Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Führung eines in
einem Gehäuse gelagerten, gegenüber dem Gehäuse zwischen einer Offenstellung
und einer Geschlossenstellung verdrehbaren Behälters nach der im Oberbegriff
von Anspruch 1 näher definierten Art.
Aus der EP 0 118 722 B1
ist eine gattungsgemäße Vorrichtung bekannt. Des weiteren beschreibt die
EP 0 074 026 B1 eine sehr ähnliche
Vorrichtung. Beide bekannten Vorrichtungen dienen insbesondere zur Anordnung eines
Aschers in einer Innenverkleidung eines Kraftfahrzeugs. Nachteilig bei diesen bekannten
Vorrichtungen ist jedoch, dass die Bedienperson eine relativ hohe Kraft aufbringen
muss, um den Behälter gegenüber dem Gehäuse zu bewegen. Des weiteren
erhält die Bedienperson nur eine sehr undefinierte Rückmeldung über
die Position des Behälters relativ zu dem Gehäuse.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
zur Führung eines in einem Gehäuse gelagerten, gegenüber dem Gehäuse
zwischen einer Offenstellung und einer Geschlossenstellung verdrehbaren Behälters
zu schaffen, welche einer Bedienperson ein einfacheres Öffnen und Schließen
des Behälters ermöglicht und dabei eine einfache Konstruktion aufweist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch
1 genannten Merkmale gelöst.
Dadurch, dass das Führungselement aus einem Kunststoffmaterial
besteht, welches gute Gleiteigenschaften gegenüber dem Material des Federelements
aufweist, verringert sich vorteilhafterweise die Reibung zwischen dem Federelement
und dem Führungselement erheblich, so dass für den Bediener eine sehr
viel einfachere Betätigung des Behälters und eine definiertere haptische
Rückmeldung über die Bewegung desselben gegeben ist. Ein weiterer Vorteil
der erfindungsgemäßen Lösung besteht außerdem darin, dass der
Behälter aufgrund der guten Gleiteigenschaften leichter aus dem Gehäuse
entnommen werden kann, ohne jedoch ein ungewolltes Entnehmen des Behälters
zu erlauben. Durch die geringe Reibung zwischen dem Führungselement und dem
Federelement ist außerdem ein sehr geräuscharmes Verdrehen des Behälters
möglich.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
kann vorgesehen sein, dass das Führungselement aus Polyoxymethylen besteht.
Dieser Kunststoff hat sich als besonders gut geeignet hinsichtlich einer geringen
Reibung und damit guter Gleiteigenschaften erwiesen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
Es zeigt:
1 eine Seitenansicht des Behälters mit dem daran
angebrachten Führungselement; und
2 eine Seitenansicht eines Teils des Gehäuses mit
dem daran angebrachten Federelement.
In 1 ist ein im vorliegenden Fall als
Aschenbecher ausgebildeter Behälter 1 dargestellt, an dessen einer
Seitenwand 2 ein Führungselement 3 angebracht ist. Das Führungselement
3 ist Teil einer Vorrichtung 4 zur Führung des in einem in
2 dargestellten Gehäuse 5 gelagerten,
gegenüber dem Gehäuse 5 zwischen einer Offenstellung und einer
Geschlossenstellung verdrehbaren Behälters 1. Der Behälter
1 ist insbesondere zur Unterbringung in einem Kraftfahrzeug untergebracht,
wobei das Gehäuse 5 Teil einer in seiner Gesamtheit nicht dargestellten,
jedoch an sich bekannten Innenverkleidung des Kraftfahrzeugs ist.
Die Vorrichtung 4 weist des weiteren ein im vorliegenden
Fall an einem Lagerungspunkt 6a an einer Seitenwand des Gehäuses
5 angebrachtes Federelement 6 auf, welches im eingebauten Zustand
des Behälters 1 in dem Gehäuse 5 in Eingriff mit dem
Führungselement 3 ist und bei der Bewegung des Behälters
1 gegenüber dem Gehäuse 5 relativ zu dem Führungselement
3 bewegt wird. Dadurch, dass sowohl das Führungselement
3 als auch das Federelement 6 jeweils an einer seitlichen Wandung
angebracht sind, ergeben sich für das Be- und Entladen des Behälters
1 keinerlei Beeinträchtigungen.
Wie insbesondere in 1 zu erkennen ist,
weist das Führungselement 3 zwei Aussparungen 7 und
8 auf, in die das Federelement 6 bei der Relativbewegung desselben
gegenüber dem Führungselement 3 eingreift. Hierbei ist die erste
Aussparung 7 der Offenstellung und die zweite Aussparung 8 der
Geschlossenstellung des Behälters 1 zugeordnet.
Die Verdrehung des Behälters 1 gegenüber dem Gehäuse
5 erfolgt in an sich bekannter Weise um eine Drehachse 9, an welcher
der Behälter 1 drehbar an dem Gehäuse 5 gelagert ist.
Zur Bildung der Drehachse 9 weist das Gehäuse 5 zwei an gegenüberliegenden
Seitenflächen desselben angebrachte Vorsprünge 10 auf, von denen
in 2 lediglich einer erkennbar ist, und der Behälter
1 weist zwei an einander gegenüberliegenden Seitenflächen desselben
vorgesehene Aussparungen 11 zur Aufnahme der Vorsprünge
10 auf, von denen ebenfalls lediglich eine in 1
zu erkennen ist. Selbstverständlich könnten die Vorsprünge
10 auch dem Behälter 1 und die Aussparungen 11 dem
Gehäuse 5 zugeordnet sein. Dasselbe gilt auch für das Federelement
6, welches in Umkehrung zu der Darstellung gemäß der Figuren
auch an dem Behälter 1 angebracht sein könnte. In diesem Fall
wäre selbstverständlich das Führungselement 3 dem Gehäuse
5 zugeordnet.
Um eine einfache Bedienung des Behälters 1 zu ermöglichen,
besteht das Führungselement 3 aus einem Kunststoffmaterial, welches
gute Gleiteigenschaften gegenüber dem Material des Federelements
6 aufweist. Im vorliegenden Fall wird für das Führungselement
3 Polyoxymethylen (kurz: POM) verwendet, wohingegen das Federelement
6 vorzugsweise aus Metall, insbesondere aus Federstahl, besteht. Durch
die Verwendung von Polyoxymethylen für das Führungselement 3
wird die Reibung zwischen dem Führungselement 3 und dem Federelement
6 erheblich verringert und es ist eine definierte haptische Rückmeldung
hinsichtlich der Position und der Bewegung des Behälters 1 gegeben.
Zum Herausnehmen des Behälters 1 aus dem Gehäuse
5 wird der Behälter 5 über die erste Aussparung
7 verdreht und kann dann aus dem Gehäuse 5 entnommen werden.
Hierzu sind die Aussparungen 11 an dem Behälter 1 mit jeweiligen
Öffnungen 12 versehen, die ein Einsetzen und Entnehmen des Behälters
1 aus dem Gehäuse 5 in einer bestimmten Winkelstellung erlauben.
Selbstverständlich muss zum Überwinden der ersten Aussparung
7 eine höhere Kraft aufgebracht werden als zur Bewegung des Behälters
1 zwischen den beiden Aussparungen 7 und 8.