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Dokumentenidentifikation DE102006001559B4 27.12.2007
Titel Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers
Anmelder Schiller, Eduard, 84088 Neufahrn, DE
Erfinder Schiller, Eduard, 84088 Neufahrn, DE
Vertreter Puschmann & Borchert, 82041 Oberhaching
DE-Anmeldedatum 12.01.2006
DE-Aktenzeichen 102006001559
Offenlegungstag 19.07.2007
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 27.12.2007
Veröffentlichungstag im Patentblatt 27.12.2007
IPC-Hauptklasse B24D 15/10(2006.01)A, F, I, 20060112, B, H, DE
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers, umfassend einen Haltekörper (13) mit einer vielflächigen, polyederähnlichen Form und ein Schärfmedium. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der gesamte Haltekörper (13) aus einem als ein Schärfmedium wirkenden Werkstoff ausgebildet ist und dass der Haltekörper (13) einen in Bezug zur Dicke des Haltekörpers (13) sich verjüngenden Bereich (14) aufweist, dessen Endbereich als eine scharfkantige Schleiffläche ausgebildet ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers gemäß der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.

Die altbekannte Methode der Nassrasur wird laut Statistik als global häufigste Rasiermethode angewendet und wie folgt definiert: Sie dient im Allgemeinen zum sanften aber sauberen Entfernen von Haaren auf der menschlichen Haut, mit Hilfe scharfer Stahlklingen. Im Normalfall werden die im Durchschnitt 0,12 mm dicken Haare vorher mit einem Schmiermittel, meist Seifenschaum, aufgeweicht. Die erforderliche kinetische Schnittenergie wird mittels manueller Ziehbewegungen eines geeigneten Messerträgers zur Verfügung gestellt.

Alle heute gebräuchlichen und auf dem Markt angebotenen Nassrasur-Systeme der verschiedensten Hersteller beruhen grundsätzlich auf einem analogen Funktionsaufbau und einer ähnlichen Gestaltung. Die meist in einer Kunststoffplatte gestaffelt angeordneten und federnd gelagerten 1 bis 4 Schnittmesser bestehen im Kern aus sehr dünnem Kohlenstoffstahl, rostfreiem Stahl oder Sonderlegierungen von sehr geringer Dicke. Als zweite Veredelungsschicht wird zur Härteverbesserung der Klingen eine hochwertige Metalllegierung vorzugsweise aus Chrom oder Titan aufgebracht. Darüber hinaus besitzen moderne Rasierklingen als letzte die Schneidkante umhüllende Schicht Gleitüberzüge aus Kunststoffen der Gruppierung Fluorkohlenwasserstoffpolymere. Neueste Entwicklungen, bezeichnet als PowerClide-Klingen, basieren auf einer telomeren Beschichtung der Klingenoberfläche. Diese Beschichtungsmöglichkeit in Dicke von zirka einer molekularen Einzelschicht liefert dann die wichtigen speziellen Merkmale für die aktuellen Rasierapparate, die im umfassenden Zusammenwirken aller Einzelkomponenten eine komfortable und angenehme Rasur ermöglichen.

Die verwendeten Klingen in den gebräuchlichen Systemrasierern weisen eine Vielzahl von Attributen auf, die als Ergebnis eine zweckmäßige und erfolgreiche Rasur ermöglichen. Die Klingenmesser in den Systemmesserträgern sind auffällig dünn und deshalb außergewöhnlich scharf. Diese Klingen weisen einen Spitzenradius der Schneide von etwa 800 A und weniger auf, was ein Maßstab für die Schärfe dieser Klingen ist.

Der heutige hohe Standard der Nassrasurtechnik bei der Verwendung von Systemklingenapparaten beruht zu einem großen Teil auf dem zielgerichteten Konstruktionsprinzip derselben. Neben dem besonderem Metallaufbau beziehungsweise der Zusammensetzung ist vor allem die zuletzt aufgebrachte Schicht aus Kunststoff für den entscheidenden Vorteil dieser Systeme verantwortlich. Bei der Fertigung kommen vorzugsweise die Kunststoffe der Gruppe Polyfluorkohlenwasserstoffe und ähnliche zum Einsatz. Auch auf die Benutzung von perfluorierten Tensiden für die synthetische Beschichtung der Rasiermesser wird oftmals hingewiesen. Einige Hersteller bevorzugen die Anwendung von bewährten Alpha-Diamond Beschichtungen oder auch mit DLC Technologien hergestellte Klingen mit diamantähnlichen Attributen. Sehr geschätzt wird diese Oberflächenmodifizierung wegen brillanter thermischer und chemischer Stabilität und hervorragender Gleitfähigkeit. Bekanntlich sind laut den Herstellerangaben weiterer Produzenten die Rasierklingenschneidkanten speziell mit Polytetrafluorethylen (PTFE), im Handel zum Beispiel unter dem Namen TEFLON bekannt, beschichtet. Diese Klingen gewährleisten ebenfalls einen hervorragenden Rasierkomfort.

Der verhältnismäßig große technische Aufwand für die Herstellung dieser neuzeitlichen Geräte äußert sich aber in hohen Kosten für den Endverbraucher.

Die Mehrfachverwendung einer Rasierklingenträgerkassette ist grundsätzlich durch eine permanent materielle Abnutzung der Rasierklingenschneidkante begrenzt, wozu noch der variable Einfluss einer individuellen und subjektiven Schnittqualitätsbeurteilung durch den Anwender hinzukommt.

Es ist bekannt, dass es im Augenblick für den Anwender der im Handel angebotenen Rasiersysteme aller Hersteller und Systeme keine überzeugende und befriedigende Lösung zum Nachschärfen der Klingenpatronen gibt.

In der DE 196 45 592 C1 ist ein Verfahren zum Nachschärfen von Rasierklingen offenbart, bei dem mit Hilfe eines Magnetfeldes eine Verbesserung der Klingenschnittschärfe erzielt wird. Als nachteilig erweist sich hierbei, dass allein durch die magnetische Wechselwirkung eine ausreichende Nachschärfung der Klingen nicht gewährleistet ist.

Es ist weiterhin bekannt, die stumpfen Schneidkanten der Messer mit Hilfe von hin und hergehenden Schleifbewegungen an einem so genannten Lederabziehriemen, nachzuschärfen. Für die technisch hochentwickelten Rasierapparate ist dieses Verfahren leider nicht anwendbar.

Eine gattungsgemäße Vorrichtung zum Nachschärfen einer Rasierklinge ist in der US 1,889,630 offenbart. Die offenbarte Vorrichtung umfasst einen dünnflächig ausgebildeten Haltekörper und ein daran befestigtes Schärfmedium. Als nachteilig erweist sich hierbei, dass durch die dünnflächige Ausbildung des Haltekörpers eine griffsichere Handhabung der Nachschärfe-Vorrichtung nur bedingt möglich und dass aufgrund der dünnflächigen Ausbildung des Haltekörpers bei einem Nachschärfe-Vorgang u.U. ein versehentliches Lösen des eigentlichen Schärfmediums von dem Haltekörper auftreten kann, und somit beim Gebrauch der offenbarten Nachschärfe-Vorrichtung eine potenzielle Verletzungsgefahr nicht auszuschließen ist.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers gemäß der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art unter Vermeidung der genannten Nachteile derart weiter zu bilden, dass eine einfache, verletzungsfreie Handhabung und eine hohe Nachschärfgüte gewährleistet ist.

Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 in Verbindung mit seinen Oberbegriffsmerkmalen gelöst.

Die Unteransprüche bilden vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.

Der Haupteffekt des erfindungsgemäßen Schärfsystems ist folgender: Die ultra-dünnen Messer werden beim Gebrauch während des Schneidevorgangs umgebogen oder sogar beschädigt. Die Klingenkanten der Rasiermesser wiesen teilweise sogar mikroskopisch erkennbare Abbrüche des Materials auf. Der physikalische Schleifvorgang erzeugt eine ausreichende Kraft, die sich äußerst günstig auf die erwünschte Angleichung der Klingenmesser und auf die Aus- und Aufrichtung der Messerschnittkanten auswirkt. Durch die longitudinale Bewegung des Schärfmediums an den Schnittkanten der Klingen werden die Ausbrüche und Verbiegungen der hauchdünnen Klingen ausgeglichen.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung beinhaltet ein innovatives Konzept das sich wegen seiner unkomplizierten aber sinnvollen Gestaltung zum Nachschärfen aller käuflichen Rasiersysteme beliebiger Hersteller und verschiedenster Systeme eignet. Es können sowohl so genannte Women-Rasiergeräte wie auch Einmal-Rasiergeräte oder auch mehrfach verwendbare System-Rasiergeräte einer erfindungsgemäßen Nachschärfung unterzogen werden.

Eine relativ stumpfe Klinge hat interessanter Weise den Vorteil, dass trotz eines notwendigerweise höheren Anpressdruckes der Rasiermesser weniger Schnittverletzungen der Haut auftreten als mit einer scharfen Klinge. Allein dieser Tatbestand erhöht damit den Anreiz die Benutzungsdauer einer Klinge mittels Nachschärfen auszudehnen. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme steht damit außer Frage, vor allem wenn man den enorm hohen Kaufpreis von qualitativ exzellenten Rasierkassetten in Betracht zieht.

Um die Wirkungsweise eines mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung behandelten Systemrasierer in Extremsituationen abzuwägen, wurden mit langzeitig benutzten Messern Rasiertests ohne Gleitmittel jeglicher Art durchgeführt. Als eventuelle Wahlmöglichkeit bietet sich noch an ein so genanntes Preshave-Rasierwasser anzuwenden wodurch die Barthaare in rasiergünstige Position gebracht werden. Die gewissenhafte Auswertung dieser Untersuchung erlaubt die Annahme, dass es möglich ist, unter bestimmten Umständen mit nachgeschärften Klingenblöcken akzeptable bis teilweise sehr gute Rasierergebnisse zu erhalten. Die daraus resultierenden Rasiermöglichkeiten sind generell betrachtet von enormer Wichtigkeit. Entscheidend ist, dass die etwas geringere Schnittschärfe durch einen spezifisch bestimmbaren höheren Anpressdruck ausgeglichen wird, ohne das dies zu einer Verletzungsgefahr noch zu einer Hautirritation führt. Besonders die Hautspannung ist eine wichtige Einflussgröße für eine einwandfreie Rasur, deshalb sollte mit einer Hand die zu rasierende Hautfläche unter Spannung gehalten werden während die zweite Hand das Rasiermesser lenkt.

Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die Anzahl der Rasuren mit einer Messerpatrone signifikant gesteigert werden kann. Damit sind für den Benutzer des speziellen Schärfgerätes, wegen des Klingenrecyclings, spürbare finanzielle Vorteile verbunden. Eine erhebliche Einsparung von Ressourcen verschiedenster Art ist damit folgerichtig verbunden. Es besteht keine zwingende Notwendigkeit die erfindungsgemäße Klingenschärfung bereits nach der dritten bis fünften Rasur anzuwenden. Es ist aber sinnvoll, rechtzeitig damit zu beginnen.

Als besonders vorteilhaft erweist sich die Ausbildung des Haltekörpers aus Teflon (PTFE). Dieses Schärfmedium zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es weitgehend kompatibel mit den obersten Materialschichten der meisten Messerklingen ist. Die Verwendung von Teflon hat den Effekt, dass durch die longitudinale Bewegung des Schärfmediums an den Schnittkanten nicht nur die Ausbrüche und Verbindungen der hauchdünnen Klingen ausgeglichen werden, sondern auch Teflon auf die Klingenschnittkante appliziert wird, d. h., dass während des mechanischen Schärfvorgangs eine Ergänzung der ursprünglichen Gleitschicht auf den Klingen bewirkt wird.

Als zukünftige Alternative zur manuellen Tätigkeit des Nachschärfens ist daran gedacht den rein mechanischen Bewegungsablauf beim Schärfen der Klingen mit einer elektromotorischen Kraft zu erzeugen. Als Schärfmedium sind die erfindungsgemäß erwähnten Materialien einzusetzen. Im Falle der Verwendung von Elektroenergie kann die Konstruktion so gestaltet sein, dass entweder das Schärfmedium oder das Rasiergerät selbst die Schärfbewegung ausführt. Als weitere Konstruktionsvariante kommt, speziell bei der Verwendung von Kunststoffen als Schärfmedium, die Möglichkeit in Betracht, beschichtete, rotierende Walzenkörper, für den elektrisch gesteuerten Schärfablauf einzusetzen.

An Hand der Zeichnungen 1 und 2 wird der Gebrauch und die teils empirisch gewonnenen Größenwerte der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgezeigt.

In der Zeichnung 1 ist der vielflächige Schleifkörper in allen Ansichten maßstabsgerecht dargestellt.

Der Zeichnung 2 obliegt es, den Gebrauch des Schleifkörpers zu erläutern.

Das zu schärfende Rasiergerät wird unmittelbar mit einer Hand festgehalten, und zwar zwischen Daumen und gestrecktem Zeigefinger, während mit der anderen Hand das Schärfgerät inklusive dem Schärfmedium von oben auf den Klingenträger so aufgesetzt wird, dass die Kante des Schärfmediums (9) auf den Rasiermesserschnittkanten (5 bis 7) aufliegt, und dann unter leichtem Druck in Längsrichtung (8) einige Male hin und her bewegt wird.

Der Haltekörper ist als ein griffgünstiger handlicher Körper, in Gestalt eines vielflächigen Polyeders ausgebildet, der das Schärfmedium integriert enthält.

Selbstverständlich besteht eine unbeschränkte und schnelle Einsatzmöglichkeit sowohl bei Einklingenrasierern wie auch bei den bekannten Mehrfachklingengeräten.

Von entscheidender Bedeutung ist, dass während des Schärfvorgangs die Messerklingen aus den vorhandenen Klingenkörpern nicht ausgebaut beziehungsweise berührt werden müssen. Damit ist auch ausgeschlossen dass man sich beim jederzeit durchführbaren Nachschärfvorgang verletzten kann. Die überraschend einfache aber wirkungsvolle Art der physikalischen Bewegungsvorgänge beim Ablauf eines Schärfungszyklus ist der Grund dafür.

Als ein besonderer Pluspunkt ist die Möglichkeit, die Messerschneiden mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch jederzeit während einer Rasur zu einem beliebigen Zeitpunkt abzuziehen, zu sehen. Dabei kann der Anwender gefühlsmäßig selbst entscheiden mit welcher Frequenz die Bewegungen durchgeführt werden und ob mit oder ohne Wasser nachgeschärft werden soll. Gleichfalls ist es durchführbar, dass der Rasierende die parallel zu den Schneidkanten auszuführenden Schärfbewegungen bereits vor Beginn der Rasur, also im trockenen Zustand ohne besondere Probleme ausführen kann.

Der Effekt ist in jedem Fall eine Glättung und Ausrichtung der Messer, das heißt eine physikalisch zustande gekommene Aufrichtung der Messerschneidkante. Man beachte die Doppelwirkung, denn neben einer Begradigung der Schnittkante erfährt die oberste Gleitschicht eine absolut vorteilhafte Materialergänzung, dank des Schärfmediums Teflon.

Die als Schärfmedium genannten Kunststoffe der Klasse Polyhalogenolefine zu denen auch PTFE gerechnet wird, besitzen hervorragende Eigenschaften, unter anderem auf Grund eines äußerst geringen Reibungskoeffizienten.

Deshalb tritt beim Schärfvorgang mit diesem Material speziell beim Übergang von Stillstand in Bewegung, das heißt bei der Geschwindigkeit gleich Null, kein feststellbares Rucken auf.

Als unschätzbare Vorteile für die Verwendung dieser Kunststoffe erweisen sich folgende materialspezifisch außergewöhnlichen Eigenschaften wie zum Beispiel antihaftend, unzerbrechlich, physiologisch unbedenklich, geruchs- und geschmacksneutral, unbrennbar, licht- und witterungsbeständig, universell chemikalienbeständig und thermisch dauerbelastbar in den Temperaturbereichen von –200 Grad Celsius bis +260 Grad Celsius.

Zur weiteren entscheidenden Verbesserung des Nachschärfvorganges trägt die Verwendung einer hautsympathischen öl- oder fetthaltigen Substanz bei. Zum Beispiel könnte Vaseline dafür geeignet sein. Von Vorteil ist es weiter, gesundheitsförderliche, hautfreundliche Naturstoffe in diese Substanzen einzubringen. Zum Beispiel kommen hier Ringelblumen-Öl, Aloevera-Öl, Mandel-Öl, Argan-Öl, Jojoba-Öl, Arnika-Öl, Beinwell-Öl oder andere auf die Qualität bezogen mindestens gleichwertige Öle in Frage. Damit erreicht man einen Doppeleffekt, der sich durch eine außerordentlich hohe Gleitfähigkeit der Rasierklingen auszeichnet und dabei gleichzeitig eine wirkungsvolle Hautpflege bewirkt.

Denkbar ist auch ein Aufbringen von Olivenöl auf das Schärfmedium (14). Der Vorteil von Olivenöl ist, dass es einen hohen Anteil des Vitamins E enthält und außerdem noch phenolische Verbindungen aufweist. Diese Bestandteile bilden die Basis für eine hohe hautpflegende Wirkung, die trockene und empfindliche Hautpartien sanft mit Fett und Feuchtigkeit versorgt. Die Nachhaltigkeit der Wirkung wird durch den Zusatz von Johanniskrautöl noch merklich erhöht. Das Johanniskrautöl wirkt vor allem durch den Inhaltsstoff Hyperforin, der antibakterielle, entzündungshemmende Eigenschaften aufweißt. Beide Grundbestandteile garantieren somit eine besonders hautfreundliche Wohlfühlrasur. Der sowieso ausgezeichnete Reibungsfaktor des PTFE Kunststoffes wird durch die Anwendung von Olivenöl nochmals bedeutsam verbessert.

Lediglich der Vollständigkeit halber sei nochmals darauf hingewiesen, dass auch zu Beginn einer Rasur, also mit trockenen Messern, nachgeschliffen werden kann. Dies ist leicht möglich weil das Schleifmedium aus PTFE einen idealen Reibungskoeffizienten aufweist. Selbst während der Rasur besteht noch jederzeit die Möglichkeit, mit minimalem Aufwand beliebig oft nachzuschärfen. Unterstützen kann man den Schärfvorgang, indem man den Messerkopf mit Wasser beliebiger Temperatur befeuchtet. Das Schärfmedium kann während des Schärfens eventuell auch mit einem üblichen Rasierschaum oder mit einem hautsympathischen Duftrasierwasser, kontaktiert werden.

Durch langzeitig angelegte und umfangreiche Testreihen, wobei die verschiedenen Einflussgrößen wie Haardicke, Haarhärte, Haardichte, Einseifart, Einseifzeit, Hautirritation berücksichtigt wurden und Rasiergeräte sowie Rasiersysteme der verschiedenen Hersteller zur Anwendung kamen, konnte eine eindeutige positive Ergebnisresonanz hinsichtlich der Benutzung der erfindungsgemäßen Methode und Vorrichtung festgestellt werden. Die von allen Herstellern prognostizierte Benutzungsdauer der Klingen wird bei Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens deutlich übertroffen. Wichtig ist auch, dass diese erfindungsgemäße Schärfmethode problemlos von einem Rechtshänder wie auch von einem Linkshänder ausgeführt werden kann. Die Standzeit beziehungsweise die Verwendbarkeitsdauer einer Systemrasierklingenkassette wird aber grundsätzlich immer beeinflusst durch das persönliche und emotionale Empfinden der rasierenden Person.


Anspruch[de]
Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers, umfassend einen Haltekörper (13) mit einer vielflächigen, polyederähnlichen Form und ein Schärfmedium, dadurch gekennzeichnet, dass der gesamte Haltekörper (13) aus einem als ein Schärfmedium wirkenden Werkstoff ausgebildet ist und dass der Haltekörper (13) einen in Bezug zur Dicke des Haltekörpers (13) sich verjüngenden Bereich (14) aufweist, dessen Endbereich als eine scharfkantige Schleiffläche ausgebildet ist. Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltekörper (13) keilförmig ausgebildet ist. Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers nach den Patentansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltekörper (13) aus einem Kunststoff, insbesondere Polytetrafluorethylen (PTFE), Perfluorethylenpropylen (FEP), Ethylenetrafluorethylen (ETFE), Ethylenchlortrifluorethylen (ECTFE), Polyvinylfluorid (PVF), Polyphenylensulfid (PPS), Polyetheresterketon (PEEK), Polypropylen (PP), Polyamid (PA), Polystyrol (PS) oder Polymethylmethacrylat (PMMA), besteht. Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers nach den Patentansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltekörper (13) im Bereich (14) mit einem Materialzusatz, insbesondere aus Glas, Stahl, Hartmetall, Diamant oder Titan, versetzt ist. Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers nach den Patentansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltekörper (13) aus einem ferro-magnetischen Werkstoff besteht. Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers nach den Patentansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltekörper (13) aus einem natürlich vorkommenden oder künstlich erzeugten Abziehstein besteht. Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers nach den Patentansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltekörper (13) aus Leder besteht. Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen eines Nassrasierers nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltekörper (13) oder der Nassrasierer (1) zur Erzeugung einer Schärfbewegung mittels eines elektromotorischen Antriebs bewegbar ist.






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