Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein
Verfahren zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen und
insbesondere auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zur vereinheitlichten Bedienung
von verschiedenen Geräten innerhalb einer gemeinsamen Unterhaltungselektronik-Umgebung.
Mit der Verfügbarkeit von DSL (Digital Subscriber Line) oder
direktem ETH(Ethernet)-Zugang zu leistungsfähigen Kommunikationsnetzen in Kombination
mit attraktiven Flatrate-Tarifen der Internet-Serviceprovider gewinnt die Nutzung
von Internet-Fernsehen bzw. sogenannten IP-TV wachsende Bedeutung. Der Fernsehzuschauer
erhält damit zusätzlichen Zugriff auf Broadcast TV (BTV), Video on demand
(VoD) und Internet (Walled Garden/Games) mittels paketvermittelnder Netzwerke. Zugangseinrichtungen
für derartige weitere Angebote sind unter anderem eine lokal beim Fernsehzuschauer
vorzuhaltende sogenannte „Set-Top-Box" (STB) mit einer für den jeweiligen
Anbieter spezifischen Funktionalität, die das Zusammenwirken mit den jeweiligen
zentralen Servern (TV Headend, VoD-Server, DHCP-Server, Digital Rights Management
(DRM), zentrale Koordination inklusive Zugangs- und Feature Control sowie Bezahlsysteme)
der jeweiligen Netzlösung ermöglicht.
In vielen Fällen hat der Fernsehzuschauer aber bereits einen
Zugang zu weiteren Fernsehprogrammen über alternative Übertragungsmedien.
Insbesondere können dies autark arbeitende Set-Top-Boxen für Satellitenempfang
(DVB-S, Digital Video Broadcast Satellite), digitalen terrestrischen Empfang (DVB-T,
Digital Video Broadcast Terrestric) oder digitalen Empfang über Kabel (DVB-C,
Digital Video Broadcast Cable) sein. Vielfach sind entsprechende Funktionalitäten
bereits in moderne Fernsehgeräte integriert. Auch mag es in selteneren Fällen
sein, dass darüber hinaus noch analoger terrestrischer Empfang oder analoger
Empfang via Satellit oder Kabel in Kombination benutzt wird.
In einer derartigen Unterhaltungselektronik-Umgebung besitzen ferner
digitale (oder auch analoge) Aufnahme- und Wiedergabegeräte, die ebenfalls
an einem Fernsehgerät lokal angeschlossen sein können, starke Verbreitung.
Diese Geräte können ebenfalls eigene Empfänger für mindestens
eine der vorstehend genannten Empfangstechniken vorhalten und als weitere Nutzsignalquellen
für die Fernsehgeräte fungieren. Im Hinblick auf digitale Technik sind
derartige Empfangs- und Wiedergabefunktionen oftmals bereits in die Set-Top-Box
integriert bzw. stellen eine weitere Funktionalität der Set-Top-Box zur Verfügung.
Diese herkömmlichen Geräte besitzen im Allgemeinen eine
eigene, üblicherweise auf Infrarotsignalen beruhende Fernbedienungs-Schnittstelle,
wobei eine Bedienung der einzelnen Funktionen über separate oder eine einzige
konfigurierbare gemeinsame Fernbedienung durchgeführt werden kann. Trotz einer
derartigen gemeinsamen Fernbedienung bleibt die Beherrschung der beschriebenen Unterhaltungselektronik-Umgebung
bzw. genannten Infrastruktur sehr unkomfortabel, da jedes der Geräte dem Bediener
weiterhin als selbstständiges Gerät mit eigener Bedienphilosophie und
eigenem Look-and-Feel gegenübersteht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde eine Vorrichtung und
ein Verfahren zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen
zu schaffen, die eine Erhöhung des Benutzerkomforts ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe hinsichtlich der Vorrichtung
durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 und hinsichtlich des Verfahrens durch die
Maßnahmen des Patentanspruchs 11 gelöst.
Demzufolge ist eine Speichereinheit zum Speichern von Konfigurationsdaten
für die Vielzahl von Nutzsignalquellen vorgesehen, wobei eine Funktionsmerkmals-Ermittlungseinheit
in Abhängigkeit von den Konfigurationsdaten individuelle Funktionsmerkmale
der Nutzsignalquellen ermittelt und diese ermittelten Funktionsmerkmale zum Erzeugen
eines vereinheitlichten Funktionsmerkmals für die Gesamtheit der Nutzsignalquellen
in einer Funktionsmerkmal-Aufbereitungseinheit aufbereitet. Auf diese Weise können
bisher einzeln nebeneinander stehende Funktionsmerkmale zusammengeführt und
vereinheitlicht ausgegeben werden, wodurch sich für den Benutzer eine Verbesserung
des Komforts ergibt, da er immer nur die Funktionsmerkmale des Gesamtsystems angezeigt
bekommt.
Die Funktionsmerkmale können hierbei entweder direkt von den
Nutzsignalquellen oder von einem Funktionsmerkmalsspeicher in einem Netzwerk abgerufen
werden. Insbesondere bei dem Netzabruf ergibt sich eine starke Vereinfachung beim
Ermitteln der individuellen Funktionsmerkmale der jeweiligen Nutzsignalquellen.
Ferner kann beim Erzeugen des vereinheitlichten Funktionsmerkmals eine Gewichtung
der ermittelten Funktionsmerkmale durchgeführt werden, wodurch beispielsweise
Qualitätsunterschiede der jeweiligen Nutzsignalquellen berücksichtigt
und bei einer Mehrzahl von gleichen Funktionsmerkmalen ein Funktionsmerkmal mit
der höchsten Qualität ausgewählt werden kann.
Die individuellen Funktionsmerkmale können hierbei beispielsweise
elektronische Programmzeitschriften oder jeweilige Audio-/Video-Datenlisten
für bereits aufgezeichnete Musik oder Filme darstellen, wobei das vereinheitlichte
Funktionsmerkmal dann jeweils eine vereinheitlichte elektronische Programmzeitschrift
oder eine vereinheitlichte Audio-/Video-Datenliste für das Gesamtsystem darstellt.
Ferner kann in Abhängigkeit vom vereinheitlichten Funktionsmerkmal eine Ausgabeeinheit
derart angesteuert werden, dass eine Bild-im-Bild-Funktionalität ermöglicht
ist.
Weiterhin besteht die Möglichkeit zum Aufbau einer Verbindung
zu einem Steuersignal-Generator in einem Netzwerk, wobei eine Steuerung der Nutzsignalquellen
von diesem Steuersignal-Generator durch Steuersignale ermöglicht wird. Wenn
derartige Steuersignale beispielsweise VPS-Signale darstellen, so kann auf diese
Weise eine zeitgesteuerte Aufnahme-Funktionalität auch für Geräte
im Gesamtsystem zur Verfügung gestellt werden, welche diese üblicherweise
nicht aufweisen.
Hinsichtlich des Verfahrens werden nach dem Bereitstellen von Konfigurationsdaten
für die Vielzahl von Nutzsignalquellen zunächst die individuellen Funktionsmerkmale
der Nutzsignalquellen in Abhängigkeit von den Konfigurationsdaten ermittelt,
um anschließend zum Erzeugen eines vereinheitlichten Funktionsmerkmals für
die Gesamtheit der Nutzsignalquellen eine Aufbereitung der ermittelten Funktionsmerkmale
durchzuführen.
In den weiteren Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben.
Es zeigen:
1 eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
2 eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
einer Vorrichtung zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
3 eine vereinfachte Darstellung zur Veranschaulichung
einer Vorrichtung zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
4 eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
einer Vorrichtung zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen
gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel;
5 eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
einer Vorrichtung zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen
gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel;
6 eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
einer Vorrichtung zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen
gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel;
7 eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
einer Vorrichtung zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen
gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel;
8A und 8B eine vereinfachte
Blockdarstellung zur Veranschaulichung einer Aufbereitung und Auswahl von Funktionsmerkmalen;
9 eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
einer Aufnahme-Programmierung;
10 eine vereinfachte Darstellung zur Veranschaulichung
einer vereinheitlichten elektronischen Programmzeitschrift;
11 eine Darstellung zur Veranschaulichung einer vereinheitlichten
Audio-/Video-Datenliste; und
12 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung wesentlicher
Verfahrensschritte zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen.
1 zeigt eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
einer Vorrichtung zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen
G1 bis Gx. Die Nutzsignalquellen können hierbei die eingangs genannten Set-Top-Boxen
zum Empfang von Broadcast TV (BTV) über ein paketvermittelndes Netzwerk oder
aber herkömmliche Set-Top-Boxen zum Empfangen von Fernsehsignalen mittels Kabel,
Satellit und/oder terrestrisch (DVB-S/T/C, Digital Video Broadcast Satellite/Terrestric/Cable)
sein. Als Ausgabeeinheit kann insbesondere in einer Unterhaltungselektronik-Umgebung
ein herkömmliches Fernsehgerät TV verwendet werden.
Das als Client 1/2 bezeichnete Gerät zur vereinheitlichten Bedienung
dieser Vielzahl von Nutzsignalquellen weist gemäß 1
eine Speichereinheit 1 auf, in der eine Vielzahl von Konfigurationsdaten
K1 bis Kx für die Vielzahl von Nutzsignalquellen G1 bis Gx abgelegt sind. Diese
Konfigurationsdaten können beispielsweise über eine Eingabe-Schnittstelle
4 manuell eingegeben oder automatisch eingelesen werden. Grundsätzlich
ist auch eine Herstellerprogrammierung dieser Konfigurationsdaten K1 bis Kx denkbar,
wobei jedoch üblicherweise die Konfigurationsdaten einer tatsächlich vom
Benutzer genutzten Unterhaltungselektronik-Umgebung abgelegt werden sollte. Typische
Konfigurationsdaten K1 bis Kx sind beispielsweise der Typ eines jeweiligen Gerätes,
eine Information, ob es sich zum Beispiel um einen Rekorder oder einen Empfänger
handelt, oder eine Hersteller-Identifikationsnummer. Weiterhin können hier
Bedienprofile und sonstige Daten abgelegt sein, die die jeweiligen Nutzsignalquellen
G1 bis Gx näher beschreiben. Die Konfigurationsdaten K1 bis Kx enthalten insbesondere
die Verschaltung der Geräte der Unterhaltungselektronik-Umgebung. Diese Konfigurationsdatenanteile
sind i.a. durch den Benutzer einzugeben bzw. bei Änderungen/Erweiterungen der
Unterhaltungselektronik-Umgebung anzupassen.
Vorzugsweise befindet sich der Client 1/2 innerhalb einer Set-Top-Box
und kann daher auch über eine darin befindliche Telekommunikations-Schnittstelle
5 an ein beispielsweise paketvermittelndes Netzwerk N angeschlossen werden.
In diesem Fall können die Konfigurationsdaten K1 bis Kx auch über eine
derartige lokale Schnittstelle innerhalb eines Home-Netzwerks bzw. über ein
Home-Gateway eingegeben werden.
Gemäß 1 ist ferner eine Funktionsmerkmal-Ermittlungseinheit
2 zum Ermitteln von individuellen Funktionsmerkmalen F(G1) bis F(Gx) der
verschiednen Nutzsignalquellen G1 bis Gx in Abhängigkeit von den Konfigurationsdaten
K1 bis Kx vorgesehen. Genauer gesagt kann diese Funktionsmerkmal-Ermittlungseinheit
2 beispielsweise einen Ansteuerteil Client 2 aufweisen, der die Nutzsignalquellen
in Abhängigkeit von den beispielsweise manuell eingegebenen Konfigurationsdaten
über die Telekommunikations-Schnittstelle 5 oder über eine (nicht
dargestellte) Infrarot-Schnittstelle IR ansteuert und hierbei die individuellen
Funktionsmerkmale F(G1) bis F(Gx) abruft.
Da jedoch insbesondere ältere Empfangsgeräte bzw. Nutzsignalquellen
G1 bis Gx keine derartige Abrufmöglichkeit ihrer individuellen Funktionsmerkmale
F(G1) bis F(Gx) erlauben, kann die Funktionsmerkmal-Ermittlungseinheit
2 vorzugsweise auch eine Verbindung zu einem nicht dargestellten Funktionsmerkmalsspeicher
in einem beispielsweise paketvermittelnden Netzwerk N über die Telekommunikations-Schnittstelle
5 bzw. das Home-Network herstellen und hierbei die in einem Funktionsmerkmals-Server
abgelegten Funktionsmerkmale unter Verweis auf die im Speicher 1 abgelegten
Konfigurationsdaten wie beispielsweise einen Gerätetyp abrufen.
Die so von den Nutzsignalquellen direkt abgerufenen oder bei einem
Server abgefragten individuellen Funktionsmerkmale F(G1) bis F(Gx) können dann
zum Erzeugen eines vereinheitlichten Funktionsmerkmals F(G*) einer Funktionsmerkmal-Aufbereitungseinheit
3 zugeführt werden. Genauer gesagt werden in der Aufbereitungseinheit
3 die ermittelten individuellen Funktionsmerkmale zum Beispiel hinsichtlich
ihrer Qualität gewichtet oder hinsichtlich ihres Informationsgehalts oder ihrer
Erscheinungsform bearbeitet, und daraus wird ein vereinheitlichtes Funktionsmerkmal
F(G*), welches für die Gesamtheit der Nutzsignalquellen G1 bis Gx gilt, generiert
und an der Ausgabeeinheit TV ausgegeben.
Auf diese Weise erhält man eine vereinheitlichte und komfortable
Bedienung sowie insbesondere eine vereinheitlichte Bedienerschnittstelle für
die Vielzahl von Nutzsignalquellen, da deren bisher parallel nebeneinander vorliegende
Funktionsmerkmale F(G1) bis F(Gx) nunmehr strukturiert und unter Anwendung intelligenter
Bearbeitungsfunktionen zusammengeführt sind. Obwohl der in 1
dargestellte Client 1/2 direkt in einer Set-Top-Box realisiert werden kann, ist
vorzugsweise eine Aufteilung der verschiedenen Funktionalitäten in einen Client
1 und einen Client 2 wünschenswert, der gestrichelt dargestellt ist. Hierbei
können sowohl die Konfigurationsdaten als auch ein Teil der Funktionsmerkmal-Ermittlungseintieit
2 in ein externes Gerät wie beispielsweise eine IR-Fernbedienung oder
einen infrarottauglichen PDA (Personal Digital Assistant) ausgelagert werden, wobei
die Nutzsignalquellen nunmehr über eine Infrarot-Schnittstelle des ausgelagerten
Teils aus angesteuert werden. Bei einer derartigen Aufteilung der Vorrichtung zur
vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl von Nutzsignalquellen erhält man
eine besonders hohe Kompatibilität mit bereits existierenden Geräten innerhalb
einer Unterhaltungselektronik-Umgebung, da alle derartigen Geräte üblicherweise
eine Infrarot-Schnittstelle zum Ansteuern ihrer Funktionen aufweisen. Neben oder
zusätzlich zur Infrarotschnittstelle zur Ansteuerung der Nutzdatenquellen kann
auch jede andere Technologie zur Ansteuerung eingesetzt werden (z.B. Bluetooth,
WLAN, ETH), sofern die Nutzdatenquellen und das Ausgabegerät TV dies erlauben.
Erfolgt die vorstehend beschriebene Auslagerung nicht, so geschieht die Ansteuerung
der Nutzsignalquellen über die Telekommunikationsschnittstelle bzw. das Home
Network oder eine Schnittstelle zu einem Infrarotsender im Empfangsbereich der Nutzsignalquellen.
Optional kann in diesem Falle auch eine spezielle weitere Übertragungsschnittstelle
vorhanden sein (z.B. Bluetooth, WLAN) zum Zwecke der genannten Ansteuerung.
Wie nachfolgend im Einzelnen erläutert werden soll, können
unter den individuellen Funktionsmerkmalen beispielsweise jeweilige elektronische
Programmzeitschriften F(G1) bis F(Gx) = EPG1 bis EPGx (Electronic Program Guide)
verstanden werden, aus denen für das Gesamtsystem von Nutzsignalquellen
G1 bis Gx eine vereinheitlichte elektronische Programmzeitschrift als vereinheitlichtes
Funktionsmerkmal F(G*) erzeugt wird. In gleicher Weise können die individuellen
Funktionsmerkmale F(G1) bis F(Gx) auch Listen von aufgezeichneten Audio-/Video-Daten
darstellen, wobei das vereinheitlichte Funktionsmerkmal F(G*) dann eine für
alle Nutzsignalquellen gültige vereinheitlichte Audio-/Video-Datenliste darstellt.
Sofern eine Ausgabeeinheit oder eine der Nutzsignalquellen beispielsweise
eine Bild-im-Bild-Funktionalität aufweist, so kann in Abhängigkeit vom
vereinheitlichten Funktionsmerkmal, d.h. von der beispielsweise neu erstellten elektronischen
Programmzeitschrift oder der für das Gesamtsystem gültigen Audio-/Video-Datenliste
eine Bild-im-Bild-Anzeige durchgeführt werden, wenn beispielsweise ein jeweiliges
Auswahlfeld ausgewählt wird. Die zugehörigen Audio/Video Signale ergänzen
dann die vorstehend genannten Funktionsmerkmale und werden ebenfalls per Ansteuerung
durch den Client 1/2 abgerufen.
Im Hinblick auf die Ausgabe einer elektronischen Programmzeitschrift
(EPG) erfolgt gemäß dem Stand der Technik die Live Ausgabe eines gewählten
Programms i.a. parallel zur Ausgabe des EPG, z.B. als bewegtes Hintergrundbild mit
den EPG Informationen im Vordergrund. Gemäß aktuellen, weitergehenden
Forderungen wird ebenfalls die Live Ausgabe der im EPG angezeigten weiteren Programmkanäle
als Bild-in-Bild Information im EPG von den Netzbetreibern und Dienstanbietern gewünscht.
Zur Ausgabe eines inklusive dieser Live-Ausgaben vereinheitlichten Funktionsmerkmales
EPG ist die Verarbeitung der jeweiligen Realzeitnutzsignale erforderlich. Dies kann
dadurch erfolgen, dass das Ausgabegerät selbst oder die gemäß der
erfindungsgemäßen Vorrichtung angelegte Nutzsignalquelle STB per geeigneter
Verkabelung der Unterhaltungselektronik-Umgebung zur Aufnahme der Nutzsignale der
weiteren Nutzsignalquellen bestimmt ist und ferner Mischfunktionen für diese
Nutzsignale besitzt. Damit kann der einfache Fall der Parallel- oder Hintergrundausgabe
eines ausgewählten Programmkanals über die Funktionen des Client 1/2 bewirkt
werden bei gleichzeitiger Ausgabe des vereinheitlichten EPG.
Soll die genannte Bild-im-Bild Ausgabe der weiteren Kanäle des
zur Anzeige gebrachten Teils des EPG erfolgen, so kann das ebenfalls über Client
1/2 gesteuert werden, sofern eine geeignete Mischfunktion für die Nutzdatensignale
im TV-Gerät oder vorzugsweise in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
selbst zur Ansteuerung durch Client 1/2 vorhanden ist. Dies hat dann zur Folge,
dass beispielsweise ein erster gewählter IPTV-Programmkanal als bewegtes Hintergrundbild
des vereinheitlichten EPG als Live Information über das Ausgabegerät ausgegeben
wird und zugleich seine Toninformation über das Ausgabegerät zur Verfügung
steht und dass gleichzeitig mindestens ein im EPG angezeigter weiterer Programmkanal
einer ggf. anderen Nutzsignalquelle, also z.B. eines Satelliten-Empfängers,
eines Kabel-Empfängers oder eines terrestrischen Empfängers, ebenfalls
live als bewegtes Bild-im-Bild ohne Tonsignal im vereinheitlichten EPG vorhanden
ist. Je nach Anzahl der parallel nutzbaren Empfänger einer Nutzdatenquelle
oder der Verfügbarkeit von Programmkanälen mit Parallelausgabe der Video-Information
mehrerer Einzelprogramme (z.B. Mosaik-Ausgaben von mehreren Programmen mit angepasster
Auflösung) kann hierbei von externen Nutzsignalquellen eine Vielzahl von Programmkanälen
zugleich bereitgestellt werden und für den jeweils angezeigten Teil eines EPG
als Bild-im-Bild Information in das EPG eingebracht werden. Steuerung dieser Funktion
obliegt jeweils Client 1/2.
Darüber hinaus kann insbesondere zur Verbesserung einer Aufnahme-Funktionalität
die Funktionsmerkmal-Ermittlungseinheit 2 auch eine Verbindung zu einem
nicht dargestellten Steuersignal-Generator hergestellt werden, der sich beispielsweise
in einem paketvermittelnden Netzwerk N befindet, wodurch eine Steuerung der Nutzsignalquellen
durch von diesem Steuersignal-Generator abgesetzte Steuersignale ermöglicht
wird. Bei einem derartigen Steuersignal-Generator handelt es sich beispielsweise
um einen Server für die Verteilung eines Aufnahmestart- und Aufnahmeendesignals
in funktionaler Analogie zu dem VPS Signal (Video Program System). Auf diese Weise
kann auch für Aufzeichnungsgeräte in der Unterhaltungselektronik-Umgebung,
welche eine derartige Unterstützung nicht realisieren, gleichwohl dieses Feature
zum zeitgerechten Aufnahmestart und Aufnahmestopp verfügbar werden.
Gemäß der vorliegenden Erfindung kann daher eine Steuerung
einer existierenden Unterhaltungselektronik-Umgebung gemäß den Erfordernissen
von zum Beispiel einer einheitlichen elektronischen Programmzeitschrift (EPG, Electronic
Program Guide) mit gleicher Funktionalität und einem einheitlichen Look-and-Feel
inklusive Bild-im-Bild-Funktionalität realisiert werden. Die Bedienung von
abhängigen Nutzsignalquellen kann über eine als Master agierende, mit
den erfindungsgemäßen Merkmalen versehene Set-Top-Box unter Verwendung
existierender Bedienschnittstellen realisiert werden. Darüber hinaus besteht
eine flexible Konfigurierbarkeit der externen Einheiten und der Kanalabbildung zwischen
externer, auf eine Nutzsignalquelle bezogener Kanalnummer und der dem Bediener ausgegebenen
Kanalnummer der elektronischen Programmzeitschrift EPG entsprechend den Vorlieben
eines Benutzers. Ferner kann eine automatische Anpassung des zur Bedienung erforderlichen
Abbildungsverhaltens der externen und internen Kanäle nach
den Erfordernissen von beispielsweise geänderten Sendefrequenzen erfolgen.
Wird das gleiche TV-Signal, z.B. ein bestimmtes Programm, von mehreren Nutzsignalquellen
zugleich angeboten, so kann über mitlaufend verfügbare Qualitätskriterien
und/oder Auswertung einer zeitlichen Verzögerung des Nutzdatensignals eine
mitlaufende Bewertung erfolgen und die dynamische Auswahl und Zuordnung der bestens
geeigneten Nutzsignalquelle aus der Mehrzahl der Nutzsignalquellen unterschiedlichster
Technologie durchgeführt werden.
Ferner ist auch eine Verlagerung eines Teils der Funktionalität
von der Set-Top-Box in eine Fernbedienung bzw. einen PDA (Personal Digital Assistant)
möglich, wobei vorzugsweise eine Infrarot-Sendefunktion der Fernbedienung bzw.
des PDR zur Realisierung einer Kommunikation verwendet wird.
Somit kann eine Vielzahl von Internet/IPTV-Fernsehsendern bzw. Dienstanbietern
innerhalb eines paketvermittelnden Netzwerks eventuell neben terrestrisch, via Sattelit
oder Kabel empfangenen Programmen berücksichtigt werden. Ferner ist eine umfassende
Integration von externen Aufzeichnungsgeräten hinsichtlich aller ihrer Grundfunktionen
(Rd-hoc-Aufnahme, Pause, Resume, TV, Trick-play, Movie-Liste, zeitgesteuerte Aufnahme
usw.) und Erweiterungsfunktionen (Aufnahmeprogrammierung aus der elektronischen
Programmzeitschrift (EPG)) möglich.
Für bedienergestütztes Erlernen der vereinheitlichten Bedienung
der externen Geräte kann ferner ein Teaching mode vorgesehen werden. Zur Vermeidung
von Datenverlusten können die in der Speichereinheit abgelegten Konfigurationsdaten
auf verschiedenste Weise gesichert und wieder zurückgespielt werden. Ferner
ergeben sich neue Funktionsmerkmale durch die Nutzung von Geräten in der Unterhaltungselektronik-Umgebung,
die bisher nicht oder nur sehr unkomfortabel zu realisieren sind (Kopieren, SD/MMC).
Bei der Aufnahmeprogrammierung sei ferner die zentrale Bereitstellung von Aunfnahmestart-/Aufnahmeende-Informationen
per Multicast erwähnt.
Die 2 zeigt eine vereinfachte Blockdarstellung
zur Veranschaulichung einer Vorrichtung zur vereinheitlichten Bedienung einer Vielzahl
von Nutzsignalquellen gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel, wobei
gleiche Bezugszeichen gleiche oder entsprechende Elemente wie in 1
bezeichnen.
Gemäß 2 kann die erfindungsgemäße
Vorrichtung in einer als Nutzsignalquelle G1 dienenden ersten Set-Top-Box (STB1)
integriert werden, welche über ein erstes Kommunikationsmedium wie zum Beispiel
DSL-(Digital Subscriber Line) oder ETH-(Ethernet)Zugang zu internetbasierten Fernsehsendern
wie zum Beispiel BTV eines Dienstanbieters P1 (Provider 1) aufweist. Gegebenenfalls
können weitere triple play features ermöglicht sein und ausgangsseitig
ein analoges oder digitales Signal für eine Ausgabeeineheit bzw. ein Fernsehgerät
TV zur Verfügung gestellt werden. Ferner kann eine Fernbedienung FB vorgesehen
sein, die eine Fernbedienbarkeit der zur Verfügung gestellten Geräte ermöglicht.
Hierbei besitzen die Set-Top-Box STB1 bzw. die Nutzsignalquelle G1 mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung Client 1/2 mindestens eine Schnittstelle zur Ausgabe von Fernbedienungssignalen
an mindestens ein weiteres Gerät der Unterhaltungselektronik-Umgebung.
Weitere über die Fernbedienungsschnittstelle IR durch Funktionen
der Set-Top-Box STB1 gesteuerte Geräte der Unterhaltungselektronik-Umgebung
können das Fernsehgerät TV selbst als Ausgabeeinheit sowie eine Vielzahl
weiterer Set-Top-Boxen STB2, STB3, STB4 sein, die als Nutzsignalquellen G2/3/4 für
Empfang von Digital Video Broadcast Terrestric/Satelite/Cable (DVB-T/S/C) oder weiterer
IP-Fernsehanbieter vorbereitet sein können. Ferner können eine Vielzahl
weiterer (nicht dargestellter) lokaler Geräte zur Aufzeichnung und Wiedergabe
von Programmen insbesondere Festplattenrekorder (HD-Rekorder) oder auch Video-Kassetten-Rekorder
in der Unterhaltungselektronik-Umgebung vorliegen. Letztere können wiederum
über eigene Empfangseinrichtungen verfügen. Die genannten Funktionen für
Empfang und Wiedergabe können ferner in Kombination in einem gleichen Gerät
vorliegen (zum Beispiel DVB-S-Integration im Fernsehgerät oder HD im DVB-T-Receiver),
was keine Einschränkung der Anwendbarkeit/Einsetzbarkeit der Vorrichtung und
des zugehörigen Verfahrens darstellt.
Die Steuerung der Funktionalität der Set-Top-Box STB1 bzw. der
Nutzsignalquelle G1 wird durch die integrierte erfindungsgemäße Vorrichtung
erreicht. Die aktuelle Information der angebotenen Fernseh-Programme erfolgt beispielsweise
durch eine erste elektronische Programmzeitschrift (EPG1, Electronic Program Guide
1). Diese EPG-Daten können hierbei aktiv von der Set-Top-Box STB1 per Internetprotokoll
von einem Server abgerufen werden oder werden unmittelbar oder mittelbar unter Steuerung
eines zentralen Managements eines TM-Middleware-Servers S1 zum Download in die Set-Top-Box
1 gebracht. Die elektronische Programmzeitschrift EPG1 ist hierbei beschränkt
auf das über den TM-Middleware-Server S1 erhältliche Internet-Fernseh/IPTV-Programmangebot.
Die Set-Top-Box STB1 besitzt nunmehr eine zusätzliche Funktionalität
bzw. den Client 1, die die Deklaration und Konfiguration lokaler Zusatzfunktionen
erlaubt. Insbesondere ist einstellbar, dass es einen weiteren DVB-S-Receiver (STB2)
gibt, der ausgerichtet ist auf einen gewissen oder mehrere Satelliten
und dessen Signal über einen zweiten Eingang am Fernsehgerät verfügbar
ist oder integraler Bestandteil der Funktionalität des Fernsehgeräts ist.
Ebenfalls ist konfigurierbar, dass es einen in entsprechender Weise angeschlossenen
bzw. integrierten DVB-T/C-Receiver (STB3, STB4) als weitere Nutzsignalquelle gibt,
der das Programm einer gewissen Region bzw. eines gewissen Kabelnetzbetreibers bereitstellt.
Mit diesen Informationen bzw. Konfigurationsdaten ist die in der Set-Top-Box STB1
bzw. der Nutzsignalquelle G1 realisierte Vorrichtung in der Lage, sich die zugehörigen
Funktionsmerkmale F(G1) bis F(Gx) wie beispielsweise EPG-Daten insbesondere für
die weiteren Nutzsignalquellen G2, G3 und G4 bzw. deren Set-Top-Boxen STB2, STB3
und STB4 via Internet zu verschaffen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass sie Updates
bezüglich dieser Information erhält. Die Funktionsmerkmale bzw. die EPG-Daten
der weiteren Nutzsignalquellen G2, G3 und G4 werden typischerweise auf Servern eines
bzw. jeweils zugehöriger Content-Provider (zum Beispiel Info-Media) hinterlegt
sein. Ruft der Benutzer nunmehr über die Fernbedienung FB die EPG-Funktion
auf, so erhält er ein einheitliches EPG an der Ausgabeeinheit bzw. dem Fernsehgerät
TV. Dieses einheitliche EPG umfasst hierbei die EPG-Daten bzw. individuellen Funktionsmerkmale
aller konfigurierten zusätzlichen Empfangsgeräte in textlicher Form. Eine
Favoritenverwaltung, Gruppenbildung und alle anderen Funktionen der Kanaladministration
sind somit entsprechend erweitert auf die externen Kanäle der Nutzsignalquellen
G2 bis G4.
Wählt der Zuschauer nun einen Kanal aus, der von einer externen
Nutzsignalquelle bereitgestellt wird, so sind entsprechende Bedienaktionen an dem
diesen Fernsehkanal bereitstellenden Gerät und gegebenenfalls auch an dem Fernsehgerät
TV selbst notwendig. Diese erfolgen auf Grund der zusätzlichen Funktionalität
des Clients 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung automatisch unter Steuerung
der Set-Top-Box STB1 bzw. der Nutzsignalquelle G1. Steuerungsschnittstelle zwischen
der Set-Top-Box STB1 und der Fernbedienung FB einerseits sowie den zu steuernden
Geräten andererseits ist die übliche Bedienschnittstelle dieser Geräte,
im Allgemeinen ein Infrarot-Interface IR. Steuerungsseitig sind nun zwei Varianten
für dieses Infrarot-Interface möglich. Zum einen kann die Set-Top-Box
STB1 einen separaten Ausgang besitzen, der einen gegebenenfalls abgesetzten Infrarot-Sender
im Gesichtsfeld der abhängig zu steuernden Geräte bzw. Nutzsignalquellen
treibt (siehe 2). Nicht in 2
dargestellte direkte Steuerung aller Geräte über individuelle Fernbedienungen
oder eine gemeinsame übergreifende Fernbedienung FB gemäß
2 ist zusätzlich möglich.
Zum anderen kann gemäß 3 die
Set-Top-Box STB1 bzw. die Nutzsignalquelle G1 auch eine Bluetooth oder WLAN-Schnittstelle
aufweisen, mit der sie mit der Fernbedienung FB kommuniziert, die dann ihrerseits
automatisch die abhängig zu steuernden Geräte per Infrarot-Schnittstelle
schaltet. In diesem Fall befindet sich der Client 2 zur Realisierung der Infrarot-Schnittstelle
IR in der Fernbedienung FB. Gemäß diesem zweiten Ausführungsbeispiel
kann die Fernbedienung FB vorzugsweise als PDA (Personal Digital Assistant) mit
entsprechenden Schnittstellen ausgebildet sein und realisiert die Funktionalität
des Clients 2 zur Ansteuerung der abhängigen Geräte bzw. Nutzsignalquellen
G2, G3 und G4 sowie Ausgabeeinheit TV. Im Falle des ersten Ausführungsbeispiels
ist diese Funktionalität ebenfalls vorhanden, läuft allerdings zusammen
mit der Funktionalität des Clients 1 auf der Set-Top-Box 1 STB1 selbst ab.
Eine weitere Variante ist in 4 dargestellt,
wobei die Steuerung der Set-Top-Box STB1 mit einer eigenen Fernbedienung FB und
die Steuerung der abhängigen Geräte bzw. Nutzsignalquellen G2, G3 und
G4 sowie Ausgabeeinheit TV durch einen separaten PDA mit erfindungsgemäßem
Steuerungsteil Client 2 erfolgt. Ferner existiert die Option von separaten geräteindividuellen
Fernbedienungen.
Wird in der elektronischen Programmzeitschrift EPG1 der ersten Nutzsignalquelle
G1 geblättert, so erscheint üblicherweise das aktuelle Fernsehbild des
Kanals, auf den der Programmzeiger des EPG zeigt, als Hintergrundbild. Mit neueren
Techniken sind die aktuellen Fernsehbilder der auf der EPG-Seite enthaltenen Kanäle
eventuell parallel eingeblendet als Bild-im-Bild (PIP, Picture In Picture). Zeigt
der Programmzeiger des EPGs nun auf einen extern bereitgestellten Kanal, so sind
dessen EPG-Daten vollständig vorhanden, jedoch ohne weitere Maßnahmen
und ohne ein aktuelles Fernsehbild. Im einfachsten Falle wird erst die Auswahl dieses
Kanals die Durchschaltung auf das Fernsehgerät TV bewirken. Hierzu werden gemäß
den ersten beiden Ausführungsbeispielen Steuerungsbefehle vom Client 1/2 generiert,
die die Ausgabe des entsprechenden Kanals von dem jeweiligen Gerät bewirken
sowie die Durchschaltung von dessen Ausgangssignal im Fernsehgerät TV. Zur
korrekten Umsetzung eines im EPG ausgewählten Kanals auf das Ausgabegerät
kann demzufolge im Client 2 eine konfigurierbare Zuordnungstabelle enthalten sein.
Erlaubt das Fernsehgerät TV die Ausgabe von mindestens zwei verschiedenen
Eingangssignalen auf dem gleichen Schirm (split screen oder Überblendung),
so kann diese Funktion durch die erfindungsgemäße Vorrichtung zur gleichzeitigen
Ausgabe der EPG-Daten, bzw. des vereinheitlichten Funktionsmerkmals und des Fernsehbilds
des externen Kanals, auf den der EPG-Zeiger gerade gerichtet ist genutzt
werden. Wird dieser Kanal ausgewählt, so erfolgt die Ausblendung der EPG-Daten
und der Umstieg zum Vollbild des gewählten Kanals ebenfalls unter Steuerung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Wird die Zuordnung von extern bereitgestellten Fernsehprogrammen und
ihre Sendelage (zum Beispiel Frequenz/Transponder) auf Grund administrativer Tätigkeit
verändert oder kommen neue Programme hinzu bzw. werden Programme nicht mehr
bereitgestellt, so erfordert dies eine Anpassung auf den externen Nutzsignalquellen
G2 bis G4. Obwohl man grundsätzlich einen Programm-Platz für ein bestimmtes
Programm manuell wieder diesem Programm unter Bezugnahme auf seine veränderte
Sendefrequenz zuweisen kann, wird vorzugsweise ein automatisches Verfahren eingesetzt,
wie es beispielsweise ein erneuter Programmsuchlauf darstellt. Dies kann aber unter
Umständen zur Folge haben, dass das Mapping zwischen den Funktionsmerkmalen
und den zugehörigen Nutzsignalquellen G2 bis G4 erneut manuell anzupassen ist.
Für diesen Zweck kann die erfindungsgemäße Vorrichtung die Möglichkeit
anbieten, die Zuordnungstabellen für die Nutzsignalquellen G2 bis G4 bzw. Set-Top-Boxen
STB2/3/4 manuell zu editieren.
Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann
dadurch ermöglicht werden, dass gemäß 5
die TV-Ausgangssignale der Nutzsignalquellen G2/3/4 bzw. der Set-Top-Boxen STB2/3/4
über die Nutzsignalquelle G1 bzw. die Set-Top-Box STB1 mit dem darin realisierten
erfindungsgemäßen Client 1 geführt werden. Gemäß diesem
vierten Ausführungsbeispiel erhält man ein noch einheitlicheres Look-and-Feel,
wobei die Bedienung nochmals vereinfacht und darüber hinaus eine völlig
neue Funktionalität ermöglicht wird. Zeigt gemäß diesem vierten
Ausführungsbeispiel der Programmzeiger des EPG auf einen externen Kanal bzw.
eine externe Nutzsignalquelle, so kann dieser im Hintergrund gleichzeitig ausgegeben
werden, und es gibt keinen Layout-Unterschied mehr zum Zeigen auf einen internen
Kanal des EPG1. Nach einer Neuzuordnung der externen Kanäle der Nutzsignalquellen
G2/3/4 bzw. der Set-Top-Boxen STB2/3/4 kann eine automatische Anpassung der Zuordnung
in der Set-Top-Box STB1 vorgenommen werden. Dies kann durch Auswertung des TV-Ausgangssignals
in der Set-Top-Box STB1 geschehen. Demzufolge könnte zyklisch oder auf Anforderung
eine Funktion der Set-Top-Box STB1 den externen Empfänger in den EPG-Modus
oder den Videotext-Modus versetzen, der dann gestattet, das eingestellte Programm
in der Set-Top-Box STB1 zu identifizieren und das Mapping entsprechend und ohne
Zutun des Bedieners anzupassen.
Normalerweise wird das gleiche Programm von einer Vielzahl von Nutzsignalquellen
mit unterschiedlicher Zeitverzögerung angeboten. Gemäß
5 ist nun die Set-Top-Box STB1 in der Lage, ein Programm,
das über mehrere Quellen angeboten wird, beispielsweise hinsichtlich seiner
Qualität oder seiner relativen zeitlichen Verzögerung zu bewerten und
dann automatisch die beste Quelle zuzuordnen, sofern der Benutzer nicht explizit
etwas anderes verlangt. Fällt bei dieser Gewichtung der Funktionsmerkmale F(G1)
bis F(Gx) zum Beispiel ein Kanal vollständig aus (insbesondere bei Kabel nicht
völlig unwahrscheinlich) oder ist das Wetter schlecht, so dass sich das DVB-S-Signal
hinsichtlich seiner Qualität stark verschlechtert, so würde die erfindungsgemäß
angepasste Set-Top-Box STB1 automatisch das Programm über die jeweils noch
best verfügbare externe oder interne Nutzsignalquelle ausgeben. Dies kann jeweils
ohne Zutun eines Benutzers automatisch durchgeführt werden.
6 zeigt eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
einer vereinheitlichten Bedienung von Nutzsignalquellen gemäß einem fünften
Ausführungsbeispiel, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche oder entsprechende
Elemente bezeichnen wie in 1 bis 5,
weshalb auf eine wiederholte Beschreibung nachfolgend verzichtet wird.
Gemäß 6 kann ferner zumindest
ein externer Festplattenrekorder HDR als weitere Nutzsignalquelle G5 im Client 1/2
der Set-Top-Box STB1 bzw. der Fernbedienung FB konfiguriert werden. Es sei darauf
hingewiesen, dass ein Festplattenrecorder nicht nur eine Nutzsignalquelle ist, sondern
auch eventuell sogar zugleich eine Nutzsignalsenke, wenn er sich im Aufzeichnungsmodus
befindet. Alternativ oder zusätzlich zum Festplattenrekorder HDR kann ferner
auch ein nicht dargestellter Video-Kassetten-Rekorder (VCR) als weitere Nutzsignalquelle
vorgesehen werden, wobei die Ansteuerung ähnlich ist. Besitzt die Set-Top-Box
STB1 mit dem erfindungsgemäßen Client 1 bereits eine Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit
PVR zum Beispiel in Form eines Personalized Video Recorders, der lokal oder netzbasiert
realisiert sein kann, so gibt die Bedienoberfläche der Set-Top-Box STB1 die
Bedienoberfläche des abhängig zu bedienenden externen Festplattenrekorders
HDR bzw. der Nutzsignalquelle G5 vor. Voraussetzung für die Nutzbarkeit der
Aufzeichnungsfunktion des externen Festplattenrekorders HDR ist hierfür die
Heranführung des Ausgangssignals von den Set-Top-Boxen STB1/2/3/4 an den Festplattenrekorder
HDR. Andernfalls ist der externe Festplattenrekorder HDR nur als Abspielgerät,
also als reine Nutzsignalquelle einsetzbar.
Wie im Falle der Set-Top-Box STB2/3/4 kann das Ausgangssignal des
Festplattenrekorders HDR direkt an das Fernsehgerät TV geführt sein. Vorzugsweise
wird das Ausgangssignal des Festplattenrekorders HDR jedoch wieder über die
Set-Top-Box STB1 mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
Client 1 geführt. Die in 6 dargestellte direkte
Schnittstelle zwischen dem Festplattenrekorder HDR und den Set-Top-Boxen STB2/3/4
ist eventuell entbehrlich, falls das Signal der Set-Top-Boxen STB2/3/4 über
die Set-Top-Box STB1 geschleift werden kann. Eine direkte Verbindung der Set-Top-Boxen
STB2/3/4 und der Set-Top-Box STB1 ist entbehrlich, falls die Funktionen der Set-Top-Boxen
STB2/3/4 nur in Verbindung mit dem Festplattenrekorder benutzt werden soll. Ferner
sei darauf hingewiesen, dass die Existenz der Set-Top-Boxen STB2/3/4 für den
erfindungsgemäßen Betrieb des Festplattenrekorders keine Voraussetzung
ist.
Da gemäß 6 die Set-Top-Box
STB1 eine systemeigene lokale oder netzbasierte Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit
PVR unterstützt, kann sie insbesondere die Aufzeichnung eines Fernsehkanals
in dieser Aufzeichnungseinheit PVR ermöglichen.
Durch geeignete Erweiterung des erfindungsgemäßen Clients
1/2 bzw. einer derartigen Funktionalität in der Set-Top-Box oder einer zugehörigen
Fernbedienung kann eine Aufzeichnung eines Signals der Set-Top-Boxen 1/2/3/4 auf
dem Festplattenrekorder HDR gesteuert werden. Dies erlaubt insbesondere das Ad-hoc-Aufzeichnen
durch den Festplattenrekorder HDR in völliger Analogie zur Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit
PVR. Daher sind temporär oder permanent auf dem Fernsehgerät TV ausgegebene
Indikationen in gleicher Weise und mit gleichem Look-and-Feel möglich. Die
Ansteuerung des Festplattenrekorders HDR kann demzufolge in völliger Analogie
zu dem vorstehend beschriebenen Verfahren über dessen normale Bedienschnittstelle
(im Allgemeinen Infrarot-Schnittstelle IR) erfolgen.
Aufgezeichnete Daten bzw. Aufzeichnungen der Aufzeichnungs/Wiedergabeeinheit
PVR sind üblicherweise in Form von strukturierten, im Allgemeinen aber linearen
Datenlisten (Movie-Listen) verfügbar. Eine Namensgebung der Titel erfolgt automatisch
nach vordefinierten Regeln. Die Konfiguration bzw. Ablegung der Konfigurationsdaten
im Konfigurationsdatenspeicher 1 für den externen Festplattenrekorder
HDR in der erfindungsgemäß erweiterten Set-Top-Box STB1 bewirkt genau
einen globalen, auf diese Nutzsignalquelle G5 bzw. diesen Festplattenrekorder HDR
verweisenden Eintrag in der Audio-/Video-Datenliste der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit
PVR. Die Auswahl dieses Eintrags führt zum Abruf der Datenliste des ausgewählten
Festplattenrekorders HDR. Aufruf, Durchschaltung und Navigation in der Datenliste
des Festplattenrekorders HDR erfolgt dann wiederum unter Steuerung der Set-Top-Box
STB1 bzw. des erfindungsgemäßen Clients 1/2. Wird der letzte Titel der
Datenliste des Festplattenrekorders HDR erreicht, so führt dies zum Rücksprung
in die Datenliste der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit PVR. Die Auswahl eines Titels
aus der Datenliste des Festplattenrekorders führt zu dessen Ausgabe. Sogenannte
„Trick-play-Funktionen" werden in einheitlicher Bedienung über die Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit
PVR und den Festplattenrekorder HDR verfügbar. Allein die Audio-/Video-Datenliste
des Festplattenrekorders HDR ist screenlevel-integriert, d.h. durch ein den Festplattenrekorder
HDR repräsentierendes Verzeichnis, da diese Information ohne weitere Schnittstellen
und Intelligenz des Festplattenrekorders HDR der erfindungsgemäß erweiterten
Set-Top-Box STB1 nicht verfügbar werden kann. Ausgabe der Audio-/Video-Datenliste
des Festplattenrekorders HDR erfolgt damit zweistufig durch Auswahl des HDR-Verzeichnisses
und Ansteuerung des Festplattenrekorders HDR zur Ausgabe seiner Audio-/Video-Datenliste.
Somit ist es ohne Weiteres möglich, die Datenliste mit einem
Bild aus der Aufzeichnung mittels Bild-im-Bild-Technik anzureichern, sofern dies
der Festplattenrekorder HDR unterstützt.
Eine Programmierung von Aufzeichnungen der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit
PVR erfolgt üblicherweise über die lokale elektronische Programmzeitschrift
(EPG). Gleiches wird verfahrensgemäß für Aufnahmen durch den Festplattenrekorder
HDR in der Set-Top-Box STB1 unterstützt. Demzufolge erfolgt die Kennzeichnung
eines aufzunehmenden Programms in gleicher Weise derart erweitert, dass angegeben
werden kann, ob eine Aufnahme mit der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit PVR oder
dem Festplattenrekorder HDR gewünscht ist. Hierfür können alle Programmkanäle
mit EPG-Information in Betracht kommen, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft,
das heißt Set-Top-Box 1/2/3/4. Sollte für einen Kanal keine EPG Information
vorliegen, so kann per Kanal und Zeitintervall programmiert werden.
Aus den EPG-Daten sind beispielsweise Anfangszeitpunkt und Endzeitpunkt
einer jeweils interessierenden Sendung ersichtlich. Die tatsächliche Aufzeichnung
beginnt jedoch im Allgemeinen früher und endet später, wobei Vorlauf und
Nachlauf konfigurierbar in dem Festplattenrekorder HDR oder der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit
PVR sind. Liegt für einen Kanal keine elektronische Programmzeitschrift EPG
vor, so kann wiederum per Kanal und Zeitintervall programmiert werden. In diesem
Fall kann eine durch Settings bestimmte Schutzzeit vor Anfang und nach Ende aufgeschlagen
werden. Die komplette Aufnahmesteuerung erfolgt vorzugsweise mit der Logik der erfindungsgemäß
erweiterten Set-Top-Box STB1 für die voranstehend beschriebenen zeitabhängigen
Aufzeichnungen. Eine Administration von Aufzeichnungsanforderungen ist in gleicher
Weise möglich wie bei der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit PVR.
Als weitere Merkmale der erfindungsgemäß erweiterten Set-Top-Box
STB1 ergeben sich ferner die Aufnahme eines externen Signals auf der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit
PVR sowie das Überspielen einer Aufzeichnung zwischen dem Festplattenrekorder
HDR und der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit PVR. Auch kann der externe Festplattenrekorder
HDR für Pause/Resume/Live-TV eingesetzt werden, falls der Zuschauer gestört
wird und sich nach der Störung wieder dem Programm zuwenden möchte und
genau an der Stelle der Störung fortsetzen möchte. Der wesentliche Vorteil
ist allein schon der im Vergleich zur Set-Top-Box zu erwartende größere
und billigere Speicherplatz bei der Nutzung eines externen Festplattenrekorders
HDR. Darüber hinaus erhält man weitere neue Features, welche als Funktionen
des Festplattenrekorders automatisch angeboten werden, wie zum Beispiel das Betrachten
von Bildern, Bildsammlungen im Look-and-Feel der erfindungsgemäß erweiterten
Set-Top-Box STB1 am Fernsehgerät TV. Hierbei können auch die Hardware-Voraussetzungen
des Festplattenrekorders mit einbezogen werden (zum Beispiel SD/MMC-Einschub am
Festplattenrekorder HDR). Optional können wiederum zusätzlich zur Fernbedienung
FB ein nicht dargestellter PDA zur Realisierung von weiteren Features verwendet
werden, wodurch beispielsweise die parallele Ausgabe von Signalen verschiedener
Quellen über das Fernsehgerät TV und den PDA ermöglicht ist.
7 zeigt eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
einer vereinheitlichten Bedienung von Nutzsignalquellen gemäß einem sechsten
Ausführungsbeispiel, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche oder entsprechende
Elemente bezeichnen wie in 1 bis 6,
weshalb auf eine wiederholte Beschreibung nachfolgend verzichtet wird.
Bei terrestrischen Fernsehsignalen oder auch im DVB-Signal können
Indikationen für den Beginn und das Ende einer aufzuzeichnenden Sendung (VPS-Signal,
Video Programming System) enthalten sein. Sollen derartige Steuersignale zur Start/Stopp-Steuerung
einer Aufnahme herangezogen werden, so muss die Aufzeichnungseinheit bzw. der Festplattenrekorder
HDR über eine eigene Empfangseinheit verfügen. Er wird damit zum kombinierten
Gerät HDR-R, wie es üblicherweise zum Kauf angeboten wird. Soll eine derartige
Eigenschaft genutzt werden, so verlagert sich die erfindungsgemäße Ansteuerung
auf die Programmierung der Aufnahme eines Empfangs-Festplattenrekorders HDR-R gemäß
7 aus der erfindungsgemäß erweiterten Set-Top-Box
STB1 heraus. Die eigentliche Aufnahmesteuerung erfolgt dann unter der Steuerung
des Empfangs-Festplattenrekorders HDR-R selbst. Der Empfangs-Festplattenrekorder
HDR-R realisiert hierbei die Nutzsignalquellen G2, G3, G4 und G5, welche jeweils
den Empfängern DVB-B/T/C sowie dem eigentlichen Aufzeichnungsspeicher M zugeordnet
sind.
Sollen demzufolge derartige steuersignal-artige oder genauer gesagt
VPS-artige Aufzeichnungen auf dem Festplattenrekorder HDR-R für Signale durchgeführt
werden, für die der Festplattenrekorder keinen eigenen Empfänger hat,
so werden diese Informationen von einem speziell dafür ausgelegten Server bzw.
Steuersignal-Generator S3 an die erfindungsgemäß erweiterte Set-Top-Box
STB1 herangeführt. Die Set-Top-Box STB1 behält dann die Aufnahmesteuerung
des Festplattenrekorders HDR bzw. HDR-R.
Ein geeignetes Verfahren ist hierfür das temporäre Einbinden
der Set-Top-Box STB1 in eine Multicast-Gruppe, die die verallgemeinerten Start/Stopp-Informationen
für die Aufzeichnung einer Sendung zeitgerecht verbreitet. Die Set-Top-Box
STB1 lauscht dann auf Anfang und Ende der gewünschten Sendung und steuert den
Festplattenrekorder HDR entsprechend an. Als Quelle für eine derartige VPS-artige
Information ist beispielsweise ein zentraler Server in einem paketvermittelnden
Netzwerk N, der über entsprechende Empfangsfunktionen verfügt.
Die Abbildung der Bedienoperationen für die Nutzsignalquellen
G2/3/4 sowie für den Festplattenrekorder HDR bzw. die Nutzsignalquelle G5 können
hierbei mit der Gerätekennung (Hersteller-Typ) in der erfindungsgemäß
erweiterten Set-Top-Box STB1 als Konfigurationsdaten verfügbar gemacht werden.
Sie können auch manuell konfiguriert werden, oder es kann eine automatische
Zuordnungsfunktion vorhanden sein, die insbesondere Programmplatzabbildungen der
Set-Top-Boxen STB2/3/4 vornimmt. Daneben kann optional ein Lern-Modus bzw. Teach-Modus
in der Set-Top-Box STB1 verfügbar sein. In diesem Lern-Modus fordert die Set-Top-Box
STB1 den Benutzer auf, gewisse Bedienschritte und -aktionen an den abhängig
zu betreibenden Geräten wie beispielsweise den Festplattenrekorder HDR und
die Set-Top-Boxen STB2/3/4 unter Verwendung der geräteeigenen Fernbedienungen
auszuführen. Die erfindungsgemäß erweiterte Set-Top-Box STB1 hat
dann beispielsweise einen zusätzlichen Infrarot-Empfänger, der die jeweiligen
Signale erkennt und speichert. Damit bekommt die erfindungsgemäß erweiterte
Set-Top-Box STB1 Kenntnis, welche Bedienaktionen mit welcher Bediensignalfolge herbeigeführt
werden kann.
Die im vorstehenden Fall der durch Steuersignale getriebenen Aufnahme
erforderliche Navigation durch die elektronische Programmzeitschrift des Festplattenrekorders
HDR-R wird hierdurch erlernbar für die erweiterte Set-Top-Box STB1 unter Ausnutzung
der Set-Top-Box STB1 zur Verfügung stehenden EPG-Daten.
Die manuell konfigurierten Konfigurationsdaten K1 bis Kx können
darüber hinaus über den optional vorhandenen PDA (Personal Digital Assistant)
gesichert und zurückgespielt werden. Dies erhöht die Bedienerfreundlichkeit.
Es ist somit nicht zu befürchten, dass bei Stromausfall, Hardware-Defekt oder
Anschaffung eines neuen Geräts die gewonnenen Mapping-Daten bzw. Zuordnungs-Tabellen
der abhängigen Bedienung verloren sind.
Die 8A zeigt eine vereinfachte Blockdarstellung
zur Veranschaulichung der Aufbereitung von individuellen Funktionsmerkmalen bzw.
EPG-Daten. Gemäß 8A werden sogenannte EPG-Daten
als Beispiele für individuelle Funktionsmerkmale zum Beispiel von einem Middleware-Server
S1 innerhalb eines paketvermittelnden Netzes zur Verfügung gestellt. Die EPG-Daten
für die Set-Top-Boxen STB2/3/4 bzw. die Nutzsignalquellen G2, G3 und G4 werden
demzufolge vom Webserver S1 heruntergeladen.
Gemäß dem Pfeil (1) verteilt demzufolge der Middleware-Server
S1 die Funktionsmerkmale F(G1) bis F(Gx) (z.B. die EPG-Information) für die
Internet-Fernsehkanäle an die erfindungsgemäß erweiterte Set-Top-Box
STB1. Der Download dieser Daten wird in der Regel über Multicast erfolgen,
um eine Skalierbarkeit der Internet-Fernseh-/IPTV-Lösung zu gewährleisten.
Falls das IP-Netz bzw. das Internet nicht multicastfähig ist, kann der Download
auch durch die erfindungsgemäß erweiterte Set-Top-Box STB1 über Unicast
angestoßen werden. Hinsichtlich der weiteren individuellen Funktionsmerkmale
werden diese gemäß Pfeil (2) für die Fernsehkanäle der Set-Top-Boxen
STB2/3/4 vom Client 1 durch Abfrage eines Webservers S2 durchgeführt, der die
entsprechenden EPG-Daten bzw. individuellen Funktionsmerkmale enthält. Das
Abfrageintervall kann beispielsweise über Voreinstellungen im Client 1 definiert
werden. Wie bereits eingangs beschrieben wurde, erfolgt nunmehr gemäß
(3) die Aufbereitung der individuellen Funktionsmerkmale F(G1) bis F(Gx) bzw. der
EPG-Daten.
Bei dieser Aufbereitung der ermittelten Funktionsmerkmale F(G1) bis
F(Gx) bzw. der EPG-Daten werden die neu heruntergeladenen Funktionsmerkmale beispielsweise
in die bereits bestehenden EPG-Daten integriert, wodurch man ein vereinheitlichtes
Funktionsmerkmal F(G*) für die Gesamtheit der Nutzsignalquellen erhält
bzw. einen vereinheitlichten EPG-Datensatz für alle Set-Top-Boxen STB1/2/3/4
sowie weitere zusätzliche externe Geräte.
Die 10 zeigt eine vereinfachte Darstellung
zur Veranschaulichung eines entsprechenden vereinheitlichten Funktionsmerkmals F(G*),
wobei alle in der Unterhaltungselektronik-Umgebung verfügbaren EPG-Daten EPG1
bis EPGx aufgelistet sind. Vorzugsweise werden hierbei keine doppelten EPG-Daten
dargestellt und bei Vorliegen von mehreren gleichwertigen EPG-Daten der Datensatz
verwendet, der z.B. eine höchste Qualität oder geringste Verzögerung
ermöglicht. Die Visualisierung kann, wie dargestellt, nach den Nutzsignalquellen,
aber auch insbesondere nach den Kriterien des Benutzers erfolgen, z.B. in alphabetischer
Reihenfolge der Programmkanäle oder in Form einer aus einer Teilmenge bestehenden
Favoritenliste, die sich über die Gesamtheit der Nutzdatenquellen erstreckt.
8B zeigt eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
einer erfindungsgemäßen Kanalauswahl durch den Client 2. Gemäß
8B werden beim Pfeil (1) bei Aufruf des zum Beispiel
EPGs per Tastendruck mittels der Fernbedienung FB zunächst die vereinheitlichten
EPG-Daten F(G*) aller Set-Top-Boxen STB zum Fernsehgerät TV übertragen,
die den gewählten EPG Abschnitt betreffen. Gemäß Pfeil (2) wählt
der Benutzer daraufhin einen Kanal, der beispielsweise im EPG-Bereich der Set-Top-Box
STB2 liegt, aus. Der Client 1 signalisiert hierbei diese Information, das heißt,
die Nummer der Nutzsignalquelle bzw. der Set-Top-Box sowie den entsprechenden Kanal
und sendet diese Information an den Client 2. Wie bereits eingangs beschrieben wurde,
kann diese Signalisierung intern in der Set-Top-Box STB1 vorliegen oder aber über
Bluetooth, WLAN oder eine sonstige Schnittstelle zum extern ausgelagerten Ansteuerteil
Client 2 in der Fernbedienung FB zugeführt werden. Gemäß Pfeil (4)
sendet daraufhin der beispielsweise in der Fernbedienung FB befindliche Client 2
den entsprechenden Infrarot-Code zur ausgewählten Set-Top-Box STB2 bzw. zur
Nutzsignalquelle G2, damit diese auf den entsprechenden Kanal umschaltet. Abschließend
wird gemäß Pfeil (5) der Client 2 in der Fernbedienung FB die Ausgabeeinheit
TV auf den entsprechenden Video-Eingang der Nutzsignalquelle G2 bzw. der Set-Top-Box
STB2 schalten, sofern die Set-Top-Box STB2 den Video-Ausgang direkt am Fernsehgerät
TV angeschlossen hat und der Video-Ausgang nicht durch die Set-Top-Box STB1 geschleift
wird.
9 zeigt eine vereinfachte Blockdarstellung zur Veranschaulichung
eines Signalisierungsablaufs bei einer Aufnahme-Programmierung aus EPG mittels eines
separat vom Nutzsignal bereitgestellten Steuersignals, wobei gleiche Bezugszeichen
gleiche oder entsprechende Elemente bezeichnen wie in 8A
oder 8B, weshalb auf eine wiederholte Beschreibung
nachfolgend verzichtet wird.
Gemäß Pfeil (1) können bei Aufruf der elektronischen
Programmzeitschrift EPG per Tastendruck mittels der Fernbedienung FB die vereinheitlichten
Funktionsmerkmale F(G*) bzw. anzeigbare Ausschnitte der vereinheitlichten elektronischen
Programmzeitschrift aller Nutzsignalquellen zum Fernsehgerät TV übertragen
werden. Gemäß Pfeil (2) wählt der Benutzer in der vereinheitlichten
elektronischen Programmzeitschrift EPG eine Sendung eines Kanals, der im Festplattenrekorder
HDR verfügbar ist, zur Aufnahme aus. Der Client 1 sendet daraufhin gemäß
Pfeil (3) eine sogenannte „IGMP Join"-Nachricht mit Programm-/Kanal-Information
an den Steuersignalgenerator S3 bzw. den Server zur Verteilung eines Start-/Stopp-Signals
für den Mitschnitt einer Sendung („VPS-Signal") aus. Sobald diese VPS-Information
anliegt, signalisiert der Server S3 für die Verteilung des VPS-Signals bzw.
der Steuersignal-Generator S3 gemäß Pfeil (4) an alle registrierten Clients
per IP-Multicast. Gemäß Pfeil (5) signalisiert der Client 1 daraufhin
„Start Aufnahme (STB-Nr./Kanal)" an den Client 2 in der Fernbedienung FB.
Gemäß Pfeil (6) schaltet der Client 2 den Festplattenrekorder HDR auf
den entsprechenden Kanal und generiert den entsprechenden Infrarot-Code für
„Start Aufnahme". Der Festplattenrekorder HDR beginnt nunmehr auf Grund der
Infrarot-Signalisierung die Aufzeichnung des Programms. Sobald die aktuelle Sendung
beendet ist, signalisiert der Steuersignal-Generator S3 bzw. Server für die
Verteilung des VPS-Signals an alle registrierten Clients per IP-Muliticast (Pfeil
(7)). Wiederum signalisiert gemäß Pfeil (8) der dieses Steuersignal empfangende
Client 1 den Befehl „Stop Aufnahme (STB-Nr./Kanal)" an den Client 2 in der
Fernbedienung FB. Ferner sendet der Client 1 eine „IGMP LEAVE"-Nachricht
mit Programm/Kanal-Information an den Steuersignal-Generator S3 bzw. den Server
für die Verteilung des VPS-Signals. Ferner wird vom Client 2 der Fernbedienung
FB der Infrarot-Code für „Stop Aufnahme" zum Festplattenrekorder HDR
erzeugt und gesendet, wodurch dieser die Aufzeichnung beendet. Auf diese Weise können
in einer Unterhaltungselektronik-Umgebung erstmalig funktionale Einschränkungen
bzgl. der automatischen zeitgerechten Aufzeichnungsfähigkeit von Aufzeichnungsgeräten
kompensiert werden.
11 zeigt eine vereinfachte Darstellung zur Veranschaulichung
einer Audio-Video-Datenliste, wie sie als vereinheitlichtes Funktionsmerkmal für
alle Nutzsignalquellen erzeugt und am Fernsehgerät TV dargestellt werden kann.
Demzufolge werden nicht nur die von der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit PVR erfassten
Filme oder Audiodaten, sondern darüber hinaus die in den verschiedensten Festplattenrekordern
HDR1 bis HDR3 abgelegten Daten wie beispielsweise Video-Filme benutzerfreundlich
und sehr übersichtlich dargestellt. Zur Visualisierung der in einem Festplattenrekorder
HDR1 ... HDR3 vorliegenden Movie-Liste ist jedoch im einfachsten Falle bei Fehlen
einer Ausgabefunktion für diese Liste nur die Ausgabe des jeweiligen HDR Verzeichnisses
möglich. Erst die Auswahl des jeweiligen Verzeichnisses bewirkt dann die Ansteuerung
des Festplattenrekorders HDR1 ... HDR3 zur Ausgabe seiner Movie-Liste auf das Ausgabegerät
TV.
Die Ausgabe einer Audio-/Video-Datenliste (Movie-Liste) eines separaten
Festplattenrekorders HDR kann in mehrfacher Weise vereinheitlicht erfolgen.
Gemäß einer ersten Variante kann die lokale Movie-Liste
über eine Schnittstelle des HDR übertragbar sein. D.h., sie ist lokal
im HDR vorhanden und kann durch Ausgabe von Steuersignalen im Rahmen der Funktionsmerkmalermittlung
vom HDR abgefragt werden. In diesem Falle ist die vollständige Movie-Liste
des HDR sofort zur Generierung einer einheitlichen und übergreifenden Movie-Liste
verfügbar. Sind Bildinformationen im HDR verfügbar, die den Inhalt eines
Movie in Form einer Bild-im-Bild Information visualisieren sollen, so können
diese vorzugsweise ebenfalls im Rahmen der Funktionsmerkmalermittlung abgerufen
werden und der Aufbereitung der vereinheitlichten übergreifenden Movie-Liste
zugeführt werden.
Gemäß einer zweiten Variante kann die in der vorstehend
genannten Variante beschriebene Funktionalität des HDR von einem lokalen Server,
der von dem HDR verschieden ist, z.B. von einem mit der Unterhaltungselektronik-Umgebung
vernetzten lokalen PC bereitgestellt werden, der z.B. zur Administration der Movies
benutzt wird und ggf. auch selbst in HDR-Funktionalität in Erscheinung treten
kann. Von diesem lokalen Server können dann die u.U. mehreren Movie-Listen
einer Mehrzahl von Festplattenrekorder HDR1 ... HDR3 ggf. inklusive Bild-in-Bild
Information der verfügbaren Movies abgerufen werden zur Aufbereitung des vereinheitlichten
Funktionsmerkmals der übergreifenden und einheitlichen Audio-/Video-Datenliste.
Kann eine explizite Abfrage der Movie-Liste eines HDR nicht erfolgen,
so kann gemäß einer weiteren Variante das Nutzdatensignal des HDR über
die erfindungsgemäße Vorrichtung geführt sein. In diesem Falle kann
im Rahmen der Funktionsmerkmalermittlung die Ansteuerung des HDR zur Ausgabe seiner
Movie-Liste über die Nutzdatenschnittstelle erfolgen. Geeignete Analyse des
zugehörigen Nutzdatensignals in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erlaubt dann die Ermittlung der Movie-Liste als Voraussetzung der Bereitstellung
einer vereinheitlichten und übergreifenden Movie-Liste. Hierbei können
ggf. ebenfalls Bild-in-Bild Informationen pro Movie abgerufen oder erkannt, erfasst
und zwischengespeichert werden zur Visualisierung der Inhalte der Movies in der
vereinheitlichten übergreifenden Movie-Liste.
Stehen die vorstehend beschriebenen Varianten sämtlich nicht
zur Verfügung, so reduziert sich die Vereinheitlichung auf die Repräsentation
der Movie-Liste eines Festplattenrekorders HDR als Verzeichnis. Durch Auswahl des
Verzeichnisses wird die Ausgabe der Movie-Liste des HDR auf das Ausgabegerät
TV bewirkt. Die Vereinheitlichung ist damit eingeschränkt. Präsentation
des HDR-spezifischen Verzeichnisses erfolgt in der durch den HDR vorgegebenen Art
und Weise, jedoch immer noch über vereinheitlichte Bedienfunktionen, die durch
Client 1/2 der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht werden.
Die Erfindung wurde vorstehend anhand einer erweiterten Set-Top-Box
beschrieben. Sie ist jedoch nicht darauf beschränkt, sondern kann in gleicher
Weise in einer beliebigen Nutzsignalquelle oder als separates Gerät realisiert
werden. Ferner wurde die Erfindung anhand der Ansteuerung über eine Infrarot-Schnittstelle
der Nutzsignal-Datenquellen beschrieben. Sie ist jedoch nicht darauf beschränkt
und umfasst in gleicher Weise auch andere Ansteuerschnittstellen.
12 zeigt ein vereinfachtes Flussdiagramm zur Veranschaulichung
wesentlicher Verfahrensschritte bei der Realisierung einer vereinheitlichten Bedienung
von Nutzsignalquellen.
Nach einem Start in Schritt SC0 werden in einem Schritt SC1 zunächst
Konfigurationsdaten K1 bis Kx für eine Vielzahl von Nutzsignalquellen G1 bis
Gx bereitgestellt. Diese Konfigurationsdaten können hierbei sowohl manuell
als auch automatisch eingegeben werden. Als Konfigurationsdaten werden beispielsweise
ein Gerätetyp der Nutzsignalquellen G1 bis Gx und ein jeweiliger Hersteller
verwendet, wodurch sich die jeweiligen Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Nutzsignalquellen
genau identifizieren lassen. Eine Nutzsignalquelle kann zugleich auch eine Nutzsignalsenke
sein, sofern sie Aufzeichnungsfunktionalität besitzt.
In einem Schritt SC2 werden nunmehr anhand der Konfigurationsdaten
K1 bis Kx die jeweiligen individuellen Funktionsmerkmale F(G1) bis F(Gx) der verschiedenen
in der Unterhaltungselektronik-Umgebung vorhandenen Nutzsignalquellen G1 bis Gx
ermittelt. Wie bereits beschrieben wurde, können diese Daten beispielsweise
von einem jeweiligen Server in einem paketvermittelnden Netz heruntergeladen werden,
wobei sie jedoch auch unmittelbar bei den Geräten erfragt werden können.
Gemäß einem Schritt SC3 wird anschließend die Aufbereitung der individuellen
Funktionsmerkmale F(G1) bis F(Gx) zum Erzeugen eines vereinheitlichten Funktionsmerkmals
für die Gesamtheit der Nutzsignalquellen durchgeführt. Hierbei kann neben
einer Integration bzw. Aneinanderreihung der verschiedenen Funktionsmerkmale auch
eine Sortierung oder Auswahl beispielsweise abhängig von einer Qualität
oder sonstigen Merkmalen wie beispielsweise einer Verzögerung usw. durchgeführt
werden.
In einem Schritt SC4 wird schließlich das vereinheitlichte Funktionsmerkmal
F(G*) an einer Ausgabeeinheit wie beispielsweise einem Fernsehgerät TV ausgegeben,
wodurch ein Benutzer eine sehr komfortable Übersicht der Funktionsmerkmale
seiner gesamten Unterhaltungselektronik-Umgebung in der von ihm gewünschten
Form erhält. Die vereinheitlichen Funktionsmerkmale können insbesondere
Ausgabe von Bild-in-Bild Information bezogen auf TV-Programmkanäle eines EPG
und/oder Videos einer Audio-/Video-Datenliste enthalten. Das Verfahren endet in
Schritt SC5.