Handtelefone nach dem Stand der Technik haben Displays, die es erlauben,
in größerem Umfang Grafik zu zeigen. Benutzt werden die Displays allerdings
nur zur Ausgabe. Zur Eingabe werden nach dem Stand der Technik Tastaturen benutzt.
Dies hat eine Reihe von Nachteilen:
Die Tastaturen sind gegen unbeabsichtigte Tastendrücke empfindlich, mit der
Folge, dass Handtelefone unbeabsichtigt angeschaltet werden können und dass
weiter, ebenso unbeabsichtigt, Nummernfolgen eingegeben werden, die dann zu unbeabsichtigten
Verbindungen führen. Beispielsweise kann dies damit geschehen, dass Handtelefone
in unkontrollierten Behältern, beispielsweise Taschen und Kleidungsstücken,
getragen werden.
Ein weiterer Nachteil von Handtelefonen nach dem Stand der Technik
besteht darin, dass die Tasten zumindest überwiegend als Zifferntasten angelegt
sind. Dies hat die Notwendigkeit zur Folge, die Tasten für Schriftzeichen,
insbesondere für Buchstaben, mehrfach zu belegen, mit der Folge, dass die Eingabe
von Wörtern und Sätzen umständlich ist.
Ein weiterer Nachteil nach dem Stand der Technik besteht darin, dass
es im Zuge der technischen Entwicklung möglich ist, Handtelefone immer kleiner
herzustellen, mit der Folge, dass die Größe des Handtelefons letztlich
nicht mehr durch die technischen Herstellungsmöglichkeiten beschränkt
ist sondern durch die Fläche, die als Minimalfläche für die Eingabe
einerseits (Tastatur) und die Ausgabe andererseits (Display) begrenzt ist.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gestellt, diese Nachteile nach
dem Stand der Technik zu vermeiden. Dazu wird folgende Lösung vorgeschlagen:
Das Display wird nicht mehr ausschließlich zur Ausgabe benutzt sondern sowohl
zur Ausgabe wie auch zur Eingabe. Das Display ersetzt folglich die Tastatur.
Diese Möglichkeit ist nach dem Stand der Technik bekannt. Es
sind "Touch-Screens", die es ermöglichen, prinzipiell jede Grafik in der Weise
zu aktivieren, dass der Druck auf bestimmte, vordefinierte Stellen bestimmte, vorprogrammierte
Signale bewirkt.
Ein Handtelefon, bei dem ein solcher Touch-Screen sowohl die Funktion
der Ausgabe wie auch die der Eingabe übernimmt, kann kleiner gebaut werden
als herkömmliche Handtelefone, da die Benutzerfläche nicht mehr durch
eine gesonderte Tastatur teilweise "verbraucht" wird. Der Gefahr einer unbeabsichtigten
Aktivierung einzelner Schaltflächen lässt sich durch eine entsprechende
Programmierung leicht begegnen (Anspruch 1).
Zweckmäßig wird der Touch-Screen beim Handtelefon nach der
Erfindung durch Grafiken hinterlegt, die vom Benutzer angewählt werden können
und die der jeweiligen Benutzersituation angepasst sind (Anspruch 2).
Will der Benutzer eine Telefonnummer eingeben, dann will er ein übersichtliches
Zahlenfeld zur Eingabe haben.
Will er Text eingeben, dann will er alle Buchstaben des Alphabets
sowie alle oder zumindest die gebräuchlichen Satzzeichen gleichzeitig auf einer
Fläche angeboten haben.
Will er Funktionen des Handtelefons benutzen, dann will er die Schaltflächen,
mit der die Funktionen initialisiert werden können, übersichtlich dargeboten
haben.
Unerwünscht aus Sicht des Benutzers ist die Überschneidung
solcher Funktionskreise: Die Eingabe von Telefonnummer schließt beispielsweise
den Bedarf völlig aus, gleichzeitig Buchstaben oder Satzzeichen einzugeben.
Dem trägt die Erfindung damit Rechnung, dass dem Touch-Screen für jede
Benutzersituation die geeignete Grafik hinterlegt wird (Anspruch 3).
Insbesondere bei kleinen Formaten ist die Eingabe auf dem Touch-Screen
mit den Fingern problematisch, da die Auflagefläche des Fingers größer
sein kann als das sensibilisierbare Feld des Touch-Screens. Dem trägt die Erfindung
damit Rechnung, dass dem Benutzer des Handtelefons ein Stift zur Verfügung
gestellt wird, mit dem präzise Eingaben möglich sind (Anspruch 4).
Vorteilhaft ist diese Ausführung in der Weise, dass der Stift
vor Verlust damit geschützt wird, dass er mit dem Handtelefon verbunden ist
(Anspruch 5).