Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Gewichtskennzeichnung eines
aus Glas, Porzellan oder einem anderen keramischen Material gefertigten Behältnisses
in Form eines Tellers, einer Schale oder dergleichen, insbesondere zur Aufnahme
von Nahrungs- und Genussmitteln.
Die Anbringung einer Kennzeichnung des Ist-Gewichts eines fertiggestellten
Behältnisses aus Glas, Porzellan oder einem anderen keramischen Material an
dem selben ist überall dort vonnöten, wo es darauf ankommt, das Gewicht
von auf oder in das Behältnis eingebrachten Gegenständen, insbesondere
im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel beispielsweise zu Abrechnungszwecken zu
bestimmen. In solchen Fällen muss das Gewicht des leeren Behältnisses
vom Gesamtgewicht abgezogen werden, um die genaue Menge an aufgebrachten Nahrungs-
und Genussmitteln oder anderen Gegenständen erfassen und beispielsweise deren
Abgabepreis berechnen zu können. Als Anwendungsbeispiel ist der Einsatz solcher
Behältnisse in großen Kantinen zu nennen. Dort kommen häufig automatische
Berechnungssysteme für den Speisepreis zum Einsatz, wobei sich der Preis nach
dem Gewicht der genommenen Speise berechnet. Üblicherweise ist an in solchen
Systemen verwendeten Behältnissen, insbesondere Tellern bodenseitig ein Barcode
angebracht, der in der Regel an der Kasse über eine entsprechende Leseeinrichtung
erfasst wird, so dass das Ist-Gewicht des Tellers bestimmt wird und von dem an der
Kasse ermittelten Gesamtgewicht abgezogen wird. Das Differenzgewicht ist dann Grundlage
für die Preisberechnung.
Üblicherweise ist die behältnisseitige Angabe des Ist-Gewichts
über den Barcode nur relativ ungenau, was seine Ursache darin hat, dass im
Stand der Technik der Barcode in einem Schiebebildverfahren auf das Behältnis
aufgedruckt wird. Zu unterschiedlichen Ist-Gewichten ist jeweils ein Schiebebild,
das einen Barcode abbildet, als Druckvorlage vorhanden, die entsprechend dem gemessenen
Behältnisgewicht aus einem Vorlagenmagazin manuell zu entnehmen ist und anschließend
in die Druckmaschine eingesetzt wird. Üblicherweise zeigen aber Behältnisse
wie beispielsweise Teller selbst innerhalb einer Charge keine identischen Ist-Gewichte,
vielmehr sind mitunter relativ beachtliche Schwankungsbreiten gegeben. Es ist rein
wirtschaftlich nicht möglich, jeden Teller separat zu verwiegen und zu jedem
Teller das jenige Schiebebild aus dem Magazin zu holen und einzulegen, das vom über
den Barcode codierten Gewicht dem real gemessenen Ist-Gewicht am nächsten kommt.
Im Übrigen ist üblicherweise nicht für jedes Ist-Gewicht eine genau
diesem zugeordnete Barcode-Vorlage vorhanden, vielmehr sind in der Regel nur zu
bestimmten Gewichten entsprechende Vorlagen vorhanden, wobei im Rahmen der Behältnisherstellung
versucht wird, möglichst nah an ein solches vorgegebenes Vorlagengewicht heranzukommen.
Es liegt damit auf der Hand, dass die Gewichtskennzeichnungen der einzelnen Behältnisse
in der Regel relativ große Differenzen zum realen Ist-Gewicht des Tellers oder
dergleichen aufweisen.
Dies ist in Systemen der eingangs genannten Art, wo solche Behältnisse
verwendet werden, beispielsweise im Bereich von Kantinen- oder Restaurationsbetrieben,
nachteilig, als aufgrund der ungenauen Behältnisgewichtsangabe die Preisberechnung
fehlerhaft erfolgt. Die Preisberechnung erfolgt üblicherweise zu Lasten des
Systembetreibers, nachdem in der Regel das über den Barcode codierte Gewicht
immer oberhalb des Ist-Gewichts liegt, da im umgekehrten Fall die Gewichtsberechnung
und daraus resultierend die Preisberechnung zu Lasten des Kunden ginge, was aber
keinesfalls gewünscht ist. Je größer also die sich ergebende Gewichtsdifferenz
zwischen Ist-Gewicht und codiertem Barcode-Gewicht, desto größer sind
die Nachteile für den Systembetreiber. Diese Differenzen und sich daraus ergebenden
Preisnachteile zu Lasten des Systembetreibers summieren sich und werden um so größer,
je mehr Behältnisse im System verwendet werden, je stärker also beispielsweise
die Kantine frequentiert ist etc.
Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein Verfahren anzugeben,
das eine möglichst genaue Ist-Gewichtskennzeichnung eines Behältnisses
ermöglicht.
Zur Lösung dieses Problems ist bei einem Verfahren der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Behältnis nach
seiner Fertigstellung zur Erfassung des Ist-Gewichts gewogen wird, wonach mittels
einer Recheneinrichtung ein das Ist-Gewicht codierender Barcode in Form von Barcodedaten
ermittelt wird, wonach die Barcodedaten einer Lasereinrichtung gegeben werden, mittels
der unter Verwendung eines Farbträgers der farbige Barcode auf das Behältnis
gelasert wird.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt mit besonderem
Vorteil die Ermittlung eines Ist-gewichtsgenauen Barcodes unter Verwendung einer
entsprechenden Recheneinrichtung, der das zuvor über eine geeignete Wiegeeinrichtung
so exakt wie möglich gemessene Ist-Gewicht gegeben wird. Die Behältnisauswiegung
kann beispielsweise auf ein Gramm genau erfolgen. Zu dem grammgenau ermittelten
Ist-Gewicht wird nun ein exakter, behältnisspezifischer Barcode über die
Recheneinrichtung in Form geeigneter elektronischer Barcodedaten ermittelt. Um nun
den so ermittelten, Ist-gewichtsgenauen Barcode aufbringen zu können, werden
die Barcodedaten an eine Lasereinrichtung gegeben, in der unter Verwendung
eines Farbträgers der Barcode abgebildet wird. Hierzu wird der Farbträger
mit dem Laserstrahl, der in Abhängigkeit der Barcodedaten zur Erzeugung des
entsprechenden Barcodes entsprechend angesteuert wird, beaufschlagt, so dass die
im Farbträger enthaltenen Farbpigmente auf dem Behältnis, beispielsweise
dem Tellerboden, appliziert werden können und der farbige, sich deutlich von
der Grundfarbe des Behältnisses unterscheidende Barcode erzeugt wird.
Das heißt, beim erfindungsgemäßen Verfahren wird nicht
mehr mit umständlichen Schiebebildvorlagen gearbeitet, sondern es erfolgt eine
exakte, gewichtsgenaue Barcodeermittlung und Barcodeaufbringung. Der aufgebrachte
Barcode gibt folglich exakt das ermittelte Ist-Gewicht wieder. Wird nun ein solches
Behältnis in den eingangs beschriebenen Kantinen- oder Restaurationsbetrieben
eingesetzt, kann das Gewicht aufgebrachter Gegenstände absolut exakt ermittelt
werden, etwaige Gewichts- oder Berechnungs- und Preisdifferenzen zu Lasten eines
Beteiligten werden mit besonderem Vorteil vermieden.
Die erfindungsgemäße Verfahrensweise lässt folglich
eine hoch genaue Tarierung des Behältnisses zu, wobei die Exaktheit abhängig
von der Genauigkeit der Behältnisauswiegung ist. Die Auswiegung sollte wie
beschrieben wenigstens auf ein Gramm genau erfolgen, das heißt, etwaige Kommastellen
werden entsprechend auf ein volles Gramm gerundet. Selbstverständlich sind
auch noch feinere Tarierungsstufen möglich.
In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass exakt tarierte, mit
einem Barcode versehene Behältnisse natürlich nicht nur in den beschriebenen
Kantinen- oder Restaurationsbetrieben eingesetzt werden können. Vielmehr können
sie überall dort Verwendung finden, wo auf ihnen aufgebrachte Gegenstände
ausgewogen werden sollen.
Zweckmäßig ist es nicht zuletzt zu Kontrollzwecken seitens
des Behältnisherstellers, wenn zusammen mit den Barcodedaten auch Ist-Gewichtsdaten
an die Lasereinrichtung gegeben werden, die neben dem Barcode auch das Ist-Gewicht
in Zahlenform auflasert. Das heißt, die Lasereinrichtung erhält in elektronischer
Form nicht nur die Barcodedaten, sondern auch entsprechende Ist-Gewichtsdaten, über
die der Laser, der den Farbträger beaufschlagt, gesteuert wird. Beispielsweise
kann das Zahlengewicht unterhalb des Barcodes appliziert werden.
Zur Rationalisierung des Verfahrens ist es zweckmäßig, wenn
das Ist-Gewicht mittels einer elektronischen Wiegeeinrichtung erfasst und von dieser
in Form von Ist-Gewichtsdaten automatisch an die Recheneinrichtung übergeben
wird, die die Daten dann umgehend zur Erzeugung des Barcodes beziehungsweise der
Barcodedaten verarbeitet. Von der Recheneinrichtung werden die Barcodedaten vorteilhaft
automatisch an die Lasereinrichtung übergeben, die dann umgehend mit dem Aufbringen
des Barcodes beginnen kann, sobald das zu kennzeichnende Behältnis, also beispielsweise
der Teller, in die Lasereinrichtung überführt wurde.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn ein zu wiegendes Behältnis
automatisch über eine Transporteinrichtung auf die Wiegeeinrichtung, nach dem
Wiegen von dieser zur Lasereinrichtung und/oder von dieser nach dem Kennzeichnen
abtransportiert wird. Werden alle Wegstrecken über eine Transporteinrichtung
bedient, kann ein vollautomatischer Transportbetrieb realisiert werden. Die Wiegeeinrichtung
ist beispielsweise eine bekannte Durchlaufwaage, mittels der ein Behältnis,
das über die Transporteinrichtung herangefördert und nach Einlaufen in
die Wiegeeinrichtung kurz gebremst wird, ausgewogen wird, wonach das Behältnis
zur Lasereinrichtung transportiert und gekennzeichnet wird. Auch hier kann es sich
bei der Transporteinrichtung um eine Durchlauftransporteinrichtung handeln, die
dann den Abtransport übernimmt. Denkbar ist es aber auch, nur Teilstrecken
mit einer Transporteinrichtung zu bedienen, beispielsweise nur den Transport von
der Wiegeeinrichtung zur Lasereinrichtung. Das Aufstellen beziehungsweise Abnehmen
erfolgt dann manuell.
Als Farbträger wird vorteilhaft ein mit einer bei Einwirken des
Laserstrahls auf dem Behältnis applizierbaren Farbschicht belegtes Trägerband
verwendet. Ein solches Trägerband wird mitunter auch Laserübertragungsfolie
zum Lasermarkieren genannt. Es zeichnet sich dadurch aus, dass auf einer Trägerfolie
eine Farbschicht enthaltend keramische Farbpigmente, Glasfritten und ein Energieabsorbermaterial
aufgebracht ist, die über eine Klebeschicht abgedeckt ist. Wird nun der Laserstrahl
appliziert, wird die Laserenergie in dem Absorbermaterial absorbiert, es heizt sich
auf Temperaturen bis ca. 2000°C auf. Mit der extremen Erwärmung schmelzen
die Glasfritten auf, es kommt zu einer Volumenvergrößerung. Aufgrund der
Klebeschichtabdeckung bildet sich innerhalb der Farbschicht bedingt durch die Volumenvergrößerung
ein relativ höher Druck. Bei Erreichen eines hinreichenden Drucks reißt
die Klebeschichtabdeckung auf, die lokal aufgeschmolzene flüssige Glasmasse
samt der an ihnen gebundenen Farbpigmente wird explosionsartig auf die nur ca. 0,5
mm beabstandete Behältnisoberfläche gespritzt. Da die Farbschicht und
mithin das Absorbermaterial nur lokal dort, wo der Laser einstrahlt, eine Energiezufuhr
erfährt, erwärmt sich auch nur dort das Absorbermaterial, nur die unmittelbar
in diesem Bereich vorhandenen Glasfritten schmelzen auf. Infolgedessen kann ein
sehr exaktes Barcodemuster appliziert werden.
Nachdem die Glasmasse im schmelzflüssigen Zustand vorliegt und
zusammen mit den gebundenen Farbsegmenten auf die Behältnisoberfläche
aufgebracht wird, kann eine extrem feste, dauerhafte Beschichtung erreicht werden,
da die Glassubstanz nach Abkühlen wieder in den glasartigen Zustand übergeht,
die Farbpigmente sind in der Glasmatrix fest eingebunden. Eine hohe Spülmaschinenfestigkeit
kann hierüber realisiert werden, ohne dass ein weiterer Schritt zur Abdeckung
des aufgelaserten Barcodes etc. vorzunehmen wäre.
Des Weiteren ist es zweckmäßig, wenn ein erfasstes Ist-Gewicht
zu Zwecken der Nachverfolgung auch archiviert wird, insbesondere durch Ausdrucken
oder auf einem Speichermedium. Wird beispielsweise über die elektronische Wiegeeinrichtung
das Ist-Gewicht bestimmt, kann es wie beschrieben zum einen in die Recheneinrichtung
gegeben werden, zum anderen beispielsweise auch an eine Druckereinrichtung, wo das
Ist-Gewicht zusammen mit gegebenenfalls weiteren Informationen zum Behältnis
(Herstellungstag, Herstellungscharge etc.) ausgedruckt wird. Auch eine Speicherung
auf einem Speichermedium wie Festplatte, CD-ROM oder dergleichen ist denkbar.
Weiterhin kann nach dem Aufbringen des Barcodes und gegebenenfalls
des Ist-Gewichts eine Kontrolle hinsichtlich der Erkennbarkeit des Barcodes und
gegebenenfalls des Ist-Gewichts erfolgen. Dieses kann rein optisch durch einen Mitarbeiter
erfolgen, es ist aber auch denkbar, dies automatisch vorzunehmen, gegebenenfalls
über einen integrierten Barcodelaser oder eine entsprechende Zahlenerfassungseinrichtung,
der oder die bevorzugt bereits in der Lasereinrichtung integriert sind und unmittelbar
nach dem Beenden des Laserbetriebs den Barcode erfassen. Es ist aber auch denkbar,
hierfür eine separate Einrichtung vorzusehen, auf die das fertige Behältnis
nach dem Laserkennzeichnen vorzugsweise automatisch aufgebracht wird. Mitunter kann
es vor der Kontrolle erforderlich sein, Farbrückstände durch Abwischen
oder dergleichen zu entfernen.
Neben dem Verfahren betrifft die Erfindung ferner eine Vorrichtung
zur Gewichtskennzeichnung eines aus Glas, Porzellan oder einem anderen keramischen
Material gefertigten Behältnisses in Form eines Tellers, einer Schale oder
dergleichen, insbesondere zur Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln, umfassend
eine Recheneinrichtung, ausgebildet zum Ermitteln eines das erfasste Ist-Gewicht
des fertiggestellten Behältnisses codierenden Barcodes in Form von Barcodedaten,
sowie eine Lasereinrichtung zum Erzeugen des farbigen Barcodes unter Verwendung
eines Farbträgers anhand der ihr gegebenen Barcodedaten.
Weiterhin kann mittels der Lasereinrichtung neben dem Barcode auch
das Ist-Gewicht in Zahlenform unter Verwendung von der Lasereinrichtung gegebenen
Ist-Gewichtsdaten aufbrinbar sein.
Zweckmäßigerweise ist eine elektronische Wiegeeinrichtung
vorgesehen, die mit der Recheneinrichtung zur Übertragung von Ist-Gewichtsdaten
zur Barcodeermittlung kommuniziert, wobei bevorzugt auch die Recheneinrichtung direkt
mit der Lasereinrichtung zur Übertragung der Barcodedaten und gegebenenfalls
der Ist-Gewichtsdaten kommuniziert. Hierüber kann ein schneller Datentransfer
realisiert werden, so dass insgesamt ein relativ hoher Wiege- und Kennzeichnungsdurchsatz
erreicht werden kann.
Zweckmäßigerweise ist eine Transporteinrichtung vorgesehen,
mittels der ein Behältnis automatisch von der Wiegeeinrichtung zur Lasereinrichtung
förderbar ist, wobei die Fördereinrichtung des Weiteren auch zum Fördern
eines Behältnisses zur Wiegeeinrichtung und/oder zum Abtransportieren eines
Behältnisses von der Lasereinrichtung vorgesehen sein kann. Der Transporteinrichtung
kann dabei am Eingang und/oder am Ausgang ein Magazin zugeordnet sein, aus dem zu
kennzeichnende Behältnisse entnehmbar oder in das gekennzeichnete Behältnisse
einbrinbar sind. Ein solches Magazin kann beispielsweise ein Stapelmagazin sein,
in dem die Behältnisse automatisch in eine Übergabeposition gefahren werden
können, wo sie auf die Transporteinrichtung über einen geeigneten Übernahmemechanismus
gebracht werden, wie umgekehrt am Ausgang ein entsprechendes Magazin mit einem Übergabemechanismus
zum Einbringen in entsprechende, beispielsweise vertikal förderbare Behältnisaufnahmen
vorgesehen sein kann.
Die Lasereinrichtung arbeitet bevorzugt mit einem Farbträger
in Form eines mit einer Farbschicht belegten Trägerbandes, welche Farbschicht
bei Einwirken des Laserstrahls in der oben beschriebenen Weise auf dem Behältnis
applizierbar ist.
Zu Archivierungszwecken ist des Weiteren der Wiegeeinrichtung oder
der Recheneinrichtung eine Druckeinrichtung oder eine Speichereinrichtung zum Erzeugen
eines das Ist-Gewicht wiedergebenden Ausdrucks oder zum Speichern des Ist-Gewichts
auf einem Speichermedium zugeordnet.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der
Zeichnungen. Dabei zeigen:
1 eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung, und
2 ein mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
beziehungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung gekennzeichnetes Behältnis
in Form eines Tellers, auf dessen Unterseite ein Barcode und ein Zahlengewicht aufgebracht
ist.
1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung
1, umfassend ein Magazin 2, in dem eine Vielzahl einzelner Aufnahmen
3 vorgesehen sind, auf denen jeweils ein mit Ist-Gewicht zu kennzeichnendes
Behältnis 4, hier in Form von Tellern, aufgebracht ist. Die Aufnahmen
3 können beispielsweise vertikal verfahrbar sein, so dass über
einen entsprechenden Übergabe- oder Entnahmemechanismus jeweils ein zu kennzeichnendes
Behältnis 4 entnommen und auf eine nachfolgend noch beschriebene Transporteinrichtung
übergeben werden kann. Im Prinzip ist es auch denkbar, die Transporteinrichtung
entsprechend höhenmäßig zu verstellen.
Als Alternative zum automatischen Magazinentnahmebetrieb ist ferner
ein manueller Betrieb denkbar, wobei hier auf einem Tisch oder Gestell
5 entsprechende Behältnisse 4 aufgestapelt sind, die von
einer Person manuell auf die Transporteinrichtung gegeben werden.
Die Transporteinrichtung 6 selbst ist in Form eines motorisch
angetriebenen Förderbandes dargestellt, es sind aber auch andere Transporteinrichtungen
in Form von angetriebenen Rollenförderern etc. denkbar. Sie müssen jedoch
so ausgeführt sein, dass eine Beschädigung der Behältnisse
4 vermieden wird.
Im gezeigten Beispiel wurde ein Behältnis 4a bereits
auf die Transporteinrichtung gebracht, sei es aus dem Magazin 2 oder durch
Entnahme vom Gestell 5. Ersichtlich ist das Behältnis 4a
umgekehrt auf die Transporteinrichtung 6 gelegt, so dass sein Boden
7 nach oben frei liegt. Die Transporteinrichtung 6, die in Richtung
des Pfeils fördert, transportiert das Behältnis 4a zunächst
zu einer elektronischen Wiegeeinrichtung 8, bei der es sich um eine Durchlaufwiegestation
handelt. Das Transportband 6 stoppt kurz mit Einlauf des Behältnisses
4a in der Wiegeeinrichtung 8, was beispielsweise über geeignete
Sensoren erfasst werden kann. In der Wiegeeinrichtung 8 wird nun beispielsweise
auf ein gerundetes Gramm genau das Ist-Gewicht des Behältnisses 4a
bestimmt. Die Ist-Gewichtsdaten werden einer Recheneinrichtung 9 gegeben,
die mit der elektronischen Wiegeeinrichtung 8 kommuniziert.
In der Recheneinrichtung 9 wird nun das Ist-Gewicht des Behältnisses
4a verarbeitet und darauf basierend ein gewichtsspezifischer und damit
behältnisspezifischer Barcode, der das Ist-Gewicht codiert, errechnet. Die
Recheneinrichtung 9 kommuniziert mit einer Lasereinrichtung 10,
umfassend eine Lasereinheit 11 sowie einen bandförmigen Farbträger
12 in Form einer Laserübertragungsfolie. Dieser bandförmige Farbträger
12 ist über eine geeignete Fördereinrichtung, hier Abspul- und
Aufwickelrollen 13, 14 bezüglich der Lasereinheit
11 bewegbar. Wird nun ein Behältnis, hier das vorab gewogene Behältnis
4a, weiter gefördert und unter die Lasereinrichtung 10 gebracht,
so wird zunächst ein neues, unverbrauchtes Stück des Farbträgers
12 bezüglich der Tellerunterseite positioniert und in einen definierten
Abstand zur Tellerunterseite fixiert, was beispielsweise über geeignete Niederhalter
oder Abstandshalter oder dergleichen erfolgen kann, die hier nicht näher dargestellt
sind. Der Abstand beträgt beispielsweise 0,5 mm. Anhand der von der Recheneinrichtung
9 ermittelten und an die Lasereinrichtung 10 beziehungsweise die
Lasereinheit 11 übertragenen Barcodedaten wird nun die Lasereinheit
11 so betrieben, dass der Laserstrahl 15 gemäß der abzubildenden
Barcodeform auf den Farbträger gestrahlt wird. Der Farbträger besteht
aus einer Trägerfolie, auf die eine Farbschicht enthaltend keramische Farbpigmente,
Glasfritten sowie ein Energieabsorbermaterial aufgebracht ist, die ihrerseits mit
einer Klebeschicht bedeckt ist. Die lokal eingetragene Laserenergie wird von dem
Absorbermaterial absorbiert, dieses erwärmt sich auf Temperaturen bis zu 2000°C.
Hierdurch bedingt schmelzen die Glasfritten auf, die flüssige Glasmasse vergrößert
hierbei ihr Volumen. Durch die Abdeckung mit der Kleberschicht stellt sich zwischen
Kleberschicht und Trägerfolie bedingt durch die Volumenvergrößerung
eine Druckerhöhung ein. Bei hinreichendem Druck reißt die Klebeschicht
auf, das lokal vorliegende schmelzflüssige Glasmaterial zusammen mit den in
ihm gebundenen Farbpigmenten wird explosionsartig auf die Bodenfläche
7 des Behältnisses 4a gespritzt. Die Lasereinheit
11 bestrahlt nun den bandförmigen Farbträger 12 in Abhängigkeit
der gegebenen Barcodedaten, das heißt der Laserstrahl 15 wandert entsprechend
der ihn steuernden Barcodedaten über den feststehenden Farbträger, so
dass der Barcode entsprechend appliziert wird. Die aufgespritzte, im Auftreffzeitpunkt
noch flüssige Glasmasse mit den eingebundenen Farbpigmenten erstarrt auf dem
Behältnisboden 7, so dass sich ein extrem fester, auch hohen Beanspruchungen
standhaltender Farbauftrag ergibt.
Neben den Barcodedaten überträgt die Recheneinrichtung
9 auch die seitens der Wiegeeinrichtung 4 ermittelten Ist-Gewichtsdaten
an die Lasereinrichtung 10, die diese Ist-Gewichtsdaten in Zahlenform zusätzlich
zum Barcode auf die Bodenseite 7 des Behältnisses 4a in der
oben beschriebenen Weise abbildet.
Nach der Aufbringung des Barcodes und gegebenenfalls des Zahlengewichts,
das sich in seiner Farbe je nach den verwendeten Farbpigmenten ausprägt, vornehmlich
aber schwarz ist, wird das gelaserte Behältnis 4a über die Transporteinrichtung
6 zu einer Reinigungseinrichtung 16 weitertransportiert,
bei der beispielsweise in einem automatischen Betrieb eine Reinigung des Behältnisbodens
7 erfolgt, beispielsweise durch Abwischen oder dergleichen. Hierüber
werden Farbreste, die nicht in die Glasmatrix der Glasmasse am Behältnisboden
7 eingebunden sind, entfernt werden können. Die Reinigungseinrichtung
16 ist optional und kann gegebenenfalls entfallen oder durch eine manuelle
Reinigung bei nachfolgender optischer Sichtkontrolle ersetzt werden.
Anschließend erfolgt ein Weitertransport des Behältnisses
4a zu einer Kontrolleinrichtung 17, beispielsweise einem Barcodeleser
oder dergleichen, in der der aufgebrachte Barcode hinsichtlich seiner Lesbarkeit
überprüft wird. Ferner ist die Kontrolleinrichtung 17 beispielsweise
zum Lesen der aufgebrachten Zahlen ausgebildet, so dass auch diese überprüft
werden können. Die Kontrolleinrichtung 17 kommuniziert mit der Recheneinrichtung
9, so dass ein Abgleich der codierten Barcodedaten beziehungsweise des
Zahlengewichts mit den jeweils seitens der Recheneinrichtung 9 errechneten
Barcodedaten beziehungsweise den Ist-Gewichtsdaten erfolgen kann. Ergibt sich, dass
der Barcode oder die Zahlen nicht lesbar sind, oder sind diese falsch, kann eine
Fehlermeldung an der Recheneinrichtung 9 oder der Kontrolleinrichtung
17 ausgegeben werden. Die Kontrolle kann aber auch nur optisch durch eine
Person erfolgen.
Anschließend wird das Behältnis 4a beispielsweise
automatisiert in ein weiteres Magazin 18 überführt, wo ebenfalls
entsprechende Aufnahmen 19 für jeweils ein Behältnis
4 vorgesehen sind. Dieses Magazin kann entsprechend dem Magazin
2 ausgebildet sein. Alternativ kann auch hier eine manuelle Abnahme eines
Behältnisses von der Transporteinrichtung 6 und Übergabe auf
ein Gestell 20 erfolgen.
Wie 1 ferner zeigt, kommuniziert die
elektronische Wiegeeinrichtung 8 mit einer Druckeinrichtung 21
oder einem sonstigen Speichermedium, das zum Archivieren der Ist-Gewichtsdaten zu
Kontrollzwecken dient. Diese können beispielsweise zusammen mit Zusatzangaben
hinsichtlich der Chargennummer, des Herstellungsdatum etc. zusammen ausgedruckt
oder abgespeichert werden.
2 zeigt schließlich ein erfindungsgemäß
gekennzeichnetes Behältnis 4 in Form eines Tellers. Auf dem Tellerboden
7 ist im gezeigten Beispiel zum einen ein Barcode 22 über
die Lasereinrichtung 10 aufgebracht worden, daneben aber auch das Ist-Gewicht
in Form des Zahlengewichts 23, hier „0823", gleichbedeutend mit
einem Gewicht des Behältnisses 4 von 823 Gramm. Dieses Ist-Gewicht
ist auf ein gerundetes Gramm genau bestimmt worden.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Kennzeichnung nicht
nur auf die in den Figuren beschriebenen Behältnisse in Tellerform beschränkt
ist. Es ist selbstverständlich auch möglich, andere Porzellan- oder Keramikgegenstände
wie Untertassen, Tassen, Schüsseln, Schalen etc. zu kennzeichnen, auch entsprechende
Glasgegenstände können selbstverständlich hierüber gekennzeichnet
werden.