Die Erfindung betrifft ein Verfahren, eine Anordnung und eine Einrichtung
zur Übermittlung von Informationen zwischen einer zentralen und zumindest einer
dezentralen Einheit in einem Kommunikationsnetz.
In aktuellen Kommunikationsnetzen werden von den Nutzern zunehmend
höhere Datenübertragungsraten gewünscht. Übertragungsverfahren,
die hohe Übertragungsraten auch in den Teilnehmeranschlussnetzen (Access-Networks)
eines Kommunikationsnetzes bereitstellen können, sind beispielsweise Verfahren,
die nach dem xDSL-Verfahren arbeiten. Mit Hilfe dieser Übertragungsverfahren
können die Betreiber von Kommunikationsnetzen ihren Kunden auch breitbandige
Anschlüsse beispielsweise an das Internet anbieten, mittels derer die Teilnehmer
zahlreiche Anwendungen oder Applikationen zunehmend einfacher und schneller nutzen
können. Ein Beispiel für eine derartige datenintensive Anwendung, für
die hohe Übertragungsraten benötigt werden, ist etwa die Übertragung
von Video-Dateien über das Internet.
Ausführungsarten des oben erwähnten xDSL-Verfahrens sind
beispielsweise das so genannte VDSL-Verfahren ("Very high speed Digital Subscriber
Line") und das VDSL2-Verfahren. Dabei werden bei VDSL auf der herkömmlichen
Telefonleitung zwischen amtseitiger erster Vermittlungsstelle (zumeist ein so genannter
"DSLAM" – "digital subscriber line access multiplexer") und Teilnehmeranschluss
Übertragungsraten von 13 MBit/s bis 55 MBit/s im Downstream (von der Vermittlungsstelle
zum Teilnehmer) und im Upstream (vom Teilnehmer zur Vermittlungsstelle) Übertragungsgeschwindigkeiten
zwischen 1,5 MBit/s und 15 MBit/s erreicht. Mit VDSL2 lassen sich sogar Übertragungsgeschwindigkeiten
von bis zu 100 MBit/s (Downstream und Upstream) erzielen. Die Übertragung der
Informationen oder Daten erfolgt dabei nach dem so genannten "Frequenzgetrenntlage-Verfahren",
d.h. nach einem Verfahren bei dem die Frequenzbänder für Downstream und
Upstream getrennt sind. So sind bei VDSL grundsätzlich beispielsweise jeweils
zwei Downstream- und zwei Upstream-Frequenzbänder vorgesehen, die sich insgesamt
über das Frequenzspektrum von 135 kHz bis 12 MHz erstrecken. Bei VDSL2 werden
für Downwstream und Upstream derzeit jeweils bis zu drei Frequenzbänder
verwendet, die sich zusätzlich zu dem bei VDSL genutzten Spektrum noch über
die Frequenzen von 12 MHz bis 30 MHz verteilen.
Die oben erwähnte physikalische Verbindung zwischen einem Teilnehmer
und der Vermittlungsstelle (d.h. die herkömmliche Telefonleitung) besteht dabei
zumeist aus einem Adernpaar, zumeist aus einer Kupfer-Doppelader. Da mehrere dieser
Teilnehmeranschlussleitungen gebündelt innerhalb eines Kabels zusammengefasst
liegen können, kommt es zwischen den in einem Kabelbündel geführten
Adern zu Interferenzen und Störungen. Diese Störungen bzw. die auf den
Leitungen auftretenden Störgeräusche machen sich besonders an den Empfängereingängen
des Übertragungssystems bemerkbar. Derartige Störungen werden auch als
"Nebensprechen" ("crosstalk") bezeichnet und sind frequenzabhängig. Dabei wird
zusätzlich zwischen dem so genannten "Nahnebensprechen" (NEXT – "near
end crosstalk") und dem "Fernnebensprechen" (FEXT – "far end crosstalk")
unterschieden.
Das Nahnebensprechen, das auch als "Querdämpfung" bezeichnet
wird, ist ein Maß für die Unterdrückung des Übersprechens zwischen
zwei benachbarten Adernpaaren am Anfang/Ende des Kabels. Das Nahnebensprechen gibt
an, wie stark das Signal eines Adernpaars in ein anderes Adernpaar am Ort der Einspeisung,
also am Sender, induziert wird. Im Gegensatz dazu bezieht sich das Fernnebensprechen
auf das ferne Leitungsende, also das empfängerseitige Ende der Übertragungsstrecke.
Ein in eine Ader eingespeistes Signal ist am Leitungsende um die Kabeldämpfung
verringert. Das Störgeräusch, das durch Übersprechen dieses Signals
auf eine andere Ader am empfängerseitigen Ende auftritt, wird als Fernnebensprechen
bezeichnet.
Bei xDSL-Übertragungssystemen, die nach dem oben erwähnten
Frequenzgetrenntlage-Verfahren arbeiten (wie etwa VDSL2), sind im Wesentlichen die
durch FEXT erzeugten Störungen für eine maximal erreichbare Datenrate,
also für die so genannte Performance, bestimmend. Speziell bei der VDSL2-Übertragungstechnik,
die zur Übertragung, wie oben erwähnt, auch hohe Frequenzbereiche nutzt
(bis 30 MHz), kann die Performance durch das FEXT-Störgeräusch dabei erheblich
reduziert werden.
Zusätzlich erhöht wird das Problem der FEXT-Störgeräusche
noch, wenn die einzelnen Anschlussleitungen unterschiedliche Entfernungen zur Amtseite
besitzen. Würden beispielsweise sämtliche Teilnehmeranschlüsse mit
der selben Sendeleistung versorgt, so würden kürzere Leitungen, also solche
Leitungen, deren Teilnehmer näher an der Amtseite angeordnet sind, amtsseitig
eine deutlich höhere Signalempfangsleistung aufweisen als die Signale auf längeren
Leitungen, die über eine längere Strecke gedämpft wurden. Diese stärkeren
Signalleistungen auf kürzeren Teilnehmeranschlussleitungen würden schwächere
Signale auf längeren Anschlussleitungen stark stören, was zu stark unterschiedlichen
Perfomances der einzelnen Teilnehmeranschlüsse führen würde.
Um dieses Problem zu lösen, ist im ITU-Standard G.993.2, Kapitel
7.2.1.3 und in ITU G.997.1 die Möglichkeit des so genannten "Upstream Power
Back-Off" (UPBO) vorgesehen. Mittels des UPBO-Mechanismus wird die Upstream-Sendeleistung
so gesteuert, dass am Empfangsort alle Upstream-Signale möglichst denselben
Signalpegel aufweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Teilnehmer in etwa
eine ähnliche Datenrate auf der entsprechenden Teilnehmeranschlussleitung zur
Verfügung gestellt bekommen können. Durch das UPBO wird die spektrale
Verträglichkeit der Anschlussleitungen verbessert.
Zur Durchführung des UPBO-Mechanismus werden die im Folgenden
erläuterten Schritte während einer Trainingsphase beim Verbindungsaufbau
durchgeführt. Zu Beginn des Trainings übermittelt die amtseitige Übertragungseinheit
(DSLAM) der Teilnehmereinheit vorgebbare Standardsignale. Diese können beispielsweise
Informationen enthalten über die Signalleistung, mit denen diese Signale versendet
wurden, und auch Vorgaben in Bezug auf die Leistung, mit denen vom Teilnehmer aus
gesendete Upstream-Signale am DSLAM ankommen sollen. Anhand dieser Informationen
werden in einem ersten Schritt durch die Teilnehmereinheit Leitungsparameter der
Verbindungsstrecke ermittelt. Dabei wird beispielsweise die Signalstärke der
empfangenen Signale erfasst und mittels der Information über die ursprüngliche
Sendeleistung der Signale die Dämpfung innerhalb der Anschlussleitung bzw.
ein entsprechender Wert für die elektrische Länge der Leitung (üblicherweise
bezeichnet mit kl0) geschätzt. Mit Hilfe dieses Wissens kann in
der Teilnehmereinheit die Sendeleistung derart festegelegt werden, dass die Signale
die Amtseite möglichst genau mit der vom DSLAM geforderten Leistung erreichen
sollten. Werte für diese geforderte Empfangsleistung können vom Betreiber
des Kommunikationsnetzes beispielsweise über Netzmanagementeinstellungen vorgegeben
werden. Zum Ende der Trainingsphase wird abschließend noch der die Sendeleistung
repräsentierende Wert von der Teilnehmereinheit an den DSLAM übermittelt.
Wie oben beschrieben wird durch den UPBO-Mechanismus versucht, die
Empfangsleistung aller Teilnehmeranschlussleitungen auf einen möglichst ähnlichen
Wert zu legen, um möglichst geringe Auswirkungen durch FEXT-Störungen
zu erhalten. Bei dieser Überlegung wird jedoch übersehen, dass Teilnehmer
mit kürzeren Anschlussleitungen ohne weiteres mit einer im Verhältnis
etwas höheren Sendeleistung arbeiten können (und somit eine höhere
Empfangsleistung und eine bessere Performance besitzen), ohne zusätzliche FEXT-Störungen
auf den im Vergleich längeren Anschlussleitungen hervorzurufen: Da die durch
FEXT verursachten Störungen am Ende einer Leitung auch von der gesamten Länge
der zuvor zu überbrückenden Anschlussleitung abhängig sind, können
Teilnehmereinheiten mit kürzerem Abstand zur Amtseite tatsächlich mit
höherer Leistung senden, ohne die erlaubte Grenze an erzeugten FEXT-Störungen
zu überschreiten. Eine höhere Sendeleistung auf der Teilnehmerseite allein
erzeugt auf kurzen Anschlussleitungen nicht automatisch zu große FEXT-Störungen
auf der Amtseite; derartige FEXT-Störungen fallen auch bei höherer Sendeleistung
aufgrund der Kürze der Leitung (d.h. größere FEXT-Dämpfung,
weniger Übersprechen) nicht stärker an als beispielsweise bei niedrigeren
Sendeleistungen auf längeren Anschlussleitungen.
Um für einzelne Teilnehmer (für solche, die näher an
der Amtseite sitzen) eine höhere Performance zu erreichen, kann demnach deren
Sendeleistung auf einen höheren Pegel gehoben werden, ohne dass andere Teilnehmer
über das erlaubte Maß hinaus gestört werden.
(Eine weitere Möglichkeit wäre, nicht etwa die Sendeleistung der kürzeren
Anschlussleitungen zu erhöhen, sondern die sich dadurch ergebende bessere Performance
der längeren Anschussleitungen zu nutzen. Somit bestünde beispielsweise
die Möglichkeit, dass bei Gesamtbetrachtung des DSLAM-Anschlussbereichs an
Stelle der Performanceverbesserung für einzelne Anschlussleitungen die Performance
für alle Teilnehmer ausgewogen erhöht werden kann.)
Für den oben betrachteten Fall, dass die in Bezug auf die Vermittlungsseite
näher gelegenen Teilnehmer mit höherer Sendeleistung arbeiten und somit
eine bessere Performance erhalten, ergibt sich jedoch ein Problem: eine derartige
Erhöhung der Sendeleistung für einzelne Teilnehmeranschlüsse ist
in den oben zitierten Standards und insbesondere den weiter unten detaillierter
beschriebenen standardgemäßen Berechnungen der Sendeleistung in den einzelnen
Teilnehmereinheiten nicht vorgesehen.
Die Aufgabe der Erfindung ist daher, Verfahren zur Übermittlung
von Informationen zwischen einer zentralen und zumindest einer dezentralen Einheit
in einem Kommunikationsnetz zu verbessern und beispielsweise die Performance der
Verfahren zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Verfahren gemäß den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie von einer Anordnung und Einrichtung gemäß
den Merkmalen der Patentansprüche 9 bzw. 10 gelöst.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Übermittlung
von Informationen zwischen einer zentralen und zumindest einer dezentralen Einheit
in einem Kommunikationsnetz, wird in der zumindest einen dezentralen
Einheit ein einen Abstand zwischen der zentralen und der zumindest einen dezentralen
Einheit repräsentierender Wert erfasst und dieser an die zentrale Einheit übermittelt.
Der wesentliche Aspekt der Erfindung ist, dass in der zentralen Einheit anhand des
den Abstand repräsentierenden Werts ein einen fiktiven Abstand zwischen der
zentralen und der zumindest einen dezentralen Einheit repräsentierender Wert
ermittelt wird, dieser an die zumindest eine dezentrale Einheit übermittelt
wird und die Übermittlung der Informationen in Abhängigkeit von dem den
fiktiven Abstand repräsentierenden Wert erfolgt.
Der wesentliche Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht unter anderem darin, dass einzelne Teilnehmereinheiten eine höhere
Sendeleistung und somit eine bessere Performance erreichen können, ohne dass
an den Teilnehmereinheiten selbst Veränderungen vorgenommen werden müssen.
Vorteilhaft wird in der dezentralen Einheit mittels des übermittelten,
den fiktiven Abstand repräsentierenden Werts ein spektraler Verlauf der Sendeleistungsdichte
bestimmt und die Übermittlung der Informationen erfolgt in Abhängigkeit
von dem spektralen Verlauf der Sendeleistungsdichte – Anspruch 2. Dies kann
im Rahmen der üblichen standardkonformen Prozeduren zum Verbindungsaufbau erfolgen.
Vorteilhaft erfolgen das Erfassen des den Abstand repräsentierenden
Werts und das Übermitteln des den Abstand repräsentierenden Werts innerhalb
einer Trainingsphase – Anspruch 3. Dadurch können die Verbindungseinstellungen
bereits beim Aufbau einer Verbindung festgelegt werden.
Vorteilhaft können auch das Erfassen des den Abstand repräsentierenden
Werts, das Übermitteln des den Abstand repräsentierenden Werts, das Ermitteln
des den fiktiven Abstand repräsentierenden Werts und die Übermittlung
des den fiktiven Abstand repräsentierenden Werts während einer Trainingsphase
erfolgen – Anspruch 4. Dies verbessert die eigentliche Trainingsphase und
ermöglicht somit, optimierte Verbindungseinstellungen noch vor der eigentlichen
Etablierung der Verbindung festzulegen.
Weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens,
eine Anordnung sowie eine Einrichtung zum Übermitteln von Informationen zwischen
einer zentralen und zumindest einer dezentralen Einheit in einem Kommunikationsnetz
können den weiteren Ansprüchen entnommen werden.
Im Folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren mit Hilfe
der beigefügten Zeichnung (1) detaillierter erläutert.
1 zeigt in einem schematischen Diagramm beispielhaft
den prinzipiellen Aufbau eines herkömmlichen Teilnehmeranschlussnetzwerks ("access
network"). Drei Teilnehmer (TN1, TN2, TN3) des Kommunikationssystems sind über
ihre jeweiligen Teilnehmeranschlussleitungen (DSL1, DSL2, DSL3) mit der Amtseite
verbunden. Die erste amtseitige Einheit ist ein DSLAM. Dieser sammelt die Informationen
oder Daten der einzelnen Anschlussleitungen und gibt diese weiter in das Hauptnetz
des Kommunikationssystems. Bei diesem Hauptnetz ("Backbone") kann es sich beispielsweise
um ein IP-Netz handeln.
Die drei Teilnehmeranschlussleitungen (DSL1, DSL2, DSL3) besitzen
eine unterschiedliche Länge, sind also in unterschiedlicher Entfernung vom
DSLAM angeordnet. Mögliche Längen der einzelnen Leitungen wären z.B.
700 m für DSL1, 400 m für DSL2 und 1000 m für DSL3. Wie in
1 zu erkennen ist, ist jeweils ein Teil (der amtseitige
Abschnitt der Leitungen) in einem gemeinsamen Kabelbündel zusammengefasst.
Innerhalb dieses Kabels kommt es daher zu dem oben erwähnten Effekt des Nebensprechens.
Die drei Anschlussleitungen (DSL1, DSL2, DSL3) stören sich gegenseitig.
Während der bei einem Verbindungsaufbau obligatorischen Trainingsphase,
d.h. dem Einstellen oder Konfigurieren der Verbindungsparameter zwischen DSLAM und
einem Teilnehmer (TN1, TN2 oder TN3), werden unter anderem die im Folgenden beschriebenen
Schritte durchlaufen. Dabei wird nun beispielhaft angenommen, dass zwischen der
amtseitigen Übertragungseinheit (DSLAM) und in diesem Beispiel dem Teilnehmer
TN1 eine Verbindung nach dem VDSL-Verfahren aufgebaut wird.
Zu Beginn werden ausgehend vom DSLAM gemäß den ITU-Standards
G.993.2 und G.997.1 zur Organisation des oben erläuterten UPBO-Mechanismus
Testsignale mit einer bestimmten Leistungsstärke an die Teilnehmereinheit TN1
übermittelt. Unter anderem werden auch Informationen darüber übermittelt,
mit welcher Leistungsstärke die von der Teilnehmereinheit gesendeten Signale
den DSLAM erreichen sollen.
Basierend auf diesen Parametern und der am Teilnehmeranschluss erfassten
Signalstärke der empfangenen Signale wird in der Teilnehmereinheit (TN1) anschließend
eine für die entsprechende Anschlussleitung gültige elektrische Länge
der Verbindung (kl0) geschätzt. Mittels dieses Schätzwerts
für den Abstand zwischen Teilnehmereinheit und amtseitiger Übertragungseinheit
wird gemäß ITU G.993.2 bzw. G.997.1 üblicherweise in der Teilnehmereinheit
(TN1) die so genannte UPBO-Sendemaske anhand folgender Formel (1) ermittelt:
UPBOMASK(kl0, f) = UPBOPSD(f) + LOSS(kl0, f) + 3,5
[dBm/Hz](1)
Dabei sind LOSS(kl0, f) und UPBOPSD(f) wie folgt definiert:
LOSS(kl0, f) = kl0·√f(2)
UPBOPSD(f) = –a – b·[dBm/Hz], mit f in MHz(3)
In einem weiteren Schritt wird die geschätzte elektrische Länge
(kl0) von der Teilnehmereinheit an den DSLAM übermittelt.
Wie in der Beschreibungseinleitung beschrieben, ist die oben erwähnte
Formel zur Einstellung der UPBO-Sendemaske und somit zur Sendeleistung der Teilnehmereinheit
jedoch nicht optimiert. Teilnehmereinheiten mit kürzeren Anschlussleitungen
können mit einer im Vergleich zu obiger Formel höheren Sendeleistung senden,
ohne dass dadurch anderen Teilnehmern Nachteile entstehen.
Daher kann die Formel für die UPBO-Sendemaske folgendermaßen
modifiziert werden:
UPBOMASK(kl0, f) = UPBOPSD(f) + LOSS(kl0, f) + 3,5 + FEXT_Korrektur
[dBm/Hz](4)
Der zusätzliche Parameter "FEXT_Korrektur" ist also ein Korrekturparameter
zur Verbesserung der zum Ausgleich der FEXT-Störungen nach der ursprünglichen
Formel nicht optimal berechneten Signalleistung. Dabei kann FEXT_Korrektur abhängig
von der elektrischen Länge kl0 sowie von der Frequenz sein. Werte
für FEXT_Korrektur können beispielsweise durch empirisch erfasste Daten
aufgenommen werden. Des Weiteren kann aus derartigen Daten beispielsweise auch eine
Funktion für die entsprechenden Werte der jeweiligen FEXT_Korrektur abgeleitet
oder angenähert werden.
Die Benutzung der optimierten Formel (4) zur Bestimmung der Sendemaske
für den Teilnehmeranschluss TN1 erfolgt erfindungsgemäß in der zentralen
Einheit (DSLAM) auf der Amtseite. Dies hat den Vorteil, dass diese erweiterte Formel
einzig in der zentralen Einheit bekannt sein muss. D.h. bei einer Verwendung der
optimierten (zurzeit nicht standardisierten) Formel muss nur in der zentralen Einheit
eine Änderung des Berechnungsalgorithmus durchgeführt werden. Die einzelnen
Teilnehmereinheiten können unverändert bleiben, was eine deutliche Verringerung
des Konfigurationsaufwands bedeutet.
Mit Hilfe der optimierten Formel (4) zur Bestimmung der Sendemaske
wird im DSLAM nun ein fiktiver zweiter den Abstand zwischen Teilnehmereinheit (TN1)
und DSLAM repräsentierender Wert (kl0') errechnet. Dieser Wert (kl0')
gibt jenen Abstand an, den die Teilnehmereinheit TN1 von der Amtseite (DSLAM) besitzen
müsste, um – bei einer Berechnung gemäß der ursprünglichen
Formel (1) – mit der zuvor im DSLAM bestimmten neuen, optimierten Sendeleistung
zu senden.
Dieser fiktive Abstandswert (kl0') wird anschließend
an die Teilnehmereinheit TN1 übermittelt. Dazu wird der in den ITU-Standards
G.993.2 und G.997.1 vorgesehene Befehl "O-UPDATE" genutzt (siehe Kapitel 12.3.3.2.1.2
in G.993.2). Mit diesem Befehl wird es der amtseitigen Übertragungseinheit
ermöglicht, der dezentralen Teilnehmereinheit (TN1) einen bestimmten Abstandswert
vorzugeben.
Direkt im Anschluss an die standardisierte Trainingsphase wird somit
noch vor der eigentlichen Initialisierung der Verbindung der "O-UPDATE"-Befehl genutzt,
um den vom DSLAM ermittelten, fiktiven Abstand (kl0') an den Teilnehmeranschluss
TN1 zu übermitteln.
Abschließend wird in Teilnehmeranschluss TN1 der übermittelte
Wert von kl0' verwendet, um die Sendemaske neu zu berechnen. Es wird
in der Teilnehmeranschlusseinheit TN1 somit der fiktive Abstand kl0'
genutzt, um unter Verwendung der ursprünglichen, in TN1 weiterhin gültigen
Formel (1) die erhöhte Sendeleistung bzw. den optimierten spektralen Verlauf
der Sendeleistungsdichte zu erreichen.
Denkbar wäre des Weiteren, dass beispielsweise der DSLAM selbst
die neue, höhere Sendeleistung berechnet, und diese direkt an die Teilnehmereinheiten
(TN1) übermittelt.
Das erfindungsgemäße Vorgehen hat den Vorteil, dass einerseits
ein in den beteiligten Einheiten bereits implementierter Befehl bzw. Vorgang genutzt
wird, sowie dass andererseits zusätzlich sowohl die Übermittlung des Werts
für den Abstand als auch das Vorschreiben eines bestimmten (des optimierten)
Werts standardkonform ablaufen kann. Somit können alle standardkonformen Teilnehmeranschlusseinheiten
(TN1, TN2, TN3) ohne Veränderungen weiterhin benutzt werden.
Auch ist für das erfindungsgemäße Verfahren beispielsweise
kein Software-Update in den Teilnehmereinheiten (TN1, TN2, TN3) nötig. Ein
Software-Update wäre eine Möglichkeit, die zwar beispielsweise dazu genutzt
werden könnte, um die optimierte Formel zur Berechnung der Sendemaske in den
Teilnehmereinheiten (TN1, TN2, TN3) zu implementieren. Dies würde aber dazu
führen, dass die einzelnen Einheiten (TN1, TN2, TN3) nicht mehr gemäß
den zitierten Standards arbeiten würden, d.h. dass diese nicht mehr mit herkömmlichen
zentralen Übertragungseinheiten (DSLAM) zusammen arbeiten könnten. Außerdem
ergeben sich Probleme, wenn Teilnehmereinheiten, die nach Standard
arbeiten, und Teilnehmereinheiten, die mit optimierter Formel arbeiten, gemeinsam
an einem DSLAM angeschaltet werden. Derartige Nachteile werden durch das erfindungsgemäße
Verfahren ausgeschlossen.
Ein weiterer Vorzug des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
die wenig aufwändige Möglichkeit zur Änderung von Konfigurationseinstellungen.
Sollten beispielsweise Änderungen in Bezug auf Sendeleistung, Datenvolumen
o.Ä. durch den Betreiber eines Kommunikationsnetzes vorgenommen werden, so
müssen derartige Änderungen nur auf der Amtseite (im DSLAM) vorgenommen
werden. Die Teilnehmereinheiten bleiben davon gänzlich unberührt.