Die Erfindung betrifft eine Gebäudefassade nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Aus der Praxis sind Gebäudefassaden und die dementsprechenden
Fassadenplatten bekannt. Die Fassadenplatten sind in der überwiegenden Anzahl
rechtwinklig ausgestaltet, also mit ausschließlich horizontal und vertikal
verlaufenden Kanten versehen. Die fugenrechte Ausrichtung der Fassadenplatte, also
mit fluchtenden Fugen und stets gleicher Fugenbreite ist häufig nur mit großem
handwerklichen Aufwand sicherzustellen, denn die zugehörige Haltekonstruktion,
mittels welcher die Fassadenplatten an dem Gebäude gehalten werden, erlaubt
zum Toleranzausgleich üblicherweise eine gewisse Beweglichkeit und freie Positionierbarkeit
der jeweiligen Fassadenplatte in ihrer vorgesehenen Montagestelle. Häufig werden
daher Fugenprofile verwendet, also Strangprofile aus Metall oder Kunststoff, welche
in die Fugen eingesetzt werden. Durch Anlage der benachbarten Fassadenplatten an
dieses Fugenprofil wird eine gleichmäßig verlaufende Fuge zwischen den
Fassadenplatten sichergestellt. Die Gestaltungsfreiheit der Architekten bei der
Ausgestaltung der Gebäudefassade wird hierdurch jedoch nachteilig eingeschränkt.
Aus der DE 202 12 818 U1
ist es bekannt, Fliesen mit einer ertastbaren Markierung zu versehen. Diese ermöglicht
eine korrekte grundsätzliche Ausrichtung der Fliesen anhand dieser Markierung
beim Verlegen. So kann bei entsprechender Aufmerksamkeit vermieden werden, dass
eine z. B. quadratische Fliese falsch ausgerichtet montiert wird, z. B. um 90°
verdreht zu der eigentlich vorgesehenen Montage-Ausrichtung, wobei oft erst der
Gesamteindruck einer gefliesten Fläche störend wirkt, wenn die Fliesen
unterschiedlich ausgerichtet montiert sind. Dieses Problem falsch ausgerichteter
Fliesen tritt insbesondere bei Fliesen mit schwach ausgeprägter und dementsprechend
schlecht erkennbarer Musterung auf, wie dies bei Natursteinfliesen der Fall sein
kann.
Die Einhaltung gleich breiter Fugen zwischen den einzelnen Fliesen,
die für Wand- und Bodenbeläge verwendet werden, wird durch die ertastbaren
Markierungen nicht sichergestellt. Hierzu sind vielmehr aus der Praxis sogenannte
Fugenkreuze bekannt, die in die Kreuzungspunkte der Fugen einsetzbar sind. Sie können
anschließend mit der Fugenmasse bedeckt werden und treten daher nicht störend
in Erscheinung.
Aus der US 2003/0079431 A1 ist eine Bauplatte bekannt, die an einem
Stützgerüst anzubringen ist. Prinzipbedingt wird das Sützgerüst
durch die Bauplatte verdeckt. Die Bauplatte weist mehrere imaginäre Linien
auf, entlang derer jeweils Markierungen angeordnet sind. Bei aufmerksamer Montage
können die Markierungen die Anbringung von Befestigungsmitteln – wie
z. B. Nägeln oder Schrauben – durch die Bauplatte hindurch an dem Sützgerüst
erleichteren, da diese Markierungen die Stellen anzeigen können, an denen die
Befestigungsmittel angebracht werden sollen.
Die Einhaltung gleich breiter Fugen zwischen den einzelnen Bauplatten
wird durch die Markierungen nicht sichergestellt. Zudem sind sowohl die Markierungen
als auch Anteile der Befestigungsmittel auf der Vorderseite der Bauplatten zu sehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gebäudefassade
anzugeben, welche jeweils bei einer möglichst großen Gestaltungsfreiheit
der Fassade einen exakten Fugenverlauf zwischen den einzelnen Fassadenplatten ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch eine Gebäudefassade mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung schlägt mit anderen Worten vor, ein „unsichtbares",
also auf der Rückseite der Fassadenplatten vorgesehenes Führungssystem
zu schaffen, welches die korrekte lotrechte Ausrichtung mehrerer Fassadenplatten
übereinander bzw. zweier seitlich benachbarter Fassadenplatten nebeneinander
ermöglicht und somit die gewünschten lotrechten Fugenverläufe sicherstellt.
Dadurch, dass dieses Führungssystem auf der Rückseite der Fassadenplatten
vorgesehen ist, sind keine in die Fugen ragenden Profile erforderlich, welche die
Ausgestaltung der Fugen und damit die Gestaltungsfreiheit der Gebäudefassade
einschränken würden.
Zur lotrechten Ausrichtung der Fassadenplatte sind zumindest zwei
Vertiefungen vorgesehen, die im Abstand übereinander auf der Rückseite
der Fassadenplatte vorgesehen sind und die auf einer Linie liegen, welche parallel
zur seitlichen vertikalen Kante der Fassadenplatte verläuft. Durch entsprechende
Vorsprünge, die an der Haltekonstruktion vorgesehen sind und die sich in diese
Vertiefungen erstrecken, wird eine lotrechte Ausrichtung der Fassadenplatte bzw.
ihrer Seitenkante ermöglicht. Hierdurch wird automatisch auch eine lotrechte
Ausrichtung der gegenüberliegenden Seitenkante sichergestellt, so dass insgesamt
ein sehr regelmäßiges und gleichmäßiges Fugenbild erzielbar
ist, ohne von außen sichtbare Hilfsmittel. Da die Haltekonstruktion, üblicherweise
eine metallische Trägerkonstruktion, mit großer Genauigkeit herstellbar
ist, kann die Anbringung derartiger Vorsprünge an der Haltekonstruktion mit
ebenfalls großer Genauigkeit erfolgen, so dass mittels der Vorsprünge
eine korrekte und exakte Positionierung der einzelnen Fassadenplatten möglich
ist, während die eigentliche Befestigungstechnik der Fassadenplatten
an der Haltekonstruktion nach wie vor zum Toleranzausgleich eine gewisse Beweglichkeit
der Befestigungselemente vorsieht, welche eine Ausrichtung der Befestigungselemente
je nach den spezifischen Gegebenheiten der Fassadenplatten ermöglicht.
Um Unregelmäßigkeiten, die beim Herstellungsprozess der
Fassadenplatten auftreten können, auszugleichen kann vorzugsweise vorgesehen
sein, die Vertiefungen erst nachträglich in die Fassadenplatte einzubringen,
also am Schluss des eigentlichen Herstellungsprozesses. Werden die Fassadenplatten
beispielsweise aus Ton oder einem ähnlichen Werkstoff hergestellt, der zum
Aushärten gebrannt wird, so ist eine Beeinflussung der Geometrie dieser Fassadenplatten
durch den Brennvorgang nicht auszuschließen. Wenn erst nach dem Brennvorgang
die Vertiefungen in die Rückseite der Fassadenplatte eingebracht werden, kann
sichergestellt werden, dass diese Vertiefungen mit der gewünschten Präzision
angeordnet sind, die später zusammen mit der toleranzarmen, definierten Ausrichtung
der Vorsprünge im Bereich der Haltekonstruktion die gewünschte lagerichtige
Anordnung der Fassadenplatte am Gebäude sicherstellt.
Insbesondere wenn die Fassadenplatte als Eckplatte ausgestaltet ist,
also eine auf Gehrung geschnittene vertikale Eckkante aufweist, wirkt die vorschlagsgemäße
Positionierung und Ausrichtung der Fassadenplatte mittels der Vertiefungen an der
Fassadenplatte und der Vorsprünge an der Haltekonstruktion eine Lösung
bestehender Probleme, die bislang allenfalls mit Hilfe der häufig nicht erwünschten
Fugenprofile gelöst werden konnten, so dass bei derartigen Eckplatten die vorschlagsgemäße
Ausgestaltung besonders vorteilhaft ist.
Die Vertiefungen können als einzelne Bohrlöcher, Langlöcher
oder dergleichen ausgestaltet sein. Produktionstechnisch besonders einfach kann
jedoch vorgesehen sein, diese Vertiefungen zu einer durchgehenden Nut zusammenzufassen.
Dies ermöglicht in besonders wirtschaftlicher Weise die Verwendung von entsprechenden
Profilen, die an der Haltekonstruktion befestigt sind und die einen Schenkel aufweisen,
der sich in die Vertiefung der Fassadenplatte bzw. mehrerer Fassadenplatten erstreckt.
Beispielsweise können einfache, handelsübliche und preisgünstige
L-förmige Winkelprofile verwendet werden, die mit ihrem einen Schenkel an der
Haltekonstruktion befestigt sind und sich mit dem anderen Schenkel in die Nutförmige
Vertiefung der Fassadenplatte erstrecken. Durch die durchlaufende, nicht an bestimmte
Punkte gebundene Geometrie der Nut einerseits und des L-förmigen Winkelprofils
andererseits ist zwar einerseits eine gewünschte präzise seitliche Führung
der Fassadenplatte gegeben, in der höhenmäßigen Anbringung des Winkelprofils
bzw. der höhenmäßigen Ausrichtung der Fassadenplatte jedoch ein großer
Freiraum gegeben, so dass eine unkomplizierte und schnelle Montage unterstützt
wird.
Um thermische Ausdehnungen oder seismisch bedingte Erschütterungen
problemlos aufnehmen zu können, kann vorzugsweise lediglich eine einzige mit
Vertiefungen versehene Linie an der Rückseite der Fassadenplatte vorgesehen
sein, so dass zu beiden Seiten von dieser Linie die Fassadenplatte unter den vorgegebenen
Einflüssen frei arbeiten kann und sich beispielsweise ausdehnen kann, schwingen
kann oder dergleichen. Wenn die Linie mit den Vertiefungen nahe einer vertikalen
Kante verläuft, wird diese Kante als „mit Vertiefungen versehen" bezeichnet.
Ähnlich wie bei einem einseitig eingespannten Bauteil kann diese Kante der
Fassadenplatte als „Festlager" angesehen werden, während die gegenüberliegende
Kante als „Loslager" angesehen werden kann, welches zwar an der Haltekonstruktion
befestigt ist, aber aufgrund der oben erwähnten Toleranzen und Beweglichkeiten
bei dieser Befestigungsart arbeiten kann und den seismischen oder thermischen Bedingungen
entsprechen kann, so dass die Fassadenplatte sich beispielsweise ausdehnen oder
zusammenziehen kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der rein schematischen
Zeichnungen nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt
1 einen horizontalen Querschnitt durch die Eck-Ausbildung
einer Gebäudefassade,
2 einen horizontalen Querschnitt durch eine Säulen-
oder Stützenverkleidung, und
3 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Eck-Ausgestaltung
einer Fassadenkonstruktion.
In den Zeichnungen ist mit 1 jeweils eine Fassadenplatte
dargestellt, die an einer insgesamt mit 2 bezeichneten Haltekonstruktion
befestigt ist, wobei die Haltekonstruktion 2 ihrerseits an einem aus Übersichtlichkeitsgründen
nicht dargestellten Gebäude befestigt ist.
In 1 weist die Haltekonstruktion
2 einen am Gebäude festgelegten Eckwinkel 3 auf. Von dem
Eckwinkel 3 aus erstreckt sich ein Hohlprofil 4 mit etwa quadratischem
Querschnitt, wobei dieses Hohlprofil 4 aus einem einzigen oder aus zwei
separaten, etwa Z-förmigen Profilen gebildet sein kann. Das Hohlprofil
4 kann als durchgängiges Strangprofil ausgestaltet sein oder als eine
Vielzahl von im Abstand übereinander angeordneten Trägern, die jeweils
nur eine begrenzte Höhe von beispielsweise 5 cm oder 10 cm aufweisen. Eine
Distanzprofilanordnung ist insgesamt mit 5 angedeutet. In an sich bekannter Weise
dient ein Distanzprofil mit dämpfenden Werkstoffeigenschaften, z. B. aus EPDM,
zur schwingungsgedämpften Lagerung der Fassadenplatte 1 an der übrigen
Haltekonstruktion 2.
Am Hohlprofil sind Befestigungselemente 10 vorgesehen, die
insbesondere aus den 2 und 3
ersichtlich sind und in an sich bekannter Weise die Fassadenplatten 1 halten.
Sie sind z. B. als J-förmige oder U-förmige Halter ausgestaltet, welche
die Fassadenkanten umgreifen, indem sie sich z. B. unter die Fassadenplatten
1 erstrecken und in eine an der Plattenunterkante verlaufende Nut eingreifen.
Zusätzlich ist an der Haltekonstruktion 2 ein L-förmiges
Winkelprofil 6 vorgesehen, welches einerseits an der Haltekonstruktion
2 befestigt ist und sich andererseits mit den beiden Enden seiner beiden
Schenkel in jeweils eine Nut 7 jeweils einer Fassadenplatte 1
erstreckt, so dass diese beiden benachbarten Fassadenplatten 1 eine definierte,
über die gesamte Höhe der Fassadenplatte 1 gleich breite Fuge
zwischen sich ausbilden.
Wenn sich das Winkelprofil 6 über die Höhe der
dargestellten Fassadenplatten 1 auch zur nächst höheren bzw.
darunter angeordneten Fassadenplatte erstreckt, so wird auf die fluchtende Ausrichtung
der Fugen von übereinander angeordneten Fassadenplatten 1 durch diese
Konstruktion sichergestellt.
2 zeigt, dass die Fassadenplatten 1 nicht
nur an einer vertikalen Kante als Eckplatte ausgestaltet sein können, dass
also nicht nur eine vertikale Kante als Eckkante auf Gehrung geschnitten ist; vielmehr
kann bei kleinformatigen Fassaden, wie beispielsweise der Umhüllung einer Stützenkonstruktion,
vorgesehen sein, dass eine oder mehrere der verwendeten Fassadenplatten auf beiden
gegenüberliegenden vertikalen Kanten Eckkanten ausbilden.
Bei der in 1 dargestellten mittleren
Fassadenplatte 1 ist zudem vorgesehen, dass die Nut nicht nah benachbart
einer bestimmten Eckkante verläuft, sondern die Nut 7 verläuft
auf der Mitte der Fassadenplatte 1, so dass bei Geometrieänderungen
der Fassadenplatte 1, beispielsweise aufgrund von thermischen Einflüssen,
an beiden Fugen der Fassadenplatte 1 eine gleiche Veränderung der
Fugenbreite stattfinden wird und somit ein gleiches Fugenbild erzielt wird. Die
beiden in 1 seitlich dargestellten Fassadenplatten
1 sind demgegenüber ähnlich wie bei 1
gezeigt nahe einer einzigen Kante mit einer Nut 7 versehen.
3 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Eck-Ausbildung
der Gebäudefassade mit einer zu 1 unterschiedlich
ausgestalteten Haltekonstruktion 2, die u. a. einen Haltewinkel
8 aufweist, von dem aus sich ein mehrfach abgewinkelter Ausleger
9 erstreckt, der seinerseits die beiden Fassadenplatten 1 trägt.