Die Erfindung betrifft einen hydrostatischen Fahrantrieb für
Straßenbaumaschinen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus DE 25 22 719 C2
ist ein gattungsgemäßer hydrostatischer Fahrantrieb bekannt, der grundsätzlich
die verschiedenen Fahrzustände wie Beschleunigen und auch Bremsen ermöglicht.
Dies erfolgt durch eine verstellbare Hydropumpe, die von einer Brennkraftmaschine
angetrieben wird. Dabei wird von der Hydropumpe gefördertes Druckmedium einem
im Schluckvolumen verstellbaren und über mindestens eine Vor- und Rücklaufleitung
angeschlossenen Hydromotor im Lastbetrieb zugeführt. Im Schubbetrieb ist der
Hydromotor in Richtung auf ein größeres Schluckvolumen verstellbar. Über
Stellglieder, die miteinander in Verbindung stehen können, kann über ein
einstellbares Drosselventil eine Druckdifferenz vorgewählt werden, welche einer
Bremskraft grundsätzlich proportional ist. Ferner ist ein Druckbegrenzungsventil
vorgesehen, über welches je nach Betriebszustand Arbeitsdruck im Nebenschluß
abgelassen wird.
Aus DE 195 09 869 A1
ist bekannt ein Steuer- und Regelsystem für ein automotives hydrostatisches
Getriebe mit einer durch eine Verbrennungskraftmaschine angetriebenen Verstellpumpe
mit Förderpumpe und Servosystem und einem Verstellmotor, welcher durch ein
Servoventil angesteuert wird. In der Steuerleitung zum Servoventil des Motors ist
ein proportionales Druckminderventil vorgesehen, wodurch eine stufenlose Begrenzung
der Fahrgeschwindigkeit realisiert wird.
Das aus DE 42 06 833 bekannte
hydrostatische Getriebe ist zwecks Änderung seines Übersetzungsverhältnisses
in einem ersten Fahrbereich primär, d.h. durch Änderung des Hubvolumens
der Hydropumpe, und in einem zweiten Fahrbereich sekundär, d.h. durch Änderung
des Hubvolumens des Hydromotors, verstellbar und weist somit einen große Wandlungsbereich
auf, der die Aufbringung großer Zugkräfte einerseits und die Erzielung
hinreichender Fahrgeschwindigkeiten andererseits erlaubt. Dieser bekannte Fahrantrieb
hat sich in der Praxis bewährt.
Bei Straßenbaumaschinen ist das Hubvolumen des Hydromotors, auch
Schluckvolumen genannt, für einen Einbaugang und einen Transportgang zwischen
mindestens zwei Einstellungen verstellbar. Für den Einbaugang besitzt der Hydromotor
ein größeres Hubvolumen und für den Transportgang ein geringeres
Hubvolumen. Im Transportgang erlaubt das geringere Hubvolumen die Einstellung größerer
Drehzahlen für eine hinreichend hohe Fahrgeschwindigkeit. Diese Fahrgeschwindigkeit
im Transportgang verlangt aber, daß die Straßenbaumaschine eine Bremse
aufweist, damit die Straßenbaumaschine jederzeit zum Stehen gebracht werden
kann. Dieses Bremsen muß eine hinreichend große Verzögerung bewirken,
um in Notfällen die Straßenbaumaschine schnell zum Stehen zu bringen.
Die Antriebsräder der Straßenbaumaschine weisen deshalb mechanische Betriebsbremsen
auf. Nachteilig bei diesen mechanischen Betriebsbremsen ist der erforderliche Einbauraum,
der zusätzliche Wartungsaufwand durch Verschleiß und der komplexe Bedienereingriff
an Bremse und Dieselmotor.
Aus EP 0 886 594 B1
ist bekannt, bei Erdbewegungsmaschinen ein hydrostatisches Getriebe, das zum Vortrieb
eingesetzt wird, auch zum Bremsen oder Stoppen der Maschine zu nutzen. Im Arbeitskreislauf
ist ein Drosselventil vorgesehen, das einen Druckverlust im Ölstrom erzeugt.
Die Verringerung des Steuerdrucks liefert eine verringerte Menge an Antriebskraft
und hilft damit beim Bremsen und Anhalten. Die hierdurch erreichte Verzögerung
ist jedoch nicht hinreichend, so daß ein hydraulisches Bremssystem zusätzlich
vorgesehen sein muß.
Aus DE 42 34 826 C1
sind hydrostatische Getriebe für den Antrieb von Fahrzeugen bekannt, deren
vom jeweiligen Fahrzeug-Antriebsmotor angetriebene Hydropumpe im Lastbetrieb je
nach Fahrtrichtung über die eine oder die andere, jeweils als Vorlaufleitung
dienende Arbeitsleitung zum Hydromotor fördert, um diesen und damit die Fahrzeug-Antriebsräder
anzutreiben. Dabei baut sich in der Vorlaufleitung ein dem Antriebsmoment an den
Fahrzeug-Antriebsrädern proportionaler Arbeitsdruck auf. Beim Wechsel vom Last-
zum Schubbetrieb, wenn also der Antrieb des Hydromotors nicht durch die Hydropumpe
erfolgt, sondern von den Fahrzeug-Antriebsrädern, etwa bei Bergabfahrt oder
beim Bremsen des Fahrzeuges, übernommen wird, wechselt der Arbeitsdruck von
der jeweiligen Vorlaufleitung zur jeweiligen Rücklaufleitung und bremst den
Hydromotor und damit das Fahrzeug ab.
Dieser auch als Staudruck bezeichnete Arbeitsdruck ist der an den
Fahrzeugrädern wirkenden Bremskraft proportional und kann bei unterschiedlichen
Einsatzbedingungen des hydrostatischen Getriebes in unerwünschter Weise unterschiedliche
Werte annehmen. Um die erzielbare Bremswirkung an unterschiedliche Einsatzbedingungen
anzupassen, ist eine Verstellung des Verdrängungsvolumens des Hydromotors in
Richtung Vergrößerung des Verdrängungsvolumens vorgesehen. Eine eigenständige
Steuereinrichtung ist dafür vorgesehen. Das für die Vorwärtsfahrt
vorgesehene Bremsventil erzeugt einen Druckverlust im Ölstrom und verringert
damit das von dem Hydromotor an den Verbrennungsmotor abgegebene Drehmoment, um
ein Überdrehen des Antriebsmotors zu verhindern. Das hierdurch erreichte Abbremsen
ist nicht hinreichend und erfolgt über den Fahrantriebsmotor.
Dies kann zu gefährlich hohen Drehzahlen und Schäden führen. Auch
die damit verbundene Lärmbelästigung ist nachteilig.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen hydrostatischen Fahrantrieb
zu schaffen, der das Bremsen verbessert.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Hierdurch wird ein hydrostatischer Fahrantrieb zum Bremsen eines über
den Fahrantrieb abbremsbaren Fahrzeuges geschaffen, bei dem das Drehmoment des Hydromotors
erhöht wird mit dem Zweck, ein Fahrzeug zu verzögern. Die Drehzahl des
Fahrantriebsmotors ist unabhängig von dem Verzögern und kann beliebig
erhöht oder auch abgesenkt werden.
Zum Abbremsen wird also das Schluckvolumen des Hydromotors im Schubbetrieb
gezielt vergrößert und eine wählbare Druckdifferenz zwischen dem
in den Arbeitsleitungen an dem Hydromotor herrschenden Arbeitsdruck über ein
Druckbegrenzungsventil im Nebenschluß abgelassen. Der maximal zulässige
Differenzdruck am Hydromotor wird durch ein entsprechend eingestelltes Druckbegrenzungsventil
gewährleistet. Es findet insoweit eine Umwandlung in Wärmeenergie statt.
Vorteilhaft ist insoweit auch der einfachere Abtransport der in Wärme
umgewandelten Energie aus dem Bereich der Radnabe und eine mögliche Teilautomatisierung
des Bremsvorgangs durch einfache Fahrhebelbetätigung.
Die Abbremsung findet dabei nicht allein durch Umwandlung in Wärmeenergie
statt. Vielmehr erfolgt das Bremsen zusätzlich auch über den Fahrantriebsmotor,
an dem durch eine Erhöhung der Motordrehzahl eine Umwandlung in Bewegungsenergie
erfolgt. Der Ölstrom wird dazu geteilt mittels eines Stromteilers in der Rücklaufleitung.
Ein für die Vorwärtsfahrt vorgesehenes Stromteilerventil
begrenzt den zur Fahrpumpe geleiteten Ölstrom beim Bremsen, um ein Überdrehen
des Antriebsmotors zu verhindern.
Das Schluckvolumen des Hydromotors ist vorzugsweise derart einstellbar,
daß das hohe Schluckvolumen des Hydromotors auf das 3- bis 6-fache des niedrigen
Schluckvolumens eingestellt werden kann.
Die Einsatzgrenzen der Hydropumpe, und zwar Differenzdruck und Förderstrom,
können durch Ventile abgesichert werden. Vorzugsweise ist ein Dreiwege-Stromregelventil
der Hydropumpe in der Rücklaufleitung vorgeschaltet, das um 5 bis 10% höher
eingestellt ist als der Förderstrom der Hydropumpe.
Der erfindungsgemäße hydrostatische Fahrantrieb erlaubt
Verzögerungen, die den Anforderungen des § 41 StVZO und der ISO 3450 genügen.
Mechanische Bremsen können deshalb entfallen. Minimale Betriebskosten sind
die Folge, da Servicearbeiten an mechanischen Bremsen entfallen. Eine reduzierte
Lärmemission durch beispielsweise abgesenkte Dieselmotor-Betriebsdrehzahlen
wird ebenfalls erreicht. Die Bedienung kann durch eine Teilautomatisierung des Bremsvorgangs
vereinfacht werden.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung
und den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand des in der beigefügten
Figur dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Die Erfindung betrifft einen hydrostatischen Fahrantrieb für
ein Fahrzeug, wie z.B. Erntemaschinen mit StVZO Zulassung, Mähdrescher, Rübenroder
und insbesondere einen Radfertiger. Der hydrostatische Fahrantrieb ist ausgelegt
für eine Transportfahrt, einen Einbaubetrieb und vorzugsweise einen Störungsbetrieb.
Bei dem Fahrantrieb wird mindestens eine im Fördervolumen verstellbare
Hydropumpe 4 von einem Fahrantriebsmotor 32 des Fahrzeuges angetrieben.
Von der Hydropumpe 4 gefördertes Druckmedium wird einem
im Schluckvolumen verstellbaren und bei einer Vorwärtsfahrt über mindestens
eine Vorlaufleitung 30 und eine Rücklaufleitung 31 als Arbeitsleitungen
angeschlossenen Hydromotor 3 im Lastbetrieb zugeführt. Zum Bremsen
wird der Hydromotor im Schubbetrieb in Richtung auf ein größeres Schluckvolumen
verstellt und eine wählbare Druckdifferenz zwischen dem in den Arbeitsleitungen
30, 31 an dem Hydromotor 3 herrschenden Arbeitsdruck,
der der an den Fahrzeugrädern wirkenden Bremskraft proportional ist, über
ein Druckbegrenzungsventil 5 im Nebenschluß abgelassen. Hinter dem
Druckbegrenzungsventil 5 ist der Druck niedriger und die Temperatur des
Mediums höher als vor dem Druckbegrenzungsventil 5.
Das Ablassen des aufgestauten Druckmediums aus der Rücklaufleitung
31 im Schubbetrieb im Nebenschluß durch Umwandlung in Wärmeenergie
kann gesteuert werden durch eine Stromteilung mittels eines steuerbaren Stromteilerventils
6. Der in der Leitung 31 fließende Ölstrom kann durch
das Stromteilerventil 6 anteilig auf die Hydropumpe 4 und ein Druckbegrenzungsventil
8 aufgeteilt werden. Die Einstellung des Schluckvolumens des Hydromotors
3 erfolgt vorzugsweise zwischen einem niedrigen Schluckvolumen für
einen Transportgang und einem hohen Schluckvolumen für einen Einbaugang. Das
hohe Schluckvolumen des Hydromotors 3 ist vorzugsweise auf das 3- bis 6-fache
des niedrigen Schluckvolumens eingestellt.
Die Figur zeigt für einen Einzelradantrieb zwei als Fahrantrieb
für ein Fahrzeug vorgesehene hydrostatische Getriebe 33,
34, die jeweils mit einem geschlossenen Kreislauf ausgebildet sind. Jedes
Getriebe 33, 34 umfaßt die verstellbare Hydropumpe
4 mit vorzugsweise zwei Förderrichtungen für eine Vorwärts-
sowie eine Rückwärtsfahrt und einen verstellbaren Hydromotor
3 mit ebenfalls zwei Drehrichtungen. Dem Hydromotor 3 ist ein
Gang-Getriebe 2 nachgeschaltet, das auf jeweils ein Fahrzeug-Antriebsrad,
vorzugsweise ein Hinterrad 1 des Fahrzeuges, wirkt. Bei einem Einzelradantrieb
sind vorzugsweise zwei geschlossene Kreisläufe 33, 34 vorgesehen,
die gleich aufgebaut sind und Nebengruppen gemeinsam nutzen. Hydropumpe
4 und Hydromotor 3 bilden die Hydromaschinen eines primär
und sekundär verstellbaren hydrostatischen Getriebes 33,
34.
In einem Lastbetrieb fördert die von einem Fahrzeug-Antriebsmotor
32, insbesondere einem Dieselmotor, angetriebene Hydropumpe 4
je nach Fahrrichtung über die eine oder andere, jeweils als Vorlaufleitung
dienende Arbeitsleitung Druckmedium zum Hydromotor 3, um diesen und damit
ein Fahrzeug-Antriebsrad 1 anzutreiben. In Vorwärts-Fahrrichtung bilden
die Arbeitsleitungen eine Vorlaufleitung 30 und eine Rücklaufleitung
31. Aufgrund des Förderstroms der Hydropumpe 4 baut sich
in der Vorlaufleitung 30 ein dem Antriebsmoment an dem Fahrzeug-Antriebsrad
1 proportionaler Arbeitsdruck auf.
Eine hydraulische Bremseinrichtung besteht aus einem Brems-Druckbegrenzungsventil
5 im Nebenschluß und einem Stromteiler 6, der zusammen mit
der Verstellung des Fördervolumens der Hydropumpe 4 und gegebenenfalls
zusammen mit der Verstellung des Schluckvolumens des Hydromotors 3 zu einem
größeren Schluckvolumen gesteuert wird, um das Ablassen des aufgestauten
Druckmediums überwiegend über den Nebenschluß zu erreichen. Der maximal
zulässige Druck an der Hydropumpe 4 und dem Stromregelventil
6 kann durch ein vorgeschaltetes Druckreduzierventil 7 sichergestellt
werden. Der am Stromregelventil 6 nicht zur Hydropumpe 4 geleitete
Teil-Förderstrom kann durch ein Druckbegrenzungsventil 8 vorgespannt
werden, um die Bremswirkung zu erhöhen.
Die beschriebene Lösung dient vorzugsweise ausschließlich
zum Bremsen in der Vorwärtsfahrt.
Die Erfindung wird nachstehend beispielhaft anhand eines Ausführungsbeispiels
bezüglich eines Radfertigers beschrieben.
Bei der Transportfahrt bewegt sich dieser Radfertiger vorwärts
mit einer Geschwindigkeit üblicherweise zwischen 0 und 20 km/h und rückwärts
mit einer Geschwindigkeit zwischen 0 und 8 km/h. Aus einer solchen Transportfahrt
muß der Radfertiger abgebremst werden, und zwar mit 3,5 m/s2 gemäß
StVZO bzw. 2,5 m/s2 gemäß ISO 3450.
Der Radfertiger wird verzögert durch Aufbringen einer Verzögerungskraft
an der Kontaktstelle zwischen einer Fahrbahn und den Hinterrädern
1 des Radfertigers. Abhängig vom statischen Halbmesser der Hinterräder
1 als Hebellänge und der Übersetzung eines Getriebes
2, vorzugsweise eines Planetengetriebes, resultiert aus der Verzögerungskraft
ein Drehmoment, welches von einem Hydraulikmotor 3 aufzubringen ist, um
das gewünschte Abbremsen zu erreichen. Abhängig vom Schluckvolumen des
Hydraulikmotors 3 resultiert aus dem für das Abbremsen benötigten
Drehmoment der dazu erforderliche Differenzdruck am Hydraulikmotor 3. Das
Verstellen des Schluckvolumens erfolgt vorzugsweise elektrisch.
Mit einem auf das minimale Schluckvolumen eingestellten Hydraulikmotor
3 ist der Radfertiger in der Lage, versorgt durch eine Hydropumpe
4 mit einem begrenzten Fördervolumen und einem begrenzten Differenzdruck,
eine Geschwindigkeit von 20 km/h zu erreichen. Mit einem auf ein maximales Schluckvolumen
eingestellten Hydraulikmotor 3 und der maximal zulässigen Druckdifferenz
des Hydraulikmotors 3 ist es möglich, ein Drehmoment aufzubringen,
das ausreicht, den Radfertiger mit 3,5 m/s2 zu verzögern.
Beim betrachteten Radfertiger wird vorzugsweise beim Verzögern
von 20 auf null km/h mit 3,5 m/s3 zunächst das Schluckvolumen des
Fahrmotors 3 von ca. 25 auf ca. 107 cm3 vergrößert
und vorzugsweise etwa 1 Sekunde später beginnend gleichzeitig das Fördervolumen
der Fahrpumpe 4 und der Durchfluß vom Stromteiler 6 zur Fahrpumpe
4 proportional vom Maximalwert auf null verringert.
Beim Verzögern des Radfertigers wird die kinetische Energie in
Wärmeenergie und gegebenenfalls mechanische Energie umgewandelt. Die Umwandlung
in Wärmeenergie findet überwiegend während der Durchströmung
des Brems-Druckbegrenzungsventils 5 und zusätzlich durch Reibung im
Antriebsstrang statt. Eine Umwandlung in Bewegungsenergie kann durch eine Erhöhung
der Dieselmotordrehzahl erfolgen.
Unter Berücksichtigung von Maschinensicherheit
und Fahrkomfort muß die Verzögerung des Radfertigers im Betrieb stufenlos
zwischen 0 und 3,5 m/s2 dosierbar sein. Bei geringerer Verzögerung
kann die kinetische Energie bevorzugt durch die im Antriebssystem vorhandene Reibung
kompensiert werden, ohne zusätzliche Wärme in das Hydrauliksystem einzutragen.
Bei zunehmend höherer Verzögerung steigt der Anteil der in Wärme
umgewandelten Energie.
Zum Abbremsen wird also das Schluckvolumen des Hydromotors im Schubbetrieb
gezielt vergrößert,
z.B. von 25 cm3 bei 20 km/h
auf 32 cm3 für a = 1,5 m/s2
auf 54 cm3 für a = 2,5 m/s2
auf 75 cm3 für a = 3,5 m/s2
Dies verursacht bei 20 km/h
ca. 96 dm3/min bei a = 1,5 m/s2
ca. 162 dm3/min bei a = 2,5 m/s2
ca. 225 dm3/min bei a = 3,5 m/s2
Der Antriebsmotor kann ohne Überdrehzahl ca. 75 dm3/min
konsumieren. Der darüber hinaus gehende Reststrom wird über ein Druckbegrenzungsventil
im Nebenschluß abgelassen.
Abhängig von der Belastung durch Nebenaggregate wie Generator
oder Hydraulikpumpen ist der Dieselmotor 32 in der Lage, seiner Beschleunigung
unterschiedlich hohe Widerstände entgegenzusetzen. Das auf den Dieselmotor
32 von einer Hydropumpe 4 übertragene Drehmoment ist abhängig
von der Fördervolumeneinstellung der Hydropumpe 4 und der vorhandenen
Druckdifferenz.
Eine zum Anhalten des Radfertigers erforderliche Verringerung des
Pumpenfördervolumens führt oberhalb eines bestimmten Differenzdruckniveaus
tendenziell zu einer momentanen Erhöhung der Dieselmotordrehzahl. Um die obere
Drehzahl des Dieselmotors zu begrenzen, kann der zur Hydropumpe 4 strömende
Volumenstrom proportional zur Fördervolumeneinstellung der Hydropumpe
4 an einem Stromteiler 6 elektrisch verstellt werden. Für
eine Absicherung des Stromteilers 6 kann ein Druckbegrenzungsventil
7 vorgeschaltet sein. Ein nicht zur Hydropumpe 4 strömender
Reststrom wird durch ein Druckbegrenzungsventil 8 vorgespannt.
Während der Vorwärtsfahrt ist das Wegeventil 17
geschaltet. Während der Rückwärtsfahrt ist das Wegeventil
17 nicht geschaltet und ermöglicht über das Drosselrückschlagventil
18 das Umgehen des Stromteilers 6.
Zur Kühlung des Fahrantrieb-Hydraulikkreislaufs wird mit Spülventilen
9 ein Teil-Ölvolumenstrom entnommen und über einen Kühler
10 zu einem Ölbehälter 11 geleitet. Die Spülventile
sind fahrtrichtungsabhängig mit Wegeventilen 12 zuschaltbar und werden
während des Bremsvorgangs abgeschaltet. Rückschlagventile 19
verhindern einen hydraulischen Kurzschluß. Durch eine in die Hydropumpe
4 integrierbare Speisepumpe 13 kann der entnommene Ölstrom
ergänzt werden. Die Höhe des Speisedrucks kann durch das in die Hydropumpe
integrierte Speisedruckbegrenzungsventil 14 gewährleistet werden,
Falls beim Abbremsen ein Förderstrom der Speisepumpe 13 nicht ausreicht,
um den Speisedruck an den Fahrmotoren aufrecht zu erhalten, kann über Nachspeiseventile
15 und ein Druckreduzierventil 16 ein zusätzlicher Volumenstrom
eingespeist werden. Ein Volumenstrom zum Nachspeisen und zum Lösen einer Parkbremse
kann von einer Pumpe 21 gefördert und im Druck durch ein Ventil
22 begrenzt werden.
Im Einbaubetrieb wird der Radfertiger vorwärts und rückwärts
mit 0 bis 40 m/min bewegt. Durch die geringere kinetische Energie und einen Betrieb
bei größerem Schluckvolumen des Hydromotors 3 sind die Drücke
beim Verzögern deutlich niedriger als im Transportgang. Die Steuerung erfolgt
prinzipiell gleich.
Bei Radfertigern können periodische Abweichungen von der gewünschten
Fahrgeschwindigkeit, tendenziell im niedrigen Geschwindigkeitsbereich zwischen 0
... ca. 5 m/min Einbaugeschwindigkeit beobachtet werden. Wesentliche Ursachen dafür
sind u.a.
- – die Drehelastizität der Hinterradreifen,
- – die diskontinuierlichen Zugkräfte zwischen Haft-, Übergangs-
und Gleitreibung mit den daraus resultierenden Druckunterschieden an der Fahrpumpe,
welche wiederum zu Änderungen im Verhältnis von Nutz- zu Leckölvolumenstrom
führen.
Die erfindungsgemäße Lösung bietet die Möglichkeit,
im Einbaubetrieb die Fahrmotoren durch entsprechende Ansteuerung des Stromteilerventils
auf ein höheres Druckniveau vorzuspannen und/oder durch Schalten des druckseitigen
Spülventils den Nutzvolumenstrom der Fahrpumpe zu erhöhen. Auf diese Weise
wird das Bewegungsverhalten des Fahrantriebs positiv beeinflußt.
Als Störungsbetrieb werden Zustände zusammengefaßt,
in denen einzelne Komponenten ihre vorgesehenen Funktionen nicht ausüben. Zu
unterscheiden ist: der Ausfall der elektrischen Spannung während der Fahrt,
der Fahrbetrieb mit eingeschränktem Funktionsumfang bei laufendem Dieselmotor
und das Abschleppen bei stehendem Dieselmotor.
Bei Ausfall der elektrischen Spannung wird der Hydromotor
3 auf maximales Schluckvolumen, die Hydropumpe 4 auf Null-Fördervolumen,
ein Bremsöffnungsventil 20 ausgeschaltet und der Stromteiler
6 auf Null-Durchfluss geschaltet, so daß über das Brems-Druckbegrenzungsventil
5 und die Parkbremse im Gang-Getriebe 3 eine Verzögerung
mit mindestens 3,5 m/s2 erfolgt.
Falls der Stromteiler 5 funktionsuntüchtig wird, erfolgt
gesteuert über das Drosselrückschlagventil 18 und das Wegeventil
17 eine Verzögerung mit mindestens 3,5 m/s2.
Der Fahrbetrieb mit Einbaugeschwindigkeit bleibt möglich, falls
die elektrische Steuerung des Hydromotors 3, des Stromteilers
6 und/oder des Wegeventils 17 funktionsuntüchtig ist.
Bei stehendem Dieselmotor 32 und fehlender Betriebsspannung
kann der Radfertiger abgeschleppt werden, nachdem manuell in der Hydropumpe
4 umgestellt und die Parkbremse im Gang-Getriebe 2 manuell gelöst
worden ist.