Die Erfindung betrifft eine lösbare Verbindung einer außen
liegenden Deck- oder Halteleiste mit einem innen liegenden tragenden Pfosten oder
Riegel einer Fassadenkonstruktion.
Fassadenkonstruktionen in Pfosten-/Riegelbauweise werden überall
dort eingesetzt, wo großflächige transparente Fassadenflächen erwünscht
sind. Schaufensteranlagen, großzügige Wohnraumverglasungen sowie Wintergärten
werden üblicherweise in Pfosten-/Riegelbauweise ausgeführt. Als Füllelemente
werden bevorzugt Verbundglasscheiben oder vorgefertigte Fensterelemente eingesetzt.
Grundsätzlich ist jedoch jeder Plattenwerkstoff als Füllelement geeignet.
Häufig liegen derartige Fassadenkonstruktionen im Erdgeschoss eines Gebäudes
und sind damit leicht zugänglich. Es besteht daher großer Bedarf derartige
Konstruktionen einbruchhemmend auszuführen.
Zur Festlegung der Füllelemente, deren Randbereiche auf der Pfosten-/Riegelkonstruktion
bzw. auf darauf angebrachten Dichtungsbändern aufliegen, werden die ebenfalls
mit Dichtungen versehenen Deck- und/oder Halteleisten mit dem dahinter liegenden
Pfosten oder Riegel der tragenden Konstruktion unmittelbar oder mittelbar verschraubt.
Mittelbar erfolgt die Verschraubung mit einem an der tragenden Konstruktion befestigten
Aufnahmeprofil, das zugleich als Distanzprofil oder der Aufnahme eines solchen dienen
kann. Pfosten und Riegel können dabei aus einem Vollmaterial, beispielsweise
aus Holz, oder aus einem Hohlprofil, beispielsweise aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff
oder einer Kombination aus diesen Materialien, bestehen. Als Deck- oder Halteleisten
werden üblicherweise Aluminiumprofile eingesetzt. Die Halteleiste kann gleichzeitig
die Deckleiste sein oder es ist eine separate Deckleiste vorgesehen, die nach Verschraubung
der Halteleiste mit der tragenden Unterkonstruktion auf die Halteleiste aufgesteckt
wird, so dass die Verschraubung verdeckt ist. Die lediglich aufgesteckte Deckleiste
ist leicht zu entfernen und die Verschraubung der Halteleiste somit für jedermann
zugänglich. Mit einfachem Werkzeug kann die Verschraubung gelöst und das
Füllelement herausgenommen werden, so dass sich Dritte unbefugt Zugang zu den
dahinter liegenden Räumen verschaffen können. Wird aus gestalterischen
Gründen auf eine separate Deckleiste verzichtet, besteht dieses Problem von
vornherein.
In der DE 298 22 315 U1
wird daher eine Verschraubung einer Deck- oder Halteleiste in einbruchhemmender
Ausführung vorgeschlagen, die eine mit einer Sackbohrung zur Aufnahme eines
Kopfes einer Befestigungsschraube versehene Kragenbuchse aufweist, deren Boden mit
einer Durchsteckbohrung für den Gewindeschaft der Befestigungsschraube versehen
ist und die mit einem Kragenrand ausgerüstet ist, der sich unmittelbar oder
mittelbar an der Deck- oder Halteleiste abstützt, und dass nach dem Anziehen
der Befestigungsschraube in die Sackbohrung ein die Außenöffnung verschließender
Körper eingesetzt wird. Ein Nachteil dieser Verschraubung besteht darin, dass
ein nachträgliches Justieren der Füllelemente oder der spätere Austausch
defekter Füllelemente ohne Zerstörung der Verschraubung nicht möglich
ist. Zudem besteht die Gefahr, dass hierbei auch die Deck- oder Halteleiste und/oder
das Füllelement beschädigt werden.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verbindung einer
außen liegenden Deck- oder Halteleiste mit einem innen liegenden tragenden
Pfosten oder Riegel einer Fassadenkonstruktion zu schaffen, welche eine erhöhte
Sicherheit gegen Einbruch gewährleistet, bei Bedarf jedoch ohne die vorstehend
genannten Nachteile wieder lösbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Erfindung mit den Merkmalen nach Anspruch
1 gelöst. Erfindungsgemäß weist die Verbindung eine Verriegelungsvorrichtung
auf, die von außen mit einem Schlüssel mit einem individuellen Schaft
betätigbar ist. Die Verriegelungsvorrichtung verhindert eine unbefugte Demontage
der Deck- oder Halteleiste, da es zum Lösen der Verbindung des passenden Schlüssels
bedarf, wobei nach einem Lösen der Verbindung sämtliche Verbindungsmittel
wieder einsetzbar sind.
Die Verriegelungsvorrichtung umfasst vorzugsweise einen Zylinderkern
mit wenigstens einem Riegelelement oder wenigstens einer Ausnehmung zur Aufnahme
eines Riegelelementes. Das Riegelelement oder die Ausnehmung zur Aufnahme eines
Riegelelementes ist bevorzugt stirn- oder mantelseitig am Zylinderkern angeordnet.
Weiterhin weist der Zylinderkern stirnseitig, und zwar an der freien,
dem Außenraum zugewandten Stirnseite, einen Schließkanal zur Aufnahme
des Schlüsselschaftes auf.
Die Verriegelungsvorrichtung umfasst zudem, gegengleich zur Ausführung
des Zylinderkerns, ein Aufnahmeelement zur Aufnahme des Riegelelementes des Zylinderkerns
oder ein Riegelelement, das in die dafür vorgesehene Ausnehmung des Zylinderkerns
eingreift. Vorzugsweise ist das Aufnahme- bzw. Riegelelement unmittelbar oder mittelbar
in oder an dem Pfosten bzw. Riegel angeordnet. Die Anordnung erfolgt derart, dass
das Aufnahme- bzw. Riegelelement fest mit der tragenden Konstruktion verbunden ist.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist das Riegelelement
am Zylinderkern und das Aufnahmeelement unmittelbar oder mittelbar in oder an dem Pfosten
oder Riegel angeordnet.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Zylinderkern
von einem Zylindergehäuse umgeben, das stirn- oder mantelseitig eine Öffnung
für den Durchtritt des Riegelelementes aufweist. Der Zylinderkern ist innerhalb
des Zylindergehäuses beweglich gelagert. Zuhaltungen, beispielsweise in Form
von Stiften, die in den Zylinderkern sperrend eingreifen, hindern den Zylinderkern
jedoch an einer Bewegung, solange bis der passende Schlüssel in den Schließkanal
eingeführt wird, dessen Schaft derart ausgebildet ist, dass er die Zuhaltungen
in eine entsperrende Position zu bewegen vermag. Mittels des Schlüssels lässt
sich nun der Zylinderkern bewegen, insbesondere Drehen. Bei der Bewegung des Zylinderkerns
wird das mantel- oder stirnseitig angeordnete Riegelelement mitgeführt. Dabei
bestimmen Größe und Ausrichtung der Durchtrittsöffnung im Zylindergehäuse
den Bewegungsfreiraum des mantelseitig am Zylinderkern angeordneten Riegelelementes.
Das Zylindergehäuse weist zudem an seiner äußeren Mantelfläche
wenigstens einen Steg auf, der in eine dafür vorgesehene Ausnehmung eines Aufnahmeelementes
eingreift, vorzugsweise in eine Ausnehmung des unmittelbar oder mittelbar in oder
an dem Pfosten bzw. Riegel angeordneten Aufnahmeelementes. Der Steg dient einerseits
der Führung des Zylindergehäuses bei der Montage, andererseits der Lagesicherung
des Zylindergehäuses.
Die Ausnehmung des unmittelbar oder mittelbar in oder an dem Pfosten
bzw. Riegel angeordneten Aufnahmeelementes dient vorzugsweise auch der Aufnahme
des Riegelelementes des Zylinderkerns.
Pfosten und Riegel sowie Deck- oder Halteleisten können bereits
werkseitig mit den vorstehend beschriebenen Bestandteilen der Verriegelungsvorrichtung
ausgestattet sein. Dabei sind Pfosten und/oder Riegel mit den vorstehend beschriebenen
Aufnahmeelementen und die Deck- oder Halteleisten mit einer entsprechenden Anzahl
von Zylindergehäusen einschließlich der Zylinderkerne vorgerichtet. Vorzugsweise
wird das Zylindergehäuse mit dem Zylinderkern jedoch erst bei der Befestigung
der Deck- oder Halteleiste durch eine Öffnung der Deck- oder Halteleiste in
das Aufnahmeelement in oder am Pfosten oder Riegel eingesetzt. Weiterhin vorzugsweise
wird die Öffnung erst nachträglich durch eine oder mehrere Bohrungen erstellt.
Dies hat den Vorteil, dass die Deck- oder Halteleiste zunächst auf Länge
geschnitten und danach die darin vorzusehende Öffnung mit der Lage des bereits
vorgerichteten Aufnahmeelementes in Deckung gebracht werden kann. Ein Ausgleich
von Fertigungstoleranzen ist somit möglich.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, auch das Aufnahmeelement
erst nachträglich unmittelbar oder mittelbar in oder an dem Pfosten bzw. Riegel
der Fassadenkonstruktion zu befestigen. Auf diese Weise können bestehende Pfosten-/Riegelkonstruktionen
mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung nachgerüstet werden.
Das einsetzbare Zylindergehäuse weist bevorzugt an der außen
liegenden Stirnseite einen Kragenrand oder eine sonstige Stützfläche auf,
mit der es sich unmittelbar oder mittelbar, beispielsweise aufgrund untergelegten
Dicht- und/oder Distanzringen bzw. -scheiben, an der Deck- oder Halteleiste abstützt.
Beim Einsetzen des Zylindergehäuses durch die Öffnung in der Deck- oder
Halteleiste ist der Zylinderkern innerhalb des Gehäuses derart zu positionieren,
dass das Riegelelement des Zylinderkerns in die Ausnehmung des Aufnahmeelementes
in oder am Pfosten oder Riegel einführbar ist. Danach wird mittels des Schlüssels
der Zylinderkern in eine Position bewegt, in der das Riegelelement mit dem Aufnahmeelement
verriegelnd zusammenwirkt. Wird der Zylinderkern in seine Ausgangsposition zurückgeführt,
ist die Verbindung wieder lösbar. Vorzugsweise ist der Zylinderkern dreh- und/oder
verschiebbar.
Um den zur Festlegung der Füllelemente erforderlichen Anpressdruck
zu gewährleisten, erfolgt bevorzugt die Befestigung der Deck- oder Halteleiste
weiterhin durch die übliche Verschraubung, während die erfindungsgemäße
Vorrichtung allein der Sicherung der Deck- oder Halteleiste vor unbefugter Demontage
dient. Je nach Länge der Deck- oder Halteleiste sind neben der erforderlichen
Verschraubung zwei oder mehr Verriegelungsvorrichtungen vorzusehen, die in der Ebene
der Verschraubung anzuordnen sind. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann
jedoch auch die Funktion der Befestigung der Deck- oder Halteleiste übernehmen
und damit die übliche Verschraubung ersetzen.
Eine bevorzugte Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
1 einen Querschnitt durch eine Pfosten-/Riegelkonstruktion
mit einer eingesetzten erfindungsgemäßen Vorrichtung,
2 bis 4 jeweils eine Aufsicht
(a) und eine Längsansicht (b) eines Zylinderkerns sowie eine Längsansicht
(c) eines Aufnahmeelementes,
5 eine Aufsicht auf die Außenseite einer Deck-
oder Halteleiste mit einer eingesetzten erfindungsgemäßen Vorrichtung.
1 zeigt im Querschnitt eine Halteleiste 1
mit einer aufgesteckten Deckleiste, wobei die Halteleiste
1 über eine erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung
3 mit einem tragenden Pfosten oder Riegel 2 verbunden ist. Pfosten
bzw. Riegel bestehen im dargestellten Beispiel aus einem Leimholzprofil. Zwischen
dem tragenden Profil und der Halteleiste 1 sind Verbundglasscheiben als
Füllelemente 4 angeordnet, wobei Dichtungsprofile 5 die jeweiligen
Zwischenräume ausfüllen. Zudem ist auf dem Pfosten oder Riegel
2 ein Aufnahmeprofil 6 angeordnet, das ein Distanzprofil
7 aufnimmt. Die Verriegelungsvorrichtung 3 umfasst einen Zylinderkern
8, der in einem Zylindergehäuse 9 beweglich gelagert ist.
Das Zylindergehäuse 9 ist in einer Hülse als Aufnahmeelement
10 angeordnet, welche unmittelbar an dem Pfosten bzw. Riegel
2 durch eine Schraube befestigt ist. Die Hülse weist hierzu im Boden
eine Bohrung auf, durch die die Schraube hindurchgeführt werden kann. Die Schraube
verhindert, dass die vollständige Verriegelungsvorrichtung in verriegelndem
Zustand herausgezogen werden kann.
Weiterhin zeigt 1, dass das Zylindergehäuse
9 stirnseitig eine umlaufende Stützfläche 11 aufweist,
mit der sich das Zylindergehäuse an der Außenseite der Halteleiste
1 abstützt. Die Stützfläche verdeckt zudem eine Öffnung
12 der Deck- oder Halteleiste 1, durch die das Zylindergehäuse
9 einschließlich des Zylinderkerns 8 bei der Montage der
Fassadenkonstruktion in das Aufnahmeelement 10 eingeführt wird.
Die 2 bis 4
zeigen verschiedene Ansichten der einzelnen Bestandteile der Verriegelungsvorrichtung
3, wobei jeweils a) eine Aufsicht auf den Zylinderkern 8 innerhalb
des Zylindergehäuses 9, b) die entsprechende Längsansicht und
c) das Aufnahmeelement 10 in einer Längsansicht darstellen. Die Aufsichten
a) lassen den stirnseitig angeordneten Schließkanal 13 des Zylinderkerns
8 erkennen, wobei in 2a) der Zylinderkern
8 eine Position einnimmt, in der das Zylindergehäuse 9 einschließlich
des Zylinderkerns 8 in das Aufnahmeelement 10 einführbar
ist, während der Zylinderkern 8 in den 3a)
und 4a) in einer verriegelnden Position dargestellt ist.
Die Längsansichten der 2b),
3b) und 4b) zeigen den Zylinderkern
8 in einer den 2a), 3a) und
4a) entsprechenden Lage innerhalb des Zylindergehäuses
9. Mantelseitig am Zylinderkern 8 ist ein Riegelelement
14 angeordnet, das durch eine Öffnung 15 des Zylindergehäuses
9 nach außen geführt ist. Die Öffnung 15 ist derart
angelegt, dass bei einer Drehbewegung des Zylinderkerns 8 das Riegelelement
14 mitgeführt werden kann. Im vorliegenden Beispiel ermöglicht
die Öffnung 15 eine Viertelkreisdrehung des Zylinderkerns
8 einschließlich des Riegelelementes 14 (siehe
3b) und 4b) gegenüber
2b)).
Das Zylindergehäuse 9 weist zudem einen Steg
16 auf, der profiliert ist und in eine entsprechende Ausnehmung
17 des Aufnahmeelementes 10 gemäß 4a)
bis c) einführbar ist. Die Ausnehmung 17 weitet sich zum Boden der
Hülse hin auf, zur Aufnahme des Riegelelementes 14. Sie erlaubt zudem
ein Verschwenken des Riegelelementes in eine verriegelnde Position.
5 zeigt ausschnittsweise eine montierte Halteleiste
1 in der Ansicht. Bei dem dargestellten Beispiel erfolgt die Befestigung
der Halteleiste über eine einfache Schraubverbindung 18, die wieder
lösbar ist. Zur Sicherung gegen eine unbefugte Demontage der Halteleiste ist
in der Ebene 19 der Verschraubung eine erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung
3 eingesetzt.
Das in den 1 bis 5
dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt deutlich, dass auch bestehende Fassadenkonstruktionen
mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung auf einfache Weise nachgerüstet
werden können. Hierzu sind lediglich eine oder mehrere Bohrungen durch die
Halteleiste 1, das Distanzprofil 7 und das Aufnahmeprofil
6 erforderlich, durch die zunächst die Hülse als Aufnahmeelement
10 eingesetzt werden kann, die dann mit dem Pfosten oder Riegel
2 verschraubt wird. Danach wird das Zylindergehäuse 9 einschließlich
des Zylinderkerns 8 durch die Bohrung der Halteleiste 1 in das
Aufnahmeelement 10 eingeführt. Die Verriegelung erfolgt durch Drehen
des in den Schließkanal 13 eingeführten passenden Schlüssels
bis das Riegelelement 14 in der Öffnung 15 des Zylindergehäuses
anschlägt. Danach wird der Schlüssel herausgezogen und in Verwahrung genommen,
um bei Bedarf ein Lösen der Verbindung zu ermöglichen.
- 1
- Deck- oder Halteleiste
- 2
- Pfosten oder Riegel
- 3
- Verriegelungsvorrichtung
- 4
- Füllelement
- 5
- Dichtungsprofil
- 6
- Aufnahmeprofil
- 7
- Distanzprofil
- 8
- Zylinderkern
- 9
- Zylindergehäuse
- 10
- Aufnahmeelement
- 11
- Stützfläche
- 12
- Öffnung der Deck- oder Halteleiste 1
- 13
- Schließkanal
- 14
- Riegelelement
- 15
- Öffnung des Zylindergehäuses 9
- 16
- Steg
- 17
- Ausnehmung des Aufnahmeelementes 10
- 18
- Schraubverbindung
- 19
- Ebene der Verschraubung