Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von schlagzähmodifizierten Polyalkylenterephthalat/Polycarbonat-Zusammensetzungen, umfassend (i) Kombinieren einer Schmelze eines Schlagzähmodifikators aus Glycidylester mit einem ersten Teil an Polyalkylenterephthalat (Komponente A) in Form eines Pulvers und/oder mit einem ersten Teil an Polycarbonat (Komponente B) in Form eines Pulvers, (ii) Kombinieren der Mischung aus (i) mit einem zweiten Teil Polyalkylenterephthalat (Komponente A) und/oder mit einem zweiten Teil an Polycarbonat (Komponente B) und ggf. weiteren Komponenten in der Schmelze vermischt wird, wobei die Schmelze in Schritt (i) eine Temperatur von 90-175°C aufweist.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
schlagzähmodifizierten Polyalkylenterephthalt/Polycarbonat-Zusammensetzungen,
die sich durch einen hohen Glanz und gleichzeitig guter Kerbschlagzähigkeit
auszeichnen.
Schlagzähmodifzierte Formmassen, die ein Polyesterharz, ein Polycarbonatharz
und einen Glycidylester als Schlagzähmodifikator enthalten, und deren Verwendung
als Formmassen beispielsweise im Automobilsektor für Formteile wie beispielsweise
Spiegelgehäuse und Motorhauben-Lüftungsgitter, bei denen ein glänzendes,
fehlerfreies Oberflächen-Aussehen vorausgesetzt wird, sind bekannt (siehe beispielsweise
US 5,369,154).
EP-A 0 803 537 offenbart ein Verfahren zur Herstellung schlagzähmodifizierter
Polyester/Polycarbonat-Formmassen, gemäß dem in einem ersten Schritt eine
Mischung aus Glycidylester-Copolymer und Polycarbonat-Harz in der Schmelze hergestellt
wird, und dann in einem zweiten Schritt diese Mischung aus Glycidylester-Copolymer
und Polycarbonat-Harz mit einem Polyesterharz und einem zweiten Teil des Polycarbonatharzes
kombiniert wird.
Aufgabe dieser Erfindung war daher, ein verbessertes Verfahren zur
Herstellung von mit Glycidylester-Copolymer schlagzähmodifizierten Polyalkylenterephthalt/Polycarbonat-Zusammensetzungen
zu entwickeln, die sich durch einen verbesserten Glanz und gleichzeitig guter Kerbschlagzähigkeit
auszeichnen.
Überraschend wurde nun gefunden, dass durch ein Verfahren, welches
einen ersten Schritt, in dem in eine Schmelze des Schlagzähmodifikators das
Polyalkylenterephthalat und/oder Polycarbonat als Pulver eingearbeitet wird, und
einen zweiten Schritt umfasst, in dem der gefüllte Schlagzähmodifikator
aus dem ersten Schritt mit weiterem Polyalkylenterephthalat und/oder Polycarbonat
bevorzugt in der Schmelze vermischt wird, Zusammensetzungen erhalten werden, die
sich durch einen verbesserten Glanz und gleichzeitig guter Kerbschlagzähigkeit
auszeichnen.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von schlagzähmodifizierten
Polyalkylenterephthalat/Polycarbonat-Zusammensetzungen, umfassend
(i) Kombinieren einer Schmelze eines Schlagzähmodifikators aus Glycidylester
mit mindestens einer Komponente ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Polyalkylenterephthalat
(gemäß Komponente A) in Form eines Pulvers und Polycarbonat (gemäß
Komponente B) in Form eines Pulvers,
(ii) Kombinieren der Mischung aus (i) mit mindestens einer Komponente ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Polyalkylenterephthalat (gemäß Komponente
A) und Polycarbonat (gemäß Komponente B) und ggf. weiteren Komponenten
in der Schmelze,
wobei die Schmelze in Schritt (i) eine Temperatur von 90–175°C, bevorzugt
von 100–150°C aufweist und
wobei in einer bevorzugten Ausführungsform die Zusammensetzung
A) 4 bis 95 Gew.-Teile, vorzugsweise 10 bis 60 Gew.-Teile, besonders bevorzugt
12 bis 40 Gew.-Teile, insbesondere 15 bis 30 Gew.-Teile Polyalkylenterephthalat,
bevorzugt Polybutylenterephthalat,
B) 4 bis 95 Gew.-Teile, vorzugsweise 20 bis 80 Gew.-Teile, besonders bevorzugt
25 bis 60 Gew.-Teile, insbesondere 35 bis 55 Gew.-Teile aromatisches Polycarbonat,
C) 1 bis 30 Gew.-Teile, vorzugsweise 3 bis 25 Gew.-Teile, besonders bevorzugt
6 bis 20 Gew.-Teile, insbesondere 8 bis 16 Gew.-Teile Schlagzähmodifikator
aus Glycidylester und
D) 0 bis 20 Gew.-Teile, bevorzugt 0,15 bis 15 Gew.-Teile, besonders bevorzugt
0,2 bis 10 Gew.-Teile übliche Additive und Verarbeitungshilfsmittel
enthält, wobei die Summe der Gew.-Teile der Komponenten A + B + C + D gleich
100 normiert ist.
Der Schirtt (ii) erfolgt nach an sich bekannten Verfahren durch Mischen
der Komponenten. Es kann vorteilhaft sein, einzelne Komponenten vorzumischen. Vorzugsweise
geschieht das Mischen der Schmelze aus dem Schritt (i) mit den Komponenten A) bis
D) sowie gegebenenfalls weiterer Bestandteile bei Temperaturen von 220 bis 300°C
durch gemeinsames Kneten, Extrudieren oder Verwalzen der Komponenten.
Die mittlere Teilchengröße d50 bestimmt mittels
Lichtstreuung (Puckhaber, M.; Roethele, S. Powder Handling & Processing (1999),
11(1), 91–95)) ist der Durchmesser oberhalb und unterhalb dessen jeweils
50 Gew.-% der Teilchen liegen.
Die mittlere Teilchengröße d50 des in Schritt
(i) eingesetzten pulverförmigen Polyalkylenterephthalats bzw. des pulverförmigen
Polycarbonats beträgt bevorzugt 600 bis 700 &mgr;m, besonders bevorzugt 630
bis 640 &mgr;m.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist ein Verfahren
zur Herstellung von schlagzähmodifizierten Polyalkylenterephthalat/Polycarbonat-Zusammensetzungen,
umfassend
i) Kombinieren einer Schmelze (bei einer Temperatur von 90–175°C,
bevorzugt von 100–150°C) eines Schlagzähmodifikators aus Glycidylester
mit Polyalkylenterephthalat gemäß Komponente A in Form eines Pulvers mit
einer mittleren Teilchengröße d50 von 600 bis 700 &mgr;m
und
(ii) Kombinieren der Mischung aus (i) mit mindestens einer Komponente ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Polyalkylenterephthalat (Komponente A) und Polycarbonat
(Komponente B) und ggf. weiteren Komponenten, dadurch gekennzeichnet, dass dieser
Verfahrensschritt bei Temperaturen von 220 bis 300°C in der Schmelze durch
gemeinsames Kneten, Extrudieren oder Verwalzen der Komponenten erfolgt,
wobei die Zusammensetzung
A) 4 bis 95 Gew.-Teile, vorzugsweise 10 bis 60 Gew.-Teile, besonders bevorzugt
12 bis 40 Gew.-Teile, insbesondere 15 bis 30 Gew.-Teile Polyalkylenterephthalat,
bevorzugt Polybutylenterephthalat,
B) 4 bis 95 Gew.-Teile, vorzugsweise 20 bis 80 Gew.-Teile, besonders bevorzugt
25 bis 60 Gew.-Teile, insbesondere 35 bis 55 Gew.-Teile aromatisches Polycarbonat,
C) 1 bis 30 Gew.-Teile, vorzugsweise 3 bis 25 Gew.-Teile, besonders bevorzugt
6 bis 20 Gew.-Teile, insbesondere 8 bis 16 Gew.-Teile Schlagzähmodifikator
aus Glycidylester und
D) 0 bis 20 Gew.-Teile, bevorzugt 0,15 bis 15 Gew.-Teile, besonders bevorzugt
0,2 bis 10 Gew.-Teile übliche Additive und Verarbeitungshilfsmittel
enthält.
Komponente A
Als Komponente A) enthalten die Zusammensetzungen erfindungsgemäß
ein oder eine Mischung aus zwei oder mehr unterschiedlichen Polyalkylenterephthalaten.
Polyalkylenterephthalate im Sinne der Erfindung sind Polyalkylenterephthalate, die
sich von Terephthalsäure (oder ihren reaktionsfähigen Derivaten) und Alkandiolen
beispielsweise auf Basis von Propylenglycol oder Butandiol ableiten. Erfindungsgemäß
werden als Komponente A) bevorzugt Polybutylenterephthalat und/oder Polytrimethylenterephthalat,
am meisten bevorzugt Polybutylenterephthalat eingesetzt.
Polyalkylenterephthalate im Sinne der Erfindung sind Reaktionsprodukte
aus aromatischen Dicarbonsäure oder ihren reaktionsfähigen Derivaten (z.B.
Dimethylestern oder Annhydriden) und aliphatischen, cycloaliphatischen oder araliphatischen
Diolen und Mischungen dieser Reaktionsprodukte.
Bevorzugte Polyalkylenterephthalate lassen sich aus Terephthalsäure
(oder ihren reaktionsfähigen Derivaten) und aliphatischen oder cycloaliphatischen
Diolen mit 2 bis 10 C-Atomen nach bekannten Methoden herstellen (Kunststoff-Handbuch,
Bd. VIII, S. 695 FF, Karl-Hanser-Verlag, München 1973).
Bevorzugte Polyalkylenterephthalate enthalten mindestens 80, vorzugsweise
90 Mol.-%, bezogen auf die Dicarbonsäure, Terephthalsäurereste und mindestens
80, vorzugsweise mindestens 90 Mol.-%, bezogen auf die Diolkomponente, Ethylenglykol-
und/oder Propandiol-1,3- und/oder Butandiol-1,4-reste.
Die bevorzugten Polyalkylenterephthalate können neben Terephthalsäureresten
bis zu 20 Mol-% Reste anderer aromatischer Dicarbonsäuren mit 8 bis 14 C-Atomen
oder aliphatischer Dicarbonsäuren mit 4 bis 12 C-Atomen enthalten, wie Reste
von Phthalsäure, Isophthalsäure, Naphthalin-2,6-dicarbonsäure, 4,4'-Diphenyldicarbonsäure,
Bernstein-, Adipin-, Sebacinsäure, Azelainsäure, Cyclohexandiessigsäure,
Cyclohexandicarbonsäure.
Die bevorzugten Polyalkylenterephthalate können neben Ethylen-
bzw. Propandiol-1,3- bzw. Butandiol-1,4-glykolresten bis zu 20 Mol.-% anderer aliphatischer
Diole mit 3 bis 12 C-Atomen oder cycloaliphatischer Diole mit 6 bis 21 C-Atomen
enthalten, z.B. Reste von Propandiol-1,3, 2-Ethylpropandiol-1,3, Neopentylglykol,
Pentan-diol-1,5, Hexandiol-1.6, Cyclohexan-dimethanol-1,4, 3-Methylpentandiol-2,4,
2-Methylpentandiol-2,4, 2,2,4-Trimethylpentandiol-1,3 und -1,6,2-Ethylhexandiol-1,3
2,2-Diethylpropandiol-1,3, Hexandiol-2,5, 1,4-Di-(&bgr;-hydroxyethoxy)-benzol,
2,2-Bis-(4-hydroxycyclohexyl)-propan, 2,4-Dihydroxy-1,1,3,3-tetramethyl-cyclobutan,
2,2-bis-(3-&bgr;-hydroxyethoxyphenyl)-propan und 2,2-bis-(4-hydroxypropoxyphenyl)-propan (DE-A
24 07 674, 24 07 776, 27 15 932).
Die Polyalkylenterephthalate können durch Einbau relativ kleiner
Mengen 3- oder 4-wertiger Alkohole oder 3- oder 4-basischer Carbonsäure, wie
sie z.B. in der DE-A 19 00 270 und der US-A 3 692 744 beschrieben sind, verzweigt
werden. Beispiele für bevorzugte Verzweigungsmittel sind Trimesinsäure,
Trimellitsäure, Trimethylolethan und -propan und Pentaerythrit.
Es ist ratsam, nicht mehr als 1 Mol.-% des Verzweigungsmittels, bezogen
auf die Säurekomponente, zu verwenden.
Besonders bevorzugt sind Polyalkylenterephthalate, die allein aus
Terephthalsäure und deren reaktionsfähigen Derivaten (z.B. deren Dialkylestern)
und Ethylenglykol und/oder Propandiol-1,3 und/oder Butandiol-1,4 hergestellt worden
sind (Polyethylen- und Polybutylenterephthalat), und Mischungen dieser Polyalkylenterephthalate.
Bevorzugte Polyalkylenterephthalate sind auch Copolyester, die aus
mindestens zwei der obengenannten Säurekomponenten und/oder aus mindestens
zwei der obengenannten Alkoholkomponenten hergestellt sind, besonders bevorzugte
Copolyester sind Poly-(ethylenglykol/butandiol-1,4)-terephthalate.
Die Polyalkylenterephthalate besitzen im Allgemeinen eine intrinsische
Viskosität von ca. 0,4 bis 1,5 dl/g, vorzugsweise 0,5 bis 1,3 dl/g, jeweils
gemessen in Phenol/o-Dichlorbenzol (1:1 Gew.-Teile) bei 25°C.
Bevorzugt können die erfindungsgemäß hergestellten
Polyester auch im Gemisch mit anderen Polyestern und/oder weiteren Polymeren eingesetzt
werden. Besonders bevorzugt werden Gemische von Polyalkylenterephthalaten mit anderen
Polyestern eingesetzt.
Den Polyestern können übliche Additive wie z.B. Entformungsmittel,
Stabilisatoren und/oder Fließmittel in der Schmelze zugemischt oder auf der
Oberfläche aufgebracht werden.
Komponente B
Als Komponente B) enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
erfindungsgemäß ein Polycarbonat oder eine Mischung von Polycarbonaten.
Bevorzugte Polycarbonate sind solche Homopolycarbonate und Copolycarbonate
auf Basis der Bisphenole der allgemeinen Formel (I),
HO-Z-OH(I)
worin Z ein divalenter organischen Rest mit 6 bis 30 C-Atomen ist, der eine oder
mehrere aromatische Gruppen enthält.
Bevorzugt sind Bisphenole der Formel (Ia)
wobei
A eine Einfachbindung, C1-C5-Alkylen, C2-C5-Alkyliden,
C5-C6-Cycloalkyliden, -O-, -SO-, -CO-, -S-, -SO2-,
C6-C12-Arylen, an das weitere aromatische gegebenenfalls Heteroatome
enthaltende Ringe kondensiert sein können,
oder ein Rest der Formel (I) oder (III)
B jeweils C1-C12-Alkyl, vorzugsweise Methyl, Halogen, vorzugsweise
Chlor und/oder Brom
x jeweils unabhängig voneinander 0, 1 oder 2,
p 1 oder 0 sind, und
R1 und R2 für jedes X1 individuell wählbar,
unabhängig voneinander Wasserstoff oder C1-C6-Alkyl,
vorzugsweise Wasserstoff, Methyl oder Ethyl,
X1 Kohlenstoff und
m eine ganze Zahl von 4 bis 7, bevorzugt 4 oder 5 bedeuten, mit der Maßgabe,
dass an mindestens einen Atom X1, R1 und R2 gleichzeitig
Alkyl sind.
Beispiele für Bisphenole gemäß der allgemeinen Formel
(I) sind Bisphenole, die zu den folgenden Gruppen gehören: Dihydroxydiphenyle,
Bis-(hydroxyphenyl)-alkane, Bis-(hydroxyphenyl)-cycloalkane, Indanbisphenole, Bis-(hydroxyphenyl)-sulfide,
Bis-(hydroxyphenyl)-ether, Bis-(hydroxyphenyl)-ketone, Bis-(hydroxyphenyl)-sulfone,
Bis-(hydroxyphenyl)-sulfoxide und &agr;,&agr;'-Bis-(hydroxyphenyl)-diisopropylbenzole.
Auch Derivate der genannten Bisphenole, die zum Beispiel durch Alkylierung
oder Halogenierung an den aromatischen Ringen der genannten Bisphenole zugänglich
sind, sind Beispiele für Bisphenole gemäß der allgemeinen Formel
(I).
Beispiele für Bisphenole gemäß der allgemeinen Formel
(I) sind insbesondere die folgenden Verbindungen: Hydrochinon, Resorcin, 4,4'-Dihydroxydiphenyl,
Bis-(4 hydroxyphenyl)sulfid, Bis-(4-hydroxyphenyl)sulfon, Bis-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-methan,
Bis-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-sulfon, 1,1-Bis-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-p/m-diisopropylbenzol,
1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-1-phenyl-ethan, 1,1-Bis-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-cyclohexan,
1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-3-methylcyclohexan, 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-3,3-dimethylcyclohexan,
1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-4-methylcyclohexan. 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexan,
1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-3,3,5-trimethylcyclohexan, 2,2-Bis-(3,5-dichlor-4-hydroxyphenyl)-propan,
2,2-Bis-(3-methyl-4-hydroxyphenyl)-propan, 2,2-Bis-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-propan,
2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan (d.h. Bisphenol A), 2,2-Bis-(3-chlor-4-hydroxyphenyl)-propan,
2,2-Bis-(3,5-dibrom-4-hydroxyphenyl)-propan, 2,4-Bis-(4-hydroxyphenyl)-2-methylbutan,
2,4-Bis-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-2-methylbutan, &agr;,&agr;'-Bis-(4-hydroxyphenyl)-o-diisopropylbenzol,
&agr;,&agr;'-Bis-(4-hydroxyphenyl)-m-diisopropylbenzol (d.h. Bisphenol M), &agr;,&agr;'-Bis-(4-hydroxyphenyl)-p-diisopropylbenzol
und Indanbisphenol.
Besonders bevorzugte Polycarbonate sind das Homopolycarbonat auf Basis
von Bisphenol A, das Homopolycarbonat auf Basis von 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-3,3,5-trimethylcyclohexan
und die Copolycarbonate auf Basis der beiden Monomere Bisphenol A und 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-3,3,5-trimethylcyclohexan.
Die beschriebenen Bisphenole gemäß der allgemeinen Formel
(I) können nach bekannten Verfahren, z.B. aus den entsprechenden Phenolen und
Ketonen, hergestellt werden.
Die genannten Bisphenole und Verfahren zu ihrer Herstellung sind zum
Beispiel beschrieben in der Monographie H. Schnell, "Chemistry and Physics of Polycarbonates",
Polymer Reviews, Band 9, S. 77–98, Interscience Publishers, New York, London,
Sidney, 1964 und in US-A 3 028 635, in US-A 3 062 781, in US-A 2 999 835, in US-A
3 148 172, in US-A 2 991 273, in US-A 3 271 367, in US-A 4 982 014, in US-A 2 999
846, in DE-A 1 570 703, in DE-A 2 063 050, in DE-A 2 036 052, in DE-A 2 211 956,
in DE-A 3 832 396, und in FR-A 1 561 518 sowie in den Japanischen Offenlegungsschriften
mit den Anmeldenummern JP-A 62039 1986, JP-A 62040 1986 und JP-A
105550 1986.
1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-3,3,5-trimethylcyclohexan und seine Herstellung
ist z.B. beschrieben in US-A 4 982 014.
Indanbisphenole und ihre Herstellung sind zum Beispiel beschrieben
in US-A 3 288 864, in JP-A 60 035 150 und in US-A 4 334 106. Indanbisphenole können
zum Beispiel aus Isopropenylphenol oder dessen Derivaten oder aus Dimeren des Isopropenylphenols
oder dessen Derivaten in Gegenwart eines Friedel-Craft-Katalysators in organischen
Lösungsmitteln hergestellt werden.
Polycarbonate können nach bekannten Verfahren hergestellt werden.
Geeignete Verfahren zur Herstellung von Polycarbonaten sind zum Beispiel die Herstellung
aus Bisphenolen mit Phosgen nach dem Phasengrenzflächenverfahren oder aus Bisphenolen
mit Phosgen nach dem Verfahren in homogener Phase, dem sogenannten Pyridinverfahren,
oder aus Bisphenolen mit Kohlensäureestern nach dem Schmelzeumesterungsverfahren.
Diese Herstellverfahren sind z.B. beschrieben in H. Schnell, "Chemistry and Physis
of Polycarbonates", Polymer Reviews, Band 9, S. 31–76, Interscience Publishers,
New York, London, Sidney, 1964. Die genannten Herstellverfahren sind auch beschrieben
in D. Freitag, U. Grigo, P. R. Müller, H. Nouvertne, "Polycarbonates" in Encyclopedia
of Polymer Science and Engineering, Volume 11, Second Edition, 1988, Seiten 648
bis 718 und in U. Grigo, K. Kircher und P.R. Müller "Polycarbonate" in Becker,
Braun, Kunststoff-Handbuch, Band 3/1, Polycarbonate, Polyacetale, Polyester, Celluloseester,
Carl Hanser Verlag München, Wien 1992, Seiten 117 bis 299 und in D.C. Prevorsek,
B.T. Debona und Y. Kesten, Corporate Research Center, Allied Chemical Corporation,
Morristown, New Jersey 07960, "Synthesis of Poly(estercarbonate) Copolymers" in
Journal of Polymer Science, Polymer Chemistry Edition, Vol. 19, 75–90 (1980).
Das Schmelzeumesterungsverfahren ist insbesondere beispielsweise beschrieben
in H. Schnell, "Chemistry and Physics of Polycarbonates", Polymer Reviews, Band
9, S. 44 bis 51, Interscience Publishers, New York, London, Sidney, 1964 sowie in
DE-A 1 031 512.
Bei der Herstellung von Polycarbonat werden bevorzugt Rohstoffe und
Hilfsstoffe mit einem geringen Grad an Verunreinigungen eingesetzt. Insbesondere
bei der Herstellung nach dem Schmelzeumesterungsverfahren sollen die eingesetzten
Bisphenole und die eingesetzten Kohlensäurederivate möglichst frei von
Alkaliionen und Erdalkaliionen sein. Derart reine Rohstoffe sind zum Beispiel erhältlich,
indem man die Kohlensäurederivate, zum Beispiel Kohlensäureester, und
die Bisphenole umkristallisiert, wäscht oder destilliert.
Die erfindungsgemäß geeigneten Polycarbonate haben bevorzugt
ein Gewichtsmittel der molaren Masse (
Mw), welches sich z.B. durch Ultrazentrifugation oder Streulichtmessung
bestimmen lässt, von 10 000 bis 200 000 g/mol. Besonders bevorzugt haben sie
ein Gewichtsmittel der molaren Masse von 12 000 bis 80 000 g/mol, insbesondere bevorzugt
20 000 bis 35 000 g/mol.
Die mittlere molare Masse der erfindungsgemäßen Polycarbonate
kann zum Beispiel in bekannter Weise durch eine entsprechende Menge an Kettenabbrechern
eingestellt werden. Die Kettenabbrecher können einzeln oder als Mischung verschiedener
Kettenabbrecher eingesetzt werden.
Geeignete Kettenabbrecher sind sowohl Monophenole als auch Monocarbonsäuren.
Geeignete Monophenole sind z.B. Phenol, p-Chlorphenol, p-tert.-Butylphenol, Cumylphenol
oder 2,4,6-Tribromphenol, sowie langkettige Alkylphenole, wie z.B. 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)-phenol
oder Monoalkylphenole bzw. Dialkylphenole mit insgesamt 8 bis 20 C-Atomen in den
Alkylsubstituenten wie z.B. 3,5-di-tert.-Butylphenol, p-tert.-Octylphenol, p-Dodecylphenol,
2-(3,5-Dimethyl-heptyl)-phenol oder 4-(3,5-Dimethyl-heptyl)-phenol. Geeignete Monocarbonsäuren
sind Benzoesäure, Alkylbenzoesäuren und Halogenbenzoesäuren.
Bevorzugte Kettenabbrecher sind Phenol, p-tert.-Butylphenol, 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)-phenol
und Cumylphenol.
Die Menge an Kettenabbrechern beträgt bevorzugt zwischen 0,25
und 10 Mol-%, bezogen auf die Summe der jeweils eingesetzten Bisphenole.
Die erfindungsgemäß geeigneten Polycarbonate können
in bekannter Weise verzweigt sein, und zwar vorzugsweise durch den Einbau von trifunktionellen
oder mehr als trifunktionellen Verzweigern. Geeignete Verzweiger sind z.B. solche
mit drei oder mehr als drei phenolischen Gruppen oder solche mit drei oder mehr
als drei Carbonsäuregruppen.
Geeignete Verzweiger sind beispielsweise Phloroglucin, 4,6-Dimethyl-2,4,6-tri-(4-hydroxyphenyl)-hepten-2,
4,6-Dimethyl-2,4,6-tri-(4-hydroxyphenyl)-heptan, 1,3,5-Tri-(4-hydroxyphenyl)-benzol,
1,1,1-Tris-(4-hydroxyphenyl)-ethan, Tri-(4-hydroxyphenyl)-phenylmethan, 2,2-Bis-[4,4-bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexyl]-propan,
2,4-Bis-(4-hydroxyphenyl-isopropyl)-phenol, 2,6-Bis-(2-hydroxy-5'-methyl-benzyl)-4-methylphenol,
2-(4-Hydroxyphenyl)-2-(2,4-dihydroxyphenyl)-propan, Hexa-(4-(4-hydroxyphenyl-isopropyl)-phenyl)-terephthalsäureester,
Tetra-(4-hydroxyphenyl)-methan, Tetra-(4-(4-hydroxyphenyl-isopropyl)-phenoxy)-methan
und 1,4-Bis-(4',4''-dihydroxytriphenyl)-methylbenzol sowie 2,4-Dihydroxybenzoesäure,
Trimesinsäure, Cyanurchlorid, 3,3-Bis-(3-methyl-4-hydroxyphenyl)-2-oxo-2,3-dihydroindol,
Trimesinsäuretrichlorid und &agr;,&agr;',&agr;''-Tris-(4-hydroxyphenol)-1,3,5-triisopropylbenzol.
Bevorzugte Verzweiger sind 1,1,1-Tris-(4-hydroxyphenyl)-ethan und
3,3-Bis-(3-methyl-4-hydroxyphenyl)-2-oxo-2,3-dihydroindol.
Die Menge der gegebenenfalls einzusetzenden Verzweiger beträgt
bevorzugt 0,05 Mol-% bis 2 Mol-%, bezogen auf Mole an eingesetzten Bisphenolen.
Die Verzweiger können zum Beispiel im Falle der Herstellung des
Polycarbonates nach dem Phasengrenzflächenverfahren mit den Bisphenolen und
den Kettenabbrechern in der wässrig alkalischen Phase vorgelegt werden, oder
in einem organischen Lösungsmittel gelöst zusammen mit den Kohlensäurederivaten
zugegeben werden. Im Falle des Umesterungsverfahrens werden die Verzweiger bevorzugt
zusammen mit den Dihydroxyaromaten oder Bisphenolen dosiert.
Bevorzugt einzusetzende Katalysatoren bei der Herstellung von Polycarbonat
nach dem Schmelzeumesterungsverfahren sind die literaturbekannten Ammoniumsalze
und Phosphoniumsalze (siehe beispielsweise US-A 3 442 864, JP-A-14742/72, US-A 5
399 659 und DE-A 19 539 290).
Copolycarbonate können auch verwendet werden. Copolycarbonate
im Sinne der Erfindung sind insbesondere Polydiorganosiloxan-Polycarbonat-Blockcopolymere,
deren Gewichtsmittel der molaren Masse (
Mw) bevorzugt 10 000 bis 200 000 g/mol, besonders bevorzugt 20 000 bis
80 000 g/mol beträgt (ermittelt durch Gelchromatographie nach vorheriger Eichung
durch Lichtstreuungsmessung oder Ultrazentrifugation). Der Gehalt an aromatischen
Carbonatstruktureinheiten in den Polydiorganosiloxan-Polycarbonat-Blockcopolymeren
beträgt vorzugsweise 75 bis 97,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 85 bis 97 Gew.-%.
Der Gehalt an Polydiorganosiloxanstruktureinheiten in den Polydiorganosiloxan-Polycarbonat-Blockcopolymeren
beträgt vorzugsweise 25 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 bis 3 Gew.-%.
Die Polydiorganosiloxan-Polycarbonat-Blockcopolymeren können zum Beispiel ausgehend
von &agr;,&ohgr;-Bishydroxyaryloxyendgruppen-haltigen Polydiorganosiloxanen mit
einem mittleren Polymerisationsgrad von bevorzugt Pn = 5 bis 100, besonders
bevorzugt Pn = 20 bis 80, hergestellt werden.
Den Polycarbonaten könne übliche Additive wie z.B. Entformungsmittel
in der Schmelze zugemischt oder auf der Oberfläche aufgebracht werden. Bevorzugt
enthalten die verwendeten Polycarbonate bereits Entformungsmittel vor Compoundierung
mit den anderen Komponenten der erfindungsgemäßen Formmassen.
Komponente C
Als Komponente C) enthalten die Zusammensetzungen erfindungsgemäß
einen Schlagzähmodifikator aus Glycidylester, welcher ein statistisches Copolymer
der Formel (IV) ist,
wobei
R1 H oder C1- bis C6-Alky ist, bevorzugt H oder
Methyl,
R2 Alkyl oder Aryl ist, bevorzugt (C1-C4)Alkyl
oder (C6-C20)Aryl, besonders bevorzugt Methyl, Ethyl, Butyl, a + b + c = 100 ist,
a einen Wert von 50 bis 99,5, bevorzugt von 45 bis 75, besonders bevorzugt von 60
bis 75 hat,
b einen Wert von 0,5 bis 25, bevorzugt von 4 bis 16, besonders bevorzugt von 6 bis
8 hat, und
c einen Wert von 0 bis 50, bevorzugt von 20 bis 40, besonders bevorzugt von 20 bis
25 hat.
Der Begriff (C6-C20)Aryl bedeutet eine Kohlenwasserstoffgruppe,
die ein oder mehrere ungesättigte 6-gliedrige Kohlenstoffringe einschließt
und, gegebenenfalls mit einer oder mehreren Alkylgruppen an einem der aromatischen
Ringe substituiert sein kann, um eine Substituentengruppe mit insgesamt 6 bis 20
Kohlenstoffatomen pro Gruppe zu bilden, wie beispielsweise Phenyl, Naphthyl, Tolyl,
Xylyl, Mesityl, Isopropylphenyl.
Komponente D
Darüber hinaus kann die Zusammensetzung weitere handelsübliche
Polymeradditive wie beispielsweise Flammschutzmittel (z.B. Organophosphate, Silikone
oder halogenierte organische Verbindungen), Antidrippingmittel (beispielsweise Verbindungen
der Substanzklassen der fluorierten Polyolefine, der Silikone sowie Aramidfasern),
Gleit- und Entformungsmittel (beispielsweise Pentaerythrittetrastearat), kautschukelastischen
Polymerisate, Nukleiermittel, Antistatika, Stabilisatoren, Füll- und Verstärkungsstoffe
(beispielsweise Glas- oder Carbonfasern, Glimmer, Talk, Wollastonit, Kaolin, CaCO3
und Glasschuppen) sowie Farbstoffe und Pigmente enthalten. Diese Additive kommen
in den erfindungsgemäßen Formmassen in Konzentrationen von bis zu 20 Gew.-%,
bevorzugt von 0,01 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 5 Gew.-%, insbesondere
bevorzugt 0,1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Formmassen, zum Einsatz.
Alle Gewichtsteil-Angaben in dieser Anmeldung sind so normiert, dass
die Summe der Gewichtsteile der Komponenten A) bis C) und gegebenenfalls D) in der
Zusammensetzung gleich 100 gesetzt wird.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können als
Komponente D) weiterhin übliche Zusatzstoffe enthalten, die im Allgemeinen
bis 15, vorzugsweise in einer Menge von 0,01 bis 10, besonders bevorzugt 0,05 bis
5, insbesondere bevorzugt 0,1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Formmassen,
zugesetzt werden können.
Alle üblichen Additive wie z.B. Stabilisatoren (zum Beispiel
UV-Stabilisatoren, Thermostabilisatoren), Antistatika, Fließhilfsmittel, Entformungsmittel,
Brandschutzadditive, Emulgatoren, Nukleierungsmittel, Weichmacher, Gleitmittel,
pH-Wert erniedrigende Additive (z.B. Carboxylgruppen enthaltende Verbindungen),
Additive zur Erhöhung der Leitfähigkeit, Farbstoffe und Pigmente kommen
infrage. Die genannten und weitere geeignete Additive sind zum Beispiel beschrieben
in Gächter, Müller, Kunststoff-Additive, 3. Ausgabe, Hanser-Verlag, München,
Wien, 1989. Die Additive können alleine oder in Mischung bzw. in Form von Masterbatchen
eingesetzt werden. Die Additive können zugemischt und/oder auf die Oberfläche
aufgebracht werden.
Als Stabilisatoren können zum Beispiel sterisch gehinderte Phenole
und/oder Phosphite, Hydrochinone, aromatische sekundäre Amine wie Diphenylamine,
substituierte Resorcine, Salicylate, Benzotriazole und Benzophenone, sowie verschieden
substituierte Vertreter dieser Gruppen und deren Mischungen eingesetzt werden.
Als Nukleierungsmittel können z.B. Natriumphenylphosphinat, Aluminiumoxid,
Siliziumdioxid sowie bevorzugt Talkum und die weiter vorne beschriebenen Nukleierungsmittel
eingesetzt werden.
Als Gleit- und Entformungsmittel können Esterwachse, Penteritrytstearat
(PETS), langkettige Fettsäuren (z.B. Stearinsäure oder Behensäure),
deren Salze (z.B. Ca- oder Zn-Stearat) sowie Amidderivate (z.B. Ethylen-bis-stearylamid)
oder Montanwachse (Mischungen aus geradkettigen, gesättigten Carbonsäuren
mit Kettenlängen von 28 bis 32 C-Atomen) sowie niedermolekulare Polyethylen-
bzw. Polypropylenwachse eingesetzt werden.
Als Weichmacher können zum Beispiel Phthalsäuredioctylester,
Phthalsäuredibenzylester, Phthalsäurebutylbenzylester, Kohlenwasserstofföle,
N-(n-Butyl)benzolsulfonamid eingesetzt werden.
Um leitfähige Formmassen zu erhalten, können Russe, Leitfähigkeitsrusse,
Carbonfibrillen, nanoskalige Graphitfasern (Nanotubes), Graphit, leitfähige
Polymere, Metallfasern sowie andere übliche Additive zur Erhöhung der
Leitfähigkeit zugesetzt werden.
Als Flammschutzmittel können handelsübliche organische Halogenverbindungen
mit Synergisten oder handelsübliche organische Stickstoffverbindungen
oder organisch/anorganische Phosphorverbindungen einzeln oder im Gemisch eingesetzt
werden. Auch mineralische Flammschutzadditive wie Magnesiumhydroxid oder Ca-Mg-Carbonat-Hydrate
(z.B. DE-A 4 236 122) können eingesetzt werden. Als halogenhaltige, insbesondere
bromierte und chlorierte Verbindungen seien beispielhaft genannt: Ethylen-1,2-bistetrabromphthalimid,
epoxidiertes Tetrabrombisphenol A-Harz, Tetrabrombisphenol-A-oligocarbonat, Tetrachlorbisphenol-A-oligocarbonat,
Pentabrompolyacrylat, bromiertes Polystyrol. Als organische Phosphorverbindungen
sind die Phosphorverbindungen gemäß WO-A 98/17720 (PCT/EP/05705) geeignet,
z.B. Triphenylphosphat (TPP), Resorcinol-bis-(diphenylphosphat) einschließlich
Oligomere sowie Bisphenol-A-bis-diphenylphosphat einschließlich Oligomere (vgl.
z.B. EP-A 363 608 und EP-A 640 655), Melaminphosphat, Melaminpyrophosphat, Melaminpolyphosphat
und deren Mischungen. Als Stickstoffverbindungen kommen insbesondere Melamin und
Melamincyanurat infrage. Als Synergisten sind z.B. Antimonverbindungen, insbesondere
Antimontrioxid und Antimonpentoxid, Zinkverbindungen, Zinnverbindungen wie z.B.
Zinnstannat und Borate geeignet. Kohlenstoffbildner und und Tetrafluorethylenpolymerisate
können zugesetzt werden. Die Flammschutzmittel, gegebenenfalls mit einem Synergisten,
wie Antimonverbindungen, und Antidripping-Mittel werden im Allgemeinen bis zu einer
Menge von 30, vorzugsweise 20 Gew.-% (bezogen auf die Gesamtzusammensetzung) eingesetzt.
Als Zusatzstoffe können auch Füllstoffe wie beispielsweise
Talk, Glimmer, Silikat, Quarz, Titandioxid, Wollastonit, Kaolin, amorphe Kieselsäuren,
Magnesiumcarbonat, Kreide, Feldspat, Bariumsulfat, Glaskugeln und/oder faserförmige
Füllstoffe und/oder Verstärkungsstoffen auf der Basis von Kohlenstofffasern
und/oder Glasfasern. Bevorzugt werden mineralische teilchenförmige Füllstoffe
auf der Basis von Talk, Glimmer, Silikat, Quarz, Titandioxid, Wollastonit, Kaolin,
amorphe Kieselsäuren, Magnesiumcarbonat, Kreide, Feldspat, Bariumsulfat und/oder
Glasfasern eingesetzt. Insbesondere bevorzugt werden erfindungsgemäß mineralische
teilchenförmige Füllstoffe auf der Basis von Talk, Wollastonit und/oder
Glasfasern. Am meisten bevorzugt werden Füllstoffe auf Basis von Talk. Der
Füllstoff und/oder Verstärkungsstoff kann gegebenenfalls oberflächenmodifiziert
sein, beispielsweise mit einem Haftvermittler bzw. Haftvermittlersystem z.B. auf
Silanbasis. Die Vorbehandlung ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Insbesondere
bei Verwendung von Glasfasern können zusätzlich zu Silanen auch Polymerdispersionen,
Filmbildner, Verzweiger und/oder Glasfaserverarbeitungshilfsmittel verwendet werden.
Die gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren erhaltenen
Zusammensetzungen können nach üblichen Verfahren zu Halbzeugen oder Formteilen
aller Art verarbeitet werden. Als Beispiele für Verarbeitungsverfahren seien
Extrusionsverfahren und Spritzgussverfahren genannt. Als Beispiele für Halbzeuge
seien genannt Folien und Platten.
Formteile bzw. Halbzeuge aus den erfindungsgemäß verwendeten
Formmassen/Zusammensetzungen können sich auch im Verbund mit weiteren Werkstoffen
wie z.B. Metall oder Kunststoff befinden. Die erfindungsgemäßen Formmassen
bzw. die Formteile/Halbzeuge aus den erfindungsgemäßen verwendeten Formmassen
können durch übliche Techniken des Verbinden und Zusammenfügen mehrerer
Komponenten oder Teile wie z.B. Coextrusion, Folienhinterspritzen, Umspritzen von
Einlegeteilen, Kleben, Verschweißen, Verschrauben oder Klammern im Verbund
mit anderen Werkststoffen oder sich selbst für die Herstellung von Fertigteilen
wie z.B. Innenteile von Kraftfahrzeugen (beispielsweise Spiegelgehäuse, Lüftungsgitter)
oder Karosserieaußenteilen eingesetzt werden.
Die Glanzbeurteilung der ebenen Kunststoffoberflächen der erfindungsgemäß
hergestellten Formteile bzw. Halbzeuge erfolgte gemäß DIN 67 530 mit einem
Reflektometer bei einem Einstrahlungswinkel von 20°. Hochglänzend im erfindungsgemäßen
Sinne bedeutet ein Glanz-Wert von größer oder gleich 90%. Gegenstand der
Erfindung ist daher ebenfalls die Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung von hochglänzenden Formteilen bzw. Halbzeugen.
BeispieleKomponente A-1
Lineares Polybutylenterephthalat-Pulver mit einer mittleren Teilchengröße
(d50) von 648 &mgr;m und mit einer Schmelzviskosität nach DIN
54 811 von 199 Pa·s bei 240°C und bei einer Scherrate von 500 s–1
(Pocan® B 1300, Lanxess AG, Leverkusen, Deutschland).
Komponente A-2
Polybutylenterephthalat-Granulat mit einer Schmelzviskosität nach DIN 54
811 von 227 Pa·s bei 240°C und bei einer Scherrate von 500 s–1
(Ultradur® B 2550, BASF AG, Ludwigshafen, Deutschland)
Komponente A-3
Lineares Polybutylenterephthalat-Granulat mit einer Schmelzviskosität nach
DIN 54 811 von 199 Pa·s bei 240°C und bei einer Scherrate von 500 s–1
(Pocan® B 1300, Lanxess AG, Leverkusen, Deutschland).
Komponente B-1
Kryo-gemahlenes Polycarbonat-Pulver mit einer mittleren Teilchengröße
(d50) von 632 &mgr;m und mit einer relativen Lösungsviskosität
von 1,318, gemessen in Dichlormethan als Lösungsmittel bei 25°C und in
einer Konzentration von 0,5 g/100 ml (Makrolon® 3108, Bayer MaterialScience
AG, Leverkusen, Deutschland).
Komponente B-2
Polycarbonat-Granulat mit einer relativen Lösungsviskosität von 1,280,
gemessen in Dichlormethan als Lösungsmittel bei 25°C und in einer Konzentration
von 0,5 g/100 ml (Makrolon® 2608, Bayer MaterialScience AG, Leverkusen,
Deutschland).
Komponenten C-1 bis C-5
Glycidylester-Copolymer als Schlagzähmodifikator gemäß Formel
(IV), wobei a, b, c, R1 und R2 gemäß der nachfolgenden
Tabelle 1 definiert sind.
Tabelle 1 Komponente C-1 bis C-5
*) Schmelzvolumenindex bei 190°C gemäß ISO 1133 bei einer Belastung
mit 2,16 kg.
Phosphitstabilisator (Irgafos® 168, Ciba Specialities, Basel,
die Schweiz).
Die Ausprüfungen der Formmassen erfolgte nach folgenden Methoden:
Izod-Schlagzähigkeit: Zähigkeit nach ISO 180 Methode 1 U, gemessen bei
Raumtemperatur.
Die Glanzbeurteilung der ebenen Kunststoffoberflächen erfolgte
gemäß DIN 67 530 mit einem Reflektometer bei einem Einstrahlungswinkel
von 20°. Die entsprechenden Messwerte sind in den Tabellen als „20°
Glanz" angegeben.
Herstellung und Prüfung der erfindungsgemäßen FormmassenSchritt 1: Herstellung der gefüllten CoPE
Das Mischen der Komponenten entsprechend der Zusammensetzungen gemäß
Tabelle 2 erfolgt auf einem Zweiwellenextruder (ZSK25 der Fa. Werner und Pfleiderer)
bei einer einer Massetemperatur von 130 bis 150°C. Diesen wurden mit 10 kg/h
Durchsatz produziert, wobei kein Strangabriss auftrat.
Tabelle 2: Herstellung der gefüllten Glycidylester-Copolymere
(CoPE)
Schritt 2: Herstellung der erfindungsgemäßen Formmassen
Das Mischen der Komponenten erfolgt auf einem Zweiwellenextruder (ZSK25
der Fa. Werner und Pfleiderer) bei einer Massetemperatur von 250°C bis 255°C
und einem Durchsatz von 15 kg/h. Die resultierende Mischung wird granuliert und
getrocknet.
Die Formkörper werden (wenn nicht anders beschrieben) bei 260
bis 280°C und Werkzeugtemperaturen von 70 bis 90°C auf einer Spritzgießmaschine
Typ Arburg 270 E hergestellt.
Zusammensetzung und Eigenschaften der erfindungsgemäßen
thermoplastischen Formmassen gehen aus Tabelle 3 hervor. Aus der Berechnung der
Gesamt-Zusammensetzung der Formmassen der Tabelle 3 folgt, dass diese Formmassen
jeweils 20 Gew.-% A-Komponenten (A-1 und A-2), 76,4 Gew.-% B-Komponenten (B-1 und
B-2) und 3,0 Gew.-% C-Komponenten (C-1 bis C-5) enthalten.
Tabelle 3 Zusammensetzungen und ihre Eigenschaften
Vergleichsbeispiele: Herstellung und Prüfung von nicht-erfindungsgemäßen
FormmassenSchritt 1: Herstellung der gefüllten CoPE
Zur Herstellung eines Präcompounds aus PBT und dem Glycidylester-Copolymer
entsprechend der Zusammensetzungen gemäß Tabelle 4 erfolgt das Mischen
der Komponenten auf einem Zweiwellenextruder (ZSK25 der Fa. Werner und Pfleiderer)
bei einer Massetemperatur von 216°C bis 220°C. Diesen wurden mit 15 kg/h
Durchsatz produziert, wobei kein Strangabriss auftrat
Schritt 2: Herstellung der nicht-erfindungsgemäßen Formmassen
(Vergleichsbeispiele)
Das Mischen der Komponenten erfolgt auf einem Zweiwellenextruder (ZSK25
der Fa. Werner und Pfleiderer) bei einer Massetemperatur von 250°C bis 257°C
und einem Durchsatz von 15 kg/h. Die resultierende Mischung wird granuliert und
getrocknet.
Die Formkörper werden (wenn nicht anders beschrieben) bei 260
bis 280°C und Werkzeugtemperaturen von 70 bis 90°C auf einer Spritzgießmaschine
Typ Arburg 270 E hergestellt.
Zusammensetzung und Eigenschaften der nicht-erfindungsgemäßen
thermoplastischen Formmassen gehen aus Tabelle 5 hervor. Aus der Berechnung der
Gesamt-Zusammensetzung der Formmassen der Tabelle 5 folgt, dass diese Formmassen
jeweils 17 Gew.-% A-Komponenten (A-1 bis A-3), 79,5 Gew.-% B-Komponenten
(B-1 und B-2), 3,0 Gew.-% C-Komponenten (C-1 bis C-5) und 0,5 Gew.-% D-Komponenten
(D-1 und D-2) enthalten.
Tabelle 5 Zusammensetzungen und ihre Eigenschaften (Vergleichsbeispiele)
Das Verfahren zur Herstellung der Vergleichsbeispiele 9 und 10 führt
zu Formteilen, die einen niedrigeren Glanz aufweisen (siehe Tabelle 5) als das erfindungsgemäße
Verfahren zur Herstellung der Beispiele 1 bis 8 (siehe Tabelle 3).
Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist es sehr effizient
möglich, das Glycidylester-Copolymer (Komponente C) in Mengen auch über
30 Gew.-% in das Polyalkylenterephthalat oder Polycarbonat einzuarbeiten. Wie in
den Tabellen 2 anhand der erfindungsgemäßen, gefüllten Glycidylester-Copolymere
CoPE-a bis CoPE-h belegt, können mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
ohne negative Auswirkungen auf den Glanz der resultierenden Formteile (siehe Tabelle
3) auch Mischungen mit einem Anteil von 40 bzw. 50 Gew.-% Glycidylester-Copolymer
hergestellt und verarbeitet werden.
Wenn dagegen die Mischung des Glycidylester-Copolymers (Komponente
C) mit Polyalkylenterephthalat im ersten Schritt in der Schmelze gemäß
den üblichen Compoundierungsmethoden erfolgt, ist eine Konzentration von über
30 Gew.-% in der Gesamtzusammensetzung des Formteils nicht zu erreichen, da mit
zunehmenden Gehalt an Glycidylester-Copolymers die extrudierte Schmelze instabil
wird hinsichtlich einer Entmischung (Phasentrennung), bevor der feste Aggregatszustand
erreicht wird. Ein weiterer Nachteil der Vermischung in der Schmelze (Verfahren
gemäß der Verglichsbeispiele) ist, dass in der Schmelze die Endgruppen
des Polyalkylenterephthalats mit Epoxidgruppen des Glycidylester-Copolymers reagieren
können und so die Bildung von großen, schwer-dispergierbaren Partikeln
bewirkt, welche nach Weiterverarbeitung den Glanz des resultierenden Formteils reduzieren.
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung von schlagzähmodifizierten Polyalkylenterephthalat/Polycarbonat-Zusammensetzungen,
umfassend
(i) Kombinieren einer Schmelze eines Schlagzähmodifikators aus Glycidylester
mit mindestens einer Komponente ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus Polyalkylenterephthalat (gemäß Komponente A) in Form eines
Pulvers und Polycarbonat (gemäß Komponente B) in Form eines Pulvers,
(ii) Kombinieren der Mischung aus (i) mit mindestens einer Komponente ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Polyalkylenterephthalat (gemäß Komponente
A) und Polycarbonat (gemäß Komponente B) und ggf. weiteren Komponenten
in der Schmelze,
wobei die Schmelze in Schritt (i) eine Temperatur von 90–175°C aufweist.Verfahren zur Herstellung von schlagzähmodifizierten Polyalkylenterephthalat/Polycarbonat-Zusammensetzungen
gemäß Anspruch 1, wobei die Schmelze in Schritt (i) eine Temperatur von
100–150°C aufweist.Verfahren zur Herstellung von schlagzähmodifizierten Polyalkylenterephthalat/Polycarbonat-Zusammensetzungen
gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei die Zusammensetzung
A) 4 bis 95 Gew.-Teile Polyalkylenterephthalats,
B) 4 bis 95 Gew.-Teile aromatisches Polycarbonat,
C) 1 bis 30 Gew.-Teile eines Schlagzähmodifikators aus Glycidylester und
D) 0 bis 20 Gew.-Teile üblicher Additive und Verarbeitungshilfsmittel,
enthält.Verfahren zur Herstellung von schlagzähmodifizierten Polyalkylenterephthalat/Polycarbonat-Zusammensetzungen,
umfassend
(i) Kombinieren einer Schmelze bei 90–175°C eines Schlagzähmodifikators
aus Glycidylester mit Polyalkylenterephthalat gemäß Komponente A in Form
eines Pulvers mit einer mittleren Teilchengröße d50 von 600
bis 700 &mgr;m und
(ii) Kombinieren der Mischung aus (i) mit mindestens einer Komponente ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Polyalkylenterephthalat (Komponente A) und Polycarbonat
(Komponente B) und ggf. weiteren Komponenten, dadurch gekennzeichnet, dass dieser
Verfahrensschritt bei Temperaturen von 220 bis 330°C in der Schmelze durch
gemeinsames Kneten, Extrudieren oder Verwalzen der Komponenten erfolgt,
wobei die Zusammensetzung
A) 4 bis 95 Gew.-Teile Polyalkylenterephthalat,
B) 4 bis 95 Gew.-Teile Polycarbonat,
C) 1 bis 30 Schlagzähmodifikator aus Glycidylester und
D) 0 bis 20 Gew.-Teile übliche Additive und Verarbeitungshilfsmittel
enthält.Verfahren zur Herstellung von schlagzähmodifizierten Polyalkylenterephthalat/Polycarbonat-Zusammensetzungen
gemäß einem der Ansprüche 3 oder 4, wobei als Komponente C) ein Schlagzähmodifikator
aus Glycidylester eingesetzt wird, welcher ein statistisches Copolymer der Formel
(IV) ist,
wobei
R1 H oder C1- bis C6-Alky ist, R2 Alkyl
oder Aryl ist,
a + b + c = 100 ist,
a 50 bis 99,5 ist,
b 0,5 bis 25 ist und
c 0 bis 50 ist.Formteile und/oder Halbzeuge erhältlich nach dem Verfahren gemäß
einem der Ansprüche 1 bis 5.Verwendung der Formteile gemäß Anspruch 6 zur Herstellung
von hochglänzenden Formteilen oder Halbzeugen.Verwendung der Formteile gemäß Anspruch 6 als Innenteile oder
Außenteile von Kraftfahrzeugen.