Die Erfindung betrifft eine Testvorrichtung mit HF-/UHF-Dualbandantenne
zum Testen von RFID-Transpondern in einem Fertigungsgerät, insbesondere für
RFID-Transponder.
In modernen Fertigungsgeräten für RFID-Transponder werden
große Stückzahlen von Transpondern in automatisierter Weise hergestellt.
Üblicherweise eignen sich solche Fertigungsgeräte dazu, sowohl Transponder
mit HF- als auch mit UHF-Antennen herzustellen, die – basierend auf unterschiedlichen
Übertragungsprinzipien – insbesondere bei unterschiedlichen Frequenzen
ausgelesen werden. Um die so hergestellten RFID-Transponder nach ihrer Herstellung
zu testen, wird ihre Funktionsweise mit Hilfe einer geeigneten Testvorrichtung,
die in dem Fertigungsgerät einbaubar bzw. eingebaut ist, getestet, wobei je
nach Typ des hergestellten Transponders die Testvorrichtung aufgrund ihrer Größe
ausgetauscht werden muss.
Um die RFID-Transponder in einem Fertigungsgerät, in dem zugleich
mehrere Transponder in den Bereich der Testvorrichtung gelangen können, nacheinander
einzeln testen zu können, sind geeignete Abschirmungsmaßnahmen notwendig,
die dafür sorgen, dass nur der ausgewählte, zu testende Transponder durch
die Testvorrichtung getestet wird. Dazu wird üblicherweise vorgesehen, mit
Hilfe von Metallplatten das magnetische Wechselfeld von benachbarten nicht zu testenden
Transpondern abzuschirmen.
Eine solche Abschirmung kann beispielsweise für ein Lesegerät
und einen Transponder, die im HF-Bereich arbeiten, d. h. die zur Aktivierung ein
Wechselmagnetfeld mit einer Frequenz von z.B. ca. 13,56 MHz benötigen, in einer
Weise vorgesehen sein, die entweder dem erzeugten Magnetfeld einen definierten Ausbreitungsweg
vorgibt oder bei dem das Wechselmagnetfeld in einem leitenden Material aufgrund
des Induktionsgesetzes ein dem Wechselmagnetfeld entgegengesetztes Magnetfeld außerhalb
des Testbereichs hervorruft, welches das Wechselmagnetfeld soweit abschwächt,
dass keine Aktivierung des Transponders erfolgen kann.
In bisherigen Fertigungsgeräten für solche Transponder wurden
bisher RFID-Transponder entweder nur für den HF-Bereich oder nur für den
UHF-Bereich hergestellt und anschließend getestet oder zumindest getrennt getestet.
In derartigen Fertigungsgeräten sollen für den HF-Bereich oder für
einen UHF-Bereich Transponder hergestellt werden. Trotz der gewöhnlich beengten
Platzsituation innerhalb des Fertigungsgerätes ist es wünschenswert, die
hergestellten Transponder sowohl durch Aktivierung im HF-Bereich als auch durch
Aktivierung im UHF-Bereich zu testen, sodass ein Austausch der Testvorrichtung bei
Wechsel des Typs der hergestellten Transponder unterbleiben kann und damit auch
Transponder, die sowohl im HF-Bereich als auch im UHF-Bereich betrieben werden können,
vollständig getestet werden können.
Zum Abschirmen einer im UHF-Bereich verwendeten Funkstrahlung ist
es notwendig, möglichst leitende Flächenstrukturen zu bilden, die für
die elektromagnetische Strahlung nicht durchdringbar ist und aufgrund ihrer geometrischen
Abmessungen keine Resonanz mit der abstrahlenden Antenne der Testvorrichtung eingehen
können.
US 6 104 291 A beschreibt ebenso
wie US 6 487 681 B1 ein Testsystem
für Transponder, welches eine Sendevorrichtung zum Abstrahlen eines Funksignals
aufweist, mit dem der zu testende Transponder betrieben wird. Es wird eine Abschirmeinrichtung,
die das Funksignal in einem von dem Testbereich verschiedenen Abschirmbereich abschwächt,
beschrieben. Es handelt sich um die Anordnung von lediglich einer Sendeeinrichtung.
Es ist also Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Testvorrichtung
für ein Fertigungsgerät zur Verfügung zu stellen, mit dem Transponder
sowohl im HF-Bereich als auch im UHF-Bereich getestet werden können.
Diese Aufgabe wird durch die Testvorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben.
Erfindungsgemäß ist eine Testvorrichtung zum Testen eines
Transponders in einem Testbereich vorzugsweise in einem Fertigungsgerät für
Transponder vorgesehen. Die Testvorrichtung umfasst eine erste Sendeeinrichtung
zum Abstrahlen eines Funksignals, um den Transponder in dem Testbereich zu betreiben.
Weiterhin ist eine zweite Sendeeinrichtung zum Bereitstellen eines magnetischen
Wechselfeldes vorgesehen, um den Transponder durch induktive magnetische Kopplung
zu betreiben. Die erste und die zweite Sendeeinrichtung sind bezüglich des
Testbereichs einander gegenüberliegend angeordnet.
Mit einer ersten Abschirmeinrichtung kann das Funksignal in einem
von dem Testbereich verschiedenen Abschirmbereich zumindest so abgeschwächt
werden, dass ein dort befindlicher Transponder nicht betreibbar ist. Mit Hilfe einer
zweiten Abschirmeinrichtung kann das magnetische Wechselfeld in dem Abschirmbereich
so abgeschwächt werden, dass ein dort befindlicher Transponder nicht betreibbar
ist.
Auf diese Weise ist es möglich, eine Testvorrichtung zur Verfügung
zu stellen, die ein Testen von Transpondern sowohl zum Auslesen im HF-Bereich als
auch zum Auslesen im UHF-Bereich innerhalb eines Fertigungsgerätes ermöglicht,
wobei bei Vorhandensein von mehreren Transpondern nur derjenige Transponder, der
sich in dem Testbereich befindet, durch beide Sendeeinrichtungen betrieben werden
kann.
Insbesondere kann die erste Abschirmeinrichtung mit leitfähigen,
voneinander isolierten Segmenten, die bezüglich der ersten Sendeeinrichtung
unmittelbar hinter dem Abschirmbereich angeordnet sind, und mit einem nicht-leitenden
Bereich, der bezüglich der ersten Sendeeinrichtung hinter dem Testbereich angeordnet
ist, vorgesehen sein. Dabei sind die Segmente vorzugsweise kapazitiv mit einem Bezugspotential,
insbesondere über die zweite Abschirmeinrichtung, gekoppelt.
Um eine Abschirmung im Abschirmbereich zu erreichen, können die
Segmente der ersten Abschirmeinrichtung voneinander mit einem Abstand beabstandet
sein, der kleiner ist als ein Viertel der Wellenlänge des Funksignals. Weiterhin
sollten die Segmente jeweils Abmessungen (Länge, Breite, Diagonalen, Umfang)
aufweisen, deren Längen jeweils von der halben Wellenlänge des Funksignals
und deren Vielfachen verschieden sind, um keine Resonanzen mit der Sendeantenne
für das Funksignal hervorzurufen.
Die zweite Abschirmeinrichtung kann mit einem leitfähigen Bereich
vorgesehen sein, der zwischen dem Abschirmbereich und der zweiten Sendeeinrichtung
angeordnet ist, und mit einem nicht-leitenden Bereich vorgesehen sein, der in direkter
Linie zwischen dem Testbereich und der zweiten Sendeinrichtung angeordnet ist, so
dass ein in dem Testbereich befindlicher Transponder Funkstrahlung, die von der
zweiten Sendeeinrichtung ausgesendet wird, empfangen kann.
Die erste und/oder die zweite Abschirmeinrichtung können eine
Trägerplatte aufweisen, auf der die leitfähigen Segmente der ersten Abschirmeinrichtung
bzw. der leitfähige Bereich der zweiten Abschirmeinrichtung aufgebracht ist,
wobei insbesondere sowohl die erste als auch die zweite Abschirmeinrichtung auf
einer gemeinsamen Trägerplatte ausgebildet sein können.
Weiterhin kann eine Transporteinrichtung vorgesehen sein, mit der
die auf einem Band aufgebrachten Transponder durch den Testbereich und den Abschirmbereich
transportiert werden, so dass jeder der Transponder in den Testbereich zum Testen
verfahrbar ist.
Weiterhin können eine erste Anpassungseinrichtung, die mit der
ersten Abschirmeinrichtung gekoppelt ist, um die Größe und/oder die Position
des nichtleitenden Bereichs an den zu testenden Transponder manuell oder automatisch
anzupassen, und eine zweite Anpassungseinrichtung vorgesehen sein, die mit der zweiten
Abschirmeinrichtung gekoppelt ist, um die Größe und/oder die Position
des nichtleitenden Bereichs der zweiten Abschirmeinrichtung an den zu testenden
Transponder manuell oder automatisch anzupassen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die erste
Sendeeinrichtung eine Microstrip- und/oder Patchantenne umfassen.
Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der
beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine schematische Querschnittsdarstellung einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung;
2 eine Draufsicht auf eine schematische Darstellung
der ersten Abschirmeinrichtung mit leitfähigen Segmenten;
3 eine Draufsicht auf die Testvorrichtung aus einer
ersten Richtung A;
4 eine Draufsicht auf die Testvorrichtung aus einer
zweiten Richtung B;
5 eine Draufsicht auf die Testvorrichtung mit einem
eingelegten Band mit RFID-Transpondern; und
6 eine Abbildung eines Fertigungsgerätes mit einer
erfindungsgemäßen Testvorrichtung.
In 1 ist eine Testeinrichtung zum Einsatz
in einem (nicht dargestellten) Fertigungsgerät gezeigt, mit der RFID-Transponder,
auch RFID-Tags, RFID-Etiketten und dergleichen genannt, getestet werden können.
RFID-Transponder können mit Hilfe eines Lesegerätes berührungslos
ausgelesen werden. Das Fertigungsgerät produziert RFID-Transponder
2 in Form eines zusammenhängenden Bandes, das zum Vereinzeln auseinander
geschnitten werden kann, oder auf einem Trägerband 3, auf dem die
Transponder 2 während des Herstellens und des anschließenden
Testens aufgebracht sind und danach davon gelöst werden können.
Die Testvorrichtung 1 sieht vor, die Transponder
2 sowohl mit Hilfe eines magnetischen Wechselfeldes mit einer Frequenz
im HF-Bereich (z. B. bei 13,56 MHz) als auch mit Hilfe einer Funkstrahlung
im UHF-Bereich (bei ca. 900 MHz) auslesen zu können bzw. zu testen, wobei das
Testen entweder nur im HF-Bereich oder nur im UHF-Bereich oder gleichzeitig in beiden
Bereichen durchgeführt wird.
Dazu ist eine erste Sendeeinrichtung 4 mit einer UHF-Testantenne
41 und eine zweite Sendeeinrichtung 5 mit einer HF-Testantenne
51 vorgesehen. Die erste und die zweite Sendeeinrichtung 4,
5 sind Teile von entsprechenden Testeinheiten, die die jeweilige Sendeeinrichtung
in einer zum Testen geeigneten und bekannten Weise ansprechen, um den zu testenden
Transponder zu betreiben. Das Trägerband 3 mit den Transpondern
2 wird im gezeigten Ausführungsbeispiel zwischen der UHF-Testantenne
41 und der HF-Testantenne 51 hindurchgeführt, so dass sich
die Testantennen 41, 51 einander gegenüberliegen.
Die Transponder 2 sind auf dem Trägerband
3 üblicherweise mit einem geringen Abstand voneinander angeordnet,
so dass ohne geeignete Abschirmmaßnahmen die Transponder 2 durch die
erste bzw. zweite Sendeeinrichtung 4, 5 angesprochen werden würden.
Um nun die von der ersten Sendeeinrichtung 4 ausgesandte Funkstrahlung
nur auf den zu testenden Transponder 2 und von den nicht zu testenden Transpondern
2 abzuhalten bzw. soweit abzuschwächen, dass die nicht zu testenden
Transponder 2 nicht angesprochen werden, ist bezüglich der ersten
Sendeeinrichtung 4 hinter dem Trägerband 3, das die Transponder
2 trägt, eine erste Abschirmeinrichtung 8 vorgesehen, die
den Empfang der Funkstrahlung durch die Transponder 2 in Abschirmbereichen
AB unterbindet und in einem Testbereich TB, der als Fenster zwischen zwei Abschirmbereichen
vorgesehen ist, zulässt. Die Abschirmbereiche und der Testbereich sind im Wesentlichen
die Bereiche, die die Transponder 2 auf ihrem Weg aus dem Fertigungsgerät
durchlaufen. Dazu ist die erste Abschirmeinrichtung 8 mit einer elektrisch
leitfähigen segmentierten Struktur versehen, deren Segmente 81 voneinander
isoliert sind. Die Segmente können quadratisch, rechteckig, wabenförmig
oder in einer sonstigen Form ausgebildet sein und stellen leitfähige Metallflächen,
z. B. mit einer Kupferfolie dar. Die geometrischen Abmessungen der Segmente sind
so gewählt, dass bezüglich der Funkfrequenz der von der UHF-Antenne
41 abgestrahlten Funkstrahlung keine Resonanzen an den Seitenflächen,
dem Umfang oder den Diagonalen dieser Segmente 81 auftreten können,
d. h. dass keine der geometrischen Abmessungen eine Länge aufweist, die der
halben Wellenlänge der Funkstrahlung bzw. einem Vielfachen davon entspricht.
Die Abschirmwirkung der so ausgebildeten ersten Abschirmeinrichtung
8 kann nur erreicht werden, wenn sich die zu testenden Transponder
2 möglichst nahe an der Fläche der ersten Abschirmeinrichtung,
d. h. möglichst nahe an den leitenden Segmenten 81 befinden. Vorzugsweise
liegt dazu das Trägerband 3 mit den darauf aufgebrachten zu testenden
Transpondern 2 auf der ersten Abschirmeinrichtung 8 auf oder läuft
nur mit sehr geringem Abstand darüber hinweg. Wird der Abstand zwischen der
ersten Abschirmeinrichtung 8 und den Transpondern 2 auf mehrere
Millimeter vergrößert, so verschwindet die Abschirmwirkung gegenüber
der Funkstrahlung, und die erste Sendeeinrichtung 4 kann die Transponder
2 auf dem Trägerband 3, die sich in den Abschirmbereichen
befinden, ebenfalls mit Energie versorgen. Dabei würden beim Testen mehrere
der Transponder 2 gleichzeitig erfasst und dadurch wäre keine eindeutige
Zuordnung zwischen gelesenem Transponder und dessen räumlicher Anordnung mehr
möglich. Die Abschirmwirkung beruht im Wesentlichen darauf, dass die Segmente
81 die gesamte Energie der UHF-Funkstrahlung absorbieren und somit nahe
der Segmente keine zum Betreiben der Transponder 2 benötigte Energie
zur Verfügung steht.
Um eine Abschirmwirkung durch die erste Abschirmeinrichtung
8 im Testbereich TB zu vermeiden, weist die segmentierte Fläche der
ersten Abschirmeinrichtung 8 einen nichtleitenden Bereich im Bereich des
Testbereiches auf, d. h. in dem Bereich, der bezüglich der ersten Sendeeinrichtung
4 unmittelbar hinter dem Trägerband 3 liegt.
Die erste Abschirmeinrichtung 8, d. h. die segmentartigen
leitfähigen Flächen, die in dem jeweiligen Abschirmbereich AB angeordnet
sind, kann beispielsweise auf einer Trägerplatte 9, z.B. aus PCB oder
einem geeigneten nichtleitenden Material, aufgebracht sein. Die segmentartigen Flächen
können z. B. als metallische Schichten ausgebildet sein, die eine Anordnung
aufweisen, wie sie beispielsweise in 2 dargestellt
ist. Dort sind die Segmente 81 als rechteckige leitende Flächen ausgebildet,
die durch schmale nicht-leitende Abschnitte voneinander elektrisch getrennt sind.
Die Abstände zwischen den Segmenten 81 sollte ein Viertel der Wellenlänge
der verwendeten Funkstrahlung nicht überschreiten und in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel sind die Abstände mit einem Millimeter angegeben,
während die Längen der rechteckigen leitfähigen Segmente mit 19 Millimeter
angegeben sind. Die in 2 angegebenen Dimensionen sind
nur beispielhaft, und dienen der Veranschaulichung der ersten Abschirmeinrichtung
8.
Zum Abschirmen des von der zweiten Sendeeinrichtung 5 abgegebenen
magnetischen Wechselfeldes ist eine zweite Abschirmeinrichtung 10 vorgesehen,
die eine flächige leitende Schicht in einem dem Abschirmbereich AB zugeordneten
Bereich, d.h. in einem Bereich, der zwischen dem Abschirmbereich und der HF-Antenne
51 angeordnet ist, vorsieht und keine leitende Schicht
zwischen der HF-Antenne 51 und dem Testbereich TB vorsieht. Die elektrisch
leitende Schicht dient dazu, dass das magnetische Wechselfeld Wirbelströme
induziert, die ein dem magnetischen Wechselfeld entgegen gesetztes Magnetfeld bewirken.
Das entgegen gesetzte Magnetfeld schwächt das magnetische Wechselfeld, das
durch die zweite Sendeeinrichtung 5 abgegeben wird, ab, so dass lediglich
ein abgeschwächtes magnetisches Wechselfeld auf die Transponder 2
im Abschirmbereich AB auftrifft, das nicht ausreicht, um die Transponder
2 im Abschirmbereich im HF-Bereich zu betreiben.
Durch die Aussparung der leitenden Fläche im Bereich zwischen
der HF-Antenne 51 und dem Testbereich TB findet keine Abschwächung
des magnetischen Wechselfeldes im Testbereich TB statt, so dass ein dort befindlicher
Transponder 2 getestet werden kann. Die erste und die zweite Abschirmeinrichtung
8, 10 können als separate Bauelemente vorgesehen sein, es
ist jedoch auch möglich, die segmentierte Fläche der ersten Abschirmeinrichtung
8 und die leitfähige Fläche der zweiten Abschirmeinrichtung
10 auf zwei gegenüberliegende Seiten der Trägerplatte
9 aufzubringen. Dies hat zudem den Vorteil, dass die Segmente der ersten
Abschirmeinrichtung 8 kapazitiv mit der elektrisch leitenden Fläche
der zweiten Abschirmeinrichtung 10 gekoppelt sind. Diese kann vorzugsweise
mit dem Bezugspotential des Fertigungsgeräts, z. B. einem Massepotential, verbunden
sein (nicht dargestellt), so dass Ober das Bezugspotential der zweiten Abschirmeinrichtung
die eingekoppelte Leistung der Funkstrahlung abgeleitet werden kann. Die abgeleitete
Leistung der Funkstrahlung steht dann nicht mehr als Leistung für die Transponder
2, die sich im Abschirmbereich AB befinden, zur Verfügung, obwohl
die dort befindlichen Transponder 2 für die erste Sendeeinrichtung
4 unmittelbar sichtbar sind.
Die erste und zweite Abschirmeinrichtung bzw. die mit diesen versehene
Trägerplatte 9 können jeweils zweiteilig oder mehrteilig ausgebildet
sein, so dass sich die Abschirmeinrichtungen auf zwei Seiten eines im Wesentlichen
als Fenster ausgebildeten Testbereiches TB befinden. Die Breite des Testbereichs
TB und die Position des Testbereichs TB kann somit durch ein manuelles oder automatisches
Verschieben der einzelnen Teile der Abschirmeinrichtungen 8,
10 eingestellt werden.
Insbesondere kann das Verschieben der einzelnen Teile der Abschirmeinrichtungen
8, 9, 10 voneinander unabhängig und automatisch
durchgeführt werden, um den Testbereich TB jeweils auf die Position und die
Größe der zu testenden Transponder 2 einzustellen. Zum Einstellen
der Position der einzelnen Teile der Abschirmeinrichtungen 8,
10 kann durch Anpassungseinrichtungen 11 erfolgen, die die Teile
der Abschirmeinrichtungen in geeigneter Weise parallel zum Verlauf des Trägerbandes
3 mit den Transpondern 2 verschieben können. Für ein
manuelles Verschieben der einzelnen Teile der Abschirmeinnichtungen 8,
9, 10können die Abschirmeinrichtungen entlang von Längsschlitzen
und/oder Schienen verschiebbar angeordnet sein.
Die Sendeeinrichtungen 4, 5 sind Teil einer ersten
bzw. zweiten Testeinheit (nicht dargestellt) und können jeweils eine, zwei
oder mehrere Testantennen 41, 51 aufweisen, die in verschiedenen
Frequenzbereichen arbeiten. Dabei ist die erste Sendeeinrichtung 4 eine
Sendeeinrichtung zum Senden von einer Funkstrahlung im UHF-Bereich und die zweite
Sendeeinrichtung eine Einrichtung zum Aussenden eines magnetischen Wechselfeldes
im HF-Bereich.
In den Segmenten der ersten Abschirmeinrichtung können aufgrund
von geeigneter Dimensionierung somit keine Antennenströme fließen.
Die Trägerplatte 9 des Abschirmsystems ist beidseitig
mit metallischen Schichten versehen, wobei das Material der metallischen Flächen
gleich oder verschieden sein kann. insbesondere ist die metallische leitende Fläche
der zweiten Abschirmeinrichtung mit einer ausreichenden Dicke vorzusehen, so dass
sich Wirbelströme mit einer ausreichende Größe ausbilden können,
um ein abschwächendes Wechselmagnetfeld zu erzeugen.
In 3 ist eine Draufsicht aus einer Blickrichtung
A auf die Testvorrichtung der 1 dargestellt. Man erkennt
die gefüllten leitenden Flächen der zweiten Abschirmeinrichtung
10 und die zweite Sendeeinrichtung 5, die über einem länglichen
Zwischenraum zwischen den beiden Teilen der zweiten Abschirmeinrichtung angeordnet
ist.
In 4 ist eine Draufsicht aus einer Blickrichtung
B auf die Testvorrichtung der 1 dargestellt. Die segmentierten
leitenden Flächen der ersten Abschirmeinrichtung 8 sind an der gegenüberliegenden
Seite der Trägerplatte 9 aufgebracht.
Wie in 5 dargestellt ist, verläuft
ein Trägerband 3 mit darauf aufgebrachten Transpondern 2
quer zur Längsrichtung des Zwischenraums zwischen den zwei Teilen der Abschirmeinrichtungen
8, 9, 10. Über dem Trägerband 3 ist
die UHF-Antenne 41 der ersten Sendeeinrichtung 4 angeordnet, um
die in dem Testbereich befindlichen Transponder 2 zum Testen zu betreiben.
Sowohl die UHF-Antenne 41 der ersten Sendeeinrichtung 4 als auch
die HF-Antenne 51 der zweiten Sendeeinrichtung 5 können mit
einem Abstand von 0 bis 50 Zentimeter zum Trägerband 3 (auf dem die
Transponder 2 angeordnet sind) versehen sein.
In 6 ist ein Fertigungsgerät mit
einer erfindungsgemäßen Testvorrichtung 1 dargestellt.
Die UHF-Antenne kann als Microstrip- oder Patchantenne ausgeführt
sein, die mit entsprechenden (nicht gezeigten) Abschluss- und Abstimmelementen zur
Optimierung der Impedanzparameter versehen sein kann.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden
als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
- 1
- Testvorrichtung
- 2
- Transponder
- 3
- Trägerband
- 4
- erste Sendeeinrichtung
- 5
- zweite Sendeeinrichtung
- 8
- erste Abschirmeinrichtung
- 9
- Trägerplatte
- 10
- zweite Abschirmeinrichtung
- 11
- Anpassungseinrichtung
- 41
- UHF-Antenne
- 51
- HF-Antenne
- 81
- Segmente
- A
- Blickrichtung
- B
- Blickrichtung
- AB
- Abschirmbereich
- TB
- Testbereich