Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Speichereinrichtung
sowie auf ein Verfahren zur Herstellung einer Speichereinrichtung.
Nichtflüchtigen Speichereinrichtungen (NVM, non-volatile memories)
kommt im Bereich von Multimedia-Anwendungen eine steigende Bedeutung zu. Nichtflüchtige
Speicher sind beispielsweise in Mobiltelefonen, Digitalkameras und anderen Anwendungen
integriert. Die üblicherweise verwendeten nichtflüchtigen Speichereinrichtungen
beruhen auf der Floating-Gate-Technologie oder auf der Charge-Trapping-Technologie.
In der 1A ist beispielhaft eine auf der Charge-Trapping-Technologie
beruhende Flash-Speicherzelle im Querschnitt dargestellt.
Die in der 1A dargestellte nichtflüchtige
Speichereinrichtung basiert auf der sogenannten SONOS-Technologie. Dabei zeigt die
1A einen Querschnitt einer SONOS-Speicherzelle entlang
der Linie IV bis IV entsprechend der 1B. Die SONOS-Speicherzelle
beruht auf einem n-Kanalbereich FET 28, bei dem das Gatedielektrikum durch
einen Speicherschichtstapel 26 ersetzt ist. Der Speicherschichtstapel
26 ist oberhalb eines Kanalbereichs 27 und unterhalb einer Gateelektrode
4 angeordnet. Der Speicherschichtstapel 26 umfasst üblicherweise
eine Charge-Trapping-Schicht, etwa eine Siliziumnitridschicht, als Speicherschicht
262. Unterhalb der Charge-Trapping-Schicht 262 ist eine untere
Grenzschicht 263 angeordnet. Oberhalb der Charge-Trapping-Schicht
262 ist eine obere Grenzschicht 261 angeordnet. Die obere und
die untere Grenzschicht 261, 263fassen die Charge-Trapping-Schicht
262 von zwei Seiten ein. Bei einer Schichtdicke von mehr als 2 nm unterdrücken
sie ein direktes Tunneln zu/von der Charge-Trapping-Schicht 262. Ein erster
und ein zweiter Source/Drain-Bereich 37, 38 sind jeweils als dotiertes
Gebiet 35 ausgebildet. Abhängig von der Speicherarchitektur und des
verwendeten Programmiermechanismus der jeweiligen Speichereinrichtung, die eine
Mehrzahl von Speicherzellen des in der 1A dargestellten
Typs umfasst, wird die jeweilige Speichereinrichtung als SONOS-Speichereinrichtung
oder als NROM-Speichereinrichtung bezeichnet.
Die SONOS-Speicherzelle wird mittels Fowler-Nordheim-Tunneln programmiert
und gelöscht, indem jeweils geeignete Spannungen an die entsprechenden Bitleitungen
und Wortleitungen angelegt werden. In Abhängigkeit der in der Charge-Trapping-Schicht
262 gespeicherten Ladung ändert sich die Schwellenspannung des Transistors.
Durch Anlegen geeigneter Spannungen an die korrespondierenden Wort- und Bitleitungen
wird die jeweilige Schwellenspannung und damit die gespeicherte Information erfasst.
Nichtflüchtige Speicher oder Flashspeicher werden ihrer internen
Architektur nach in solche vom NOR-Typ und solche vom NAND-Typ unterschieden. In
Speichereinrichtungen vom NOR-Typ werden die Speicherzellen parallel zwischen einer
Bitleitung und einer Masseleitung angeordnet. In Speichereinrichtungen vom NAND-Typ
werden die Speicherzellen jeweils in Serie zwischen einer Bitleitung und einer Referenzleitung
angeordnet.
Eine Draufsicht auf ein typisches Speicherzellenfeld vom NAND-Typ
ist in der 1B dargestellt. In einem Halbleitersubstrat
1 sind aktive Gebiete 21 ausgebildet und voneinander durch flache
Isolationsgräben 33 (STI, „Shallow Trench Isolation") isoliert,
die mit einem isolierenden Material, etwa mit Siliziumdioxid, gefüllt sind.
Parallel zu den aktiven Gebieten 21 sind Bitleitungen 50 ausgebildet.
Wortleitungen 40 sind derart ausgebildet, dass sie die aktiven Gebiete
21 kreuzen. In jedem der aktiven Gebiete 21 wird eine Mehrzahl
von Transistoren ausgebildet, wobei die Transistoren in Serie geschaltet sind. Die
Leitfähigkeit jedes Transistors wird durch Aktivieren bzw. Deaktivieren einer
korrespondierenden Wortleitung 40 gesteuert. Zum Anschluss der aktiven
Gebiete 21 ist eine gemeinsame Source-Leitung 44 vorgesehen.
Die 2 zeigt eine schematische Draufsicht
auf einen Ausschnitt eines Speicherzellenfeldes vom NOR-Typ. Die Speicherzellen
sind in Spalten angeordnet, wobei jeweils zwei Speicherzellen einer Spalte mit der
gemeinsamen Source-Leitung 45 oder mit einem gemeinsamen Bitleitungskontakt
51 verbunden sind. Die Wortleitungen 40 erstrecken sich senkrecht
zu den Speicherzellenspalten. Die Bitleitungen sind parallel zu den aktiven Gebieten
21 angeordnet und über Bitleitungskontakte 51 jeweils mit
den aktiven Gebieten 21 verbunden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte
Speichereinrichtung mit nichtflüchtigen Speicherzellen zur Verfügung zu
stellen. Von der Aufgabe wird die Angabe eines Verfahrens zur Herstellung einer
solchen Speichereinrichtung umfasst. Die Aufgabe wird durch die Speichereinrichtungen
gemäß der Ansprüche 1, 14 und 18, sowie durch die in den Ansprüchen
22 und 27 angegebenen Verfahren gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben
sich aus den jeweiligen Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Speichereinrichtung umfasst eine Mehrzahl
von aktiven Gebieten, die sich entlang einer ersten Richtung erstrecken. Jedes der
aktiven Gebiete ist innerhalb eines Halbleitersubstrats ausgebildet. In den aktiven
Gebieten sind Transistoren ausgebildet, die jeweils einen ersten und einen
zweiten Source/Drain-Bereich, einen zwischen dem ersten und dem zweiten Source/Drain-Bereich
ausgebildeten Kanalbereich, eine Gateelektrode und einen Speicherschichtstapel umfassen,
der zwischen der Gateelektrode und dem Kanalbereich angeordnet ist. Benachbarte
aktive Gebiete sind voneinander durch einen Fin-Isolationsgraben isoliert. Entlang
einer die erste Richtung schneidenden zweiten Richtung erstreckt sich eine Mehrzahl
von Wortleitungen. Jede Wortleitung ist mit einer Mehrzahl von Gateelektroden verbunden,
die unterschiedlichen aktiven Gebieten zugeordnet sind, wobei die aktiven Gebiete
als Stege im Halbleitersubstrat ausgebildet sind.
Die Wortleitungen sowie der Speicherschichtstapel sind auf mindestens
zwei Seiten des jeweiligen aktiven Gebiets ausgebildet, wobei jeder der Stege einen
oberen Abschnitt und einen unteren Abschnitt aufweist. Der untere Abschnitt ist
jeweils unterhalb des oberen Abschnitts vorgesehen. Der obere Abschnitt weist eine
auf eine zur ersten Richtung senkrechten Richtung bezogene Maximumweite auf. Der
untere Abschnitt weist eine auf eine zur ersten Richtung senkrechten Richtung bezogene
Minimumweite auf, wobei die Maximumweite größer ist als die Minimumweite.
Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung umfasst eine erfindungsgemäße
Speichereinrichtung eine Mehrzahl aktiver Gebiete, die sich entlang einer ersten
Richtung erstrecken. Jedes der aktiven Gebiete ist in einem Halbleitersubstrat ausgebildet.
In den aktiven Gebieten sind Transistoren ausgebildet, die einen ersten und einen
zweiten Source/Drain-Bereich, einen zwischen dem ersten und dem zweiten Source/Drain-Bereich
ausgebildeten Kanalbereich, eine Gateelektrode und einen Speicherschichtstapel,
der zwischen der Gateelektrode und dem Kanalbereich angeordnet ist, umfassen. Benachbarte
aktive Gebiete sind voneinander jeweils durch einen Fin-Isolationsgraben isoliert.
In eine die erste Richtung schneidenden zweiten Richtung erstreckt sich eine Mehrzahl
von Wortleitungen, wobei jede der Wortleitungen mit einer Mehrzahl von Gateelektroden
verbunden ist, die unterschiedlichen aktiven Gebieten zugeordnet sind. Die aktiven
Gebiete sind als Stege im Halbleitersubstrat ausgebildet. Die Wortleitungen sowie
der Speicherschichtstapel sind auf mindestens zwei Seiten des jeweiligen aktiven
Gebiets ausgebildet, wobei jeder der Stege eine rechte und eine linke Seitenwand
aufweist. Ein Winkel &agr; zwischen der rechten Seitenwand und der Substratoberfläche
beträgt mindestens 90 Grad, wobei der Winkel &agr; in der oberen Hälfte
des Stegs gemessen wird. Ein Winkel &bgr; zwischen der linken Seitenwand und der
Substratoberfläche beträgt mindestens 90 Grad wobei der Winkel &bgr;
in der oberen Hälfte des Stegs gemessen wird. Die Höhe des Stegs ergibt
sich aus dem Abstand zwischen dem Grabenboden des Fin-Isolationsgrabens und der
Oberkante des Stegs.
Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung umfasst die erfindungsgemäße
Speichereinrichtung eine Mehrzahl aktiver Gebiete, die sich entlang einer ersten
Richtung erstrecken und in einem Halbleitersubstrat ausgebildet sind. In den aktiven
Gebieten sind Transistoren ausgebildet, die jeweils einen ersten und einen zweiten
Source/Drain-Bereich, einen zwischen dem ersten und dem zweiten Source/Drain-Bereich
ausgebildeten Kanalbereich, eine Gateelektrode und einen Speicherschichtstapel,
der zwischen der Gateelektrode und dem Kanalbereich angeordnet ist, umfassen. Benachbarte
aktive Gebiete sind voneinander jeweils durch einen Fin-Isolationsgraben isoliert.
Entlang einer die erste Richtung schneidenden zweiten Richtung erstreckt sich eine
Mehrzahl von Wortleitungen. Jede der Wortleitungen ist mit einer Mehrzahl von Gateelektroden
verbunden, die unterschiedlichen aktiven Gebieten zugeordnet sind. Die aktiven Gebiete
sind im Halbleitersubstrat als Stege ausgebildet. Die Wortleitungen sowie der Speicherschichtstapel
sind an mindestens zwei Seiten der aktiven Gebiete angeordnet, wobei jeder der Stege
in einem zur ersten Richtung senkrechten Querschnitt eine horizontale obere Oberfläche
entlang der Oberkante und zwei vertikale Seitenwände aufweist. Jede der Seitenwände
umfasst mindestens eine gekrümmte Oberfläche, wobei sich eine Krümmungsmittelachse
innerhalb des Halbleitersubstrats in einer Ebene senkrecht zur Substratoberfläche
und senkrecht zur ersten Richtung erstreckt.
Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung weist die Speichereinrichtung
eine Mehrzahl aktiver Gebiete auf, die sich entlang einer ersten Richtung erstrecken
und innerhalb eines Halbleitersubstrats ausgebildet sind. In den aktiven Gebieten
sind Transistoren ausgebildet, die jeweils einen ersten und einen zweiten Source/Drain-Bereich,
einen zwischen dem ersten und dem zweiten Source/Drain-Bereich ausgebildeten Kanalbereich,
eine Gateelektrode sowie Mittel zur Änderung der Schwellenspannung des Transistors
mittels Ladungsspeicherung umfassen. Die Speichereinrichtung umfasst ferner Mittel
zur Adressierung der Gateelektroden und Mittel zur Isolation benachbarter aktiver
Gebiete voneinander, wobei jede der aktiven Gebiete Mittel zur Vergrößerung
der Weite im oberen Abschnitt des aktiven Gebiets im Bezug auf die Weite in einem
unteren Abschnitts des aktiven Gebiets aufweist.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung einer Speichereinrichtung
umfasst das Vorsehen eines Halbleitersubstrats mit einer Substratoberfläche
sowie das Einbringen von Gräben, die sich entlang einer ersten Richtung erstrecken,
wobei zwischen den Gräben aktive Gebiete definiert werden. Jeder der Gräben
weist Seitenwände und einen Grabenboden auf. Die Seitenwände der Gräben
werden mit einer Deckschicht bedeckt. Auf den Grabenböden wird eine Isolatormaterialschicht
vorgesehen. Die Deckschicht wird von den Seitenwänden der
Gräben entfernt. Ein Speicherschichtstapel wird vorgesehen, wobei der Speicherschichtstapel
an die Seitenwände der Gräben sowie an die horizontale obere Oberfläche
der aktiven Gebiete angrenzt und die Isolatormaterialschicht bedeckt. Ein Wortleitungsschichtstapel
wird vorgesehen, der mindestens eine leitfähige Schicht aufweist. Der Wortleitungsschichtstapel
sowie der Speicherschichtstapel werden strukturiert, wobei einzelne Wortleitungen
ausgebildet werden. Dabei werden die aktiven Gebiete abschnittsweise freigelegt.
Danach werden in den aktiven Gebieten dotierte Gebiete vorgesehen, wobei erste und
zweite Source/Drain-Bereiche ausgebildet werden.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung
einer nichtflüchtigen Speichereinrichtung vom NAND-Typ wird ein Halbleitersubstrat
mit einer Oberfläche bereitgestellt. Sich entlang einer ersten Richtung erstreckende
Gräben werden in das Halbleitersubstrat eingebracht, wobei aktive Gebiete definiert
werden. Die Gräben weisen jeweils Seitenwände und einen Grabenboden auf.
Die Seitenwände der Gräben werden mit einer Deckschicht abgedeckt. Auf
dem Grabenboden wird eine Isolatormaterialschicht vorgesehen. Die Deckschicht wird
von den Seitenwänden der Gräben entfernt und ein Speicherschichtstapel
vorgesehen. Der Speicherschichtstapel wird angrenzend an die Seitenwände der
Gräben und an die horizontalen oberen Oberflächen der aktiven Gebiete
ausgebildet und bedeckt die Isolatormaterialschicht. Der Speicherschichtstapel umfasst
eine Charge-Trapping-Schicht und eine obere Grenzschicht. Die Charge-Trapping-Schicht
sowie die obere Grenzschicht werden von den Endbereichen der aktiven Gebiete entfernt.
Ein Wortleitungsschichtstapel wird vorgesehen, der mindestens eine leitfähige
Schicht enthält. Der Wortleitungsschichtstapel sowie der Speicherschichtstapel
werden strukturiert, wobei einzelne Wortleitungen ausgebildet werden und wobei die
aktiven Gebiete abschnittsweise freigelegt werden. In den aktiven Gebieten werden
dotierte Gebiete ausgebildet, wobei erste und zweite Source/Drain-Bereiche vorgesehen
werden.
Nachstehend werden die Erfindung sowie deren Vorteile anhand der Figuren
näher erläutert. Einander entsprechende Komponenten und Strukturen sind
jeweils mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Es zeigen:
1A einen Querschnitt durch eine konventionelle Speicherzelle,
1B eine Draufsicht auf ein konventionelles Speicherzellenfeld
vom NAND-Typ,
2 eine Draufsicht auf ein konventionelles Speicherzellenfeld
vom NOR-Typ,
3 einen Querschnitt eines Halbleitersubstrats nach
Ausbildung aktiver Gebiete im Zuge der Herstellung einer Speichereinrichtung gemäß
einem ersten erfindungsgemäßen Verfahren,
4 einen Querschnitt des Halbleitersubstrats gemäß
3 nach Ausbildung von Schichten,
5 eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 4 nach Ausführung eines weiteren
Prozeßschritts.
6 eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 5 nach Abscheidung eines Speicherschichtstapels,
7A eine Draufsicht auf das Halbleitersubstrat gemäß
6,
7B eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 6 nach einem weiteren Prozessschritt,
8 eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 7 nach Abscheidung des Wortleitungsschichtstapels,
9 eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 8 nach Zurückätzen des Wortleitungsschichtstapels,
10A eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 9 nach Ausführung eines Ionenimplantationsschritts,
10B eine weitere Querschnittsdarstellung der Wortleitungen
nach Ausführung des Ionenimplantationsschritts gemäß 10A,
11A eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 10 nach Zurückätzen der Polysiliziumschicht,
11B eine weitere Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 10A nach Zurückätzen der
Polysiliziumschicht,
12A eine perspektivische Darstellung des Halbleitersubstrats
einer erfindungsgemäßen Speichereinrichtung;
12B Querschnittsdarstellungen des Halbleitersubstrats
gemäß 12A,
13 eine Querschnittsdarstellung eines Halbleitersubstrats
im Zuge der Herstellung einer Speichereinrichtung nach einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
14 eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 13 nach Vertiefen der Öffnungen,
15 eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 14 nach Ausführung eines Oxidationsschritts,
16 eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 15 nach Entfernen einer Siliziumnitridschicht,
17 eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 16 nach Abscheidung des Wortleitungsschichtstapels,
18 eine Querschnittsdarstellung eines Halbleitersubstrats
im Zuge der Herstellung einer Speichereinrichtung gemäß einer weiteren
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
19 eine Querschnittsdarstellung des Halbleitersubstrats
gemäß 18 nach Abscheidung des Wortleitungsschichtstapels,
20 eine schematische Querschnittsdarstellung einer
komplettierten Speichereinrichtung entlang des aktiven Gebiets,
21 eine schematische Draufsicht auf eine Speichereinrichtung
gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
22 eine Draufsicht auf ein Halbleitersubstrat nach
Ausführen eines ersten Prozessierungsschritts eines Verfahrens gemäß
einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung und
23 eine perspektivische Darstellung einer Speichereinrichtung
gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
Die 12A zeigt eine perspektivische Darstellung
einer Speichereinrichtung gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Auf die Darstellung von planarisierenden Füllschichten zwischen
einander benachbarten Wortleitungen wurde zur besseren Übersichtlichkeit verzichtet.
Aktive Gebiete 21 erstrecken sich entlang einer ersten Richtung
46. Die aktiven Gebiete 21 sind voneinander durch Fin-Isolationsgräben
19 isoliert, die sich ebenfalls entlang der ersten Richtung 46
erstrecken. Im unteren Abschnitt eines jeden Fin-Isolationsgrabens 19 ist
eine dicke Siliziumoxidschicht, etwa aus Siliziumdioxid, angeordnet, die einander
benachbarte aktive Gebiete 21 voneinander isoliert. Entlang einer zweiten
Richtung 47 erstrecken sich Wortleitungen 40. Zwischen benachbarten
Wortleitungen 40 werden dotierte Abschnitte 35 im Halbleitersubstrat
ausgebildet, die die ersten und zweiten Source/Drain-Bereiche 37,
38 von Transistoren ausbilden. Zwischen jeweils zwei benachbarten dotierten
Abschnitten 35 ist ein Kanalbereich 27 ausgebildet, wobei die
Leitfähigkeit des Kanalbereichs 27 durch die jeweils zugeordnete Gateelektrode
4 gesteuert wird. Zwischen dem Kanalbereich 27 und der korrespondierenden
Gateelektrode 4 ist ein Speicherschichtstapel 26 angeordnet. Eine
im Speicherschichtstapel 26 gespeicherte Ladung bestimmt die Schwellenspannung
des Transistors. Demgemäß kann eine im Speicherschichtstapel
26 gespeicherte Ladung durch Anlegen entsprechender Spannungen an die dotierten
Abschnitte 35 und die Gateelektrode 4 detektiert werden.
Die 12B zeigt weitere Einzelheiten der
Querschnittsansichten in den 11A bzw. 11B.
Jeder der in 12B dargestellten Stege umfasste einen
oberen Abschnitt 231 und einen unteren Abschnitt 232. Der untere
Abschnitt 232 ist unterhalb des oberen Abschnitts 231 vorgesehen.
Der obere Abschnitt weist eine Maximumweite wt, der untere Abschnitt 232
eine Minimumweite wb auf, die jeweils senkrecht zur ersten Richtung 46
gemessen werden. Die Maximumweite wt des oberen Abschnitts 231 ist größer
als die Minimumweite wb des unteren Abschnitts. Die Tiefe dg eines jeden der Fin-Isolationsgräben
19 beträgt bevorzugt 90 bis 200 nm, in besonders bevorzugter Weise
90 bis 130 nm. Die Tiefe dg wird zwischen der Oberkante 23 eines
jeden Stegs und dem Grabenboden 191 des Fin-Isolationsgrabens
19 gemessen. Bevorzugt wird die Oberkante 192 eines in den Fin-Isolationsgräben
19 vorgesehenen Isolatormaterials 16 in einer Tiefe di vorgesehen,
wobei di > 0, 5 × dg. In weiter bevorzugter Weise erstrecken sich die dotierten
Abschnitte 35 von der Oberkante 23 eines jeden Stegs bis zu einer
Tiefe ds, wobei ds > 0, 3 × dg. Bevorzugt beträgt die Tiefe ds mehr
als 0, 6 × dg. Demnach grenzen die dotierten Abschnitte an die Substratoberfläche
an und erstrecken sich bis zu einer vergleichsweise großen Tiefe, wie es dem
linken Abschnitt der 12B entnommen werden kann. Dem
rechten Abschnitt der 12B ist zu entnehmen, dass der
jeweilige dotierte Abschnitt sich mindestens bis zu einer Tiefe erstreckt, bei der
die Weite des aktiven Gebietes 21 abnimmt. Demnach ist jeweils der vollständige
Kanalbereich mit dem ersten und dem zweiten Source/Drain-Bereich verbunden und weist
deshalb einen geringen Anschlusswiderstand auf.
Gemäß 12A weist jeder der Stege
eine rechte und eine linke Seitenwand auf, wobei ein Winkel &agr; zwischen der
rechten Seitenwand 24 und der Substratoberfläche 10 mindestens
90 Grad beträgt und wobei der Winkel &agr; in der oberen Hälfte
231 des Stegs gemessen wird. Ein Winkel &bgr; zwischen der linken Seitenwand
25 und der Substratoberfläche 10 beträgt mindestens
90 Grad, wobei der Winkel &bgr; in der oberen Hälfte 231 eines jeden
Stegs gemessen wird. Die Höhe des Stegs wird dabei vom Grabenboden
191 des Fin-Isolationsgrabens bis zur Oberkante 23 des Stegs gemessen.
Die obere Hälfte des Stegs ist der Anteil, der ausgehend von der Oberkante
23 des Stegs über der halben Höhe des Stegs ausgebildet ist.
Weiter kann der 12B entnommen werden, dass jeder der
Stege 21 bezüglich eines Querschnitts senkrecht zur ersten Richtung
46 eine horizontale obere Oberfläche entlang der Oberkante
23 und zwei Seitenwände 24, 25 aufweist. Jede der
Seitenwände 24, 25 umfasst mindestens eine gekrümmte
Fläche, wobei eine Krümmungsmittelachse 193 innerhalb des Halbleitersubstrats
in einer Ebene senkrecht zur Substratoberfläche 10 und senkrecht zur
ersten Richtung 46 verläuft.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer Speichereinrichtung
geht von einem Halbleitersubstrat aus, bei dem es sich bevorzugt um ein Siliziumsubstrat,
das p-dotiert sein kann, handelt. Auf einer Substratoberfläche 10
des Halbleitersubstrats 1 wird zunächst eine dünne Siliziumoxidschicht
(Kissenoxid), etwa ein Siliziumdioxid, mit einer Dicke von näherungsweise 3
bis 5 nm aufgebracht, der eine erste Hartmaskenschicht 12, bevorzugt aus
Siliziumnitrid und mit einer Dicke von etwa 15 bis 30 nm, folgt. Die Schichten werden
in bekannter Art aufgebracht. Danach werden aktive Transistorgebiete definiert,
indem Feldisolatorgräben vorgesehen werden. Die Feldisolatorgräben haben
bevorzugt eine Tiefe von näherungsweise 300 nm. Zur Definition der Feldisolatorgräben
(STI, shallow trench isolation) folgt einer Strukturierung der ersten Hartmaskenschicht
12 eine Ionenstrahlätzung (RIE, reactive ion etching), um das Silizium
bis zu einer Tiefe von 300 nm zurückzubilden. Danach werden die Feldisolatorgräben
mit einem Siliziumoxid gefüllt. Ein chemisch-mechanischer Polierschritt (CMP,
chemical mechanical polishing) wird durchgeführt.
Im nächsten Schritt werden aktive Gebiete 12 definiert,
in denen die Transistoren ausgebildet werden. Dazu werden Öffnungen
13 in das Halbleitersubstrat 1 eingebracht. Dazu wird die Hartmaskenschicht
12 entsprechend strukturiert. Beispielsweise wird ein Fotolack abgeschieden
und mittels einer Maske mit einem Streifenmuster (lines/spaces) strukturiert. Die
Linien und die Abstände der Linien haben jeweils bevorzugt eine Weite von 40
nm. Jeder andere geeignete Wert für den Linienabstand und die Linienweite sind
wählbar. Durch Übertragung der Struktur des Fotolacks in die Hartmaskenschicht
12 werden in der Hartmaskenschicht 12 Siliziumnitrid-Linien mit
einer Weite von 40 nm und einem Abstand von 40 nm zueinander definiert. Danach wird
eine weitere Ionenstrahlätzung ausgeführt, um das Halbleitersubstrat
1 anisotrop zu ätzen. Dabei werden im Halbleitersubstrat
1 Öffnungen 13 ausgebildet. Die Öffnungen
13 haben bevorzugt eine Tiefe von 80 nm, wobei die Tiefe ausgehend von
der Substratoberfläche 10 des Halbleitersubstrats 1 gemessen
wird.
Die sich ergebende Struktur ist in der 3
dargestellt, die die an der Substratoberfläche 10 des Halbleitersubstrats
1 gebildeten Öffnungen 13 erkennen lässt. Zwischen einander
benachbarten Öffnungen 13 sind jeweils Siliziumstege ausgebildet.
Mittels eines Oxidationsschrittes wird auf den freiliegenden Siliziumoberflächen
eine Opferoxidschicht 14 gebildet. Bevorzugt werden Opferschichten mehrmals
hintereinander aufgewachsen und entfernt. Am Ende verbleibt in jedem Fall eine Opferoxidschicht
14 mit einer Dicke von näherungsweise 3 bis 10 nm auf den davor freiliegenden
Siliziumoberflächen. Danach wird auf konforme Weise eine Siliziumnitridschicht
abgeschieden, so dass die abgeschiedene Siliziumnitridschicht horizontale und vertikale
Abschnitte aufweist. Die horizontalen Abschnitte der abgeschiedenen Siliziumnitridschicht
werden entfernt. Dabei werden auf den Seitenwänden der Öffnungen
13 Siliziumnitrid-Spacer 15 ausgebildet. Die Siliziumnitrid-Spacer
15 sind bevorzugt zwischen 4 und 8 nm dick.
Es ergibt sich die Struktur gemäß 4.
In der Substratoberfläche 10 des Halbleitersubstrats 1 sind
Öffnungen 13 ausgebildet. Die Oberfläche jeder Öffnung
13 ist mit einer Opferoxidschicht 14 bedeckt. Auf den Seitenwänden
der Öffnungen 13 sind Siliziumnitrid-Spacer 15 vorgesehen.
Am Grabenboden jeder Öffnung 13 ist ein freigelegter Oberflächenabschnitt
15a vorgesehen, in dem die Oberfläche der Öffnung 13
lediglich durch die Siliziumoxidschicht 14 bedeckt ist. Die verbleibenden
Abschnitte der Substratoberfläche 10 sind mit der Siliziumnitridschicht
12 bzw. mit den Siliziumnitrid-Spacern 15 bedeckt.
Danach wird ein weiterer Oxidationsschritt ausgeführt, um auf
den nicht abgedeckten Siliziumoxid-Oberflächenabschnitten 15a eine
weitere Siliziumoxidschicht vorzusehen. Bevorzugt wird ein thermischer Oxidationsschritt
ausgeführt. Eine solche thermische Oxidation ist dem einschlägigen Fachmann
bekannt. Aufgrund des thermischen Oxidationsschritts wird zur Bildung des entstehenden
Siliziumoxids ein Teil des Halbleitersubstrats 1 aufgebraucht. Das führt
dazu, dass jedes der aktiven Gebiete 21 in seinem unteren Abschnitt verschmälert
wird. Die aktiven Gebiete 21 werden demnach in dem Abschnitt, in dem thermisch
Siliziumoxid aufgewachsen wird, schmäler.
Es ergibt sich die in der 5 dargestellte
Struktur. Insbesondere ist in einem Bodenabschnitt der Öffnungen
13 eine dicke Siliziumoxidschicht als Isolatormaterialschicht
16 ausgebildet, während die Seitenwände der Öffnungen
13 unverändert geblieben sind. Die Siliziumoxidschicht 16
ist seitlich erweitert, so dass die Weite jedes aktiven Gebiets 21 in einem
jeweiligen unteren Abschnitt vergleichsweise schmal ist.
Die Siliziumnitridschicht 12 bzw. die Siliziumnitrid-Spacer
15 werden mittels einer chemischen Nassätzung entfernt. Optional können
Implantationsschritte zum Vorsehen von Wannen- und Kanalbereichdotierungen folgen.
Die dünne Opferoxidschicht 14 wird entfernt. Optional kann ein weiterer
thermischer Oxidationsschritt durchgeführt werden, dem ein Schritt zum Entfernen
der aufgewachsenen Oxidschicht 14 folgt, wodurch das aktive Gebiet
21 weiter gedünnt bzw. verschmälert wird. In bekannter Weise
wird ein Speicherschichtstapel der Speichereinrichtung vorgesehen. Bevorzugt werden
die jeweiligen Schichten dabei durch einen thermischen Oxidationsschritt aufgewachsen
oder in bekannter Weise abgeschieden. Beispielsweise umfasst ein solcher Speicherschichtstapel
26 eine untere Grenzschicht 263 bzw. einen unteren Grenzschichtstapel,
eine Charge-Trapping-Schicht 262 und eine obere Grenzschicht
261 bzw. einen oberen Grenzschichtstapel. Die untere 263 und obere
261 Grenzschicht (Grenzschichtstapel) unterdrücken eine unbeabsichtigte
Abgabe von in der Charge-Trapping-Schicht 262 gespeicherter Ladung. Bevorzugt
ist die untere Grenzschicht 263 eine Siliziumdioxidschicht mit einer Dicke
von näherungsweise 3,5 nm. Die Charge-Trapping-Schicht 262 ist bevorzugt
eine Siliziumnitridschicht mit einer Dicke von näherungsweise 5 nm. Die obere
Grenzschicht 261 ist bevorzugt eine Siliziumdioxidschicht mit einer Dicke
von näherungsweise 5 nm. Die untere Grenzschicht 263 kann beispielsweise
auch eine Siliziumoxidschicht mit einer Dicke von 4 nm, die obere Grenzschicht eine
Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von näherungsweise 15 nm sein, der eine
Gateelektrode, etwa eine TaN-Elektrode oder eine Gateelektrode aus einem anderen
geeigneten Material, etwa einem Material mit hoher Austrittsarbeit, folgt. Gemäß
einer weiteren Modifizierung kann ein unterer Grenzschichtstapel eine Mehrzahl von
Siliziumoxid- und Siliziumnitridschichten zahl von Siliziumoxid- und Siliziumnitridschichten
zur Unterdrückung eines direkten Tunnelns umfassen. Die sich ergebende Struktur
ist in der 6 dargestellt.
Wie etwa in der 7A dargestellt, werden
an den Enden jedes aktiven Gebiets 21 Auswahltransistoren 30 vorgesehen.
Die Auswahltransistoren 30 sind entsprechend den Speicherzellen
20 aufgebaut, umfassen jedoch anstelle eines Speicherschichtstapels eine
einfache Gateoxidschicht 32. Zum Ersatz des Speicherschichtstapels
26 durch die Gateoxidschicht 32 wird die gesamte Substratoberfläche
10 mit einer Blockmaske 342 abgedeckt, die vorbestimmte Abschnitte
über den Enden der aktiven Gebiete 21 unbedeckt lässt. In den
unbedeckten Abschnitten werden die Auswahltransistoren 30 ausgebildet.
Demnach werden Blockmaskenöffnungen 34 so positioniert, dass die Auswahltransistor-Abschnitte
unbedeckt bleiben. Eine Draufsicht auf die resultierende Struktur ist in der
7A dargestellt, wobei das Speicherzellenfeld mit einer
Blockmaske 342 bedeckt ist, die vorbestimmte Abschnitte 34 geöffnet
lässt.
Zur Definition der Auswahltransistoren werden danach Ätzschritte
zur Entfernung des Speicherschichtstapels ausgeführt, wobei dessen Schichten
von den freiliegenden Abschnitten 34 entfernt werden. Insbesondere wird
der Speicherschichtstapel 26 entfernt. Nach Entfernen des Fotolacks der
Blockmaske 342 wird in den freiliegenden Abschnitten in bekannter Weise
eine Gateoxidschicht 32 vorgesehen. Beispielsweise wird eine Gateoxidschicht
32 mit einer Dicke von näherungsweise 3 bis 8 nm auf der freigelegten
Oberfläche abgeschieden. Die sich ergebende Struktur ist in der 7B
dargestellt. Entsprechend der 7B wird die Gateoxidschicht
32 derart vorgesehen, dass alle aktiven Gebiete der Auswahltransistoren
bedeckt werden.
Danach wird über die gesamte Substratoberfläche ein Wortleitungsschichtstapel
(Gatestapel) abgeschieden. Der Gatestapel umfasst bevorzugt eine Polysiliziumschicht
41, die mit einer die Substratoberfläche planarisierenden Schichtdicke
abgeschieden wird, wobei insbesondere die Fin-Isolationsgräben 19
gefüllt werden. Danach wird ein Metallschichtstapel 42 abgeschieden,
wobei der Metallschichtstapel 42 eine Dicke von näherungsweise 30
bis 50 nm aufweist. Bevorzugt umfasst der Metallschichtstapel 42 eine untere
Titanschicht, der eine TiN-Schicht folgt, der wiederum eine WNi-Schicht und eine
Wolframschicht folgen. Auf dem Metallschichtstapel 42 wird bevorzugt eine
Kappenschicht 43 aus Siliziumnitrid Si3N4 oder einem
anderen Hartmaskenmaterial abgeschieden. Die Siliziumnitrid-Kappenschicht
43 weist bevorzugt eine Dicke von 40 nm auf.
Die sich ergebende Struktur ist in der 8
dargestellt. Jedes der aktiven Gebiete 21 ist mit einem Speicherschichtstapel
26 bedeckt, dem ein Gatestapel mit einer Polysiliziumschicht
41, einem Metallschichtstapel 42 und einer Kappenschicht
43 folgt. Die Polysiliziumschicht 41 weist eine Dicke von näherungsweise
20 bis 50 nm auf, die bezogen auf den obersten Abschnitt des Speicherschichtstapels
26 gemessen wird.
Wortleitungen werden derart ausgebildet, dass sie sich parallel zur
Querschnittsebene von 8 erstrecken. Dazu wird in einem
ersten Schritt ein Fotolack auf der Struktur gemäß 8
aufgebracht und mittels einer Linienmaske (lines-spaces) strukturiert. Dabei werden
auf der Substratoberfläche Streifen aus dem Fotolack ausgebildet. Die freigelegten
Abschnitte des Gatestapels werden mittels bekannter Verfahren geätzt. Bevorzugt
wird ein teilreaktiver Ionenstrahlätzschritt ausgeführt, um den Gatestapel,
also die Kappenschicht 43, den Metallschichtstapel 42 sowie die
Polysiliziumschicht 41, zurückzubilden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird dabei
der Ätzschritt zeitgesteuert, um ihn vor oder auf der oberen Grenzschicht
261 des Speicherschichtstapels 26 enden zu lassen. Nach einer
anderen Ausführungsform stoppt der Ätzschritt auf einer der Schichten
des Speicherschichtstapels, beispielsweise auf der unteren Grenzschicht
263.
Die resultierende Struktur ist in 9 anhand
eines Querschnitts durch einen nicht mit dem Fotolack bedeckten Abschnitt dargestellt.
Die Polysiliziumschicht 41 ist soweit zurückgebildet, dass die oberste
Schicht des Speicherschichtstapels 26, etwa die obere Grenzschicht
261, beinahe freigelegt wird. Wie der 9 weiter
entnommen werden kann, verbleiben auch in den zurückgebildeten Abschnitten
remanente Anteile der Polysiliziumschicht in den Fin-Isolationsgräben
19. Demnach bleiben die oberen Abschnitte der Fin-Isolationsgräben
19 mit dem Polysilizium gefüllt. Danach werden bevorzugt ein erster
und wahlweise ein (nicht dargestellter) zweiter Spacer ausgebildet, die die Seitenwände
der Wortleitungen bedecken. Bevorzugt wird ein erster Spacer 36 derart
vorgesehen, dass die Wolframschicht eingekapselt wird. Zusätzlich kann ein
zweiter Spacer (nicht dargestellt) vorgesehen werden, um die seitliche Ausdehnung
der noch auszubildenden dotierten Abschnitte festzulegen. Der erste 36
und zweite Spacer sind etwa aus Siliziumnitrid. Zur Ausbildung der ersten und zweiten
Source/Drain-Bereiche wird eine Ionenimplantation ausgeführt. Dabei werden
im Siliziummaterial dotierte Abschnitte ausgebildet, die jeweils an die Oberfläche
der in 9 gezeigten Struktur anschließen. Demnach
werden sowohl die Polysiliziumschicht 41 als auch die aktiven Gebiete
21 mit Ionen dotiert. Infolge des die Fin-Isolationsgräben
19 noch füllenden, verbliebenen Polysiliziums 41 werden die
Ionen von einem Eindringen in die unterhalb der Siliziumoxidschicht 16
liegenden Substratabschnitte abgehalten. Im Ergebnis werden dotierte Abschnitte
35 ausgebildet, wie es in der 10A dargestellt
ist. Infolge des Vorhandenseins des restlichen Polysiliziums 41 kann daher
die Ionenimplantation so ausgeführt werden, dass die Ionen bis zu einer vergleichsweise
großen Tiefe implantiert werden. Beispielsweise kann die Implantationstiefe
40 bis 100 nm, bevorzugt 60 bis 90 nm, betragen.
Die 10B zeigt einen Querschnitt entlang
der Schnittlinie III-III der 1B. Der Querschnittsebene
verläuft demnach senkrecht zu den Wortleitungen 40. Die dotierten
Abschnitte 35 sind zwischen den Wortleitungen 40 angeordnet. Der
Wortleitungsschichtstapel hindert die Ionen am Eindringen in die unterhalb der Wortleitungen
liegenden Substratabschnitte. Der 10B ist zu entnehmen,
dass sich die dotierten Abschnitte 35 bis in eine vergleichsweise große
Tiefe erstrecken. Insbesondere kann die Tiefe der dotierten Abschnitte
5 näherungsweise 50 bis 75 nm betragen, wobei die Tiefe auf die Oberkante
des jeweiligen aktiven Gebiets 21 bezogen wird.
Danach werden weitere Ätzschritte ausgeführt, wobei das
restliche Gatematerial zwischen den Wortleitungen 40 entfernt wird. Insbesondere
wird das restliche Polysilizium 41 weggeätzt, wobei ein Ätzschritt
zur Entfernung des oberen Abschnitts des Speicherschichtstapels folgt. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel werden die obere Grenzschicht 261 und die Charge-Trapping-Schicht
262 durch Ätzen entfernt. Als Ergebnis ergibt sich die Struktur gemäß
der 11A und 11B. Demnach
sind das restliche Polysilizium sowie die oberen Schichten des Speicherschichtstapels
26 im Bereich zwischen den Wortleitungen 40 von der Substratoberfläche
10 entfernt.
Die 11B zeigt einen Querschnitt mit einer
Querschnittsebene senkrecht zur Querschnittsebene der 11A.
Es ergibt sich aus 11B, dass die oberen Schichten
261, 262 des Speicherschichtstapels von denjenigen Abschnitten
entfernt sind, unterhalb welchen die dotierten Abschnitte 35 ausgebildet
sind. Eine perspektivische Darstellung der resultierenden Struktur zeigt die
12A.
Eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung geht von
der in der 13 dargestellten Struktur aus. Die in der
13 dargestellte Struktur entspricht der in der
4 dargestellten Struktur, so dass an dieser Stelle
auf die detaillierte Beschreibung von Verfahrensschritten zur Ausbildung der in
der 13 dargestellten Struktur verzichtet wird. Entsprechend
der 13 ist die Oberfläche von Öffnungen
13 mit einer Siliziumoxidschicht 14 bedeckt. An den Seitenwänden
jeder der aktiven Gebiete 21 ist die Siliziumoxidschicht 14 mit
einem Siliziumnitrid-Spacer 15 abgedeckt.
In einem unteren Abschnitt der Öffnungen 13 wird jeweils
eine Verlängerung bzw. Vertiefung 17 ausgebildet. Dazu wird zunächst
in einem Ätzschritt Siliziumoxid selektiv gegen Siliziumnitrid zurückgebildet.
Es folgt eine Siliziumätzung. Die Ätzschritte sind etwa reaktive Ionenstrahlätzprozesse.
Im Ergebnis werden Vertiefungen bzw. Verlängerungen 17 mit freiliegenden
unteren Seitenwandabschnitten 18 ausgebildet. Die sich ergebende Struktur
ist in der 14 dargestellt.
Der untere Abschnitt der jeweiligen Öffnung 13 erstreckt
sich in eine größere Tiefe als die Siliziumoxidschicht 14 und
der Siliziumnitrid-Spacer 15. Eine thermische Oxidation wird durchgeführt
und im unteren Abschnitt der Öffnungen 17 dabei ein thermisches Oxid
als Isolatormaterial 16 ausgebildet. Da die unteren Seitenwandabschnitte
18 im vorangegangen Schritt freigelegt wurden, kann dort eine dickere
Siliziumoxidschicht 16 aufgewachsen werden. Die Dicke der Siliziumoxidschicht
16 kann etwa 40 bis 60 nm betragen.
Alternativ dazu wird die Siliziumoxidschicht 16 durch eine
selektive Oxidabscheidung vorgesehen, der ein thermischer Oxidationsschritt folgt.
Gemäß einem solchen selektiven Oxidabscheidungsverfahren wird das Siliziumoxid
ausschließlich auf einer Siliziumoberfläche gebildet. Ein solches Verfahren
ist etwa eine chemische Dampfphasenabscheidung jeweils unter Zusatz von Ozon mit
beispielsweise TEOS (Tetraethylenorthosilan), OMTC (Octamethylcyclotetrasiloxan)
oder HMDS (Hexamethyldisiloxan) als Präkursor. Ein solches ozon-aktiviertes
Abscheidungsverfahren scheidet Siliziumoxid ausschließlich auf Siliziumoberflächen
ab. Nach Abscheidung der Siliziumoxidschicht wird ein thermischer Oxidationsschritt
ausgeführt, wobei der Oberflächenabschnitt des Halbleitersubstrats
1 zur Reaktion gebracht wird. Infolge dieser Prozessschritte ergibt sich
in vorteilhafter Weise eine Siliziumoxidschicht 16 mit reduzierten mechanischen
Spannungen.
Die resultierende Struktur ist in der 15
dargestellt. Wie der 15 zu entnehmen ist, sind einander
benachbarte aktive Gebiete 21 jeweils durch einen Fin-Isolationsgraben
19 voneinander isoliert, der in einem unteren Abschnitt eine dicke Siliziumoxidschicht
16 aufweist. Nach der Ausbildung und dem Füllen der Fin-Isolationsgräben
19 werden die Siliziumnitridschicht 12 bzw. die Siliziumnitrid-Spacer
15, etwa durch eine Nassätzung, entfernt. Optional können in
der Folge Implantationsschritte zum Vorsehen von Wannen- und/oder Kanalbereichsdotierungen
ausgeführt werden. Darauf wird die Siliziumoxidschicht 14 von der
Oberfläche entfernt.
Fallweise können weitere thermische Oxidationsschritte durchgeführt
werden, denen jeweils ein Schritt zum Entfernen der gerade aufgewachsenen Oxidschicht
folgt, wodurch das aktive Gebiet 21 verschmälert wird. Beispielsweise
kann eine (nicht dargestellte) Opferschicht mit einer Dicke von näherungsweise
3 nm aufgewachsen und wieder entfernt werden, wobei darüber hinaus Kristalldefekte
ausgeheilt werden können.
Es ergibt sich die in der 16 dargestellte
Struktur. Benachbarte aktive Gebiete 21 in der Form von Stegen bzw. Rippen
oder Finnen sind durch Fin-Isolationsgräben 19 voneinander isoliert,
die jeweils in einem unteren Abschnitt mit einem Isolatormaterial 16 gefüllt
sind. Ein Speicherschichtstapel, der bevorzugt dem gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
entspricht, wird abgeschieden. Beispielsweise wird ein Speicherschichtstapel umfassend
eine untere Grenzschicht aus Siliziumdioxid, eine als Charge-Trapping-Schicht fungierende
Siliziumnitridschicht und eine obere Grenzschicht aus Siliziumdioxid abgeschieden.
Ähnlich wie oben mit Bezug auf die 7A
und 7B beschrieben, wird der Speicherschichtstapel
aus denjenigen Abschnitten entfernt, in denen die Auswahltransistoren ausgebildet
werden. Eine Gateoxidschicht 32 wird in den Auswahltransistor-Abschnitten
ausgebildet. Ein Wortleitungsschichtstapel (Gatestapel) wird abgeschieden, der etwa
eine untere Polysiliziumschicht 41, darauf eine Metallschicht oder einen
Metallschichtstapel 42 und darauf aufliegend eine Kappenschicht
43, etwa eine Siliziumnitrid-Kappenschicht, aufweist. Ähnlich wie
mit Bezug auf die 9 bis 12 bereits
beschrieben, wird der Wortleitungsschichtstapel zu Wortleitungen 40 strukturiert.
Dotierte Abschnitte 35 werden vorgesehen, wobei erste und zweite Source/Drain-Bereiche
ausgebildet werden.
In der 17 ist ein Querschnitt durch die
resultierende Struktur dargestellt. Der Gatestapel ist neben, bzw. angrenzend an
die aktiven Gebiete 21 vorgesehen. Die Seitenwände der aktiven Gebiete
21 sind senkrecht zur Substratoberfläche 10. Gemäß
der zweiten Ausführungsform ist die Siliziumoxidschicht 16, die jeweils
den unteren Abschnitt der Fin-Isolationsgräben füllt, dick im Vergleich
zur Tiefe der Fin-Isolationsgräben 19. Ein Abstand di zwischen der
Oberkante der Stege und der Oberkante der Siliziumdioxidschicht beträgt mindestens
0,5 × dg, wobei dg den Abstand zwischen der Oberkante des jeweiligen Steges
und dem Grabenboden der Fin-Isolationsgräben 19 bezeichnet. Bevorzugt
ist der Abstand di kleiner als 0,7 × dg.
Gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung werden die Schritte, die bereits mit Bezug auf die 13
bis 16 beschrieben wurden, ausgeführt. Ausgehend
von der in der 16 dargestellten Struktur wird ein Anneal-Schritt
in Wasserstoff-Umgebung ausgeführt. Bevorzugt wird der Anneal-Schritt bei einer
Temperatur von näherungsweise 800 Grad Celsius über eine Dauer von typischerweise
1 Minute ausgeführt. Dies führt zu einer Abrundung der oberen Kanten der
aktiven Gebiete 21. Insbesondere wird als Ergebnis der Minimierung der
Oberflächenenergie im Zuge des Anneal-Schritts das Silizium abgerundet, so
dass sich aktive Gebiete 21 mit gerundetem oder weitgehend kreisförmigem
Querschnitt ergeben.
Es ergibt sich die in der 18 dargestellte
Struktur. Die aktiven Gebiete 21 haben im oberen Abschnitt jeweils eine
gerundete oder kreisförmige Form. Einander benachbarte aktive Gebiete
21 sind durch Fin-Isolationsgräben 19, die jeweils im unteren
Abschnitt mit einem Isolatormaterial 16 gefüllt sind, voneinander
isoliert. Anschließend werden die üblichen Verfahrensschritte
zur Ausbildung einer Speichereinrichtung ausgeführt. Insbesondere wird in ähnlicher
Weise wie oben bereits beschrieben ein Speicherschichtstapel abgeschieden. Der Speicherschichtstapel
wird von den den Auswahltransistoren zugeordneten Abschnitten entfernt. In diesen
Abschnitten wird anstelle des Speicherschichtstapels eine Gateoxidschicht thermisch
aufgewachsen. Ein Gatestapel, der etwa eine Polysiliziumschicht, einen Metallschichtstapel
und eine Siliziumnitrid-Kappenschicht aufweist, wird abgeschieden. Ein Querschnitt
der resultierenden Struktur ist in der 19 dargestellt.
Schließlich werden die Wortleitungen ähnlich der oben beschrieben Art
ausgebildet und Implantationsschritte zur Ausbildung erster und zweiter Source/Drain-Bereiche
ausgeführt.
Die 20 zeigt einen Querschnitt einer
erfindungsgemäßen Speichereinrichtung entlang der Schnittlinie V-V der
1B. Eine Mehrzahl von Transistoren ist in Serie verbunden
bzw. hintereinander geschaltet. Zum Auslesen der in einem spezifizierten Transistor
281 abgespeicherten Information werden alle Transistoren 28 einer
definierten Speicherzellenkette in geeigneter Weise adressiert und in den leitenden
Zustand geschaltet. Die selektierte Speicherzellenkette wird durch Aktivieren eines
zugeordneten Auswahltransistors adressiert.
Die erfindungsgemäße Speichereinrichtung kann in unterschiedlichen
Zellenfeldkonfigurationen implementiert werden. Insbesondere kann die Erfindung
als nicht-flüchtiges Speicherzellenfeld in einer NAND-Struktur ausgeführt
werden. Alternativ dazu kann die Erfindung auch innerhalb einer NOR-Architektur
ausgeführt werden.
Im Folgenden wird eine erfindungsgemäße nicht-flüchtige
Speichereinrichtung innerhalb einer NOR-Architektur beschrieben. Eine Draufsicht
auf eine solche Speichereinrichtung vom NOR-Typ ist in der 21
dargestellt. Eine Mehrzahl aktiver Gebiete 21 ist ausgebildet. Fin-Isolationsgräben
19 zur Isolation benachbarter aktiver Gebiete 21 sind vorgesehen.
Anders als die in der 7A dargestellten Fin-Isolationsgräben
19 sind die in der 21 dargestellten Fin-Isolationsgräben
19 nicht als fortlaufende Gräben sondern inselartig ausgebildet. Bevorzugt
sind die Fin-Isolationsgräben 19 von länglicher Form. Die Fin-Isolationsgräben
19 der jeweils selben Spalte sind voneinander durch dotierte Substratabschnitte
45 getrennt, die eine Source-Leitung ausbilden. Die Wortleitungen
40 sind derart ausgebildet, dass sie die Fin-Isolationsgräben
19 senkrecht schneiden. In jedem der aktiven Gebiete 21 werden
zwei benachbarte Speicherzellen ausgebildet, wobei jeweils eine Seite des Speichertransistors
einen Abschnitt der Source-Leitung ausbildet und wobei die andere Seite des Speichertransistors
mit einem Bitleitungskontakt 51 verbunden ist. Demnach teilen sich jeweils
zwei benachbarte Speichertransistoren entweder einen gemeinsamen Bitleitungskontakt
51 oder eine gemeinsame Source-Leitung 45.
Zur Herstellung der in der 21 gezeigten
Struktur werden zunächst Fin-Isolationsgräben 19 auf eine Art
ausgebildet, wie sie bereits mit Bezug auf die 3 bis
6 dargestellt wurde. Alternativ dazu können auch
die mit Bezug auf die 13 bis 17
oder die mit Bezug auf die 18 bis 19
dargelegten Prozessschritte ausgeführt werden. Zur Ausbildung der Fin-Isolationsgräben
19 wird eine Maske mit einem Muster mit länglichen Strukturen bereitgestellt.
Entsprechend werden die Fin-Isolationsgräben 19 mit einem Umriss entsprechend
einer segmentierten Linie ausgebildet, wie in der 22
dargestellt. Wie sich aus der 22 weiter ergibt, sind
die Fin-Isolationsgräben 19 in der Art eines regelmäßigen
Rasters, d.h. in Reihen und Spalten, angeordnet. Darauf werden etwa die Prozessschritte
gemäß der 8 bis 11B
ausgeführt. Insbesondere werden Ionenimplantationsschritte ausgeführt,
um dotierte Abschnitte, die die Source- und Drain-Bereiche ausbilden, vorzusehen,
wobei auch die Source-Leitung 45 ausgebildet wird.
Die 23 ist eine perspektivische Darstellung
eines Ausschnitts einer sich ergebenden Speichereinrichtung, wobei zur übersichtlicheren
Darstellung auf die Darstellung der Bitleitungskontakte sowie einer planarisierenden
Schicht zwischen einander benachbarten Wortleitungen verzichtet wurde. Die Einfügung
im rechten Teil der 23 zeigt die Richtungen, entlang
welcher der Querschnitt aufgenommen ist. An der Substratoberfläche
10 des Halbleitersubstrats 1 ist eine Mehrzahl von aktiven Gebieten
21 ausgebildet. Jedes aktive Gebiet 21 hat die Form eines Stegs
bzw. einer Rippe oder Finne. Einander benachbarte aktive Gebiete 21 sind
durch Fin-Isolationsgräben 19 voneinander isoliert. Die Fin-Isolationsgräben
19 sind jeweils im unteren Abschnitt mit einer Siliziumoxidschicht
16 gefüllt. Über der Siliziumoxidschicht 16 sind eine
Charge-Trapping-Schicht 262 sowie eine obere Grenzschicht 261
eines Speicherschichtstapels 26 angeordnet. Wortleitungen 40 erstrecken
sich entlang der zweiten Richtung 47. Zwischen benachbarten Wortleitungen
40 sind in den aktiven Gebieten 21 jeweils dotierte Abschnitte
35 ausgebildet. Zwischen einander benachbarten dotierten Abschnitten
35 ist ein Kanalbereich 27 ausgebildet. Die Leitfähigkeit
des Kanalbereichs 27 wird durch eine korrespondierende Gateelektrode
4 gesteuert.
Gemäß der in der 23 dargestellten
Ausführungsform sind die Fin-Isolationsgräben 19 als längliche
Lochgräben ausgeführt. Anders ausgedrückt, sind die Fin-Isolationsgräben
19 demnach nicht als durchgehende Gräben sondern als segmentierte
Gräben ausgebildet. Jeder der in der 23
dargestellten Stege weist einen oberen Abschnitt 231
und einen unteren Abschnitt 232 auf. Der untere Abschnitt 232
ist unter dem oberen Abschnitt 231 angeordnet. Der obere Abschnitt
231 weist eine Maximumweite wt und der untere Abschnitt 232 eine
Minimumweite wb auf, die jeweils senkrecht zur ersten Richtung 46 gemessen
werden. Die Maximumweite wt des oberen Abschnitts 231 ist größer
als die Minimumweite wb des unteren Abschnitts 232. Ähnlich der in
der 12B gezeigten Struktur beträgt die Tiefe dg
eines jeden Fin-Isolationsgrabens 19 bevorzugt 90 bis 200 nm, in besonders
bevorzugter Weise 90 bis 130 nm. Die Tiefe dg bemisst sich von der Oberkante
23 eines jeden Steges bis zum Grabenboden 191 des Fin-Isolationsgrabens
19. Bevorzugt wird die Oberkante 192 eines die Fin-Isolationsgräben
19 teilweise füllenden Isolatormaterials 16 in einer auf
die Oberkante 23 des jeweiligen Stegs bezogenen Tiefe di vorgesehen, mit
di > 0,5 × dg. Bevorzugt erstrecken sich die dotierten Abschnitte
35 von der Oberkante 23 eines jeden Stegs bis zu einer auf die
Oberkante 23 bezogenen Tiefe ds mit ds > 0,3 × dg. In besonders
bevorzugter Weise ist die Tiefe ds > 0,6 × dg. In weiter bevorzugter Weise
erstrecken sich die dotierten Abschnitte von der Oberkante 23 eines jeden
Stegs bis mindestens zu einer Tiefe ds, bei der die Weite des Stegs 21
abnimmt.
Wie sich aus der 23 ergibt, weist jeder
der Stege eine rechte und eine linke Seitenwand auf, wobei ein Winkel &agr; zwischen
der rechten Seitenwand 24 und der Substratoberfläche 10 mindestens
90 Grad beträgt und wobei der Winkel &agr; in der oberen Hälfte des
Stegs gemessen wird. Ein Winkel &bgr; zwischen der linken Seitenwand
25 und der Substratoberfläche 10 beträgt ebenfalls mindestens
90 Grad, wobei der Winkel &bgr; in der oberen Hälfte eines jeden Stegs gemessen
wird. Die obere Hälfte des Stegs bezieht sich auf den Abschnitt des Stegs,
der über der halben Höhe des Stegs angeordnet ist. Jeder Steg weist in
einem zur ersten Richtung 46 senkrechten Querschnitt eine obere Oberfläche
(Oberkante) 23 und zwei Seitenwände 24, 25 auf.
Wie in der Struktur der 12B weist jede der Seitenwände
24, 25 mindestens eine gekrümmte Fläche auf, deren Krümmungsmittelpunkt
193 innerhalb des Halbleitersubstrats 1 in einer zur Substratoberfläche
10 und der ersten Richtung 46 senkrechten Ebene liegt.
- 1
- Halbleitersubstrat
- 10
- Substratoberfläche
- 11
- Siliziumoxidschicht (Kissenoxid)
- 12
- Hartmaskenschicht (Kissennitrid)
- 13
- Öffnung
- 14
- Opferoxidschicht
- 15
- Siliziumnitrid-Spacer
- 15a
- freiliegender Oberflächenabschnitt
- 16
- Isolatormaterial (schicht)
- 17
- vertiefte Öffnung
- 18
- freiliegender Seitenwandabschnitt
- 19
- FIN-Isolationsgraben
- 191
- Grabenboden
- 192
- obere Oberfläche
- 193
- Krümmungsmittelpunkt
- 20
- Speicherzelle
- 21
- aktives Gebiet
- 22
- Steg
- 23
- Oberkante
- 231
- oberer Abschnitt
- 232
- unterer Abschnitt
- 24
- rechte Seitenwand
- 25
- linke Seitenwand
- 26
- Speicherschichtstapel
- 261
- obere Grenzschicht
- 262
- Charge-Trapping-Schicht
- 263
- untere Grenzschicht
- 27
- Kanalbereich
- 28
- Transistor
- 281
- adressierter Transistor
- 30
- Auswahltransistor
- 31
- aktives Gebiet (Auswahltransistor)
- 32
- Gateoxidschicht
- 33
- STI
- 342
- Blockmaske
- 34
- Blockmaskenöffnung
- 35
- dotierter Abschnitt
- 36
- Spacer
- 37
- erster Source/Drain-Bereich
- 38
- zweiter Source/Drain-Bereich
- 4
- Gateelektrode
- 40
- Wortleitung
- 41
- Polysiliziumschicht
- 42
- Metallschichtstapel
- 43
- Kappenschicht
- 44
- gemeinsame Source-Leitung
- 45
- Source-Leitung
- 46
- erste Richtung
- 47
- zweite Richtung
- 48
- Kettenauswahlleitung
- 49
- Masseauswahlleitung
- 50
- Bitleitung
- 51
- Bitleitungskontakt
- 51a
- Öffnung für Bitleitungskontakt