Die Erfindung bezieht sich auf einen Außengriff für Türen
von Automobilen nach dem Patentanspruch 1.
Außengriffe von Türen in Automobilen sind zumeist in einer
Mulde der Karosseriehaut angeordnet, in welche die Finger einer Hand greifen, um
einen hebelförmigen Griffabschnitt nach außen zu schwenken. Der Griffabschnitt
ist entsprechend in Gegenlagerstellen der Tür schwenkbar gelagert. Der Griffabschnitt
ist über ein Gestänge mit einem Türschloß verbunden, das beim
Herausschwenken des Griffabschnitts geöffnet wird, so daß die Tür
in die Offenstellung verschwenkt werden kann.
Es treten immer wieder Unfälle auf, bei welchen das Automobil
einen seitlichen Stoß erfährt. Bei einem solchen Stoß erleidet das
Automobil eine Querbeschleunigung, wobei der Griffabschnitt aufgrund des Trägheitsgesetzes
die Tendenz hat, zunächst seine Position zu behalten, während das Fahrzeug
stopartig seine Position verläßt. Dadurch wird eine Öffnungskraft
auf den Griffabschnitt und damit auch auf das Türschloß erzeugt, und es
besteht die Gefahr, daß die Tür des Automobils aufspringt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Außengriff für
Türen von Automobilen zu schaffen, bei dem auch bei starken Querbeschleunigungen
des Automobils ein ungewolltes Öffnen der Tür verhindert wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Außengriff ist ein Fliehgewicht
im Bereich der Schwenklagerung des Griffabschnitts annähernd in ähnlicher
Richtung begrenzt beweglich gelagert wie der Griffabschnitt. Das Fliehgewicht ist
zwischen zwei Endstellungen bewegbar, nämlich einer Sperrstellung, in der es
den Griffabschnitt in der Ruhestellung verriegelt und einer Freigabestellung, in
der das Fliehgewicht eine Verschwenkung des Griffabschnitts zuläßt. Das
Fliehgewicht ist in Richtung Freigabestellung vorbelastet. Das Fliehgewicht bewegt
sich in die Sperrstellung, wenn eine vorgegebene Querbeschleunigung auf das Automobil
einwirkt, welche eine Öffnungskraft auf den Griffabschnitt ausübt.
Das für die Erfindung verwendete Fliehgewicht kann relativ klein
sein, es muß lediglich geeignet sein, bei einer Querbeschleunigung gegen seine
Vorspannung in die Sperrstellung verstellt zu werden, in welcher es dann den Griffabschnitt
bzw. einen Lagerabschnitt des Griffabschnitts verriegelt. Somit ist der Aufwand,
der für eine derartige Verriegelung des Türaußengriffs erforderlich
ist, denkbar gering.
Außerdem wird das Gewicht des Automobils durch ein Fliehgewicht
nur minimal erhöht, auch wenn beim viertürigen Fahrzeug jede Tür
damit versehen ist.
Die Vorbelastung des Fliehgewichts in die Freigabestellung kann durch
Gewichtskraft erfolgen. Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Fliehgewicht
durch eine Feder vorgespannt.
Es ist denkbar, das Fliehgewicht linear zu bewegen. Vorzuziehen ist
jedoch eine schwenkbare Lagerung des Fliehgewichts, wobei es zwischen der Freigabe-
und Sperrstellung verschwenkt werden kann. In einer besonderen Ausgestaltung der
Erfindung hierfür ist vorgesehen, daß das Fliehgewicht am Lagerabschnitt
um eine Achse schwenkbar gelagert ist, die annähernd parallel zur Achse ist,
um welche der Lagerabschnitt gegenüber dem Gegenlagerabschnitt gelagert ist.
Das Fliehgewicht weist im Abstand zu seiner Schwenkachse einen Sperrabschnitt auf,
der in der Sperrstellung des Fliehgewichts mit einer Sperrfläche des Gegenlagerabschnitts
zusammenwirkt. Die Sperrfläche kann zum Beispiel in einer Ausnehmung des Gegenlagerabschnitts
bestehen. Bei der Erfindung ist mithin das Fliehgewicht ein einarmiger Hebel oder
ein Pendel, wobei der Schwerpunkt eines solchen Teils im Abstand zur Schwenkachse
liegt.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß
das Fliehgewicht auf der dem Sperrabschnitt gegenüberliegenden Seite der Schwenkachse
einen Anlageabschnitt aufweist, der unter der Vorspannung der Vorspannfeder gegen
eine Anschlagfläche des Gegenlagerabschnitts so anliegt, daß bei einem
Verschwenken des Griffabschnitts in die Öffnungsstellung das Fliehgewicht in
Richtung Freigabestellung verschwenkt wird. Die zuletzt beschriebene Vorkehrung
sorgt dafür, daß der Griffabschnitt normalerweise frei verschwenkt werden
kann, ohne daß eine Sperrung über das Fliehgewicht erfolgt.
Es sind verschiedene konstruktive Möglichkeiten denkbar, die
Erfindung zu verwirklichen. Eine besteht erfindungsgemäß darin, daß
der Griffabschnitt zwei horizontal beabstandete Lagerabschnitte aufweist, die mit
Gegenlagerarmen zusammenwirken. Der eine Lagerabschnitt weist zwei parallel beabstandete
Lagerarme auf, die zwischen sich einen Gegenlagerarm aufnehmen und das Fliehgewicht
im Endbereich eines Lagerarms schwenkbar gelagert ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
1 zeigt perspektivisch einen Türaußengriff
nach der Erfindung.
2 zeigt perspektivisch eine Verriegelungsmöglichkeit
für den Türaußengriff nach 1, von der
in 1 gegenüberliegenden Seite aus betrachtet.
In den 1 und 2
ist ein Türaußengriff allgemein mit 10 bezeichnet. Zwecks vereinfachter
Darstellung ist die zugehörige Tür des Automobils nicht gezeigt. Der Außentürgriff
weist einen Griffabschnitt 12 auf, der von der Außenseite der Tür
zugänglich ist und hinterfaßt werden kann, um ihn von einer in
1 dargestellten Ruhestellung in eine Öffnungsstellung
zu verschwenken, wobei die Schwenkbewegung in 1 nach
oben oberhalb der Zeichenebene gedacht werden muß.
An der von der Außenseite betrachtet rückwärtigen Seite
des Griffabschnitts 1 sind zwei Lagerarme 16, 18 angebracht,
die zwei gabelartig angeordnete Armabschnitt 20, 22 bzw.
24, 26 aufweisen. Zwischen den Armabschnitt 20,
22 bzw. 24, 26 sind Gegenlagerarme 28,
30 angeordnet. Mit Hilfe eines nicht weiter dargestellten Zapfens sind
daher die Lagerarme 16, 18 an Gegenlagerarmen 28,
30 um eine gemeinsame Achse schwenkbar gelagert, wobei diese Achse annähernd
horizontal verlaufen kann. Die Gegenlagerarme 28, 30 sind auf
nicht näher dargestellte Art und Weise mit der Konstruktion der Automobiltür
fest verbunden.
Wie aus 2 zu erkennen, weist der Gegenlagerarm
einen nach oben stehenden Ansatz 32 auf, der mit einer Verriegelungsausnehmung
34 geformt ist. Mit dem Lagerarm 26 ist einteilig ein weiterer
Lagerarm 36 geformt, der mit einem Lagerabschnitt 38 ein Lager
bildet für ein Fliehgewicht 40. Das Fliehgewicht ist allgemein L-förmig,
wobei der eine Schenkel auf einer Achse gelagert ist, die sich parallel zur Lagerachse
der Lagerarme 24, 26 am Gegenlagerarm 30 erstreckt. Diese
ist bei 43 angedeutet. Auf der Achse sitzt außerdem eine Schraubenfeder
44, welche das Fliehgewicht 40 in Gegenuhrzeigerrichtung (aus
der Sicht von 2 betrachtet) vorspannt. In dem anderen
Schenkel des L-förmigen Fliehgewichts 40 ist eine Gewichtsmasse untergebracht.
An dem Lagerschenkel des Fliehgewichts 40 ist ein achsparalleler Sperrabschnitt
46 in Form eines im Querschnitt halbkreisförmigen Vorsprungs angeformt,
der in Höhe der Ausnehmung 34 liegt. Im Endbereich des Lagerschenkels
auf der dem Vorsprung 46 gegenüberliegenden Seite der Lagerachse
43 des Fliehgewichts ist ein Anlageabschnitt 48 geformt, der sich
gegen die zugekehrte Seite der Gegenlagerarms 30 anlegt, wenn die Vorspannfeder
44 das Fliehgewicht 40 entgegengesetzt der Uhrzeigerrichtung vorspannen
kann. Hinter dem in 2 zu erkennenden Anlageabschnitt
48 ist ein dreieckförmiger Vorsprung 50 am Gegenlagerarm
30 geformt, der den Anlageabschnitt 48 um eine gewisse Höhe
überragt.
Die beschriebene Anordnung wirkt wie folgt. Der Griffabschnitt
12, wird zum Öffnen in Uhrzeigerrichtung um die Lagerachse
42 verschwenkt. Dabei würde sich der Anlageabschnitt 48 gegenüber
dem Gegenlagerarm 30 anheben, wenn die Feder 44 das Fliehgewicht
40 nicht entgegengesetzt der Uhrzeigerrichtung in dem Maße dreht,
daß der Anlageabschnitt 48 in Richtung Gegenlagerarm 30 verstellt
werden würde, wobei der Vorsprung 50 mit seiner zugekehrten Fläche
ebenfalls in Eingriff mit dem Anlageabschnitt 48 ist. Auf diese Weise wird
verhindert, daß die Öffnungsbewegung des Griffabschnitts 12 dazu
führt, daß der Sperrabschnitt 46 in die Ausnehmung
34 eintritt. Wäre dies der Fall, könnte der Griffabschnitt
12 nicht mehr weiter verschwenkt werden.
Kommt es aufgrund einer Querbeschleunigung zu einer Öffnungskraft
auf den Griffabschnitt 12, würde dieser in die Öffnungsstellung
verschwenkt werden. Da jedoch das Fliehgewicht 40 in diesem Fall in Uhrzeigerrichtung
entgegen der Kraft der Feder 44 verschwenkt wird, gelangt der Sperrabschnitt
46 in die Sperrausnehmung 34, so daß der Griffabschnitt
12 in seiner Ruhestellung verriegelt ist und nicht in die Öffnungsstellung
gelangen kann. Sobald die Querbeschleunigung einen bestimmten Wert unterschritten
hat, wird das Fliehgewicht 40 wieder in seine Freigabestellung zurückgeschwenkt.
Wie schon erwähnt, ist die Anbringung des Außentürgriffs
10 in der Tür nicht weiter dargestellt. Außerdem fehlt auch die
Darstellung des Gestänges, mit dem eine Verbindung mit einem Türschloß
hergestellt ist. Diese Teile sind allgemein bekannt und brauchen daher nicht weiter
beschrieben zu werden.