Die vorliegende Erfindung betrifft ein Seitenairbagmodul mit einem
Gasgenerator und einem von dem Gasgenerator aufblasbaren Gassack, wobei der Gassack
eine dem Schulterbereich eines Fahrzeuginsassen zugeordnete obere Kammer und eine
dem Beckenbereich des Fahrzeuginsassen zugeordnete untere Kammer aufweist, während
zwischen der oberen Kammer und der unteren Kammer ein druckloser Freiraum ausgebildet
ist, der dem Thoraxbereich des Fahrzeuginsassen zugeordnet ist. Die vorliegende
Erfindung betrifft ferner eine Sicherheitseinrichtung für ein Kraftfahrzeug
mit einem solchen Seitenairbagmodul.
Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Seitenairbagmodule
bekannt, die dem Schutz des Fahrzeuginsassen bei einem Seitenaufprall des Kraftfahrzeuges
dienen. Die bekannten Seitenairbagmodule umfassen regelmäßig mindestens
einen Gassack und einen Gasgenerator zum Aufblasen des Gassacks.
So beschreibt die DE 298 22
159 U1 ein Seitenairbagmodul, dessen Gassack in zwei Kammern unterteilt
ist, die im entfalteten bzw. aufgeblasenen Zustand des Gassacks unmittelbar übereinander
angeordnet sind. Die vollständige Trennung der beiden Kammern erfolgt hierbei
über eine Trennnaht. Die untere Kammer ist dem Becken des Fahrzeuginsassen
zugeordnet, während die obere Kammer dem Abstützen des Thoraxbereiches
des Fahrzeuginsassen dienen soll. Da der Beckenbereich eines Fahrzeuginsassen robuster
als der Thoraxbereich aufgebaut ist, wird bei dem bekannten Seitenairbagmodul in
der unteren Kammer ein höherer Druck als in der oberen Kammer erzeugt, so dass
der verletzungsanfällige Thoraxbereich sanfter abgestützt wird.
Ein ähnliches Seitenairbagmodul ist auch aus der EP
0769428 A2 bekannt, bei dem jedoch zwei separate Gassäcke verwendet
werden, wobei der untere Gassack der Abstützung des Thoraxbereiches dient,
wohingegen der obere Gassack zur seitlichen Abstützung des Kopfes des Fahrzeuginsassen
konzipiert ist. Auch werden in den beiden Gassäcke die gleichen Drücke
erzeugt.
Die vorgenannten Lösungen sind entweder sehr kompliziert oder
können den empfindlichen Thoraxbereich im Falle eines Seitenaufpralls nicht
in angemessenem Maße vor Verletzungen schützen. Dieses Problems nimmt
sich die DE 196 05 620 A1 an, in
der ein Seitenairbagmodul beschrieben ist, das ebenfalls zwei Kammern aufweist,
wobei die obere Kammer dem Schulterbereich des Fahrzeuginsassen und die untere Kammer
dem Beckenbereich des Fahrzeuginsassen zugeordnet ist. Zwischen den beiden Kammern
sind die beiden Gewebelagen des Gassacks derart zusammengenäht, dass eine gegenüber
dem Fahrzeuginsassen zurückgesetzte Gewebelage entstanden ist, die in der Höhe
des Thoraxbereiches des Fahrzeuginsassen angeordnet ist. Diese Gewebelage ist nunmehr
derart weit gegenüber dem Fahrzeuginsassen zurückgesetzt, dass der Fahrzeuginsasse
selbst bei einem starken Seitenaufprall lediglich mit dem weniger anfälligen
Schulterbereich und Beckenbereich an dem Gassack abgestützt ist, während
der Thoraxbereich nicht mit dem Gassack in Berührung kommt.
Der vorgenannte Stand der Technik ist jedoch mit dem Nachteil behaftet,
dass die Abstützfläche stark reduziert ist, wodurch der Abstützdruck
nunmehr stärker auf den Schulter- und Beckenbereich des Fahrzeuginsassen wirkt.
Insbesondere bei älteren Personen, bei denen die Festigkeit der Knochen auch
im Bereich der Schulter und des Beckens bereits stark reduziert ist, kann dies wiederum
zu Verletzungen in den genannten Bereichen führen. Darüber hinaus hat
der Gassack des bekannten Seitenairbagmoduls im aufgeblasenen Zustand nur eine geringe
Stabilität.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Seitenairbagmodul
zu schaffen, das bei einem einfachen Aufbau und einer hohen Stabilität des
Gassacks im aufgeblasenen Zustand eine Verletzungsgefahr des Fahrzeuginsassen im
Becken-, Schulter- wie auch Thoraxbereich gleichermaßen sicher ausschließt.
Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Sicherheitseinrichtung
für ein Kraftfahrzeug mit einem solchen vorteilhaften Seitenairbagmodul zu
schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 bzw. 13 angegebenen
Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Seitenairbagmodul weist einen Gasgenerator
und einen von dem Gasgenerator aufblasbaren Gassack auf. Der Gassack weist eine
dem Schulterbereich eines Fahrzeuginsassen zugeordnete obere Kammer und eine dem
Beckenbereich des Fahrzeuginsassen zugeordnete untere Kammer auf. Zwischen der oberen
Kammer und der unteren Kammer ist ein druckloser Freiraum ausgebildet, der dem Thoraxbereich
des Fahrzeuginsassen zugeordnet ist. Drucklos bedeutet hierbei, dass der Freiraum
nicht durch das Gas des Gasgenerators mit Druck beaufschlagt wird. Der drucklose
Freiraum ist von einer an dem Gassack befestigten ersten Begrenzungslage begrenzt,
die sich derart entlang der dem Fahrzeuginsassen zugewandten Seite des Gassacks
erstreckt, dass der Thoraxbereich bei einem Seitenaufprall von der ersten Begrenzungslage
abgestützt werden kann. Die zuvor geschilderten als auch die nachfolgenden
Merkmale des Gassacks beziehen sich stets auf den aufgeblasenen
Gassack, der unaufgeblasen zum Beispiel zusammengefaltet sein kann.
Durch die Erfindung wird einerseits verhindert, dass die Abstützkraft
lediglich auf den Schulter- und Beckenbereich des Fahrzeuginsassen einwirkt, wie
dies bei dem aus der DE 196 05 620 A1
der Fall ist. Vielmehr dient auch die Begrenzungslage der Abstützung des Thoraxbereiches,
wodurch die anderen genannten Bereiche entlastet werden. Andererseits wird der Thoraxbereich
durch die Begrenzungslage nicht in einem Maße abgestützt, dass es zu Verletzungen
kommt, vielmehr geschieht dies auf eine sanfte Weise. Darüber hinaus wird diese
sichere Abstützung des Becken-, Schulter- und Thoraxbereiches durch die Begrenzungslage
auf eine besonders einfache Weise realisiert. Des Weiteren trägt die Begrenzungslage
zu einer Stabilisierung des aufgeblasenen Gassacks bei, wodurch eine sichere Positionierung
des Gassacks im entfalteten und belasteten Zustand erfolgt.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Seitenairbagmoduls ist der drucklose Freiraum ferner von einer an dem Gassack befestigten
zweiten Begrenzungslage begrenzt, die sich entlang der dem Fahrzeuginsassen abgewandten
Seite des Gassacks erstreckt. Hierdurch wird eine weitere Stabilisierung des aufgeblasenen
Gassacks erzielt. Darüber hinaus gewährleistet die der Seitenwand des
Kraftfahrzeugs zugewandte zweite Begrenzungslage eine besonders großflächige
Krafteinleitung im Falle eines Seitenaufpralls.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Seitenairbagmoduls sind die erste und die zweite Begrenzungslage voneinander beabstandet
an dem Gassack angeordnet. Die Begrenzungslagen sind demzufolge nicht flächig
aneinander genäht, wie dies beispielsweise bei der DE
196 05 620 A1 durch die zwei aneinander genähten Gassacklagen realisiert
ist. Hierdurch wird eine gleichermaßen sichere wie sanfte Abstützung des
Thoraxbereiches durch das zwischen den Begrenzungslagen angeordnete Luftpolster
erzielt.
Um den Thoraxbereich besonders sicher und früh an der ersten
Begrenzungslage abstützen zu können, ist die erste Begrenzungslage in
einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Seitenairbagmoduls
in einem Bereich das Gassacks befestigt, der dem Fahrzeuginsassen am nächsten
liegt.
Um ein besonders einfach zu fertigendes Seitenairbagmodul bereitstellen
zu können, dessen Gassack besonders einfach durch den Gasgenerator befüllbar
ist, ist der Gassack in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Seitenairbagmoduls U-förmig ausgebildet und zwar mit einem oberen Schenkel,
in dem die obere Kammer ausgebildet ist, einem unteren Schenkel, in dem die untere
Kammer ausgebildet ist, und einem Verbindungsabschnitt, der eine Verbindungskammer
umgibt, die die obere und die untere Kammer strömungstechnisch verbindet. Der
Freiraum ist dabei zwischen den Schenkeln ausgebildet.
Um ein gleichzeitiges und gleichmäßiges Aufblähen der
oberen und der unteren Kammer des Gassacks zu gewährleisten, ist der Gasgenerator
in eine weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Seitenairbagmoduls derart angeordnet, dass das ausströmende Gas zuerst in der
Verbindungskammer freigesetzt wird. Von dort kann das Gas gleichzeitig in die obere
und die untere Kammer gelangen. Auf diese Weise werden der Schulterbereich und der
Beckenbereich des Fahrzeuginsassen gleichermaßen schnell und nicht etwa zeitversetzt
bei einem Seitenaufprall abgestützt. Außerdem wird die erste Begrenzungslage
gleichmäßig zwischen den Kammern aufgespannt, um Ihre Funktion der Abstützung
des Thoraxbereiches sicher erfüllen zu können.
Um ein besonders kompaktes Seitenairbagmodul bereitstellen zu können,
ist der Gasgenerator in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Seitenairbagmoduls in der Verbindungskammer angeordnet.
Um ein Auseinanderspreizen der beiden Schenkel des Gassacks bei einem
Aufprall des Fahrzeuginsassen noch sicherer zu verhindern und somit die Stabilität
des Gassacks zu erhöhen, sind die freien Enden des ersten und zweiten Schenkels
in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Seitenairbagmoduls, vorzugsweise stirnseitig, über ein lang gestrecktes Verbindungsmittel
miteinander verbunden. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Verbindungsband
handeln.
Um die Herstellung des Seitenairbagmoduls zu vereinfachen, ist das
Verbindungsmittel in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
einstückig mit der ersten und/oder zweiten Begrenzungslage ausgebildet.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Seitenairbagmoduls umgibt das Verbindungsmittel,
die erste Begrenzungslage und die zweite Begrenzungslage den Freiraum vollständig.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Seitenairbagmoduls sind die erste Begrenzungslage, die zweite Begrenzungslage und/oder
das Verbindungsmittel von einem flächigen Gassackgewebe, Vlies oder Netz gebildet.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Seitenairbagmoduls sind die erste Begrenzungslage,
die zweite Begrenzungslage und/oder das Verbindungsmittel an den Gassack genäht
oder geklebt.
Die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung für ein
Kraftfahrzeug umfasst einen Fahrzeugsitz und ein dem Fahrzeugsitz zugeordnetes Seitenairbagmodul
der zuvor beschriebenen Art.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sicherheitseinrichtung ist das Seitenairbagmodul seitlich in der Rückenlehne
des Fahrzeugsitzes oder seitlich des Fahrzeugsitzes an der Seitenwand des Kraftfahrzeuges
angeordnet.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von beispielhaften Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Seitenairbagmoduls mit aufgeblasenem Gassack und
2 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung mit dem Seitenairbagmodul
von 1 bei einem Seitenaufprall.
1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Seitenairbagmoduls 2. Das Seitenairbagmodul
2 umfasst einen Gasgenerator 4, der in 1
lediglich gestrichelt angedeutet ist, und einen von dem Gasgenerator 4
aufblasbaren Gassack 6, wobei der Gassack 6 in 1
bereits vollständig durch den Gasgenerator 4 aufgeblasen ist.
Der Gassack 6 ist U-förmig ausgebildet. Bedingt durch
die U-Form umfasst der Gassack 6 einen oberen Schenkel 8, in dem
eine obere Kammer 10 ausgebildet ist, einen unteren Schenkel
12, in dem eine untere Kammer 14 ausgebildet ist, und einen Verbindungsabschnitt
16, in dem eine Verbindungskammer 18 ausgebildet ist. Die Verbindungskammer
18 verbindet die obere Kammer 10 mit der unteren Kammer
14 strömungstechnisch, was bedeutet, dass die Kammern 10,
14, 18 miteinander in Strömungsverbindung stehen. Der Gasgenerator
4 ist innerhalb der Verbindungskammer 18 angeordnet, so dass das
durch den Gasgenerator 4 freigesetzte Gas zunächst in die Verbindungskammer
18 strömt, um anschließend gleichmäßig in die angrenzenden
Kammern 10 und 14 zu strömen. Dies bewirkt ein gleichmäßiges
Aufblasen des Gassacks 6.
Zwischen dem oberen Schenkel 8 und dem unteren Schenkel
12 bzw. zwischen der oberen Kammer 10 und der unteren Kammer
14 ist ein druckloser Freiraum 20 ausgebildet. Unter einem drucklosen
Freiraum ist hierbei ein Freiraum zu verstehen, der nicht durch den Gasgenerator
4 mit Druck bzw. freigesetztem Gas beaufschlagt wird. Im Einbauzustand
erstreckt sich der Verbindungsabschnitt 16 in Höhenrichtung des Kraftfahrzeugs,
während sich der obere Schenkel 8 und der untere Schenkel
12 in Sitzrichtung erstrecken. Dabei ist die obere Kammer 10 bzw.
der obere Schenkel 8 dem Schulterbereich eines Fahrzeuginsassen zugeordnet,
so dass der Schulterbereich des Fahrzeuginsassen an dem oberen Schenkel
8 abstützbar ist. Die untere Kammer 14 bzw. der untere Schenkel
12 ist hingegen dem Beckenbereich des Fahrzeuginsassen zugeordnet, wodurch
der Beckenbereich des Fahrzeuginsassen an dem unteren Schenkel 12 abstützbar
ist. Der drucklose Freiraum 20 ist wiederum dem Thoraxbereich des Fahrzeuginsassen
zwischen dem Schulterbereich und dem Beckenbereich zugeordnet. Der Gassack
6 umfasst eine erste Seite 22 und eine gegenüberliegende
zweite Seite 24. Im Einbauzustand ist die erste Seite 22 dem Fahrzeuginsassen
zugewandt, während die zweite Seite dem Fahrzeuginsassen abgewandt bzw. der
Seitenwand des Kraftfahrzeugs zugewandt ist. Die genaue Anordnung im Einbauzustand
wird später unter Bezugnahme auf 2 nochmals eingehender
erläutert.
Der drucklose Freiraum 20 ist von einer an dem Gassack
6 befestigten ersten Begrenzungslage 26 begrenzt, die sich entlang
der dem Fahrzeuginsassen zugewandten ersten Seite 22 des Gassacks
6 erstreckt. Darüber hinaus wird der drucklose Freiraum
20 ferner von einer an dem Gassack 6 befestigten zweiten Begrenzungslage
28 begrenzt, die sich entlang der dem Fahrzeuginsassen abgewandten zweiten
Seite 24 des Gassacks 6 erstreckt. Die erste Begrenzungslage
26 und die zweite Begrenzungslage 28 werden in der vorliegenden
Ausführungsform von einem flächigen Netz gebildet, das an dem Gassack
6 festgenäht wurde. Es käme jedoch auch eine Begrenzungslage
in Form eines anderen Flächengebildes, wie beispielsweise in Form eines Vlieses
oder Gassackgewebes, in Frage. In Breitenrichtung des Gassacks 6 sind die
beiden Begrenzungslagen 26, 28 voneinander beabstandet an dem
Gassack 6befestigt, so dass zwischen diesen ein Abstand 30 besteht.
Die erste Begrenzungslage 26 ist ferner in einem Bereich an der ersten
Seite 22 des Gassacks 6 befestigt, der dem Fahrzeuginsassen am
nächsten liegt.
Der obere und untere Schenkel 8, 12 weisen jeweils
ein freies Ende 32, 34 mit einer Stirnseite 36,
38 auf, wobei die Stirnseiten 36, 38 mit Hilfe eines
lang gestreckten Verbindungsmittels 40 in Form eines Bandes aus Gassackgewebe
miteinander verbunden sind. Zu diesem Zweck wurden die Enden des
Verbindungsmittels 40 an den Stirnseiten 36, 38 festgenäht,
wie dies anhand der Nähte 42 in 1 angedeutet
ist.
Der besondere Vorteil des Seitenairbagmoduls 2 besteht nunmehr
darin, dass sich die erste Begrenzungslage 26 derart entlang der dem Fahrzeuginsassen
zugewandten ersten Seite 22 des Gassacks 6 erstreckt, dass der
Thoraxbereich bei einem Seitenaufprall von der ersten Begrenzungslage
26 abstützbar ist, wie dies nachstehend unter Bezugnahme auf
2 eingehender erläutert wird. 2
zeigt dabei eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung
44 mit dem Seitenairbagmodul 2 von 1,
wobei aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht alle Einzelheiten des Seitenairbagmoduls
2 in 2 wiedergegeben sind.
Die Sicherheitseinrichtung 44 umfasst einen Fahrzeugsitz
46 mit einem Sitzteil 48 und einer Rückenlehne
50. Das Seitenairbagmodul 2 mit nicht aufgeblasenem Gassack
6 ist in diejenige Seite der Rückenlehne 50 integriert, die
der Seitenwand 52 des Kraftfahrzeugs zugewandt ist, wobei sich der Gassack
6 bei einem Seitenaufprall zwischen den Fahrzeuginsassen 54 und
die Seitenwand 52 entfaltet, wie dies in 2
gezeigt ist. Der Körper des lediglich schematisch angedeuteten Fahrzeuginsassen
54 lässt sich in einen Schulterbereich 56, einen Thoraxbereich
58 und einen Beckenbereich 60 unterteilen.
Kommt es nun zu einem Seitenaufprall, der in 2anhand
des Pfeils 62 angedeutet ist, so wird der Gassack 6 durch den
Gasgenerator 4 aufgeblasen. Der vollständig entfaltete Gassack
6 ist dann derart angeordnet, dass der Schulterbereich 56 des
Fahrzeuginsassen 54 an dem oberen Schenkel 8 und der Beckenbereich
60 des Fahrzeuginsassen 54 an dem unteren Schenkel 12
abgestützt ist. Der Thoraxbereich 58 wird hingegen sanfter durch die
erste Begrenzungslage 26 abgestützt, wodurch Schulter-, Becken- und
Thoraxbereich gleichermaßen vor Verletzungen geschützt sind. Die an der
eingedrückten Seitenwand 52 anliegende zweite Begrenzungslage
28 hat wiederum den Effekt, dass die durch die deformierte Seitenwand
52 eingebrachte Kraft, gleichmäßig auf den Gassack
6 verteilt wird. Das in 2 nicht dargestellte
Verbindungsmittel 40 bewirkt beim Abstützen des Fahrzeuginsassen
54 an dem Gassack 6, dass der obere und der untere Schenkel
8, 12 nicht auseinandergedrückt werden, so dass der entfaltete
Gassack 6 eine hohe Sicherheit bietet.
- 2
- Seitenairbagmodul
- 4
- Gasgenerator
- 6
- Gassack
- 8
- oberer Schenkel
- 10
- obere Kammer
- 12
- unterer Schenkel
- 14
- untere Kammer
- 16
- Verbindungsabschnitt
- 18
- Verbindungskammer
- 20
- druckloser Freiraum
- 22
- erste Seite
- 24
- zweite Seite
- 26
- erste Begrenzungslage
- 28
- zweite Begrenzungslage
- 30
- Abstand
- 32
- freies Ende
- 34
- freies Ende
- 36
- Stirnseite
- 38
- Stirnseite
- 40
- Verbindungsmittel
- 42
- Nähte
- 44
- Sicherheitseinrichtung
- 46
- Fahrzeugsitz
- 48
- Sitzteil
- 50
- Rückenlehne
- 52
- Seitenwand
- 54
- Fahrzeuginsasse
- 56
- Schulterbereich
- 58
- Thoraxbereich
- 60
- Beckenbereich
- 62
- Pfeil