Erfindungsgebiet
Die Erfindung betrifft ein Videosystem für ein Spleißgerät
sowie ein Verfahren zum Betreiben eines Videosystems für ein Spleißgerät.
Die Erfindung betrifft ferner eine Verwendung des Videosystems.
Hintergrund der Erfindung
In einem Spleißgerät können Lichtwellenleiter wie zum
Beispiel Glasfaserkabel gespleißt, also miteinander verbunden werden. Das Spleißgerät
richtet die beiden Enden der zu spleißenden Glasfasern zueinander aus und verschmilzt
sie thermisch, beispielsweise durch Verschweißen über einen Lichtbogen.
Unter anderem zum Justieren der Glasfasern werden in Spleißgeräten Videosysteme
mit einer oder mehreren Kameras eingesetzt. Dafür können Complementary
Metall Oxyd Semiconductor, CMOS-Kameras verwendet werden, bei denen Bilddaten in
digitaler Form vorliegen, oder auch Charge-coupled-device, CCD-Kameras. Wenn eine
Kamera ein analoges Bildsignal liefert, wird dieses in der Regel über einen
Analog-Digital-Umsetzer in ein digitales Bildformat umgewandelt.
Die Bilddaten der Kameras können in einem Mikroprozessor ausgewertet
werden, um beispielsweise, eine Justierung der Glasfasern vorzunehmen. Dabei können
zwei oder mehr Kameras eingesetzt werden, um eine Positionierung für drei Koordinatenachsen
zu gewährleisten.
Die Kameras werden in der Regel über eine programmierbare Logik
wie ein Programmable Logic Device, PLD, oder ein Field Programmable Gate Array,
FPGA, an den Mikroprozessor angeschlossen. Die programmierbare Logik hat dabei die
Aufgabe, eine Zeitsteuerung, englisch Timing, zu gewährleisten, die Bilddaten
zwischenzuspeichern und einen Zugriff auf Zeilen und Spalten der Bilddaten zu ermöglichen.
Daneben lassen sich unter anderem auch spezielle Kamerafunktionen steuern.
Ein FPGA für ein Videosystem wird beispielsweise angesprochen
über einen 16 Bit breiten Datenbus und einen 24 Bit breiten Adressbus. Ähnlich
wie bei einem Mikrocontroller können Befehle zur Ansteuerung eines FPGA in
einem Speicher abgelegt werden, von wo sie bei Bedarf an den FPGA übertragen
werden. Ein derartiger FPGA oder eine vergleichbare programmierbare Logik benötigt
eine relativ hohe Anzahl von Leitungen, die beispielsweise auf einer Platine einen
entsprechend großen Platzbedarf aufweisen. Ferner ist es für die Verarbeitung
der Bilddaten nötig, für die programmierbare Logik eine Takterzeugung
vorzusehen, entsprechend von Synchronisationssignalen der Kameras. Die zusätzlichen
Taktsignale beeinträchtigen üblicherweise aber die elektromagnetische
Verträglichkeit, EMV und erhöhen den Schaltungsaufwand.
Aufgabe der Erfindung
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Videosystem für ein Spleißgerät
und ein Verfahren zum Betreiben des Videosystems aufzuzeigen, bei dem Bilddaten
von mehreren Kameras mit reduziertem Schaltungsaufwand verarbeitet werden können.
Es ist ferner Aufgabe der Erfindung, eine Verwendung für das Videosystem anzugeben.
Diese Aufgaben werden mit den Gegenständen der unabhängigen
Patentansprüche gelöst. Ausgestaltungsformen und Weiterbildungen der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
Kurze Zusammenfassung der Erfindung
In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst ein Videosystem
für ein Spleißgerät einen Prozessor mit integrierter Kameraschnittstelle.
Ferner sind eine erste und eine zweite Kamera vorgesehen. Eine Auswahleinrichtung
weist einen Schnittstellenausgang auf, der mit der Kameraschnittstelle gekoppelt
ist, sowie einen ersten Schnittstelleneingang, der mit der ersten Kamera gekoppelt
ist, einen zweiten Schnittstelleneingang, der mit der zweiten Kamera gekoppelt ist,
und einen Steuereingang zur Zuführung eines Auswahlsignals. Der erste oder
der zweite Schnittstelleneingang ist in Abhängigkeit des Auswahlsignals mit
dem Schnittstellenausgang koppelbar.
Durch das Vorsehen eines speziellen Prozessors mit integrierter Kameraschnittstelle
und einer einfach zu realisierenden Auswahleinrichtung kann der Schaltungsaufwand
des Videosystems für ein Spleißgerät deutlich reduziert werden.
Kurze Beschreibung von einigen Ansichten der Erfindung
Die Erfindung wird nachfolgend an mehreren Ausführungsbeispielen
anhand der Figuren näher erläutert. Funktions- beziehungsweise wirkungsgleiche
Bauelemente tragen gleiche Bezugszeichen.
Es zeigen:
1 ein Ausführungsbeispiel eines Videosystems gemäß
der Erfindung,
2 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Auswahleinrichtung,
3 ein beispielhaftes Blockschaltbild einer Auswahleinrichtung
mit angeschlossenen Kameras gemäß der Erfindung,
4 ein beispielhaftes Blockschaltbild einer Auswahleinrichtung
mit Kameras und Beleuchtungsquellen gemäß der Erfindung,
5 ein Ausführungsbeispiel einer herkömmlichen
Kameraanordnung mit Beleuchtungsquellen,
6A eine erste beispielhafte Darstellung einer beleuchteten
Lichtleitfaser,
6B eine zweite beispielhafte Darstellung einer beleuchteten
Lichtleitfaser,
7 ein Ausführungsbeispiel einer Kameraanordnung
mit Beleuchtungsquellen gemäß der Erfindung und
8 ein beispielhaftes Signal-Zeit-Diagramm für
eine Steuerung von Beleuchtungsquellen gemäß der Erfindung.
Ausführliche Beschreibung der Erfindung
1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Videosystems
für ein Spleißgerät gemäß der Erfindung. Dabei sind ein
Prozessor 1, eine Auswahleinrichtung 2 sowie eine erste und eine
zweite Kamera 3, 4 vorgesehen. Die Kamera 3 ist mit einem
Anschluss 31 an einen ersten Schnittstelleneingang 21 der Auswahleinrichtung
2 angeschlossen. Gleichermaßen ist die Kamera 4 mit einem
Anschluss 41 an einen zweiten Schnittstelleneingang 22 der Auswahleinrichtung
2 gekoppelt. Ein Schnittstellenausgang 29 der Auswahleinrichtung
2 ist an eine Kameraschnittstelle 11 des Prozessors
1 angeschlossen. Die Anschlussleitungen der Kameras 3,
4 und des Prozessors 1 an die Auswahleinrichtung 2 sind
in dem Ausführungsbeispiel als Datenbus mit mehreren parallelen Datenleitungen
ausgeführt.
Über einen Steuereingang 28 der Auswahleinrichtung
2 kann ein Auswahlsignal zugeführt werden, in dessen Abhängigkeit
alternativ der erste Schnittstelleneingang 21 oder der zweite Schnittstelleneingang
22 mit dem Schnittstellenausgang 29 gekoppelt wird. Dadurch wird
in diesem Ausführungsbeispiel entweder der Anschluss 31 der ersten
Kamera 3 oder der Anschluss 41 der zweiten Kamera 4 mit
der Kameraschnittstelle 11 des Prozessors 1 gekoppelt. Das Auswahlsignal
kann auch vom Prozessor 1 erzeugt werden.
Über die Kameraschnittstelle 11 können Bilddaten
CAM empfangen werden. Dies kann beispielsweise in digitaler Form erfolgen, so dass
die Bilddaten CAM in digitalisierter Form in den Prozessor eingelesen werden. Wenn
Bildsignale CAM in analoger Form vorliegen, können diese beispielsweise über
einen Analog-Digital-Wandler in eine digitalisierte Form umgesetzt werden, bevor
sie der Kameraschnittstelle 11 zugeführt werden. Alternativ weist
der Prozessor 1 eine Kameraschnittstelle 11 mit einem analogen
Eingang für analoge Bildsignale CAM auf.
Über die Kameraschnittstelle 11 können auch Steuersignale
CTRL zur Steuerung einer jeweils über die Auswahleinrichtung 2 mit
der Kameraschnittstelle 11 gekoppelten Kamera 3, 4 abgegeben
werden. Durch die Steuersignale CTRL kann auf Funktionen der angeschlossenen Kamera
zugegriffen werden. Beispielsweise können Empfindlichkeit, Verschlusszeiten,
Schärfe oder andere Funktionen eingestellt werden. Ebenso ist es über
die Steuersignale CTRL möglich, einen Bildausschnitt auszuwählen, der
als Bildsignal übertragen werden soll, eine Spiegelung oder eine Drehung des
Bildausschnitts in der Kamera vorzunehmen oder auch einen Weißabgleich in der
Kamera durchführen zu lassen. Auch für die Steuersignale CTRL können
mehrere Datenleitungen vorgesehen sein. Beispielsweise sind für die Steuersignale
CTRL vier Datenleitungen und für die Bildsignale CAM zehn Datenleitungen vorgesehen.
Die Kameras 3, 4 können beispielsweise als
CMOS-Kameras ausgeführt sein oder alternativ als CCD-Kameras. Es können
auch Kameras mit anderen Technologien eingesetzt werden, so lange jeweils ein Bildsignal
in einem für die Kameraschnittstelle 11 geeigneten Format abgegeben
oder in das geeignete Format umgewandelt werden kann. Als Prozessor 1 kann
beispielsweise ein XScale® Prozessor von Intel®
eingesetzt werden, der chipintern über eine entsprechende Kameraschnittstelle
11 verfügt. Auf dem Prozessor 1 wird ansonsten das Betriebssystem
ausgeführt, das unter anderem eine grafische Benutzeroberfläche mit Menüs
und Bildschirmmeldungen bereitstellen kann. Ferner läuft auf dem Prozessor
1 ein Steuerprogramm für den Spleißprozess.
Der Prozessor 1 kann ein monolithisch integrierter Baustein
sein, bei dem die Kameraschnittstelle 11 und der Prozessor gemeinsam auf
dem gleichen Chip integriert sind. Die Auswahleinrichtung 2 kann dabei
außerhalb des Prozessors angeordnet sein, beispielsweise auf einem weiteren
Chip. Alternativ kann ein Prozessor 1 vorgesehen werden, bei dem die Auswahleinrichtung
2 in den Prozessor 1 integriert ist.
Bei einer Verwendung des erfindungsgemäßen Videosystems
in einem Positionierungssystem für Lichtleitfasern in einem Spleißgerät
sind die Kameras 3, 4 vorgesehen zur Beobachtung der zu spleißenden
Fasern. Dies dient unter anderem dazu, die Fasern vor dem eigentlichen Spleißvorgang
entsprechend auszurichten. Die Fasern können beispielsweise Glasfasern oder
Kunststofffasern sein. Um die Ausrichtung korrekt vornehmen zu
können, ist es notwendig, eine Lage der Fasern im Spleißgerät dreidimensional
auszuwerten. Dafür ist es erforderlich, zwei oder mehr Kameras, die entsprechend
angeordnet sind, einzusetzen. Das Videosystem wird auch zur Erkennung von Fasern
im Spleißgerät eingesetzt. Ebenso kann eine optische Prüfung von
Fasern vorgenommen werden, zum Beispiel bezüglich einer Verschmutzung der Fasern,
einer Oberfläche der Endflächen der Fasern oder einem Winkel der Endflächen.
Weiterhin kann durch das Videosystem eine optische Prüfung des Spleißergebnisses
durchgeführt werden.
Beim Betreiben des Videosystems wird ein Bildsignal von einer ersten
Kamera 3 und ein Bildsignal von einer zweiten Kamera 4 empfangen.
In Abhängigkeit eines Auswahlsignals am Steuereingang 28 wird eine
Kamera aus der ersten oder der zweiten Kamera 3, 4 ausgewählt.
Das Bildsignal CAM der ausgewählten Kamera wird schließlich an die Kameraschnittstelle
11 des Prozessors 1 weitergeleitet. Dabei können auch von
der Kameraschnittstelle Steuersignale CTRL empfangen und an die ausgewählte
Kamera weitergeleitet werden. Durch die Steuersignale CTRL können neben den
oben beschriebenen Möglichkeiten eine Ansteuerung der jeweils ausgewählten
Kamera durchgeführt werden und/oder ein Auslesevorgang eines Bildes aus der
Kamera als Bildsignal CAM eingeleitet werden. Somit lässt sich durch eines
der Steuersignale CTRL ein Auslesezeitpunkt beziehungsweise Übertragungszeitpunkt
eines von der Kamera 3, 4 aufgenommenen Bildes steuern.
Da eine zeitliche Steuerung der Auswahleinrichtung 2 über
das Auswahlsignal erfolgen kann, ist es im Gegensatz zu bisherigen Lösungen
bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform des Videosystems nicht
notwendig, eine Takterzeugung für die Auswahleinrichtung 2 vorzusehen.
Eine Synchronisierung kann beispielsweise direkt zwischen Prozessor 1 und
ausgewählter Kamera 3, 4 erfolgen. Timingprobleme können
somit verringert beziehungsweise vermieden werden.
2 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Auswahleinrichtung
2 gemäß der Erfindung, wie sie beispielsweise im Ausführungsbeispiel
in 1 eingesetzt werden kann. Die Auswahleinrichtung
2 weist Anschlüsse 21a bis 21n für den ersten
Schnittstelleneingang 21 sowie Anschlüsse 22a bis
22n für den zweiten Schnittstelleneingang 22 auf. Die Zahl
der Anschlüsse 21a bis 21n beziehungsweise 22a bis
22n hängt von der Anzahl der Datenleitungen zur Übertragung der
Bilddaten beziehungsweise des Bildsignals und der Zahl der Leitungen für die
Übertragung der Steuersignale ab.
Weiterhin sind Anschlüsse 29a bis 29n für
den Schnittstellenausgang 29 vorgesehen. Die Anschlüsse
29a bis 29n sind über Schalter S1a bis S1n, die gemeinsam
geschaltet werden, mit den Anschlüssen 21a bis 21n koppelbar.
Alternativ können die Anschlüsse 29a bis 29n über
Schalter S2a bis S2n mit den Anschlüssen 22a bis 22n gekoppelt
werden. Auch die Schalter S2a bis S2n werden gemeinsam angesteuert. Die Ansteuerung
erfolgt dabei über das Auswahlsignal am Steuereingang 28. Somit können
Bilddaten beziehungsweise Bildsignale CAM oder Steuersignale CTRL von und zu den
angeschlossenen Kameras an und von der an den Anschlüssen 29a bis
29n angeschlossenen Kameraschnittstelle 11 übertragen werden.
Die Schalter S1a bis S1n sowie S2a bis S2n können beispielsweise
durch Bipolar- oder Feldeffekttransistoren oder andere elektronisch schaltbaren
Elemente ausgeführt werden. Die Funktion der Auswahleinrichtung 2
kann auch durch einen programmierbaren Logikschaltkreis wie einen FPGA gebildet
sein. Als programmierbarer Logikschaltkreis kann auch ein PLD eingesetzt werden.
Bei Verwendung eines FPGA kann dieser jedoch sehr einfach aufgebaut
sein, da unter anderem eine Takterzeugung für einen synchronen Betrieb der
Auswahleinrichtung 2 nicht notwendig ist. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen
Lösung ist es auch nicht unbedingt nötig, einen Speicherbaustein für
den FPGA vorzusehen, in dem Bilddaten zwischengespeichert werden können, da
die Bilddaten direkt von der ausgewählten Kamera an die Kameraschnittstelle
11 übertragen werden. Zudem ist der Programmieraufwand für eine
Programmierung des FPGA im Betrieb verringert. Dies führt auch insgesamt zu
einem niedrigeren Stromverbrauch einer als FPGA ausgebildeten Auswahleinrichtung
2. Da auch die bei der herkömmlichen Lösung notwendigen Datenleitungen
und Adressleitungen für den FPGA entfallen können, sinkt auch der Platzbedarf
für die Leitungen auf einer Platine. Die Beeinträchtigung der EMV durch
Taktsignale ist ebenfalls verringert.
3 zeigt in einem beispielhaften Blockschaltbild ein
Ausführungsbeispiel einer Auswahleinrichtung 2 mit angeschlossenen
Kameras gemäß der Erfindung. In dem Ausführungsbeispiel ist eine
zusätzliche dritte Kamera 8 mit einem Anschluss 81 vorgesehen.
Die weitere Kamera 8 ist an einen weiteren Schnittstelleneingang
23 der Auswahleinrichtung 2 angeschlossen. Analog zum ersten und
zweiten Schnittstelleneingang 21, 22 ist auch der weitere Schnittstelleneingang
23 in Abhängigkeit des Auswahlsignals am Steuereingang 28
mit dem Schnittstellenausgang 29 koppelbar. Beispielsweise wird von der
Kamera 8 ein weiteres Bildsignal empfangen. Beim Auswählen einer Kamera
in Abhängigkeit des Auswahlsignals kann auch die weitere Kamera 8
ausgewählt werden und ihr Bildsignal über den Schnittstellenausgang
29 an die hier nicht gezeigte Kameraschnittstelle 11 des Prozessors
1 weitergeleitet werden.
Dadurch wird es in dem Spleißgerät möglich, auch weitere
Bilddaten aus der Beobachtung der zu spleißenden Fasern auszuwerten. Der Schaltungsaufwand
in der Auswahleinrichtung 2 wird dabei nur unwesentlich erhöht.
4 zeigt ein Blockschaltbild einer Ausführungsform
der Erfindung mit einer Auswahleinrichtung 2, Kameras 3,
4 und Beleuchtungsquellen 5, 6. Ein Prozessor
1 mit Kameraschnittstelle 11 ist aus Übersichtsgründen
in 4 nicht dargestellt. In dem Ausführungsbeispiel
ist für die Kamera 3 eine Beleuchtungsquelle 5 und für
die Kamera 4 die Beleuchtungsquelle 6 vorgesehen. Die Beleuchtungsquellen
5, 6 sind als Leuchtdioden, englisch Light Emitting Diodes, LED
ausgeführt. Es können jedoch auch andere Leuchtmittel als Beleuchtungsquellen
5, 6 vorgesehen werden.
Die Auswahleinrichtung 2 weist einen ersten und einen zweiten
Steuerausgang 210, 220 zur Ansteuerung der Beleuchtungsquellen
5, 6 auf. Dabei ist der erste Steuerausgang 210 mit einer
Versorgungseinrichtung 51 für die Beleuchtungsquelle 5 gekoppelt.
Analog dazu ist der zweite Steuerausgang 220 mit einer Versorgungseinrichtung
61 für die Beleuchtungsquelle 6 gekoppelt. Durch entsprechende
Signale an den Steuerausgängen 210, 220 können die Beleuchtungsquellen
5, 6 ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden. Dadurch ist es
möglich, jeweils eine der Beleuchtungsquellen 5, 6 einzuschalten,
um eine Beleuchtung für die jeweilige Kamera 3, 4 zu gewährleisten.
Es ist also möglich, jeweils nur die Beleuchtungsquelle für die durch
das Auswahlsignal ausgewählte Kamera einzuschalten. Somit werden die Beleuchtungsquellen
in Abhängigkeit des Auswahlsignals für die Kameras angesteuert, von denen
Bildsignale empfangen werden.
Die Versorgungseinrichtungen 51, 61 dienen beispielsweise
einer Spannungsversorgung oder einer Stromversorgung der Leuchtdioden
5, 6.
5 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer herkömmlichen
Kameraanordnung mit Beleuchtungsquellen. Dabei sind als Beleuchtungsquellen
5, 6 Leuchtdioden unterschiedlicher Farbe vorgesehen, gekennzeichnet
durch eine unterschiedliche Schraffur der Leuchtdioden 5, 6. In
der Anordnung wird eine Lichtleitfaser 7 beleuchtet. Ferner sind Objektive
33, 43 zur Abbildung des Objekts, also der Lichtleitfaser
7, auf eine Kamerachipfläche der Kameras 3, 4 sowie
Farbfilter 32, 42 vorgesehen. Die Kameraachsen der Kameras
3 und 4 liegen vorzugsweise etwa im rechten Winkel zueinander.
Die Farbfilter 32, 42 lassen nur Wellenlängen durch, die
im Bereich des Lichtes der jeweiligen Beleuchtungsquelle 5, 6
der jeweiligen Achse liegen. Dies ist zur Verdeutlichung durch eine entsprechende
Schraffur der Farbfilter 32, 42 gekennzeichnet. Durch den Einsatz
von unterschiedlich farbigen Leuchtdioden 5, 6 mit den entsprechenden
Farbfiltern 32, 42 auf den zwei optischen Achsen wird verhindert,
dass Licht der jeweils anderen Leuchtdiode eine Bildstörung bei der nicht zugehörigen
Kamera erzeugt, beispielsweise durch Störlicht auf der Chipfläche der
Kamera. Dadurch können die beiden farbigen Leuchtdioden 5,
6 gleichzeitig eingeschaltet bleiben.
Die 6A und 6B
zeigen beispielhafte Darstellungen von beleuchteten Lichtleitfasern 7.
In 6A ist bestimmungsgemäß, beispielsweise
durch den Einsatz der Farbfilter 32, 42 der Kern der Faser
7 mit Licht 71 beleuchtet. Ohne eine entsprechende Filterung könnte
es bei der Beleuchtung der Faser 7 zum Auftreten eines Störlichts
72 kommen, wie in 6B dargestellt.
7 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Kameraanordnung
mit Beleuchtungsquellen gemäß der Erfindung. Bei der erfindungsgemäßen
Lösung werden die Leuchtdioden 5, 6 nur zu für die Kameras
3, 4 notwendigen Zeitpunkten eingeschaltet. Beispielsweise wird
die Leuchtdiode 5 nur während des Zeitraums der Aufnahme eines Bildes
mit der Kamera 3 eingeschaltet, während die Leuchtdiode
6 nur während einer Aufnahme eines Bildes mit der Kamera
4 eingeschaltet wird. Dadurch wird vermieden, dass das Licht der Leuchtdiode
6 ein Bild der Kamera 3 und das Licht der Leuchtdiode
5 ein Bild der Kamera 4 störend beeinflusst. Durch das Ausschalten
der nicht benötigten Beleuchtungsquelle wird zudem in der erfindungsgemäßen
Anordnung Strom gespart.
Bei Verwendung der erfindungsgemäßen Steuerung der Beleuchtungsquellen
kann somit auf Farbfilter und verschiedenfarbige Leuchtdioden beziehungsweise Beleuchtungsquellen
verzichtet werden. Es können somit auch Beleuchtungsquellen mit identischer
Strahlungsbandbreite im optischen Spektrum eingesetzt werden. Dadurch wird ermöglicht,
dass auch breitbandige Strahlungsquellen wie weiße Leuchtdioden eingesetzt
werden können und Zusatzkosten durch die Farbfilter sowie unterschiedlich farbige
Leuchtdioden vermieden werden können.
Die Ausblendung von störendem Reflexlicht einer nicht zugeordneten
Beleuchtungsquelle beruht dabei auf einem Zeitmultiplexverfahren. Weil nur die der
jeweils aktiven Kamera zugeordnete Beleuchtungsquelle eingeschaltet wird, kann von
der zweiten Beleuchtungsquelle kein Störlicht in diese Kamera gelangen. Bei
der Ansteuerung der Beleuchtungsquellen ist jedoch die Auslesetechnik der verwendeten
Kameras beziehungsweise Kamerachips zu beachten.
Bei Kameras mit einem globalem Verschluss, englisch Global Shutter,
findet die Belichtung aller Pixel im gleichen Zeitintervall statt. Wenn dieser Belichtungszeitraum
beendet ist, werden alle Pixel des Kamerachips gleichzeitig inaktiv. Beispielsweise
werden die bis dahin erzeugten Ladungen in einen optisch abgedeckten Bereich übertragen,
etwa bei einem CCD-Chip. Die gleichzeitig übertragenen Pixel stellen somit
die an den Prozessor zu übertragenden Bilddaten dar. Eine Beleuchtung kann
entsprechend den Belichtungszeiträumen der jeweils angesteuerten Kamera vorgenommen
werden.
Bei Kameras mit einem rollenden Verschluss, englisch Rolling Shutter,
läuft eine so genannte Abtastlinie, englisch Scan Line, die einer horizontalen
Bildzeile entspricht, zeitlich kontinuierlich in vertikaler Richtung über die
Sensorfläche oder Chipfläche. Die Pixel der Sensorfläche, die auf
der Abtastlinie liegen, werden ausgelesen und danach zurückgesetzt beziehungsweise
gelöscht. Die übrigen Pixel, also sowohl überhalb als auch unterhalb
der Abtastlinie sind lichtempfindlich. Dies ist bei der Beleuchtung beziehungsweise
der Steuerung der Beleuchtung zu berücksichtigen.
Da die Chipfläche bei Kameras mit rollendem Verschluss nie vollständig
inaktiv ist, könnte bei kontinuierlicher Beleuchtung auch das Streulicht der
jeweils anderen Lichtquelle aufgenommen und beim nächsten ausgelesenen Einzelbild
einen störenden Einfluss hinterlassen. Daher erfolgt bei der Steuerung der
Beleuchtung von Kameras mit rollendem Verschluss derart, dass die Bildbelichtung
nur während einer Austastlücke der Kamera vorgenommen wird. Die Beleuchtung
erfolgt somit für die gesamte abzutastende Bildfläche der jeweils ausgewählten
Kamera. Das Bild der jeweils anderen Kamera wird nicht beeinflusst, da dass in diesem
Zeitraum von der anderen Kamera abgetastete Bild nicht an die Kameraschnittstelle
11 des Prozessors 1 übertragen wird.
Nach dem erfindungsgemäßen Prinzip werden die Bilder der
Kameras 3, 4 abwechselnd an den Prozessor 1 weitergeleitet.
Dadurch kommt es bei der Übertragung der Bildsignale zu einer effektiven Halbierung
der Bildrate der einzelnen Kameras 3, 4, weil nur jedes zweite
Bild einer Kamera übertragen wird. Eine Bildrate bei der Erzeugung der Bildsignale
in den Kameras 3, 4 kann davon unberührt bleiben.
8 zeigt ein beispielhaftes Signal-Zeitdiagramm für
Steuerungen der Beleuchtungsquellen gemäß der Erfindung. Ein Signal VSYNC
stellt ein Synchronisationssignal für eine Bildabtastung dar. Bei einem hohen
Pegel des Signals VSYNC weisen die Kameras eine Abtastlücke auf, das heißt,
während dieses Zeitraumes findet keine Abtastung des Bildes statt.
Für die Beleuchtung von Kameras 3, 4 mit globalem
Verschluss können an den Steuerausgängen 210, 220 Signale
gemäß in 8 gezeigten Signalen ICONT1 und
ICONT2 abgegeben werden. Dadurch werden die Beleuchtungsquellen 5,
6 abwechselnd kontinuierlich während eines Belichtungszeitraumes für
die jeweilige Kamera eingeschaltet.
Bei einer Kamera mit rollendem Verschluss können die Signale
an den Steuerausgängen 210, 220 in 8
gezeigten Signalen IP1 und IP2 entsprechen. Die Signale IP1 und IP2 weisen einen
hohen Pegel auf, der synchron mit dem Synchronisierungssignal VSYNC ist, wobei nur
jeweils jeder zweite Impuls des Signals VSYNC auf die Signale IP1 und IP2 abgebildet
ist. Das Synchronisationssignal VSYNC ist für beide Kameras im Wesentlichen
gleich. Ein Abtasten des Bildes mit der Abtastlinie erfolgt in dem auf den jeweiligen
Beleuchtungspuls folgenden Abtastzeitraum. Da nur jedes zweite abgetastete Bild
auch an den Prozessor 1 übertragen wird, erfolgt die Beleuchtung somit
jeweils nur für das jeweilige Bild für die jeweilige Kamera.
Bei dieser pulsförmigen Beleuchtung muss die Leuchtstärke
der Beleuchtungsquellen oder Leuchtdioden größer sein als bei einer kontinuierlichen
Ansteuerung, da im Zeitraum des Pulses des Signals VSYNC die gesamte zur ausreichenden
Belichtung nötigen Lichtenergie auf den Sensor beziehungsweise die Chipfläche
treffen sollte. Da es bei Leuchtdioden möglich ist, bei entsprechendem Puls-Pause-Verhältnis
kurzzeitig eine wesentlich höhere Helligkeit zu erreichen als nominal angegeben,
lässt sich eine solche Ansteuerung ohne erheblichen Mehraufwand realisieren.
Dabei spricht man auch von einer Übersteuerung der Leuchtdiode.
Mit dem erfindungsgemäßen Prinzip wird es möglich,
mit geringem Schaltungsaufwand eine Ansteuerung von zwei oder mehreren Kameras mit
zugehöriger Beleuchtungssteuerung zu realisieren.
Die Beleuchtungssteuerung gemäß der Erfindung könnte
jedoch auch eigenständig für andere Beleuchtungsszenarien zur Kamerabeleuchtung
eingesetzt werden.
Weiterhin könnte für eine besonders preisgünstige Variante
eines Spleißgeräts ein Kamerasystem eingesetzt werden, das nur eine Kamera
aufweist, die mit einem Prozessor mit integrierter Kameraschnittstelle verbunden
ist. Auch ein derartiges Kamerasystem hätte den Vorteil, dass keine externe
Takterzeugung in einem separaten FPGA und kein zusätzlicher Speicher für
das FPGA erforderlich sind. Auf eine Beleuchtungssteuerung könnte in diesem
Fall ebenfalls verzichtet werden.
- 1
- Prozessor
- 2
- Auswahleinrichtung
- 3, 4, 8
- Kamera
- 5, 6
- Beleuchtungsquelle, LED
- 7
- Lichtleitfaser
- 11
- Kameraschnittstelle
- 21, 22, 23
- Schnittstelleneingang
- 22a, 22n, 21a, 21n
- Schnittstelleneingang
- 29, 29a, 29n
- Schnittstellenausgang
- 28
- Steuereingang
- 210, 220
- Steuerausgang
- 31, 41
- Anschluss Kamera
- 32, 42
- Filter
- 33, 43
- Objektiv
- 51, 61
- Versorgung Beleuchtung
- 71
- Licht
- 72
- Störlicht
- S1a, S1n, S2a, S2n
- Schalter
- VSYNC
- Synchronisationssignal
- IP1, IP2
- Steuersignal
- ICONT1, ICONT2
- Steuersignal
- CAM
- Kamerasignal
- CTRL
- Steuersignal