Die vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Erzeugung
wenigstens eines Signals, das wiedergibt, ob ein Einspritzventil, das auf ein Einspritzsignal
zur Einspritzung von Kraftstoff in einen Brennraum einer Brennkraftmaschine geöffnet
wird, auf ein Einspritzsignal hin zur Einspitzung geöffnet wurde, sowie Mittel
zur Durchführung des Verfahrens, insbesondere ein Einspritzventil und eine
Einspritzanlage.
In der Druckschrift DE 24 01
535 A1 wird ein Verfahren zur Bestimmung des Einspritzbeginns von Kraftstoff
bei Einspritzbrennkraftmaschinen unter Bestimmung eines Druckanstiegs im Kraftstoff
mit Hilfe eines Druckgebers offenbart, der ein Signal liefert, insbesondere unter
Zuhilfenahme einer Stroboskoplampe, die ein Lichtsignal auf eine Markierung auf
einem umlaufenden Teil der Einspritzbrennkraftmaschine wirft, mit einer Einspritzdüse,
bei der bei Einspritzbeginn eine Düsennadel oder ein mit ihr verbundenes Teil
eine Leckölmenge in einem Leckölraum verdrängt.
Zur Einspritzung von Kraftstoff in den Brennraum oder die Brennräume
einer Brennkraftmaschine werden Einspritzventile, unter denen im Folgenden auch
Injektoren verstanden werden, verwendet, die auf ein Einspritzsignal hin für
eine vorgegebene Zeit geöffnet werden und dabei eine vorgegebene Menge an Kraftstoff
aus einer Kraftstoffzuleitung in den Brennraum einspritzen sollen. Insbesondere
bei Common-Rail-Systemen steht der Kraftstoff in der Kraftstoffzuleitung unter Hochdruck,
so dass im Prinzip ein gesteuertes Öffnen des Einspritzventils genügt,
um Kraftstoff in den Brennraum einzuspritzen.
Nach Ansteuerung eines Einspritzventils durch ein Einspritzsignal
zum Einspritzen von Kraftstoff in den Brennraum ist jedoch unbekannt, ob tatsächlich
das Einspritzventil geöffnet worden und eine der Ansteuerung entsprechende
Einspritzung von Kraftstoff in den Brennraum erfolgt ist.
Eine Rückmeldung darüber, ob das Einspritzsignal tatsächlich
geöffnet wurde, und vorzugsweise auch darüber, wann und/oder wie lange
dieses geöffnet worden ist, wäre daher wünschenswert, um die Ansteuerung
des Einspritzventils dementsprechend anpassen zu können bzw. einen Defekt des
Einspritzventils erkennen zu können. Insbesondere könnte die Brennkraftmaschine
in ihren Laufeigenschaften besser abgestimmt werden, wenn der genaue Beginn der
Einspritzung genau erkannt werden kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zu schaffen, das dazu verwendet werden kann, um festzustellen, ob ein Einspritzventil
wenigstens eines Typs auf ein Einspritzsignal hin zur Einspritzung geöffnet
wurde, sowie Mittel zur Durchführung des Verfahrens bereitzustellen.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Erzeugung wenigstens
eines Signals, das wiedergibt, ob ein Einspritzventil, das auf ein Einspritzsignal
zur Einspritzung von Kraftstoff in einen Brennraum einer Brennkraftmaschine geöffnet
wird und bei der Einspritzung Kraftstoff als Leckagekraftstoff in eine Leckagekraftstoffleitung
abgibt, auf ein Einspritzsignal hin zur Einspitzung geöffnet wurde, bei dem
eine Abgabe von Leckagekraftstoff durch das Einspritzventil in die Leckagekraftstoffleitung
unter Bildung des Signals detektiert wird.
Das Verfahren ist zur Verwendung mit wenigstens einem Einspritzventil
eines vorgegebenen Typs vorgesehen, nämlich einem Einspritzventil, das auf
ein Einspritzsignal zur Einspritzung von Kraftstoff in einen Brennraum einer Brennkraftmaschine
geöffnet wird und bei der Einspritzung Kraftstoff als Leckagekraftstoff in
eine Leckagekraftstoffleitung abgibt. Ein solches Einspritzventil kann insbesondere
einen Kraftstoffzufluss, einen Ventilkörper mit einem mit dem Kraftstoffzufluss
verbundenen Einspritzkanal, der wenigstens eine Einspritzöffnung zu dem Brennraum
besitzt, und einen Verschlusskörper, mittels dessen die wenigstens eine Einspritzöffnung
in Abhängigkeit von dem Einspritzsignal geöffnet oder geschlossen werden
kann, umfassen. Dabei kann zur Bewegung des Verschlusskörpers ein Aktor und
ein durch den Aktor zu betätigendes, mit dem Kraftstoffzulauf verbundenes Steuerventil
vorgesehen sein, das bei Öffnung einen kleinen Teil des unter Hochdruck stehenden
Kraftstoffs aus dem Kraftstoffzulauf als Leckagekraftstoff in die Leckagekraftstoffleitung
ableitet und damit eine Bewegung des Verschlusskörpers durch den unter Hochdruck
stehenden Kraftstoff erlaubt oder den unter Hochdruck stehenden Kraftstoff von der
Leckagekraftstoffleitung abtrennt und damit eine Bewegung des Verschlusskörpers
ein Verschließen der Einspritzöffnung bewirkt.
Unter der Leckagekraftstoffleitung wird dabei insbesondere die Leitung
von dem Abschnitt des Einspritzventils, in den der Leckagekraftstoff, insbesondere
also Kraftstoff, der nicht mehr unter Hochdruck steht, eintritt, bis zu einem Kraftstoffauffang-
oder -vorratsbehälter oder einer erster Verzweigung zu einem anderem Kraftstoffrücklauf
verstanden. Verfügt das Einspritzventil über ein Steuerventil, das zur
Einspritzung betätigt wird, kann die Leckagekraftstoffleitung unmittelbar hinter
dem Steuerventil beginnen.
Ein Grundgedanke der vorliegenden Erfindung liegt darin, die Abgabe
des Leckagekraftstoffs zu detektieren, die auf eine Bewegung des Verschlusskörpers
und damit ein Öffnen des Einspritzventils zurückschließen
lässt, und dabei ein entsprechendes Signal zu bilden.
Das eigentlich nicht erwünschte Nebenprodukt der Einspritzung,
der Leckagekraftstoff, kann so noch zur Detektion der Einspritzung genutzt werden.
Dazu ist kein komplizierter Aufbau des Einspritzventils notwendig, so dass die Detektion
mit sehr einfachen Mitteln erfolgen kann.
Die Detektion kann an verschiedenen Orten der Leckagekraftstoffleitung
detektiert werden. Dabei kann eine Detektion an nur einer Stelle oder an mehreren
Stellen der Leckagekraftstoffleitung erfolgen, so dass die folgenden Varianten alternativ
oder in Kombination eingesetzt werden können.
So kann bei dem Verfahren die Detektion in einem Abschnitt der Leckagekraftstoffleitung
erfolgen, der durch einen Leckagekraftstoffkanal in dem Einspritzventil gebildet
wird. Die Aufgabe wird daher auch durch ein Einspritzventil mit einem integrierten
Leckagekraftstoffkanal gelöst, in den bei funktionsfähigem Einspritzventil
bei einer Einspritzung von Kraftstoff aus einer Hochdruckleitung, insbesondere in
einen Brennraum einer Brennkraftmaschine, ein Teil des Kraftstoffs als Leckagekraftstoff
abgegeben wird, das eine Erfassungseinrichtung zur Erfassung einer Abgabe von Kraftstoff
durch das Einspritzventil in den Leckagekraftstoffkanal unter Bildung eines Erfassungssignals
aufweist, aus dem ermittelbar ist, ob Kraftstoff mittels des Einspritzventils eingespritzt
wurde. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass zum einen einfach die Funktion
des Einspitzventils direkt überwacht werden kann und dass zum anderen die Detektion
der Abgabe des Leckagekraftstoffs einfacher detektiert werden kann, da durch die
Abgabe hervorgerufene Änderungen in der Leckagekraftstoffleitung, die den Kanal
umfasst, in dem Kanal ausgeprägter sind als in einiger Entfernung von dem Einspritzventil.
Weiter kann bei dem Verfahren die Detektion in einem mit einem Leckagekraftstoffkanal
in dem Einspritzventil verbundenen Abschnitt der Leckagekraftstoffleitung erfolgen.
Die Aufgabe wird daher auch gelöst durch eine Einspritzanlage für eine
Brennkraftmaschine mit wenigstens einem Einspritzventil mit einem Leckagekraftstoffkanal,
der mit einem Leckagekraftstoffleitungsabschnitt verbunden ist, in den bei funktionsfähigem
Einspritzventil bei einer Einspritzung von Kraftstoff aus einer Hochdruckleitung
ein Teil des Kraftstoffs abgegeben wird, insbesondere dem in dem vorhergehenden
Absatz erwähnten Einspritzventil, und einer Erfassungseinrichtung zur Erfassung
einer Abgabe von Kraftstoff durch das Einspritzventil in den Leckagekraftstoffleitungsabschnitt
unter Bildung eines Erfassungssignals, aus dem ermittelbar ist, ob Kraftstoff mittels
des Einspritzventils eingespritzt wurde. Die Leckagekraftstoffleitung dient dabei
zur Rückführung des Leckagekraftstoffs in den Kraftstoffbehälter.
Diese Variante bietet den Vorteil, dass beliebige, beispielsweise bekannte Einspritzventile,
die bei der Einspritzung Leckagekraftstoff abgeben, verwendet werden können.
Da bei Verwendung von Einspritzventilen ohne Erfassungseinrichtung keine Signalverbindungen
von den Einspritzventilen zu einer die Signale auswertenden Einrichtung notwendig
sind, kann darüber hinaus der Raumbedarf für Kabel im Bereich der Einspritzventile
besonders gering gehalten werden.
Dabei kann bei einer Variante des Verfahrens die Detektion in einem
Abschnitt der Leckagekraftstoffleitung erfolgen, der durch eine Einspritzung abgegebenen
Leckagekraftstoff nur von dem Einspritzventil führt. Bei der Einspritzanlage
ist dann vorzugsweise die Erfassungseinrichtung an einer Stelle des Leckagekraftstoffleitungsabschnitts
angeordnet, die zwischen dem Einspritzventil und einer dem Einspritzventil nächsten
Verzweigung der Leckagekraftstoffleitung oder deren Ende angeordnet ist. Damit wird
im Wesentlichen nur der von dem einen bzw. einzelnen Einspritzventil abgegebene
Leckagekraftstoff detektiert, so dass in vorteilhafter Weise die Funktion dieses
einen Einspritzventils einfach geprüft werden kann.
Alternativ kann bei dem Verfahren die Detektion in einem Abschnitt
der Leckagekraftstoffleitung erfolgen, in den durch Einspritzung abgegebener Leckagekraftstoff
von wenigstens zwei Einspritzventilen abgegeben wird. Bei der Einspritzanlage, die
in diesem Fall über wenigstens zwei Einspritzventile, die bei einer Einspritzung
Leckagekraftstoff abgeben, verfügt, ist dann vorzugsweise die Erfassungseinrichtung
an einer Stelle des Leckagekraftstoffleitungsabschnitts angeordnet ist, in den wenigstens
zwei Einspritzventile Leckagekraftstoff durch ihre Leckagekraftstoffleitungsabschnitte
abgeben. Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, dass nicht für jedes
Einspritzventil eine Erfassungseinrichtung vorgesehen zu werden braucht. Besonders
bevorzugt ist die Erfassungseinrichtung so angeordnet, dass mittels dieser die Abgabe
von Leckagekraftstoff durch alle Einspritzventile der Einspritzanlage detektiert
werden kann, da die Einspritzungen in Brennkraftmaschinen nacheinander erfolgen.
Um eine Zuordnung der Abgabe von Leckagekraftstoff zu einem der wenigstens
zwei Einspritzventile zu ermöglichen, ist es beim Verfahren dann vorteilhaft,
dass die Detektion in Abhängigkeit von Einspritzsignalen oder diesen entsprechenden
Einspritzzeitpunkten erfolgt. Insbesondere kann nach Abgabe eines Einspritzsignals
an eines der Einspritzsignale die unmittelbar folgende Abgabe von Leckagekraftstoff
detektiert und dem jeweiligen Einspritzventil zugeordnet werden. Hierzu kann bei
der Einspritzanlage eine entsprechende Auswerteeinrichtung vorgesehen
sein, die eine entsprechende Zuordnung leistet.
Grundsätzlich ist es denkbar, dass nicht jede Abgabe von Leckagekraftstoff
einer gewünschten Einspritzventilöffnung bzw. Einspritzung entspricht,
beispielsweise weil das Einspritzventil nur unvollständig geöffnet wurde.
Es ist daher beim Verfahren vorteilhaft, dass das erzeugte Signal erfasst wird und
auf der Basis dieses Signals geprüft wird, ob eine Öffnung des Einspritzsignals
stattgefunden hat, und in Abhängigkeit von dem Ergebnis der Prüfung ein
Erfolgssignal und/oder ein Fehlersignal erzeugt wird. Die Einspritzanlage weist
dazu vorzugsweise eine mit der Erfassungseinrichtung über eine Signalverbindung
verbundene Auswerteeinrichtung auf, die das gebildete Erfassungssignal unter Bildung
eines Erfolgs- und/oder Fehlersignals auswertet, das wiedergibt, ob das Einspritzventil
auf ein Einspritzsignal geöffnet wurde, und insbesondere auf der Basis des
Signals prüft, ob eine Öffnung des Einspritzsignals stattgefunden hat
und in Abhängigkeit von dem Ergebnis der Prüfung das Erfolgssignal und/oder
ein Fehlersignal erzeugt. Dies hat den Vorteil, dass ein einfach zu überwachendes
Signal gebildet wird.
Weiter kann das Erfolgssignal so gebildet werden, dass es den zeitlichen
Einspritzbeginn und/oder das zeitliche Einspritzende der Einspritzung wiedergibt,
wozu es vorzugsweise in Echtzeit bzw. allenfalls mit einer bekannten Zeitverzögerung
gebildet wird.
Die Abgabe von Leckagekraftstoff kann auf unterschiedliche Art und
Weise detektiert werden. So kann bei dem Verfahren zur Detektion eine Menge und/oder
ein Volumen des bei der Einspritzung in die Leckagekraftstoffleitung eingeleiteten
Leckagekraftstoffs erfasst werden, wobei das Signal in Abhängigkeit von der
erfassten Menge bzw. dem erfassten Volumen gebildet wird. Bei dem Einspritzventil
bzw. der Einspritzanlage umfasst die Erfassungseinrichtung dazu vorzugsweise eine
Einrichtung zur Erfassung einer Kraftstoffmenge und/oder eines Kraftstoffvolumens.
Diese Ausführungsform hat den Vorzug, dass aus der erfassten abgegebenen Leckagekraftstoffmenge
auf die Ventilöffnungszeit zurückgeschlossen werden kann.
Es ist jedoch auch möglich, dass bei dem Verfahren zur Detektion
an wenigstens einer Stelle der Leckagekraftstoffleitung eine Eigenschaft oder Eigenschaftsänderung
des Leckagekraftstoffs in der Leckagekraftstoffleitung erfasst wird, wobei das Signal
in Abhängigkeit von der erfassten Eigenschaft oder Eigenschaftsänderung
gebildet wird. Bei dem Einspritzventil bzw. der Einspritzanlage ist dazu die Erfassungseinrichtung
vorzugsweise zur Erfassung einer Eigenschaft oder Eigenschaftsänderung des
Leckagekraftstoffs unter Bildung des Erfassungsignals in Abhängigkeit von der
erfassten Eigenschaft oder Eigenschaftsänderung ausgebildet. Diese Ausführungsform
hat den Vorteil, dass einfache Erfassungseinrichtungen verwendet werden können.
Insbesondere können Erfassungseinrichtungen verwendet werden, die wenigstens
eine im thermodynamischen Sinne intensive Eigenschaft oder Eigenschaftsänderung
des Leckagekraftstoffs erfassen.
So kann bei einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens
als Eigenschaft der Druck und/oder als Eigenschaftsänderung eine Druckänderung
des Leckagekraftstoffs erfasst werden. Bei dem Einspritzventil bzw. der Einspritzanlage
weist die Erfassungseinrichtung dazu vorzugsweise als Sensor zur Erfassung der Eigenschaft
oder Eigenschaftsänderung einen Sensor zur Erfassung eines Drucks oder einer
Druckänderung in dem Leckagekraftstoffkanal bzw. dem Leckagekraftstoffleitungsabschnitt
auf. Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, dass Drucksensoren sehr schnell
arbeiten können und daher die Erfassung der Abgabe von Leckagekraftstoff schnell
erfolgen kann. Darüber hinaus können Drucksensoren sehr einfach aufgebaut
und robust sein.
Es ist bei dem Verfahren jedoch auch möglich, als Eigenschaft
die Temperatur und/oder als Eigenschaftsänderung eine Temperaturänderung
des Leckagekraftstoffs zu erfassen. Bei dem Einspritzventil bzw. bei der Einspritzanlage
weist die Erfassungseinrichtung dazu vorzugsweise als Sensor zur Erfassung der Eigenschaft
oder Eigenschaftsänderung einen Sensor zur Erfassung einer Temperatur oder
einer Temperaturänderung in dem Leckagekraftstoffkanal bzw. dem Leckagekraftstoffleitungsabschnitt
auf. Hierbei kann insbesondere ausgenutzt werden, dass durch die Abgabe von Leckagekraftstoff
eine Kompression stattfindet, die zu einer Temperaturerhöhung des Leckagekraftstoffs
führt.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens
wird als Eigenschaft eine Geschwindigkeit oder ein Fluss des Leckagekraftstoffs
erfasst. Bei dem Einspritzventil bzw. der Einspritzanlage weist die Erfassungseinrichtung
dazu vorzugsweise als Sensor zur Erfassung der Eigenschaft oder Eigenschaftsänderung
einen Sensor zur Erfassung einer Geschwindigkeit oder eines Flusses des Kraftstoffs
in dem Leckagekraftstoffkanal bzw. dem Leckagekraftstoffleitungsabschnitt auf. Eine
Erfassung des Leckagekraftstoffflusses, d.h. des Volumens oder der Menge bezogen
auf den Leitungsquerschnitt und die Zeit, oder einer Änderung desselben hat
den Vorteil, dass diese berührungslos, beispielsweise mittels des Doppler-Effekts,
erfolgen kann.
Die im Rahmen der Erfindung verwendeten Einspritzventile können
zur Betätigung, insbesondere eines Steuerventils, über einen Aktor verfügen,
bei dem es sich um einen elektromagnetischen Aktor, vorzugsweise
aber um einen piezoelektrischen Aktor handeln kann.
Die Erfindung eignet sich insbesondere zum Einsatz in Common-Rail-Einspritzanlagen,
kann aber auch in jeder anderen Einspritzanlage mit Einspritzventilen verwendet
werden, die bei der Einspritzung Leckagekraftstoff abgegeben.
Die Erfindung wird im Folgenden noch näher an Hand der schematischen
Zeichnung erläutert. Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung einer Brennkraftmaschine
mit einer Einspritzanlage nach einer ersten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung,
2 einen Längsschnitt durch einen Injektor der
Einspritzanlage in 1,
2A eine Vergrößerung des Injektors aus
2 im Bereich um die Steuerkammer
2B eine Vergrößerung des Injektors aus
2 im Bereich der Einspritzöffnung
3 eine schematische Darstellung einer Brennkraftmaschine
mit einer Einspritzanlage nach einer dritten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung,
4 eine schematische Darstellung einer Brennkraftmaschine
mit einer Einspritzanlage nach einer fünften bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, und
5 einen Längsschnitt durch ein Einspritzventil
nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in der Einspritzanlage
in 4.
5A eine Vergrößerung des Injektors aus
5 im Bereich um die Steuerkammer
5B eine Vergrößerung des Injektors aus
5 im Bereich der Einspritzöffnung
In 1 umfasst eine Antriebseinheit eine
Brennkraftmaschine 1, im Beispiel einen Dieselmotor, einen Treibstofftank
2 zur Speicherung von Kraftstoff für die Brennkraftmaschine
1, und eine Einspritzanlage 3, im Beispiel eine Common-Rail-Einspritzanlage,
und ein Steuergerät 4 zur Ansteuerung der Einspritzanlage
3 und anderer Einrichtungen zum Betrieb der Brennkraftmaschine
1, die der Übersichtlichkeit halber in den Figuren nicht gezeigt sind.
Die Brennkraftmaschine 1 ist im Ausführungsbeispiel
ein Dieselmotor mit mehreren Zylindern bzw. Brennräumen 5, die jeweils
gleich ausgebildet sind.
Die Einspritzanlage 3 ist – bis auf eine im Folgenden
genauer geschilderte Erfassungseinrichtung – im Ausführungsbeispiel
eine Common-Rail-Einspritzanlage mit einer Förderpumpe 6 zur Förderung
von Kraftstoff aus dem Treibstofftank 2, die über einen Zufuhrleitungsabschnitt
mit einer Hochdruckpumpe 7 verbunden ist, die wiederum den zugeführten
Kraftstoff auf einen vorgegebenen Hochdruck bringt und einem Hochdruck- bzw. Rail-Rohr
8 zuführt. Von dem Rail-Rohr 8 führen Hochdruckleitungsabschnitte
zu Einspritzventilen 9 der Einspritzanlage 3. Die Einspritzventile
9 sind so in der Brennkraftmaschine 1 befestigt, dass in jeden
der Brennräume 5 eines der Einspritzventile 9 unter Hochdruck
stehenden Kraftstoff zur späteren Verbrennung einspritzen kann.
Zur Regelung des Druck in der Hochdruckleitung von der Hochdruckpumpe
7 zu den Einspritzventilen 9, insbesondere dem Rail-Rohr
8, dient ein Drucksensor 10, der – in den Figuren der Übersichtlichkeit
halber nicht gezeigt – mit dem Steuergerät 4 verbunden ist,
das zur Regelung des Drucks in der Hochdruckleitung über entsprechende, ebenfalls
nicht gezeigte Steuerverbindungen mit der Förderpumpe 6 und der Hochdruckpumpe
7 verbunden ist.
Die Einspritzventile 9 gemäß ersten Ausführungsbeispiels,
verfügen jeweils über einen Leckagekraftstoffkanal 11, der jeweils
mit einem ventilseitigen Abschnitt 12 einer Leckagekraftstoffleitung
13 verbunden ist, in den bei funktionsfähigem Einspritzventil
9 bei einer Einspritzung von Kraftstoff aus dem jeweiligen ventilseitigen
Abschnitt 12 ein Teil des Kraftstoffs als Leckagekraftstoff abgegeben wird.
Die ventilseitigen Abschnitte 12 münden in einen Sammelabschnitt
14 der Leckagekraftstoffleitung 13, der über eine Verzweigung,
in die eine Überdruckleitung 15 von der Hochdruckpumpe 7
führt, zu dem Treibstofftank 2 führt.
2 zeigt einen Längsschnitt durch einen Einspritzventil
9. 2A zeigt eine Vergrößerung des
in 2 abgebildeten Einspritzventils 9 im Bereich
um die Steuerkammer 28. 2B zeigt eine Vergrößerung
des in 2 abgebildeten Einspritzventils 9 im
Bereich der Einspritzöffnung 20.
In einem Ventilkörper 16 führt ein mit dem Rail-Rohr
8 verbundener Hochdruckzulauf 17 in eine Hochdruckkammer
18, die als Erweiterung in einem einen Innenraum bildenden Längskanal
19 in dem Ventilkörper 16 ausgebildet ist. Von der Hochdruckkammer
18 führt ein durch einen Abschnitt des Längskanals
19 gebildeter Einspritzkanal zu Einspritzventilöffnungen, von denen
in den Figuren nur die Einspritzöffnung 20 sichtbar
ist. In dem Einspritzkanal ist ein Verschlusskörper 21, eine Düsennadel,
parallel zur Längsrichtung des Längskanals 19 zwischen einer
Schließ- und einer Öffnungsstellung beweglich geführt. Der Durchmesser
des Verschlusskörpers 21 ist dabei so gewählt, dass dieser bei
Beweglichkeit in dem Längskanal 19 diesen in dem Abschnitt, der von
den Einspritzöffnungen gesehen hinter der Hochdruckkammer 18 angeordnet
ist, möglichst gut gegen Kraftstoffdurchtritt abdichtet, wobei jedoch eine
geringe Menge an Kraftstoff zur Schmierung zwischen Verschlusskörper
21 und den Wänden des Längskanals 19, d.h. der Führung
des Verschlusskörpers 21, von der Hochdruckkammer über einen
Rücklaufkanal 37 abgeleitet werden kann.
In dem Längskanal 19 ist eine zweiteilige Stößelanordnung
22 angeordnet, die dazu dient, Kräfte auf den Verschlusskörper
21 entlang der Längsrichtung des Längskanals 19 auszuüben.
Eine rückstellenden Einrichtung in Form einer Schraubenfeder 23, die
sich mit einem Ende an einer Schulter 24 in dem Längskanal
19 und mit einem anderen Ende an einem verschlusskörperseitigen Element
25 der Stößelanordnung 22 abstützt, dient dazu,
auf den Verschlusskörper 21 eine Kraft entlang des Längskanals
19 in Richtung auf die Einspritzöffnungen, d.h. in Schließrichtung,
auszuüben.
Im in 2 oberen Teil des Einspritzventils
9 ist ein Steuerventil 26 angeordnet, das dazu dient, über
die Stößelanordnung 22 mit Hilfe des unter Hochdruck stehenden
Kraftstoffs Kräfte in Längsrichtung des Längskanals 19 auf
den Verschlusskörper 21 auszuüben.
Genauer umfasst das Steuerventil 26 eine durch eine Erweiterung
des Längskanals 19 gebildete, über einen Verbindungskanal
27 kleinen Querschnitts mit dem Hochdruckzulauf 17 verbundene
Steuerkammer 28, in der ein Ende der Stößelanordnung
22 liegt und die über einen engen Durchlass in eine weitere Kammer
29 führt, die wiederum durch eine Steuerventilöffnung
30 mit einem Endabschnitt des Längskanals 19 verbunden ist,
der in einen Leckagekraftstoffkanal 31 mündet, der mit dem ventilseitiger
Leckagekraftstoffleitungsabschnitt 12 verbunden ist und zusammen mit den
bereits erwähnten Abschnitten der Leckagekraftstoffleitung die Leckagekraftstoffleitung
13 bildet. Da der Treibstofftank 2 nicht unter erhöhtem Druck
steht, herrscht in der Leckagekraftstoffleitung 13 kein Hochdruck, sondern
Niederdruck, d.h. ein Druck bis zu maximal 10 bar.
In den Leckagekraftstoffkanal 31 mündet ebenfalls die
Rücklaufleitung 37.
Zum Öffnen und Schließen der Steuerventilöffnung
30 dient ein pilzförmiger Steuerventilverschlusskörper
32, der durch eine sich an einer Schulter der weiteren Kammer abstützenden
Steuerventilfeder 33 als rückstellendem Element in Richtung der Steuerventilöffnung
30 gedrückt wird, und auf den mittels eines Steuerventilstößels
34, der über ein nicht in allen Ausführungsformen notwendiges
Koppelelement in Form eines Hebels 35 mit einem piezo-elektrischen Aktor
36 gekoppelt ist, eine steuerventilöffnende Kraft in Richtung auf
die Steuerventilfeder 33 ausgeübt werden kann.
Der Aktor 36 jedes der Einspritzventile 9 ist über
eine Signalleitung mit dem Steuergerät 4 verbunden, so dass dieses
durch Abgabe entsprechender Signale den jeweiligen Aktor 36 und damit das
Steuerventil 26 betätigen kann. In den Figuren sind die Signalleitungen
der Übersichtlichkeit halber durch nur eine Linie dargestellt, tatsächlich
kann die Steuereinrichtung 4 jedoch jedes der Einspritzventile
9 getrennt ansteuern.
Das Einspritzventil 9 arbeitet folgendermaßen:
Bei geschlossenem Zustand befindet sich in dem mit dem Rail-Rohr 8 verbundenen
Hochdruckzulauf 17 Kraftstoff unter Hochdruck, d.h. einem geeigneten Druck
größer als 20 bar.
Der Aktor 36 ist nicht angesteuert, so dass das Steuerventil
26 geschlossen ist. Denn sowohl die Steuerventilfeder 33 als auch
der hydrostatische Druck in dem Kraftstoff in der Steuerkammer 28 und der
weiteren Kammer 29, die mit dem Hochdruckzulauf 16 verbunden sind,
pressen den Steuerventilverschlusskörper 32 an den Rand der Steuerventilöffnung
30, so dass diese geschlossen ist.
Der Verschlusskörper 21 ist gegen den Rand der Einspritzöffnungen
20 gepresst und verschließt diese. Dabei wirken auf den Verschlusskörper
21 zwei sich überlagernde Kräfte. Da die Einspritzöffnungen
20 verschlossen sind, steht der Kraftstoff in dem Hochdruckzulauf
17, der Hochdruckkammer 18 und der Steuerkammer 28 sowie
dem Einspritzkanal unter Hochdruck. Dieser Hochdruck erzeugt auf den Verschlusskörper
21 eine Kraft F2, die in 2 nach oben, d.h.
in Richtung einer Öffnungsbewegung des Verschlusskörpers 21 wirkt.
Dieser Kraft F2 entgegen wirkt eine Kraft F1, die durch die Wirkung des Hochdrucks
in dem Kraftstoff in der Steuerkammer 28 auf die Fläche des dort liegenden
Endes der Stößelanordnung 22 ausgeübt wird. Die Größe
der dem hydrodynamischen Druck des Kraftstoffs ausgesetzten Flächen des Verschlusskörpers
21 und der Stößelanordnung 22, die eine Normale parallel
zur der Bewegungsrichtung des Verschlusskörpers 21 bzw. der Längsrichtung
des Längskanals 19 aufweisen, ist so gewählt, dass bei geschlossenem
Einspritzventil der Betrag der Kraft F1 größer als der der Kraft F2 ist,
so dass in Summe eine schließende, in 2 nach unten
weisende Kraft auf den Verschlusskörper 21 ausgeübt
wird und die Einspritzöffnungen 20 geschlossen sind. In anderen Ausführungsbeispielen
kann durch entsprechende Auslegung der rückstellenden Einrichtung
23 noch eine durch diese ausgeübte Kraft in gleicher Richtung wie
die Kraft F2 über die Stößelanordnung 22 auf den Verschlusskörper
21 wirken.
Zum Öffnen des Einspritzventils 9 wird der Aktor
36 durch Abgabe eines entsprechenden Signals an diesen betätigt, so
dass dieser über das Koppelelement 35 den Steuerventilstößel
34 in Richtung auf den Steuerventilverschlusskörper 32 zu
bewegt und diesen gegen die auf diesen wirkenden Kräfte von der Steuerventilöffnung
30 fortbewegt, so dass das Steuerventil 26 unter Spannung der
Steuerventilfeder 33 geöffnet wird.
Es fließt nun durch den Druckunterschied zwischen dem Hochdruckzulauf
17 und der Leckagekraftstoffleitung 13 eine geringe Menge an Kraftstoff
als Leckagekraftstoff aus der Steuerkammer 28 und der weiteren Kammer
29 in den Leckagekraftstoffkanal 31 und damit die Leckagekraftstoffleitung.
Da der Querschnitt des Verbindungskanals 27 hinreichend klein gewählt
ist, kann gleichzeitig in kurzer Zeit nicht genug unter Hochdruck stehender Kraftstoff
in die Steuerkammer 28 gelangen, um den Kraftstoffverlust darin auszugleichen,
so dass der Druck in der Steuerkammer 28 zunächst schnell fällt.
Durch den fallenden Druck in der Steuerkammer 28 nimmt auch
die Kraft F1 soweit ab, dass sie betragsmäßig die Kraft F2 unterschreitet.
Dadurch weist die Summe der Kräfte F1 und F2 auf den Verschlusskörper
21 in Richtung der Kraft F2, so dass dieser von den Einspritzöffnungen
weg bewegt wird und das Einspritzventil 9 geöffnet wird.
Zum Schließen des Einspritzventils 9 wird der Aktor
36 nicht mehr betätigt, so dass die als rückstellendes Element
wirkende Steuerventilfeder 33 den Steuerventilverschlusskörper
32 auf den Rand der Steuerventilöffnung 30 presst und diese
damit schließt. Dadurch kann sich in einer durch den Querschnitt des Verbindungskanals
27 bestimmten Zeitskala aufgrund des Hochdrucks in dem Hochdruckzulauf
17 in der Steuerkammer 28 wieder ein Druck in Höhe des Hochdrucks
in dem Rail-Rohr 8 aufbauen, der zusammen mit der Kraft der gespannten
rückstellenden Einrichtung 23, d.h. der Schraubenfeder 23,
die Stößelanordnung 22 und damit den mit dieser gekoppelten Verschlusskörper
21 in die Ausgangsstellung bewegt, in der dieser die Einspritzöffnungen
verschließt.
Insgesamt wird also bei einer Einspritzung durch das Einspritzventil
9 grundsätzlich Leckagekraftstoff in die Leckageleitung
13, d.h. den Leckagekraftstoffkanal 31 und die folgenden Abschnitte
12 und 14 abgegeben.
Bei Motorstillstand werden der Steuerventilverschlusskörper
32 und der Verschlusskörper 21 durch die Steuerventilfeder
33 bzw. das rückstellende Element 23 auf die Steuerventilöffnung
30 bzw. die Einspritzöffnungen gepresst und verschließen diese.
Die Einspritzanlage 3 verfügt zur Überwachung der
Funktion der Einspritzventile 9 weiterhin über eine Erfassungseinrichtung
38 zur Erfassung einer Eigenschaft bzw. Eigenschaftsänderung des Leckagekraftstoffs
in der Leckagekraftstoffleitung unter Bildung eines Erfassungssignals in Abhängigkeit
von der erfassten Eigenschaft oder Eigenschaftsänderung, die einen Drucksensor
38 zur Erfassung eines Drucks bzw. einer Druckänderung des Leckagekraftstoffs
in dem Sammelabschnitt 14 der Leckagekraftstoffleitung 13. Die
Erfassungseinrichtung 38 ist somit in einem Abschnitt der Lackagekraftstoffleitung
13 angeordnet, in die alle Einspritzventile 9 Leckagekraftstoff
abgeben und die stromaufwärts der Verzweigung zu der Überdruckleitung
15 von der Hochdruckpumpe 7 angeordnet ist.
Die Erfassungseinrichtung 38 ist zur Übertragung von
Erfassungssignalen über eine Signalverbindung mit dem Steuergerät
4 verbunden, das als Auswerteeinrichtung zur Auswertung der Erfassungssignale
dient.
Insbesondere ist das Steuergerät 4 so ausgebildet, dass
es zum normalen Betrieb der Brennkraftmaschine 1 entsprechend einem Steuerverfahren
zunächst für eines der Einspritzventile 9 ein Einspritzsignal
abgibt, damit dieses eine Einspritzung von Kraftstoff in den entsprechenden Brennraum
5 durchführt. Das Steuergerät 4 ist dann weiterhin so
ausgebildet, dass es ein von der Erfassungseinrichtung 38 darauf gebildete
Erfassungssignal, das in diesem Ausführungsbeispiel den zeitlichen Druckverlauf
in dem Leckagekraftstoff in dem Sammelabschnitt 14 wiedergibt, unter Bildung
eines Signals, das wiedergibt, ob das Einspritzventil 9 auf ein Einspritzsignal
hin zur Einspritzung geöffnet wurde, auswertet.
Genauer wird bei der Einspritzung, wie beschrieben, von dem angesteuerten
Einspritzventil 9 Leckagekraftstoff in die Leckagekraftstoffleitung
13 und insbesondere den Sammelabschnitt 14 abgegeben, was zu einem
pulsähnlichem Druckverlauf im Bereich des Sammelabschnitts 14 führt,
den das Signal der Erfassungseinrichtung 38 wiedergibt. Das Steuergerät
4 ermittelt nun die zeitliche Lage der Anstiegsflanke des Signals und den
zeitlichen Abstand zu dem gewünschten Einspritzzeitpunkt. Unterscheidet sich
der zeitliche Abstand um weniger als eine vorgegebene Maximalabweichung von einem
vorgegebenen Abstandswert, wird ein Erfolgssignal gebildet, das
eine erfolgreiche Bewegung des Verschlusskörpers 21 und damit eine
erfolgreiche Einspritzung anzeigt. Dieses Erfolgssignal kann in dem Steuergerät
4 weiterverarbeitet werden. Andernfalls wird ein Fehlersignal gebildet.
Eine zweite bevorzugte Ausführungsform unterscheidet sich von
dem ersten Ausführungsbeispiel nur in der Art der Auswertung des Signals. Die
Erfassungseinrichtung 38 dient hier als Einrichtung zur Erfassung einer
Eigenschaft des Leckagekraftstoffs in dem Sammelabschnitt 14.
Das Steuergerät ist nun so ausgebildet, dass zur Festlegung des
Zeitpunkts der Einspritzung nicht die zeitliche Lage der Flanke des pulsähnlichen
Drucksignals verwendet wird, sondern die zeitliche Lage des Maximums. Zusätzlich
zu der Prüfung des zeitlichen Abstands kann dann die Höhe des Maximums
dazu herangezogen werden, abzuschätzen, ob die Einspritzung auch vollständig
erfolgt ist, ob also das Steuerventil voll geöffnet wurde.
In anderen Ausführungsbeispielen kann der Zeitpunkt auch durch
das erstmalige Überschreiten eines Mindestdrucks festgelegt werden.
Eine dritte bevorzugte Ausführungsform in 3
unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel allein darin, dass nun
in jedem der ventilseitigen Leckagekraftstoffleitungsabschnitte 12 jeweils
eine Erfassungseinrichtung 38 angeordnet ist, die wie die Erfassungseinrichtung
in dem ersten Ausführungsbeispiel ausgebildet sind. Für alle anderen Teile
werden daher die gleichen Bezugszeichen wie im ersten Ausführungsbeispiel verwendet
und es gelten die Ausführungen zu diesen im ersten Ausführungsbeispiel
auch hier analog.
Damit ist für jeden Brennraum 5 eine Erfassungseinrichtung
an einer Stelle des jeweiligen Leckagekraftstoffleitungsabschnitts 12 angeordnet,
die zwischen dem Einspritzventil 9 für den Brennraum 5 und
einer dem Einspritzventil 9 nächsten Verzweigung der Leckagekraftstoffleitung
13 oder deren Ende angeordnet ist. Die Erfassungseinrichtungen
38 sind nun so mit dem Steuergerät 4 über Signalverbindungen
verbunden, dass deren Erfassungssignale von dem Steuergerät 4 getrennt
ausgewertet werden können.
Die Auswertung erfolgt wie im ersten Ausführungsbeispiel, wobei
nun jedoch die Zuordnung von Erfassungssignalen zu Einspritzsignalen und damit Einspritzventilen
einfacher erfolgen kann, da für jedes Erfassungssignal bekannt ist, von welchem
Einspritzventil es ausgelöst wurde.
Bei einer vierten bevorzugten Ausführungsform wird die Einspritzanlage
des vorhergehenden Ausführungsbeispiels verwendet, wobei jedoch das Auswerteverfahren
des zweiten Ausführungsbeispiels durch entsprechende Ausbildung des Steuergeräts
4 verwendet wird.
Eine fünfte bevorzugte Ausführungsform in 4
unterscheidet sich von dem dritten Ausführungsbeispiel allein darin, dass die
Erfassungseinrichtungen nun in die Einspritzventile 39 integriert sind.
Für alle anderen Teile werden daher die gleichen Bezugszeichen wie im dritten
Ausführungsbeispiel verwendet und es gelten die Ausführungen zu diesen
im dritten Ausführungsbeispiel auch hier analog.
Von den gleich ausgebildeten Einspritzventilen 39 ist eines
in 5 schematisch gezeigt. Es unterscheidet sich von
dem Einspritzventil der vorhergehenden Ausführungsbeispiele und insbesondere
in 2 allein darin, dass nun die Erfassungseinrichtung
38, im Beispiel der Drucksensor, in dem Leckagekraftstoffkanal
31 angeordnet ist. Ansonsten ist es gleich aufgebaut, so dass für
dessen Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen
verwendet werden und die Ausführungen zu diesen und deren Funktion auch hier
gelten.
Die Auswertung der Erfassungssignale erfolgt wie im dritten Ausführungsbeispiel.
Eine sechste bevorzugte Ausführungsform unterscheidet sich von
der fünften Ausführungsform nur dadurch, dass durch entsprechende Ausbildung
des Steuergeräts 4 das Auswerteverfahren des vierten Ausführungsbeispiels
durchgeführt wird.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen unterscheiden sich von den
zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen darin, dass nun statt des Drucks
die Temperatur des Leckagekraftstoffs erfaßt wird, wozu die Erfassungseinrichtung
einen Drucksensor und/oder einen Temperatursensor aufweist. Da die Temperatur vorwiegend
konvektiv transportiert wird, kann die durch die Einspritzung hervorgerufene Temperaturerhöhung
oder -änderung wie die Druckerhöhung bzw. -änderung in dem ersten
bis sechsten Ausführungsbeispiel erfolgen. Da die Temperaturerhöhung nicht
besonders hoch ist, ist die Anordnung der Erfassungseinrichtung in den Einspritzventilen
besonders günstig. Denn im weiteren Verlauf der Leckagekraftstoffleitung sonst
auftretende diffusiven Wärmeverluste, die den Temperaturverlauf verfälschen
können, treten nun nicht bzw. nur in kleinerem Ausmaß auf.
Noch weitere bevorzugte Ausführungsformen unterscheiden sich
von dem ersten bis sechsten Ausführungsbeispiel dadurch, dass nun die Erfassungseinrichtung
statt eines Drucksensors einen Flussmesser umfasst, mittels dessen der zeitliche
Verlauf des Mengen- oder Volumenflusses bzw. -stroms des Leckagekraftstoffs an der
jeweiligen Stelle der Leckagekraftstoffleitung 13 anstatt des Druckverlaufs
erfassbar ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein auf dem Doppler-Effekt
beruhenden Sensor handeln. Bei einer Einspritzung ist ähnlich zu dem Druckverlauf
in der Leckagekraftstoffleitung 13 ein pulsähnlicher zeitlicher Verlauf
des Kraftstoffflusses zu erwarten, so dass die Auswertung der Erfassungssignale
entsprechend den ersten bis sechsten Ausführungsbeispielen erfolgen kann.
Darüber hinaus können bei weiteren Ausführungsbeispielen
nicht die Leckagekraftstoffflüsse, sondern die Mengen bzw. Volumina des jeweils
abgegebenen Leckagekraftstoffs erfasst werden. Hierzu kann beispielsweise eine Sensor
nach dem Prinzip des Sensors EMI2 der Firma EFS, 69390 Millery, Frankreich verwendet
werden, bei dem die Kraftstoffmenge dadurch erfasst wird, dass sie einen Kolben
auslenkt, dessen Auslenkung das Volumen wiedergibt. Die entsprechende Menge kann,
soweit gewünscht, durch Multiplikation mit der bekannten Dichte des Kraftstoffs
erhalten werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Bestimmung der Menge besteht darin,
die Kraftstoffmengenabgaberate nach dem Prinzip des Rohrindikators zu ermitteln.
Dabei wird die Menge des Leckagekraftstoffs aus dem Integral über den Puls
des Druckverlaufs durch Multiplikation mit einem Proportionalitätsfaktor ermittelt.