausprodukt oder Patienten,
das/der mit dem zu korrelierenden Krankenhausprodukt oder Patienten korreliert wird,
nach der Erfindung, dadurch gekennzeichnet, dass sie Folgendes umfasst:
- – erste Speichermittel, die an dem zu korrelierenden Krankenhausprodukt
oder Patienten befestigt werden können und die einen vordefinierten, einzigartigen
Identifikationscode für das Krankenhausprodukt oder den Patienten, das/der
zu korrelieren ist, speichern;
- – zweite Speichermittel, die an dem mindestens einen Krankenhausprodukt
oder Patienten, das/der mit dem ersten zu korrelierenden Krankenhausprodukt oder
Patienten korreliert wird, befestigt werden können;
- – Mittel zur Fernübertragung von Daten, die angepasst sind, den
Inhalt der ersten Speichermittel in die zweiten Speichermittel mittels Fernübertragung
herunterzuladen.
Vorteilhafterweise umfasst die Vorrichtung nach der Erfindung Komparatormittel,
die angepasst sind, den Inhalt der ersten Speichermittel mit dem Inhalt der zweiten
Speichermittel zu vergleichen, um deren Korrelation zu überprüfen.
Zweckmäßigerweise ist die Vorrichtung nach der Erfindung
versehen mit einem Transponder zur Identifizierung des zu korrelierenden Krankenhausprodukts
oder Patienten, der die ersten Speichermittel umfasst und mit dem ersten zu korrelierenden
Krankenhausprodukt oder Patienten assoziierbar ist, und mindestens einen Korrelationstransponder,
der die zweiten Speichermittel umfasst und mit dem mindestens einen korrelierten
Krankenhausprodukt oder Patienten assoziierbar ist, wobei die Datenfernübertragungsmittel
Hochfrequenz-Transponder-Lesemittel und Hochfrequenz-Transponder-Programmiermittel
umfassen.
Nach einem anderen Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren bereitgestellt
zum richtigen Ermitteln der Übereinstimmung zwischen einem zu korrelierenden
Krankenhausprodukt oder Patienten und mindestens einem Krankenhausprodukt oder Patienten,
das/der mit dem ersten zu korrelierenden Krankenhausprodukt oder Patienten korreliert
wird, mittels einer Vorrichtung nach der Erfindung, dadurch gekennzeichnet, dass
es die folgenden Schritte umfasst:
- – Zuweisen erster Speichermittel, die einen vordefinierten, einzigartigen
Code zur Identifizierung des ersten zu korrelierenden Krankenhausprodukts oder Patienten
speichern, zu dem ersten zu korrelierenden Krankenhausprodukt oder Patienten,
- – Fernübertragen und Laden des Inhalts der ersten Speichermittel
in zweite Speichermittel, die mit dem mindestens einen korrelierten Krankenhausprodukt
oder Patienten assoziiert sind,
- – Ausführen eines Verfahrens zum Vergleichen des Inhalts der ersten
Speichermittel mit dem Inhalt der zweiten Speichermittel.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Weitere Charakteristika und Vorzüge der Erfindung werden offensichtlicher
aus der Beschreibung einer bevorzugten, aber nicht ausschließlichen Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Positiv-Identifikation eines Empfängerpatienten, im Besonderen
zum richtigen Zuweisen eines Krankenhausprodukts, nach der Erfindung, als nicht
begrenzendes Beispiel illustriert in den beigefügten Zeichnungen, in denen:
1 eine perspektivische Ansicht eines Identifikationsarmbandes,
versehen mit einem Identifikationstransponder, ist,
2 eine Ansicht eines Blutbeutels, versehen mit einem
Korrelationstransponder, ist,
3 eine Ansicht eines Reagenzglases, an dem ein Korrelationstransponder
aufgebracht ist, ist,
4 eine Ansicht eines Skalpells, versehen mit einem
Identifikationstransponder, ist,
5 eine perspektivische Ansicht eines Behälters
für das Skalpell von 4 ist, wobei der Behälter
mit einem Korrelationstransponder versehen ist,
6 eine schematische Ansicht einer Karte, versehen mit
einem Identifikationstransponder, ist,
7 eine schematische Ansicht eines Anforderungsformulars,
versehen mit einem Korrelationstransponder, ist,
8 eine Vorderansicht einer mit Prozessor ausgerüsteten
Vorrichtung ist,
9 eine perspektivische Ansicht des Druckmittels ist,
10 eine Seitenansicht eines Computers der tragbaren
Art, verbunden mit USB- und IrDA-Schnittstellen, ist,
11 eine Ansicht in vergrößertem Maßstab
einer Einzelheit des Bodenabschnitts eines Reagenzglases, ähnlich dem in
3, worin ein Korrelationstransponder eingesetzt ist,
ist,
12 eine Seitenansicht einer mit Prozessor ausgerüsteten
Vorrichtung, versehen mit einem Sitz, der den Bodenabschnitt eines Reagenzglases,
ähnlich dem in 3, in Eingriff nimmt, ist,
13 eine Ansicht von vernetzten Computern ist,
14 ein allgemeines Blockdiagramm der mit Prozessor
ausgerüsteten Vorrichtung von 8 ist,
15 eine Ansicht eines Korrelationsarmbandes, versehen
mit einem Korrelationstransponder, ist, Bei den folgenden Ausführungsbeispielen
können einzelne Charakteristika, die im Verhältnis zu spezifischen Beispielen
angegeben werden, tatsächlich mit anderen abweichenden Charakteristika, die
bei anderen Ausführungsbeispielen vorhanden sind, ausgetauscht werden.
WEGE ZUR UMSETZUNG DER ERFINDUNG
Unter Bezugnahme auf die Figuren umfasst eine Positiv-Identifikationsvorrichtung,
im Besonderen zum richtigen Ermitteln der Korrelation zwischen einem zu korrelierenden
Krankenhausprodukt oder Patienten und mindestens einem Krankenhausprodukt oder Patienten,
das/der mit dem zu korrelierenden Krankenhausprodukt oder Patienten korreliert wird,
nach der Erfindung im Allgemeinen erste Speichermittel, die dafür ausgelegt
sind, dem zu korrelierenden Krankenhausprodukt oder Patienten zugewiesen zu werden.
Die Positiv-Identifikationsvorrichtung nach der Erfindung verwendet
ferner zweite Speichermittel, die dafür ausgelegt sind, einem oder mehreren
Krankenhausprodukten oder Patienten, die mit dem zu korrelierenden Krankenhausprodukt
oder Patienten korreliert werden, zugeordnet und daran befestigt zu werden.
Außerdem werden nach der Erfindung Mittel zur Fernübertragung
von Daten bereitgestellt, die in der Praxis dafür ausgelegt sind, die in den
ersten Speichermittel aufgezeichneten Daten fernzuübertragen und in die zweiten
Speichermittel zu schreiben, um so eine Informationsverknüpfung zwischen dem
zu korrelierenden Krankenhausprodukt oder Patienten und den Krankenhausprodukten
oder Patienten, die damit korreliert werden, zu schaffen.
Mit Hilfe der Datenfernübertragungsmittel ist daher die Positiv-Identifikationsvorrichtung
nach der Erfindung in der Lage, den korrelierten Krankenhausprodukten oder Patienten
die gleichen Informationen zuzuweisen, die mit dem zu korrelierenden Krankenhausprodukt
oder Patienten assoziiert sind und in den ersten Speichermitteln gespeichert sind,
dadurch, dass die Informationen ebenfalls in die zweiten Speichermittel geladen
werden.
Zweckmäßigerweise sind die Datenfernübertragungsmittel
ebenfalls dafür geeignet, den Inhalt der zweiten Speichermittel zu den ersten
Speichermitteln zu übertragen; dies ermöglicht es, die in den zweiten
Speichermitteln gespeicherten Daten in die ersten Speichermittel herunterzuladen.
Vorteilhafterweise ist die Positiv-Identifikationsvorrichtung nach
der Erfindung ferner mit Komparatormitteln versehen, die angepasst sind, den Inhalt
der ersten Speichermittel mit dem Inhalt der zweiten Speichermittel zu vergleichen,
um deren Übereinstimmung zu überprüfen.
Dies ermöglicht es, Queridentifikationsvorgänge durchzuführen,
die das Vorhandensein einer Korrelation zwischen dem zu korrelierenden Krankenhausprodukt
oder Patienten und den korrelierten Krankenhausprodukten oder Patienten zu ermitteln.
Allgemein gesprochen ist ein zu korrelierendes Krankenhausprodukt
ein beliebiges im Krankenhaussektor verwendetes Produkt, wie beispielsweise ein
Instrument, eine Vorrichtung, ein Dokument, ein Arzneimittel, das als Teil eines
innerhalb einer Gesundheitseinrichtung durchgeführten Vorgangs erfordert, mit
einem anderen Krankenhausprodukt oder einem Patienten, der Insasse der Gesundheitseinrichtung
ist, assoziiert oder verbunden zu werden.
Ein beliebiges Krankenhausprodukt, einschließlich beispielsweise
eines der oben erwähnten, das einem spezifischen im Krankenhaus befindlichen
Patienten oder einem anderen Krankenhausprodukt zugewiesen oder mindestens rückverfolgbar
sein muss, ist stattdessen als ein korreliertes Krankenhausprodukt zu betrachten.
Im Einzelnen kann ein Krankenhausprodukt zum Beispiel ein Reagenzglas,
wie beispielsweise das in 3 durch die Bezugszahl
7 bezeichnete, das eine in einem Labor zu analysierende Flüssigkeit,
wie beispielsweise das einem Patienten abgenommene Blut, enthält, ein Beutel
6 (gezeigt in 2), der zum Beispiel das einem
Empfängerpatienten zu infundierende Blut enthält, eine zytostatische Zubereitung
oder ein zu verabreichendes Arzneimittel, ein Anforderungsformular (in
7 durch die Bezugszahl 5 bezeichnet), zum
Beispiel zum Anfordern von Zubereitungen und/oder Arzneimitteln oder Laboruntersuchungen,
ein Bericht, der die Ergebnisse von Laboruntersuchungen, zum Beispiel über
die Blutgruppe eines Patienten, enthält, ein chirurgisches Instrument, wie
beispielsweise eine Zange, ein Skalpell 25 (gezeigt in 5),
eine Schere, eine Klemmer-Zange, ein Verband, wie beispielsweise eine Binde oder
Gaze, ein Kasten (wie beispielsweise der in 4gezeigten
Art), der angepasst ist, ein entsprechendes chirurgisches Instrument aufzunehmen,
ein beliebiger Behälter, der dafür vorgesehen ist, eines der oben erwähnten
Krankenhausprodukte aufzubewahren, sein.
Der Ausdruck „zu korrelierender Patient" bezeichnet einen beliebigen
Gast einer Gesundheitseinrichtung, der mit einem oder mehreren Krankenhausprodukten
oder anderen Patienten assoziierbar sein muss, wie beispielsweise einen Patienten,
der Anwärter auf eine Transfusion oder auf die Verabreichung eines spezifischen
Arzneimittels oder Blutspender oder eine in einer Geburtshilfestation hospitalisierte
Mutter ist; ein korrelierter Patient dagegen kann zum Beispiel ein Neugeborenes
sein, das mit vollkommener Sicherheit mit der entsprechenden Mutter zusammengebracht
werden muss.
Die ersten Speichermittel haben die Besonderheit, einen vordefinierten
einzigartigen Code zum Identifizieren des zu korrelierenden Krankenhausprodukts
oder Patienten, mit dem sie assoziiert sind, zu speichern; ein solcher Code kann
nicht modifiziert werden und wird vorzugsweise zuvor während der Fertigung
eingegeben.
Im Einzelnen können die ersten Speichermittel durch ein Identifikationsarmband
3a oder eine Karte 4 getragen werden, die einem zu korrelierenden
Patienten gegeben werden sollen, oder können mit Hilfe geeigneter Kopplungsmittel
an einem zu korrelierenden Krankenhausprodukt befestigt sein.
Auf gleiche Weise können die zweiten Speichermittel durch ein
Identifikationsarmband 3b getragen werden, das zum Beispiel von einem Band
(wie in 15 gezeigt) dargestellt wird, das von einem
korrelierten Patienten getragen werden kann, oder können unmittelbar an einem
korrelierten Krankenhausprodukt befestigt sein.
Die wichtige Besonderheit der Fernübertragungsmittel beruht darauf,
dass sie keinerlei physische oder unmittelbare Berührung zwischen den Mitteln
und den ersten bzw. den zweiten Speichermitteln oder unmittelbar zwischen den ersten
und den zweiten Speichermitteln mit sich bringen.
Im Einzelnen arbeiten die Fernübertragungsmittel mit Hochfrequenz.
In der Praxis können sie Informationen mit Hilfe von Funkwellen
übertragen, zum Beispiel in dem Bereich, der im Wesentlichen zwischen 125 kHz
und 134 kHz enthalten ist („Niederfrequenz") oder bei Frequenzen im Wesentlichen
um 13,56 MHz („Hochfrequenz") oder ebenfalls in dem Frequenzbereich, der
im Wesentlichen zwischen 868 und 2450 MHz enthalten ist (Hochfrequenz-UHF/Mikrowellen).
Vorteilhafterweise speichern die ersten Speichermittel nicht nur den
vordefinierten einzigartigen Identifikationscode des zu korrelierenden Krankenhauserzeugnisses
oder Patienten, sondern sind ebenfalls angepasst, zusätzliche Daten, die mit
dem zu korrelierenden Krankenhauserzeugnis oder Patienten verbunden sind, zu speichern.
Solche Mittel können ebenfalls Daten, die mit dem korrelierten
Krankenhauserzeugnis oder -erzeugnissen oder Patienten verbunden sind, speichern.
Ein besonderer Aspekt der Positiv-Identifikationsvorrichtung nach
der Erfindung beruht darauf, dass sie spezifische Sende-/Empfangseinrichtungen,
bekannt als Transponder, verwendet, die an sich bekannt und im Handel erhältlich
sind und aus passiven elektronischen Schaltkreisen bestehen, die mit mindestens
einer Speichereinheit versehen sind.
Ein wichtiger Vorteil dieser konstruktiven Wahl wird durch die Tatsache
dargestellt, dass die im Folgenden ausführlicher beschriebenen Sende-/Empfangseinrichtungen
durch die Hersteller markiert und eindeutig identifizierbar gemacht werden, mit
Hilfe eines vorgegebenen nicht modifizierbaren einzigartigen Codes, der in ihrer
Speichereinheit gespeichert ist.
Im Einzelnen werden ein Identifikationstransponder 1 für
das/den zu korrelierende(n) Krankenhauserzeugnis oder Patienten, dafür ausgelegt,
dem zu korrelierenden Krankenhauserzeugnis oder Patienten zugewiesen zu werden,
und mindestens ein Korrelationstransponder 2, dafür ausgelegt, einem
jeweiligen korrelierten Krankenhauserzeugnis oder Patienten zugewiesen zu werden,
verwendet.
Im Einzelnen werden die oben erwähnten ersten Speichermittel
und zweiten Speichermittel jeweils durch die Speichereinheit des Identifikationstransponders
1 und des oder der Korrelationstransponder 2 dargestellt.
Im Besonderen und wie oben erwähnt, wird ein vorgegebener nicht
modifizierbarer einzigartiger Code durch den Hersteller des Transponders auf herkömmliche
Weise zuvor eingegeben und stellt den vordefinierten einzigartigen Identifikationscode
für das/den zu korrelierende(n) Krankenhauserzeugnis oder Patienten dar.
Vorteilhafterweise ist es, wie oben in Bezug auf die ersten Speichermittel
erwähnt, möglich, in die Speichereinheit des Identifikationstransponders
1 zusätzliche Daten, die mit dem zu korrelierenden Krankenhauserzeugnis
oder Patienten verbunden sind, zu laden.
Falls der Identifikationstransponder 1 einem zu korrelierenden
Patienten zugewiesen wird, bestehen solche zusätzlichen Daten aus spezifischen
Informationen für eine genauere Identifikation des zu korrelierenden Patienten,
wie beispielsweise dessen persönlichen Daten oder anderen
Daten, wie beispielsweise seinem klinischen Zustand, dem Ergebnis bestimmter Laboruntersuchungen,
der Art der Anforderung oder der abgenommenen Probe, dem Datum, dem Namen oder Code
des Probennehmers und so weiter.
Zweckmäßigerweise kann der Identifikationstransponder
1, wie in 1 und 6
gezeigt, an einem Identifikationsarmband 3a, zum Beispiel vom pädiatrischen
Einwegtyp, oder an einer Karte 4 befestigt sein, falls er dafür ausgelegt
ist, einem zu korrelierenden Patienten zugewiesen zu werden, oder kann unmittelbar
auf eine beliebige Weise an einem zu korrelierenden Krankenhausprodukt befestigt
sein.
Entsprechend kann der oder können die Korrelationstransponder
2 monolithisch mit einem Korrelationsarmband 3b, das einem entsprechenden
korrelierten Patienten zugewiesen werden soll, assoziiert sein oder kann oder können
unmittelbar an ein entsprechendes korreliertes Krankenhausprodukt gekoppelt sein.
Vorteilhafterweise ist es möglich, Befestigungsmittel für
den Identifikationstransponder 1 und für die Korrelationstransponder
2 bereitzustellen, die zum Beispiel von Klebeetiketten oder Smart Labels
dargestellt werden, die eine zweckmäßige und sichere Verankerung des Identifikationstransponder
1 und der Korrelationstransponder 2 an einem zu korrelierenden
Krankenhausprodukt bzw. an den korrelierten Krankenhausprodukten ermöglichen.
Im Einzelnen ermöglichen es diese Klebeetiketten mit absoluter
Einfachheit, den Identifikationstransponder 1 und im Besonderen, wie durch
2, 3 und 4
gezeigt, die Korrelationstransponder 2 auf Dokumente, wie beispielsweise
die Anforderungsformulare 5, oder auf Behälter, wie beispielsweise
die Beutel 6, zum Beispiel für Blut oder Arzneimittel, die Reagenzgläser
7, die Kästen 8 für chirurgische Instrumente, aufzubringen.
Vorzugsweise werden der Identifikationstransponder 1 und
die Korrelationstransponder 2 durch Schaltkreise dargestellt, die mit ISO
15693, ISO 14443 und/oder ISO 18000 kompatibel sind, worin in der Fabrik oder durch
den Vertrieb ein vordefinierter einzigartiger Identifikationscode eingeführt
worden ist.
Im Besonderen können sie durch Markenchips dargestellt werden,
die von I-Code, TagIt, Gemwave Folio und so weiter gefertigt werden.
Es ist ebenfalls möglich, Behälter bereitzustellen, die
bereits den Identifikationstransponder 1 oder die Korrelationstransponder
2 einschließen, wie im Fall der aus Glas oder einem anderen Material
hergestellten Reagenzgläser 7, bei denen es, wie in 11
gezeigt, möglich ist, in deren Boden während der Fertigung einen der Chips
einzusetzen.
Schließlich sollte zu bemerken sein, dass es vorzuziehen ist,
dass der Identifikationstransponder 1 und die Korrelationstransponder
2 wegwerfbar, d.h., leicht zu entsorgen, sind, zum Beispiel zusammen mit
den Identifikationsbehältern oder -armbändern 3a oder den Korrelationsbehältern
oder -armbändern 3b, an denen sie befestigt sind, nachdem der Vorgang
zum Zuweisen korrelierter Krankenhausprodukte oder Patienten zu dem zu korrelierenden
Krankenhausprodukt oder Patient durchgeführt ist.
Vorzugsweise verwenden die Datenfernübertragungsmittel mindestens
eine mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung 9, die in einer kastenartigen
Umhüllungsstruktur 9a mit Prozessor ausgerüstete Steuerungsmittel
10, die im Allgemeinen deren Betrieb überwachen sollen, und mindestens
einen Speicher 11 umfasst.
Vorteilhafterweise ist die mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung
9 ebenfalls mit Hochfrequenz-Transponder-Lesemitteln 12 und mit
Hochfrequenz-Transponder-Programmiermitteln 13 versehen, die funktionsgerecht
mit den mit Prozessor ausgerüsteten Steuerungsmitteln 10 verbunden
sind.
Die Hochfrequenz-Transponder-Lesemittel 12 und die Hochfrequenz-Transponder-Programmiermittel
13 ermöglichen es, dass die mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung
9 jeweils auf die in der Speichereinheit des Identifikationstransponders
1 und in der Speichereinheit des Korrelationstransponders 2 (mit
anderen Worten, in den ersten und zweiten Speichermitteln) gespeicherten Daten zugreift
und in die Speichereinheiten die zum Speichern darin vorgesehenen Daten lädt,
während der verschiedenen Schritte der Krankenhausvorgänge, in denen die
Verwendung der Positiv-Identifikationsvorrichtung nach der Erfindung naheliegt.
Vorteilhafterweise hat die mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung
9 ebenfalls Dateneingabemittel 14, dargestellt zum Beispiel von
einer Tastatur 15, mit deren Hilfe das Krankenhauspersonal die Daten eingeben
kann, die zum Identifikationstransponder 1 oder zu den Korrelationstranspondern
2 übertragen werden müssen und in den ersten und/oder den zweiten
Speichermitteln gespeichert werden müssen.
Zweckmäßigerweise sind die mit Prozessor ausgerüsteten
Steuerungsmittel 10 ferner funktionsgerecht mit Anzeigemitteln
16 verbunden, dargestellt zum Beispiel von einem Monitor 17 einer
beliebigen geeigneten Art, und sind dafür geeignet, den Inhalt
der ersten Speichermittel und der zweiten Speichermittel, ausgelesen durch die Hochfrequenz-Transponder-Lesemittel
11, anzuzeigen.
Nach einem wichtigen Aspekt der Erfindung sind die Komparatormittel
mit der mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung 9 assoziiert.
In dieser Hinsicht kann die mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung
9 so programmiert sein, dass die mit Prozessor ausgerüsteten Steuerungsmittel
10 in der Lage sind, einen Vergleich zwischen dem Inhalt der ersten Speichermittel
und dem Inhalt der zweiten Speichermittel und im Besonderen zwischen den in den
zweiten Speichermitteln gespeicherten Daten und dem in den ersten Speichermitteln
gespeicherten vordefinierten einzigartigen Identifikationscode durchzuführen.
Vorteilhafterweise ist die mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung
9 ferner mit Signalisierungsmitteln 18 versehen, die angepasst
sind, die, wie oben beschrieben, durch die Steuerungs- und Verarbeitungsmittel
10 überprüfte Übereinstimmung zwischen den in den zweiten
Speichermitteln enthaltenen Daten und dem vordefinierten einzigartigen Identifikationscode
zu melden, um eine Positiv-Ermittlung der Korrelation zwischen dem zu korrelierenden
Krankenhausprodukt oder Patienten und den jeweiligen korrelierten Krankenhausprodukten
oder Patienten zu ermöglichen, während der Arbeitsgänge zum Zuweisen/Zuteilen
der Letzteren an das/den zu korrelierende(n) Krankenhausprodukt oder Patienten.
Im Einzelnen können die Signalisierungsmittel 18 akustische
und/oder leuchtende Signalisierungsvorrichtungen, die nicht gezeigt werden, verwenden.
Die mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung 9 kann zweckmäßigerweise
mit Druckmitteln 19 verbunden sein, die zum Beispiel von einem Drucker
20, vorzugsweise des thermischen Typs auf Rollen, vorzugsweise Kleberollen,
dargestellt werden, um so zu ermöglichen, dass Klebeetiketten produziert werden,
welche die in den ersten und/oder den zweiten Speichermitteln gespeicherten Daten
tragen, die zum Beispiel auf Behälter, wie beispielsweise die Beutel
6 oder die Reagenzgläser 7, oder auf die Anforderungsformulare
5 aufzubringen sind.
Die Druckmittel 19 oder wahlweise die mit Prozessor ausgerüstete
Vorrichtung 9 können zweckmäßigerweise mit einem Sitz
21 versehen sein, der die Hochfrequenz-Transponder-Lesemittel
11 aufnimmt und bei dem es möglich ist, in denselben ein Reagenzglas,
zum Beispiel der in 3 durch die Referenzzahl
7 bezeichneten Art, einzusetzen, das mit einem Korrelationstransponder
2 versehen ist, so dass in Folge des Einsetzens des Reagenzglases
7 das Druckmittel 19 selbsttätig eine vorgegebene Zahl von
Klebeetiketten produziert, welche die im Korrelationstransponder 2 gespeicherten
Daten tragen.
Es ist vollkommen offensichtlich, dass, falls ein Identifikationstransponder
1 anstelle eines Korrelationstransponders 2 auf das Reagenzglas
7 aufgebracht ist, die beim Einsetzen des Reagenzglases 7 in den
Sitz 21 durch die Druckmittel 19 gedruckten Daten die im Speicher
des Identifikationstransponders 1 gespeicherten Daten sind.
Vorteilhafterweise kann oder können die mit Prozessor ausgerüstete
Vorrichtung oder Vorrichtungen 9 mit Mitteln 22 zur Verbindungsherstellung
mit mindestens einem Computer 23, wie beispielsweise einem herkömmlichen
Arbeitsplatzrechner, selbst einem tragbaren, wie in 10
gezeigt, versehen sein, um zu ermöglichen, dass sie, zum Beispiel mit den Computern
23, kommunizieren und Informationen austauschen, die häufig in einem
Netzwerk verbunden sind, wie die von 13, mit denen
zum Beispiel eine Station des Krankenhauses, ein Transfusionszentrum oder ein Untersuchungslabor
zum Beispiel ausgerüstet sein kann.
Nur als Beispiel können die Verbindungsherstellungsmittel
22 mit Infrarotstrahlen oder mit Hilfe einer USB-Schnittstelle arbeiten,
so dass die Computer 23, wie in 10 gezeigt,
mit USB- und IrDA-Schnittstellen 23a versehen oder damit assoziiert sind.
Ferner können die Computer 23 mit Software zum Verwalten
der mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung oder Vorrichtungen 9 und
mit Software zum Verwalten der von denselben heruntergeladenen Daten ausgerüstet
sein, die auf diese Weise für interne Statistiken und Berichte verwendet werden
können.
Falls sie in einem lokalen Netzwerk verbunden sind und falls sie mit
einer Datenbank von hospitalisierten Patienten verbunden sind, die innerhalb des
Krankenhauses verwendet wird, können die Computer 23 für eine
präventive Übertragung der mit den zu korrelierenden Patienten oder mit
den korrelierten Patienten verbundenen Informationen auf die mit Prozessor ausgerüstete(n)
Vorrichtung oder Vorrichtungen 9 verwendet werden, wobei die Informationen
folglich einfach aus der Datenbank abgerufen werden statt von Hand eingegeben zu
werden, wenn die verschiedenen Vorgänge beginnen.
Vorzugsweise sind die mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtungen
9 mit einer unabhängigen Energieversorgung versehen und haben ein
begrenztes Gewicht, so dass sie leicht transportiert werden können.
Zum Beispiel hat es sich gezeigt, dass mit Prozessor ausgerüstete
Vorrichtungen 9, dargestellt von herkömmlichen Computern des Handheld-Typs
(PDT) und vorzugsweise von Handheld-Computern, die auf der Plattform PalmOS, PocketPC
oder Windows CE arbeiten, versehen mit einer HF-Schnittstelle, welche die Hochfrequenz-Transponder-Lesemittel
12 und die Hochfrequenz-Transponder-Programmiermittel 13 unterstützt,
und versehen mit einem Speicher 11 des Flash-Typs mit einer Kapazität
von mindestens 2 Mb, besonders geeignet sind für die eventuelle Anwendung zum
Speichern all der Datentransaktionen, die mit dem Identifikationstransponder
1 oder mit dem Korrelationstransponder 2 und/oder mit den Computern
23 durchgeführt werden.
Zweckmäßigerweise sind die mit Prozessor ausgerüsteten
Vorrichtungen 9 mit Software ausgerüstet, entwickelt, um die Verwaltung
der verschiedenen Schritte der Vorgänge zu ermöglichen, wobei es notwendig
ist, die in den ersten und/oder den zweiten Speichermitteln enthaltenen Daten zu
lesen, zu schreiben und zu vergleichen.
Die mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtungen 9 können
ferner mit Verschlüsselungs-/Entschlüsselungsmitteln 24 versehen
sein, die angepasst sind, eine oder mehrere Datenpositionen, die in den ersten und/oder
den zweiten Speichermitteln vorhanden sind, zu verschlüsseln und zu entschlüsseln,
so dass die zweiten Speichermittel, in Übereinstimmung mit den Gesetzen über
die Privatsphäre und Gesetzen, die sensible Daten betreffen, keine Daten im
Klartext, d.h., unverschlüsselt und daher unmittelbar lesbar, enthalten. Die
Datenverschlüsselung sichert darüber hinaus die Zuverlässigkeit und
Konsistenz der im Transponder gespeicherten Datenposition, da sie deren Ursprung
bestätigt und überprüft, dass sie während der verschiedenen
Vorgänge nicht versehentlich verändert worden ist.
Einige mögliche Anwendungen der Vorrichtung nach der Erfindung
werden im Folgenden beschrieben, im Besonderen ihre Anwendung bei Vorgängen
zum Abnehmen von gespendetem Blut, Vorgängen zum Transfundieren von Blut, Vorgängen
zum Verabreichen von zytostatischen Arzneimitteln, histologischen Untersuchungen
und Laboruntersuchungen und der Neugeborenenidentifizierung.
Im Fall von Vorgängen zum Abnehmen von gespendetem Blut ist ein
zu korrelierender Patient, der in diesem Fall ein Blutspender ist, mit einer Karte
4 versehen, die einen Identifikationstransponder 1 trägt,
versehen mit den ersten Speichermitteln, die Folgendes enthalten: den vordefinierten
einzigartigen Identifikationscode des ersten Patienten, der in diesem Fall von einem
vorgegebenen sequentiellen Code zum Identifizieren des Spenders dargestellt wird,
die Identifikationsdaten des ersten Patienten und seine Blutgruppe.
Nach der Aufnahme, während des Abnehmens lädt das Pflegepersonal,
mit Hilfe einer mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung 9 die im Identifikationstransponder
1 enthaltenen Informationen in einen Korrelationstransponder
2, der an einem korrelierten Krankenhausprodukt angeordnet ist, das von
einem Beutel 6 dargestellt wird, der mit dem durch den zu korrelierenden
Patienten gespendeten Blut gefüllt wird.
Der Beutel 6, der das gespendete Blut enthält, wird
folglich mit absoluter Sicherheit mit dem Spender verknüpft, ohne die Notwendigkeit,
andere Identifizierungskennzeichen im Klartext bereitzustellen.
Danach wird das im Beutel 6 enthaltene Blut den normalen
Arbeitsgängen zur Fraktionsabtrennung unterworfen, und die sich ergebenden
Blutfraktionen werden danach in jeweiligen beutelartigen Behältern, die nicht
gezeigt werden, untergebracht.
Zumindest der zum Aufnehmen der roten Blutkörperchen vorgesehene
beutelartige Behälter ist mit einem zweiten Korrelationstransponder
2 versehen, in den, wieder mit Hilfe einer mit Prozessor ausgerüsteten
Vorrichtung 9, die Informationen geladen werden, die auf dem an Spenderblutbeutel
6 aufgebrachten Korrelationstransponder 2 gespeichert sind.
Sobald die vom Gesetz vorgeschriebenen Laboruntersuchungen standardmäßig
durchgeführt worden sind, werden die Ergebnisse der Laboruntersuchungen (Gruppe,
RH, serologische Untersuchungen) in den Korrelationstransponder 2 übertragen,
der auf dem Spenderblutbeutel 6 angeordnet ist, mit Hilfe der Dateneingabemittel
14 und des Hochfrequenz-Transponder-Programmiermittels 13 einer
mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung 9.
Der Arzt ist, nachdem er die Laboruntersuchungen zur Bestätigung
unterzeichnet hat, in der Lage, ihre Ergebnisse, die in den Korrelationstransponder
2 auf dem Spenderblutbeutel 6 geladen sind, mit Hilfe des Hochfrequenz-Transponder-Lesemittels
11 einer mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung 9 zu lesen.
Durch die Druckmittel 19 ist es möglich, ein Etikett
zu produzieren, das die Informationen bezüglich des Spenders und der Labordaten
genau wiedergibt, ohne die Gefahr eines Vertauschens oder von Fehlern bei der Transkription.
Danach ist es möglich, in die Speichereinheit des auf dem Spenderblutbeutel
6 angeordneten Korrelationstransponders 2 die mit dem Empfängerpatienten,
dem der Beutel 6 zugewiesen wird, verbundenen Daten einzugeben.
Im Fall eines Bluttransfusionsvorgangs ist der zu korrelierende Patient
stattdessen ein Anwärter auf eine Transfusion, dem ein Identifikationsarmband
3a gegeben wird; das Armband ist vom pädiatrischen Einwegtyp und ist
mit einem Identifikationstransponder 1 versehen, in den zuvor der vordefinierte
einzigartige Identifikationscode eingegeben worden ist.
Auf diese Weise kann der Empfänger der Transfusion mit absoluter
Sicherheit identifiziert werden, selbst wenn seine persönlichen Identifikationsdaten
nicht bekannt sind.
Zu jedem Zeitpunkt des Vorgangs ist es, durch die Verwendung einer
mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung 9, möglich, auf den Identifikationstransponder
die zusätzlichen Daten zu laden, die mit dem zu korrelierenden Patienten verbunden
sind, wie beispielsweise seinen Familienennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht,
Krankenhausidentifikationscode und so weiter.
Falls die mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung 9 mit
den Verbindungsherstellungsmitteln 22 versehen ist und die Gesundheitseinrichtung
ein lokales Netzwerk (LAN) für den Datenaustausch hat, können die zusätzlichen
mit dem zu korrelierenden Patienten verbundenen Daten ebenfalls mit Hilfe eines
innerhalb der Station angeordneten Computers 23 in den Identifikationstransponder
1 eingegeben werden.
Mit Hilfe der mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung
9 werden, wenn für Vortransfusionsverträglichkeitsuntersuchungen
Blut abgenommen wird, die Identifikationsinformationen des zu korrelierenden Patienten
vom Identifikationstransponder 1 zum Korrelationstransponder
2 übertragen, der mit einem Reagenzglas 7 verbunden ist,
das dafür ausgelegt ist, die Blutprobe aufzunehmen.
Da diese Übertragung zur Abnahmezeit erfolgt, vermeidet man die
Gefahr, Fehler beim Identifizieren der Probe zu machen, selbst wenn es auf dem Reagenzglas
7 keine schriftlichen Kennzeichen gibt.
Die Blutprobe wird, zusammen mit der assoziierten Untersuchungsanforderung,
zum Transfusionszentrum geschickt.
Das Reagenzglas 7 wird hier in den entsprechend bereitgestellten
Sitz 21 der Druckmittel 19 eingesetzt, um ein oder mehrere Identifikationsetiketten
zu erzeugen, die verwendet werden, um das Reagenzglas 7, jegliche weitere
Reagenzgläser, die vom ersten abgeleitet werden und ein Anforderungsformular
5 für die durchzuführende Analyse zu markieren.
Nach der Durchführung der üblichen Vortransfusionsverträglichkeitsuntersuchungen
mit dem Blut im Reagenzglas 7 werden Beutel 6, die verträgliches
gespendetes Blut enthalten, ausgewählt, und ein entsprechender Korrelationstransponder
2 wird auf jeden der Beutel aufgebracht.
Unter Verwendung einer mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung
9 werden die Informationen vom Identifikationstransponder 1 des
Reagenzglases 7 zu den jeweiligen zweiten Korrelationstranspondern
2 der Beutel 6 mit verträglichem Blut fernübertragen.
Dies erzeugt eine Informationsverknüpfung zwischen einem oder
mehreren Krankenhausprodukten, d.h., dem Beutel oder den Beuteln 6 mit
verträglichem Blut, und dem zu korrelierenden Patienten, für den sie vorgesehen
sind (um die Privatsphäre und die Datenzuverlässigkeit zu schützen,
können diese Informationen mit Hilfe der Verschlüsselungs-/Entschlüsselungsmittel
24 verschlüsselt werden).
Jeder für eine Transfusion vorgesehene Beutel 6 wird
dem entsprechenden Empfänger dadurch zugewiesen, dass der Beutel zusammen mit
dem bereitgestellten Begleitformular in einer Kunststofftasche angeordnet wird.
Diese Tasche wird angemessen versiegelt, so dass sie nicht verwendet
werden kann, wenn man nicht zuerst die Übereinstimmung zwischen den in der
Speichereinheit des Identifikationstransponders 1, der dem zu korrelierenden
Patienten zugewiesen ist, gespeicherten Daten und den Daten in der Speichereinheit
des Korrelationstransponders 2, der starr an den Beutel 6 gekoppelt
ist, der das zu transfundierende verträgliche Blut enthält, überprüft.
Zum Transfusionszeitpunkt liest das zugewiesene Pflegepersonal, unter
Verwendung einer mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung 9, die wahlweise
durch Eingeben eines Bedieneridentifikationscodes zur Verwendung bereit gemacht
wird, die Daten des Identifikationstransponders 1 und vergleicht sie mit
den im Korrelationstransponder 2 des Beutels 6 enthaltenen Daten.
Falls die Daten übereinstimmen, geben die Signalisierungsmittel
18 der mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung 9 eine akustische
und/oder optische Meldung aus, und die mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung
9 zeichnet die Datenposition, die eine erfolgreiche Erkennung anzeigt,
im Speicher auf.
An diesem Punkt kann die Hülle geöffnet werden, und das
im Beutel enthaltene Blut kann transfundiert werden.
Das den Transfusionen zugewiesene Pflegepersonal gibt, unter Verwendung
der Dateneingabemittel 14, in den Speicher 11 der mit Prozessor
ausgerüsteten Vorrichtung 9 mit der durchgeführten Transfusion
verbundene Informationen ein, wie beispielsweise die Transfusionsstart- und -endzeiten,
Parameter zum Überwachen des zu korrelierenden Patienten und jegliche durch
die Transfusion verursachten ungewollten Wirkungen.
Mit Hilfe der Verbindungsherstellungsmittel 22 können
die mit der durchgeführten Transfusion verbundenen Daten in die Computer
23 der Station heruntergeladen werden, mit deren Hilfe es möglich
ist, Dokumente zu erzeugen, die in die medizinische Akte des zu korrelierenden Patienten
einzubringen sind und/oder an das Transfusionszentrum zu schicken sind, wie beispielsweise
den Transfusionsbericht.
Der Vorgang zum Verabreichen von Arzneimitteln, zum Beispiel zytostatischen
Arzneimitteln (oder auch anderen Arzneimitteln), durchgeführt unter Verwendung
der Positiv-Identifikationsvorrichtung nach der Erfindung, bringt mit sich, einem
zu korrelierenden Patienten, der das zu verabreichende Arzneimittel erhalten soll,
ein Identifikationsarmband 3a, ausgerüstet mit einem Identifikationstransponder
1, oder, falls der Patient in einem chirurgischen/Tageskrankenhaus behandelt
wird, eine Karte 4, wieder versehen mit einem Identifikationstransponder
1, zuzuweisen.
Das Pflegepersonal lädt die vollständigen Identifikationsdaten
des zu korrelierenden Patienten, unter Verwendung einer mit Prozessor ausgerüsteten
Vorrichtung 9, in den Identifikationstransponder 1.
Wieder unter Verwendung der mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung
9 werden die in die Speichereinheit des Identifikationstransponders
1 geladenen Informationen zur Speichereinheit eines Korrelationstransponders
2 fernübertragen, der an einem Anforderungsformular 5 befestigt
ist, das normalerweise erzeugt wird, um die Zubereitung des Arzneimittels anzufordern.
Wenn das Anforderungsformular 5 die Apotheke erreicht, wird
eine mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung 9 verwendet, um den Inhalt
der Speichereinheit des Korrelationstransponders 2 zu lesen, und ein Sicherheitsetikett
(Kontrollpunkt) wird mit Hilfe von mit derselben verbundenen Druckmitteln
19 erzeugt.
Sobald das Arzneimittel zubereitet worden ist, wird es in einem Behälter
aufbewahrt, der mit einem anderen Korrelationstransponder 2 versehen ist,
zu dem eine mit Prozessor ausgerüstete Vorrichtung 9 die Informationen
fernüberträgt, die in dem auf dem Anforderungsformular 5 angeordneten
Korrelationstransponder 2 gespeichert sind.
Dies erzeugt eine Informationsverknüpfung zwischen dem korrelierten
Krankenhausprodukt, das in diesem Fall ein Arzneimittel ist, und dem zu korrelierenden
Patienten, für des das Arzneimittel vorgesehen ist (um die Privatsphäre
und die Datenzuverlässigkeit zu schützen, können diese Informationen
mit Hilfe der Verschlüsselungs-/Entschlüsselungsmittel verschlüsselt
werden).
Sobald die Arbeitsgänge zur Fernübertragung der Informationen
in dem mit dem Arzneimittel assoziierten Korrelationstransponder 2 durchgeführt
worden sind, wird das Arzneimittel in einen durchsichtigen Kunststoffbeutel eingeführt,
der mit einem Band versiegelt wird.
Wenn das Arzneimittel verabreicht werden soll, wird die Übereinstimmung
der Identifikation mit Hilfe der mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung
9 kontrolliert.
Falls die Signalisierungsmittel 18 eine akustische oder optische
Meldung ausgeben, welche die Übereinstimmung zwischen dem Arzneimittel und
dem zu korrelierenden Patienten bestätigt, wird der Beutel geöffnet, und
das Arzneimittel wird infundiert.
Danach zeichnet das Pflegepersonal im Speicher 11 einer mit
Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung 9 die Start- und Endzeiten der
Infusion und jegliche ungewollte Wirkungen auf.
Es ist wahlweise möglich, diese Informationen von der mit Prozessor
ausgerüsteten Vorrichtung 9 zu einem Stationscomputer 23
herunterzuladen, um eine vollständige Ereignisprotokollierung zu ermöglichen.
Was die Möglichkeit betrifft, die Positiv-Identifikationsvorrichtung
nach der Erfindung während der Schritte zum Durchführen von Laboruntersuchungen,
zum Beispiel an Blutproben oder histologischen Mustern, zu verwenden, wird einem
zu korrelierenden Patienten, der untersucht wird, eine Karte 4 oder ein
Armband 3a gegeben, versehen mit einem Identifikationstransponder
1, und die darin gespeicherten Daten werden mit Hilfe einer mit Prozessor
ausgerüsteten Vorrichtung 9 in einen Korrelationstransponder
2 fernübertragen, der, im Fall von Blutuntersuchungen, an einem Reagenzglas
7 oder, im Fall histologischer Untersuchungen, an einem Behälter für
histologische Muster bereitgestellt wird.
Sobald die Untersuchungen durchgeführt worden
sind, wird üblicherweise ein Bericht erzeugt und wird dem entsprechenden zu
korrelierenden Patienten zugewiesen durch Lesen seiner in dem Identifikationstransponder
1, der mit der Probe oder dem Muster assoziiert ist, gespeicherten Identifikationsdaten.
Danach wird der Bericht zur Station geschickt oder dem Patienten gegeben
und in die medizinische Akte eingeschlossen.
Unter Verwendung einer mit Prozessor ausgerüsteten Vorrichtung
9 können bedeutsame Daten der durchgeführten Untersuchungen,
wie zum Beispiel die Blutgruppe, zum Identifikationstransponder 1 fernübertragen
werden.
Die Positiv-Identifikationsvorrichtung nach der Erfindung kann vorteilhafterweise
ebenfalls in der Geburtshilfe verwendet werden; in diesem Fall ist sie besonders
nützlich, um eine richtige Zuweisung von Neugeborenen zu ihren jeweiligen Müttern
zu ermöglichen.
Es ist in der Tat zum Beispiel möglich, ein mit einem Identifikationstransponder
1 versehenes Identifikationsarmband 3a der Mutter (welche die
zu korrelierende Patientin ist) zuzuweisen und zur gleichen Zeit ihrem oder ihren
Neugeborenen (das oder die stattdessen den oder die korrelierte(n) Patienten darstellt
oder darstellen) ein jeweiliges Korrelationsarmband 3b der pädiatrischen
Art, versehen mit einem Korrelationstransponder 2, zuzuweisen.
Die Erfindung ermöglicht es schließlich, das stark empfundene
Problem der Kontrolle von chirurgischen Instrumenten oder Verbänden im Operationssaal
zu lösen.
In diesem Fall wird ein zu korrelierendes Krankenhausprodukt, dargestellt
von einem chirurgischen Instrument, wie beispielsweise einem Skalpell
25 (aber ebenfalls einer Zange, einer Schere oder einer Klemmer-Zange),
oder von Mull, Tupfern oder dergleichen, mit einem Identifikationstransponder
1 versehen, und einem korrelierten Produkt, dargestellt vom Behälter
des zu korrelierenden Produkts, wie beispielsweise dem Kasten 8 von
4, wird ein Korrelationstransponder 2 zugewiesen,
in den die im Identifikationstransponder 1 enthaltenen Daten mit Hilfe
einer Prozessor-Vorrichtung 9 fernübertragen werden.
Auf diese Weise ist es möglich, leicht zu kontrollieren, dass
die chirurgischen Instrumente und Abfallmaterialien, wie beispielsweise Gazen und
Tupfer, sich alle in ihren jeweiligen Behältern befinden und sich nicht innerhalb
des die Operation durchlaufenden Patienten befinden.
In der Praxis hat es sich gezeigt, dass die Erfindung das beabsichtigte
Ziel und die Aufgaben in allen ihren Ausführungsformen erfüllt hat.
Die so konzipierte Erfindung ist offen für zahlreiche Modifikationen
und Variationen, die alle innerhalb des Rahmens der angefügten Ansprüche
liegen.
In der Praxis können die verwendeten Materialien, ebenso wie
die eventuellen Formen und Abmessungen, den Anforderungen entsprechend sein.
Alle Einzelheiten können ferner durch andere, technisch gleichwertige,
Elemente ersetzt werden.