Die Erfindung betrifft eine Freisprecheinrichtung für einen mit
einem Sicherheitsgurt versehenen Sitz gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruch
1.
Zur Steigerung von Verkehrssicherheit und Fahrkomfort kommen in modernen
Kraftfahrzeugen zunehmend Freisprecheinrichtungen zum Einsatz, mittels welcher Personen
über geeignete Kommunikationsanlagen mit außerhalb des Fahrzeuges befindlichen
Gesprächspartnern kommunizieren oder im Fahrzeug befindliche befindlichen Systemen
sprachbedienen können.
Hierzu werden in der Regel eine Mikrofon- und eine Lautsprechereinheit
auf eine Person hin ausgerichtet, so dass sie diese nutzen kann, ohne sie in der
Hand halten zu müssen.
Insbesondere bei hohen Geräuschpegeln im Umfeld einer Person
der eine Freisprecheinrichtung zugeordnet ist, beispielsweise in Arbeitsmaschinen
oder bei der Fahrt in einem Kraftfahrzeug mit offenem Verdeck, treten bei der Kommunikation
häufig Probleme bei der Übertragung der akustischen Signale zur Mikrofoneinheit
oder von der Lautsprechereinheit der Freisprecheinrichtung auf. Um die insbesondere
durch Umfeldgeräusche verursachten Kommunikationsstörungen zu verringern
bietet es sich an, die Wege zwischen dem Mund bzw. Ohr einer kommunizierenden Person
und den Mikrofon- bzw. Lautsprechereinheiten der Freisprecheinrichtung möglichst
kurz zu gestalten.
Um dies zu erreichen werden in der deutschen Patentschrift
DE 100 33 985 B4 und der deutschen
Offenlegungsschrift DE 100 54 118 A1
mit einem Sicherheitsgurt eines Kraftfahrzeuges in Verbindung stehende Freisprecheinrichtungen
beschrieben, bei welchen eine Mikrofoneinheit und eine Lautsprechereinheit umfassende
Akustikeinheiten aufweisen. Die Akustikeinheit ist an dem Umlenkwinkel oder dem
Beschlag der Umlenkung des Sicherheitsgurtes eines Sitzes an der Seitenwand des
Kraftfahrzeuges befestigt. Die Akustikeinheit überlappt den Sicherheitsgurt
hülsenförmig, so dass dieser frei unter der Akustikeinheit laufen kann.
Die Akustikeinheit ist dabei zweiteilig ausgeführt, wobei der obere Teil einen
Lautsprecher umfasst, während der untere gegenüber dem oberen Teil verschiebbare
Teil eine Mikrofoneinheit umfasst. Hierdurch befindet sich der Lautsprecher der
Freisprecheinrichtung an einer fixen, in der Nähre des Ohres einer auf dem
Fahrzeugsitz angegurteten Person befindlichen Position, während sich die Mikrofoneinheit
entlang des Laufes des Sicherheitsgurtes in die Nähe des Mundes der Person
verschieben lässt.
In der Offenlegungsschrift US 2003/0107210 A1 wird eine Freisprecheinrichtung
aufgezeigt, bei der ein mobiles Kommunikationsgerät mittels einer Clip-Verbindung
in der Nähe des Mundes eines Fahrzeugführers an dessen Sicherheitsgurt
lösbar angebracht werden kann. Auf diese Weise wird ein direktes Einsprechen
in ein in dem Kommunikationsgerät integriertes Mikrofon möglich. Über
eine vorzugsweise in den Sicherheitsgurt eingewobene Verbindungsleitung steht ein
am Ohr des Fahrers anbringbarer Lautsprecher (Ohrhörer) mit dem Kommunikationsgerät
in Verbindung, so dass die akustischen Ausgaben des Gerätes direkt dem Fahrzeugführer
zugeleitet werden.
Um das Mikrofon der Freisprecheinrichtung noch näher an den Mund
der sich auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Person heranzubringen wird in der japanischen
Offenlegungsschrift JP 10-035409 A1 ein auf einem Sicherheitsgurt verankertes Akustikelement
einer Freisprecheinrichtung aufgezeigt, dessen Mikrofon als Schwanenhalsmikrofon
ausgeführt ist. Auf diese Weise wird zwar das Mikrofon in eine bessere Position
in Bezug auf den Mund der sich auf den Sitz befindlichen Person gebracht, wird der
Sicherheitsgurt jedoch nicht genutzt und findet sich in seiner aufgerollten Situation,
so steht das Mikrofon den Freiraum behindernd in den Raum.
Ausgehend hiervon ist es die Aufgabe der Erfindung eine Freisprecheinrichtung
zu schaffen, welche optimal an die Position von Mund und Ohr einer sich auf dem
Sitz eines Fahrzeuges befindlichen Person gebracht werden kann, ohne deren Bewegungsfreiheit
zu behindern.
Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung werden
durch die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche beschrieben.
Die Freisprecheinrichtung für einen mit einem Sicherheitsgurt
versehenen Sitz eines Fahrzeuges umfasst wenigstens ein Mikrofon (3) und
einen Lautsprecher (4), welche in einem Gehäuse befindlich als eine
Akustikeinheit (1) ausgebildet sind. Diese Akustikeinheit (1)
ist verschiebbar auf dem Sicherheitsgurt (2) angeordnet. Dabei steht die
Akustikeinheit (1) so mit dem Sicherheitsgurt (2) in Verbindung,
dass sich ihre Position in Bezug auf den Mund (5) bzw. das Ohr (6)
einer sich auf dem Sitz (7) befindlichen Person bei Anlegen bzw. Ablegen
des Sicherheitsgurtes (2) verändert. Die Akustikeinheit (1)
weist eine Aktivposition auf, bei welcher sich die in der Akustikeinheit (1)
enthaltenen Elemente (3,4) der Freisprecheinrichtung in der Nähe
von Mund (5) bzw.
Ohr (6) einer sich auf dem Sitz (7) befindlichen
Person befinden. Des Weiteren weist die Akustikeinheit (1) eine Passivposition
auf, bei welcher sie sich die in der Akustikeinheit (1)
enthaltenen Elemente (3, 4) der Freisprecheinrichtung in einer
gegenüber der Aktivposition entfernteren Stellung von Mund (5) bzw.
Ohr (6) befinden. In erfinderischer Weise ist dabei die Akustikeinheit
(1) über ein Gelenk (8) und eine variable Stützkonstruktion
(9) mit dem Sicherheitsgurt (2) gekoppelt. In besonderer Weise
wird dabei einerseits die Akustikeinheit (1) in ihrer Aktivposition durch
die variable Stützkonstruktion (9) unter einem Winkel (&agr;, &bgr;)
gegenüber dem Sicherheitsgurt auslenkt. Während die Akustikeinheit (1)
andererseits in ihrer Passivposition im Wesentlichen am Sicherheitsgurt (2)
anliegt.
In vorteilhafter Weise wird hierdurch erreicht, dass die akustischen
Elemente (3, 4) der Freisprecheinrichtung in der Aktivposition
der Akustikeinheit (1) sehr nahe an Mund (5) und Ohr (6)
einer sich auf den Sitz (7) befindlichen Person positioniert werden, während
sich die Akustikeinheit (1) in ihrer Passivposition kaum vom Sicherheitsgurt
(2) abhebt und somit nicht störend in den Freiraum hineinragt und
sich optisch unauffällig der Innenraumgestaltung des Fahrzeuges anpasst.
Nachfolgend wird die Erfindung mit Hilfe von Figuren im Detail erläutert.
Dabei zeigt
1 eine mit einer erfindungsgemäßen Freisprecheinrichtung
versehene Sicherheitsgurt/Sitz-Kombination in einem Fahrzeug in Draufsicht;
2 die Akustikeinheit (1) in ihrer Aktivposition
in Seitenansicht entlang der Längsausdehnung des Sicherheitsgurtes (2);
3 die Akustikeinheit (1) in ihrer Aktivposition
in Seitenansicht entlang der Querausdehnung des Sicherheitsgurtes (2).
Die 1 zeigt eine Sicherheitsgurt/Sitz-Kombination
in einem Fahrzeug mit einem Sitz (7) und dem zugehörigen Sicherheitsgurt
(2) der über eine Umlenkung oder einen Beschlag mit dem Rahmen (12)
des Fahrzeuges in Verbindung steht. Auf den Sicherheitsgurt (2) gekoppelt
findet sich einem einer Freisprecheinrichtung zugeordnete Akustikeinheit (1),
welche wenigstens ein Mikrofon (3) und einen Lautsprecher (4)
umfasst. Die Akustikeinheit (1) bewegt sich bei An- und Ablegen des Sicherheitsgurtes
(2) entlang der angedeuteten Bahn V. Im Bereich des Umlenkpunktes bzw.
Beschlages des Sicherheitsgurtes findet sich eine Aufnahme (11), welche
die Akustikeinheit (1) aufnimmt, wenn sich diese in ihrer Passivposition
befindet.
Die Akustikeinheit (1) steht mit einer Führung mit dem
Sicherheitsgurt (2), beispielsweise über den Sicherheitsgurt (2)
umgreifende Wangen, so in Verbindung, dass Sicherheitsgurt (2) beim Auf-
und Abrollen nicht behindert wird. Auf dem Sicherheitsgurt findet sich jedoch ein
Mitnehmer, welcher so positioniert werden kann, dass er die Akustikeinheit (1)
bei Anlegen des Gurtes auf eine vordefinierte Position auf dem Brustkorb der im
Sitz (7) befindlichen Person mitnimmt, so dass sie sich dort in ihrer Aktivposition
befindet. Bei Ablegen des Sicherheitsgurtes wird die Akustikeinheit (1)
sodann wieder bis zu ihrer Ausgangsposition (Passivposition) zurücktransportiert.
In besonders vorteilhafter Weise ruht die Akustikeinheit (1)
in ihrer Passivposition in einer Aufnahme (11), welche über den Umlenkwinkel
oder den Beschlag der Gurtumlenkung mit dem Rahmen (12) des Fahrzeuges
in Verbindung steht. Dabei kann in gewinnbringender Weise die Aufnahme (11)
so gestaltet sein, dass ein in der Akustikeinheit (1) befindlicher Energiespeicher
über die Aufnahme (11) mit einer Stromversorgung in Verbindung steht.
Über diese Verbindung kann sodann der Energiespeicher, während des Ruhens
der Akustikeinheit (1) in deren Passivposition mit Energie versorgt und
somit geladen werden.
In der 2 wird schematisch eine möglich
Ausgestaltung der Akustikeinheit (1) in ihrer Aktivposition in Seitenansicht
entlang der Längsausdehnung des Sicherheitsgurtes (2) aufgezeigt.
Die Akustikeinheit ist hierbei in zwei Teileinheiten (1a, 1b)
gegliedert. Dabei bleibt eine der Teileinheiten (1a), beispielsweise eine
Halteschiene, mit dem Sicherheitsgurt (2) verbunden, während die andere
Teileinheit (1b) über ein Gelenk (8) mittels einer variablen
Stützkonstruktion (9) unter einem Winkel &agr; in Bezug auf den
Längsverlauf des Sicherheitsgurtes (2) hin ausgelenkt wird. Auf diese
Weise wird erreicht, dass die in der Akustikeinheit (1) enthaltenen Mikrofone
(3) und Lautsprecher (4) von der Auflage des Sicherheitsgurtes
(2) am Körper weg hin zu dem Mund (5) bzw. Ohr (6)
einer auf dem Sitz (7) befindlichen Person positioniert werden.
Die 3 zeigt schematisch eine zu
2 alternative Ausgestaltung der Erfindung. Da der Sicherheitsgurt
(2) flach auf der Brust einer sich auf dem Sitz (7) befindlichen
Person aufliegt, ist es von Vorteil, wenn die Akustikeinheit (1) in ihrer
Aktivposition mittels der variablen Stützkonstruktion (9) unter einem
Winkel &bgr; in Bezug auf den Querverlauf des Sicherheitsgurtes (2) hin
ausgelenkt wird. Hierdurch wird eine verbesserte Ausrichtung der Mikrofone (3)
und Lautsprecher (4) erreicht.
Selbstverständlich ist es gleichsam auch denkbar die die in den
2 und 3 aufgezeigten Auslenkungen
um die Winkel &agr; und &bgr; in einer Ausgestaltung der Akustikeinheit (1)
miteinander zu kombinieren, so dass sich die jeweiligen Vorteile einander ergänzen.
Eine weitere Verbesserung der akustischen Eigenschaften der Akustikeinheit
(1) lässt sich durch den Einsatz von richtungsselektiven Lautsprechern
(4) und Mikrofonen (3) erzielen. Gleichzeitig ergibt sich hierdurch
auch noch eine verbesserte Entkopplung der akustischen Signalwege im Freiraum zwischen
Akustikeinheit (1) und dem Kopf der im Sitz (7) befindlichen Person.
Um eine noch bessere Anpassung der Akustikeinheit (1) an
die im Sitz (7) befindliche Person zu erreichen, kann die Akustikeinheit
teleskopierbar ausgeführt werden. Dabei wird das Gehäuse der Akustikeinheit
(1) aus wenigstens 2 ineinander, entlang der Längsausdehnung des Sicherheitsgurtes
(2) verschiebbare Teile gefertigt. Wird nun eines dieser Teilabschnitte
mit einem Mikrofon (3) und der andere Teilabschnitt mit einem Lautsprecher
(4) versehen, so lassen sich die Positionen dieser akustischen Elemente
optimal an die Abmessungen des Kopfes der sich auf dem Sitz (7) befindlichen
Person adaptieren. Des Weiteren wäre es denkbar die Akustikeinheit (1)
und/oder die Aufnahme (11) so zu gestalten, dass sich die beiden teleskopierbaren
Teilabschnitte der Akustikeinheit bei deren Positionierung in der Passivposition
ineinander schieben, so dass dies zu einer Verringerung des Bauraums und somit zu
einer reduzierten Behinderung der Bewegungsfreiheit führt.
Da sich die Akustikeinheit (1) in ihrer Aktivposition vom
Sicherheitsgurt (2) abhebt, ist sie auch leicht greifbar, so dass es sich
anbietet, die Akustikeinheit (1) kompakt mit einem Schalter (10)
zu versehen, mittels welchem die Freisprecheinheit aktiviert und deaktiviert werden
kann.
Die in der Akustikeinheit (1) integrierten akustischen Elemente
(3, 4) sind selbstverständlich nicht auf eine Verwendung
im Rahmen einer Freisprecheinrichtung beschränkt, sondern können gleichsam
auch Elemente einer Insassenkommunikationsanlage oder fahrzeuginternen Audiosystems
(CD-Player, Radio, I-Pod) bilden.