Stand der Technik
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Siliziumsubstrats, insbesondere eines Siliziumwafers, mit veränderten Materialeigenschaften
an der Oberfläche des Siliziumsubstrats. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung
ein Siliziumsubstrat, insbesondere einen Siliziumwafer, welcher nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellt wurde.
Verfahren zur Herstellung von Siliziumsubstraten sind aus dem Stand
der Technik in unterschiedlichen Ausgestaltungen bekannt. Im Allgemeinen werden
Materialeigenschaften von Silizium durch Diffusion von Fremdatomen in das Silizium,
ausgehend von der Substratoberfläche, bewirkt. Hierbei wird beispielsweise
ein Dotierstoff auf der Substratoberfläche abgeschieden und danach bei sehr
hoher Temperatur thermisch in das Silizium eingetrieben. Das heißt, die Dotierstoffe
werden zur Diffusion in das Silizium angeregt.
Ferner ist aus der EP 0 750
058 B1 ein Verfahren zum Dotieren eines kristallinen Substrats bekannt,
bei welchem zuerst eine erste Schicht auf dem Substrat erzeugt wird, welche Fehlstellen
aufweist. Anschließend wird eine zweite Schicht auf der ersten Schicht aufgebracht,
die von der ersten Schicht getrennt ist. Die zweite Schicht enthält Dotierstoffatome,
welche veranlasst werden, in die erste beschädigte Schicht zu diffundieren
und in der ersten Schicht die Fehlstellen zu besetzen. Anschließend wird die
zweite Schicht entfernt.
Die bekannten Verfahren weisen jedoch den Nachteil auf, dass die Diffusionsvorgänge
auch bei sehr hohen Temperaturen nur sehr langsam stattfinden. Daher können
mit den bekannten Verfahren Fremdstoffe nur in Tiefen von maximal 20 bis 25 &mgr;m
das Silizium eingebracht werden. Ferner gibt es auch Fremdatome, wie z.B. Antimon
(Sb) oder Germanium (Ge), welche aufgrund ihrer großen Atomdurchmesser nur
extrem langsam diffundieren. Somit kann eine hinreichende Diffusionstiefe innerhalb
von wirtschaftlich vertretbaren Zeiten nicht erreicht werden.
Vorteile der Erfindung
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 weist demgegenüber den Vorteil auf, dass es möglich ist, Siliziummaterialien
mit veränderten Eigenschaften herzustellen. Die Eigenschaften können dabei
gezielt verändert werden. Erfindungsgemäß werden hierbei insbesondere
Nanopartikel in das Siliziumsubstrat eingebracht, wobei das erfindungsgemäße
Verfahren sehr wirtschaftlich und kostengünstig durchgeführt werden kann.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass eine poröse Siliziumoberfläche
hergestellt wird, welche Makroporen mit einem Durchmesser zwischen 10 &mgr;m bis
50 nm, oder Mesoporen mit einem Durchmesser zwischen 50 nm bis 2 nm oder Nanoporen
mit einem Durchmesser kleiner 2 nm hergestellt wird. Anschließend wird ein
in die Siliziumoberfläche einzubringendes Füllmaterial aufgebracht und
das Füllmaterial in die erzeugten Poren der Siliziumoberfläche eingefüllt.
Anschließend wird gegebenenfalls überflüssiges Füllmaterial
von der Siliziumoberfläche entfernt und das Siliziumsubstrat mit dem Füllmaterial
in den Poren der Siliziumoberfläche wird bei einer Temperatur zwischen ca.
1000°C und 1400°C getempert, um die in der Siliziumoberfläche erzeugten
Poren wieder zu schließen. Dabei wird das Füllmaterial vom Silizium eingeschlossen.
Die entstehende Si-Matrix weist hierbei einkristalline Eigenschaften auf, so dass
bei Bedarf weitere Halbleiterprozesse darin ausgeführt werden können.
Je nachdem, welches Füllmaterial ausgewählt wurde, können die Eigenschaften
der Siliziumoberfläche geändert werden. Erfindungsgemäß können
dabei Füllmaterialien jeder Art, insbesondere Nanopartikel, verwendet werden.
Die Unteransprüche zeigen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
Besonders bevorzugt erfolgt das Einfüllen des Füllmaterials
in die Poren der Siliziumoberfläche durch die Erzeugung von Vibrationen. Dies
kann beispielsweise mechanisch mittels eines Rütteltischs o.Ä., oder mittels
Ultraschall, erfolgen. Die Vibrationen werden vorzugeweise in zwei unterschiedliche
Richtungen, insbesondere zwei zueinander senkrechte Richtungen, erzeugt. Alternativ
kann das Füllen der Poren der Siliziumoberfläche mit dem Füllmaterial
auch mittels überkritischem Kohlendioxid oder aus einer flüssigen Phase,
z. B. einer Suspension oder einer Emulsion heraus durchgeführt werden.
Weiter bevorzugt wird die poröse Siliziumaberfläche mittels
elektrochemischem Anodisieren hergestellt. Hierdurch kann eine besonders kostengünstige
poröse Siliziumoberfläche erzeugt werden.
Besonders bevorzugt erfolgt das Tempern in einer Wasserstoffatmosphäre.
Weiter bevorzugt ist das Siliziumsubstrat eine einkristalline Silizium-Matrix.
Hierdurch können insbesondere Nanopartikel in die einkristalline Silizium-Matrix
eingebracht werden. Erfindungsgemäß kann somit ein einkristallines Siliziumsubstrat
mit Einlagerungen erhalten werden. Dadurch können alle Vorteile eines monokristallinen
Substrats erhalten werden.
Das einzubringende Füllmaterial ist besonders
bevorzugt Kohlenstoff, insbesondere in Nanopartikelform, wie beispielsweise Graphit,
oder eine Kohlenstoffverbindung, z.B. Kohlenwasserstoffe oder andere Kohlenstoffverbindungen
mit Wasserstoff und/oder anderen Elementen, wie Sauerstoff, Stickstoff, Phosphor,
Bor. Alternativ kann das Füllmaterial auch eine hochmolekulare aromatische
oder aliphatische Kohlenstoffverbindung sein. Als Füllmaterial wird auch vorzugsweise
eine beliebige Kombination verschiedener Materialien verwendet.
Besonders bevorzugt ist das in die poröse Siliziumoberfläche
einzubringende Füllmaterial ein Dotierstoff zur Herstellung von p-leitenden
oder n-leitenden Siliziumkarbid (SiC).
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung ist das Porosifizieren und Auffüllen der porösen Siliziumoberfläche
auf ein bestimmtes örtliches Gebiet begrenzt. Dadurch können insbesondere
in-situ p- oder n-dotierte Schichten von Siliziumkarbid hergestellt werden. Auch
kann dadurch ein Siliziumsubstrat, welches zwei oder mehrere Bereiche mit unterschiedlichem
Füllmaterial aufweist hergestellt werden.
Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Siliziumsubstrat,
insbesondere einen Siliziumwafer, welcher gemäß dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellt werden kann. Insbesondere kann dabei ein Siliziumwafer hergestellt
werden, welcher lichtemittierende Eigenschaften, zur Verwendung beispielsweise als
LED, aufweist wobei eine gezielte Störung der Bandstruktur des Siliziums erzeugt
wird Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, indem Seltene Erde-Atome,
z.B. Erbium, in Nanopartikelform in das poröse Silizium eingebracht werden
und anschließend dieses durchoxidiert wird.
Zeichnung
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter
Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung im Detail beschrieben. In der Zeichnung
ist:
1 bis 5 Schnittansichten
verschiedener Verfahrensschritte eines Verfahrens zur Herstellung eines Siliziumsubstrats
gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Ausführungsformen der Erfindung
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die 1
bis 5 ein Verfahren zur Herstellung eines Siliziumsubstrats
1 mit einer veränderten Oberfläche im Detail beschrieben.
Das Siliziumsubstrat 1 des Ausführungsbeispiels ist
ein Siliziumwafer. Wie in 1 gezeigt, wurde durch Porosizieren
im Siliziumsubstrat 1 eine Vielzahl von Poren 2 gebildet. Die
Poren 2 weisen eine unterschiedliche Breite und Tiefe auf und sind als
Makroporen, Mesoporen und Nanoporen ausgebildet. Die Durchmesser liegen dabei vorzugsweise
zwischen einigen &mgr;m (z.B.35 &mgr;m) bis 1 nm. Die Tiefe der Poren
2 liegt zwischen ca. 100 nm bis ca. 200 &mgr;m. Ein Durchmesser einer
Pore 2 ist dabei über seine Tiefe nicht zwangsweise konstant. Nach
dem ersten Schritt des Bereitstellens des Siliziumsubstrats werden die Poren
2 z.B. mittels elektrochemischem Anodisieren hergestellt, so dass die poröse
Siliziumoberfläche entsteht.
Im nächsten Schritt wird ein einzubringendes Füllmaterial
3 auf die poröse Siliziumoberfläche aufgebracht. Das Füllmaterial
ist in Nanopartikelform ausgebildet und weist vorzugsweise einen Durchmesser auf,
welcher etwas kleiner ist als der kleinste erzeugte Durchmesser der Poren
2. 3 zeigt schematisch durch die Doppelpfeile
X und Y, dass mittels mechanischem Rütteln, beispielsweise mittels eines Rütteltischs
o.Ä., die losen Füllmaterialien 3 in die Poren 2 eingebracht
werden. Hierbei werden vorzugsweise mehrere Nanopartikel in eine Pore eingebracht.
Wie in 3 gezeigt, führt der Rütteltisch eine
Bewegung parallel zur Längsrichtung der Poren 2 in Richtung des Doppelpfeils
Y aus und eine zum Doppelpfeil Y senkrechte Bewegung in Richtung des Doppelpfeils
X. Es wäre auch denkbar, dass weiterhin noch eine zusätzliche Bewegung
in einer Richtung senkrecht zur Abbildungsebene durchgeführt wird. Die Bewegungen
in X- und Y-Richtung können sich dabei überlagern oder auch nacheinander
bzw. abwechselnd ausgeführt werden.
4 zeigt den Zustand, in welchem die Poren
2 jeweils mit einer gewissen Anzahl von Nanopartikeln 3 gefüllt
wurden. Nanopartikel, welche sich noch auf der Oberfläche des Siliziumsubstrats
1 befinden, werden entfernt. Anschließend wird das mit den Nanopartikeln
versehene Siliziumsubstrat bei einer Temperatur von ca. 1000°C bis ca. 1400°C
getempert. Dadurch werden die im Siliziumsubstrat erzeugten Poren 2 wieder
geschlossen. Die Temperung erfolgt vorzugsweise in einem Ofen, insbesondere unter
einer Wasserstoffatmosphäre. Während der Temperaturbehandlung werden die
Poren 2 der porösen Siliziumoberfläche wieder geschlossen, wobei
die sich in den Poren 2 befindlichen Nanopartikel 3 eingeschlossen
werden. Der Zustand des Siliziumsubstrats 1 nach dem Tempern ist in
5 gezeigt.
Erfindungsgemäß ist es somit möglich, ein Siliziumsubstrat
mit einer oder auch mehreren verschiedenen Komponenten herzustellen, welche sich
unter normalen Umständen nicht bzw. nur unter unwirtschaftlichem Aufwand miteinander
vermischen lassen würden. Insbesondere können in eine einkristalline Siliziummatrix
Nanopartikel eingebracht werden, so dass eine neue Materialklasse
herstellbar ist. Durch die Auswahl der Nanopartikel kann gezielt Einfluss auf die
Eigenschaften des erzeugten Silizium-Nanopartikelprodukts genommen werden.
Als Nanopartikel werden vorzugsweise metallische Nanopartikel und/oder
deren Oxide und/oder Karbide und/oder Nitride verwendet. Auch können als Nanopartikel
beispielsweise Kohlenstoff zur Herstellung von SiC und/oder Materialien wie Tantal,
Wolfram, Iridium, Zirkonium, Rhenium, Vanadium, Molybdän, Niob, Hafnium, Osmium,
Scandium, Yttrium, Lutetium, Lawrencium. Titan, Chrom, Eisen, Ruthenium, Rhodium
sowie deren Nitride und/oder Carbide verwender werden. Auch ist es möglich,
Seltene-Erden-Metall-Atome, beispielsweise für eine Realisierung von elektro-lumineszenten
Siliziumschichten zu verwenden. Hierzu können beispielsweise alle Elemente
der Hauptgruppe 3 des Periodensystems und insbesondere die Lanthanoiden
(Ce bis Lu) verwendet werden.
Besonders bedeutsam ist die vorliegende Erfindung zur Herstellung
von kristallinen SiC-Schichten, wobei insbesondere einkristalline SiC-Schichten
hergestellt werden können. Kohlenstoff C oder ein Kohlenstoffträger kann
beispielsweise in der Form von Graphit oder in der Form von Kohlenwasserstoffen
oder anderen Kohlenstoffverbindungen mit Wasserstoff und/oder anderen Elementen,
wie z.B. Sauerstoff, Stickstoff, Phosphor, Bor usw., eingebracht werden. Auch können
auf diese Weise in-situ p-dotierte oder n-dotierte Schichten von SiC hergestellt
werden.
Auch können Kohlenstoffverbindungen, welche in geeigneten Lösungsmitteln
gelöst sind, eingebracht werden und beispielsweise durch Verdampfen des Lösungsmittels
dauerhaft in den Poren der porösen Siliziumoberfläche abgeschieden werden.
Beispielsweise können auf diese Weise C60-Partikel oder Karbon-Nanotubes oder
Verbindungen solcher Partikel oder Tubes mit Wasserstoff gelöst in Benzol in
den Poren 2 des porösen Siliziumsubstrats abgeschieden werden. Ebenso
können hochmolekulare aromatische oder aliphatische Kohlenstoffverbindungen,
z.B. Teer-artige Verbindungen, als Ausgangsstoffe eingesetzt werden, welche bei
hohen Temperaturen einen so niedrigen Dampfdruck aufweisen, dass sie nicht oder
nicht wesentlich während einer nachfolgenden Hochtemperaturbehandlung aus der
Nanostruktur ausdampfen können, und folglich mit dem umgebenden Silizium der
Nanostruktur reagieren. Als Füllmaterial können auch Stickstoff-Kohlenstoff-Verbindungen,
sogenannte Nitril-artige Verbindungen, oder Cyanide (CN) oder Cyanamide (CN2) dienen,
wobei es bei diesen Verbindungen bei einer Hochtemperaturbehandlung zu einem Aufbrechen
der CN-Bindungen kommt. Während der so freigesetzte Kohlenstoff mit dem umgebenden
Silizium weiterreagiert, kann der ebenso freigesetzte flüchtige Stickstoff
die Nanostruktur noch weitgehend unreagiert wieder verlassen. Im Anschluss daran
wird dann das Siliziumsubstrat 1 durch die Temperaturbehandlung getempert,
um die Poren 2 der porösen Siliziumoberfläche zu schließen.
Somit kann erfindungsgemäß eine Art von Festkörperemulsion
entstehen, deren Msschungsverhältnis durch die Porengröße, die Porenart
und den Porenabstand sowie die Partikelgröße des Füllmaterials und
die Menge des Füllmaterials definiert ist. Je nachdem, ob das poröse Siliziumsubstrat
aus polykristallinem oder einkristallinem Silizium hergestellt wurde, kann mit einer
geeigneten Parameterwahl erfindungsgemäß bestimmt werden. ob die in die
poröse Siliziumoberfläche eingebrachten Partikel durch die Umlagerung
von polykristallinem oder einkristallinem Silizium umschlossen werden Auf diese
Weise lassen sich auch Materialien miteinander verbinden, die sonst nur unter höchsten
Schwierigkeiten miteinander vermengbar sind.
Erfindungsgemäß kann somit eine oberflächennahe einkristalline
Siliziumschicht erreicht werden, die zu einem gewissen Anteil das eingebrachte Füllmaterial
beinhaltet, was mit anderen Verfahren nicht bzw. nicht so kostengünstig möglich
ist. Erfindungsgemäß kann somit beispielsweise kristallines oder amorphes
Siliziumkarbid hergestellt werden. Es sei angemerkt, dass sich die Eigenschaft des
erzeugten Materials durch die eingelagerten Nanopartikel stark beeinflussen lässt.
Dadurch können beispielsweise chemisch und/oder mechanisch hoch resistente
Oberflächen bereitgestellt werden. Des Weiteren können auch zusätzliche
Dotierstoffe eingebracht werden, um beispielsweise in-situ p-leitendes oder n-leitendes
Siliziumkarbid herzustellen.
Eine andere Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist beispielsweise auch die Herstellung von Licht emittierendem Silizium zur Verwendung
beispielsweise als LED durch gezielte Störung der Bandstruktur im Silizium.
Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass man Seltene-Erden-Atome,
wie Erbium, in Nanopartikelform in das poröse Siliziumsubstrat 1 einbringt
und dieses anschließend durchoxidiert.
Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht somit die
Herstellung neuer Materialien auf der Basis eines Siliziumsubstrats durch Porosizieren
und Auffüllen der Poren mit einem oder mehreren unterschiedlichen Materialien,
vorzugsweise in Nanopartikelgröße. Durch anschließendes Tempern werden
die in die Poren eingebrachten Nanopartikel eingeschlossen. Das neuartige Siliziumsubstrat
weist somit abhängig von den eingebrachten Partikeln unterschiedliche Eigenschaften
auf. Das Einbringen von verschiedenen Partikeln kann beispielsweise auch auf
der Siliziumoberfläche örtlich begrenzt sein, um auf einer Siliziumoberfläche
beispielsweise mehrere unterschiedliche Bereiche unterschiedlicher Eigenschaften
herzustellen.