Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erfassung von Informationen,
mit mindestens einer Aufnahmeeinheit zur Aufnahme der Informationen, insbesondere
optischer und/oder akustischer Informationen, mit einer Eingabeeinheit zur Aktivierung
der Aufnahmeeinheit durch einen Benutzer, und mit einer Übertragungseinheit
zur Übertragung aufgenommener Informationen.
Die Erfindung betrifft ferner ein Betriebsverfahren für eine
derartige Erfassungsvorrichtung.
Herkömmliche Erfassungsvorrichtungen der eingangs genannten Art,
zu denen beispielsweise auch manche Fotoapparate oder Diktiergeräte zählen,
weisen den Nachteil auf, dass sie aufgrund der lokal in der Vorrichtung erfolgenden
Speicherung der erfassten Informationen, beispielsweise in Form von auf einen entsprechenden
Datenträger aufgezeichneten Daten, dem unmittelbaren Zugriff von Personen ausgesetzt
sind, die sich in räumlicher Nähe zu der Vorrichtung befinden. Diese herkömmlichen
Vorrichtungen sind dementsprechend anfällig für Manipulations- bzw. Sabotageversuche.
Auch Umwelteinflüsse können sich bei den herkömmlichen Vorrichtungen
in entsprechender Weise negativ auf die Integrität der erfassten Informationen
auswirken.
Demgemäß ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Erfassungsvorrichtung der eingangs genannten Art und ein Betriebsverfahren dafür
derart zu verbessern, dass sie insbesondere im Bezug auf erfasste Daten eine gesteigerte
Sicherheit gegenüber Manipulationsversuchen bzw. sonstigen Störeinflüssen
aufweisen.
Diese Aufgabe wird bei einer Erfassungsvorrichtung der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Informationen während
beziehungsweise direkt nach ihrer Aufnahme mittels der Übertragungseinheit
automatisch an einen räumlich von der Vorrichtung entfernten Empfänger
übertragbar sind.
Durch die erfindungsgemäße automatische Übertragung
der erfassten Informationen ist vorteilhaft sichergestellt, dass die aufgenommenen
Informationen dem Zugriff von Personen in der Umgebung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung und somit eventuellen Manipulationsversuchen durch diese Personen entzogen
sind.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen automatischen
Übertragung besteht darin, dass ein Benutzer der erfindungsgemäßen
Vorrichtung lediglich mittels der vorgesehenen Eingabeeinheit die Aufnahmeeinheit
aktivieren muss, um auch ein Übertragen der aufgenommenen Informationen an
den Empfänger sicherzustellen. Separate, mitunter umständliche und langwierige
Bedienvorgänge, wie sie bei herkömmlichen Vorrichtungen erforderlich sind,
entfallen völlig, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung eine besonders
einfache Bedienbarkeit aufweist und dementsprechend auch in Gefahrensituationen
oder anderen Situationen verwendbar ist, bei denen ein Benutzer der Vorrichtung
sich nicht voll auf die Bedienung der Vorrichtung konzentrieren kann.
Besonders vorteilhaft ist die Aufnahmeeinheit zur Aufnahme mindestens
eines Lichtbildes der Umgebung der Vorrichtung konfiguriert.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Aufnahme von Informationen und/oder die Übertragung
an den Empfänger nach Ablauf einer vorgebbaren Aufnahmezeit automatisch eingestellt
wird. Dadurch ist sichergestellt, dass eine zwischen der Vorrichtung beziehungsweise
dem Empfänger zur Verfügung stehende Übertragungskapazität nicht
ununterbrochen von der Vorrichtung beansprucht wird. Ferner ist dadurch ebenso vorteilhaft
keine weitere Aktion eines Benutzers der Vorrichtung erforderlich.
Bei einer weiteren, ganz besonders vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Übertragung
aufgenommener Informationen nicht deaktivierbar ist. Einerseits ist die erfindungsgemäß
automatisch eingeleitete Übertragung demnach nicht durch einen Bedienvorgang
der Vorrichtung abzubrechen, d.h. es sind insbesondere keine Bedienmittel an der
Vorrichtung vorgesehen, mittels der eine Übertragung unterbunden bzw. unterbrochen
werden könnte. Zusätzlich kann die Vorrichtung selbst bzw. ein sie aufnehmendes
Gehäuse so ausgelegt sein, dass es Manipulationsversuchen, insbesondere einer
unbefugten Öffnung, beispielsweise zur Entfernung einer integrierten Energiequelle
und dergleichen, widersteht. Dadurch ist sichergestellt, dass einmal mit der Vorrichtung
aufgenommene Informationen dem entsprechenden Empfänger zugeleitet werden.
Einer weiteren sehr vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zufolge ist ein lokaler Speicher vorgesehen zur Speicherung aufgenommener
Informationen und/oder daraus abgeleiteter Informationen. Die zusätzliche lokale
Speicherung aufgenommener Informationen bietet eine weiter gesteigerte Datensicherheit
für aufgenommene Informationen, weil zum Beispiel im Falle einer Störung
der Übertragung zwischen der Vorrichtung und dem Empfänger ein Zugriff
auf die aufgenommenen Informationen zur erneuten Übertragung möglich ist.
Besonders vorteilhaft ist die erfindungsgemäße
Vorrichtung so konfiguriert, dass aufgenommene Informationen digital verarbeitbar
sind. Dies ist beispielsweise dadurch erreichbar, dass die erfindungsgemäße
Erfassungsvorrichtung mit einer Recheneinheit wie beispielsweise einem Mikrocontroller
oder einem Mikroprozessor beziehungsweise einem digitalen Signalprozessor (DSP)
oder auch einem programmierbaren Logikbaustein (FPGA, field programmable gate array)
ausgerüstet ist.
Unter digitaler Verarbeitung wird im Kontext der vorliegenden Erfindung
insbesondere auch direkt die Aufnahme von Informationen wie beispielsweise von Bildern
oder Ton sowie deren Speicherung, Umwandlung und Übertragung verstanden.
Einer weiteren sehr vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Erfassungseinrichtung zufolge sind aufgenommene Informationen digital signierbar.
Hierzu kann beispielsweise ein in die erfindungsgemäße Vorrichtung integrierbarer
beziehungsweise mit dieser verbindbarer Identifikationsgeber vorgesehen sein, der
einem Benutzer der Vorrichtung beziehungsweise der Vorrichtung selber zugeordnet
ist und der entsprechende, zur digitalen Signierung oder Verschlüsselung erforderliche
Daten enthält. Bei dem Identifikationsgeber kann es sich beispielsweise um
eine SIM (subscriber identity module)-Karte handeln, wie sie von Mobiltelefonen
her bekannt ist, oder um eine vergleichbare Chipkarte bzw. einen Halbleiterspeicher.
Eine andere sehr vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Erfassungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass bei der Aktivierung der Aufnahme
gleichzeitig eine vorgebbare Botschaft, insbesondere ein Notruf, übertragbar
ist. Ein derartiger Notruf kann beispielsweise vorformuliert und in einem Speicher
der Erfassungsvorrichtung hinterlegt sein und infolge der Aktivierung der Aufnahmeeinheit
an einen ebenfalls vorgebbaren Empfänger beziehungsweise denselben Empfänger
übertragen werden, der auch die aufgenommenen Informationen erhält.
Bei einer weiteren vorteilhaften Erfindungsvariante ist die Aufnahmeeinheit
so konfiguriert, dass sie Informationen über eine momentane Position der Vorrichtung
und/oder eine Uhrzeit und/oder ein Datum aufnimmt. Hierzu kann die Vorrichtung beispielsweise
mit einem integrierten Positionsgeber ausgestattet sein, insbesondere mit einem
GPS- oder einem LORAN-C-Empfänger. Die Aufnahme und/oder Verarbeitung derartiger
Zeit- und Ortsinformationen kann auch durch die Übertragungseinheit oder eine
in der Vorrichtung vorgesehene Rechen- bzw. Steuereinheit erfolgen.
Orts- und/oder Zeitinformationen können zusätzlich zu den
sonstigen von der Erfassungsvorrichtung aufgenommenen Informationen an einen Empfänger
übertragen werden oder auch Bestandteil einer ggf. separaten Botschaft bzw.
eines Notrufs sein.
Bei einer weiteren ganz besonders vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass der Empfänger
der zu übertragenden Informationen beziehungsweise der vorgebbaren Botschaft
automatisch in Abhängigkeit einer Position der Vorrichtung und/oder weiterer
Parameter, insbesondere einer Uhrzeit und/oder eines Datums, auswählbar ist.
Die Übertragungseinheit der erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung
kann vorteilhaft eine Mobilfunk-Schnittstelle, insbesondere eine GSM (global system
for mobile communications)-Schnittstelle aufweisen. Andere geeignete Kommunikationsschnittstellen
können alternativ oder zusätzlich hierzu bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vorgesehen sein.
Besonders vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Erfassungsvorrichtung
ferner mobil einsetzbar, um einem Benutzer auch unterwegs die Möglichkeit zur
Informationserfassung wie z.B. zur Dokumentation von Sachverhalten zu geben.
Beispielsweise kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch
zur Beweissicherung verwendet werden, zum Beispiel zur Dokumentation von Sach- oder
Personenschäden im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder dergleichen.
Ebenso können durch entsprechend aufgenommene Informationen der Zustand einer
an den Eigentümer oder einen neuen Mieter zu übergebenden Mietwohnung
oder sonstige zu dokumentierende Sachverhalte festgehalten werden.
Von der erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung übertragene
Informationen können bei dem Empfänger mit einem Zeitstempel versehen
werden, so dass – auch für den Benutzer der Erfassungsvorrichtung unbeeinflussbar
– die tatsächliche Uhrzeit beziehungsweise das Datum der Erfassung der
Informationen oder zumindest des Empfangs der Informationen dokumentiert ist. Eine
auch durch den Benutzer der Erfassungsvorrichtung nicht manipulierbare z.B. digitale
Signatur der erfassten Daten, die u.a. auch Zeitinformationen beinhaltet, kann auch
in der Erfassungsvorrichtung durchgeführt werden.
Neben einem mobilen Einsatz ist auch ein stationärer Einsatz
der erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung denkbar, beispielsweise bei
Verkehrsüberwachungsanlagen an großen Straßenkreuzungen und dergleichen.
Auch bei diesem Anwendungsfall können die erfassten Daten vor dem Übertragen
vorteilhaft digital signiert werden, um deren Authentizität sicherzustellen.
Eine weitere sehr vorteilhafte Variante der erfindungsgemäßen
Erfassungsvorrichtung ist in ein Mobiltelefon oder in einen tragbaren Computer integrierbar.
Die Integration der erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung kann beispielsweise
dadurch erfolgen, dass die Funktionalität der Recheneinheit einer autarken
Erfassungsvorrichtung von einem bereits in dem Mobiltelefon vorhandenen Mikroprozessor
bereitgestellt wird, und dass die gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen
Komponenten zur Realisierung der vollständigen Funktionalität der erfindungsgemäßen
Erfassungsvorrichtung in das Mobiltelefon integriert werden.
Um eine einfache Bedienbarkeit und die Verwendung auch in Gefahrensituationen
zu ermöglichen, ist bei diesen Erfindungsvarianten die Eingabeeinheit vorteilhaft
als separates, gut sichtbares und betätigbares Bedienelement an dem Mobiltelefon
bzw. dem Computer vorzusehen.
Sofern die Erfassungsvorrichtung mit einer Kameraeinheit oder sonstigen
Mitteln zur Aufnahme optischer Informationen ausgestattet ist, kann auch ein Fotoblitz
vorgesehen bzw. integriert sein, um kurze Verschlusszeiten bei der Aufnahme eines
Lichtbilds zu gewährleisten. Die Kameraeinheit kann ferner mit einem besonders
lichtempfindlichen CCD (charge coupled device)-Bildsensor ausgestattet sein, der
an sich bereits sehr kurze Belichtungszeiten erfordert. Weiterhin kann die Kameraeinheit
über eine automatische Fokussierung oder über ein Objektiv mit einer fest
eingestellten hohen Tiefenschärfe verfügen.
Als weitere Lösungen der Aufgabe der vorliegenden Erfindung sind
ein System gemäß Patentanspruch 15 und ein Betriebsverfahren für
eine Erfassungsvorrichtung gemäß Patentanspruch 16 angegeben.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der
Erfindung, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt sind. Dabei bilden alle
beschriebenen oder dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination
den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen
oder deren Rückbeziehung sowie unabhängig von ihrer Formulierung beziehungsweise
Darstellung in der Beschreibung beziehungsweise in der Zeichnung.
Kurze Beschreibung der Zeichnung
1 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung, und
2 zeigt ein vereinfachtes Flussdiagramm einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Betriebsverfahrens.
Die in 1 abgebildete erfindungsgemäße
Erfassungsvorrichtung 100 weist eine Aufnahmeeinheit 110 zur Aufnahme
von Informationen auf. Die Aufnahmeeinheit 110 kann beispielsweise eine
nicht gezeigte Kameraeinheit umfassen, mit der Lichtbilder von einer Umgebung der
Vorrichtung 100 erhalten werden. Es ist ebenfalls möglich, dass die
Aufnahmeeinheit 110 zur Aufnahme von akustischen Informationen bzw. Signalen
und/oder von weiteren Informationen ausgelegt ist.
Bevorzugt handelt es sich bei der Kameraeinheit der Aufnahmeeinheit
110 um eine elektronische Baugruppe, wie sie in herkömmlichen Digitalkameras
eingesetzt wird, die beispielsweise einen CMOS-Bildsensor oder einen CCD-Bildsensor
aufweist.
Ferner weist die erfindungsgemäße Erfassungsvorrichtung
100 eine Eingabeeinheit 115 auf, die zur Aktivierung der Aufnahmeeinheit
110 vorgesehen ist. Die Eingabeeinheit 115 kann in Form eines
Tasters oder eines sonstigen Bedienelements ausgebildet sein und ist so ausgelegt,
dass sie von einer Person betätigbar ist, die die erfindungsgemäße
Erfassungsvorrichtung 100 benutzt.
Bei einer Betätigung der Eingabeeinheit 115 durch den
Benutzer wird erfindungsgemäß die Aufnahmeeinheit 110 aktiviert,
so dass in dem vorliegenden Beispiel mittels der integrierten Kameraeinheit ein
oder mehrere Lichtbilder einer Umgebung der Erfassungsvorrichtung 100 angefertigt
werden, was in dem Flussdiagramm gemäß 2
durch den ersten Verfahrensschritt 200 veranschaulicht ist.
Erfindungsgemäß erfolgt zeitgleich zu oder unmittelbar nach
der Aufnahme der Lichtbilder automatisch deren Übertragung an einen räumlich
von der Erfassungsvorrichtung 100 entfernten Empfänger (nicht gezeigt).
Diese Übertragung, vgl. Schritt 220 aus 2,
wird mithilfe der ebenfalls in der Erfassungsvorrichtung 100 vorgesehenen
Übertragungseinheit 120 realisiert. Durch die automatische Übertragung
ist gewährleistet, dass aufgenommene Informationen ohne das Erfordernis weiterer
Benutzeraktionen an den Empfänger weitergeleitet werden.
Die Übertragungseinheit 120 kann beispielsweise eine
Mobilfunk-Schnittstelle, insbesondere eine GSM-Schnittstelle, aufweisen, so dass
die erfindungsgemäße Erfassungsvorrichtung 100 von ihr aufgenommene
Informationen über ein herkömmliches, weit verbreitetes Mobilfunknetz
übertragen kann. Die Übertragung kann in an sich bekannter Weise z.B.
durch (Multimedia-)Kurznachrichten oder durch Paketdatenübertragung usw. erfolgen.
Bei entsprechender Konfiguration der Übertragungseinheit 120 ist es
auch denkbar, dass die erfassten Informationen auch automatisch in Form einer E-mail
weitergeleitet werden.
Bei dem Empfänger kann es sich beispielsweise entsprechend um
einen anderen Teilnehmer desselben oder eines anderen Mobilfunknetzes oder auch
um eine Zentrale eines Mobilfunknetzes handeln. Sehr vorteilhaft kann der Empfänger
auch durch eine zentrale Stelle wie z.B. eine eigens hierfür eingerichtete
Behörde betrieben werden, die von mehreren Benutzern bzw. deren Erfassungseinrichtungen
100 aufgenommene Informationen empfängt und beispielsweise zu Beweiszwecken
oder für einen sonstigen späteren Gebrauch archiviert.
Besonders vorteilhaft ist die Übertragung aufgenommener Informationen
nach der Aktivierung durch Betätigung der Eingabeeinheit 115 nicht
mehr deaktivierbar, so dass es einem Benutzer der Erfassungsvorrichtung
100 oder einer anderen Person nicht möglich ist, einen laufenden Übertragungsvorgang
zu unterbrechen.
Um eine Sabotagesicherheit der erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung
100 bzw. die Sicherheit einer laufenden Datenübertragung weiter zu
steigern, kann die Erfassungsvorrichtung 100 selbst bzw. ein sie aufnehmendes
Gehäuse (nicht gezeigt) so ausgelegt sein, dass es Manipulationsversuchen,
insbesondere einer unbefugten Öffnung, beispielsweise zur Entfernung einer
integrierten Energiequelle und dergleichen, widersteht.
Vorteilhaft wird ferner die Aufnahme von Informationen beziehungsweise
die Übertragung von Informationen an den Empfänger nach Ablauf einer vorgebbaren
Aufnahmezeit automatisch wieder eingestellt.
Die erfindungsgemäße Erfassungsvorrichtung 100
weist ferner eine beispielsweise als Mikroprozessor oder digitaler Signalprozessor
(DSP) ausgebildete Recheneinheit auf, welche vorliegend nicht abgebildet ist und
vorteilhaft eine digitale Verarbeitung der aufgenommenen Lichtbilder bzw. sonstiger
Informationen ermöglicht.
Falls die Aufnahmeeinheit 110 bereits digitale Ausgangssignale
liefert, können diese direkt von der erfindungsgemäßen Recheneinheit
verarbeitet werden. Falls die Aufnahmeeinheit 110 jedoch ausgangsseitig
Analogsignale liefert, ist eine entsprechende Analog/Digital-Umsetzung vorzusehen,
damit die aufzunehmenden Informationen von der Recheneinheit verarbeitbar sind.
Neben der allgemeinen Steuerung des Betriebs der erfindungsgemäßen
Erfassungsvorrichtung 100 kann die Recheneinheit zusätzlich auch eine
weitergehende Verarbeitung der aufgenommenen Informationen beziehungsweise Daten
durchführen. Insbesondere ist es vorteilhaft möglich, dass die aufgenommenen
Informationen beziehungsweise entsprechende Daten digital signiert werden. Hierzu
ist der Erfassungsvorrichtung 100 ein Identifikationsgeber 150zugeordnet,
bei dem es sich beispielsweise um eine SIM-Karte eines herkömmlichen Mobiltelefons
oder einen vergleichbaren Identifikationsgeber handeln kann.
Die digitale Signierung erfolgt vorzugsweise direkt nach einer Aufnahme
der Lichtbilder bzw. sonstiger Informationen, vgl. Schritt 210 aus
2, und gewährleistet eine fälschungssichere
Zuordnung übertragener Informationen zu einem bestimmten Benutzer.
Einer weiteren sehr vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung zufolge ist die Erfassungsvorrichtung 100 so konfiguriert, dass
sie bei der Aktivierung der Aufnahme gleichzeitig eine vorgebbare Botschaft, insbesondere
einen Notruf, an einen ebenfalls vorgebbaren Empfänger überträgt.
Das Absetzen des Notrufs ist in 2 durch den Verfahrensschritt
230 veranschaulicht.
Die Botschaft bzw. der Notruf kann aus einem Text und/oder einem oder
mehreren Lichtbildern, einer Sprachnachricht oder aus weiteren Informationen bestehen
und wird vorteilhaft größtenteils vor der Aufnahme der Benutzung der Erfassungseinrichtung
100 in einem Speicher 130 (1) der
Erfassungsvorrichtung 100 abgelegt und vor dem Absenden im Notfall ggf.
durch aktuelle Lichtbilder bzw. Zeitinformationen ergänzt.
Ebenso ist es möglich, den zum Empfang der Botschaft beziehungsweise
generell zum Empfang der zu übertragenden Informationen vorgesehenen Empfänger
vorab einzustellen bzw. zu konfigurieren, damit im Einsatzfall neben einer Aktivierung
der Aufnahmeeinheit 110 durch den Benutzer keine weiteren Handlungen des
Benutzers erforderlich sind zur Sicherstellung einer Übertragung aufgenommener
Daten. Somit reicht die Betätigung der Eingabeeinheit 115 zur Aktivierung
des erfindungsgemäßen Betriebsverfahrens, vgl. 2,
so dass auch in Gefahrensituationen die erfindungsgemäße Erfassung von
Informationen angestoßen werden kann.
Bei einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung 100 ist die Aufnahmeeinheit
110 so konfiguriert, dass sie Informationen über
eine momentane Position der Vorrichtung 100 und/oder eine Uhrzeit und/oder
ein Datum aufnimmt. Zur Bestimmung ihrer Position kann der Erfassungsvorrichtung
100 insbesondere ein GPS-Empfänger 140, vgl. 1,
oder auch ein LORAN-C-Empfänger oder ein vergleichbarer Positionsgeber zugeordnet
sein.
Bei einer weiteren ganz besonders vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der Empfänger der zu übertragenden Informationen
beziehungsweise der vorgebbaren Botschaft unter mehreren in der Erfassungsvorrichtung
100 gespeicherten Empfängern automatisch in Abhängigkeit einer
Position der Erfassungsvorrichtung 100 und/oder weiterer Parameter wie
insbesondere der Uhrzeit oder des Datums auswählbar. Von besonderer Bedeutung
ist hierbei, dass die Auswahl automatisch getroffen wird, das heißt, dass sie
insbesondere keine Interaktion mit einem Benutzer der Erfassungsvorrichtung
100 erfordert, so dass eine unverzügliche Weiterleitung der aufgenommenen
Informationen beziehungsweise einer Botschaft oder eines Notrufs an den bestimmten
Empfänger möglich ist.
Neben einem mobilen Einsatz der erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung
100 ist es auch denkbar, die Erfassungsvorrichtung 100 stationär
auszubilden, beispielsweise in einem Kraftfahrzeug zu installieren, zum Beispiel
zur Innenraumüberwachung von Taxen und dergleichen. Im Falle einer Bedrohung
des Taxifahrers durch einen Fahrgast kann dieser die vorliegend ggf. versteckt angeordnete
Eingabeeinheit 115 betätigen und somit das Anfertigen eines Lichtbilds
von dem Fahrgast sowie die automatische Übertragung des Lichtbilds an einen
vorgegebenen Empfänger wie beispielsweise eine Taxizentrale auslösen.
Ein stationärer Betrieb der erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtung
100 ist ebenfalls denkbar, beispielsweise zur Verkehrsüberwachung.
In diesem Fall kann die Eingabeeinheit 115 beispielsweise durch ein ebenfalls
vorhandenes System zur Geschwindigkeitsüberwachung von Fahrzeugen betätigt
bzw. angesteuert werden. Durch das erfindungsgemäße automatische Übertragen
der aufgenommenen Informationen an einen räumlich entfernten Empfänger
bleiben evtl. angefertigte Lichtbilder als Beweisfotos auch dann erhalten, wenn
die Verkehrsüberwachungsanlage selbst sabotiert wird.
Ein erfindungsgemäßes System zur Erfassung von Informationen
kann mehrere der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Erfassungsvorrichtungen
100 aufweisen und einen oder mehrere Empfänger, die die übertragenen
Informationen zumindest temporär speichern.
Aufgrund der Möglichkeit zur Erstellung und automatischen Sicherung
von Beweismaterial wie z.B. Lichtbildern oder auch akustischen Informationen durch
deren anschließende automatische Übertragung weist die erfindungsgemäße
Erfassungsvorrichtung 100 einen besonders hohen Gebrauchsnutzen und eine
vielfältige Einsetzbarkeit auf.
Durch einen öffentlich geprüften bzw. anerkannten Prozess
zur digitalen Signierung erfasster Informationen können diese allgemein als
Beweismittel oder zur Beweiserleichterung verwendet werden.
Ferner weist das erfindungsgemäße System eine erhebliche
Abschreckungswirkung für potentielle Straftäter auf, da ein Benutzer insbesondere
einer mobilen Erfassungsvorrichtung 100 durch deren einfache Bedienbarkeit
und erfindungsgemäße Automatisierung auch in vielen Gefahrensituationen
wie z.B. einem sich anbahnenden Konflikt noch die Eingabeeinheit 115 betätigen
kann und somit die Anfertigung von Beweismitteln in Form eines Lichtbilds möglicher
Delinquenten auslöst.
Ebenso können beispielsweise Sachverständige bei der Begutachtung
einer Anlage oder dergleichen die erfindungsgemäße Erfassungsvorrichtung
100 vor Ort verwenden, um Lichtbilder anzufertigen, deren Echtheit und
Erstellungszeit aufgrund der digitalen Signatur überprüfbar ist.
Besonders vorteilhaft ist die Integration der erfindungsgemäßen
Erfassungsvorrichtung 100 in ein Mobiltelefon oder einen tragbaren Computer,
wobei diese Geräte vorzugsweise über eine gesonderte, leicht auffindbare
Eingabeeinheit 115 verfügen, um die Aufnahmeeinheit 110 zu
aktivieren.
Die Funktionalität der Eingabeeinheit 115 kann auch
durch Mittel zur Spracherkennung realisiert sein, so dass das erfindungsgemäße
Verfahren allein durch eine Sprachsteuerung auslösbar ist.
Auch bei einer analogen bzw. teilweise analogen Erfassung und/oder
Verarbeitung und/oder Übertragung von Informationen bzw. Daten kann vorteilhaft
eine Signatur bzw. Verschlüsselung der Informationen bzw. Daten derart erfolgen,
dass die Authentizität dieser Informationen bzw. Daten – ebenso wie
bei einer digitalen Signierung – überprüfbar ist.