Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schaltung, umfassend ein Getriebe
mit einer Mehrzahl von Schaltzuständen und einen Schalthebel zur Auswahl eines
dieser Schaltzustände, wobei der Schalthebel in eine Betätigungsrichtung
bewegbar ist und eine Betätigung des Schalthebels in der Betätigungsrichtung
eine Änderung des Schaltzustandes des Getriebes bewirkt.
Derartige Schaltungen sind zum einen als Schaltungen für automatisierte
Schaltgetriebe bekannt, die einen Schrittschaltmodus aufweisen, in welchem durch
Betätigung des Schalthebels von einem derzeit eingelegten Gang in einen benachbarten
höheren oder niedrigeren Gang gewechselt werden kann.
Eine derartige Schaltung ist weiterhin als sogenannte „Shift-by-Wire"-Schaltung
aus der DE 101 05 491 A1 bekannt.
Nachteilig an den bekannten Schaltungen ist, dass dann, wenn der Fahrer
über mehrere Schaltzustände hinweg schalten möchte, ein unerwünscht
hoher Betätigungsaufwand am Schalthebel entsteht. Dies ist beispielsweise dann
der Fall, wenn das Fahrzeug in einem hohen Gang angehalten wird und der Fahrer zum
erneuten Anfahren in einen niedrigen Gang schalten möchte. Dies ist jedoch
auch dann der Fall, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe zwischen
nicht benachbarten Schaltstufen wechseln möchte.
Dementsprechend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde,
den Betätigungsaufwand an einer gattungsgemäßen Schaltung zu verringern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Schaltung
der eingangs genannten Art gelöst, welche derart ausgebildet ist, dass eine
Betätigung des Schalthebels in der Betätigungsrichtung wenigstens zwei
zeitlich aufeinander folgende Änderungen des Schaltzustandes des Getriebes
bewirkt.
Mit der erfindungsgemäß ausgebildeten Schaltung kann ein
Fahrer durch eine einzige Betätigung des Schalthebels zwei oder mehr zeitlich
aufeinander folgende Änderungen des Schaltzustandes des Getriebes ausführen.
Die Notwendigkeit einer Mehrfachbetätigung des Schalthebels entfällt somit.
Mit „Schaltzustand" des Getriebes ist dabei im Falle eines
Schaltgetriebes ein wählbares Getriebeübertragungsverhältnis (Gang)
bezeichnet und ist im Falle eines Automatikgetriebes eine wählbare Automatikwählstufe
(etwa die bekannten Wählstufen für Parken (P), Neutral (N), Vorwärtsfahrtantrieb
(D), Rückwärtsfahrtantrieb (R) und dergleichen).
Am einfachsten lässt sich diese Schaltung dadurch realisieren,
dass sie eine Steuereinrichtung aufweist, welche mit dem Schalthebel zur Übertragung
wenigstens eines Betätigungssignals vom Schalthebel an die Steuereinrichtung
signalübertragungsmäßig verbunden ist, und welche dazu ausgebildet
ist, in Abhängigkeit von wenigstens einem vom Schalthebel erhaltenen Betätigungssignal
eine Änderung des Schaltzustandes auszuführen. Eine derartige Ausgestaltung
der Schaltung hat überdies den Vorteil, dass die Steuereinrichtung in ihrem
Schaltverhalten programmierbar und damit veränderbar und an Kundenwünsche
anpassbar ist.
Wenn dabei ausgesagt ist, dass ein Betätigungssignal vom Schalthebel
zur Steuereinrichtung übertragen und von letzterer erhalten wird, so soll dies
nicht ausschließen, dass ein derartiges Betätigungssignal auf seinem Übertragungsweg
vom Schalthebel zur Steuereinrichtung verändert wird, etwa um Informationsinhalte
erweitert wird.
Eine Möglichkeit, die oben beschriebene Schaltung konstruktiv
konkret auszugestalten besteht darin, die Schaltung mit einer Wegerfassungsvorrichtung
zu versehen, welche dazu ausgebildet ist, einen vom Schalthebel zurückgelegten
Betätigungsweg zu erfassen und an die Steuereinrichtung zu übertragen,
wobei die Steuereinrichtung dazu ausgebildet ist, eine von dem Betätigungsweg
abhängige Anzahl an Änderungen des Schaltzustandes des Getriebes auszuführen.
Dabei kann die Steuereinrichtung sinnvollerweise derart ausgebildet sein, dass sie
umso mehr Änderungen des Schaltzustandes des Getriebes ausführt, je weiter
der Schalthebel ausgehend von einer Neutralstellung in die Betätigungsrichtung
bewegt wird.
Hierzu können gemäß einer bevorzugten Weiterbildung
der diskutierten Ausschaltungsmöglichkeit längs des Bewegungswegs des
Schalthebels in der Betätigungsrichtung wenigstens zwei aufeinander folgende
Schaltorte derart definiert sein, dass die Steuereinrichtung während der Betätigung
des Schalthebels in der Betätigungsrichtung bei jedem Erreichen eines Schaltortes
durch den Schalthebel je eine Änderung des Schaltzustandes des Getriebes ausführt.
Die Schaltorte können je nach Art der verwendeten Sensorik definiert sein.
Beispielsweise können längs des Bewegungswegs des Schalthebels in der
Betätigungsrichtung Mikroschalter angeordnet sein, die durch den Schalthebel
bei Erreichen einer vorbestimmten Stellung betätigt werden. Es kann jedoch
alternativ oder zusätzlich auch daran gedacht sein, den Bewegungsweg des Schalthebels
kontinuierlich, etwa durch ein Potentiometer zu erfassen, so dass die Schaltorte
dann durch entsprechende Schwellenwerte der Ausgabe des Sensors, insbesondere
Potentiometers, definiert sein können.
Ein Ausführen einer Änderung des Schaltzustandes „bei
jedem Erreichen" eines Schaltortes durch den Schalthebel soll dabei nicht in einem
derart engen Sinne verstanden werden, dass unmittelbar bei einem Erreichen eines
Schaltortes ein Schaltzustand durch die Steuereinrichtung geändert wird. Vielmehr
soll damit lediglich ausgesagt sein, dass das Erreichen des betreffenden Schaltortes
eine zu erfüllende Voraussetzung für die Ausführung einer Schaltzustandsänderung
durch die Steuereinrichtung darstellt.
Alternativ oder zusätzlich zu der gerade beschriebenen Ausführungsform
kann die Schaltung einen Zeitmesser umfassen, welcher dazu ausgebildet ist, eine
Betätigungsdauer des Schalthebels zu erfassen und an die Steuereinrichtung
zu übertragen, wobei die Steuereinrichtung dazu ausgebildet ist, eine von der
Betätigungsdauer des Schalthebels abhängige Anzahl an Änderungen
des Schaltzustandes des Getriebes auszuführen. Dadurch kann ein Fahrer mehrere
aufeinander folgende Änderungen des Schaltzustandes des Getriebes bewirken,
indem er einfach den Schalthebel so lange betätigt hält, bis der von ihm
gewünschte Schaltzustand erreicht ist.
Wie oben bereits angedeutet, sind auch Kombinationen der beiden Ausführungsformen
denkbar, etwa dadurch, dass die Zeitmessung der Betätigungsdauer erst beim
Erreichen eines bestimmten Schaltortes oder sogar erst bei Erreichen des Endes des
Betätigungswegs des Schalthebels einsetzt. Dadurch könnte der Fahrer in
einem ersten Betätigungsbereich wie gewohnt mit einer einzigen Betätigung
des Schalthebels genau eine Änderung des Schaltzustandes des Getriebes bewirken.
Dann jedoch, wenn der Fahrer den Schalthebel über diesen Betätigungsbereich
hinaus bewegt, können bei Erreichen weiterer Schaltorte oder/und durch Betätigthalten
des Schalthebels weitere Änderungen von Schaltzuständen bewirkt werden.
Dies hat beispielsweise den Vorteil, dass unerwünschte Mehrfachänderungen
des Schaltzustandes vermieden werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein,
wenn der Fahrer unmittelbar nach einem Schaltvorgang den Schalthebel unbeabsichtigt
in der erreichten Betätigungsstellung festhält, weil er sich auf das Auffinden
einer von ihm gesuchten Straße in der gerade durchfahrenen Gegend oder auf
eine seine volle Aufmerksamkeit erfordernde Verkehrssituation konzentriert. Solange
eine derartige unbewusste Betätigung sich in dem ersten, neutralstellungsnahen
Betätigungsbereich des Schalthebels abspielt, bleibt diese, wie gewünscht,
folgenlos.
Für eine zeitabhängige Ausführung einer Mehrzahl von
Änderungen des Schaltzustandes kann die Steuereinrichtung dazu ausgebildet
sein, dann, wenn der Schalthebel bei Betätigung in der Betätigungsrichtung
nach einer Änderung des Schaltzustandes des Getriebes eine vorbestimmte Zeitdauer
betätigt bleibt, eine weitere Änderung des Schaltzustandes auszuführen.
Die vorbestimmte Zeitdauer kann dabei in der Steuereinrichtung vorteilhafterweise
derart gewählt sein, dass ein Fahrer, der sein Fahrzeug schnell beschleunigen
möchte, durch Betätigthalten des Schalthebels eine Änderung von Schaltzuständen
in einem solchen zeitlichen Abstand erfährt, dass die Drehzahl des Motors nach
einer erfolgten ersten Änderung bei näherungsweise oder vollständig
durchgedrücktem Gaspedal erwartungsgemäß eine Drehzahl erreicht hat,
die eine technisch mögliche und sinnvolle weitere Änderung gestattet.
Entsprechendes gilt für einen Fahrer, der sein Fahrzeug möglichst schnell
durch Herunterschalten von Gängen durch Motorbremsen verzögern möchte.
Das Problem, dass durch die Ausführung mehrerer aufeinander folgender
Schaltzustände schließlich ein Betriebszustand des Fahrzeugs erreicht
wird, in welchem ein technisch sinnvoller Betrieb des Fahrzeugs nicht mehr möglich
ist, kann dadurch vermieden werden, dass die Steuereinrichtung dazu ausgebildet
ist, wenigstens einen Parameter, welcher Informationen über Betriebszustände
des Getriebes oder/und eines mit diesem verbundenen Motors enthält, mit wenigstens
einem vorbestimmten Schwellenwert zu vergleichen und eine Änderung des Schaltzustandes
des Getriebes bei Betätigung des Schalthebels abhängig von dem Vergleichsergebnis
auszuführen. Ein hierfür geeigneter Parameter ist die Drehzahl eines mit
dem Getriebe verbundenen Verbrennungsmotors, ggf. unter Hinzuziehung der Fahrzeuggeschwindigkeit
oder/und der Gaspedalstellung und dergleichen.
In an sich gewohnter Weise kann die Schaltung derart ausgestaltet
sein, dass der Schalthebel in einer weiteren, von der erstgenannten verschiedenen,
vorzugsweise entgegengesetzten, Betätigungsrichtung betätigbar ist, wobei
für das Getriebe eine Folge von Schaltzuständen definiert ist, welche
bei Betätigung des Schalthebels in der Betätigungsrichtung in einer Richtung,
und bei Betätigung des Schalthebels in der weiteren Betätigungsrichtung
in der umgekehrten Richtung durchlaufen wird. Dementsprechend kann der Schalthebel
in an sich bekannter Weise in die eine Betätigungsrichtung zum Hochschalten
durch eine Mehrzahl von Übertragungsstufen (Gängen) und in der weiteren
Betätigungsrichtung zum Herunterschalten durch eine Mehrzahl von Übertragungsstufen
betätigt werden, oder umgekehrt. Entsprechendes gilt im Falle eines Automatikgetriebes,
da auch in diesem Fall in der Regel die Automatikwählstufen als Schaltzustände
in einer definierten Folge schrittweise durchlaufen werden.
Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden
Figur erläutert werden. Es stellt dar:
1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Schaltung mit einem automatisierten Schaltgetriebe,
2 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Schaltung mit automatisiertem Schaltgetriebe, und
3 eine dritte Ausführungsform einer Automatikschaltung.
In 1 ist eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Schaltung allgemein mit 10 bezeichnet.
Die schematisch dargestellte Schaltung umfasst einen Schalthebel 12, eine
durch eine Signalübertragungsleitung 14 signalübertragungsmäßig
mit dem Schalthebel 12 verbundene Steuereinrichtung 16, einen
durch eine Signalübertragungsleitung 18 mit der Steuereinrichtung
16 verbundenen Schaltaktuator 20, welcher wiederum mit einem Schaltgetriebe
22 verbunden ist. Das Getriebe 22 ist zur Kraft- und Bewegungsübertragung
mit einer Brennkraftmaschine 24 verbunden. An der Brennkraftmaschine
24 ist ein Drehzahlsensor 26 vorgesehen, welcher durch eine Datenleitung
28 die von ihm erfasste Drehzahl der Brennkraftmaschine 24 an
die Steuereinrichtung 16 überträgt.
Darüber hinaus können weitere Betriebsparameter der Brennkraftmaschine
24 oder eines die Schaltung tragenden Fahrzeugs an die Steuereinrichtung
16 übertragen werden.
Der Schalthebel 12 ist in seine in 1
dargestellte Inaktivstellung vorgespannt. Von dort aus kann er nach links längs
des Pfeils 30 zu einem Schaltpunkt 32 bewegt werden, wodurch ein
Automatik-Schaltmodus ausgewählt wird, in welchem die Steuereinrichtung
16 abhängig von Betriebsparametern der Brennkraftmaschine oder/und
des Fahrzeugs Gangwechsel im Getriebe 22 über den Schaltaktuator
20 ausführt.
Wird der Schalthebel 12 in der entgegengesetzten Richtung
(Pfeil 34) bewegt, so wird ein Schaltpunkt 36 erreicht, bei welchem
über die Signalübertragungsleitung 14 ein Steuersignal an die
Steuereinrichtung 16 übertragen wird, das Getriebe 22 durch
den Schaltaktuator 20 in eine Neutralstellung zu schalten (kein Gang eingelegt).
Wenn von diesem Schaltpunkt 36 aus der Schalthebel 32 weiter in
Richtung des Pfeils 38 bewegt wird, so wird ein Schaltpunkt 40
erreicht, bei welchem ein Steuersignal über die Signalübertragungsleitung
14 an die Steuereinrichtung 16 ausgegeben wird, über den
Schaltaktuator 20 den Rückwärtsgang im Getriebe 22 einzulegen.
Außerdem umfasst die Schaltung 10 eine manuelle Schaltgasse
42, welche im Folgenden näher erläutert wird.
In der manuellen Schaltgasse 42 kann der Schalthebel
12 in eine erste Betätigungsrichtung (Pfeil 44) und in eine
zur ersten entgegengesetzte zweite Betätigungsrichtung (Pfeil 46)
bewegt werden. In dem in 1 gezeigten Beispiel sind
die erste und die zweite Betätigungsrichtung kollinear und zum Betätigungsweg
des Schalthebels zwischen den Schaltpunkten 36 und 40 parallel.
Längs des Bewegungswegs des Schalthebels 12 in der ersten
Betätigungsrichtung sind zwei Schaltpunkte mit Abstand voneinander vorgesehen:
Ein erster näher bei der Inaktivstellung liegender Schaltpunkt 48
und ein zweiter von der Inaktivstellung des Schalthebels 12 weiter entfernt
gelegener Schaltpunkt 50.
Wird der Schalthebel 12 durch den Fahrer in der ersten Betätigungsrichtung
des Pfeils 44 zu dem ersten Schaltpunkt 48 hin verstellt, wird
über die Signalübertragungsleitung 14 ein Befehlsignal an die
Steuereinrichtung 16 übertragen, mittels des Schaltaktuators
20 im Getriebe 22 den nächst höheren Gang einzulegen.
Die Steuereinrichtung 16 überprüft daraufhin, anhand von an sie
übertragenen Betriebsparametern, wie etwa der Brennkraftmaschinendrehzahl oder/und
der Fahrzeuggeschwindigkeit, ob die Ausführung eines derartigen Schaltvorgangs
technisch möglich und sinnvoll ist. Dies kann sehr einfach durch Vergleich
von Betriebsparametern mit zugeordneten Schwellenwerten geschehen.
Wird der Schalthebel 12 vom Schaltpunkt 48 ausgehend
in der ersten Betätigungsrichtung weiter zum zweiten Schaltpunkt
50 hin verstellt, so wird dann, wenn der Schalthebel 12 diesen
erreicht, ein weiteres Befehlssignal über die Signalübertragungsleitung
14 an die Steuereinrichtung 16 übertragen, ausgehend von
dem gerade eingelegten Gang wiederum einen Schaltvorgang in dem Getriebe
22 zum nächst höheren Gang zu veranlassen. Auf diese Art und
Weise kann der Fahrer durch eine einzige Bewegung des Schalthebels 12 in
der ersten Betätigungsrichtung in kurzer Folge aufeinander zwei Gänge
hoch schalten. Wie beim ersten Hochschaltvorgang kann auch beim zweiten Hochschaltvorgang
die Steuereinrichtung 16 anhand der ihr zugänglichen Betriebsparameter
prüfen, ob der Betriebszustand der Brennkraftmaschine 24 bzw. des
Fahrzeugs den angewiesenen Schaltvorgang gestattet.
Weiterhin kann in der Steuereinrichtung 16 ein Zeitmesser
16a vorgesehen sein, welcher gestartet wird, wenn der Schalthebel
12 den zweiten Schaltpunkt 50 erreicht. Der Zeitmesser
16a läuft dabei so lange, wie sich der Schalthebel 12 am
zweiten Schaltpunkt 50 befindet. Die Steuereinrichtung 16 kann
dabei derart ausgebildet sein, dass sie dann, wenn der Schalthebel 12 eine
vorbestimmte Zeit am Schaltpunkt 50 gehalten wird, einen weiteren Hochschaltvorgang
zum wieder um nächst höheren Gang im Getriebe 22 veranlasst.
Dies kann wiederum nach Prüfung einschlägiger Betriebsparameter erfolgen.
Zur Erfassung des Orts des Schalthebels 12 können an
den Schaltpunkten 48 und 50 Mikroschalter vorgesehen sein, welche
durch den Schalthebel betätigt werden, oder/und die Schalthebelposition kann
durch ein Potentiometer oder/und in einer sonstigen an sich bekannten Art und Weise
erfasst werden.
Zur Vermeidung eines unerwünschten Hochschaltvorgangs auf Grund
der Verweildauer des Schalthebels 12 am Schaltpunkt 50 ist der
Schalthebel 12, wie oben beschrieben, in seine in 10 gezeigte
Inaktivstellung vorgespannt, so dass er sich selbsttätig in diese Stellung
zurückbewegt, sobald der Fahrer den Schalthebel 12 los lässt.
Dann, wenn der Schalthebel 12 den Schaltpunkt 48
von der Seite des Schaltpunkts 50 aus kommend erreicht, wird kein Hochschaltvorgang
ausgelöst, da der Schalthebel 12 dann nicht in der ersten Betätigungsrichtung
(Pfeil 44) betätigt wird.
In analoger Weise sind in dem Bewegungsweg des Schalthebels
12 ausgehend von seiner Inaktivstellung in die zweite Betätigungsrichtung
(Pfeil 46) ebenfalls zwei mit Abstand voneinander angeordnete Schaltpunkte
52 und 54 vorgesehen. Diese dienen zur Ausgabe von Schaltbefehlen
an die Steuereinrichtung 16 über die Signalübertragungsleitung
14 zum Herunterschalten des Getriebes 22 ausgehend von einem jeweils
eingelegten Gang zum nächst niedrigeren Gang. Die Ausgabe von Schaltbefehlen
zum Herunterschalten durch den Schalthebel 12 an den Schaltorten
52 und 54 erfolgt in analoger Weise zum oben beschriebenen Hochschalten
an den Schaltorten 48 und 50, so dass auf eine entsprechende Beschreibung
der Herunterschaltvorgänge verzichtet werden kann. Es sei jedoch angemerkt,
dass am Schaltort 52 nur dann ein Schaltbefehl an die Steuereinrichtung
16 ausgegeben wird, wenn dieser bei Betätigung des Schalthebels
12 in Richtung des Pfeils 46 betätigt wird. Dies kann grundsätzlich
durch geeignete Sensoren, wie etwa durch ein vom Schalthebel 12 bei dessen
Bewegung verstelltes Potientiometer, zusätzliche Mikroschalter unmittelbar
vor und nach dem Schaltort 52, und dergleichen erfasst werden. Weiterhin
kann die Steuereinrichtung 16 auch beim Herunterschalten anhand von ihr
zugänglichen Betriebsparametern überprüfen, ob der jeweils herrschende
Betriebszustand der Brennkraftmaschine bzw. des Fahrzeugs einen technisch sinnvollen
Schaltvorgang ermöglichen.
In 2 ist eine zweite Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Schaltung dargestellt. Gleiche Bauteile wie in
1 sind in 2 mit gleichen
Bezugszeichen versehen, jedoch erhöht um die Zahl 100. Die
2 wird im Folgenden nur insoweit erläutert werden,
als sie sich von der 1 unterscheidet. Im Übrigen
wird auf die Beschreibung der 1 verwiesen.
In 2 ist der manuellen Schaltgasse
142 ausgehend von der in 2 dargestellten Inaktivstellung
des Schalthebels 112 in jeder Betätigungsrichtung 144 und
146 jeweils nur ein Schaltpunkt zugeordnet. Dies ist der Schaltpunkt
150 für die Ausgabe eines Befehls zum Hochschalten des Getriebes
122 in den jeweils nächst höheren Gang an die Steuereinrichtung
116 sowie der Schaltpunkt 154 zur Ausgabe eines Befehls zum Herunterschalten
des Getriebes 122 in den jeweils nächst niedrigeren Gang an die Steuereinrichtung
116.
Dann, wenn der Schalthebel 112 an dem Schaltpunkt
150 oder 154 vom Fahrer gehalten wird, wird zeitabhängig
von der Steuereinrichtung 116 ein weiterer Schaltvorgang am Getriebe
122 durch den Schaltaktuator 120 ausgeführt. Hierzu beginnt,
wie zuvor beschrieben, dann, wenn der Schalthebel 112 den Schaltort
150 erreicht, der Zeitmesser 116a zu laufen. Er läuft so
lange, wie sich der Schalthebel 112 am Schaltort 150 befindet.
Erreicht die Verweildauer des Schalthebels 112 am Schaltort 150
eine vorbestimmte Zeitdauer, so gibt die Steuereinrichtung 116 über
die Signalübertragungsleitung 118 einen Befehl an den Schaltaktuator
128 aus, im Getriebe 122 den nächst höheren Gang einzulegen.
Entsprechend gilt bei einem ausreichend langen Verweilen des Schalthebels
112 am Schaltort 154, dass ein weiterer Schaltvorgang zum Einlegen
des jeweils nächst niedrigeren Gangs im Getriebe 122 ausgelöst
wird.
Somit wird dann, wenn der Schalthebel 112 einen entsprechenden
Schaltort erreicht, unmittelbar der dem Schaltort zugeordnete Schaltvorgang ausgelöst.
Hält der Fahrer den Schalthebel 112 anschließend für eine
vorbestimmte Zeitdauer an dem betreffenden Schaltort, so wird ein weiterer gleichartiger
Schaltvorgang ausgelöst.
Dabei kann die Steuereinrichtung 116 derart ausgebildet sein,
dass sie jeweils nach einem Schaltvorgang im Falle eines Verweilens des Schalthebels
112 am jeweiligen Schaltort für eine weitere vorbestimmte Zeitdauer
erneut einen Hoch- bzw. Herunterschaltvorgang auslöst, gegebenenfalls bis der
höchste bzw. niedrigste Gang erreicht ist. Dabei kann die Steuereinrichtung
116 jeweils anhand von ihr verfügbaren Betriebsparametern, wie etwa
der Brennkraftmaschinendrehzahl oder/und der Fahrzeuggeschwindigkeit,
prüfen, ob ein zur Ausführung anstehender Schaltvorgang technisch möglich
und sinnvoll ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann eine erfindungsgemäße
Schaltung auch derart ausgeführt sein, dass dann, wenn der Schalthebel
112 in einen Schaltort bewegt wird, ein dem Schaltort zugeordneter Hoch-
bzw. Herunterschaltvorgang in den jeweils nächst höheren bzw. nächst
niedrigeren Gang ausgelöst wird und dann, wenn der Fahrer den Schalthebel an
dem jeweiligen Schaltort betätigt hält, die Steuereinrichtung
116 einen nächsten gleichartigen Schaltvorgang ausführt, sobald
Betriebsparameter, wie etwa Brennkraftmaschinendrehzahl oder/und Fahrzeuggeschwindigkeit
oder/und Gaspedalstellung und dergleichen einen weiteren gleichartigen Schaltvorgang
gestatten. Hierzu können, wie oben beschrieben, die relevanten Betriebsparameter
mit zugeordneten Schwellenwerten verglichen werden und abhängig vom Vergleichsergebnis
ein Schaltvorgang ausgelöst werden.
In 3 ist eine dritte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Schaltung schematisch dargestellt. Der Schalthebel
selbst kann wie in den 1 und 2
ausgebildet sein. Mit 3 soll lediglich angedeutet werden,
dass die erfindungsgemäße Schaltung auch an Automatikgetrieben mit manueller
Schaltgasse angewendet werden kann.
Die in 3 gezeigte Schaltung weist eine
manuelle Schaltgasse 242 auf, längs welcher ein nicht dargestellter
Schalthebel ausgehend von seiner Inaktivstellung bei 256 in die erste Betätigungsrichtung
244 und in die entgegengesetzte zweite Betätigungsrichtung
246 bewegt werden kann, um das Getriebe in den nächst höheren
bzw. nächst niedrigeren Gang zu schalten.
Außerdem weist die Schaltung von 3
eine zur manuellen Schaltgasse 242 parallele Automatikschaltgasse
258 auf, in welcher Automatikwählstufen für Parken (P), Rückwärtsfahrt
(R), Neutralstellung (N) und Vorwärtsfahrt (D) auswahlbar sind.
Analog zu den in den 1 bis
3 gezeigten manuellen Schaltvorgängen können
in einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform den Schaltorten
150 und 154 entsprechende Schaltorte mit der Funktion eines Übergangs
von einer augenblicklich gewählten Automatikwählstufe zu einer nächst
höheren bzw. nächst niedrigeren Automatikwählstufe belegt sein. Die
Reihenfolge P-R-N-D ist ein in der Automobiltechnik weltweit eingehaltenes Schaltschema.
Daher kann einem Schaltort in einer Betätigungsrichtung zugeordnet sein, das
Schaltschema P-R-N-D in einer Richtung, etwa vor P nach D zu durchlaufen, und einem
anderen Schaltort kann zugeordnet sein, das Schaltschema P-R-N-D in entgegengesetzter
Richtung zu durchlaufen. Für derartige Schaltungen gilt das zu den
1 und 2 für die manuelle
Schaltgasse 42 bzw. 142 Gesagte entsprechend.