Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Getriebe-Notprogramm
für ein Automatgetriebe, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1. Des weiteren betrifft die Erfindung eine Hydraulik-Anordnung zur Realisierung
des Getriebe-Notprogramms.
Aus dem Stand der Technik ist bekannt, bei Automatgetrieben beim Übergang
von einem Normalzustand in ein Notprogramm bei hoher Geschwindigkeit in eine hohe
Notgangstufe und bei niedriger Geschwindigkeit in eine niedrige Notgangstufe zu
schalten.
Beispielsweise ist aus der DE
20 2005 005 813 U1 der Anmelderin eine elektronisch-hydraulische Steuereinrichtung
für automatisch schaltende Kraftfahrzeuggetriebe bekannt, welche hydraulisch
betätigbare Reibkupplungen und/oder Bremsen aufweisen. Hierbei ist den Betätigungseinrichtungen
der Reibkupplungen und/oder Bremsen jeweils mindestens ein Steuerventil zugeordnet;
des weiteren ist eine elektronische Steuereinheit vorgesehen, mittels welcher in
Abhängigkeit von Betriebsparametern des Getriebes und eines Antriebsmotors
sowie einer Einrichtung zur Schalt- oder Fahrprogrammbeeinflussung die Betätigungseinrichtung
beherrschende, elektrisch betätigbare Magnetventile und/oder Drucksteuerventile
zur Ansteuerung der Steuerventile verstellbar sind, wobei ein Notbetrieb vorgesehen
ist, in welchem über die zugehörigen Steuerventile und Reibkupplungen
und/oder Bremsen mindestens eine Notgangstufe einlegbar ist. Im Rahmen des Notbetriebs
wird bei einem zuvor eingelegten niedrigen Gang in eine niedrige Notgangstufe, vorzugsweise
in den dritten Gang geschaltet; bei einem zuvor eingelegten höheren Gang wird
automatisch in eine höhere Notgangstufe, vorzugsweise in den fünften Gang
geschaltet.
Diese Vorgehensweise weist den Nachteil auf, dass der Fahrer nach
Beginn Notbetrieb den vom Getriebe-Notprogramm eingelegten Gang nicht mehr ändern
kann. Wenn die niedrige Notgangstufe eingelegt ist, ist dies für Fahrten im
Stadtverkehr problemlos; bei Fahrten im Überland- und Autobahnverkehr ergeben
sich jedoch in nachteiliger Weise unangenehm hohe Drehzahlen oder unangenehm niedrige
Geschwindigkeiten.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Getriebe-Notprogramm
anzugeben, welches die beschriebenen Nachteile heutiger Getriebe-Notprogramme vermeidet.
Des weiteren soll eine Hydraulik-Anordnung zur Realisierung des erfindungsgemäßen
Getriebe-Notprogramms angegeben werden.
Diese Aufgabe wird für ein Getriebe-Notprogramm durch die Merkmale
des Patentanspruchs 1 gelöst. Eine Hydraulik-Anordnung zur Realisierung des
Getriebe-Notprogramms ist Gegenstand des Patentanspruchs 5. Weitere Ausgestaltungen
und Vorteile gehen aus den entsprechenden Unteransprüchen hervor.
Demnach wird ein Getriebe-Notprogramm für ein Automatgetriebe
vorgeschlagen, bei dem bei Fahrt im ersten, zweiten oder dritten Gang in den dritten
Gang als Notgang geschaltet und bei Fahrt im vierten, fünften, sechsten oder
in einem höheren Gang in den fünften oder in einen höheren Gang als
Notgang geschaltet wird, bei dem der höhere Notgang derart gewählt ist,
dass zum Schalten vom dritten in den höheren Notgang ein Schaltelement geöffnet
und ein Schaltelement geschlossen wird, wobei, wenn der dritte Gang als Notgang
geschaltet ist, eine Schaltung in den höheren Notgang, z. B. durch einen manuellen
Eingriff am Positionshebel, ermöglicht wird.
Dadurch kann der Fahrer im Notbetrieb – beispielsweise durch
Einlegen der entsprechenden Wählhebel-Positionen – zwischen dem niedrigen
und einem höheren Notgang (vorzugsweise wird der fünfte Gang als der höhere
Notgang gewählt) wählen.
Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass der Wählhebel
von der Position „D" in Position „N" und anschließend wieder
in Position „D" gedrückt wird (D-N-D) oder dass der Wählhebel auf
Position „S" gedrückt wird. Alternativ kann der Wählhebel vom Fahrer
in die Manuell-Gasse gedrückt werden, um die Hochschaltung zu realisieren.
Da der Fahrer diesen Gangwechsel bzw. die Hochschaltung nur durch
den eigenen Eingriff auslösen kann, sind die Anforderungen an die Schaltqualität
dieser Hochschaltung geringer als bei einer automatisch ausgelösten Schaltung.
Um wieder die niedrige Notgangstufe zu aktivieren, ist gemäß
der Erfindung ein Neustart erforderlich.
Zur Realisierung des vorgeschlagenen Getriebe-Notprogramms wird eine
Hydraulik-Anordnung vorgeschlagen, durch die der Systemdruck als Steuerdruck des
der zu schaltenden Kupplung des höheren Notganges zugeordneten Schaltventils
durch Betätigung des Wählschieberventils der hydraulischen Steuereinrichtung
des Getriebes auf eine Steuerkante des Schaltventils leitbar ist, derart, dass der
Druck zur abzuschaltenden Kupplung des dritten Ganges abgesperrt und stattdessen
zur zu schaltenden Kupplung des höheren Notganges geleitet wird. Hierbei weist
das der zu schaltenden Kupplung des höheren Notganges zugeordnete Schaltventil
einen Kanal zum Leiten des Drucks an die abzuschaltende Kupplung
des dritten Ganges auf.
Zu diesem Zweck wird im Rahmen einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung vorgeschlagen, das Wählschieberventil der hydraulischen Steuereinrichtung
im Vergleich zum Stand der Technik zu verlängern und in dessen Gehäuse
einen zweiten Kanal vorzusehen, welcher das Systemdruckventil mit dem Wählschieberventil
verbindet, so dass der Systemdruck auch am verlängerten Teil des Wählschieberventils
ansteht.
Ferner ist ein weiterer Kanal vorgesehen, welcher von der Verlängerung
des Wählschieberventils zum Kanal führt, der von der für den fünften
oder höheren Notgang benötigten Kupplung kommend auf die Steuerkante des
entsprechenden Schaltventils geht, wobei diese beiden Kanäle an einem Rückschlagventil
zusammengeführt sind, welches eine ODER-Verbindung dieser beiden Kanäle
darstellt. Dadurch wird der Systemdruck als Steuerdruck zum Steuern des Schaltventils
zur Ansteuerung der für den höheren Gang benötigten Kupplung verwendet.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Figur,
welche eine stark vereinfachte Darstellung einer vorteilhaften Ausführungsform
der Hydraulik-Anordnung bzw. der Modifikation einer aus dem Stand der Technik bekannten
hydraulischen Steuereinrichtung eines 6-Gang-Automatgetriebes zur Realisierung des
erfindungsgemäßen Getriebe-Notprogramms ist, beispielhaft näher erläutert.
Hydraulische Steuereinrichtungen zur Realisierung von Schaltungen
eines Getriebes sind dem Fachmann bestens bekannt. Es wird daher im Folgenden nur
auf die für die Erfindung relevanten Teile Bezug genommen.
Zur Realisierung des vorgeschlagenen Getriebe-Notprogramms wird im
Vergleich zum Stand der Technik das Wählschieberventil 1 verlängert,
wobei im Gehäuse der Verlängerung des Wählschieberventils
1 ein Kanal 2 vorgesehen ist, welcher das Systemdruckventil
3 mit dem Wählschieberventil 1 derart verbindet, dass der
Systemdruck auch am verlängerten Teil des Wählschieberventils
1 ansteht.
Wie aus der Figur ersichtlich, ist ein weiterer Kanal 4 vorgesehen,
welcher vom Wählschieberventil 1 zum Kanal 5 führt,
der von der für den fünften oder höheren Gang benötigten Kupplung
E kommend auf die Steuerkante eines Schaltventils 6 geht, wobei die Kanäle
4 und 5 an einem Rückschlagventil 7 zusammengeführt
sind, welches eine ODER-Verbindung dieser beiden Kanäle darstellt. Hierbei
ist das Schaltventil 6 der zu schaltenden Kupplung E des höheren Notganges
zugeordnet; des weiteren wird durch einen Kanal des Schaltventils 6 Druck
auf die abzuschaltende Kupplung A des dritten Ganges geleitet.
Die Funktionsweise der in der Figur gezeigten Anordnung ist für
den Fall, dass sich bei Aktivierung des Getriebe-Notprogramms der Wählhebel
in Position „D" befindet, dass der dritte Gang durch Schließen der Kupplungen
A und B eingelegt ist, und dass für den höheren Gang die Kupplungen B
und E benötigt werden wie folgt:
Nach Aktivierung des Getriebe-Notprogramms sperrt das Wählschieberventil
1 in Position „D" den Systemdruck des Kanals 2, so dass
kein Druck vom Wählschieberventil an das Rückschlagventil 7 gelangen
kann, wobei die dem höheren Notgang, vorzugsweise dem fünften Gang, zugeordnete
Kupplung E nicht geschaltet ist, so dass der Kanal 5 zwischen Kupplung
E und der Steuerkante des Schaltventils 6 drucklos ist.
Wird der Wählhebel bzw. das Wählschieberventil
1 in die Position „5" geschoben, so gelangt der Systemdruck über
den Kanal 2, das Wählschieberventil 1 und das Rückschlagventil
7 zur Steuerkante des Schaltventils 6, wodurch der von der Kupplung
B kommende Druck zur Kupplung A abgesperrt wird und stattdessen zur Kupplung E geleitet
wird, so dass vom dritten Gang in den fünften bzw. in den höheren Notgang
geschaltet wird. Bei geschaltetem fünften Gang gelangt der Druck von der Kupplung
E über das Rückschaltventil 7 auf die Steuerkante des Schaltventils
6, so dass die Stellung des Schaltventils 6 nicht verändert
wird, wenn das Wählschieberventil 1 wieder in eine andere Position
geschoben wird, d.h. wenn der Kanal 4 zwischen dem Wählschieberventil
1 und dem Rückschlagventil 7 in den drucklosen Zustand übergeht.
Durch die erfindungsgemäße Konzeption wird mit geringem
Aufwand gewährleistet, dass der Fahrer bei eingelegtem dritten Gang im Getriebe-Notprogramm
zwischen dem dritten und einem höheren Notgang wählen kann, was den Fahrkomfort,
insbesondere bei Autobahnfahrten, signifikant erhöht.
- 1
- Wählschieberventil
- 2
- Kanal
- 3
- Systemdruckventil
- 4
- Kanal
- 5
- Kanal
- 6
- Schaltventil
- 7
- Rückschlagventil
- A
- Kupplung
- B
- Kupplung
- E
- Kupplung