Die Erfindung betrifft ein Trägermodul für zumindest eine
Energiequelle eines Fahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens mit einer Aufstiegsvorrichtung.
Bei Lastkraftwagen steigt die Zahl der zu verbauenden Komponenten
und Bauteile an. Da dadurch auch der Bauraum bei Lastkraftwagen, insbesondere bei
Sattelzugmaschinen, immer knapper wird, sind Platz sparende Anordnungen dieser Komponenten
erforderlich. Insbesondere ist dabei die Anordnung von Komponenten am Rahmen so
zu konzipieren, dass sie kompakt aufgebaut sind und einen minimalen Platzbedarf
bei dennoch optimaler Funktion gewährleisten. Eine Aufstiegsvorrichtung, insbesondere
eine Aufstiegsvorrichtung zum Fahrerhaus des Lastkraftwagens, wird dabei an verschiedenen
Bauteilen befestigt und am Rahmen integriert. Dabei sind auch Ausführungen
bekannt, bei denen Trittstufen einer derartigen Aufstiegsvorrichtung an einem Batterieträger
angeschraubt oder angeschweißt sind. Bei diesen Ausgestaltungen ist das Design
jedoch so, dass kein besonders hochwertiger Eindruck vermittelt wird. Ein wesentlich
größerer Nachteil besteht bei diesen Ausgestaltungen jedoch darin, dass
die Anordnungen so ausgestaltet sind, dass ein erhebliches Verletzungsrisiko insbesondere
für anstoßende Fußgänger oder beispielsweise auch Zweiradfahrer
besteht.
Darüber hinaus sind Anordnungen bekannt, bei denen Trittstufen
einer Aufstiegsvorrichtung in einem Deckelelement zum Abdecken der Batterien integriert
sind. Bei diesen Ausgestaltungen ist ein Problem darin zu sehen, dass bei einem
abgenommenen Deckel, beispielsweise um die Batterien zu laden, nicht mehr hinter
dem Fahrerhaus aufgestiegen werden kann.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Trägermodul
für zumindest eine Energiequelle eines Fahrzeugs und eine Aufstiegsvorrichtung
zu schaffen, bei welcher der Aufstieg unproblematisch gewährleistet werden
kann und das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer reduziert werden
kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Trägermodul, welches die Merkmale
nach Patentanspruch 1 aufweist, gelöst.
Ein erfindungsgemäßes Trägermodul ist zur Aufnahme
zumindest einer Energiequelle eines Fahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens,
ausgebildet. Das Trägermodul umfasst einen Grundträger, in welchem die
Energiequelle angeordnet ist. An einer Seite dieses Grundträgers, insbesondere
einer zugänglichen Außenseite, ist zumindest eine Trittstufe einer Aufstiegsvorrichtung
befestigt. Darüber hinaus ist an dieser Seite, an der die Trittstufe befestigt
ist, auch eine Abdeckblende an dem Grundkörper angeordnet. Es kann somit eine
Anordnung geschaffen werden, bei der die Aufstiegsvorrichtung und insbesondere zumindest
eine Trittstufe dieser Aufstiegsvorrichtung an diesem Grundträger befestigt
ist und dadurch stets ein sicherer Aufstieg gewährleistet ist. Darüber
hinaus ist zur Vermeidung des Verletzungsrisikos eine Abdeckblende vorgesehen.
Die Abdeckblende umfasst bevorzugt zumindest bereichsweise einen Rahmen,
welcher die zumindest eine Trittstufe umfasst bzw. umgreift und somit einen wesentlichen
Schutz vor Verletzungen beim Anprallen oder Anstoßen anderer Verkehrsteilnehmer
an diese Komponenten gewährleistet.
Die Abdeckblende ist bevorzugt so ausgebildet, dass sie die zumindest
eine Trittstufe so umgibt, dass die für den Auf- und Abstieg erforderlichen
Trittflächen uneingeschränkt frei zugänglich sind und die weiteren
Seitenbereiche und Unterbereiche zumindest teilweise abgedeckt sind. Die Abdeckblende
ist vorzugsweise U-förmig ausgebildet und die zumindest eine Trittstufe ist
dadurch zumindest teilweise in die Abdeckblende eingebettet.
Bevorzugt ist die zumindest eine Trittstufe einteilig mit der Abdeckblende
ausgebildet. Die Montage kann dadurch schnell erfolgen. Es kann auch vorgesehen
sein, dass die Abdeckblende in sich selbst so geformt ist, dass zumindest eine Trittstufe
ausgebildet ist. Insbesondere dann, wenn die Abdeckblende aus einem Material ausgebildet
ist, das für die Begehbarkeit hinreichend steif ist, kann sie als selbst tragende
Konstruktion vorgesehen sein und die Trittstufen integral aufweisen. Bei dieser
Ausgestaltung kann die Fertigung der Abdeckblenden mit den integrierten Trittstufen
in einem einzigen Stück und somit auch schneller und kostengünstiger erfolgen.
Auch bei der Montage und Demontage dieser Komponenten muss lediglich ein Teil entfernt
werden. Auch dadurch kann die Komplexität reduziert werden und die Handhabbarkeit
vereinfacht werden.
Es kann auch vorgesehen sein, dass zumindest eine Trittstufe der Aufstiegsvorrichtung
als separates Teil ausgebildet ist, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird,
dass die zumindest eine Trittstufe in vielfältiger Weise angebracht werden
kann und somit an unterschiedlichen Positionen montiert werden kann.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die zumindest eine Trittstufe bewegbar
an der Abdeckblende und/oder dem Grundträger befestigt ist. Insbesondere ist
die Trittstufe klappbar daran befestigt. Durch diese Ausgestaltung kann auch dann
eine ausreichende Tritttiefe dieser Stufe bereitgestellt werden,
wenn bei feststehenden Trittstufen die Fahrzeugbreite nicht mehr eingehalten werden
kann. Ist ein Auf- oder Abstieg durchzuführen, so werden bei dieser Ausgestaltung
die Trittstufen nach außen geklappt, wohingegen bei einer Nichtbenutzung diese
Trittstufen dann wieder nach oben oder nach unten geklappt werden. Die Platz sparende
Ausgestaltung kann dadurch gewährleistet werden. Nicht zuletzt kann durch eine
derartige klappbare Ausführung auch die Verletzungsgefahr nochmals reduziert
werden, da äußere freie Bereiche einer Trittstufe nicht mehr oder allenfalls
mit minimaler Erstreckung aus der Abdeckblende herausragen.
Es kann vorgesehen sein, dass die Abdeckblende an dem Grundkörper
und/oder der Trittstufe befestigt ist. Vorzugsweise ist diese Befestigung als lösbare
Verbindung ausgebildet, wodurch diese Abdeckblende einfach abgenommen werden kann.
Insbesondere bei einem Austausch aufgrund einer Beschädigung kann somit die
Abdeckblende als separate Komponente entfernt werden. Auch die Zugänglichkeit
zu hinter der Abdeckblende ausgebildeten Freiräumen oder darin angeordneten
Komponenten kann dadurch schnell und aufwandsarm ermöglicht werden.
Bevorzugt ist ein Deckelelement zum Abdecken der Energiequelle an
dem Grundkörper angeordnet. Die Anordnung ist bevorzugt als bewegbare Ausgestaltung
vorgesehen. Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass das Deckelelement nach oben bzw.
nach unten klappbar an dem Grundträger befestigt ist. Dadurch kann einerseits
die sichere Abdeckung der Energiequellen gewährleistet werden und dennoch eine
schnelle Zugänglichkeit zu diesen ermöglicht werden. Ein aufwändiges
Montieren des Deckelelements zur Erreichung dieser Energiequelle ist dadurch nicht
mehr erforderlich. Dennoch kann auch durch diese Anordnung eine mechanisch stabile
Konstruktion geschaffen werden.
In bevorzugter Weise ist auch die Oberseite des Deckelelements als
eine weitere Trittstufe ausgebildet. Das Deckelelement kann so multifunktional verwendet
werden und trägt dadurch auch zur Platz sparenden Ausgestaltung bei.
Es kann vorgesehen sein, dass das Deckelelement und die Abdeckblende
durch eine Schließvorrichtung miteinander verschließbar sind. Bevorzugt
ist die Schließvorrichtung an zugänglichen Außenseiten ausgebildet.
Es kann dabei vorgesehen sein, dass die Schließvorrichtung im Bereich der an
dem Grundkörper befestigten Trittstufe ausgebildet ist und insbesondere an
den gegenüberliegenden bzw. aneinander anliegenden Randbereichen des Deckelelements
und der Abdeckblende angeordnet sind. Es kann vorgesehen sein, dass die Schließvorrichtung
zumindest zwei Schließeinheiten umfasst, welche bevorzugterweise an gegenüberliegenden
Seiten der Trittstufe in dem Deckelelement und der Abdeckblende ausgebildet sind.
Die Schließvorrichtung ist einfach zugänglich und gewährleistet dennoch
eine hohe Sicherheit vor unbefugtem Zugriff zu den hinter bzw. unter dem Deckelelement
und der Abdeckblende angeordneten Komponenten.
Die Aufstiegsvorrichtung umfasst zumindest zwei Trittstufen, welche
so angeordnet sind, dass sich ihre vertikal übereinander ausgebildete Anordnung
an der Montageseite des Grundkörpers nach unten erstreckt und somit in entgegengesetzter
Richtung zur Ausgestaltung des Grundträgers erstreckt. Bevorzugt ist die Aufstiegsvorrichtung
an einer Kante der Außenseite befestigt, wobei diese Kante einem Bodenbereich
des Grundträgers zugeordnet ist. Der obere Rand der Aufstiegsvorrichtung und
auch der obere Rand der Abdeckblende sind an diesem Bodenbereich des Grundträgers
befestigt. Durch diese Konzeptionierung kann auch hinter der Abdeckblende und somit
auch unter dem Grundträger des Trägermoduls ein zusätzlicher Bauraum
geschaffen werden, welcher zur Anordnung weiterer Komponenten bauraumoptimiert genutzt
werden kann. Bevorzugt kann diesbezüglich vorgesehen sein, dass unter dem Trägermodul
und hinter den Trittstufen und der Abdeckblende ein Freiraum zur Anordnung von zumindest
einem Druckluftbehälter ausgebildet ist.
Durch die vorgeschlagene Anordnung des Trägermoduls und der Aufstiegsvorrichtung
sowie der Abdeckblende kann bei einem Vorhandensein eines Deckelelements dieses
einfach und als separates Teil abgenommen werden und die Trittstufe bzw. Trittstufen
der Aufstiegsvorrichtung bleiben feststehend mit der Abdeckblende am Trägermodul
und insbesondere am Grundträger stehen und dennoch sind die Energiequellen
bzw. die Batterien des Lastkraftwagens frei zugänglich.
Neben einer mechanisch stabilen und somit steifen Ausgestaltung der
Abdeckblende kann diese auch aus einem relativ weichen und flexiblen Material ausgebildet
sein.
Durch diese Ausführung kann die Verletzungsgefahr beim Anstoßen
nochmals deutlich reduziert werden.
Insgesamt kann durch das Trägermodul ein deutlich verbessertes
Fahrzeugpackage und ein deutlich reduziertes Verletzungsrisiko erzielt werden. Auch
die Wartung des Fahrzeugs sowie einzelner Komponenten kann aufwandsärmer und
schneller ermöglicht werden. Neben einer darüber hinaus auch erzielbaren
verbesserten Aerodynamik kann durch diese Befestigungskonstruktion auch ein deutlich
leichteres Deckelelement zum Abdecken der Energiequelle bereitgestellt
werden. Nicht zuletzt kann auch eine Ausgestaltung ermöglicht werden, welche
eine deutlich hochwertigere optische Ansicht zeigt.
Darüber hinaus kann auch vorgesehen sein, dass an zumindest einer
Trittstufe eine Markierungsleuchte angeordnet ist. Diese Markierungsleuchte ist
bevorzugt an dem nach außen orientierten freiliegenden Ende der Trittstufe
befestigt. Darüber hinaus kann auch zumindest eine Griffmulde an der Abdeckblende
vorgesehen sein, welche das Öffnen und Schließen des darüber angeordneten
und bevorzugt auf der Abdeckblende aufliegenden Deckelelements ermöglicht.
Die Abdeckblende weist bevorzugt einen U-förmigen erhaben ausgebildeten
Rahmen auf. Die Abdeckblende weist bevorzugt eine Aussparung auf, durch welche die
an dem Grundträger befestigte Trittstufe hindurchragt und nach außen freistehend
ist. Diese Aussparung ist bevorzugt mittig in der U-förmigen Ausführung
des Rahmens der Abdeckblende zwischen den vertikalen Schenkeln dieser U-Form ausgebildet,
so dass die Trittstufe von den erhabenen vertikalen seitlichen Schenkeln dieser
U-Form zumindest teilweise umgriffen ist und die Trittstufe somit praktisch mit
ihrer wesentlichen Ausmaßung in der Breite in einer Vertiefung der Abdeckblende
angeordnet ist. Die Abdeckblende ist bevorzugt einstückig ausgebildet und kann
beispielsweise als Kunststoff-Spritzgussteil ausgebildet sein.
Um das Verletzungsrisiko von anprallenden Fußgängern oder
Zweiradfahrern zu reduzieren, kann die Abdeckblende einen Aufprallbereich aufweisen,
der bei Aufprall des Fußgängers oder Zweiradfahrers unter Absorption von
Aufprallenergie deformierbar ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Trägermoduls ohne einem Deckelelement; und
2 eine perspektivische Darstellung des Trägermoduls
gemäß 1 mit einem geschlossenen Deckelelement.
In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
In 1 ist eine Anordnung dargestellt,
welche ein Trägermodul 1 zur Aufnahme von einer oder mehrerer Batterien
als Energiequellen des Lastkraftwagens umfasst. Im Ausführungsbeispiel ist
die Anordnung und insbesondere das Trägermodul 1 an einem Rohbauteil
einer Sattelzugmaschine befestigt. Das Trägermodul 1 umfasst einen
Grundträger 1a, welcher zwei gegenüberliegende Seitenwände
12 und 13 aufweist, zwischen denen ein Aufnahmebereich
11 zur Aufnahme der zumindest einen Batterie ausgebildet ist. Darüber
hinaus umfasst der Grundträger 1a ein Bodenelement 14, welches
als vollflächiges Blech ausgebildet ist. Es kann jedoch auch vorgesehen sein,
dass dieses Bodenelement 14 aus einzelnen separaten länglichen Rahmenelementen
ausgebildet ist. An den Rückseiten der Seitenwände 12 und
13 sind Befestigungsstege 12a und 13a ausgebildet, an
welchen einerseits ein Deckelelement 16 (2)
befestigt werden kann und andererseits eine Befestigung des Trägermoduls
1 mit dem Rohbauteil ausgeführt sein kann.
An einer Vorderseite 15 des Grundträgers 1a
und insbesondere im Bereich des Bodenelements 14 sind Befestigungslaschen
bzw. Befestigungsstege ausgebildet, an denen eine Aufstiegsvorrichtung
2 mit Trittstufen 21 und 22 lösbar befestigt ist.
Im Ausführungsbeispiel ist dabei eine Verschraubung vorgesehen. Die Trittstufen
21 und 22 sind vertikal übereinander angeordnet und weisen
an ihren Oberseiten runde Ausstanzungen zur Verbesserung der Trittsicherheit und
Rutschsicherheit auf. Die Trittstufen 21 und 22 können als
separate Teile ausgeführt sein und jeweils einzeln an dem Grundträger
1a befestigt sein. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Trittstufen
21 und 22 an einem gemeinsamen Trägerrahmen befestigt sind,
wobei dieser Trägerrahmen dann an dem Grundträger 1a befestigt
ist.
Darüber hinaus ist eine Abdeckblende 3 an diesem Grundträger
1a befestigt. Auch diese Anordnung ist im Ausführungsbeispiel als
lösbare Verbindung ausgebildet. Wie zu erkennen ist, ist die Abdeckblende
3 in ihren Ausmaßen so ausgebildet, dass sie die Trittstufen
21 und 22 umgreift. Die Abdeckblende 3 weist Aussparungen
34 und 35 auf, durch welche sich die Trittstufen 21 und
22 erstrecken. Diese schlitzförmigen durchgängigen Öffnungen
sind so konzipiert, dass die Abdeckblende 3 von vorne auf die bereits montierten
Trittstufen 21 und 22 übergeschoben werden kann. Die vollflächige
Abdeckblende 3bedeckt somit den hinter den Trittstufen 21 und
22 ausgebildeten Freiraum.
Die Abdeckblende 3 wird an ihrem oberen, dem Grundträger
1a zugewandten Randbereich an diesem Grundträger 1a befestigt.
Ebenso wie die Aufstiegsvorrichtung 2 und insbesondere die Trittstufen
21 und 22 erstreckt sich dann die Abdeckblende 3 nach
unten und somit in entgegengesetzter Richtung zur nach oben orientierten Ausbildung
des Grundträgers 1a.
Wie zu erkennen ist, ist die Abdeckblende 3 in ihrer äußeren
Formgebung U-förmig ausgebildet, wobei sich der U-förmige
Rahmen als erhabene Struktur aus der einstückigen Abdeckblende 3 heraus
erstreckt. Zwischen den sich nach außen erstreckenden und an der Vorderseite
gewölbt ausgebildeten vertikalen Schenkeln dieser U-Form ist eine Vertiefung
33 ausgebildet. Die Breite der Vertiefung 33 ist so konzipiert,
dass die Trittstufen 21 und 22 im Wesentlichen über ihre
gesamte Breite in dieser Vertiefung 33 enthalten sind. Lediglich seitliche
Ränder überlappen diese Breite der Vertiefung 33 und erstrecken
sich minimal in die erhabenen Strukturen der vertikalen Schenkel der U-Form.
Indem die Trittstufen 21 und 22 nicht über
ihre gesamte Tiefe aus der Abdeckblende 3 herausragen, sondern zumindest
teilweise in der Vertiefung 33 angeordnet sind, kann das Verletzungsrisiko
reduziert werden und dennoch die gesamte Tiefe dieser Trittstufen 21 und
22 zur sicheren Begehung bereitgestellt werden.
Die U-Form der sich nach vorne erstreckenden erhabenen Teilbereiche
der Abdeckblende 3 führt über einen relativ dünnen Steg
an der Unterseite der Trittstufe 21 verbindend von dem einen vertikalen
Schenkel zum anderen vertikalen Schenkel der U-Form.
In der Abdeckblende 3 sind im Ausführungsbeispiel eine
erste Griffmulde 31 und an der gegenüberliegenden Seite des oberen
Randbereichs eine zweite Griffmulde 32 ausgebildet. Benachbart dazu sind
jeweils Teilelemente 41 und 42 einer Schließvorrichtung integriert.
Darüber hinaus ist an einer freiliegenden vorderen Seite der
Trittstufe 22 eine Seitenmarkierungsleuchte 5 befestigt.
In 2 ist eine perspektivische Darstellung
gezeigt, bei der im Vergleich zur Ausgestaltung gemäß 1
der Grundträger 1a durch ein Deckelelement 16 abgedeckt ist.
Das Deckelelement 16 ist an seiner Rückseite an den Stegen
12a und 13a der Seitenteile 12 und 13 klappbar
angeordnet. Die nicht zu erkennenden, in dem Aufnahmebereich 11 angeordneten
Batterien sind durch dieses Deckelelement 16 abgedeckt. Eine Oberseite
16a des Deckelelements 16 ist als weitere Trittstufe ausgebildet
und weist eine Mehrzahl an Ausstanzungen zur Verbesserung der Trittsicherheit auf.
An der Vorderseite des Deckelelements 16 ist eine Vertiefung
16b ausgebildet, welche die im Wesentlichen vollflächige Begehbarkeit
der Trittstufe 22 ermöglicht. Die Vertiefung 16b ist im gezeigten
geschlossenen Zustand des Deckelelements 16 fluchtend und insbesondere
bündig mit der Vertiefung 33 der Abdeckblende 3 ausgebildet.
Im gezeigten geschlossenen Zustand liegt das Deckelelement 16 auf der Abdeckblende
3 auf. Komplementär ausgebildete Teile 43 und 44
greifen zum Verschließen in die Teile 41 und 42 der Schließvorrichtung
ein. Die Schließvorrichtung kann als Schnappvorrichtung oder dergleichen ausgebildet
sein. Ebenso kann jedoch auch eine Schließvorrichtung mit einem abschließbaren
Schloss vorgesehen sein.
Der Freiraum 6, welcher unter dem Grundträger
1a und somit unter dem Bodenelement 14 einerseits und hinter der
Abdeckblende 3 und somit auch hinter der Aufstiegsvorrichtung
2 ausgebildet ist, kann zur Anordnung von einem oder mehreren Druckluftbehältern
vorgesehen sein. Es können auch andere oder zusätzliche Komponenten in
diesem Freiraum 6 angeordnet sein.