Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Schutz
von Personen bei einem Frontalaufprall auf ein Kraftfahrzeug, welches eine den Vorderwagen
abdeckende, bis zur vorderen Windschutzscheibe führende, aktiv aufstellbare
Fronthaube aufweist, die windschutzscheibenseitig an beiden Fahrzeugseiten jeweils
über eine Scharnieranordnung drehbeweglich an der Karosse des Vorderwagens
angelenkt ist, und frontseitig in einem Haubenschloss lösbar befestigt ist.
Jährlich ereignen sich zahlreiche Unfälle, bei
denen Fußgänger, seien es Kinder oder Erwachsene, bzw. Zweiradfahrer oder
Skater, von einem Kraftfahrzeug angefahren, auf die Front- oder Motorhaube sowie
gegen die Windschutzscheibe geschleudert werden, und dabei zumindest schwere Verletzungen
erfahren. Dabei ist insbesondere der Kopf sowie der Oberkörper eines erwachsenen
Fußgängers bzw. Zweiradfahrers gefährdet, da dieser bei einem Zusammenprall
mit einem Kraftfahrzeug - wie Crash-Versuche und auch die Erfahrungen gezeigt haben
-, etwa im hinteren, relativ hartem Bereich an der Fronthaube am Übergang zur
Windschutzscheibe aufschlägt und dabei erheblich verletzt wird.
Aufgrund von entsprechenden Forderungen arbeitet die Fahrzeugindustrie
intensiv an dem Problem, den Personenschutz insoweit zu verbessern.
Es ist eine Reihe von Möglichkeiten zur Lösung
dieses Problems bekannt geworden. Ein Lösungsprinzip besteht darin, den vorgenannten
harten Übergangsbereich zur Windschutzscheibe zu entschärfen, d. h. nachgiebiger
zu gestalten, z.B. durch einen sensorgesteuert aufblasbaren Luftsack oder gemäß
DE 28 14 107 A
in Verbindung mit der
DE 28 41 315
durch eine mittels eines Aufprall-Sensors betätigte Vorrichtung zur
Verstellung der Fronthaube aus einer Ruheposition in eine demgegenüber angehobene,
nachgiebige Aufprallposition, d. h. eine sogenannte "aktive Fronthaube". Dadurch,
dass die Fronthaube bei der von dem Aufprall-Sensor erfassten Kollision mit einem
Fußgänger in eine gegenüber ihrer Ruhe - d. h. Normalfallstellung
angehobene Aufprallstellung nachgiebig verstellt wird, wird ein beim Brust- oder
Kopfaufprall des Fußgängers im Sinne eines günstigeren Energieabbaues
zur Wirkung kommender Deformationsweg der Fahrzeugkarosserie geschaffen, der für
verringerte Kopf- und Brustverzögerungen und damit für geringere Verletzungsrisiken
sorgt.
Die
DE 197 12 961 A1
zeigt ebenfalls einen Aufprallschutz durch eine im Kollisionsfall aktiv
nachgiebig aufstellbarer Fronthaube, die windschutzscheibenseitig über eine
Scharnieranordnung drehbar angeschlagen ist. Diese Scharnieranordnung ist über
einen schwenkbar oder verschiebbar gelagerten Scharnierträger so an der Karosserie
des Vorderwagens befestigt, dass im Falle einer Kollision des Fahrzeuges mit einer
Person die Fronthaube mittels einer an dem Scharnierträger angreifenden energiespeichernder
Einrichtung, z. B. einem FederKraftspeicher, nach oben verschwenkt bzw. verschoben,
d. h. angehoben werden kann. Dieser bekannten Konstruktion liegt der Gedanke zugrunde,
die Scharnieranordnung selbst mit dem angelenkten Scharnierträger gegenüber
der Karosserie anzuheben, so dass es nicht notwendig ist, eine komplexe Entkoppeleinrichtung
zwischen Scharnieranordnung und Fronthaube im Falle eines Aufpralles vorzusehen.
Die Lösungen nach dem vorgenannten Stand der Technik
zur aktiven Fronthaube mit windschutzscheibenseitiger Anhebung der Fronthaube über
den Scharnierdrehanschlag sehen vor, dass das vordere Haubenschloss im geschlossenen
Zustand verbleibt. Dadurch ist der Frontbereich der Fronthaube relativ steif und
hart, was für den direkten ersten Kontakt zwischen dem Fahrzeug und der Unfallperson
zu direkten Verletzungen führen kann, insbesondere im unteren Rumpfbereich
der Unfallperson (Oberschenkel und Bauchbereich).
Um dies zu vermeiden, sind gemäß der
DE 197 21 565 A1
und
DE 101 08 880 A1
auch Konstruktionen für das sensorgesteuerte Aufstellen der Fronthaube
im vorderen Hauben-Schlossbereich bekannt geworden. Die Konstruktion nach der erstgenannten
DE 197 21 565 A1
mit einer zweistufigen Schlossöffnung beruht auf dem Prinzip, das
Haubenschloss zunächst in der 1. Stufe zu entriegeln und dann die so entriegelte
Fronthaube durch eine vorgespannte Feder um einen gewissen Hub aufzustellen, ohne
dass das Schloss ganz geöffnet wird, was eine relativ komplexe Haubenschloss-Konstruktion
bedingt. Die Konstruktion nach der
DE 101 08 880 A1
sieht als Aufstellelement eine Kolben-Zylinder-Einheit, aktivierbar durch
eine pyrotechnische Treibladung vor, die sowohl zum Aufstellen der rückwärtigen
Scharnierträger als auch zum Aufstellen des vorderen Haubenschlosses dienen
kann, wobei die Aufstellung des Haubenschlosses nicht näher dargestellt ist.
Diese Lösung benötigt eine starre Verriegelung des aufgestellten Kolbens,
welche die Deformationsfähigkeit des Systems stark einengt, da kein Federdeformationsweg
gegeben ist.
WO 02/09983 A2
zeigt ebenfalls ein Aufstellelement der pyrotechnisch oder elektromagnetisch
aktivierbar ist und zum Aufstellen den frontscheibenseitigen Endes der Motorhaube
dient.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von
der eingangs bezeichneten Vorrichtung diese so auszubilden, dass ohne Eingriff in
den Haubenschloss-Mechanismus die Fronthaube bei verriegeltem Haubenschloss mit
einfachen Mitteln nachgebend aufstellbar ist und auf einfache Weise im Ruhezustand
mechanisch gehalten und nach einer ungewollten Auslösung in den Ruhezustand
reversierbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt bei einer Vorrichtung
zum Schutz von Personen bei einem Frontalaufprall auf ein Kraftfahrzeug, welches
eine den Vorderwagen abdeckende, bis zur vorderen Windschutzscheibe führende,
aktiv aufstellbare Fronthaube aufweist, die windschutzscheibenseitig an beiden Fahrzeugseiten
jeweils über eine Scharnieranordnung drehbeweglich an der Karosse des Vorderwagens
angelenkt ist und frontseitig in einem Haubenschloss lösbar befestigt ist,
erfindungsgemäß dadurch, dass das Haubenschloss auf einem Schlossträger
befestigt ist, der seinerseits mit einem Hubelement verbunden ist, das in einem
fahrzeugfesten Gehäuse linear geführt gehaltert und welchem eine Aufstell-Druckfeder
zugeordnet ist, und dass eine lösbare Rastverbindung zwischen ersten Rastelementen
am Hubelement und zweiten Rastelementen am Gehäuse , von denen die einen radial
spreizbar sind, zum lösbaren Niederhalten des Hubelementes bei vorgespannter
Aufstell-Druckfeder im Ruhezustand vorgesehen ist, und dass zum Auslösen der
Rastverbindung und damit der Freigabe des Hubelementes für einen begrenzten
Aufstellhub des Schlossträgers ein sensorgesteuerter Aktuator mit einem längsverschiebbaren
Auslöseglied und einem damit verbundenen Sperrglied vorgesehen ist, welches
so ausgebildet ist, dass es im Ruhezustand im Formschluss mit den spreizbaren Rastelementen
steht und diese in die komplementären Rastelemente drückt, sowie nach
Auslösung durch seine Längsverschiebung den Formschluss und damit die
Rastverbindung aufhebt.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung kann die
Fronthaube eines Kraftwagens ohne Eingriff in den Haubenschloss-Mechanismus mit
einfachen Mitteln mittels eines Federspeichers im Crash-Fall nachgebend aufgestellt
sowie im Ruhezustand mechanisch gegen die Vorspannkraft des Federspeichers niedergehalten
werden. Wegen der aus Platzgründen notwendigen Bauweise der Vorrichtung ist
es von großem Vorteil, dass auch die Haltevorrichtung aufgrund der erfindungsgemäßen
Maßnahmen klein baut. Ferner ermöglicht die neue Haltevorrichtung eine
sehr einfache Reversierung der aufgestellten Fronthaube.
Dadurch, dass der Schlossträger im aufgestellten Zustand
eine Art federelastische Deformationszone bildet, da nunmehr der Frontbereich weniger
hart bzw. steif ist, kann die Gefahr von schweren Verletzungen signifikant verringert
werden.
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen gekennzeichnet sowie ergeben sich aus der nachfolgenden
Figurenbeschreibung.
Anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen
wird die Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
- Fig. 1
- in einer Längsschnitt-Darstellung eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Aufstellvorrichtung mit angebrachtem Haubenschloss im niedergehaltenen Zustand durch
Rasthebel,
- Fig. 2
- in den Figurenteilen A - D die Abläufe beim Auslösen und Aufstellen
der Vorrichtung nach Fig. 1, und
in den Figurenteilen E - G die Abläufe beim Reversieren der aufgestellten Vorrichtung
in den Grundzustand nach Fig. 1,
- Fig. 3
- in einer Ausschnitt-Darstellung die nähere Ausbildung der Rasthebel nach
Fig. 1, die eine Rastnase aufweisen,
- Fig. 4
- in einer Ausschnitt-Darstellung entsprechend Fig. 3 die Ausbildung des Rasthebels
mit einem Rastkegel,
- Fig. 5
- in einer Ausschnitt-Darstellung entsprechend Fig. 3 die Ausbildung des Rasthebels
mit einem Rastanschlag,
- Fig. 6
- in einer Teil-Längsschnitt-Darstellung eine Vorrichtung analog Fig. 1,
jedoch mit einer Kugelverrastung als Haltevorrichtung im Grundzustand,
- Fig. 7
- in drei Figurenteilen A - C die Abläufe beim Auslösen und Aufstellen
der Vorrichtung nach Fig. 6, und
- Fig. 8
- in einer schematischen Übersichtsdarstellung den Vorderwagen eines PKW
mit der erfindungsgemäßen aktiven Fronthaube.
Die Fig. 8 zeigt in einer schematischen Teilansicht den
Vorderwagen eines Personenkraftwagens, dessen Fronthaube 100 mittels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 zum Schutz von Personen bei einem Frontalaufprall auf die Fronthaube
im Bereich des Haubenschlosses 200 in Schutzposition aufgestellt ist. Diese Vorrichtung
weist ein Gehäuse 2 auf, das an der Karosserie 300 des Vorderwagens fahrzeugfest
angebracht ist, und besitzt ein im Gehäuse 2 linear geführtes Aufstellelement
3, auf dem kopfseitig das Haubenschloss 200 angebracht ist, das im Kollisionsfall
zusammen mit dem Aufstellelement 3, ohne dass das Schloss entriegelt werden muss,
ausgefahren wird.
Anhand der Figuren 1 bis 7 werden im folgenden verschiedene
konstruktive Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Aufstell-Vorrichtung
1 beschrieben.
Die Fig. 1 zeigt in einer Längsschnitt-Darstellung
eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufstell-Vorrichtung
1 für die Fronthaube im gehaltenen Grundzustand. Sie besitzt ein zylindrisches
bzw. rohrförmiges Gehäuse 2, das fahrzeugfest im Bereich des Haubenschlosses
angebracht ist, und ein zylindrisches im Gehäuse 1 geführtes, linear mittels
einer Druckfeder 4 aufstellbares Hubelement, das Aufstellelement 3. Das Aufstellelement
3 weist einen unteren, ringförmig umlaufenden Bund 3a auf, der zur unteren
Führung des Aufstellelementes dient, und an dem die Druckfeder 4 angreift,
die am anderen Ende sich am Boden 2a des Gehäuses 2 abstützt. Im dargestellten
Zustand ist die Druckfeder 4 vorgespannt und bildet damit einen Federkraftspeicher.
Kopfseitig besitzt das Aufstellelement eine fest angebrachte
Kopfplatte 3b, auf dem ein Träger für das Haubenschloss 200, im folgenden
als Schlossträger 5 bezeichnet, fest angebracht ist. Das Haubenschloss 200
ist der Einfachheit halber nur symbolisch dargestellt. Es weist einen mit der Fronthaube
verbundenen Schlossbolzen 201 und einen um die Achse 202 mittels eines Entriegelungselementes
203 schwenkbaren Schlossriegel 204 auf, wobei das Entriegelungselement 203 in konventioneller
Weise durch einen Bowdenzug 205 betätigbar ist.
In der Fig. 1 ist das Haubenschloss im verriegelten Zustand
dargestellt. Wird das Aufstellelement 3 in noch zu beschreibender Weise aufgestellt,
wird auch der Schlossträger 5 samt Haubenschloss 200, das verriegelt bleibt,
aufgestellt.
Zum Halten des Aufstellelementes 3 gegen die Vorspannkraft
der Aufstell-Druckfeder 4 im Grundzustand sind zwei Rast-Haltehebel 6 mit Rastnase
6a vorgesehen, die gegenüberliegend in der Kopfplatte 3b des Aufstellelementes
3 um eine Achse 6b drehbar angelenkt sind und jeweils durch eine Schenkelfeder 7
im verrastenden, d.h. im haltenden Sinne vorgespannt sind. Durchbrüche 3c im
zylindrischen Teil des Aufstellelementes 3 gewährleisten eine Verschwenkbarkeit
der Rast-Haltehebel um den notwendigen Winkelbereich.
Es können auch mehr als zwei Rast-Haltehebel 6, z.B.
vier Rast-Haltehebel, vorzugsweise symmetrisch entlang der Kopfplatte 3b verteilt,
vorgesehen sein. Prinzipiell kann auch nur ein einziger Rast-Haltehebel vorgesehen
sein, wie noch erläutert wird.
Das Gehäuse 2 besitzt kopfseitig einen durchmesserverjüngten
Bundbereich 2b, dessen Durchmesser auf den Durchmesser des zylindrischen Teiles
des Aufstellelementes 3 abgestimmt ist, und der damit zur zusätzlichen Führung
des Aufstellelementes während dessen Aufstellung dient. Die untere Ringfläche
2c des Gehäuse-Bundbereiches 2b dient als Anschlag für den Bund 3a des
Aufstellelementes und begrenzt daher dessen Aufstellhub.
Im Gehäuse-Bundbereich 2b sind Rastausnehmungen 2d,
vorzugsweise umlaufend ausgebildet, deren Konfiguration komplementär zu derjenigen
der Rastnasen 6a der Rast-Haltehebel 6 ist. Die Rastausnehmungen am Gehäuse
und die Rastnasen am Aufstellelement bilden daher, wie dargestellt, eine das Aufstellelement
3 niederhaltende Rastverbindung.
Die Vorrichtung nach Fig. 1 weist ferner einen sensorbetätigten
Aktuator 8 mit einem im aktivierten Zustand einziehenden Auslöseglied 8a auf,
an dem kopfseitig ein zylindrisches Sperrglied 9 befestigt ist. An seinem kopfseitigen
Ende ist vorzugsweise eine leichte Konizität in Form einer Abschrägung
(Fase) ausgebildet. Eine Feder 10 sorgt dafür, dass nach einem Einziehen des
Auslösegliedes 8a dieses wieder in den dargestellten Ausgangszustand zurückversetzt
wird.
Im dargestellten Grundzustand drückt das Sperrglied
9 spreizend gegen die gegenüberliegenden Rast-Haltehebel 6 und hält diese
im verrasteten Zustand. Ist nur ein Rast-Haltehebel vorgesehen, dann wird das Sperrglied
9 an der dem Rast-Haltehebel gegenüberliegenden Seite gleitend im Aufstellelement
3 geführt, damit es nicht seitlich ausweichen kann.
Der Aktuator 8 kann durch einen pyrotechnischen Aktuator
oder durch einen Auslösemagneten gebildet sein, die jeweils im Kollisionsfall
sensorgesteuert aktivierbar sind. Die verschiedenen Zustände der Aufstell-Vorrichtung
1 beim Aktivieren des Aktuators 8 sind in Fig. 2 in sieben Figurenteilen A - G dargestellt,
wobei der besseren Übersicht halber nur die wesentlichen Elemente der Aufstell-Vorrichtung
mit Bezugsziffern versehen sind.
Der Figurenteil A entspricht dem Grundzustand nach Fig.
1. Das Sperrglied 9 verhindert, dass die Rast-Haltehebel 6 aus der Verrastung freikommen.
Wird nun das Sperrglied 9 eingezogen, kann die Aufstell-Druckfeder
4 die Rast-Haltehebel 6 aus der Verrastung der Rastnasen 6a mit den Rastöffnungen
2d im Gehäuse 2 drücken, sobald das Sperrglied 9 die Rast-Haltehebel 6
freigibt. Der Figurenteil B zeigt den Zustand kurz vor der Freigabe und der Figurenteil
C den Zustand unmittelbar nach der Freigabe. Die Aufstell-Druckfeder 4 fährt
dann das Aufstellelement 3 vollständig bis zum vorgegebenen Hub aus, wobei
die Schenkelfedern 7 die Rast-Haltehebel 6 in die Ausgangsstellung zurückdrücken.
Diesen Zustand zeigt der Figurenteil D. Das Aufstellelement kann dann im Gehäuse
federelastisch auf- und abwärts gleiten. Diese elastische Nachgiebigkeit beim
Aufprall mindert die Gefahr von lebensgefährlichen Verletzungen signifikant.
Da es vorkommen kann, dass die Vorrichtung 1 ausgelöst
wird, ohne dass es zu einem Aufprall kommt, und um dann nicht mit vorne, wenn auch
nur leicht aufgestellter und noch im Haubenschloss befindlicher Fronthaube weiterfahren
zu müssen, ist vorgesehen, dass der Fahrzeugführer die Vorrichtung reversieren
kann. Beim Reversieren der Vorrichtung wird das Aufstellelement 3 durch Druck auf
die Fronthaube nach unten gedrückt, bis die Rast-Haltehebel wieder selbsttätig
einrasten. Dieser Reversiervorgang ist in den Figurenteilen E - G in verschiedenen
Zuständen dargestellt. Gemäß Fig. 2G kommen beim Reversieren die
Rast-Haltehebel auf dem Sperrglied stirnseitig zur Anlage. Wird dann noch weiter
Reversiert, d.h. eingedrückt, wird das Sperrglied 9 gegen die Federkraft der
Feder 10 noch einige Millimeter eingedrückt. Dabei schwenken die Rast-Haltehebel
noch weiter in die Halteposition nach außen, bis diese das Sperrglied freigeben
und dieses unter der Federvorspannung der Feder 10 nach oben in die Halteposition
entsprechend Fig. 2A fahren kann. Durch eine kleine Schräge von bis zu ca.
10° an dem Sperrelement kann das Reversieren und auch das Auslösen gefördert
werden.
Die Figuren 3, 4 und 5 zeigen in Ausschnitt-Darstellungen
verschiedene Ausbildungen des Rastteiles der Rast-Halteelemente.
Die Fig. 3 zeigt dabei zu Vergleichszwecken die Ausbildung
als Rastnase 6a entsprechend der bereits beschriebenen Ausführungsform nach
Fig. 1 und 2.
Die Fig. 4 zeigt die Ausbildung des Rastteiles in Form
eines Rastkegels 6'a mit einer dazu komplementären vorzugsweise umlaufenden
Rastöffnung 2'd im Gehäuse-Kopfteil 2b. Die Fig. 5 schließlich zeigt
eine Variante mit einer Anschlagfläche 6c am Rast-Haltehebel 6 und einer umlaufenden
Gegen-Anschlagfläche 2e am Kopfteil 2b des Gehäuses 2.
Die übrigen Elemente sind in allen drei Fällen
gleich, ebenso die Wirkungsweise der Rast-Haltehebel, wie bereits beschrieben.
Andere Rastverbindungen sind natürlich für den
Fachmann denkbar. So zeigen u.a. die Figuren 6 und 7 eine Variante der erfindungsgemäßen
Rast-Halterung zwischen Aufstellelement und Gehäuse in Form einer Kugelverrastung.
Die Fig. 6 zeigt dabei die entsprechende Konstruktion, während die Figurenteile
A - C der Fig. 7 die Abläufe beim Aufstellen des Aufstell- oder Hubelementes
3, darstellen.
Während bei den bisher beschriebenen Ausführungsformen
mit den Rast-Haltehebeln 6 die Verrastung zwischen Aufstellelement und Gehäuse
durch eine Rastausnehmung am Gehäusemantel gebildet ist, ist bei der Kugelverrastung
nach Fig. 6 die Verrastung zwischen dem Aufstellelement 3 und einem inneren, gehäusefesten
hohlzylindrischen Teil 2f vorgesehen. Dieses Teil 2f kann ein separates Teil (Ring)
sein, das auf dem Aktuator 8 befestigt ist, oder es kann einstückig als Bestandteil
des Gehäuses 2 ausgebildet sein.
Ferner besitzt das Sperrglied 9 zwei Abschnitte mit unterschiedlichen
Durchmessern, einem unteren Abschnitt 9a für die Haltestellung und einem oberen
durchmesserkleineren Abschnitt 9b für die Freigabestellung, mit einem gerundeten
Übergang als eine Art Gleithilfe.
Das innere Gehäuseteil 2f besitzt zwei, vorzugsweise
vier gegenüberliegende Bohrungen für die formschlüssige Aufnahme
von zwei Rastkugeln 11, die sich in den Bohrungen radial bewegen können. Prinzipiell
kann, analog der Ausführung mit Rast-Haltehebeln, nur eine Rastkugel vorgesehen
sein.
Das hohlzylindrische Aufstellelement 3 besitzt an seiner
Innenwandung zwei gegenüberliegende kalottenförmige Ausnehmungen 3d für
die Verrastung mit den Rastkugeln 11. Vorzugsweise ist jedoch die Ausnehmung 3d
umlaufend ausgebildet.
Die Durchmesser der Abschnitte 9a und 9b des Sperrgliedes
sind so bestimmt, dass im dargestellten Ruhezustand nach Fig. 6 und Figurenteil
7 A das Sperrglied die Rastkugeln 11 in die kalottenförmigen Ausnehmungen 3d
drückt und damit das Aufstellelement 3 gegen die Vorspannkraft der Aufstell-Druckfedern
4 niederhält.
Wird der Aktuator 8 aktiviert und das Auslöseglied
8a mit dem Sperrglied 9 nach unten gezogen, gelangen die Rastkugeln 11 in den oberen,
durchmesserkleineren Abschnitt 9b. Die Aufstellkraft der Druckfeder 4 kann nunmehr
die Rastkugeln 11 radial nach innen drücken, bis diese aus den kalottenförmigen
Öffnungen vollständig frei kommen. Diesen Zustand unmittelbar nach einer
Auslösung zeigt der Figurenteil 7 B.
Die Aufstell-Druckfedern 7 stellen dann das Hubelement
3 auf, bis sein Bund 3a am Kopfteil des Gehäuses 2 anschlägt. Dieser Zustand
ist im Figurenteil 7c dargestellt.
Das Reversieren des aufgestellten Hubelementes in den Grundzustand
erfolgt sinngemäß wie im Fall des ersten Ausführungsbeispieles entsprechend
den Abläufen in Fig. 2 E - G, bis die Rastkugeln wieder in die kalottenförmigen
Ausnehmungen 3d einrasten und vom unteren Abschnitt 9a des Sperrgliedes in dieser
Lage gehalten werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung kann das Kugelschloss
11, 3d auch so ausgebildet sein, dass das Aufstellelement in seiner aufgestellten
Position verriegelt ist, wobei die Rastkugeln 11 so ausgebildet sein können,
dass sie bei Überschreiten einer bestimmten Kraft unter Aufhebung der Verriegelung
deformierbar sind und somit als Soll-Deformationsstellen wirken.
Als Erweiterung des Systems ist es möglich, die Vorrichtung
1 zusätzlich mit einer präventiven Aufstellung zu versehen, z.B. mittels
eines Spindel-Getriebemotors. Durch eine sogenannte Nahfeldsensorik wird ein Fußgänger
im Vorfeld erkannt und die Fronthaube in einer vorbestimmten Zeit aufgestellt. Sollte
in der vorbestimmten Zeit die Aufstellungshöhe nicht erreicht werden und kommt
es zu einem Kontakt mit einem Fußgänger, wird zusätzlich der Aktuator
mit zu Hilfe genommen, um schnellstmöglich die vorbestimmte Aufstellungshöhe
zu erreichen.
Die Fig. 8 zeigt die Ausführung eines Kraftfahrzeuges
mit aktiv aufstellbarer Fronthaube 100, bei der nur das Haubenschloss 200 sensorgesteuert
aufstellbar ist.
Es ist jedoch auch eine Ausführung möglich, bei
der zusätzlich die in Fig. 8 nicht dargestellten Scharniere der Fronthaube
aufstellbar sind, z.B. durch eine Vorrichtung nach der älteren deutschen Patentanmeldung
102 43 497.2, bestehend aus einem Scharnierträger für die mittelbare karosserieseitige
Anlenkung, der aufstellbar an der Karosse des Vorderwagens angebracht ist, und aus
einer an dem Scharnierträger angreifenden energiespeichernden Einrichtung in
Form einer Federspeicher-Anordnung sowie aus einer sensorgesteuerten Haltevorrichtung
für einen Wirkeingriff mit dem Scharnierträger.
Die erfindungsgemäße Aufstell- und Haltevorrichtung
baut sehr kompakt. Die Gesamthöhe der Vorrichtung beträgt ca. 72 mm, ihr
Durchmesser liegt bei ca. 42 mm, und der Aufstellhub beträgt ca. 25 mm.