Die vorliegende Erfindung betrifft medizinische Abbildungssysteme
und insbesondere ein Verfahren und eine Vorrichtung für das Ausrichten einer
Abbildungsvorrichtung relativ zum Körper eines Patienten. Die Erfindung ist
insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei der Positionierung des Röntgenapparates
anwendbar.
Wenn eine Röntgenaufnahme von einem Patienten gemacht wird, ist
es wichtig, die Röntgenstrahlenquelle relativ zum Körper des Patienten
richtig zu positionieren. Typischerweise wird der Röntgenfilm unterhalb eines
Tisches angeordnet, auf dem der Patient liegt, wobei eine Ionisationskammer zwischen
dem Patienten und dem Film positioniert wird. Um zu sichern, dass das auf dem Film
abgebildete Bild scharf eingestellt ist, wird der vertikale Abstand der Röntgenstrahlenquelle
über dem Patienten vom Bediener eingestellt. Gleichermaßen, um zu sichern,
dass der Röntgenstrahl auf den zweckmäßigen Bereich des Körpers
des Patienten auftrifft, kann die Röntgenstrahlenquelle ebenfalls vom Bediener
in einer horizontalen Ebene bewegt werden.
Unter der Voraussetzung der bekannten Gefahren der Bestrahlung mit
Röntgenstrahlen ist es wichtig, den Röntgenstrahl auf jenen Bereich des
Körpers zu begrenzen, der von speziellem Interesse ist. Durch Nutzen eines
kleineren Strahlenbereiches wird jedoch die Gefahr des Verfehlens des interessierenden
anatomischen Bereiches vergrößert. Wenn ein Bild vom interessierenden
Bereich nicht richtig erhalten wird, wird das zur Notwendigkeit führen, ein
weiteres Röntgenbild zu machen, zusätzlich zur Vergeudung von Röntgenfilm.
Eine Fehlausrichtung der Röntgenstrahlenquelle in der vertikalen Richtung kann
ebenfalls zu einem unscharfen Bild führen, was erfordert, dass die Röntgenprozedur
wiederholt wird.
Ein bekanntes System, um eine genaue Positionierung der Röntgenstrahlenquelle
in der horizontalen Ebene zu ermöglichen, umfasst die Projektion eines Lichtstrahles
von einer Lichtquelle auf den Körper eines Patienten. Die Lichtquelle wird
benachbart der Röntgenstrahlenquelle positioniert und relativ daran befestigt.
Typischerweise wird ein röntgenstrahlungsdurchlässiger Spiegel verwendet,
um den Lichtstrahl auf den Körper des Patienten längs des Weges zu richten,
der vom Röntgenstrahl genommen wird. Vor dem Aufnehmen des Röntgenstrahles
positioniert der Bediener die Röntgenstrahlenquelle bei Verwendung des Lichtstrahles
als Führung. Während in der Theorie dieses System die Ausrichtung der
Röntgenstrahlenquelle verbessert, müssen in der Praxis regelmäßige
Prüfungen am Röntgenapparat vorgenommen werden, um zu sichern, dass die
Lichtquelle relativ zur Röntgenstrahlenquelle nicht verlagert wird. Eine Fehlausrichtung
ist infolge der auf den Röntgenapparat durch eine konstante Bewegung auferlegten
Beanspruchung üblich. Zusätzlich verlassen sich Positionierungssysteme
dieser Ausführung auf das Wissen des Experten und die Wahrnehmung durch einen
menschlichen Bediener, um den Lichtstrahl richtig zu positionieren. Röntgenbilder
können für jeden Teil des Körpers erforderlich sein, und der Bediener
kann auf Schwierigkeiten beim genauen Zentrieren der Röntgenstrahlenquelle
treffen, um eine scharf eingestellte Bestrahlung zu erhalten.
Die Deutsche Patentanmeldung Nr. DE
4418216 A1 ist ein Beispiel für ein System nach dem bisherigen Stand
der Technik; diese Anmeldung beschreibt ein Verfahren zur Lokalisierung eines Röntgenstrahles
bei Anwendung von Laserlinien mit rückstrahlenden Markierungen.
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, zumindestens einen der
Nachteile des vorhandenen Systems zu verhindern oder zu lindern.
Entsprechend einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine
Vorrichtung zum Ausrichten einer Abbildungsvorrichtung relativ zu einem menschlichen
oder tierischen Körper bereitgestellt, damit ein Bild von einem vom Bediener
ausgewählten anatomischen Bereich erhalten werden kann, wobei die Vorrichtung
aufweist:
eine Vielzahl von lichtreflektierenden Markierungen für die Anbringung an jeweiligen
anatomischen Ortungspunkten des Körpers, wobei die Ortungspunkte den anatomischen
Bereich abgrenzen;
einen Bildsensor, der angeordnet ist, um bei Benutzung mindestens einen Abschnitt
des Körpers zu betrachten, der die angebrachten reflektierenden Markierungen
umfasst;
eine Lichtquelle, die angeordnet ist, um bei Benutzung die angebrachten reflektierenden
Markierungen zu beleuchten; und
einen Bildverarbeitungscomputer für das Empfangen von Bilddaten vom Bildsensor,
wobei der Computer angeordnet ist:
- a) um eine Datenbasis aus durchschnittlichen Datensätzen von Patienten
zu speichern oder um darauf zuzugreifen, einschließlich einer Anordnungsposition
für die Abbildungsvorrichtung relativ zu den Positionen der anatomischen Ortungspunkte
für einen jeden einer Vielzahl von anatomischen Bereichen;
- b) um einen geeigneten Datensatz aus der Datenbasis auszuwählen, indem
Eingabedaten des Bedieners für den Patienten verwendet werden, von dem ein
Bild erzeugt werden soll;
- c) um aus dem ausgewählten Datensatz eine relative Anordnungsposition für
die Abbildungsvorrichtung auszuwählen, indem die Eingabedaten des Bedieners
verwendet werden, die den anatomischen Bereich identifizieren, von dem ein Bild
erzeugt werden soll;
- d) um aus den Bilddaten die Position der reflektierenden Markierungen relativ
zur Abbildungsvorrichtung zu ermitteln; und
- e) um bei Verwendung der ausgewählten relativen Anordnungsposition und
der ermittelten Positionen die tatsächliche Position zu ermitteln, in der die
Abbildungsvorrichtung angeordnet werden sollte, um das gewünschte Bild zu erhalten.
Die Anzahl der erforderlichen reflektierenden Markierungen hängt
von dem speziellen Bereich ab, von dem ein Bild erzeugt werden soll. Typischerweise
wird jedoch eine relativ kleine Anzahl von Markierungen verwendet, beisielsweise
zwischen zwei und fünf.
Vorzugsweise weist der Bildsensor mindestens eine CCD-Kamera auf.
Alternativ weist der Bildsensor ein Paar CCD-Kameras auf, die so beabstandet sind,
dass sie ermöglichen, dass ein dreidimensionales Bild vom Körper eines
Patienten erhalten wird. Das resultierende dreidimensionale Bild kann verwendet
werden, um eine Positionsinformation in drei Dimensionen bereitzustellen. Der Computer
kann angeordnet werden, um eine Scharfeinstellungsinformation zu speichern, die
eine bevorzugte Brennweite für jeden anatomischen Bereich definiert. Die dreidimensionale
Positionsinformation kann benutzt werden, um manuell oder automatisch den Abstand
der Abbildungsvorrichtung vom Körper des Patienten einzustellen. Vorzugsweise
können dreidimensionale Bildberechnungsverfahren zur Anwendung gebracht werden,
um zu gestatten, dass einem Bediener ein 3D-visuelles Bild vom Patienten vorgelegt
wird, was die für den Bediener verfügbare Information maximiert.
Vorzugsweise wird der Bildsensor benachbart der Lichtquelle positioniert,
und die lichtreflektierenden Markierungen sind rückstrahlende Markierungen,
die dazu neigen, das Licht in der Richtung der Lichtquelle und des Bildsensors zu
reflektieren.
Vorzugsweise wird der Bildsensor angeordnet, um Bilddaten zu erzeugen,
wobei Bereiche ohne reflektierende Markierungen als schwarze und mit den reflektierenden
Markierungen als helle Stellen identifiziert werden. Das kann durch geeignetes Einstellen
der Öffnung des Bildsensors oder durch Schließen des Bildsensors mit einer
geeignet hohen Geschwindigkeit bewirkt werden. Alternativ oder zusätzlich können
die vom Bildsensor erzeugten Bilddaten bei einem Verstärker mit veränderlicher
Verstärkung zur Anwendung gebracht werden.
Vorzugsweise weist die Lichtquelle eine Blitzlampe auf, die synchron
mit einem Verschluss des Bildsensors betätigt werden kann.
Vorzugsweise ist die Abbildungsvorrichtung, die durch die vorliegende
Erfindung ausgerichtet wird, ein Röntgenabbildungssystem. Vorzugsweise wird
der Bildsensor starr am Röntgengenerator gesichert, so dass die Ausrichtung
des Bildsensors relativ zur Röntgenröhre genau aufrechterhalten wird.
Bei einer Ausführung der Erfindung weist der Bildverarbeitungscomputer
ein Videodisplay auf. Der Computer kann angeordnet werden, um die festgelegten Positionen
der lichtreflektierenden Markierungen am Display zu überlagern. Die Anordnungsposition
der Abbildungsvorrichtung kann ebenfalls angezeigt werden.
Die Vorrichtung des vorangehenden ersten Aspektes der vorliegenden
Erfindung kann eine Positioniereinrichtung umfassen, die mit dem Computer verbunden
ist, um automatisch die Abbildungseinrichtung zu positionieren. Der Bildverarbeitungscomputer
kann ebenfalls angeordnet werden, um die Abbildungsvorrichtung mit der richtigen
Brennweite anzuordnen, wobei beispielsweise die dreidimensionale Positionsinformation
verwendet wird, und wobei ein Eichrahmen verwendet wird, der dauerhafte Markierungen
enthält, die strategisch auf dem Röntgentisch positioniert sind.
Entsprechend einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
ein Verfahren zum Ausrichten einer Abbildungsvorrichtung relativ zu einem menschlichen
oder tierischen Körper bereitgestellt, damit ein Bild eines ausgewählten
anatomischen Bereiches erhalten werden kann, wobei das Verfahren die folgenden Schritte
aufweist:
Anbringen einer Vielzahl von lichtreflektierenden Markierungen an anatomischen Ortungspunkten
des Körpers;
Beleuchten des Körpers und der reflektierenden Markierungen mit Licht;
Nachweisen des Lichtes, das von den reflektierenden Markierungen reflektiert wird,
mit einem Bildsensor;
Auswählen eines Datensatzes aus einer Datenbasis aus durchschnittlichen Datensätzen
von Patienten, der für den Patienten oder das Tier geeignet ist, von dem ein
Bild erzeugt werden soll, wobei jeder Datensatz für jede einer Vielzahl von
anatomischen Bereichen eine Anordnungsposition für die Abbildungsvorrichtung
relativ zu den Positionen der anatomischen Ortungspunkte umfasst;
Auswählen einer Reihe von relativen Positionen aus dem ausgewählten Datensatz,
indem Eingabedaten des Bedieners benutzt werden, die den abzubildenden anatomischen
Bereich identifizieren;
Verwenden der ausgewählten relativen Positionsdaten und der ermittelten Positionen
der reflektierenden Markierungen, um die tatsächliche Position zu ermitteln,
in der die Abbildungsvorrichtung angeordnet werden sollte, um ein gewünschtes
Bild zu erhalten; und
Positionieren der Abbildungsvorrichtung in der festgelegten Position.
Für ein besseres Verständnis der vorliegenden Erfindung,
und um zu zeigen, wie die gleiche ausgeführt werden kann, wird man sich jetzt
als Beispiel auf die beigefügten Zeichnungen beziehen, die zeigen:
1 eine Vogelperspektive eines auf dem Rücken liegenden
Patienten, der geröntgt werden soll, mit reflektierenden anatomischen Ortungspunkten,
die in bestimmten Positionen für das Abbilden der anterioren-posterioren Lendenwirbelsäule
angeordnet sind;
2 eine perspektivische Ansicht des Patienten aus
1;
3 eine perspektivische Ansicht des Patienten mit drei
reflektierenden anatomischen Markierungen, die für das Unterstützen beim
Abbilden einer seitlichen Ansicht der Lendenwirbelsäule angeordnet sind;
4 einen Röntgenapparat, der ein Positioniersystem
entsprechend einer Ausführung der vorliegenden Erfindung enthält; und
5 ein Blockdiagramm des Systems aus 4.
In 1 wird eine Vogelperspektive von einem
Patienten 10 gezeigt, der auf dem Tisch 12 einer Röntgenanlage
liegt. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht des Patienten.
Drei rückstrahlende Markierungen 14 werden an spezifischen Teilen
des Körpers des Patienten von einem Bediener, im Allgemeinen einem Radiologen,
angebracht. Die genaue Anordnung dieser Markierungen hängt von dem anatomischen
Bereich ab, von dem ein Bild erzeugt werden soll. In 1,
wo ein Bild von der anterioren-posterioren Lendenwirbelsäule erzeugt werden
soll, werden die Markierungen so auf dem Brustbeinschnitt und beiden anterioren
superioren Darmbeinstacheln positioniert. Wenn man ein seitliches Bild der Lendenwirbelsäule
erhalten möchte, werden die Markierungen, wie in 3
gezeigt wird, in der Achselhöhle, dem anterioren superioren Darmbeinstachel
und dem posterioren superioren Darmbeinstachel positioniert. Die erforderlichen
Positionen der Markierungen werden leicht von einem erfahrenen Radiologen angeordnet.
Eine jede der rückstrahlenden Markierungen 14 weist
eine verspiegelte Fläche auf, die mit Glasmikrokugeln (hergestellt von der
3M Corporation) beschichtet ist, die als Prismen wirken, um einfallendes Licht zu
seiner Quelle zurück zu reflektieren. Die Markierungen reflektieren das Licht,
das von einer Lichtquelle empfangen wird, hauptsächlich zurück in Richtung
zu jener Lichtquelle, und sie sind daher sehr wirksam, wo ein Lichtempfänger,
der benutzt wird, um reflektiertes Licht nachzuweisen, der Lichtquelle benachbart
angeordnet wird.
4 veranschaulicht ein kombiniertes Röntgenapparat-
und Positioniersystem, das im Allgemeinen mit der Bezugszahl 16 gezeigt
wird, das angeordnet ist, um eine Positionsinformation von den reflektierenden Markierungen
14 zu verwenden, um den Röntgenröhrenapparat, der im Allgemeinen
mit der Bezugszahl 18 gekennzeichnet wird, auf den ausgewählten anatomischen
Bereich des Körpers des Patienten genau auszurichten. Die Röntgenstrahlung
wird mittels einer Röntgenstrahlenquelle 20 (in gestrichelter Kontur
gezeigt) erzeugt, die innerhalb eines mit Blei ausgekleideten Gehäuses
22 enthalten ist. Die Röntgenstrahlen von der Quelle 20 werden
innerhalb eines Kanals 24 kollimiert, durch den der Röntgenstrahl
austritt. Das Röntgenapparat- und Positioniersystem 16 ist verstellbar
auf einer Halterung 26 montiert, so dass die Höhe des Apparates
16 über dem Patienten 10 verändert werden kann. Die
Montageanordnung gestattet ebenfalls, dass der Röntgenapparat 16 in
einer horizontalen Ebene für eine Ausrichtung mit dem Patienten bewegt wird.
Innerhalb des Röntgenapparatkanals 24 ist ein röntgenstrahlungsdurchlässiger
Spiegel 28 enthalten, der unter einem Winkel von 45° zur Vertikalen
ausgerichtet ist. Der Spiegel 28 gestattet, dass die Röntgenstrahlung
ungehindert dort hindurch in Richtung des Patienten und des Filmes gelangt, zeigt
aber eine reflektierende Oberfläche für reflektiertes Licht.
Innerhalb des Röntgenapparates 16 ist ein Infrarotstroboskop
30 positioniert, das relativ kurze Lichtimpulse (d.h., 50 Impulse pro Sekunde
mit einer Wellenlägne von 980 mm) erzeugen kann. Licht vom Stroboskop
30 wird vom Patienten 10 reflektiert und wird von den reflektierenden
Markierungen 14 in Richtung des Röntgenapparates 16 und des
Stroboskopes 30 infolge der rückstrahlenden Beschaffenheit der Markierungen
14 reflektiert. Das reflektierte Licht, das in den Kanal 24 eintritt,
wird durch den Spiegel 28 in Richtung einer Seitenwand 32 des
Kanals 24 reflektiert. Eine ladungsgekoppelte Kamera 33 mit Kameraelementen
34, 36 ist in dieser Seitenwand für das Aufnehmen der reflektierten
Strahlung montiert. Die Kameraelemente 34, 36 sind in der vertikalen
Richtung so beabstandet, dass sie reflektierende Lichtstrahlen 38,
40 von den Markierungen 14 empfangen, die in horizontal beabstandeten
Positionen auf dem Patienten 10 angeordnet sind.
Unterhalb des Tisches 12 ist eine Ionisationskammer
42 positioniert, die einen Teil einer bekannten Ausführung der automatischen
Bestrahlungsvorrichtung (AED) bildet. Wie gut bekannt ist, überwacht
die AED den durch den zu untersuchenden Bereich des Körpers des Patienten durchgelassenen
Röntgenstrahl. Bei Verwendung von Ionisationskammerschaltuhren beendet die
AED die Bestrahlung, wenn eine ausreichende Menge an Bestrahlung aufgenommen wurde,
um ein Röntgenbild von der erforderlichen Dichte herzustellen. Die AED übt
eine genaue Steuerung betreffs der Menge der Strahlung aus, vorausgesetzt, dass
die Positionierung des Patienten in Beziehung zur Stelle der Ionisationskammer genau
ist. Der Film wird unterhalb der Ionisationskammer in einer Halterung
44 angeordnet und nimmt die Strahlung auf, die durch den Patienten und
die AED durchgelassen wurde.
5 zeigt das Blockdiagramm, das schematisch das Bildverarbeitungssystem
zeigt, das im Allgemeinen mit der Bezugszahl 46 gekennzeichnet wird, das
benutzt wird, um die Ausgänge der zwei CCD-Kameraelemente 34,
36 zu analysieren, um die Ausrichtungsinformation für den Röntgenapparat
16 zu bestimmen. Das Bildverarbeitungssystem 46 umfasst einen
Videoprozessor 48 für das Erfassen einer visuellen Information und
einen Computer für das Analysieren der erfassten Information. Nach einem vorgegebenen
Zeitintervall im Anschluss an die Aktivierung des Stroboskopes 30 erfasst
der Videoprozessor 48 ein Einzelbild von jedem der Elemente 34,
36. Der Videoprozessor 48 sucht nach Übergängen von
dunkel nach hell in diesen Einzelbildern und identifiziert jegliche derartige Übergänge
als das Vorhandensein von lichtreflektierenden Markierungen 14. Der Videoprozessor
tastet jede horizontale Linie der erfassten Einzelbilder von links nach rechts ab
und identifiziert die Übergänge von dunkel nach hell. Vorausgesetzt, dass
jene Übergänge in annähernd der gleichen Position auf zwei aufeinanderfolgenden
horizontalen Linien angeordnet sind, werden diese Übergänge in Gruppen
zusammengestellt und als die Stelle einer reflektierenden Markierung identifiziert.
Um diesen Suchvorgang zu optimieren, sind die Elemente 34,
36 mit jeweiligen Verschlüssen (nicht gezeigt) versehen, die sich
über einen sehr kurzen Zeitintervall während der Stroboskopbelichtung
öffnen. Typischerweise öffnen sich die Verschlüsse über 1/1250
einer Sekunde. Der Ausgang eines jeden CCD-Elementes wird ebenfalls an einem Verstärker
mit veränderlicher Verstärkung (nicht gezeigt) innerhalb des Videoprozessors
48 zur Anwendung gebracht, dessen Verstärkung so reguliert wird, dass
die durch die reflektierenden Markierungen 14 erzeugte Intensität
als eine „normale" Intensität eingestellt wird. Diese Anordnung erzeugt
Bilddaten, wo sich die reflektierenden Markierungen 14 als helle Stellen
zeigen, während die restlichen Bereiche schwarz sind. Das System kann weiter
optimiert werden, indem die Hintergrundbeleuchtungsniveaus im Raum minimiert werden,
der den Röntgenapparat enthält.
Die resultierenden Positionsdaten, die die absolute Position der rückstrahlenden
Markierungen 14 relativ zum Patienten 10 und dem Röntgenapparat
16 definieren, werden vom Videoprozessor zum Computer 50 geliefert.
Der Computer 50 enthält eine Datenbasis aus durchschnittlichen Datensätzen
von Patienten. Die für die Datenbasis ausgewählten Patienten schließen
einen Bereich von Größen und Gewichten ein, und jeder Datensatz enthält
anatomische Positionsdaten für einen jeden einer Anzahl von anatomischen Bereichen.
Diese anatomischen Daten definieren die Position, in der der Röntgenapparat
16 positioniert werden sollte, damit der Röntgenstrahl auf den erforderlichen
anatomischen Bereich zentriert wird, relativ zu den Positionen der reflektierenden
Markierungen 14 auf den anatomischen Ortungspunkten.
Der Radiologe verwendet eine Tastatur 52, um die Größe,
das Gewicht und die Identifikation des Patienten 10 einzugeben, von dem
ein Bild erzeugt werden soll. Der Computer 50 wählt dann den geeigneten
Datensatz aus der gespeicherten Datenbasis aus. Der Radiologe wählt dann ebenfalls
den anatomischen Bereich aus, der von Interesse ist, und die geeigneten Daten werden
aus dem ausgewählten Datensatz herausgezogen. Aus der Kenntnis der tatsächlichen
Positionen der reflektierenden Markierungen 14 und der Anordnungsposition
des Röntgenapparates 16 relativ zu diesen Markierungen kann der Computer
die tatsächliche Anordnungsposition berechnen. Diese Positionsinformation kann
entweder dem Bediener angezeigt werden, der dann den Röntgenapparat manuell
positionieren kann, oder die Positionsinformation kann einer automatischen Einstelleinrichtung
des Röntgenapparates für das automatische Neupositionieren des Apparates
16 zugeführt werden.
Das System 46 enthält wahlfrei einen Displaymonitor
54 für das Anzeigen der Bilddaten, die von einer der CCD-Kameras
34, 36 erzeugt werden. Die Kameras 34, 36 können
angeordnet werden, um normale kontinuierliche Bilddaten für eine Anzeige auf
dem Monitor 54 zu erzeugen, wobei die Kameras nur über eine relativ
kurze Zeitdauer geschlossen werden, um die Positionsinformation über die reflektierenden
Markierungen zu erhalten. Sobald diese Positionsinformation erhalten wurde, kann
sie auf das Bild des Körpers des Patienten am Display überlagert werden.
Das gestattet dem Bediener, die richtige Identifikation der reflektierenden Markierungen
14 visuell zu bestätigen, bevor eine automatische Ausrichtung des
Röntgenapparates erfolgt. Gleichermaßen kann der Computer angeordnet werden,
um die ermittelte Anordnungsposition des Röntgenapparates am Display zu überlagern.
Als ein weiteres Beispiel, um eine anteriore-posteriore Ansicht des
Kniegelenkes zu erhalten, würden eine erste Markierung 2,5 cm über dem
superior Aspekt der Kniescheibe, eine zweite Markierung 2,5 cm unterhalb der Schienbeinschwellung
und eine dritte und vierte Markierung am seitlichen und in der Mitte gelegenen Rand
benachbart dem Scheitel der Kniescheibe angeordnet. Um eine seitliche Ansicht des
Kniegelenkes zu erhalten, würden eine erste Markierung 2,5 cm über dem
oberen Rand des Knies auf der in der Mitte gelegenen Seite und eine zweite Markierung
2,5 cm unterhalb des Scheitels der Kniescheibe auf der in der Mitte gelegenen Seite
angeordnet.
Zusätzlich zur anatomischen Positionierung kann die Bewegung
des Patienten visuell überwacht werden, wodurch dem Bediener gestattet wird,
die Position des Patienten relativ zu einer Bewegung zu korrigieren. Diese Funktion
liefert daher eine Einschätzung der Korrektheit der Positionierung, bevor die
Röntgenbestrahlung vorgenommen wurde. Die Überwachung der Bewegung des
Patienten setzt sich fort, bis die Bestrahlung abgeschlossen ist.
Verschiedene Abwandlungen können bei den hierin vorangehend beschriebenen
Ausführungen vorgenommen werden, ohne dass man vom Bereich der Erfindung abweicht.
Die Röntgenanlage und der Positionierapparat können verwendet werden,
um einen tierischen Körper abzubilden, und die verwendete Lichtquelle könnte
durch eine Infrarotquelle mit einer Infrarotkamera ersetzt werden. Das Positioniersystem
kann bei irgendeinem anderen geeigneten medizinischen Abbildungssystem verwendet
werden, wo eine Ausrichtung der Strahlungsquelle mit dem Teil des Patienten erforderlich
ist, von dem ein Bild erzeugt werden soll.