Die Erfindung betrifft ein Trägermodul für zumindest eine
Energiequelle eines Fahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens mit einer Aufstiegsvorrichtung.
Bei Lastkraftwagen steigt die Zahl der zu verbauenden Komponenten
und Bauteile an. Da dadurch auch der Bauraum bei Lastkraftwagen, insbesondere bei
Sattelzugmaschinen, immer knapper wird, sind Platz sparende Anordnungen dieser Komponenten
erforderlich. Insbesondere ist dabei die Anordnung von Komponenten am Rahmen so
zu konzipieren, dass sie kompakt aufgebaut sind und einen minimalen Platzbedarf
bei dennoch optimaler Funktion gewährleisten. Eine Aufstiegsvorrichtung, insbesondere
eine Aufstiegsvorrichtung zum Fahrerhaus des Lastkraftwagens, wird dabei an verschiedenen
Bauteilen befestigt und am Rahmen integriert. Dabei sind auch Ausführungen
bekannt, bei denen Trittstufen einer derartigen Aufstiegsvorrichtung an einem Batterieträger
angeschraubt oder angeschweißt sind. Bei diesen Ausgestaltungen ist das Design
jedoch so, dass kein besonders hochwertiger Eindruck vermittelt wird. Ein wesentlich
größerer Nachteil besteht bei diesen Ausgestaltungen jedoch darin, dass
die Anordnungen so ausgestaltet sind, dass ein erhebliches Verletzungsrisiko insbesondere
für anstoßende Fußgänger oder beispielsweise auch Zweiradfahrer
besteht.
Darüber hinaus sind Anordnungen bekannt, bei denen Trittstufen
einer Aufstiegsvorrichtung in einem Deckelelement zum Abdecken der Batterien integriert
sind. Bei diesen Ausgestaltungen ist ein Problem darin zu sehen, dass bei einem
abgenommenen Deckel, beispielsweise um die Batterien zu laden, nicht mehr hinter
dem Fahrerhaus aufgestiegen werden kann.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Trägermodul
für zumindest eine Energiequelle eines Fahrzeugs und eine Aufstiegsvorrichtung
zu schaffen, bei welcher stets der Aufstieg gewährleistet werden kann und das
Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer reduziert werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Trägermodul, welches die Merkmale
nach Patentanspruch 1 aufweist, gelöst.
Ein erfindungsgemäßes Trägermodul ist zur Aufnahme
zumindest einer Energiequelle eines Fahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens,
ausgebildet. Das Trägermodul umfasst einen Grundträger, in welchem die
Energiequelle angeordnet ist und an welchem an einer Seite, insbesondere einer zugänglichen
Außenseite, zumindest eine Trittstufe einer Aufstiegsvorrichtung befestigt
ist. Das Trägermodul umfasst ein Deckelelement zum Abdecken des Grundträgers,
und somit auch zum Abdecken der Energiequelle, welcher zumindest eine Aussparung
aufweist, durch welche sich die Trittstufe im durch das Deckelelement abgedeckten
Zustand des Grundträgers erstreckt. Durch diese Ausgestaltung kann eine bauraumoptimierte
Anordnung aus einem Trägermodul und einer Aufstiegsvorrichtung geschaffen werden.
Darüber hinaus kann das Deckelelement wesentlich leichter ausgebildet werden
und die Trittstufen sind auch dann vorhanden und zugänglich, wenn das Deckelelement
geöffnet ist.
Bevorzugt ist die zumindest eine Trittstufe lösbar an dem Grundträger
befestigt, insbesondere angeschraubt. Das Deckelelement muss nicht mehr die Last
auf den Trittstufen aufnehmen und kann dadurch auch aus einem leichteren Material
ausgebildet werden. Insbesondere im Bereich, in denen die Aussparungen ausgebildet
sind und durch welchen sich die Trittstufe bzw. Trittstufen erstrecken, kann so
weich ausgebildet sein, dass die Verletzungsgefahr beim Anstoßen von Personen
deutlich reduziert werden kann.
Es kann vorgesehen sein, dass die Trittstufe an einem Trägerteil
befestigt, insbesondere lösbar befestigt, ist, welches mit einer Konsole verbunden,
insbesondere zusammengesteckt, ist. Vorzugsweise ist die Konsole mit einem Basisträger
lösbar verbunden, wobei der Basisträger zur Halterung der Energiequelle
ausgebildet ist. Dieser Basisträger ist dann bevorzugt lösbar mit dem
Grundträger verbunden. Diese Verbindung ist vorteilhafterweise so ausgestaltet,
dass bei einem Entfernen der Energiequelle der Basisträger von dem Grundträger
lösbar ist und dadurch auch automatisch das Trägerteil mit der Trittstufe
entfernbar ist. Ist eine Energiequelle aus ihrer Positionierung in dem Aufnahmebereich
des Grundträgers zu entfernen, kann dadurch in einfacher und aufwandsarmer
Weise erreicht werden, dass die davor befindlichen Trittstufen automatisch entfernt
werden. Die mechanische Anbringung der Trittstufen ist diesbezüglich so vorteilhaft
ausgestaltet, dass bei einem Lösen und Entfernen des Basisträgers auch
alle daran angeordneten und insbesondere die auf dem Entfernungsweg der Energiequelle
angeordneten Komponenten automatisch entfernbar sind. Der Montageaufwand kann dadurch
wesentlich reduziert werden und sehr einfach ausgeführt werden.
Bevorzugt sind zumindest zwei Trittstufen an dem Trägerteil befestigt.
Die Anordnung der einzelnen Teile ist bevorzugt so, dass bei einem geöffneten
Deckelelement die Pole der Energiequelle oder die Pole mehrerer Energiequellen zugänglich
sind. Die Handhabbarkeit für ein Überprüfen der Energiequelle kann
dadurch sehr einfach ermöglicht werden, ohne dass ein großer Montageaufwand
erforderlich wäre.
Vorzugsweise ist eine Oberseite des Deckelelements zumindest bereichsweise
als weitere Trittstufe ausgebildet. Die Aufstiegsvorrichtung kann somit in mehreren
verschiedenen Teilen und Komponenten der Anordnung integriert sein. Dadurch können
verschiedenste Teile der Anordnung, insbesondere das Deckelelement, multifunktional
genutzt werden.
Bevorzugt ist der Grundkörper zur Aufnahme von zumindest zwei
Energiequellen ausgebildet. Diese Energiequellen sind dann bevorzugt in vertikaler
Richtung übereinander angeordnet. Bevorzugt kann dabei vorgesehen sein, dass
sie in horizontaler Richtung zumindest teilweise versetzt zueinander angeordnet
sind, so dass auch die Zugänglichkeit der Pole aller Energiequellen ohne großen
Montageaufwand gewährleistet ist. Diese Konzeptionierung ermöglicht stets
eine einfache und gut handhabbare Zugänglichkeit zu den zumindest teilweise
verdeckten Teilen, wobei dennoch eine bauraumoptimierte Anordnung bereitgestellt
werden kann.
Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass das Deckelelement gegenüberliegende
Seitenwände aufweist, welche im Wesentlichen eine Tiefe haben, die der Tiefe
der Trittstufe entspricht. Dadurch kann die Verletzungsgefahr deutlich reduziert
werden, da die Elemente die Trittstufen seitlich umgeben, wobei dennoch im Wesentlichen
die gesamte Trittfläche dieser Trittstufen frei liegen und begehbar sind. Somit
kann auch die Trittsicherheit der gesamten Trittstufe gewährleistet werden
und das Begehen der gesamten Oberseite der Trittstufe ermöglicht werden.
Darüber hinaus kann auch vorgesehen sein, dass an zumindest einer
Trittstufe eine Markierungsleuchte angeordnet ist. Diese Markierungsleuchte ist
bevorzugt an dem nach außen orientierten freien Ende der Trittstufe befestigt.
Um das Verletzungsrisiko von aufprallenden Fußgängern oder
Zweiradfahrern zu reduzieren, kann das Deckelelement einen Aufprallbereich aufweisen,
der bei Aufprall eines Fußgängers oder Zweiradfahrers unter Absorption
von Aufprallenergie deformierbar ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Trägermoduls mit einem geschlossenen Deckelelement;
2 eine perspektivische Darstellung des Trägermoduls
gemäß 1 ohne dem Deckelelement; und
3 eine Draufsicht auf einen Teilbereich des Trägermoduls
gemäß 2.
In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
In 1 ist eine Anordnung gezeigt, welche
ein Trägermodul 1 mit einem Grundträger 1a umfasst,
welcher zur Aufnahme von zwei Batterien als Energiequellen ausgebildet ist. An dem
Grundträger 1a ist eine Aufstiegsvorrichtung angeordnet, welche zwei
Trittstufen 11 und 12 umfasst. Des Weiteren umfasst die Anordnung
ein an dem Grundträger 1a befestigtes Deckelelement 2, welches
an einer Rückseite des Grundträgers 1a klappbar befestigt ist
und welches an einer Oberseite 21 als weitere Trittstufe ausgebildet ist.
Das Deckelelement 2 ist so konzipiert, dass es an einer Vorderseite einen
nach unten orientierten, an der Oberseite 21 befestigten Rahmen
2a aufweist. Dieser Rahmen 2a weist gegenüberliegende Seitenwände
22 und 23 auf, welche an nach ihren außen orientierten Rändern
bogenförmig gestaltet sind. An diesen bogenförmigen Rändern sind
die Seitenwände 22 und 23 verbindende Stege 24 ausgebildet,
welche beabstandet zueinander angeordnet sind. Durch diese Ausgestaltung werden
Aussparungen 25 und 26 in diesem Rahmen 2a des Deckelelements
2 ausgebildet, durch welche sich im in 1 gezeigten
geschlossenen Zustand des Deckelelements 2 die Trittstufen 11
und 12 hindurch erstrecken. Die Tiefen der Seitenwände 22
und 23 sind dabei so gestaltet, dass sie im Wesentlichen der Tiefen der
Trittstufen 11 und 12 entsprechen. Lediglich vordere freie Kanten
dieser Trittstufen 11 und 12 ragen über die Seitenwände
22 und 23 hinaus. Durch die Ausmaße der Aussparungen
25 und 26 sowie die bogenförmige Realisierung der Seitenwände
22 und 23 kann gewährleistet werden, dass im Wesentlichen
die gesamten Trittflächen der Trittstufen 11 und 12 einfach
und gefahrlos begehbar sind und somit für ein sicheres Auf- und Absteigen bereitstehen.
Wie zu erkennen ist, sind an den gegenüberliegenden Außenseiten des Grundträgers
1a Befestigungsvorrichtungen vorgesehen, welche als Schraubvorrichtungen
3 ausgebildet sind und zur Montage des Trägermoduls 1 bzw.
der gesamten Anordnung an einem Rohbaurahmen einer Sattelzugmaschine eines Lastkraftwagens
ausgebildet ist.
Die Aufstiegsvorrichtung umfasst somit neben den Trittstufen
11 und 12 auch die in einem separat dazu angeordneten Deckelelement
2 ausgebildete Oberseite 21. Das in 1
gezeigte Deckelelement 2 kann über eine an der Rückseite angeordnete
Klapp- oder Schwenkmechanik nach oben bzw. unten bewegt werden.
In 2 ist eine perspektivische Ansicht
gezeigt, bei der das Deckelelement 2 abgenommen ist. Es
ist dabei die Anordnung der Batterien 4 und 5 zu erkennen, welche
vertikal übereinander angeordnet sind, in horizontaler Richtung jedoch versetzt
zueinander positioniert sind. Dadurch sind die Pole der Batterie 4 sowie
der darunter angeordneten Batterie 5 bei einem abgenommenen oder angehobenen
Deckelelement 2 zugänglich.
Die Trittstufen 11 und 12 sind an einem Trägerteil
befestigt, welches die gegenüberliegenden Teile 13 umfasst. Diese
dem Trägerteil zugeordneten Teile 13 sind an ihren dem Grundträger
1a zugewandten Enden über Einsteckvorrichtungen 14a,
14b, 14c und 14d (3) mit
einer Konsole 14 verbunden. Die Konsole 14 ist an dem an dem Grundträger
1a befestigten Basisträger 15 angeschraubt. Der Basisträger
15 ist im Ausführungsbeispiel eine Rahmenstruktur, welche zur Halterung
und zum Aufsetzen der Batterie 4 einerseits und der Batterie
5 andererseits ausgebildet ist.
Wie in der Draufsicht gemäß 3
im dargestellten Teilausschnitt zu erkennen ist, sitzt die Batterie 4 auf
diesem Basisträger 15 auf und wird durch diesen gehalten.
Durch die Schraubverbindung 16 wird auch die darunter angeordnete
Batterie 5 gehalten. In der Darstellung gemäß 4
ist zu erkennen, dass bei einem Lösen der für alle weiteren Schraubverbindungen
beispielhaft dargestellten Schraubverbindung 16 das Entfernen dieses Basisträgers
15 und zugleich der daran befestigten Konsole 14 sowie der wiederum
daran befestigten Teile 13 des Trägerteils, welche die Trittstufe
11 hält, erfolgt. Die Trittstufen 11 und 12 werden
somit automatisch entfernt, wenn ein Entfernen der Batterie 4 und/oder
5 erforderlich ist und dadurch die entsprechenden Schraubverbindungen
16 gelöst werden. Somit wird das Trägerteil umfassend die Teile
13, mit den daran befestigten Trittstufen 11 und 12 in
die Konsole 14 eingesteckt und mit den Schraubverbindungen 16,
die über diese Konsole 14 die untere Batterie 5 auf die untere
Wanne pressen, befestigt.