In den letzten Jahren wurde die Sicherheit von Fahrzeuginsassen stetig
verbessert. Mittlerweile sind sogar Insassen von Kleinwagen sehr gut geschützt.
Die Verletzungsgefahr für den Fußgänger beim Zusammenstoß mit
einem Fahrzeug wurde bisher aber nur unzureichend in die Fahrzeugkonstruktion mit
einbezogen. Aus diesem Grund ist in der EU mit der Richtlinie 2003/102/EG seit dem
01.10.2005 vorgeschrieben, dass der Fußgängerschutz bei Neufahrzeugen
angemessen zu berücksichtigen ist, wobei für 2010 nochmals verschärfte
Anforderungen vorgesehen sind.
Als kritisch sind solche Aufprallpunkte an der Fahrzeugfront zu betrachten,
für welche die an einer Kopfattrappe gemessenen Verzögerungswerte bei
Anprallgeschwindigkeiten um die 35-40 km/h so groß sind, dass im realen Unfallgeschehen
eine irreversible Schädigung der Hirnstruktur zu erwarten ist. Als mit der
Hirnschädigung korrelierende Messgröße ist der sogenannte HIC-Wert
(Head Injury Criterion) eingeführt worden, wobei als Schwelle für irreversible
Schädigung der Wert 1000 betrachtet wird. Besonders kritische Aufprallpunkte
sind wenig nachgiebige Strukturen des Fahrzeuges wie z.B. A-Säulen, Scheibenwischergelenke
oder Bereiche der Motorhaube mit nah darunter befindlichen Motorteilen aber auch
Bereiche der Windschutzscheibe in Nähe der Verbindung mit der Karosserie, da
für diese ohne weitere Vorkehrungen HIC-Werte weit oberhalb 1000 ermittelt
werden.
Anders als bei einem Aufprall des Kopfes in Scheibenmitte, bei dem
HIC-Werte unterhalb 1000 resultieren, trägt also der Rand der Windschutzscheibe
aufgrund seiner starren Verbindung mit der Karosserie zu einer Verschlechterung
der Fußgängersicherheit bei. Andererseits ist die fest mit der Karosserie
verbundene Windschutzscheibe eine wichtiges Versteifungselement, welches im normalen
Fahrbetrieb die Verwindungssteifigkeit des Gesamtfahrzeuges entscheidend beeinflusst.
Eine elastische bzw. gefederte Anbindung der Windschutzscheibe zur Verbesserung
der Fußgängersicherheit wäre demnach konstruktiv aufwendig. Außenairbags,
die sich an der Unterkante der Windschutzscheibe entfalten sind zwar effektiv aber
auch teuer, da hierzu ebenfalls die Konstruktion des Fahrzeugvorderteils abgeändert
werden muss.
Aufgabe
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher, den Personenschutz
bei Aufprall auf die Windschutzscheibe eines Kfz durch Reduktion der HIC-Werte zu
verbessern.
Es wurde gefunden, dass bei einer Vorschädigung der Windschutzscheibe
deren Starrheit und Härte erheblich reduziert werden kann, ohne die Gefahr
des Durchdringens der Windschutzscheibe zu erhöhen.
Darstellung der Erfindung
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Personenaufprallschutz
für ein Kraftfahrzeug (Kfz), bestehend aus einer Windschutzscheibe aus Verbundglas,
einem Aufpralldetektionssystem und einer Zerstörungseinrichtung, wobei die
Zerstörungseinrichtung mittels des Aufpralldetektionssystems die Windschutzscheibe
vor Aufprall der Person vorschädigt.
Ebenfalls ist ein Verfahren zur Verbesserung des Personenaufprallschutzes
eines Kfz Gegenstand der Erfindung, wobei eine Zerstörungseinrichtung mittels
eines Aufpralldetektionssystems die Windschutzscheibe eines Kfz vor dem Aufprall
einer Person auf die Windschutzscheibe vorschädigt und so die Härte der
Windschutzscheibe herab setzt.
Die erfindungsgemäße Vorschädigung der Windschutzscheibe
senkt die HIC-Werte bei einem Aufprall einer Person erheblich und erhöht so
die passive Sicherheit eines Kfz bzw. den Personenschutz.
Üblicherweise bestehen Kfz-Windschutzscheiben aus Verbundglas
mit zwei Glasscheiben, die über eine Zwischenschichtfolie z.B. aus weichgemachtem
Polyvinylbutyral miteinander verklebt sind. Als Kfz werden für die vorliegende
Erfindung alle Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs d.h. Personenkraftwagen,
Lastkraftwagen, Omnibusse, Lieferfahrzeuge oder Kleinbusse verstanden.
Die vorliegende Erfindung verringert die Härte einer Windschutzscheibe
aus Verbundsicherheitsglas beim Aufprall in der Weise, dass eine oder mehrere Glasschichten
der Windschutzscheibe beim Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder
einem anderen schwächeren Verkehrsteilnehmer so vorgeschädigt werden,
dass mindestens im Randbereich Risse in einer der beiden Glasschichten erzeugt werden.
Diese Risse machen die Struktur der Windschutzscheibe biegeweicher, so dass ein
auftreffender Kopf einer geringeren Verzögerung ausgesetzt ist, als dies bei
einer nicht vorgeschädigten Windschutzscheibe identischer Zusammensetzung der
Fall wäre. Die erfindungsgemäße Vorschädigung kann nach dem
Ansprechen geeigneter Druck- oder Beschleunigungssensoren, vergleichbar mit dem
Auslösen verschiedener Airbaggruppen im Fahrzeug z.B. durch das zeitgleiche
oder zeitlich gestaffelte Auslösen von am Rand der Windschutzscheibe befindlichen
mechanischen Elementen oder einer oder mehrerer Zündladungen, erfolgen.
Um bei einem Zusammenprall mit einen Fußgänger oder einem
anderen schwächeren Verkehrsteilnehmer einen verbesserten Schutz zu gewährleisten,
muss sowohl eine ausreichende Federwirkung der vorgeschädigten Windschutzscheibe
als auch deren Penetrationsfestigkeit gewährleistet sein. Andernfalls würde
der Kopf bzw. andere Körperteile des Unfallbeteiligten die Windschutzscheibe
ganz oder teilweise durchdringen, was sowohl für diesen als auch für die
Fahrzeuginsassen mit einem stark erhöhtem Verletzungsrisiko einherginge. Hierzu
kann es nötig sein, die Dicke der Zwischenschicht über die üblicherweise
verwendeten 0.76 mm hinaus auf beispielsweise 0.90, 1.14 oder 1,52 mm zu erhöhen.
Gleichermaßen kann es nützlich sein, die Elastizität
der Zwischenschicht zu erhöhen. Zur Messung der Elastizität der Zwischenschicht
unter dynamischer Belastung wird der Schlagzugversuch nach DIN EN ISO 8256 (2004)
verwendet. Herkömmliche für die Verwendung in Windschutzscheiben hergestellte
PVB-Folien weisen dabei Schlagzugzähigkeit von 1700-2000 kJ/m2 auf.
Ebenfalls kann der Vorspannungsgrad einer oder mehrerer Glasschichten
des Verbundsicherheitsglases so gewählt werden, dass die automatisch ausgelöste
Vorschädigung mindestens im Randbereich, besser aber über die gesamte
Scheibenfläche zu einer für den Fußgängerschutz weiter verbesserten
Bruchstruktur führt. Wie dem Fachmann bekannt, kann der Vorspannungsgrad der
Glasschichten durch eine Kombination aus Hitze- und Kältebehandlung gezielt
eingestellt werden. Der Vorspannungsgrad einer oder mehrerer Scheiben der erfindungsgemäß
verwendeten Windschutzscheibe kann nicht nur von einer Schicht zur nächsten
sondern auch innerhalb einer der einzelnen Glasschichten variieren. Zum Beispiel
können die Glasschichten am Rand einen höheren Vorspannungsgrad aufweisen,
als in der Scheibenmitte. Der Vorspannungsgrad lässt sich an der Größe
der nach Schädigung resultierenden Bruchstücke ablesen. Große Bruchstücke
weisen dabei auf einen niedrigen Vorspannungsgrad, kleine Bruchstücke auf einen
hohen Vorspannungsgrad hin. Auch kann weiterhin durch Variation der Dicke der Glasschichten
das Bruchbild und die Elastizität der vorgeschädigten Windschutzscheibe
beeinflusst werden.
Bevorzugt wird mit der erfindungsgemäßen Vorschädigung
der Windschutzscheibe ein im Vergleich zum gleichen Aufprallpunkt der nicht vorgeschädigten
Windschutzscheibe um mindestens 15 geringerer HIC-Wert erreicht. Besonders bevorzugt
weist die vorgeschädigte Windschutzscheibe an jeder Stelle einen HIC-Wert unter
1000, bevorzugt unter 800, ganz bevorzugt unter 500 auf.
Die Ermittlung der HIC-Werte erfolgt an der Windschutzscheibe im eingebauten
Zustand gemäß ECE R 43 (Revision 1, Amendment 1 vom 25. Februar 2000)
mithilfe eines auf die Glasfläche projizierten, mit Beschleunigungssensoren
instrumentierten Phantomkopfes.
Windschutzscheiben werden im Allgemeinen mit dem Kfz-Rahmen verklebt.
Durch die Vorschädigung darf diese Klebung nicht oder nicht wesentlich mit
geschädigt werden. Erfindungsgemäß verwendete Windschutzscheiben
sind bzw. bleiben daher vor und nach der Vorschädigung mit dem Kfz-Rahmen verklebt.
Bevorzugt wird die Vorschädigung der Windschutzscheibe lediglich
durch Risse in den Glasscheiben der Windschutzscheibe erreicht. Die Risse treten
bevorzugt im Randbereich der Windschutzscheibe auf, besonders bevorzugt treten die
Risse über die gesamte Windschutzscheibe verteilt auf. Die Glasbruchstücke
der Windschutzscheibe sollen im Idealfall an der Zwischenschichtfolie haften bleiben.
Bevorzugt bleibt die Zwischenschichtfolie der vorgeschädigten Windschutzscheibe
strukturell intakt, und weist bevorzugt keine Risse auf.
Als Aufpralldetektionssystem in der vorliegenden Erfindung wird bevorzugt
ein im Stoßfänger befindlicher Drucksensor, optional in Verbindung mit
Verzögerungssensoren die auch den Fahrer- oder Beifahrerairbag des Fahrzeugs
auslösen, eingesetzt. Die Zerstörung der Windschutzscheibe an sich kann
durch mechanische oder ballistische Mittel erreicht werden. Mittel dieser Art sind
bekannt und z.B. in EP 0 950 576 B1
oder US 5, 318, 145 beschrieben.
Beispiele
Die Bezugszeichen beziehen sich auf die 1.
Erfindungsgemäßes Beispiel 1:
Eine Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas, bestehend aus 2
× 2.1 mm Floatglas [1] und einer dazwischen angeordneten, 0.76 mm
dicken Polyvinylbutyralfolie mit einer Schlagzugzähigkeit von 1850 kJ/m2
[2], ist mit dem Fahrzeugrahmen [3] durch Klebung [4]
verbunden. Am unteren Rand und an den seitlichen Rändern befinden sich Zündladungen
[5], deren gerichteter Explosionsdruck [6] auf den Scheibenrand
einwirken kann. Sobald im Stoßfänger befindliche Drucksensoren ansprechen,
werden die Ladungen gezündet, so dass sich vom Rand der Windschutzscheibe ausgehend
in beiden Glasschichten ein Rissmuster ausbildet. Dabei bleibt jedoch die die Glasschichten
miteinander verklebende Zwischenschicht aus Polyvinylbutyralfolie intakt, so dass
die strukturelle Integrität der Windschutzscheibe erhalten bleibt und diese
weiterhin durch Klebung mit dem Fahrzeugrahmen verbunden ist. Der
Aufprall auf die erfindungsgemäße, vorgeschädigte Windschutzscheibe
führt zu geringeren HIC-Werten, insbesondere im Randbereich (ca. 30 cm vom
Scheibenrand) als dies bei einer nicht vorgeschädigten Scheibe identischen
Aufbaus der Fall ist.
Erfindungsgemäßes Beispiel 2:
Eine Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas, bestehend aus 2
× 2.1 mm Floatglas und einer dazwischen angeordneten, 1.14 mm dicken Polyvinylbutyralfolie
mit einer erhöhten Schlagzugzähigkeit von 2050 kJ/m2, ist mit dem Fahrzeugrahmen
durch Klebung verbunden. Am unteren Rand und an den seitlichen Rändern befinden
sich Zündladungen, deren gerichteter Explosionsdruck auf den Scheibenrand einwirken
kann. Sobald im Stoßfänger befindliche Drucksensoren ansprechen, werden
die Ladungen gezündet, so dass sich vom Rand der Windschutzscheibe ausgehend
in beiden Glasschichten ein Rissmuster ausbildet. Dabei bleibt jedoch die die Glasschichten
miteinander verklebende Zwischenschicht aus Polyvinylbutyralfolie intakt, so dass
die strukturelle Integrität der Windschutzscheibe erhalten bleibt und diese
weiterhin durch Klebung mit dem Fahrzeugrahmen verbunden ist. Der Aufprall auf die
erfindungsgemäß vorgeschädigte Windschutzscheibe führt zu geringeren
HIC-Werten, insbesondere im Randbereich (ca. 30 cm vom Scheibenrand) als dies bei
einer nicht vorgeschädigten Scheibe identischen Aufbaus der Fall ist.