FACHGEBIET DER ERFINDUNG UND STAND DER TECHNIK
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anlage zur Übertragung
elektrischen Stromes, die ein Gleichspannungsnetz für Hochspannungsgleichstrom
(HVDC) umfasst und mindestens ein Wechselspannungsnetz, das über eine Station
daran angeschlossen ist, wobei die Station dafür eingerichtet ist, Übertragungen
elektrischen Stroms zwischen dem Gleichspannungsnetz und dem Wechselspannungsnetz
auszuführen und mindestens einen VSC-Umrichter umfasst, der dazu in der Lage
ist, Gleichspannung in Wechselspannung zu transformieren und umgekehrt.
Eine derartige Anlage wurde vor Kurzem durch die Arbeit „PWM
and control of two and three level high power voltage source converters" von Anders
Lindberg, Kungliga Tekniska Högskolan, Stockholm 1995, bekannt, in der eine
derartige Anlage zur Übertragung elektrischen Stromes durch ein Gleichspannungsnetz
für Hochspannungsgleichstrom (HVDC) beschrieben wird. Vor Veröffentlichung
der genannten Arbeit beruhten Anlagen zur Übertragung elektrischen Stromes
durch ein Gleichspannungsnetz für Hochspannungsgleichstrom auf der Verwendung
netzgeführter CSC-(Current Source Converter)-Umrichter in Stromübertragungsstationen.
Durch die Entwicklung des IGHT (Insulated Gate Bipolar Transistor = Bipolartransistor
mit isoliertem Gate) für Hochspannungsanwendungen und deren Eignung zur Reihenschaltung
in den Ventilen von Umsetzern, dadurch dass sie leicht gleichzeitig geöffnet
und gesperrt werden können, sind jetzt stattdessen VSC-(Voltage Source Converter)-Umsetzer
zur Zwangskommutierung eine Alternative geworden, und da diese Art von Übertragung
elektrischen Stromes zwischen einem Gleichspannungsnetz für Hochspannungsgleichstrom
da hindurch spannungsstabil ist und Wechselspannungsnetze, die daran angeschlossen
sind, mehrere erhebliche Vorteile hinsichtlich der Verwendung netzgeführter
CSCs in HVDC bieten, unter denen angeführt werden kann, dass der Verbrauch
von Wirkleistung und Blindleistung unabhängig voneinander eingestellt werden
können und dass es keine Gefahr von Umschaltungsfehlern im Umsetzer gibt und
keine Gefahr der Übertragung von Umschaltungsfehlern zwischen verschiedenen
HVDC-Verbindungen, was in netzgeführten CSC auftreten kann. Außerdem besteht
eine Möglichkeit, ein Niederwechselspannungsnetz oder ein Netz ohne eigene
Erzeugung (ein totes Wechselspannungsnetz) zu versorgen. Es gibt noch weitere Vorteile.
In dieser neuen Art von Anlagen ohne Transformatoren tritt jedoch
die Anforderung auf, den Strom im Gleichstromnetz schnell begrenzen zu können
und auch den Strom schnell unterbrechen zu können, da das Wechselstromnetz
jetzt durch den VSC-Umsetzer direkt mit dem Gleichspannungsnetz verbunden ist, was
bedeuten kann, dass plötzlich sehr hohe Ströme direkt ins Gleichspannungsnetz
geleitet werden, wenn beispielsweise dort ein Erdschluss auftritt. Es ist häufig
keine annehmbare Lösung, mechanische Unterbrecher im Gleichspannungsnetz anzuordnen,
da die zur Stromunterbrechung zur Verfügung stehende Zeit für einen derartigen
Unterbrecher zu kurz sein kann.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung ist durch die Merkmale von Anspruch 1 definiert. Bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen
definiert.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anlage der Art zu schaffen,
die in der Einleitung definiert wurde, in der die oben erwähnten Probleme in
zufriedenstellender Weise gelöst wurden.
Dieses Ziel wird erfindungsgemäß durch Schalten mindestens
einer Parallelschaltung mindestens eines Halbleiterbauteils vom Abschalttyp und
eines Überspannungsableiters ins Gleichspannungsnetz einer derartigen Anlage
erreicht.
Dadurch, dass eine derartige Parallelschaltung ins Gleichspannungsnetz
geschaltet ist, kann der Strom im Gleichspannungsnetz sehr schnell begrenzt werden,
da ein derartiges Halbleiterbauteil sehr schnell gesperrt werden kann, falls die
Notwendigkeit dazu eintritt, indem das Halbleiterbauteil gesperrt wird. Wenn der
Überspannungsableiter geeignet dimensioniert ist, d.h. die Spannung, bei der
er leitend wird, kann auch der Strom im Gleichspannungsnetz durch Abschalten des
Halbleiterbauteils unterbrochen werden. Die von der Parallelschaltung aufgenommene
elektrische Energie wird im Wesentlichen vollständig durch den Überspannungsableiter
aufgenommen und das Halbleiterbauteil ist gegen Überströme geschützt.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Anlage
der Art, dass der das Gleichspannungsnetz durchfließende Strom zwei mögliche
Richtungen annehmen kann und es zwei genannte Halbleiterbauteile in der Parallelschaltung
gibt, die mit entgegengesetzten Leitungsrichtungen in Reihe geschaltet sind, und
eine gesonderte Gleichrichterdiode antiparallel zu jedem der Halbleiterbauteile
geschaltet ist. Durch Schaltung einer derartigen Parallelschaltung von Halbleiterbauteilen,
Gleichrichterdioden und Überspannungsableitern im Gleichspannungsnetz kann
die oben erwähnte vorteilhafte Strombegrenzungs- und Stromunterbrechungsfunktion
sicher auch in dem Fall erreicht werden, in dem es nicht vollkommen
klar ist, welches die Stromrichtung im Gleichspannungsnetz zu einem bestimmten Zeitpunkt
ist, was in einem sogenannten Maschennetz der Fall sein kann. In einem derartigen
Fall findet also eine Steuerung, d.h. Einschalten oder Abschalten, der beiden Halbleiterbauteile
gleichzeitig statt.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst
die Anlage eine Vorrichtung, die dafür ausgelegt ist, die Halbleiterbauteile
der Parallelschaltung zu sperren, wenn der sie durchfließende Strom eine festgelegte
Stärke übersteigt. Hierdurch findet mindestens eine Strombegrenzung im
Gleichspannungsnetz statt und in Abhängigkeit von der Spannung darüber
und der Dimensionierung des Überspannungsableiters wird der Strom unterbrochen.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die genannte Vorrichtung dafür eingerichtet ist, in dem Fall, dass der Strom
im Gleichspannungsnetz eine festgelegte Stärke übersteigt, die Halbleiterbauteile
der Parallelschaltung mit einer Frequenz abwechselnd zu sperren und zu öffnen,
die dazu geeignet ist, den Strom im Gleichspannungsnetz derart zu regeln, dass er
eine maximale Stärke nicht übersteigt. Durch ein derartiges abwechselndes
Sperren und Öffnen der Halbleiterbauteile kann der Strom im Gleichspannungsnetz
auf einen gewünschte Stärke eingestellt werden und dementsprechend der
Strom in gewünschter Weise begrenzt werden. Die Stromstärke wird vom Verhältnis
der Längen der Sperr- und der Öffnungszeiten der Halbleiterbauelemente
der Parallelschaltung abhängen.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, umfasst
die Anlage mehrere der genannten Parallelschaltungen, im Gleichspannungsnetz angeschlossen.
Durch Anordnen mehrerer derartiger Parallelschaltungen und geeignete Wahl der Anzahl
ist es möglich, den Strom im Gleichspannungsnetz durch unterschiedliche Anzahl
von Halbleiterbauteilen unterschiedlich stark zu begrenzen und durch Sperren ausreichend
vieler davon den Strom zu unterbrechen.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die
eine Weiterentwicklung der zuletzt genannten Ausführungsform darstellt, ist
die genannte Vorrichtung dafür eingerichtet, in dem Fall, dass der Strom im
Gleichspannungsnetz eine vorbestimmte Stärke übersteigt, die Halbleiterbauteile
der Parallelschaltung in einem Rhythmus abwechselnd zu öffnen und zu sperren,
der in Abhängigkeit von der Stärke des genannten Stromes bestimmt wird,
um den Strom im Gleichspannungsnetz derart zu regeln, dass er eine bestimmte zulässige
maximale Stärke nicht übersteigt. Der Strom im Gleichspannungsnetz kann
hierdurch mit hoher Zuverlässigkeit begrenzt werden, um eine zulässige
maximale Stärke nicht zu übersteigen. Durch abwechselndes Sperren und
und Öffnen der Halbleiterbauelemente und hierdurch abwechselndes Leiten des
Stromes durch die Halbleiterelemente und den Überspannungsableiter, wird gleichzeitig
erreicht, dass die große Menge elektrischer Energie, die ins Gleichspannungsnetz
übertragen werden kann, beispielsweise bei einem Erdschluss, von den Überspannungsableitern
abgeleitet werden kann.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die Vorrichtung dafür ausgelegt, in dem Fall, dass der Strom im Gleichspannungsnetz
eine vorbestimmte Stärke übersteigt, eine ausreichende Anzahl an Halbleiterbauteilen
zu sperren, dass die entsprechende Anzahl an Überspannungsableitern in der
Lage ist, die vom Gleichspannungsnetz aufzunehmende Spannung aufzunehmen und der
Strom im Gleichspannungsnetz unterbrochen wird. Durch Sperren einer ausreichenden
Anzahl an Halbleiterbauteilen in dieser Weise in einer Anlage, die über mehrere
der genannten Parallelschaltungen, ins Gleichspannungsnetz geschaltet, verfügt,
kann eine sehr schnelle Unterbrechung des Stromes im Gleichspannungsnetz erfolgen,
falls dies in Fällen bleibender Störungen erforderlich sein sollte.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die Vorrichtung dafür ausgelegt, das Öffnen und Sperren mit einer Frequenz
im kHz-Bereich auszuführen. Um eine geeignete Strombegrenzungswirkung zu erzielen
ist es vorteilhaft, dieses abwechselnde Öffnen und Sperren der Halbleiterbauteile
mit einer solchen Frequenz auszuführen, die im Wesentlichen in der gleichen
Größenordnung liegt, wie die Frequenz, mit der die Halbleiterbauteile
in den Stromventilen des VSC-Umsetzers gesteuert werden. Dies bedeutet, dass die
Vorrichtung auf den VSC-Umsetzer folgen kann und eine geeignete Strombegrenzung
im Gleichspannungsnetz erreichen kann.
Weitere Vorteile, sowie vorteilhafte Merkmale der Erfindung, werden
aus der folgenden Beschreibung und den anderen abhängigen Ansprüchen hervorgehen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung folgt unten eine
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung, die als Beispiele
angeführt werden. Es zeigen:
1 ein sehr schematisches Diagramm eines Teils einer
Anlage nach einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
2 ein Diagramm eines Details einer Anlage
nach einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
3 ein gegenüber 1
vereinfachtes Diagramm eines Teils einer Anlage nach einer dritten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, und
4 einen Graphen, der den Strom im Gleichspannungsnetz
in der Anlage nach 3 in Abhängigkeit von der Anzahl
gesperrter Halbleiterbauteile, d.h. in Reihe geschalteter Überspannungsableiter,
im Gleichspannungsnetz.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
DER ERFINDUNG
Der Aufbau einer Anlage zur Übertragung elektrischen Stromes
nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist sehr schematisch und stark
vereinfacht in 1 dargestellt, in der hauptsächlich
nur die verschiedenen Bauteile, die direkt etwas mit der erfindungsgemäßen
Funktion zu tun haben, in der Zeichnung dargestellt wurden, um das Verständnis
der Erfindung zu erleichtern. Die Anlage umfasst ein Gleichspannungsnetz
1 für Hochspannungsgleichstrom (HVDC = High Voltage Direct Current),
das über zwei stromführende Leitungen 2, 3 verfügt
und ein Wechselspannungsnetz 5, das über eine Station 4 an
das Gleichspannungsnetz angeschlossen ist, wobei das genannte Wechselspannungsnetz
im vorliegenden Fall über drei Phasen 6, 7, 8 verfügt.
Die Station ist dafür ausgelegt, elektrischen Strom zwischen dem Gleichspannungsnetz
1 und dem Wechselspannungsnetz 5 zu übertragen, wobei der
Strom vom Wechselspannungsnetz ins Gleichspannungsnetz übertragen werden kann
oder vom Gleichspannungsnetz ins Wechselspannungsnetz. Das Wechselspannungsnetz
kann also über Stromerzeuger verfügen oder nur an Verbraucher angeschlossen
sein. Die Station umfasst mindestens einen VSC-Umsetzer 9, der in der Lage
ist, Gleichspannung in Wechselspannung umzusetzen und umgekehrt. Es ist jedoch vollkommen
möglich, dass die Station mehrere derartige Umsetzer umfasst. Der VSC-Umsetzer
umfasst in herkömmlicher Weise einen Phasenverzögerungszweig für
jede Phase mit zwei sogenannten Stromventilen 10, 11, die aus
Zweigen von Unterbrechern 12 vom An- und Abschalttyp bestehen, vorzugsweise
in Form von IGBTs, die in Reihe geschaltet sind, und Dioden 13, die antiparallel
dazu geschaltet sind. Eine große Anzahl an IGBTs kann dann in einem einzelnen
Ventil in Reihe geschaltet sein, derart dass sie gleichzeitig geöffnet und
gesperrt werden, um als ein einziger Unterbrecher zu arbeiten, wodurch die Spannung
über dem Ventil auf die verschiedenen Unterbrecher verteilt wird, die in Reihe
geschaltet sind. Die Betätigung der Unterbrecher erfolgt in herkömmlicher
Weise durch Pulsbreitenmodulation (PWM).
Die Anlage umfasst eine Parallelschaltung aus einem Halbleiterbauteil
14 vom Abschalttyp, das jeder Art sein kann, die über die Möglichkeit
verfügt, den durchfließenden Strom zu unterbrechen, wie etwa ein IGBT,
GTO, MOSFET etc., und einem Überspannungsableiter 15, ins Gleichspannungsnetz
geschaltet. Eine Gleichrichterdiode 16 ist ebenfalls zum Halbleiterbauteil
14 antiparallel geschaltet. Im Fall einer Anlage dieser Art mit zwei stromführenden
Leitungen im Gleichspannungsnetz verfügt die zweite stromführende Leitung
ebenfalls über eine derartige Parallelschaltung, auch wenn dies in
1 nicht dargestellt ist. Der Überspannungsableiter
15 ist herkömmlicher Art, etwa ein Zinkoxid-Nebenschlussdämpfungswiderstand,
und leitet normalerweise einen sehr geringen Strom, wenn jedoch die anliegende Spannung
eine gewisse Stärke überschreitet, lässt er einen erheblich höheren
Strom durch. Die Anlage umfasst auch eine Vorrichtung 17, die dafür
eingerichtet ist, das Halbleiterbauelement 14 zu sperren, wenn der es durchfließende
Strom eine bestimmte Stärke überschreitet. Präziser gesagt, wird
das Halbleiterbauteil 14 im Normalbetrieb geöffnet sein, wenn jedoch
in der Anlage irgendeine Störung auftritt, etwa ein Erdschluss im Gleichspannungsnetz,
und der Spannungsabfall über dem Gleichspannungsnetz groß ist mit einer
Gefahr großer Ströme darin, beginnt die Vorrichtung 17, die Halbleiterbauteile
14 mit einer vergleichsweise hohen Frequenz (in der Größenordnung
von einigen kHz) abwechselnd zu öffnen und zu sperren, so dass der Strom
1 im Gleichspannungsnetz zwischen dem Halbleiterbauteil 14 und
dem Überspannungsableiter 15 umgepolt wird und hierdurch eine Strombegrenzungswirkung
erreicht wird. Die Stärke des sich ergebenden Stromes wird vom Verhältnis
zwischen den Längen der Sperrzeiten zu den Öffnungszeiten des Halbleiterbauteils
14 abhängen. Abhängig von den vorhandenen Spannungen und der
Dimensionierung des Überspannungsableiters 15 könnte es möglich
gemacht werden, dass die Vorrichtung 17 den Strom 1 im Gleichspannungsnetz
unterbricht, indem sie das Halbleiterbauteil 14 in einen permanenten Sperrzustand
versetzt.
Eine Alternative zur in 1 dargestellten
Parallelschaltung ist in 2 dargestellt, die sich von
der nach 1 durch das Vorhandensein zweier Halbleiterbauteile
14' unterscheidet, die mit entgegengesetzt gerichteten Leitungsrichtungen
in Reihe geschaltet sind, und eine getrennte Gleichrichterdiode 16' ist
antiparallel zu jedem Halbleiterbauteil geschaltet. Die Absicht dabei ist, dass
die Halbleiterbauteile 14' gleichzeitig gesperrt und geöffnet werden,
was erlaubt, die Funktion der in Verbindung mit 1 beschriebenen
Parallelschaltung unabhängig von der Richtung des Stroms im Gleichspannungsnetz
1 zu erhalten. Eine Parallelschaltung dieser Art wird eingesetzt, wenn
der Strom im Gleichspannungsnetz zwei mögliche Richtungen einnehmen kann,
d.h. wenn nicht sicher bekannt ist, welche Stromrichtung überwiegt, was in
sogenannten Maschennetzen der Fall ist.
Eine Anlage nach einer dritten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist in 3 dargestellt, in der sie gegenüber
1 geringfügig vereinfacht ist. Der wirkliche Unterschied
zwischen dieser Anlage und der nach 1 besteht darin,
dass die Anlage von 3 über mehrere Parallelschaltungen
aus Halbleiterbauteilen 14, Überspannungsableitungen 15 und
Gleichrichterdioden 16 ins Gleichspannungsnetz geschaltet verfügt.
Der Gesamtwiderstand des Systems wurde hier ebenfalls durch einen Widerstand
18 dargestellt. Das Gleichspannungsnetz in dieser Anlage verfügt nur
über einen stromführende Leitung 2. Die Spannung Ud
des Gleichspannungsnetzes liegt über dem Kondensator 19 an. Wenn ein
Störfall eintritt, wie ein schematisch angegebener Erdschluss, wird die Spannung
über dem Gleichspannungsnetz zwischen der Station und dem Erdschluss sehr hoch
sein und wenn die Halbleiterbauteile 14 geöffnet sind, im Prinzip
durch den Widerstand des Systems festgelegt, der durch den Widerstand
18 dargestellt ist. Durch abwechselndes Sperren und Öffnen der verschiedenen
Halbleiterbauteile mit hoher Frequenz durch die Vorrichtung 17 (nicht dargestellt)
in der oben beschriebenen Weise in einem festgelegten Rhythmus, der von der Höhe
der Spannung und damit des Überstromes abhängt, kann der Strom im Gleichspannungsnetz
auf eine annehmbare Höhe begrenzt werden. Durch gleichzeitiges Sperren einer
ausreichenden Anzahl von Halbleiterbauteilen kann der Strom im Gleichspannungsnetz
auch vollständig unterbrochen werden.
In 4 ist dargestellt, wie sich der Strom
1 im Gleichspannungsnetz mit der Anzahl in Reihe geschalteter Überspannungsableiter,
d.h. der Anzahl gleichzeitig gesperrter Halbleiterbauteile, ändert. Wenn keine
Halbleiterbauteile gesperrt sind, ist der Strom gleich Spannung Ud/R,
wobei R der Betrag des Widerstandes 18 ist. So wäre im in
4 dargestellten Fall ein gleichzeitiges Sperren von
sieben Halbleiterbauteilen erforderlich, um den Strom im Gleichspannungsnetz vollständig
zu unterbrechen.
Die genannten Parallelschaltungen der erfindungsgemäßen
Anlagen werden vorzugsweise derart gesteuert, dass sie den Strom während bestimmter
vorübergehender Störfälle begrenzen, wenn diese Störfälle
jedoch anhalten, den Strom unterbrechen. Diese Parallelschaltungen werden meistens
in Verbindung mit den Stationen zur Kontrolle durch die Kontrolleinrichtungen angeordnet,
die auch die Steuerung der Umsetzer der Station vornehmen, es liegt jedoch ebenfalls
im Rahmen der Erfindung, sie außen im eigentlichen Gleichspannungsnetz anzuordnen,
insbesondere in sogenannten Maschennetzen.
Die Erfindung ist natürlich in keiner Weise auf die oben beschriebenen
bevorzugten Ausführungsformen beschränkt, aber viele Möglichkeiten
von Abänderungen davon lägen dem Fachmann nahe, ohne von der Grundidee
der Erfindung abzuweichen, wie sie in den Ansprüchen definiert ist.
Die Art der in 2 dargestellten Parallelschaltung
kann beispielsweise in einer Anlage der Art angewandt werden, wie sie in
3 zum Gebrauch insbesondere in sogenannten Maschennetzen
dargestellt ist.