Die Erfindung beschreibt ein Leistungshalbleitermodul in Druckkontaktausführung
zur Anordnung auf einem Kühlbauteil. Einen Ausgangspunkt der Erfindung bilden
Leistungshalbleitermodule wie sie beispielhaft aus der DE
197 19 703 A1 bekannt sind.
Derartige Leistungshalbleitermodule bestehen nach dem Stand der Technik
aus einem Gehäuse mit mindestens einem darin angeordneten elektrisch isolierenden
Substrat vorzugsweise zur direkten Montage auf einem Kühlbauteil. Das Substrat
seinerseits besteht aus einem Isolierstoffkörper mit einer Mehrzahl darauf
befindlicher gegeneinander isolierter metallischer Verbindungsbahnen und hierauf
befindlichen und mit diesen Verbindungsbahnen schaltungsgerecht verbundenen Leistungshalbleiterbauelementen.
Weiterhin weisen die bekannten Leistungshalbleitermodule Anschlusselemente für
externe Last- und Hilfsanschlüsse sowie im Inneren angeordnete Verbindungselemente
auf. Diese Verbindungselemente für schaltungsgerechte Verbindungen im Inneren
des Leistungshalbleitermoduls sind meist als Drahtbondverbindungen ausgebildet.
Ebenfalls bekannt sind Druck kontaktierte Leistungshalbleitermodule,
wie sie aus der DE 42 37 632 A1,
der DE 199 03 875 A1 oder der
DE 101 27 947 C1 bekannt sind.
Bei erstgenannter Druckschrift weist die Druckeinrichtung ein stabiles, vorzugsweise
metallisches, Druckelement zum Druckaufbau, ein elastisches Kissenelement zur Druck
Speicherung und ein Brückenelement zur Druckeinleitung auf gesonderte Bereiche
der Substratoberfläche auf. Das Brückenelement ist vorzugsweise ausgestaltet
als ein Kunststoffformkörper mit einer dem Kissenelement zugewandten Fläche,
von der eine Vielzahl von Druckfingern in Richtung der Substratoberfläche ausgehen.
Mittels einer derartigen Druckeinrichtung wird das Substrat auf ein
Kühlbauteil gedrückt und somit der Wärmeübergang zwischen dem
Substrat und dem Kühlbauteil dauerhaft sicher hergestellt. Das elastische Kissenelement
dient hierbei der Aufrechterhaltung konstanter Druckverhältnisse bei unterschiedlichen
thermischen Belastungen und über den gesamten Lebenszyklus des Leistungshalbleitermoduls.
Die DE 199 03 875 A1
bildet das bekannte Druckelement derart weiter, dass es einerseits ein besonders
vorteilhaftes Verhältnis aus Gewicht und Stabilität aufweist und andererseits
elektrisch isolierte Durchführungen aufweist. Hierzu ist das Druckelement als
ein Kunststoffformkörper mit innen liegender Metallseele ausgebildet. Diese
Metallseele weist Ausnehmungen für die Durchführung von Anschlusselementen,
vorzugsweise Hilfsanschlusselementen in Federkontatkausführung, auf. Der Kunststoffformkörper
umschließt diese Ausnehmungen derart, dass die Hilfsanschlusselemente mittels
des Kunststoffformkörpers elektrisch von der Metallseele isoliert sind.
Es sind auch weitergebildete Druckelemente bekannt, die an ihrer dem
Substrat zugewandten Oberfläche eine Vielzahl von Druckfingern aufweisen. Vorzugsweise
weist hierbei die Metallseele noch eine voreingestellte Durchbiegung auf. In der
Kombination beider Maßnahmen kann ein derartiges Druckelement die gesamte Funktionalität
einer oben genannten Druckeinrichtung bereitstellen.
Aus der DE 101 57 947 C1
ist ein Leistungshalbleitermodul bekannt, wobei die Lastanschlusselemente derart
ausgebildet sind, dass sie in Abschnitten eng benachbart senkrecht zur Substratoberfläche
verlaufen und von dort ausgehende innere Kontakteinrichtungen, Kontaktfüße,
aufweisen, die den elektrischen Kontakt zu den Leiterbahnen herstellen und gleichzeitig
Druck auf das Substrat ausüben und somit dessen thermischen Kontakt zu einem
Kühlbauteil herstellen. Der Druck wird hierbei mit Mitteln nach dem Stand der
Technik eingeleitet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Leistungshalbleitermodul
in Druckkontaktausführung vorzustellen, wobei die innere Isolation des Leistungshalbleitermoduls
verbessert wird sowie die Ausbildung der Druckkontaktausführung vereinfacht
wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, durch die
Maßnahmen der Merkmale des Anspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsformen sind
in den Unteransprüchen beschrieben.
Der erfinderische Gedanke geht aus von einer Anordnung eines Leistungshalbleitermoduls
in Druckkontaktausführung auf einem Kühlbauteil mit mindestens einem Substrat,
mindestens zwei hierauf angeordneten Leistungshalbleiterbauelementen, beispielhaft
bipolaren Transistoren, einem Gehäuse und nach außen führenden Last-
und Steueranschlusselementen. Das Substrat selbst weist einen Isolierstoffkörper
auf und auf dessen erster, dem Inneren des Leistungshalbleitermoduls zugewandten
Hauptfläche Leiterbahnen mit Lastpotential. Weiterhin weist das Substrat vorzugsweise
auch mindestens eine Leiterbahn mit Steuerpotential zu Ansteuerung der Leistungshalbleiterbauelemente
auf.
Das Leistungshalbleitermodul weist weiterhin Lastanschlusselemente
jeweils ausgebildet als Metallformkörper mit äußeren und inneren
Kontakteinrichtungen und einem bandartigen Abschnitt auf. Die jeweiligen bandartigen
Abschnitte der einzelnen Lastanschlusselemente sind vorzugsweise
parallel zur Substratoberfläche und von dieser beabstandet angeordnet. Die
inneren Kontakteinrichtungen, die von dem bandartigen Abschnitt ausgehen reichen
zum Substrat und bilden dort schaltungsgerecht die Kontakte der Lastanschlüsse
aus. Vorzugsweise kontaktieren sie hierzu auf dem Substrat die Leiterbahnen mit
Lastpotential, alternativ auch direkt die Leistungshalbleiterbauelemente.
Erfindungsgemäß weisen die Lastanschlusselemente (40,
42, 44) eine Umhüllung mit einem Isolierstoff auf. Die Lastanschlusselemente
sind mit Ausnahme der Bereiche der äußeren und inneren Kontakteinrichtung
vorzugsweise vollständig mit diesem Isolierstoff umhüllt und gleichzeitig
hierdurch gegeneinander elektrisch isoliert. Es ist zudem besonders bevorzugt, wenn
die umhüllten Lastanschlusselemente einen Stapel, der somit eine Fertigungseinheit
darstellt, ausbilden.
Die erfinderische Lösung wird an Hand der Ausführungsbeispiele
der 1 bis 3 weiter erläutert.
1 zeigt einen Schnitt durch ein Leistungshalbleitermodul
gemäß dem Stand der Technik.
2 zeigt einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes
Leistungshalbleitermodul.
3 zeigt in dreidimensionaler Darstellung einen Stapel
aus Lastanschlusselementen eines erfindungsgemäßen Leistungshalbleitermoduls.
1 zeigt einen Schnitt durch ein Leistungshalbleitermodul
(1) nach dem Stand der Technik. Dieses Leistungshalbleitermodul (1)
weist ein Gehäuse (3) mit einem rahmenartigen Gehäuseteil auf.
Der rahmenartige Gehäuseteil umschließt hierbei das mindestens eine Substrat
(5). Dieses wiederum weist einen Isolierstoffkörper (52),
vorzugsweise eine Isolierkeramik, wie Aluminiumoxid oder Aluminiumnitrit, auf.
Auf der, dem Inneren des Leistungshalbleitermoduls (1) zugewandten,
ersten Hauptfläche weist das Substrat (5) eine in sich strukturierte
Metallkaschierung auf. Die einzelnen Abschnitte dieser vorzugsweise als Kupferkaschierung
ausgestalteten Metallkaschierung bilden hierbei die Leiterbahnen (54) des
Leistungshalbleitermoduls (1) aus. Die zweite Hauptfläche des Substrats
(5) weist gemäß dem Stand der Technik eine nicht strukturierte
Kupferkaschierung (56) auf.
Auf den Leiterbahnen (54) des Substrats (5) sind
steuerbare und/oder ungesteuerte Leistungshalbleiterbauelemente (60) wie
beispielhaft IGBTs (insulated gate bipolar Transistor) mit jeweils antiparallel
geschalteten Freilaufdioden, oder MOS-FETs angeordnet. Diese sind schaltungsgerecht
mit weiteren Leiterbahnen (54), beispielhaft mittels Drahtbondverbindungen
(62), verbunden.
Die Lastanschlusselemente (40, 42, 44)
für die verschiedenen im Leistungshalbleitermodul auftretenden Potentiale dienen
der externen Verbindung der leistungselektronischen Schaltung im Inneren des Leistungshalbleitermoduls
(1). Hierzu sind die Lastanschlusselemente (40, 42,
44) als Metallformkörper ausgebildet, die jeweils einen bandartigen
Abschnitt (402, 422, 442) parallel zur Substratoberfläche
aufweisen. Diese bandartigen Abschnitte (402, 422, 442)
bilden hierbei einen Stapel aus, wobei die bandartigen Abschnitte der einzelnen
Lastanschlusselemente (40, 42, 44) ausschließlich
durch eine notwendige Isolierung (46), beispielhaft in Form einer Kunststofffolie,
voneinander beabstandet sind. Derartige Kunststofffolien sind jeweils zwischen benachbarten
Anschlusselementen angeordnet um die elektrische Isolierung der unterschiedlichen
Potentiale der Anschlusselemente zu gewährleisten. Notwendige Hilfsanschlusselemente
sind aus Gründen der Übersichtlichkeit in dieser Schnittzeichnung nicht
dargestellt.
Weiterhin weist das Leistungshalbleitermodul (1) eine als
Isolierstoffformkörper (30) ausgebildete Zwischenlage zwischen dem
Stapel der bandartigen Abschnitte (402, 422, 442) der
Lastanschlusselemente (40, 42, 44) und dem Substrat (5)
auf. Dieser Isolierstoffformkörper (30) ist in dieser Ausgestaltung
in dem rahmenartigen Gehäuse (3) mittels einer Schnapp-Rast-Verbindung
(90) angeordnet.
Der Isolierstoffformkörper (30) weist seinerseits Ausnehmungen
(32) zur Durchführung von inneren Kontaktierungen, hier von Kontaktfüßen
(400, 420, 440), der Lastanschlusselemente (40,
42, 44) auf. Es ist besonders bevorzugt, wenn diese Ausnehmungen
(32) als Führungen für diese Kontaktfüße (400,
42, 44) ausgebildet sind, wodurch die Positionierung der Lastanschlusselemente
(40, 42, 44) relativ zum Substrat (5) bzw. dessen
Leiterbahnen (54) verbessert ist.
Eine Druckeinrichtung (70) zur thermischen Verbindung des
Leistungshalbleitermoduls (1) mit einem Kühlbauteil (2) und
gleichzeitig zur elektrischen Kontaktierung der Lastanschlusselemente (40,
42, 44) mit den Leiterbahnen (54) des Substrats (5)
wird beispielhaft gebildet durch ein Druckelement zum Druckaufbau sowie ein elastisches
Kissenelement zur Druck Speicherung. Der Druck wird über das Kissenelement
auf den Stapel aus den bandartigen Abschnitten (402, 422,
442) der Lastanschlusselemente (40, 42, 44)
eingeleitet und übt somit Druck auf die Kontaktfüße (400,
420, 440) aus. Hierdurch werden diese elektrisch leitend mit Leiterbahnen
(54) des Substrats (5) verbunden.
Derartige Druckkontaktierungen (70) haben sich über
die Lebensdauer von Leistungshalbleitermodulen (1) als besonders kontaktsicher
erwiesen. Weiterhin vorteilhaft für die Druckkontaktierung ist die Ausbildung
der Ausnehmungen (32) des Isolierstoffformkörpers (30) als
Führungen, da hierdurch die Positionierung der Kontaktfüße (400,
420, 440) besonders genau ist.
Das Druckelement ist beispielhaft als Kunststoffformkörper mit
geeigneter, innen liegender Metallseele ausgeführt, wobei hierbei auch auf
ein Druck speicherndes Kissenelement verzichtet werden kann. Es ist weiterhin bevorzugt,
wenn das Druckelement gleichzeitig den Deckel des Leistungshalbleitermoduls (1)
ausbildet.
2 zeigt einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes
Leistungshalbleitermodul (1). In dieser beispielhaften Ausgestaltung ist
das Substrat (5), das Gehäuse (3) und die Druckeinrichtung
(70) gemäß dem oben genannten Stand der Technik ausgebildet,
wobei hierdurch die Erfindung nicht auf diese Ausgestaltung, speziell auf die Ausgestaltung
des Leistungshalbleitermoduls in Druckkontaktausführung, beschränkt wird.
Die Ausbildung der Metallformkörper der Lastanschlusselemente
(40, 42, 44) entspricht ebenfalls dem Stand der Technik.
Gegenüber diesem sind hierbei die Lastanschlusselement (40,
42, 44) erfindungsgemäß derart weiter gebildet, dass
sie eine Umhüllung (408, 428, 448) mit einem Isolierstoff
aufweisen. Dieser umhüllt das jeweilige Lastanschlusselemente (40,
42, 44) annähernd vollständig. Ausgespart von der Umhüllung
sind Teile der Kontakteinrichtungen (400, 420, 440),
beispielhaft zu den Leiterbahnen (54) des Substrats (5).
Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung der Lastanschlusselemente
(40, 42, 44) kann selbstverständlich auf die Anordnung
von Kunststofffolien zwischen den Lastanschlusselementen verzichtet werden. Hierdurch
wird der Aufbau des Leistungshalbleitermoduls (1) in einem ersten Schritt
vereinfacht. Eine weitere Vereinfachung dieses Aufbaus ergibt sich, wenn die Lastanschlusselemente
(40, 42, 44) im Bereich der bandartigen Abschnitte (402,
422, 442) einen Stapel (4) ausbilden. Dies kann beispielhaft
durch Verkleben der einzelnen bereits mit Isolierstoff (408,
428, 448) umhüllten Lastanschlusselemente (40,
42, 44) erfolgen. Es kann auch besonders bevorzugt sein, wenn
eine Mehrzahl von Lastanschlusselementen (40, 42, 44)
in einem Schritt mit Isolierstoff umhüllt werden.
3 zeigt in dreidimensionaler Darstellung einen Stapel
(4) aus Lastanschlusselementen (40, 42, 44)
eines erfindungsgemäßen Leistungshalbleitermoduls. Dargestellt sind Lastanschlusselemente
(40, 42, 44), die jeweils eine Mehrzahl von inneren Kontakteinrichtungen,
Kontaktfüßen (400, 420, 440), aufweisen, die
von zugeordneten bandartigen Abschnitten (402, 422,
442) ausgehen und hier zwei elektrisch parallel geschaltete Substrate (5)
schaltungsgerecht kontaktieren. Weitere, äußere, Kontakteinrichtungen
(404, 424, 444) der Lastanschlusselemente (40,
42, 44) bilden die externen Anschlüsse des Leistungshalbleitermoduls.
In dieser Ausgestaltung sind die Lastanschlusselemente (40,
42, 44) annähernd vollständig von einem Isolierstoff
(408, 428, 448) umhüllt. Von dieser Umhüllung
ausgenommen sind Teile der Kontakteinrichtungen (400, 420,
440) zu den Leiterbahnen (54) des Substrats (5) sowie
die äußeren Kontakteinrichtungen (404, 424,
444) zur externen elektrischen Verbindung des Leistungshalbleitermoduls.
Es kann bevorzugt sein bei den Kontaktfüßen (400,
420, 440) der Lastanschlusselemente (40, 42,
44) zu den Leiterbahnen (54) des Substrats (5) ausschließlich
die Kontaktflächen mit den Leiterbahnen (54) nicht mit Isolierstoff
zu bedecken. Es kann ebenso bevorzugt sein, wie hier dargestellt, einen sich von
der Substratoberfläche aus erstreckenden Abschnitt, der Kontaktfüße
(400, 420, 440) nicht zu umhüllen. In diesem Bereich
ist eine Isolierung nicht zwingend notwendig, oder kann beispielhaft durch eine
im Inneren des Leistungshalbleitermoduls angeordnete Vergussmasse vorzugsweise aus
einem Silikongel ausgebildet werden.
Die äußeren Kontakteinrichtungen (404,
424, 444) zur externen Kontaktierung sind zumindest an der jeweiligen
Kontaktfläche für die elektrisch leitende Verbindung nicht umhüllt.
Auch hier kann die Umhüllung ausgehend von den jeweiligen Kontaktflächen
in Richtung des jeweiligen bandartigen Abschnitts (402, 422,
442) ausgespart sein. Die exakte Ausbildung der Umhüllung (408,
428, 448) ist abhängig von den jeweiligen Anforderungen an
die Isolierung der Lastanschlusselemente (40, 42, 44)
zueinander sowie von der geometrischen Ausbildung des Leistungshalbleitermoduls,
beispielhaft von dessen Gehäuseform.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die jeweilige Umhüllung (408,
428, 448) der einzelnen Lastanschlusselemente (40,
42, 44) mittels eines Spritz-, oder eines Tauchverfahrens ausgebildet
ist. Als Anforderung für den Isolierstoff selbst, beispielhaft ein Thermoplast
auf Polyamidbasis, hat sich eine Kriechstromfestigkeit mit einem CTI-Wert von größer
400, besser noch von größer 600, als besonders geeignet erwiesen.
Es ist ebenso besonders vorteilhaft, wenn die Lastanschlusselemente
(40, 42, 44) bevorzugt im Bereich der bandartigen Abschnitte
(402, 422, 442) zu einer Montageeinheit verbunden sind.
Diese kann beispielhaft durch eine Klebeverbindung der einzelnen mit Isolierstoff
(408, 428, 448) umhüllten Lastanschlusselemente
(40, 42, 44) ausgebildet sein. Es kann allerdings auch
bevorzugt sein eine Mehrzahl, vorteilhafterweise alle, Lastanschlusselemente (40,
42, 44) in einem gemeinsamen Verfahrensschritt mit dem Isolierstoff
(408, 428, 448) zu umhüllen. Somit wird eine besonders
vorteilhaft zu verarbeitende Montageeinheit ausgebildet.
Die jeweiligen Lastanschlusselemente (40, 42,
44) oder ein daraus gebildeter Stapel (4) von Lastanschlusselementen
(40, 42, 44) weisen weiterhin Ausnehmungen (406,
426, 446) bevorzugt im Bereich der bandartigen Abschnitte (402,
422, 442) auf. Diese Ausnehmungen (406, 426,
446) sind ausgebildet zur Durchführung von vorteilhafterweise als
Schraubenfedern ausgebildeten, nicht dargestellten, Hilfsanschlusselementen. Hierbei
sind selbstverständlich die Ränder der gebildeten Ausnehmungen (406,
426, 446) ebenfalls mit dem Isolierstoff (408,
428, 448) umhüllt.