Die Erfindung betrifft eine Filtereinheit zum Reinigen von staubbeladener
Prozessluft gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Danach ist ein vertikal ausgerichtetes Filtergehäuse durch einen
Trennboden in einen obenliegenden Reingasraum und in einen untenliegenden Produktgasraum
geteilt, wobei in dem Trennboden eine Vielzahl von Öffnungen angeordnet sind,
in denen jeweils ein zum Reingasraum hin offener Filterschlauch mit Schlauchöffnung
eingehängt ist. Ggf. kann über jeder Schlauchöffnung ein Drucklufterzeuger
angeordnet sein. Im Reingasraum sind zum Waschen aktivierbare, den gesamten Reingasraum
und die darin angeordneten Aggregate mit Waschwasser besprühende Waschdüsen
angeordnet. Im Trennboden ist ein Kanal angeordnet, oder der Trennboden ist durch
seine Ausbildung und/oder Anordnung an sich als ein Ableitsystem für das Reinigungsmedium
und die Produktreste ausgebildet, wobei der Kanal oder das Ableitsystem mit mindestens
einer Durchgangsöffnung im Filtergehäuse oder im Trennboden und einem
nachgeordneten Absperrventil zur Entsorgung des Reinigungsmediums und der Produktreste
in Wirkverbindung steht.
Nach der DE 44 40 773 A1
ist eine Filtervorrichtung für die Abtrennung von Partikeln oder Pulver aus
einem Gasstrom bekannt, die eine Einrichtung für das Einführen einer Waschflüssigkeit
innerhalb der Filterelemente aufweist, um den Produktgasraum und die Filterelemente
zu spülen. Diese nur den Produktgasraum und die Filterelemente spülende
Einrichtung ist sehr aufwendig ausgebildet und geht sowohl durch den Reingasraum
als auch den Produktgasraum. Aus der US 3 623 910
ist eine Vorrichtung zum Waschen der Innenwände der gesamten Filtervorrichtung
und der Filter bekannt, die im Reingasraum und im Produktgasraum angeordnet sind.
Auch diese Einrichtung ist durch diese Anordnung sehr aufwendig ausgebildet.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Waschdüsen und deren Medienzuleitung
räumlich so anzuordnen, dass die Waschdüsen über den Reingasraum
hinaus Waschfunktionen übernehmen können und die Waschdüsenkörper
und die Medienzuleitung unaufwändig außerhalb des Reingas- und des Produktgasraumes
der Filtereinheit angeordnet sind.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sind in
den Ansprüchen 2 bis 12 beschrieben.
Durch die Ausbildung des Trennbodens als ein Hohlkörper und die
Anordnung der Waschdüsen in einer oberen Trennbodenplatte sind die Waschdüsenkörper
und die Medienzuführung außerhalb des Wirkbereiches der Filterprodukte
bzw. der Gase angeordnet, wodurch sich keine Produktreste mehr auf den Waschdüsenkörpern
und der Medienzuführung absetzen können und eine Reinigung derselben entfällt.
Dabei werden die bisherigen Medienzuleitungen für die einzelnen Waschdüsen
nicht mehr benötigt. Durch diese Gestaltung erhält der Trennboden eine
hohe Steifigkeit.
Zusätzlich können in die untere Trennbodenplatte und/oder
in Rohrwandungen der Trennbodenöffnungen Waschdüsen angeordnet werden.
Damit ist zusätzlich das Waschen der Schläuche im Produktgasraum und des
oberen Schlauchanfangs bzw. der Rohrwandungen möglich.
Diese Lösung lässt eine beliebige Anordnung der Trennbodenöffnungen
im Trennboden zu, wodurch eine Optimierung der Oberfläche des Trennbodens erreichbar
ist.
Die Waschdüsen sind unabhängig von der Anordnung der Trennbodenöffnungen
im Trennboden anordenbar.
Um die Waschdüsen gruppenweise beaufschlagen zu können ist
der Hohlkörper des Trennbodens innen in Abteilungen beliebiger Flächengestaltung
unterteilt, in dem zwischen den Trennbodenplatten Wände medienundurchlässig
angeordnet sind, wobei jeder Abteilung ein eigener schaltbarer Zugang für Waschmedium
zugeordnet ist.
Zum Rahmen der Lösung gehört auch, dass im Reingasraum separat
oder gemeinsam außerhalb der Produktionszyklen aktivierbare Drucklufterzeuger
anbringbar sind.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Die zugehörigen Zeichnungen zeigen:
1: Prinzipdarstellung einer Filtereinheit im Schnitt
2: Teildarstellung des Trennbodens im Schnitt
3: Detaildarstellung des Trennbodens im Schnitt
Die Filtereinheit zum Reinigen von staubbeladener Prozessluft besteht
aus dem vertikal ausgerichteten Filtergehäuse 1, das mittels eines
Trennbodens 2 in einen obenliegenden Reingasraum 10 und einen
untenliegenden Produktgasraum 9 geteilt ist. In dem Trennboden
2 sind eine Vielzahl von Trennbodenöffnungen 16 angeordnet,
in denen jeweils ein nach zum Reingasraum 10 hin offener Filterschlauch 5
eingehängt ist und unter seinem Eigengewicht hängend in den Produktgasraum
9 hineinragt.
Der Trennboden 2 ist als ein Hohlkörper ausgebildet.
Vorzugsweise sind dazu zwei nahezu identisch ausgebildete Trennbodenplatten
3 und 4 beabstandet übereinander angeordnet und die beiden
jeweils übereinander liegenden Öffnungen der Trennbodenöffnung
16 für die Filterschläuche 5 sind jeweils durch eine
Rohrwandung medienundurchlässig verbunden. Die Rohrwandung wird hier, wie in
3 dargestellt, durch ein Rohrstück 13
gebildet. Das Rohrstück 13 ist konisch ausgebildet, wobei die Verjüngung
in Richtung des Produktgasraumes 9 verläuft. Zur Stabilitätserhöhung
des Trennbodens 2 sind benachbarte Rohrstücke 13 vorzugsweise
über mediendurchlässige Querstege 6 verbunden.
In der oberen Trennbodenplatte 3 und/oder der unteren Trennbodenplatten
4 und/oder in den Rohrstücken 13 sind Waschdüsen
8 angeordnet. Der ebenfalls an seinem Umfang abgeschlossene Hohlkörper
ist mit einem schaltbaren Zugangsventil 14 für Waschmedium versehen,
wobei das Zugangsventil 14 mit der zugeordneten Steuerung 15 in
Wirkverbindung steht.
Der Hohlkörper des Trennbodens 2 ist innen vorzugsweise
in kreissegmentartige Abteilungen 17, wie in 2
gezeigt, unterteilt, in dem zwischen den Trennbodenplatten 3 und
4 medienundurchlässige Wände 18 angeordnet sind. Jeder
Abteilung 17 ist dabei ein eigenes schaltbares Zugangsventil
14 mit Steuerung 15 für das Zuschalten des Waschmediums zugeordnet.
Am Umfang des Trennbodens 2 ist ein Kanal 7 angeordnet,
der mit mindestens einer Durchgangsöffnung 11 im Filtergehäuse
1 und einem nachgeordneten Absperrventil 12 zur Entsorgung des
Reinigungsmediums und der Produktreste in Wirkverbindung steht. Dabei ist der Trennboden
2 oder die obere Trennbodenplatte 3 mit dem Kanal 7 oder
der Kanalgrund so ausgebildet, dass das Reinigungsmedium und die Produktreste immer
zur Durchgangsöffnung 11 fließen.
Alternativ oder zusätzlich ist der Trennboden 2 oder
die obere Trennbodenplatte 3 sternförmig oder im beliebigen Verlauf
mit Kanälen 7 versehen, deren Enden zum Filtergehäuse
1 verlaufen.
Ebenfalls ist der Trennboden 2 oder die obere Trennbodenplatte
3 gewölbt ausbildbar, wodurch quasi von selbst am Umfang des Trennbodens
2 ein Kanal 7 gebildet ist.
In vorgegebenen periodischen Abständen wird das Reinigen von
staubbeladener Prozessluft in der Filtereinheit unterbrochen. Zu diesem Zeitpunkt
werden die allein für den Reingasraum 10 angeordneten Waschdüsen
8 durch das über die Steuerung 15 betätigte Zugangsventil
14 aktiviert, so dass der Reinigungsraum 10 und die ggf. darin
angeordneten Aggregate mit Reinigungsmedium, wie Waschwasser, bespritzt und gereinigt
werden.
Durch die Teilung des Trennbodens 2 in Abteilungen
17 ist für jede Abteilung eine getrennte Aktivierung der Waschdüsen
8 realisierbar, wobei auch eine gleichzeitige Aktivierung mehrerer Abteilungen
17 möglich ist.
Im Reingasraum 10 laufen das Reinigungsmedium und die Produktreste
an der Innenwand des Filtergehäuses 1 und den ggf. angeordneten Aggregaten
ab und sammeln sich direkt im Kanal 7 und über ein Abfließen
auf der Oberseite der oberen Trennbodenplatte 3 im Kanal 7 bzw.
in weiteren Kanälen 7. Durch das gesteuerte Öffnen des Absperrventils
12 laufen das Reinigungsmedium und die Produktreste aus dem Reingasraum
10 aus. Hier setzt außerhalb der Filteranlage die Entsorgung ein.
Da die Waschdüsen 8 vorzugsweise zusätzlich auch
in den Rohrstücken 13 und in der unteren Trennbodenplatte
4 in Richtung des Produktgasraumes 9 angeordnet sind, erfolgt
durch Waschdüsen 8 in den Rohrstücken 13 neben dem Reinigen
des Reingasraums 10 auch das Reinigen der Rohrstücke 13 und
der inneren Flächen der Filterschläuche 5. Die Waschdüsen
8 in der unteren Trennbodenplatte 4 reinigen die zum Produktgasraum
9 gerichtete Seite der unteren Trennbodenplatte 4 und die Außenseiten
der Filterschläuche 5.
Beim Reinigen im Produktgasraum 9 fließen das Reinigungsmedium
und die Produktreste an der Innenwand des Filtergehäuses 1 und den
Filterschläuchen 5 ab und sammeln sich direkt im Auslauf der Filteranlage,
von wo aus die Entsorgung erfolgt.
Die zusätzliche Möglichkeit der Reinigung der Filterschläuche
5 von innen ist gegeben, in dem im Reingasraum 9 angeordnete,
jedoch nicht dargestellte Drucklufterzeuger aktiviert werden. Die Druckluft bewirkt,
dass das durch die Waschdüsen 8 versprühte Waschwasser zusätzlich
mit in das Innere der Filterschläuche 5 geleitet wird. Dieser Reinigungsnebel
in den Filterschläuchen reinigt diese von innen.
Die Rohrwandungen der Trennbodenöffnung 16 können
auch in einem Verbundraster, wabenförmigen Raster oder ähnlich gestaltet
werden.