Die Erfindung betrifft einen Einspritzinjektor für Brennkraftmaschinen
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei einem aus der DE 102 12
002 C1 bekannten Einspritzinjektor der eingangs genannten Art ist der Einsatz
durch eine vorgefertigte, in eine Gehäusebohrung einzuschiebende Montageeinheit
gebildet. Diese ist aus einer Buchse mit einer zentralen Bohrung aufgebaut, welche
über Lagerhülsen geführt eine Ventilstange aufnimmt und axial gegenüberliegend
zum die Ventilstange beaufschlagenden Steller mit einem eingepassten Sitzstück
eines Vorsteuerventiles versehen ist. Über das Vorsteuerventil ist der hochdruckbeaufschlagte,
rückseitig zur Ventilnadel des Injektors vorgesehene Steuerraum des Vorsteuerventiles
gegen die Niederdruckseite zu öffnen.
Das Sitzstück ist flächig dichtend gegen ein plattenförmiges
Übergangselement als ein Modul des axial modular aufgebauten und zusammengespannten
Injektorgehäuses abgestützt. Die Abstützung erfolgt über eine
Stützhülse, die zwischen einer Schulter der Buchse und einer Schulter
der die Buchse aufnehmenden Gehäusebohrung liegt und die, bezogen auf das axial
zusammengespannte Injektorgehäuse, bis in den Bereich ihrer Werkstoff-Quetschgrenze
toleranzausgleichend verspannbar ist.
Aus der DE 196 47 304 C1
ist ein Einspritzinjektor für Brennkraftmaschinen mit in den Injektor baulich
integriertem Mengenbegrenzungsventil bekannt. Dieses, und axial beabstandet gegenüberliegend
ein Steuerraum, sind in einer Bohrung des Injektorgehäuses aufgenommen, die
in rückwärtiger Verlängerung der auf den Düsennadelsitz zulaufenden
Düsennadelbohrung liegt und in der im Übergangsbereich zur Düsennadelbohrung
der Sperrkolben des Mengenbegrenzungsventils wegbegrenzt verschieblich geführt
ist.
Die Düsennadel durchsetzt mit ihrem Schaft den Sperrkolben und
ist rückseitig im Gehäuse geführt und gegen einen Steuerkolben abgestützt,
der Teil der Abgrenzung des Steuerraumes ist. Dieser Steuerraum, und der rückseitig
zum Sperrkolben liegende und in Richtung auf den Steuerraum durch die gehäuseseitige
Führung des Düsennadelschaftes begrenzte Raum, sind hochdruckbeaufschlagt.
Über ein Steuerventil ist der Steuerraum mit der Niederdruckseite zu verbinden,
um die Düsennadel druckabhängig in ihre Öffnungsstellung anzuheben
und eine Einspritzung zu ermöglichen.
Die für eine Einspritzung maximal mögliche Einspritzmenge
ist durch das Volumen vorgegeben, das zwischen Düsennadelsitz und Sperrkolben
in dessen federbelasteter, der Schließstellung der Düsennadel entsprechender,
anschlagbegrenzter Ausgangslage eingeschlossen ist. Öffnet die Düsennadel,
so verringert sich dieses Volumen entsprechend der eingespritzten Menge und der
Sperrkolben verschiebt sich druckbeaufschlagt entgegen der Federbelastung in Richtung
auf seine den Durchfluss zum Düsennadelsitz versperrende Sperrlage. Diese wird
im Regelbetrieb aber nicht erreicht, sondern nur, wenn mehr Kraftstoff –
als für einen ungestörten Regelbetrieb vorgesehen – über die
Düsenöffnungen ausläuft. Im Regelbetrieb verbleibt zwischen Sperrkolben
und Düsennadel selbst nach Schließen der Düsennadel ein Restvolumen,
das eine Verschiebung des Sperrkolbens in seine Sperrlage ausschließt und das
nachfolgend durch gedrosselten Zulauf von der Hochdruckseite aufgefüllt wird,
so dass der Sperrkolben ergänzend zur Federabstützung druckabhängig
wieder in seine Ausgangslage für eine jeweilige weitere Einspritzung verschoben
wird.
Weiter ist aus der DE 103
23 430 A1 ein Einspritzsystem für Brennkraftmaschinen bekannt, bei
dem der Kraftstoff auf den Injektor über einen separaten Hochdruckanschlussteil
zugeführt wird. In Durchflussrichtung hintereinander liegend sind im Hochdruckanschlussteil
ein Mengenbegrenzungsventil und ein Filter angeordnet, wobei für den Filter
Anordnungsmöglichkeiten sowohl an- wie auch abströmseitig zum Mengenbegrenzungsventil
vorgesehen sind, und wobei das Mengenbegrenzungsventil mit einem Sperrkolben arbeitet,
der auf seine Ausgangslage federbelastet ist und der entgegen der Federbelastung
in eine Sperrstellung verschieblich ist, wenn das bei einem jeweiligen Einspritzvorgang
abfließende Kraftstoffvolumen größer ist als das Volumen, das vom
Sperrkolben bei der Verschiebung von seiner Ausgangsstellung in seine Sperrstellung
verdrängt wird. Der im Kraftstoffdurchlauf liegende Filter ist bevorzugt als
lang gestreckter Spaltfilter ausgebildet.
Weiter ist es aus der DE 44
27 607 C1 bekannt, für Einspritzinjektoren von Brennkraftmaschinen
diesen zugeordnete Mengenbegrenzungsventile körperlich mit dem jeweiligen Einspritzinjektor
zu verbinden und in den aus seiner Ausgangslage gegen Federkraft in seine Sperrlage
verschieblichen Sperrkolben eines solchen Mengenbegrenzungsventiles einen Kraftstofffilter
zu integrieren, so dass er einen im Durchfluss des Kraftstoffs über den Sperrkolben
liegenden Teil des Sperrkolbens bildet und mit dem Sperrkolben entsprechend mitbewegt
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, in einem Einspritzinjektor
der eingangs genannten Art ohne wesentlichen Zusatzaufwand eine weitere Funktion
zu realisieren.
Gemäß der Erfindung wird dies mit den Merkmalen
des Anspruches 1 erreicht, demzufolge die Stützhülse als Kraftstofffilter
mit der Hülsenwand zugeordneter Filterfläche ausgebildet ist.
Neben der Stützfunktion übernimmt die Hülse damit auch
eine Filterfunktion, wobei diese Filterfunktion im Rahmen der Erfindung ohne Zusatzbauteile
realisiert werden kann, wenn die Hülsenwand zumindest bereichsweise entsprechend
feinporig perforiert ausgebildet wird, beispielsweise durch mittels Laserstrahl
eingebrachter Bohrungen. Die Bohrungen können hierfür willkürlich
über die Hülsenwand verteilt sein oder auch in Bohrungsmustern, so dass
die Hülsenwand beispielsweise in Längsrichtung verlaufende und/oder auch
in Umfangsrichtung verlaufende Filterstreifen aufweist. Die Anordnung von Filterzonen
beispielsweise in Form von Filterstreifen über den Umfang der Hülsenwand
kann im Rahmen der Erfindung auch genutzt werden, die Quetschgrenze der Hülse
in gewünschter Weise zu beeinflussen, worauf auch durch die Querschnittsform
der Bohrungen Einfluss genommen werden kann.
Im Rahmen der Erfindung liegt es des Weiteren auch, die Hülse
insgesamt, oder auch lediglich im Bereich ihrer Filterzonen aus schaumartig porösen
Materialien, beispielsweise aus offenporigen Metallschäumen herzustellen, so
dass sich bereits durch die Materialwahl die entsprechende Filterfunktion zusätzlich
erreichen lässt. Weiter kommen für die Stützhülse insgesamt,
oder auch lediglich deren Filterflächen bildende Bereiche als Filterzonen,
auch porös gesinterte, insbesondere metallische Materialien, in Frage, so dass
die im Hinblick auf die Doppelfunktion – Stützen und Filtern –
erforderliche Ausbildung der Hülse gegebenenfalls ohne zusätzlichen Bearbeitungsaufwand
zur Herstellung der porösen Filterstruktur möglich wird.
Im Rahmen der Erfindung liegt es aber auch, die Hülsenwand mit
Durchbrechungen zu versehen, die einen ungefilterten Kraftstoffdurchtritt ermöglichen
und der Hülsenwand außen- und/oder innenseitig eine filternde Auflage
zuzuordnen. Eine solche filternde Auflage kann beispielsweise durch eine aufgesinterte
Filterschicht gebildet sein, oder auch durch einen der Stützhülse außen-
oder innenseitig zur Hülsenwand zugeordneten Filtereinsatz. Ein solcher Filtereinsatz
kann als Filterhülse wiederum in vorbeschriebener Weise gestaltet, insbesondere
aus filternden Materialien wie poröse Schäume, aufgebaut sein.
Ein solcher Filtereinsatz kann beispielsweise durch ein in die Stützhülse
eingesetztes rohrförmiges Filterelement gebildet sein, oder auch ein zur Filterhülse
umschließendes rohrförmiges Filterelement, wobei insbesondere bei einer
in Anströmrichtung auf die Hülsenwand vorgesehenen Filteranordnung die
Filterstruktur als solche über die Hülsenwand im Wesentlichen getragen
und damit auch teilweise zur Hülsenwand abgesetzt verlaufend ausgebildet sein
kann.
Im Rahmen der Erfindung stellt es eine weitere einfache Lösung
dar, die Filterfunktion mit einem auf die Stützhülse aufgezogenen Filterstrumpf
zu realisieren, der sich bevorzugt elastisch verspannt auf der Stützhülse
abstützt.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen. Ferner wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher
erläutert, die ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel im
Schema zeigen, und zwar in
1 im Wesentlichen als Querschnitt durch einen Einspritzinjektor,
und in
2 in einem vergrößerten, den Bereich der
Stützhülse umfassenden Schnittdarstellung durch den Injektor gemäß
1.
Der in den Figuren dargestellte Einspritzinjektor 1 für
Brennkraftmaschinen weist ein Gehäuse 2 auf und ist hier schematisiert
als eine Baueinheit dargestellt, die auf eine Einspritzdüse 3 ausläuft.
Diese umfasst eine Düsennadel 4, die auf ihre Einspritzöffnungen
absperrende Schließlage druck- und federbelastet ist und die druckabhängig
entgegen der Federkraft in ihre Öffnungslage verstellbar ist, wenn ein rückseitig
zur Düsennadel 4 liegender Steuerraum 5 in nicht näher
dargestellter Weise an die Niederdruckseite angeschlossen ist. Entsprechend diesem
bekannten Aufbau eines Einspritzinjektors läuft auf die Einspritzdüse
3, wie gestrichelt angedeutet, eine Hochdruckleitung 6 zu, die
von einer Gehäusebohrung 7 ausgeht, in der, dem Anschluss der Hochdruckleitung
6 vorgelagert, als in der Gehäusebohrung 7 vorgesehener Einsatz
8 ein Mengenbegrenzungsventil 9 angeordnet ist.
Der als Mengenbegrenzungsventil 9 ausgebildete Einsatz
8 umfasst seinerseits ein hülsenförmiges Ventilgehäuse
10, das in der Gehäusebohrung 7 axial in Richtung auf den
Anschluss der Hochdruckleitung 6 dichtend verspannt ist, und dessen zentrale
Bohrung 11 einen Teil der Durchflussverbindung vom hochdruckseitigen Anschluss
12 des Einspritzinjektors zur Einspritzdüse 3 bildet und
auf den durch das Ventilgehäuse 10 abgegrenzten Raumteil
13 der Gehäusebohrung 7 ausläuft, von dem die zur Einspritzdüse
3 führende Hochdruckleitung 6 ausgeht.
Die Bohrung 11 des hülsenförmigen Ventilgehäuses
10 bildet die Führung für einen napfförmigen Kolben
14 des Mengenbegrenzungsventiles 8, der auf eine in der Zeichnung
obere, der Durchflussrichtung entgegegengerichtete Anschlaglage über eine
gegen das Ventilgehäuse 10 axial abgestützte Feder
15 belastet ist. Der Kolben 14 ist entgegen der Kraft der Feder
15 wegbegrenzt druckabhängig verstellbar, wobei der Stellweg durch
einen einspringenden Absatz 16 in der Bohrung 14 begrenzt ist.
Stützt sich der Kolben 14 mit seinem Mantel auf diesem Absatz
16 ab, so ist die hochdruckseitige Durchflussverbindung vom Anschluss
12 zur Einspritzdüse 3 unterbrochen. Bei geöffnetem
Mengenbegrenzungsventil 8 erfolgt der Durchfluss umfangsseitig zum Kolben
14, wobei die eine solche Überströmung des Kolbens
14 erlaubenden Spalte zwischen dem Kolben 14 und der diesen führenden
Bohrung 11 so bemessen sind, dass eine ausreichende Versorgung der Einspritzdüse
3 gewährleistet ist. Die dargestellte obere Anschlaglage für
den Kolben 14 ist durch einen Ringeinsatz 17 bestimmt, der seinerseits
axial zwischen dem hülsenförmigen Ventilgehäuse 10 und einer
Stützhülse 18 liegt, die gegenüberliegend zum Ringeinsatz
17 gegen einen Dichtstopfen 19 abgestützt ist, der die Gehäusebohrung
7 dichtend verschließt und der über eine gegen das Gehäuse
2 verschraubte Druckschraube 20 in seiner die Stützhülse
18 abstützenden Lage verspannt ist.
In dem von der Stützhülse 18 durchsetzten Bereich
des Gehäuses 2 bildet die Gehäusebohrung 7 einen hochdruckseitigen
Speicherraum, wobei die Zuströmung ausgehend vom Anschluss 12 umfangsseitig
zur Stützhülse 18 erfolgt und der über den Anschluss
12 zugeführte Kraftstoff über gemäß der Erfindung als
Filterflächen ausgebildete Zonen der Stützhülse 18 auf deren
Innenraum 22 übertritt, der auf das Mengenbegrenzungsventil
9 ausmündet.
Die Arbeitsweise des Mengenbegrenzungsventiles 9 ist derart,
dass sich für den Kolben 14 bei maximaler Einspritzmenge im geregelten,
getakteten Arbeitsbetrieb des Einspritzinjektors 1 lediglich eine Verschiebung
in Richtung auf den einspringenden schulterförmigen Absatz 16 des
Ventilgehäuses 10 ergibt, aber keine Anlage zum Absatz 16,
über die der Durchflussweg in Richtung auf die Einspritzdüse
3 abgesperrt würde. Ferner ist im ungestörten Arbeitsbetrieb
die Taktfolge auch derart, dass ein der jeweiligen Einspritzmenge entsprechendes
Kraftstoffvolumen den Kolben 14 überströmend nachfließt,
so dass der Kolben 14 wiederum in seine dargestellte obere Ausgangslage
aufgrund der gegebenen Federbelastung zurückgestellt werden kann. Ergeben sich,
durch Störungen in der Einspritzfolge oder durch mangelnde Abdichtung in der
Schließlage der Düsennadel 4 größere Durchflussmengen,
so wird das der Stellbewegung des Kolbens 14 in Richtung auf seine sperrende
Anschlaglage entsprechende Volumen nicht mehr ausgeglichen und der Kolben sinkt
druckbeaufschlagt trotz Abstützung über die Feder 15 in seine
Anschlaglage zum Absatz 16 als Sperrlage ab.
Das den Einsatz 8 bildende Mengenbegrenzungsventil ist über
die Stützhülse 18 bevorzugt in verhältnismäßig
weiten Grenzen dadurch toleranzunabhängig abgestützt, dass die Stützhülse
bis in den Bereich ihrer Quetschgrenze verspannbar, insbesondere verspannt, ist.
Zugleich ist die Stützhülse 18 als Filter ausgebildet, was in
den Figuren schematisiert dadurch angedeutet ist, dass die Stützhülse
18 mit feinen Bohrungen 23 versehen ist, die beispielsweise als
Laserbohrungen mit geringem Aufwand eingebracht werden können. Anstelle von
Bohrungen 23 können selbstverständlich auch Schlitze vorgesehen
sein, die in Längs- oder Querrichtung in der Hülse 18 verlaufen.
Ferner können auch Durchbrechungen anderer Art oder anderer Form vorgesehen
sein, wobei die Anordnung der Durchbrechungen, ebenso wie deren Größe
auch im Hinblick auf die Beeinflussung der Quetschgrenze gewählt werden können.
Grundsätzlich können die Bohrungen 23, ebenso wie
Durchbrechungen anderer Art in der Größe so bemessen werden, dass bereits
eine entsprechende Filterwirkung erreicht wird. Darüber hinaus liegt es im
Rahmen der Erfindung, die Stützhülse 18 mit einem filternden
Überzug, etwa nach Art eines Filterstrumpfes zu versehen, oder eine Filterhülse
überdeckend zur Stützhülse 18 vorzusehen. Auch inseitig
zur Stützhülse 18 kann ein Filtereinsatz oder eine Filterhülse
vorgesehen werden.
Weitere Möglichkeiten im Rahmen der Erfindung liegen darin, die
Stützhülse 18 selbst aus einem Material mit Filtereigenschaften
aufzubauen, sei es ganz oder bereichsweise aus einem offenporigen Schaum oder aus
einem Sintermaterial, das entsprechende Filtereigenschaften aufweist. Solche Filtermaterialien,
wie offenporige Schäume oder Sintermaterialien können auch als Einlagen
zu Bereichen der Stützhülse vorgesehen sein, die Ausschnitte zur Stützhülse
bilden, wobei die Stützhülse auch einen gitterartigen Aufbau, beispielsweise
ähnlich Streckmetall aufweisen kann.
Somit ist über die Stützhülse im Wesentlichen ohne
Zusatzaufwand und ohne zusätzlichen Raumbedarf auch die Filterfunktion integriert
in den Einspritzinjektor zu realisieren.