Die Erfindung betrifft einen Leistungsschalter oder einen Leitungsschutzschalter
nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Somit umfasst der Leistungsschalter beziehungsweise
Leitungsschutzschalter einen Festkontakt und einen zum Schließen eines Stromkreises
auf den Festkontakt aufschwenkbaren Bewegkontakt. Ferner sind Mittel vorgesehen,
die den Bewegkontakt im Falle eines Kurzschlussstroms in dem geschlossenen Stromkreis
von dem Festkontakt wieder wegschwenken (um den Stromkreis zu öffnen, damit
der Kurzschlussstrom unterbunden wird). Typischerweise umfassen solche Mittel eine
Magnetspule mit einem Schlaganker. Beim Wegschwenken des Bewegkontakts von dem Festkontakt
bildet sich ein Lichtbogen aus, und zwar zunächst zwischen Festkontakt und
Bewegkontakt. Üblicherweise ist eine Laufschiene vorgesehen, auf die der Lichtbogen
dann von dem Bewegkontakt überspringen kann. Der Festkontakt ist über
eine leitende Verbindung mit einer Löschkammer verbunden. In herkömmlichen
Leistungsschaltern oder Leitungsschutzschaltern läuft der Lichtbogen dann mit
dem einen Ende von dem Festkontakt zur Löschkammer und mit dem anderen Ende
über die Laufschiene ebenfalls zur Löschkammer. Die Löschkammer besteht
aus einer Abfolge von Blechen. Der Lichtbogen wird in der Löschkammer in eine
Vielzahl von kleinen Teillichtbögen aufgeteilt und bricht schließlich
zusammen.
Der Lichtbogen, dessen Ausbildung mit dem Abfall einer hohen Spannung
einhergeht, wirkt strombegrenzend. Da eine möglichst starke Begrenzung des
Stroms erwünscht ist, werden bei Leitungsschaltern häufig so genannte
Doppelunterbrechungen verwendet. Hierbei werden zwei Festkontakte bereitgestellt
sowie ein Bewegkontakt, der eine elektrische Verbindung von einem Festkontakt zum
anderen Festkontakt schafft, beispielsweise indem er gabelförmig ausgebildet
ist. Beim Wegschwenken des Bewegkontakts von den beiden Festkontakten bilden sich
dann zwei Lichtbögen aus, nämlich von dem einen Festkontakt zum Bewegkontakt
und weiter in elektrischer Reihe vom Bewegkontakt zum zweiten Festkontakt. Durch
das Vorhandensein zweier Lichtbögen, die sich sofort beim Wegschwenken des
Bewegkontakts unabhängig voneinander ausbilden, kommt es zu einer besonders
effektiven Begrenzung des Stroms. Doppelunterbrechungen werden insbesondere dann
verwendet, wenn die Leitungsschutzschalter einen hohen Nennstrombereich und ein
hohes Schaltvermögen haben sollen. Doppelunterbrecher haben den Nachteil, dass
wegen der Notwendigkeit, zwei Festkontakte mit zugehörigen Strombahnen bereitzustellen,
wobei den Festkontakten üblicherweise jeweils eine Löschkammer zugeordnet
ist, in den entsprechenden Leitungsschutzschalter relativ begrenzter Platz zur Verfügung
steht. Doppelunterbrecher bewirken insbesondere dort Platzprobleme, wo die Breite
des Leitungsschutzschalters begrenzt ist.
Es ist bekannt, dass einzelne Löschkammern nicht aus einer Abfolge
von gleich großen Blechen bestehen, sondern dass einzelne Bleche hervorstehen
können.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Leistungsschalter oder Leitungsschutzschalter
nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 so weiterzubilden, dass auf besonders
effektive Weise eine Strombegrenzung bewirkt wird.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass eine Lichtbogentrennschiene
bereitgestellt wird, die im Bereich der Entstehung des Lichtbogens eine Aufspaltung
des sich ausbildenden oder des gerade ausgebildeten Lichtbogens in zwei Lichtbögen
bewirkt (welche naturgemäß elektrisch in Reihe arbeiten).
Unter dem Bereich der Entstehung des Lichtbogens ist der Bereich zu
verstehen, den der schwenkbare Bewegkontakt definiert. Die Erfindung nutzt die Erkenntnis,
dass die Auftrennung des Lichtbogens in eine Vielzahl von Teillichtbögen nicht
erst in der Löschkammer sinnvoll sein kann, sondern auch bevor ein Lichtbogen
vom Bereich seiner Entstehung abgeleitet wird. Damit geht die Zeit zwischen der
Entstehung des Lichtbogens und seinem Eintreffen in der Löschkammer nicht wie
im Stand der Technik verloren, sondern eine Strombegrenzung erfolgt durch die Aufteilung
in zwei Lichtbögen bereits direkt bei beziehungsweise unmittelbar nach der
Entstehung des Lichtbogens.
Die Lichtbogentrennschiene kann insbesondere dann optimal im Bereich
der Entstehung des Lichtbogens wirken, wenn sie diesen Bereich umfasst. So ist bevorzugt
die Lichtbogentrennschiene an einem Ende gabelförmig ausgebildet, wobei die
Gabel so angeordnet ist, dass der Bewegkontakt beim Wegschwenken von dem Festkontakt
durch die Gabel hindurch geschwenkt wird. Ein Überspringen des sich gerade
ausbildenden Lichtbogens während des Verschwenkens des Bewegkontakts wird durch
diese Maßnahme erleichtert. Alternativ kann die Lichtbogentrennschiene bis
unterhalb des Schwenkbereichs des Bewegkontakts geführt sein.
Auch bei der Erfindung bleibt es dabei, dass Löschkammern bereitgestellt
werden. Bevorzugt führt die Lichtbogentrennschiene jeden der beiden Lichtbögen
zu einer Löschkammer.
Um diese Aufgabe zu verwirklichen, kann einerseits vorgesehen sein,
dass die Lichtbogentrennschiene eine Löschkammer in zwei Teile trennt. Dann
werden ein erster Lichtbogen zu einem ersten Teil und ein zweiter
Lichtbogen zu einem zweiten Teil der Löschkammer geführt. Die Lichtbogentrennschiene
übernimmt dann in der Löschkammer die Rolle eines Trennblechs.
Alternativ kann die Lichtbogentrennschiene die beiden Lichtbögen
zu zwei verschiedenen Löschkammern führen. Bei dieser Ausführungsform
kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Lichtbogentrennschiene nicht plattenförmig
ausgeführt ist, sondern aufgebogen ist und einerseits von der ersten Löschkammer
zum Bereich der Entstehung des Lichtbogens und andererseits von diesem Bereich zur
zweiten Löschkammer verläuft.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sieht die Lichtbogentrennschiene
wie folgt aus: An zwei entgegengesetzten Seiten weist sie Metalloberflächen
auf, die elektrisch nur an einem Abschnitt miteinander verbunden sind, und zwar
nur an einem sich zum Bereich der Entstehung des Lichtbogens hin erstreckenden Endabschnitt
der Lichtbogentrennschiene. Bevorzugt sind die beiden Metalloberflächen jenseits
des Endabschnitts durch eine Isolatorschicht voneinander getrennt. Diese Ausführungsform
ist insbesondere im Zusammenhang mit einem Grundaufbau des Leistungsschalters oder
Leitungsschutzschalters einsetzbar, der von dem Stand der Technik nicht oder nur
unwesentlich abweicht. So kann der Festkontakt über eine leitende Verbindung
mit einer Löschkammer verbunden sein und eine Laufscheine ebenfalls mit einer
Löschkammer verbunden sein. Anstatt dass sie im Stand der Technik zwischen
der leitenden Verbindung des Festkontakts mit der Löschkammer und der Laufschiene
ein einziger Lichtbogen ausgebildet wird, trennt die Lichtbogentrennschiene, wie
ihr Name bereits aussagt, diese Wegstrecke in zwei Teilwegstrecken. Die erste Metalloberfläche
der Lichtbogentrennschiene weist zu der leitenden Verbindung zwischen Festkontakt
und Löschkammer, und die zweite Metalloberfläche der Lichtbogentrennschiene
weist zu der Laufschiene. Auf diese Weise kann sich ein erster Lichtbogen zwischen
der leitenden Verbindung und der ersten Metalloberfläche und in Reihe dazu
ein zweiter Lichtbogen zwischen der zweiten Metalloberfläche und der Laufschiene
ausbilden. Dadurch, dass die beiden Metalloberflächen leitend lediglich im
Bereich der Entstehung des Lichtbogens, also am Endabschnitt der Lichtbogentrennschiene,
miteinander verbunden sind, fließt der elektrische Strom über die erste
Metalloberfläche zum Endabschnitt und vom Endabschnitt zur zweiten Metalloberfläche.
(Eine elektrische Verbindung muss gewährleistet sein, damit die beiden Lichtbögen
elektrisch in Reihen ausgebildet sind.) Dadurch, dass der Strom zu dem Endabschnitt
der Lichtbogentrennschiene hin fließt, bildet sich um die Lichtbogentrennschiene
ein Magnetfeld aus, das die Bewegung der beiden Lichtbögen von diesem Endabschnitt
weg fördert, so dass die Lichtbögen besonders effektiv und schnell zu
der Löschkammer geführt werden.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
unter Bezug auf die Zeichnungen beschrieben, wobei:
1 eine schematische Querschnittsansicht durch einen
Leitungsschutzschalter von der Seite gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung darstellt,
2 einen Ausschnitt aus dem Leitungsschutzschalter aus
1 in Draufsicht senkrecht zu der Darstellung von
1 veranschaulicht,
3–6 einen Ausschnitt
aus der Seitenansicht von 1 in verschiedenen Stadien
veranschaulichen, um die Ausbildung der beiden Lichtbögen zu verdeutlichen,
7 eine Variante der ersten Ausführungsform darstellt,
8 schematisch eine Querschnittsansicht eines Leitungsschutzschalters
von der Seite gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung darstellt.
1 zeigt schematisch in einer Querschnittsansicht von
der Seite die wesentlichen Bauteile eines Leitungsschutzschalters 10. Der
Leitungsschutzschalter 10 hat einen Eingangsanschluss 12 und einen
Ausgangsanschluss 14. Im in 1 dargestellten
eingeschalteten Zustand fließt der Strom von dem Anschluss 12 über
eine Magnetspule 16, in der ein Schlaganker 18 ausgebildet ist,
zu einem Festkontakt 20. Auf den Festkontakt 20 aufgeschwenkt
gezeigt ist ein Bewegkontakt 22. Der Bewegkontakt 22 ist über
eine Litze 24 und ein Bimetallelement 26 mit dem Anschluss
14 verbunden. Das Bimetallelement 26 verbiegt sich bei dauerhaften
Überströmen und unterbricht die Verbindung zwischen den Anschlüssen
12 und 14. Auch bei einem Kurzschlussstrom wird die Verbindung
unterbrochen, und zwar bewirkt dann die Magnetspule 16 eine Bewegung des
Schlagankers 18 gegen den Bewegkontakt 22, der dann von dem Festkontakt
20 weggeschwenkt wird.
Beim Öffnen der elektrischen Verbindung zwischen Bewegkontakt
22 und Festkontakt 20, also beim Wegschwenken des Bewegkontakts
22, bildet sich ein Lichtbogen zwischen Bewegkontakt 22 und Festkontakt
20 aus. Der Lichtbogen springt üblicherweise von dem Bewegkontakt
22 auf eine Laufschiene 28 über. Die Laufschiene
28 ist mit einer Löschkammer 30 verbunden. Auch der Bewegkontakt
22 ist über eine leitende Verbindung 32 mit der Löschkammer
30 verbunden. Im Stand der Technik gibt es keine weiteren Elemente, so
dass der Lichtbogen nach dem Überspringen von dem Bewegkontakt
22 auf die Laufschiene 28 mit seinem einen Ende entlang der Laufschiene
28 bewegt und gleichzeitig von dem Festkontakt 20 mit seinem anderen
Ende entlang der leitenden Verbindung 32 bewegt.
Bei der in 1 veranschaulichten erfindungsgemäßen
Ausführungsform kommt es jedoch nicht zur Ausbildung eines einzigen Lichtbogens,
der zur Löschkammer 30 geleitet wird. Grund hierfür ist die Bereitstellung
einer Lichtbogentrennschiene 34, welche ausgehend von der Löschkammer
30 in den Schwenkbereich des Bewegkontakts 22 geführt ist.
2 veranschaulicht eine Draufsicht auf diesen Schwenkbereich.
Der Leitungsschutzschalter 10 aus 1 wird in
1 von rechts gesehen in 2
dargestellt. Zu sehen ist in 2 schattiert der Festkontakt
20 mit davor befindlichem schwenkbaren Bewegkontakt 22, wobei
die eigentliche Berührfläche, die den elektrischen Kontakt bildet, mit
36 bezeichnet ist. Die Lichtbogentrennschiene 34 endet, wie in
2 zu sehen, gabelförmig. Vorliegend ist eine U-Form
dargestellt, es ist jedoch auch prinzipiell jede andere Form wie etwa eine V-Form
möglich. Die Gabelform ermöglicht es, dass der Bewegkontakt
22 durch die Lichtbogentrennschiene 34 hindurch schwenken kann.
Anders ausgedrückt ermöglicht es die Gabelform, den Bewegkontakt
22 teilweise zu umgreifen, ohne dass seine Schwenkbarkeit beeinträchtigt
wird.
Die 3 bis 6
veranschaulichen nun, wie die Lichtbogenausbildung bei der Erfindung aussieht. Dargestellt
ist jeweils ein Ausschnitt aus der Seitenansicht gemäß 1.
In 3 berührt der Bewegkontakt
22 noch den Festkontakt 20. Es soll nun gerade ein Kurzschlussstrom
fließen, der in 3 schematisch veranschaulicht
ist. Aufgrund des Kurzschlussstroms bewegt die Magnetspule 16 den Schlaganker
18 gegen den Bewegkontakt 22, und der Bewegkontakt 22
schwenkt vollständig von dem Festkontakt 20 weg, wie dies in den
4 bis 6 gezeigt ist, wobei
er schließlich die Endstellung gemäß 6
erreicht. Unmittelbar nach dem Ablösen des Bewegkontakts 22 von dem
Festkontakt 20 entsteht ein Lichtbogen L. Der Bewegkontakt 22
schwenkt durch das gabelförmige Ende der Lichtbogentrennschiene 34
(vergleiche 2). Dadurch kommt es zum Überspringen
des Lichtbogens auf die Lichtbogentrennschiene 34, wobei diese eine Trennung
des sich ausbildenden Lichtbogens L in zwei Teile, nämlich einen ersten Lichtbogen
L1 und einen zweiten Lichtbogen L2 bewirkt. Die Lichtbogentrennschiene
34 ist als Platte ausgebildet, deren beiden Oberflächen
38 und 40 metallisch sind. Die beiden Metalloberflächen
38 und 40 sind in einem Endabschnitt der Lichtbogentrennschiene
34, also im Bereich der Gabel aus 2 leitend
miteinander verbunden. Die leitende Verbindung ist in 4
mit der Bezugszahl 42 bezeichnet. Der Lichtbogen L1 (5)
bildet sich somit zwischen dem Festkontakt 20 und der ersten Metalloberfläche
38 aus. Der Strom fließt dann über die Metalloberfläche
38, und über die leitende Verbindung 42, und von der metallischen
Oberfläche 40 aus entsteht ein zweiter Lichtbogen L2 zum Bewegkontakt
42. Der zweite Lichtbogen L2 springt schließlich auf die Laufschiene
28 über, siehe 6. Anstelle wie im Stand
der Technik nur einen einzigen Lichtbogen über die Strecke vom Festkontakt
20 zur Laufschiene 28 auszubilden, bewirkt die Lichtbogentrennschiene
34 also das Ausbilden zweier Lichtbögen L1 und L2. Die Lichtbögen
L1 und L2 sind elektrisch in Serie, wobei die Stromverbindung über die Metalloberfläche
38, über die leitende Verbindung 42 und über die Metalloberfläche
40 erfolgt. Durch die Darstellung des elektrischen Stroms vermittels Schraffierung
in 6 ist zu erkennen, dass der Strom auf der Lichtbogentrennschiene
34 U-förmig fließt. Es bilden sich deswegen Magnetfelder um das
freie Ende der Lichtbogentrennschiene 34 aus, und diese Magnetfelder drängen
die Lichtbögen L1 und L2 in Richtung zur Löschkammer 30 (1),
in 6 also nach unten links.
Eine Variante der in 1 dargestellten
ersten Ausführungsform ist in 7 dargestellt. Im
Unterschied zur Ausführungsform gemäß 1
endet die Lichtbogentrennschiene 134 unmittelbar vor der Löschkammer
130, die somit wie eine herkömmliche Löschkammer gebaut sein
kann. Weil die Lichtbogentrennschiene 134 bis unmittelbar vor die Löschkammer
130 geführt ist, springen die Lichtbögen L1 und L2 auf die Löschkammer
130 über. Somit verhalten sich die Lichtbögen im Wesentlichen
nicht anders als bei der Ausführungsform gemäß 1.
Eine Alternative zur ersten, in 1 dargestellten
Ausführungsform der Erfindung ist in 8 veranschaulicht.
Während bei der Ausführungsform gemäß 1
die Lichtbogentrennschiene 34 plattenförmig ausgebildet ist und die
Löschkammer 30 in zwei Teile teilt, geht die Ausführungsform
gemäß 8 darüber hinaus. Anstelle die
Löschkammer in zwei Teile zu teilen sind gleich zwei Löschkammern an verschiedenen
Orten im Leitungsschutzschalter 10' angeordnet. Eine erste Löschkammer
30' wird hierbei durch ein Metallteil 38' der Lichtbogentrennschiene
34' abgeschlossen. Eine zweite Löschkammer 30'' wird durch
ein Metallteil 40' abgeschlossen. Die Lichtbogentrennschiene
34' ist im Vergleich zur Lichtbogentrennschiene 34 aus
1 gewissermaßen aufgebogen. Ansonsten geht die
Anordnung gemäß 8 gewissermaßen durch
„Umklappen" der Anordnung gemäß 1
aus dieser hervor, zumindest was die schematische Darstellung betrifft. Die übrigen
Bauteile sind grundsätzlich unverändert, wenn auch unter Umständen
wie dargestellt an etwas anderem Ort platziert. Auch hier soll
die Lichtbogentrennschiene 34' im Schwenkbereich des Bewegkontakt
22 gabelförmig ausgebildet sein, so dass diese bei seiner Schwenkbewegung
nicht behindert wird. Erfolgt diese Schwenkbewegung im Zusammenhang mit einem Kurzschlussstrom,
so bildet sich ein erster Lichtbogen zwischen dem Festkontakt 20 und der
Oberfläche 38' aus. Dieser erste Lichtbogen wird zur Löschkammer
30' geführt. Ein zweiter Lichtbogen bildet sich zwischen der Laufschiene
28' und der Metalloberfläche 40' der Lichtbogentrennschiene
34' aus und wird zur Löschkammer 30'' geführt.
Im Stand der Technik ist die Auftrennung eines einzigen Lichtbogens,
während er sich ausbildet oder wenn er gerade ausgebildet ist, in zwei Lichtbögen
in der beschriebenen Form nicht bekannt. Bekannt ist lediglich, zwei getrennte Lichtbögen
in Serie durch die eingangs beschriebenen Doppelunterbrecher zu erzeugen. Hierbei
werden zwei Festkontakte bereitgestellt und ein Bewegkontakt, der auf beide Festkontakte
aufschwenkt. Die beschriebene Erfindung erlaubt es, trotz Verwendung eines Einfachunterbrechers
zwei Lichtbögen zu erzeugen. Dadurch ergeben sich im Vergleich zu einem Doppelunterbrecher
Vorteile. Der größte Vorteil eines erfindungsgemäßen Einfachunterbrechers
mit Lichtbogentrennschiene ist die geringere Verlustleistung des Einfachunterbrechers
im Vergleich zum Doppelunterbrecher verbunden mit dem im Vergleich zum herkömmlichen
Einfachunterbrecher höheren Schaltvermögen. Das höhere Schaltvermögen
wird dadurch erreicht, dass – wie beim Doppelunterbrecher – bereits
vor Einlaufen des Lichtbogens in die Löschkammer 2 Lichtbögen
existieren und damit die doppelte Bogenspannung bereits vor Einlaufen in die Löschkammer
für eine bessere Strombegrenzung sorgt. Ein weiterer Vorteil ist der geringere
Platzbedarf eines Einfachunterbrechers (mit Lichtbogentrennschiene) gegenüber
dem Doppelunterbrecher. Insbesondere können die Löschkammern
30, 130, 30' und 30'' jeweils die gesamte Gerätebreite
ausnutzen. Für die Strombahnen (siehe beispielsweise 12 und
14) im Leitungsschutzschalter 10 beziehungsweise 10'
steht ebenfalls ausreichend Platz zur Verfügung. Die erfindungsgemäßen
Vorteile können jedoch nicht nur im Vergleich zu einem Doppelunterbrecher erzielt
werden, sondern auch bei einem Doppelunterbrecher, wobei die Bereitstellung einer
oder gegebenenfalls zweier Lichtbogentrennschienen als Zusatzmaßnahme anzusehen
ist. Verwirklicht man die vorliegende Erfindung bei einem Doppelunterbrecher, kommt
es zur Ausbildung von vier Lichtbögen.