| Dokumentenidentifikation |
EP1852027 20.12.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001852027 |
| Titel |
Schuh, insbesondere Stiefel, mit ABC-Schutz mit Katalysator |
| Anmelder |
Blücher GmbH, 40699 Erkrath, DE |
| Erfinder |
von Blücher, Hasso, 40699 Erkrath, DE |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
28.07.2004 |
| EP-Aktenzeichen |
070165295 |
| EP-Offenlegungsdatum |
07.11.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.12.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A43B 23/07(2006.01)A, F, I, 20071009, B, H, EP
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| IPC-Nebenklasse |
A43B 1/00(2006.01)A, L, I, 20071009, B, H, EP
A43B 7/00(2006.01)A, L, I, 20071009, B, H, EP
A62D 5/00(2006.01)A, L, I, 20071009, B, H, EP
B32B 27/00(2006.01)A, L, I, 20071009, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schuh, insbesondere
einen Stiefel, mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere
chemischen Kampfstoffen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, insbesondere für
den militärischen Einsatz oder für den ABC-Einsatz.
Es gibt eine Reihe von Stoffen, die von der Haut aufgenommen
werden und zu schweren körperlichen Schäden führen. Als Beispiele
seien das blasenziehende Lost (Gelbkreuz) und das Nervengift Sarin erwähnt.
Menschen, die mit solchen Giften in Kontakt kommen können, müssen eine
geeignete Schutzausrüstung tragen bzw. durch geeignete Schutzmaterialien gegen
diese Gifte geschützt werden.
Zum Schutz des Körpers, insbesondere der Extremitäten
und des Rumpfes, gibt es entsprechende Schutzanzüge. Zum Schutz des Kopfes,
insbesondere des Gesichtes, sowie der Atemwege werden in der Regel Gasmasken (ABC-Schutzmasken),
gegebenenfalls zusammen mit Kapuzen, getragen.
Des weiteren ist aber auch darauf zu achten, daß auch
die Füße mit einem ausreichenden Schutz gegenüber solchen Giften
ausgestattet sind. Insbesondere muß ein solches schützendes Schuhwerk
für den militärischen Einsatz oder den ABC-Einsatz geeignet sein.
Zu diesem Zweck werden gemäß dem Stand der Technik
für den militärischen Einsatz bzw. den ABC-Einsatz Überschuhe mit
ABC-Schutz eingesetzt, die über das eigentliche Schuhwerk übergezogen
werden. Dies hat den entscheidenden Nachteil, daß das Schuhwerk mit zusätzlichem
Gewicht belastet wird und zudem der Tragekomfort aufgrund des ABC-Überschuhs
drastisch reduziert wird. Schließlich ist bei der Verwendung des ABC-Überschuhs
keine effiziente abdichtende Verbindung mit dem ABC-Schutzanzug möglich, so
daß chemische Gifte, z. B. Kampfstoffe, den Übergang von ABC-Überschuh
und ABC-Schutzanzug passieren und auf den Träger des ABC-Schutzanzugs einwirken
können.
Die alternative Verwendung von ABC-Schutzsocken, die z.
B. in herkömmlichen Militärstiefeln getragen werden können, ist gleichermaßen
wenig effizient, da diese zum einen nicht das Eindringen von Giften in das eigentliche
Schuhwerk verhindern können und zum anderen der Tragekomfort nicht sehr groß
ist. Auch hier besteht das Problem der mangelnden Abdichtung des Übergangs
zum ABC-Schutzanzug.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
Schuh, insbesondere einen Stiefel, mit Schutzfunktion gegenüber chemischen
Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, bereitzustellen, welcher sich insbesondere
für den militärischen Einsatz oder den ABC-Einsatz eignet und die zuvor
geschilderten Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise vermeidet.
Zur Lösung der zuvor geschilderten Aufgabe schlägt
die vorliegende Erfindung ein Schuh, insbesondere einen Stiefel (z. B. Militärstiefel
oder ABC-Schutzstiefel), gemäß Anspruch 1 vor. Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen
des erfindungsgemäßen Schuhs sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung besteht
darin, einen Schuh, insbesondere einen Stiefel, mit mehrschichtigem Schichtaufbau,
welcher einen im Tragezustand vom Fuß abgewandte Außenschicht und eine
der Außenschicht zugeordnete, im Tragezustand dem Fuß zugewandte Innenschicht,
insbesondere ein Schuhinnenfutter, aufweist, dadurch mit einer Schutzfunktion gegenüber
chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, auszurüsten, daß
zwischen der Außenschicht und der Innenschicht zusätzlich eine Adsorptionsschicht
auf Basis eines chemische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterials, insbesondere
Aktivkohle, angeordnet bzw. vorgesehen ist, wobei das Adsorptionsmaterial der Adsorptionsschicht
mit mindestens einem Katalysator imprägniert ist.
Auf diese Weise wird erreicht, daß gegebenenfalls
durch die Außenschicht des Schuhs eingedrungene chemische Gifte, insbesondere
chemische Kampfstoffe, nicht mit dem Fuß in Kontakt kommen können, da
sie vom Adsorptionsmaterial, insbesondere Aktivkohle, der Adsorptionsschicht aufgenommen
bzw. adsorbiert und auf diese Weise unschädlich gemacht werden können.
Die Schutzfunktion der Adsorptionsschicht bzw. letztendlich
des Schuhs kann noch dadurch gesteigert werden, daß der erfindungsgemäße
Schuh zusätzlich mit mindestens einer Membran ausgestattet wird, die gegenüber
chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, zumindest im wesentlichen
undurchlässig ist oder deren Durchtritt zumindest verzögert. Grundsätzlich
kann die Membran entweder zwischen der Außenschicht und der Adsorptionsschicht
oder aber zwischen der Innenschicht und der Adsorptionsschicht angeordnet sein.
Vorteilhafterweise ist die Membran aber zwischen der Außenschicht und der Adsorptionsschicht
angeordnet, so daß gegebenenfalls eingedrungene chemische Gifte, insbesondere
chemische Kampfstoffe, die Adsorptionsschicht nicht oder zumindest zu einem überwiegenden
Teil gar nicht erst erreichen, so daß die Adsorptionskapazität der Adsorptionsschicht
quasi unerschöpflich bleibt. Durch das Vorsehen der zusätzlichen Membran
wird gleichzeitig eine gute Dekontaminierbarkeit und Regenerierbarkeit des erfindungsgemäßen
Schuhs erreicht.
Weitere Vorteile, Eigenschaften, Aspekte und Merkmale der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines in der
Zeichnung dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiels. Es zeigt:
- Fig. 1
- eine schematische Darstellung eines Schuhs, insbesondere Stiefels, gemäß
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- Fig. 2
- eine schematische Schnittdarstellung durch den Schichtaufbau eines erfindungsgemäßen
Schuhs, insbesondere Stiefels, gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Schuh 1,
insbesondere Stiefel, mit Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften, insbesondere
chemischen Kampfstoffen. Der erfindungsgemäße Schuh 1 weist einen mehrschichtigen
Schichtaufbau 2 mit einer außenseitigen (d. h. im Tragezustand vom Fuß
abgewandten) Außenschicht 3 und einer der Außenschicht 3 zugeordneten,
innenseitigen (d. h. im Tragezustand dem Fuß zugewandten) Innenschicht 4, insbesondere
einem Schuhinnenfutter, auf. Zwischen der Außenschicht 3 und der Innenschicht
4 ist erfindungsgemäß zusätzlich eine Adsorptionsschicht 5 mit einem
chemische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterial 6, insbesondere Aktivkohle, angeordnet.
Das Adsorptionsmaterial 6 der Adsorptionsschicht 5 ist mit mindestens einem Katalysator
imprägniert. Hierdurch wird ein effizienter Schutz gegenüber chemischen
Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, bei gleichzeitig hohem Tragekomfort
gewährleistet.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, kann der erfindungsgemäße
Schuh 1 zusätzlich zu der Adsorptionsschicht 5 mindestens eine Membran 7, die
gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, zumindest
im wesentlichen undurchlässig ist oder aber deren Durchtritt zumindest verzögert,
aufweisen. Zur Erhöhung des Tragekomforts ist diese Membran 7 vorteilhafterweise
zumindest im wesentlichen wasser- und/oder luftundurchlässig, aber wasserdampfdurchlässig
ausgebildet. Die Membran 7 kann grundsätzlich entweder zwischen der Außenschicht
3 und der Adsorptionsschicht 5 oder aber zwischen der Innenschicht 4 und der Adsorptionsschicht
5 angeordnet sein. Bevorzugterweise wird die Membran 7 aber zwischen der Außenschicht
3 und der Adsorptionsschicht 5 angeordnet (d. h. also auf der im Tragezustand vom
Fuß abgewandten Seite der Adsorptionsschicht 5), so daß gegebenenfalls
durch die Außenschicht 3 des Schuhs 1 eingedrungene Gifte bereits von der Membran
7 zurückgehalten werden und folglich die Adsorptionsschicht 5 gar nicht erst
erreichen oder allenfalls in nur äußerst geringen Mengen; auf diese Weise
wird zum einen die Kapazität der Adsorptionsschicht quasi niemals erschöpft,
und zum anderen wird durch die Anwesenheit der Membran 7 ein zusätzlicher Schutz
für den Träger des Schuhs 1 bereitgestellt, so daß ein Schuh 1 mit
sozusagen doppelter Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften resultiert (nämlich
einerseits durch die Sperrwirkung der Membran 7 und andererseits durch die Adsorptionswirkung
der Adsorptionsschicht 5). Durch die Anwesenheit einer Membran 7 wird zudem erreicht,
daß der Schuh 1 dekontaminierbar und regenerierbar wird; denn durch die Außenschicht
3 gegebenenfalls eingedrungene Gifte können durch entsprechende Behandlungsverfahren
von der Membran entfernt (z. B. heruntergespült) werden, beispielsweise mit
geeigneten Dekontaminationslösungen, die dem Fachmann zu diesem Zwecke bestens
bekannt sind.
Des weiteren kann vorgesehen sein, daß zwischen der
Innenschicht 4 und der Adsorptionsschicht 5 oder aber zwischen der Innenschicht
4 und der Membran 7 oder aber vorzugsweise zwischen der Adsorptionsschicht 5 und
der Membran 7 - je nach Abfolge der Schichten 4, 5 und 7 im Schichtaufbau 2 - außerdem
eine Abstandsschicht 8 angeordnet ist, z. B. in Form eines Vlieses (Nonwoven), einer
dünnen Schaumstoffschicht oder eines textilen Flächengebildes (z. B. eines
Gewirkes). Vorteilhafterweise ist die Abstandsschicht 8 unmittelbar an der Innenschicht
4 angrenzend angeordnet (d. h. auf der im Tragezustand dem Fuß abgewandten
Seite der Innenschicht 4). Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform
ist die Abstandsschicht 8 zwischen der Adsorptionsschicht 5 und der Membran 7 angeordnet.
Die zusätzliche Abstandsschicht 8 hat den Vorteil, daß sie die mechanische
Belastung der Adsorptionsschicht 5 bzw. der Membran 7 verringert, weil zwischen
der Innenschicht 4 einerseits und der Adsorptionsschicht 5 bzw. Membran 7 andererseits
bzw. zwischen der Adsorptionsschicht 5 und der Membran 7 eine zusätzliche Schicht
befindlich ist, welche mechanische Belastungen abfangen bzw. dämpfen kann.
Zum anderen verhindert dies, daß Verunreinigungen, die von der Person, welche
den Schuh 1 trägt, stammen (wie z. B. Fußschweiß), das Adsorptionsmaterial
6 der Adsorptionsschicht 5 unnötig belasten; auf diese Weise wird somit auch
die Effizienz der Adsorptionsschicht 5 erhöht. Zum anderen steigert die zusätzliche
Abstandsschicht 8 den Tragekomfort des erfindungsgemäßen Schuhs 1, insbesondere
das weiche Tragegefühl.
Im allgemeinen sind die einzelnen Schichten 3, 4, 5, 7
und 8 des Schichtaufbaus 2 jeweils miteinander verbunden; dies geschieht mit an
sich für diese Zwecke bekannten Methoden (z. B. durch Verkleben, Verschweißen,
Vernähen, Verheften etc.). Vorteilhafterweise erfolgt das Verbinden bzw. Fixieren
der einzelnen Schichten 3, 4, 5, 7 und 8 des Schichtaufbaus 2 jeweils miteinander
nahtlos, vorzugsweise ohne Beschädigung der einzelnen Schichten 3, 4, 5, 7
und 8 (z. B. durch Verkleben, Verschweißen etc.). Für den Fall, daß
die Schichten 3, 4, 5, 7 und 8, zumindest teilweise, vernäht oder dergleichen
werden, empfiehlt es sich, die Nahtstellen abzudichten (z. B. mit einem sogenannten
Nahtversiegelungsband). Insbesondere bilden die einzelnen Schichten 3, 4, 5, 7 und
8 des Schichtaufbaus 2 einen zusammenhängenden Verbund aus.
Die einzelnen Schichten 3, 4, 5, 7 und 8 bzw. der Schichtaufbau
2 können sich dabei über den gesamten Fuß einschließlich Fußsohle,
Fußknöchel und eines Teils der unteren Wade erstrecken. Gemäß
dieser Ausführungsform bilden die einzelnen Schichten 3, 4, 5, 7 und 8 bzw.
der Schichtaufbau 2 einen zusammenhängenden Stiefel in Fußform mit Schaft
("Bootie"), der im Bereich der Fußsohle mit einer Schuhsohle 9 verbunden bzw.
ausgestattet ist (z. B. mit einer Schuhsohle 9 verklebt oder dergleichen ist).
Gemäß einer alternativen Ausführungsform
erstrecken sich die einzelnen Schichten 3, 4, 5, 7 und 8 bzw. der Schichtaufbau
2 nicht über den Bereich der Fußsohle, sondern nur über den Bereich
des restlichen Fußes, d. h. über den Bereich der Fußvorderseite (Fußrist),
des Knöchels und eines Teils der Wade im Fall eines Stiefels; entlang des Bereich
der Fußkonturen sind bei dieser Ausführungsform die einzelnen Schichten
3, 4, 5, 7 und 8 bzw. der Schichtaufbau 2 abdichtend mit einer Sohle 9 verbunden.
Für den Bereich der Fußsohle kann gemäß dieser Ausführungsform
zusätzlich eine Innensohle (z. B. in der Art einer Schuheinlage oder aber integriert
in die Schuhsohle selbst) mit einem chemische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterial,
insbesondere Aktivkohle, vorgesehen sein; dies ist aber nicht zwingend erforderlich,
weil bereits durch den Schichtaufbau 2 zusammen mit der Schuhsohle 9, die abdichtend
miteinander verbunden sind, bereits ein effizienter Schutz gegenüber chemischen
Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, bei gleichzeitig hohem Tragekomfort
gewährleistet ist.
Damit chemische Gifte, insbesondere Kampfstoffe, nicht
über die Sohle 9 in den Schuh eindringen können, ist die Schuhsohle 9
im allgemeinen aus einem solchen Material gebildet, das gegenüber chemischen
Giften, insbesondere Kampfstoffen, zumindest im wesentlichen undurchlässig
ist oder aber deren Durchtritt zumindest verzögert. Im allgemeinen ist die
Sohle 9 außerdem zumindest im wesentlichen wasser- und/oder luftundurchlässig
ausgebildet. Im allgemeinen kann die Sohle 9 zu diesen Zwecken aus einem Kunststoff-
bzw. Gummimaterial bestehen, welches dem Fachmann für diese Zwecke bekannt
ist. Zur Sicherstellung einer effizienten Schutzfunktion sollte die Schuhsohle 9
abdichtend mit dem Schichtaufbau 2 verbunden sein, insbesondere im Bereich des Übergangs
von Schuhsohle 9 und Schichtaufbau 2; dies geschieht in an sich bekannter Weise
(z. B. durch Vernähen, Verkleben und/oder Verschweißen etc.). Auf diese
Weise wird auch der Bereich der Fußsohle wie auch der restliche Fußbereich
ausreichend gegenüber einem Eindringen chemischer Gifte geschützt.
Was die Außenschicht 3 des erfindungsgemäßen
Schuhs 1 anbelangt, so kann diese aus einem atmungsaktiven, insbesondere wasserdampfdurchlässigen
Material, wie z. B. Leder oder Polyamide (insbesondere Nylon, wie z. B. Cordura®
von der Fa. DuPont), gebildet sein; Beispiele hierfür sind dichte und widerstandsfähige
Polyamid- bzw. Nylonflächengebilde, insbesondere Gewebe oder Gewirke auf dieser
Basis. Im Fall atmungsaktiver Materialien als Außenschicht 3 empfiehlt sich
eine Oleophobierung und/oder Hydrophobierung des Materials der Außenschicht
3, insbesondere durch eine spezielle Imprägnierung, um ein Eindringen chemischer
Gifte (z. B. konzentrierte Tropfen von Kampfstoffen) zu verhindern bzw. zu erschweren.
Alternativ kann die Außenschicht 3 aber auch aus einem Kunststoffmaterial bestehen,
so z. B. aus Butylgummi, Kautschuken (z. B. Chloroprenkautschuken wie Neoprenen
oder Fluorkautschuken) oder aber Fluorelastomeren (z. B. Viton®
von der Fa. DuPont Dow Elastomers L.L.C.); in diesem Fall kann eine Oleophobierung
bzw. Hydrophobierung entfallen, da diese Materialien bereits als solche oleophob
und hydrophob sind.
Was das Material für die Innenschicht 4, insbesondere
das Schuhinnenfutter, anbelangt, so können hier beliebige Textilmaterialien,
vorzugsweise luftdurchlässige Textilmaterialien verwendet werden, so z. B.
textile Flächengebilde. Nichtbeschränkende Beispiele sind Gewebe, Gewirke,
Gestricke, Gelege, Textilverbundstoffe oder Vliese. Vorzugsweise wird eine Web-
oder Wirkware oder ein Vliesstoff als Material für die Innenschicht 4 verwendet.
Was die Adsorptionsschicht 5 anbelangt, so ist diese im
allgemeinen diskontinuierlich ausgebildet, d. h. die Adsorptionsschicht 5 umfaßt
im allgemeinen diskrete, chemische Gifte adsorbierende Adsorptionspartikel 6 (z.
B. auf Basis von Aktivkohle), die beispielsweise mittels eines Klebstoffs 11 auf
einem Träger 10 fixiert sein können. Das Adsorptionsmaterial 6 der Adsorptionsschicht
5 ist insbesondere ein Aktivkohle enthaltendes oder hieraus bestehendes Adsorptionsmaterial,
beispielsweise ein Material auf Basis von Aktivkohle, insbesondere in Form von Aktivkohleteilchen
und/oder Aktivkohlefasern.
Die guten Trageeigenschaften des erfindungsgemäßen
Schuhs 1 werden bei Verwendung einer Adsorptionsschicht auf Aktivkohlebasis durch
die Pufferwirkung der Aktivkohle noch zusätzlich verbessert, weil die Aktivkohle
als Feuchtigkeits- bzw. Wasserspeicher oder -puffer (z. B. für Fußschweiß)
dient. Bei Verwendung beispielsweise von Aktivkohlekügelchen als Adsorptionsmaterial
für die Adsorptionsschicht sind Auflagen von bis zu circa 250 g/m2
oder mehr üblich, so daß z. B. bei einem Schweißausbruch etwa 40
g/m2 Feuchtigkeit gespeichert werden können, die im Fall einer atmungsaktiven
Außenschicht 3 dann wieder nach außen abgegeben werden können.
Im allgemeinen ist die Adsorptionsschicht 5 als ein Adsorptionsflächenfilter
ausgebildet. Zu diesem Zweck enthält die Adsorptionsschicht 5 ein chemische
Gifte adsorbierendes Adsorptionsmaterial 6, vorzugsweise auf Basis von Aktivkohle,
z. B. in Form von Aktivkohleteilchen und/oder Aktivkohlefasern, wobei das Adsorptionsmaterial
6 im allgemeinen an einen Träger 10, insbesondere einem textilen Träger,
befestigt ist. Das Adsorptionsmaterial 6 der Adsorptionsschicht 5 ist dabei vorzugsweise
auf der im Tragezustand dem Fuß abgewandten Seite des Trägers 10 angeordnet.
Grundsätzlich ist es aber auch möglich, den Träger 10 beidseitig
mit Adsorptionsmaterial 6 zu beaufschlagen. Im allgemeinen genügt es jedoch,
den Träger 10 nur einseitig mit Adsorptionsmaterial 6 zu beaufschlagen. Die
Befestigung des Adsorptionsmaterial 6 an den Träger 10 geschieht in an sich
üblicher Weise, beispielsweise durch kontinuierlichen oder vorzugsweise diskontinuierlichen
Auftrag eines Klebstoffs 11 auf den Träger 10, wobei anschließend das
Adsorptionsmaterial 6 an dem Klebstoff 11 fixiert wird. Zur Erhöhung des Tragekomforts,
insbesondere zur Vermeidung einer Steifigkeit des Trägers 10 wird ein diskontinuierlicher,
insbesondere punktförmiger Klebstoffauftrag bevorzugt, d. h. der Träger
ist vorteilhafterweise diskontinuierlich bzw. punktförmig in einem vorzugsweise
regelmäßigen Muster bzw. Raster mit dem Adsorptionsmaterial 6 bedruckt.
Das eigentliche Adsorptionsmaterial 6 kann in diesem Fall durch ein vorzugsweise
luftdurchlässiges Textilmaterial, insbesondere ein textiles Flächengebilde
als Abdeckschicht kaschiert werden, um die mechanische Belastung des Adsorptionsmaterials
zu verringern (z. B. mit einem Flächengebilde mit einem geringen Flächengewicht
von 5 bis 75 g / m2, insbesondere 10 bis 50 g / m2, vorzugsweise
15 bis 30 g / m2); das Vorsehen einer solchen Abdeck- bzw. Kaschierschicht
ist aber rein fakultativ. Für eine effiziente Adsorptionsleistung ist es bevorzugt,
wenn mindestens 50 %, insbesondere mindestens 60 %, vorzugsweise mindestens 70 %,
besonders bevorzugt mindestens 75 %, ganz besonders bevorzugt mindestens 80 % des
Trägers 10 mit Adsorptionsmaterial 6 beaufschlagt sind. Dabei ist zu beachten,
daß die Menge und die Art, insbesondere die Viskosität, des Klebstoffs
11 derart ausgelegt sind, daß das Adsorptionsmaterial 6 der Adsorptionsschicht
5 zu mindestens 50 %, insbesondere zu mindestens 60 %, vorzugsweise zu mindestens
70 %, für die zu adsorbierenden chemischen Gifte, insbesondere die chemischen
Kampfstoffe, frei zugänglich ist, d. h. nicht vollständig in den Klebstoff
11 eingedrückt ist bzw. einsinkt.
Gemäß einer besonderen, in den Fig. 1 und 2 nicht
dargestellten Ausführungsform dient die Membran 7 gleichzeitig als Träger
10 für das Adsorptionsmaterial 6. In diesem Fall kann die Membran 7 beispielsweise
mit dem Adsorptionsmaterial 6 bedruckt bzw. beaufschlagt sein, beispielsweise durch
Verkleben von Aktivkohleteilchen, vorzugsweise in Korn- oder Kugelform mit der Membran
7 in der zuvor geschilderten Art und Weise. Bei dieser besonderen Ausführungsform
empfiehlt es sich, die Membran 7 so anzuordnen, daß sie im Tragezustand vom
Fuß abgewandt ist und das Adsorptionsmaterial 6 folglich dem Fuß zugewandt
ist, so daß gegebenenfalls durch das Außenschichtmaterial 3 eingedrungene
chemische Gifte zunächst auf die Membran 7 treffen, wo sie zurückgehalten
werden, so daß keine oder allenfalls nur geringe Mengen der Gifte auf das Adsorptionsmaterial
6 der Adsorptionsschicht 5 treffen können.
Wie zuvor geschildert, kann das Adsorptionsmaterial 6 der
Adsorptionsschicht 5 beispielsweise aus diskreten Aktivkohleteilchen, vorzugsweise
in Kornform ("Kornkohle"), besonders bevorzugt in Kugelform ("Kugelkohle"), bestehen.
In diesem Fall beträgt der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen weniger
als 1,0 mm, vorzugsweise weniger als 0,8 mm, bevorzugt weniger als 0,6 mm, beträgt
jedoch im allgemeinen mindestens 0,1 mm. Bei dieser Ausführungsform werden
die Aktivkohleteilchen im allgemeinen in einer Menge von 5 bis 500 g / m2,
insbesondere 10 bis 400 g / m2, vorzugsweise 20 bis 300 g/m2,
bevorzugt 25 bis 250 g/m2, besonders bevorzugt 50 bis 150 g / m2,
ganz besonderes bevorzugt 50 bis 100 g / m2, auf dem Trägermaterial
10 aufgebracht. Geeignete Aktivkohleteilchen weisen innere Oberflächen (BET)
von mindestens 800 m2/ g, insbesondere von mindestens 900 m2/g,
vorzugsweise von mindestens 1.000 m2/g, bevorzugt im Bereich von 800
bis 1.500 m2/g, auf. Kornkohle, insbesondere Kugelkohle, hat den entscheidenden
Vorteil, daß sie enorm abriebfest und sehr hart ist, was in bezug auf die Verschleißeigenschaften
von großer Bedeutung ist. Bevorzugterweise beträgt der Berstdruck für
ein einzelnes Aktivkohleteilchen, insbesondere Aktivkohlekörnchen bzw. -kügelchen,
im allgemeinen mindestens etwa 5 Newton, insbesondere mindestens etwa 10 Newton,
und kann bis zu etwa 20 Newton erreichen.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform
kann die Adsorptionsschicht 5 als Adsorptionsmaterial 6 Aktivkohlefasern, insbesondere
in Form von Aktivkohleflächengebilden, umfassen. Derartige Aktivkohleflächengebilde
können beispielsweise ein Flächengewicht von 20 bis 200 g / m2,
insbesondere 30 bis 150 g / m2, vorzugsweise 50 bis 120 g / m2,
aufweisen. Bei diesen Aktivkohleflächengebilden kann es sich beispielsweise
um Aktivkohlegewebe, -gewirke, -gelege oder -verbundstoffe handeln (z. B. auf Basis
von carbonisierter und aktivierter Cellulose und/oder carbonisierten und aktivierten
Acrylnitrilen).
Gleichermaßen ist es auch möglich, als Adsorptionsmaterial
6 der Adsorptionsschicht 5 Aktivkohleteilchen und Aktivkohlefasern miteinander zu
kombinieren. Aktivkohleteilchen haben den Vorteil einer höheren Adsorptionskapazität,
während Aktivkohlefasern eine bessere Adsorptionskinetik aufweisen.
Zur Erhöhung der Adsorptionseffizienz bzw. Adsorptionsleistung
ist das Adsorptionsmaterial 6 der Adsorptionsschicht 5, insbesondere die Aktivkohleteilchen
und/oder Aktivkohlefasern, außerdem mit mindestens einem Katalysator imprägniert.
Erfindungsgemäß geeignete Katalysatoren sind beispielsweise Enzyme und/oder
Metallionen, vorzugsweise Kupfer-, Silber-, Cadmium-, Platin-, Palladium-, Zink-
und/oder Quecksilberionen. Die Menge an Katalysator kann in weiten Bereichen variieren;
im allgemeinen beträgt sie 0,05 bis 12 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 10 Gew.-%,
besonders bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Adsorptionsschicht
5.
Was die gegebenenfalls vorgesehene Membran 7 anbelangt,
so kann es sich hierbei um eine kontinuierliche, insbesondere geschlossene und allenfalls
mikroporöse Membran handeln. Die Dicke der Membran 7 kann in weiten Bereichen
variieren; im allgemeinen liegt sie im Bereich von 1 bis 500 µm, insbesondere
1 bis 250 µm, vorzugsweise 1 bis 100 µm, bevorzugt 1 bis 50 µm, besonders
bevorzugt 2,5 bis 30 µm, ganz besonders bevorzugt 5 bis 25 µm. Zur Steigerung
des Tragekomforts sollte die gegebenenfalls vorhandene Membran 7 wasserdampfdurchlässig
sein; insbesondere sollte die Membran 7 bei 25 °C und bei einer Dicke von 50
µm eine Wasserdampfdurchlässigkeit von mindestens 12,5 l/m2
pro 24 h, insbesondere mindestens 17,5 l/m2 pro 24 h, vorzugsweise mindestens
20 l/m2 pro 24 h oder sogar mehr aufweisen (gemessen nach der "Methode
des umgekehrten Bechers" bzw. "inverted cup method" nach ASTM E 96 und bei 25 °C)
(Zu weiteren Einzelheiten zur Messung der Wasserdampfdurchlässigkeit [water
vapour transmission, WVT] vgl. auch
McCullough et al. "A comparison of standard methods for measuring water vapour
permeability of fabrics" in Meas. Sci. Technol. [Measurements Science and Technology]
14, 1402-1408, August 2003
). Hierdurch wird ein besonders hoher Tragekomfort gewährleistet.
Die Membran 7 sollte zu diesen Zwecken einen Wasserdampfdurchgangswiderstand
Ret unter stationären Bedingungen - gemessen nach DIN EN 31 092:1993
vom Februar 1994 ("Textilien - Physiologische Wirkungen, Messung des Wärme-
und Wasserdampfdurchgangswiderstandes unter stationären Bedingungen (sweating
guarded-hotplate test)") bzw. nach gleichlautender internationaler Norm ISO 11 092
- bei 35 °C von höchstens 25 (m2 Pascal) / Watt, insbesondere
höchstens 20 (m2 · Pascal) / Watt, vorzugsweise höchstens
13 (m2 · Pascal) / Watt, bei einer Dicke von 50 µm aufweisen.
Die gegebenenfalls vorgesehene Membran 7 sollte nur allenfalls
quellfähig bzw. wasseraufnahmefähig sein; insbesondere sollte die Quellfähigkeit
und/oder das Wasseraufnahmevermögen der Membran 7 höchstens 35 %, insbesondere
höchstens 25 %, bezogen auf das Eigengewicht der Membran 7, betragen. Erfindungsgemäß
geeignete Membranen 7 sind gegenüber Flüssigkeiten, insbesondere Wasser
und/oder gegenüber Aerosolen zumindest im wesentlichen undurchlässig oder
verzögern zumindest deren Durchtritt. Zur Erreichung einer allenfalls geringfügigen
Quellfähigkeit sollte die Membran 7 keine oder im wesentlichen keine stark
hydrophilen Gruppen, insbesondere keine Hydroxylgruppen aufweisen. Zu Zwecken einer
geringfügigen Quellung kann die Membran 7 aber schwach hydrophile Gruppen,
insbesondere Polyethergruppen, aufweisen.
Die gegebenenfalls vorhandene Membran 7 kann aus einem
Kunststoff bzw. Polymermaterial bestehen oder ein solches umfassen. Ein solcher
Kunststoff bzw. ein solches Polymer kann beispielsweise ausgewählt sein aus
der Gruppe von Polyurethanen, Polyetheramiden, Polyesteramiden, Polytetrafluorethylenen
und/oder Polymeren auf Cellulosebasis und/oder Derivaten der vorgenannten Verbindungen.
Beispielsweise kann die Membran 7 als Reaktionsprodukt aus der Reaktion eines Isocyanats,
insbesondere eines maskierten oder blockierten Isocyanats, mit einem isocyanatreaktiven
Vernetzer erhalten sein. So kann die Membran 7 beispielsweise eine polyurethanbasierte
Membran sein. Gleichermaßen kann die Membran 7 auch eine expandierte, gegebenenfalls
mikroporöse Membran auf Basis von Polytetrafluorethylen sein.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform kann
die gegebenenfalls vorhandene Membran 7 als ein mehrschichtiges Laminat bzw. als
ein mehrschichtiger Verbund ausgebildet sein. Dieses Laminat bzw. dieser Verbund
kann aus mindestens zwei, vorzugsweise mindestens drei miteinander verbundenen Schichten
oder Lagen bestehen. Beispielsweise kann dieses Laminat bzw. dieser Verbund eine
Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage und zwei mit der Kernschicht
verbundene äußere Schichten, insbesondere auf Basis eines Polyurethans,
eines Polyetheramids und/oder eines Polyesteramids, umfassen. Dabei kann die Kernschicht
auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage als 1 bis 100 µm, insbesondere
5 bis 50 µm, vorzugsweise 10 bis 20 µm dicke Membran ausgebildet sein
und die zwei mit der Kernschicht verbundenen äußeren Schichten jeweils
als 1 bis 100 µm, insbesondere 5 bis 50 µm, vorzugsweise 5 bis 20 µm
dicke Membran ausgebildet sein. Diese besondere Ausgestaltung der Membran 7 ermöglicht
es, Sperrschichtmaterialien mit jeweils unterschiedlichen Eigenschaften, insbesondere
unterschiedlichen Wasserdampfdurchlässigkeiten und Barrierewirkungen gegenüber
chemischen Giften, miteinander zu kombinieren und so eine Optimierung der Eigenschaften
der Membran 7 zu erreichen. Beispielsweise sind Cellulose und Cellulosederivate
ausgezeichnete Sperrschichtmaterialien insbesondere gegenüber chemischen Schad-
bzw. Giftstoffen, wie z. B. Kampfstoffen (Lost etc.), und werden von diesen Materialien
nicht angegriffen bzw. aufgelöst, und zum anderen verhindern polyurethanbasierte
Materialien eine Migration bzw. Diffusion der in der Celluloseschicht gegebenenfalls
vorhandenen Weichmacher und dämpfen außerdem das durch die cellulosebasierte
Kernschicht bedingte, beim Tragen auftretende Knistern. Deswegen ist es gemäß
dieser besonderen Ausführungsform bevorzugt, daß im Fall eines Membranlaminats
oder -verbunds die Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage gebildet
wird, während die beiden Außenschichten der Membran 7 durch Polyurethanmembranen
gebildet werden.
Um die Stabilität der gegebenenfalls vorhandenen Membran
7 zu erhöhen, ist es vorteilhaft, die Membran 7 auf einer in den Figuren nicht
dargestellten flächigen Trägerschicht anzuordnen (z. B. auf einem vorzugsweise
luftdurchlässigen Textilmaterial, wie z. B. einem textilen Flächengebilde,
z. B. einem Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoff). Zu diesen
Zwecken kann die Membran 7 auf die Trägerschicht auflaminiert oder aufkaschiert
sein, insbesondere mittels eines vorzugsweise punktförmig aufgetragenen Klebstoffes.
Die flächige Trägerschicht für die Membran 7 sollte in diesem Fall
ein geringes Flächengewicht von weniger als 150 g / m2, insbesondere
weniger als 100 g / m2, vorzugsweise weniger als 40 g / m2,
aufweisen. Die flächige Trägerschicht für die Membran 7 wirkt quasi
als Stützschicht und erhöht die mechanische Stabilität und Reißfestigkeit
der Membran 7, was insbesondere dann von Bedeutung ist, wenn die Membran 7 gleichzeitig
als Träger 10 für das Adsorptionsmaterial 6 dient.
Zur Erhöhung der des Tragekomforts einerseits und
zur Erzielung einer guten Verschleißbeständigkeit andererseits ist es
vorteilhaft, wenn die Membran 7 eine gewisse Elastizität aufweist. Insbesondere
ist es vorteilhaft, wenn die Membran 7 zu mindestens 10 %, insbesondere zu mindestens
20 %, vorzugsweise zu mindestens 30 %, zumindest in eine Richtung gedehnt bzw. gestreckt
werden kann. Auch der Schichtaufbau 2 insgesamt sollte zu den vorgenannten Zwecken
neben einer guten Biegsamkeit auch eine gewisse Elastizität aufweisen; verglichen
mit der Membran 7, ist die Elastizität des Schichtaufbaus 2 als Ganzes geringer,
und im allgemeinen ist der Schichtaufbau 2 insgesamt zu mindestens 5 %, vorzugsweise
zu mindestens 10 %, zumindest in eine Richtung dehnbar bzw. streckbar.
Gemäß einer besonderen, in den Fig. 1 und 2 nicht
dargestellten Ausführungsform kann die Membran 7 gleichzeitig die Klebstoffschicht
11 zur Befestigung des Adsorptionsmaterials 6 an den Träger 10 darstellen.
In diesem Fall muß die Membran 7 als kontinuierlich Schicht aufgetragen sein
und Hafteigenschaften zur Fixierung des Adsorptionsmaterials 6 an den Träger
10 aufweisen; bei dieser besonderen Ausführungsform empfiehlt es sich, die
Membran 7, die gleichzeitig Klebstoffschicht 11 ist, auf der im Tragezustand dem
Fuß abgewandten Seite und das Adsorptionsmaterial 6 auf der im Tragezustand
dem Fuß zugewandten Seite anzuordnen. Bei einer ganz besonderen Ausgestaltung
dieser besonderen Ausführungsform kann der Träger 10 gänzlich entfallen,
sofern die Membran 7 allein ausreichende Stabilität besitzt, um selbsttragend
zu sein, d. h. die Membran 7 dient in diesem Fall gleichzeitig sowohl als Träger
10 wie auch als Klebstoffschicht 11 für das Adsorptionsmaterial 6 und ist somit
Bestandteil der Adsorptionsschicht 5.
Der erfindungsgemäße Schuh bietet einen effizienten
Schutz gegenüber chemischen Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, bei
gleichzeitig hohem Tragekomfort. Der entscheidende Vorteil des Schuhs nach der vorliegenden
Erfindung besteht darin, daß die Schutzfunktion gegenüber chemischen Giften
in den Schuh selbst integriert ist und kein zusätzlicher Ausrüstungsgegenstand
(z. B. Überschuh, Socke etc.) erforderlich ist. Dadurch werden - im Vergleich
zu den zuvor geschilderten Methoden des Standes der Technik - nicht nur eine beträchtliche
Gewichtseinsparung und ein erhöhter Tragekomfort erreicht, sondern es wird
zudem die Möglichkeit einer effizienten abdichtenden Verbindung des Übergangs
zu einem ABC-Schutzanzug eröffnet, so daß chemische Gifte, z. B. Kampfstoffe,
den Übergang von Schuhwerk/Schutzanzug nicht bzw. nicht ohne weiteres passieren
können. Aufgrund dieser Eigenschaften eignet sich der Schuh nach der vorliegenden
Erfindung insbesondere für den militärischen Einsatz oder den ABC-Einsatz
(z. B. in der Form eines Militärstiefels oder ABC-Schutzstiefels).
Infolge der hohen Effizienz der Schutzfunktion der Adsorptionsschicht,
die bedarfsweise durch die Verwendung einer Membran gegebenenfalls erhöht werden
kann, lassen sich auch atmungsaktive Schuhaußenmaterialen, wie z. B. Leder,
einsetzen, so daß sich auf diese Weise der Tragekomfort noch erhöhen läßt,
ohne daß der Träger des Schuhs einer erhöhten Gefährdung durch
die Verwendung eines atmungsaktiven Schuhaußenmaterials ausgesetzt ist.
Aufgrund der guten Biegsamkeit der einzelnen Schichten
des erfindungsgemäßen Schuhs bzw. des Schichtaufbaus insgesamt wird nicht
nur ein guter Tragekomfort erreicht, sondern außerdem auch eine gute Verschleißbeständigkeit
des erfindungsgemäßen Schuhs.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des
Schuhs nach der vorliegenden Erfindung wird eine ausgezeichnete Barrierewirkung
gegenüber chemischen Kampfstoffen erreicht. Die Barrierewirkung gegenüber
chemischen Kampfstoffen, insbesondere Bis-[2-chlorethyl]sulfid (synonym auch als
Senfgas, Lost oder Gelbkreuz bezeichnet), gemessen nach CRDEC-SP-84010, Methode
2.2, beträgt höchstens 4 µg / cm2 pro 24 h, insbesondere
höchstens 3,5 µg / cm2 pro 24 h, vorzugsweise höchstens
3,0 µg / cm2 pro 24 h, besonders bevorzugt höchstens 2,5 µg
/ cm2 pro 24 h.
Die Herstellung des erfindungsgemäßen Schuhs
kann in an sich bekannter Weise erfolgen. Dies ist dem mit der Herstellung von Schuhwerk
befaßten Fachmann bestens bekannt, so daß es diesbezüglich keiner
weitergehenden Ausführungen bedarf.
Weitere Ausgestaltungen, Abwandlungen und Variationen der
vorliegenden Erfindung sind für den Fachmann beim Lesen der Beschreibung ohne
weiteres erkennbar und realisierbar, ohne daß er dabei den Rahmen der vorliegenden
Erfindung verläßt.
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| Anspruch[de] |
Schuh (1), insbesondere Stiefel, mit Schutzfunktion gegenüber chemischen
Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, mit mehrschichtigem Schichtaufbau
(2), aufweisend eine im Tragezustand vom Fuß abgewandte Außenschicht (3)
und eine der Außenschicht (3) zugeordnete, im Tragezustand dem Fuß zugewandte
Innenschicht (4), insbesondere ein Schuhinnenfutter,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Außenschicht (3) und der Innenschicht (4) zusätzlich
eine Adsorptionsschicht (5) mit einem chemische Gifte adsorbierenden Adsorptionsmaterial
(6), insbesondere Aktivkohle, angeordnet ist und
daß das Adsorptionsmaterial (6) der Adsorptionsschicht (5) mit mindestens
einem Katalysator imprägniert ist.
Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schuh
(1) zusätzlich mindestens eine gegenüber chemischen Giften, insbesondere
chemischen Kampfstoffen, zumindest im wesentlichen undurchlässige oder aber
deren Durchtritt zumindest verzögernde Membran (7) aufweist, insbesondere wobei
die Membran (7) zumindest im wesentlichen wasser- und/oder luftundurchlässig,
vorzugsweise aber wasserdampfdurchlässig ausgebildet ist und/oder die Membran
(7) zwischen der Außenschicht (3) und der Adsorptionsschicht (5) und/oder zwischen
der Innenschicht (4) und der Adsorptionsschicht (5) angeordnet sein kann.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Innenschicht (4) und der Adsorptionsschicht
(5) oder aber zwischen der Innenschicht (4) und der Membran (7) oder aber vorzugsweise
zwischen der Adsorptionsschicht (5) und der Membran (7) außerdem eine Abstandsschicht
(8), vorzugsweise in Form eines Vlieses (Nonwoven), einer Schaumstoffschicht oder
eines textilen Flächengebildes, insbesondere Gewirkes, angeordnet ist.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Schichten (3, 4, 5, 7, 8)
des Schichtaufbaus (2) jeweils miteinander verbunden sind und/oder daß die
einzelnen Schichten (3, 4, 5, 7, 8) des Schichtaufbaus (2) einen Verbund ausbilden.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schuh (1) mit einer zumindest im wesentlichen
wasser- und/oder luftundurchlässigen Sohle (9), die gegenüber chemischen
Giften, insbesondere chemischen Kampfstoffen, zumindest im wesentlichen undurchlässig
ist oder aber deren Durchtritt zumindest verzögert, ausgestattet ist, insbesondere
wobei die Sohle (9) aus einem Kunststoff- und/oder Gummimaterial bestehen kann.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschicht (3) aus einem atmungsaktiven,
insbesondere wasserdampfdurchlässigen Material, insbesondere einem Leder oder
Polyamiden wie Nylon, gebildet ist oder daß die Außenschicht (3) aus einem
Kunststoffmaterial, vorzugsweise Butylgummi, Kautschuken, insbesondere Chloroprenkautschuken
wie Neoprenen oder Fluorkautschuken, oder Fluorelastomeren, gebildet.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschicht (3) oleophobiert und/oder
hydrophobiert ist, insbesondere durch eine spezielle Imprägnierung.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Innenschicht (4), insbesondere das Schuhinnenfutter,
als ein Textilmaterial, vorzugsweise ein luftdurchlässiges Textilmaterial,
insbesondere ein textiles Flächengebilde, ausgebildet ist, insbesondere wobei
das Textilmaterial ein Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege, Textilverbundstoff oder
Vlies sein kann, vorzugsweise eine Web- oder Wirkware oder ein Vliesstoff.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (5) diskontinuierlich
ausgebildet ist und/oder daß die Adsorptionsschicht (5) diskrete, chemische
Gifte adsorbierende Adsorptionspartikel, insbesondere auf Basis von Aktivkohle,
umfaßt und/oder daß das Adsorptionsmaterial (6) der Adsorptionsschicht
(5) ein Aktivkohle enthaltendes oder hieraus bestehendes Adsorptionsmaterial ist
und/oder daß das Adsorptionsmaterial (6) der Adsorptionsschicht (5) ein Material
auf Basis von Aktivkohle, insbesondere in Form von Aktivkohleteilchen und/oder Aktivkohlefasern,
ist.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (5) als ein Adsorptionsflächenfilter
ausgebildet ist und/oder daß die Adsorptionsschicht (5) ein chemische Gifte
adsorbierendes Adsorptionsmaterial (6), insbesondere auf Basis von Aktivkohle, vorzugsweise
in Form von Aktivkohleteilchen und/oder Aktivkohlefasern, umfaßt, wobei das
Adsorptionsmaterial (6) vorzugsweise an einem Träger (10), insbesondere einem
textilen Träger, befestigt ist, insbesondere wobei das Adsorptionsmaterial
(6) der Adsorptionsschicht (5) auf der im Tragezustand dem Fuß abgewandten
Seite des Trägers (10) angeordnet ist und/oder insbesondere wobei die Membran
(7) gleichzeitig als Träger (10) für das Adsorptionsmaterial (6) dienen
kann.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (5) als Adsorptionsmaterial
(6) diskrete Aktivkohleteilchen, vorzugsweise in Kornform ("Kornkohle") oder Kugelform
("Kugelkohle"), umfaßt, insbesondere wobei der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen
insbesondere < 1,0 mm, vorzugsweise < 0,8 mm, bevorzugt < 0,6 mm ist und/oder
der mittlere Durchmesser der Aktivkohleteilchen mindestens 0,1 mm beträgt und/oder
insbesondere wobei die Aktivkohleteilchen in einer Menge von 5 bis 500 g/m2,
insbesondere 10 bis 400 g /m2, vorzugsweise 20 bis 300 g/m2,
bevorzugt 25 bis 250 g/m2, besonders bevorzugt 50 bis 150 g/m2,
ganz besonders bevorzugt 50 bis 100 g /m2, auf einem Träger (10)
aufgebracht sind und/oder insbesondere wobei die Aktivkohleteilchen eine innere
Oberfläche (BET) von mindestens 800 m2/g, insbesondere von mindestens
900 m2/g, vorzugsweise von mindestens 1.000 m2/g, bevorzugt
im Bereich von 800 bis 1.500 m2/g, aufweisen und/oder insbesondere wobei
die Aktivkohleteilchen einen Berstdruck je einzelnes Aktivkohleteilchen, insbesondere
Aktivkohlekörnchen bzw. -kügelchen, von mindestens 5 Newton, insbesondere
mindestens 10 Newton, und/oder bis zu 20 Newton aufweisen.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Adsorptionsschicht (5) als Adsorptionsmaterial
(6) Aktivkohlefasern, insbesondere in Form eines Aktivkohleflächengebildes,
umfaßt, insbesondere wobei das Aktivkohleflächengebilde ein Flächengewicht
von 20 bis 200 g/m2, insbesondere 30 bis 150 g /m2, vorzugsweise
50 bis 120 g /m2, aufweist und/oder insbesondere wobei das Aktivkohleflächengebilde
ein Aktivkohlegewebe, -gewirke, -gelege oder -verbundstoff, insbesondere auf Basis
von carbonisierter und aktivierter Cellulose und/oder eines carbonisierten und aktivierten
Acrylnitrils, ist.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß als Katalysator Enzyme und/oder Metallionen,
vorzugsweise Kupfer-, Silber-, Cadmium-, Platin-, Palladium-, Zink- und/oder Quecksilberionen,
verwendet sind und/oder die Menge an Katalysator 0,05 bis 12 Gew.-%, vorzugsweise
1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der
Adsorptionsschicht (5), beträgt.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorptionsmaterial (6) der Adsorptionsschicht
(5) zu mindestens 50 %, insbesondere zu mindestens 60 %, vorzugsweise zu mindestens
70 %, für die zu adsorbierenden chemischen Gifte, insbesondere chemischen Kampfstoffe,
frei zugänglich ist.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (7) eine kontinuierliche, insbesondere
geschlossene oder allenfalls mikroporöse Membran ist und/oder daß die
Dicke der Membran (7) 1 bis 500 µm, insbesondere 1 bis 250 µm, vorzugsweise
1 bis 100 µm, bevorzugt 1 bis 50 µm, besonders bevorzugt von 2,5 bis 30
µm, ganz besonders bevorzugt 5 bis 25 µm, beträgt und/oder daß
die Membran (7) bei 25 °C und bei einer Dicke von 50 µm eine Wasserdampfdurchlässigkeit
von mindestens 12,5 l/m2
pro 24 h, insbesondere mindestens 17,5 l/m2 pro 24 h, vorzugsweise mindestens
20 l/m2 pro 24 h oder mehr, aufweist und/oder daß die Membran (7)
einen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret unter stationären Bedingungen,
gemessen nach DIN EN 31 092:1993 (Februar 1994) und internationaler Norm ISO 11
092, bei 35 °C von höchstens 25 (m2 · Pascal) / Watt,
insbesondere höchstens 20 (m2 · Pascal) / Watt, vorzugsweise
höchstens 13 (m2 · Pascal) / Watt, bei einer Dicke von 50 µm
aufweist.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (7) allenfalls nur geringfügig
quellfähig und/oder nur geringfügig wasseraufnahmefähig ist, insbesondere
wobei die Quellfähigkeit und/oder das Wasseraufnahmevermögen der Membran
(7) höchstens 35 %, insbesondere höchstens 25 %, bezogen auf das Eigengewicht
der Membran (7), beträgt und/oder daß die Membran (7) gegenüber Flüssigkeiten,
insbesondere Wasser, und/oder gegenüber Aerosolen zumindest im wesentlichen
undurchlässig ist oder zumindest deren Durchtritt verzögert.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (7) keine oder im wesentlichen
keine stark hydrophilen Gruppen, insbesondere keine Hydroxylgruppen, aufweist und/oder
daß die Membran (7) schwach hydrophile Gruppen, insbesondere Polyethergruppen,
aufweist.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (7) einen Kunststoff und/oder
ein Polymer umfaßt und/oder hieraus besteht, insbesondere wobei der Kunststoff
und/oder das Polymer aus der Gruppe von Polyurethanen, Polyetheramiden, Polyesteramiden,
Polytetrafluorethylenen und/oder Polymeren auf Cellulosebasis und/oder Derivaten
der vorgenannten Verbindungen ausgewählt sein kann.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (7) als Reaktionsprodukt aus
der Reaktion eines Isocyanats, insbesondere eines maskierten oder blokkierten Isocyanats,
mit einem isocyanatreaktiven Vernetzer erhalten ist und/oder daß die Membran
(7) eine polyurethanbasierte Membran ist und/oder daß die Membran (7) eine
expandierte, gegebenenfalls mikroporöse Membran auf Basis von Polytetrafluorethylen
ist.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (7) als ein mehrschichtiges
Laminat und/oder als ein mehrschichtiger Verbund ausgebildet ist, insbesondere wobei
das Laminat und/oder der Verbund aus mindestens zwei, vorzugsweise mindestens drei
miteinander verbundenen Schichten oder Lagen besteht.
Schuh nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das
Laminat oder der Verbund eine Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage
und zwei mit der Kernschicht verbundene äußere Schichten, insbesondere
auf Basis eines Polyurethans, eines Polyetheramids und/oder eines Polyesteramids,
umfaßt, insbesondere wobei die Kernschicht auf Basis eines Polymers auf Cellulosegrundlage
als 1 bis 100 µm, insbesondere 5 bis 50 µm, vorzugsweise 10 bis 20 µm
dicke Membran ausgebildet sein kann und/oder insbesondere wobei die zwei mit der
Kernschicht verbundenen äußeren Schichten jeweils als 1 bis 100 µm,
insbesondere 5 bis 50 µm, vorzugsweise 5 bis 20 µm dicke Membran ausgebildet
sein können.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (7) auf einer vorzugsweise flächigen
Trägerschicht angeordnet ist, insbesondere wobei die Trägerschicht als
ein vorzugsweise luftdurchlässiges Textilmaterial, insbesondere ein textiles
Flächengebilde, wie ein Gewebe, Gewirke, Gestricke, Gelege oder Textilverbundstoff,
ausgebildet ist und/oder insbesondere wobei die Trägerschicht ein Flächengewicht
von weniger als 150 g /m2, insbesondere weniger als 100 g /m2,
vorzugsweise weniger als 40 g /m2, aufweist und/oder insbesondere wobei
die Membran (7) auf die Trägerschicht auflaminiert oder aufkaschiert ist, insbesondere
mittels eines vorzugsweise punktförmig aufgetragenen Klebstoffes.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (7) gleichzeitig die Klebstoffschicht
(11) zur Befestigung des Adsorptionsmaterials (6) an den Träger (10) darstellt
oder daß die Membran (7) gleichzeitig sowohl als Träger (10) wie auch
als Klebstoffschicht (11) für das Adsorptionsmaterial (6) dient.
Schuh nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schuh (1) eine Barrierewirkung gegenüber
chemischen Kampfstoffen, insbesondere Bis[2-chlorethyl]sulfid (Senfgas, Lost, Gelbkreuz),
gemessen nach CRDEC-SP-84010, Methode 2.2, von höchstens 4 µg / cm2
pro 24 h, insbesondere höchstens 3,5 µg / cm2 pro 24 h, vorzugsweise
höchstens 3,0 µg / cm2 pro 24 h, besonders bevorzugt höchstens
2,5 µg / cm2 pro 24 h, aufweist.
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