Die Erfindung betrifft einen elektrischen Schaltkontakt mit einer
Schaltkontaktfläche, insbesondere für einen Vakuumleistungsschalter.
Zum Schalten von elektrischen Strömen ist es erforderlich, elektrische
Schaltkontakte miteinander zu verbinden oder zu trennen. Als Schalter können
hierbei einfache Schalter für den Niedervoltbereich und für geringe Ströme
beispielsweise in der Haustechnik vorgesehen sein. Als Schalter werden aber insbesondere
auch so genannte Leistungsschalter zum Schalten von hohen Strömen bei hohen
Spannungen eingesetzt. Hier werden beispielsweise so genannte Schütze zum Schalten
von Anlagenkomponenten einer industriellen Anlage eingesetzt. Zum Schalten sehr
hoher Ströme, insbesondere im Mittelspannungsbereich in der Größenordnung
von etwa 33 kV kommen auch so genannte Vakuum-Leistungsschalter zum Einsatz, wie
sie beispielsweise von der Firma Siemens mit der Produktreihe 3AH vertrieben werden.
Bei einem derartigen Vakuum-Leistungsschalter sind die Schaltkontakte innerhalb
einer Vakuumschaltröhre angeordnet, in der ein Vakuum von beispielsweise 10-9
bar eingestellt ist, um elektrische Überschläge zu vermeiden.
Leistungsschalter werden generell für die unterschiedlichsten
Anforderungen eingesetzt – zum Schalten von Transformatoren, von Freileitungen
und Kabeln über Kondensatoren, Drosseln und Motoren bis hin zu Filterkreisen
und Lichtbogenöfen. Für lange Standzeiten müssen sie dabei ebenso
geeignet sein wie für extrem hohe Schaltspielzahlen. Kleinen Kurzschlussleistungen
in Verteilungsnetzen stehen hohe Ausschaltströme im Industriebereich gegenüber.
So ist beispielsweise ein Leistungsschalter zum Schalten eines Lichtbogenofens
in einem Elektrostahlwerk für eine Schaltspannung von etwa 33 kV und Schaltströmen
in Höhe von 2.500 A sowie für beispielsweise 150 Schaltvorgänge/Tag
ausgelegt. Bei einem auftretenden Kurzschluss muss der Schalter zudem kurzfristig
hohen Kurzschlussströmen von etwa bis zu 30.000 A standhalten.
Aufgrund dieser hohen Ströme und Spannungen sind die Schaltkontakte
und die Schalteinrichtung insgesamt aufgrund des beim Trennen der Schaltkontakte
entstehenden Funkenblitzes und auch aufgrund des mechanischen Abriebs insbesondere
thermisch stark belastet und unterliegen einem hohen Verschleiß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Schaltleistung und die
Standzeit und damit die Lebensdauer eines elektrischen Schaltkontakts zu erhöhen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen
elektrischen Schaltkontakt, insbesondere für einen Leistungsschalter mit einer
Vakuumschaltröhre, mit einer Schaltkontaktfläche, die eine duktile Matrix
mit darin eingelagerten Hartstoffpartikeln aufweist und insbesondere aus dieser
duktilen Matrix mit den Hartstoffpartikeln besteht, also keine weiteren Beschichtungen
aufweist.
Unter duktile Matrix wird hierbei ein vergleichsweise weicher metallischer
Grundwerkstoff verstanden, der insbesondere eine Vickers-Härte von maximal
etwa 180-230 HVo1 aufweist. Die Härtebestimmung nach Vickers ist
der Norm nach DIN EN ISO 6507 zu entnehmen. Die eingelagerten Hartstoffpartikel
weisen demgegenüber eine deutlich höhere Härte auf, z.B. eine um
mehr als den Faktor 2 größere Härte als der Grundwerkstoff.
Durch die Kombination eines duktilen Werkstoffes mit darin eingelagerten
Hartstoffpartikeln werden die Bauteile mit einer Beschichtung versehen, die den
extremen Belastungen standhält. Durch die Duktilität besteht im Vergleich
zu einer durchgehenden harten und spröden Beschichtung eine deutlich geringere
Gefahr, dass im Laufe des Betriebs die Beschichtung beschädigt und Risse und
Mikrorisse auftreten. Zugleich wird durch die eingelagerten Hartstoffpartikel eine
sehr hohe Abriebfestigkeit und damit eine quasi sehr hohe Oberflächenhärte
erhalten, so dass selbst bei hohen mechanischen Belastungen und hohen Abriebkräften
eine lange Lebensdauer erreicht wird. Darüber hinaus erhöht eine derartige
Beschichtung die thermische Beständigkeit der Kontaktelemente, so dass sie
den hohen Temperaturen bei einem häufig auftretenden Schaltlichtbogen standhalten.
Als Hartstoffpartikel werden vorzugsweise sogenannte Carbonnanotubes
(CNT Kohlenstoffnanoröhren) eingesetzt. Derartige CNT-Partikel sind an sich
bekannte, röhrenförmige Gebilde aus Kohlenstoff im nanoskaligen Bereich.
Die einzelnen Röhren weisen beispielsweise einen Durchmesser im Bereich von
1 bis 50 nm auf. Die Röhren können hierbei unterschiedliche Längen
bis zu mehreren Millimetern erreichen. Als CNT-Partikel werden Agglomerate aus derartigen
Nanoröhrchen verstanden. Es hat sich gezeigt, dass derartige CNT-Partikel für
den Anwendungsfall von elektrisch, thermisch und mechanisch hoch belasteten Schaltkontaktelementen
hervorragend geeignet sind und dadurch die Lebensdauer des Schaltkontakts im Vergleich
zum bisherigen Schaltkontakt erheblich vergrößern kann. Diese positive
Wirkung der CNT-Partikel beruht auf deren sehr guten mechanischen Eigenschaften
(hohe Härte), der sehr guten thermischen Leitfähigkeit sowie auch der
sehr hohen elektrischen Leitfähigkeit.
CNT-Partikel bzw. CNT-Tubes sind in unterschiedlichen
Modifikationen erhältlich. Bevorzugt werden CNT-Partikel eingesetzt, deren
thermische Leitfähigkeit > 1500 W/mK, insbesondere > 2000 W/mK ist und
deren elektrische Leitfähigkeit gleichzeitig > 103 S/cm und insbesondere
> 104 S/cm liegt. Die thermische Leitfähigkeit kann hierbei auch
> 6000 W/mK betragen. Aufgrund dieser hervorragenden thermischen und elektrischen
Eigenschaften haben Schaltkontakte mit einer derartigen Schaltkontaktfläche
im Vergleich zu herkömmlichen Schaltkontakten einen geringeren thermischen
und elektrischen Widerstand.
Der Anteil der Hartstoffpartikel an der Schaltkontaktfläche liegt
zweckdienlicherweise in einem Bereich zwischen 10 Vol.% und 40 Vol.%, um eine möglichst
hohe Widerstandsfähigkeit der Schaltkontaktfläche bei ausreichender Duktilität
zu erreichen.
Vorzugsweise haben die Hartstoffpartikel eine Größe im nanoskaligen
Bereich oder im Mikrometerbereich und insbesondere im Bereich zwischen 2 nm und
50 &mgr;m. Derartige Hartstoffpartikel lassen sich besonders gut in die duktile
Matrix einbetten.
Gemäß einer zweckdienlichen Weiterbildung ist die Schaltkontaktfläche
auf einem Träger beispielsweise aus Kupfer als Beschichtung aufgebracht. Die
Dicke der Beschichtung liegt hierbei bevorzugt in einem Bereich zwischen 10-200
&mgr;m.
Bevorzugt wird als metallischer Grundwerkstoff für die duktile
Matrix Reinnickel oder eine Nickellegierung mit hohem Nickel-Anteil beispielsweise
über 90% eingesetzt. Die Kombination einer Nickelmatrix mit darin homogen verteilt
eingebetteten CNT-Partikeln hat sich als besonders geeignet herausgestellt.
Anstelle der Nickelmatrix wird in einer alternativen Ausgestaltung
eine Matrix bestehend aus einer Bronzelegierung eingesetzt.
Um eine qualitativ hochwertige, gut und dauerhaft haltende Schaltkontaktfläche
auszubilden, ist diese mittels einer elektrolytischen galvanischen Abscheidung aufgebracht.
Hierzu wird vorzugsweise der zu beschichtende (CU-) Träger als Anode in den
Elektrolyt eingetaucht und als Kathode wird eine Nickel-Kathode eingesetzt. In den
Elektrolyten werden ergänzend auch die CNT-Partikel eingebracht, die mit den
Nickel-Ionen zur Anode wandern und auf dem Träger gemeinsam mit den Nickel-Ionen
abgeschieden werden, so dass sich eine homogene gleichmäßige Verteilung
der CNT-Partikel in der Nickel-Matrix einstellt.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß weiterhin gelöst durch
einen Vakuumleistungsschalter gemäß Anspruch 8 sowie durch ein Verfahren
gemäß Anspruch 9. Die im Hinblick auf den elektrischen Schaltkontakt aufgeführten
Vorteile und bevorzugten Ausgestaltungen sind sinngemäß auch auf den Vakuumleistungsschalter
und das Verfahren zu übertragen. Ein Vakuumleistungsschalter kann insbesondere
auch als Vakuumschaltröhre bezeichnet werden bzw. diese als Bestandteil umfassen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnung
näher erläutert. Die einzige Figur zeigt in einer schematischen Schnitt-Darstellung
einen Vakuumleistungsschalter mit einer Vakuumschaltröhre.
Der Vakuumleistungsschalter 2 umfasst ein Isoliergehäuse
4, in dem zwei Schaltkontakte 6a, 6b angeordnet sind.
Jeder der Schaltkontakte 6a, 6b umfasst einen zylindrischen Stab
8, an dem endseitig jeweils eine geschlitzte Trägerplatte
10 ausgeformt ist. Der Stab 8 und die Trägerplatte
10 bilden jeweils eine einstückige Einheit aus einem leitfähigen
Werkstoff, insbesondere aus Kupfer oder einer Kupferlegierung. Der obere Schaltkontakt
6a ist als fester Schaltkontakt mit einer stirnseitigen, metallischen Kontaktplatte
12 verbunden, die das Isoliergehäuse 4 nach oben verschließt
und die zur Kontaktierung mit einer elektrischen Zu- oder Ableitung vorgesehen ist.
Der untere Schaltkontakt 6b ist als ein beweglicher Schaltkontakt Stab
8 durch das Isoliergehäuse 4 hindurchgeführt. Die Durchtrittsstelle
durch das Isoliergehäuse 4 ist über einen üblicherweise
metallischen Dichtbalg 14 abgedichtet. Der nach Außen tretende Stab
8 des unteren Schaltkontakts 6b dient ebenfalls zur Kontaktierung
mit einer elektrischen Ab- bzw. Zuleitung.
Die Trägerplatten 10 sind innerhalb des Isoliergehäuses
4 in einer eine Lichtbogenkammer 11 bildenden Auswölbung
angeordnet. Innerhalb des Isoliergehäuses 4 ist ein Vakuum von bis
zu 10-9 bar eingestellt. Das Isoliergehäuse 4 ist zur Aufrechterhaltung
dieses Unterdrucks bzw. Vakuums geeignet zur Umgebung hin abgedichtet. Die Trägerplatten
10 tragen an den einander zugewandten Seiten jeweils eine eine Schaltkontaktfläche
16 bildende Beschichtung. Diese umfasst im Ausführungsbeispiel eine
Nickelmatrix 18, vorzugsweise bestehend aus Reinstnickel (Nickelanteil
größer 99%) und in der Nickelmatrix 18 eingebetteten CNT-Partikeln
20. Der Anteil der CNT-Partikel 20 in der Schaltkontaktfläche
16 liegt etwa zwischen 10 und 40 Vol.%. Ihre Größe liegt vorzugsweise
zwischen 2 nm und 50 &mgr;m. Die Schichtdicke d der Schaltkontaktfläche
16 liegt vorzugsweise zwischen 10 und 200 &mgr;m.
Mit einer derartigen Schaltkontaktfläche 16 ist insgesamt
ein hochbelastbarer Schaltkontakt 6a, 6b ausgebildet, der insbesondere
für den Einsatz in dem gezeigten Vakuumleistungsschalter 2 optimiert
und geeignet ist um hohe Standzeiten zu erreichen. Maßgebend
hierfür ist die geringe Verschleißanfälligkeit der Schaltkontaktfläche
16 durch die Einlagerung der harten CNT-Partikel 20 in der Nickelmatrix
18. Gleichzeitig ist durch die gewählte Kombination der Nickelmatrix
18 und der CNT-Partikel 20, insbesondere aufgrund der sehr hohen
thermischen- sowie elektrischen Leitfähigkeit der CNT-Partikel 20,
eine sehr gute thermische und elektrische Leitfähigkeit der Schaltkontaktfläche
16 erzielt.
Beim Betätigen des Vakuumleistungsschalters 2, also
beim Zusammenfügen der beiden Schaltkontaktflächen 16 und insbesondere
beim Trennen der beiden Schaltkontaktflächen 16 entsteht aufgrund
der Schaltspannung, die beispielsweise im Bereich einer Mittelspannung bis etwa
33 kV liegt, ein Lichtbogen. Gleichzeitig werden mit dem Vakuumleistungsschalter
2 Ströme von beispielsweise 2500 A mehrmals am Tag geschaltet. Die
entstehenden Lichtbögen führen daher zu einer sehr hohen thermischen Belastung.
Aufgrund der sehr guten thermischen Leitfähigkeit kann diese thermische Belastung
sehr gut abgeleitet werden, so dass die Schaltkontaktfläche 16 sich
nur moderat erwärmt. Es ist also kein Verbacken oder Verschmelzen der Schaltkontaktflächen
16 zu befürchten. Auch ist kein Anstieg des elektrischen Übergangswiderstands
aufgrund eines übermäßigen Temperaturanstiegs zu befürchten,
der zu einer zusätzlichen Erwärmung aufgrund eines hohen Widerstandwertes
führen würde. Gleichzeitig wird die geringe Erwärmung unterstützt
durch die hohe elektrische Leitfähigkeit der CNT-Partikel 20. Schließlich
ist die Schaltkontaktfläche 16 darüber hinausgehend auch mechanisch
sehr robust und weist auf der einen Seite eine sehr hohe Oberflächenhärte
aufgrund der eingelagerten CNT-Partikel 20 auf und ist zugleich aufgrund
der Nickelmatrix 18 auch ausreichend duktil, um einem Sprödbruch vorzubeugen.