Die Erfindung betrifft eine Spinnmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
In der Textilindustrie sind verschiedene Arten von Spinnmaschinen
im Einsatz, die in der Patentliteratur zum Teil recht ausführlich beschrieben
sind.
Derartige Spinnmaschinen sind beispielsweise Ringspinnmaschinen, Friktionsspinnmaschinen,
Luftspinnmaschinen oder Offenend-Rotorspinnmaschinen.
Solche Textilmaschinen weisen in der Regel eine Vielzahl in Reihe
nebeneinander angeordneter Arbeitsstellen sowie zwei endseitig angeordnete Maschinengestelle,
die so genannten Endgestelle auf.
Auf den Arbeitsstellen von Friktionsspinnmaschinen, Luftspinnmaschinen
und Offenend-Rotorspinnmaschinen wird dabei ein vorzugsweise in Spinnkannen vorgelegtes
Faserband zu einem Faden versponnen und anschließend zu einer Kreuzspule aufgewickelt.
Die einzelnen Arbeitsstellen weisen zu diesem Zweck jeweils unter anderem eine Spinnvorrichtung
sowie eine Spulvorrichtung auf.
Durch die DE 199 15 529 A1
sind beispielsweise Offenend-Rotorspinnmaschinen bekannt, bei denen sowohl die Arbeitsorgane
der Spinnvorrichtung als auch die Arbeitsorgane der Spulvorrichtung über maschinenlange
Antriebsmittel beaufschlagt werden.
Das heißt, im Bereich der Spinnvorrichtungen laufen maschinenlange
Tangentialriemen zum Antreiben der Spinnrotoren und der Faserband-Auflösewalzen
um. Außerdem ist eine maschinenlange Antriebswelle zum Antreiben der Faserband-Einzugszylinder
vorgesehen.
Auch der Antrieb der im Bereich der Spulvorrichtungen angeordneten
Wickelwalzen erfolgt über eine maschinenlange Wickelwelle.
Des Weiteren ist im Bereich der Spulvorrichtung eine hin- und her
bewegbare Fadenführerstange vorhanden, an der eine Vielzahl von Fadenführern
festgelegt ist.
Die verschiedenen Antriebsmittel sind über entsprechende Getriebe
an elektromotorische Antriebe angeschlossen, die, wie die Getriebe, in den Endgestellen
der Textilmaschine angeordnet sind.
Die Endgestelle solcher Offenend-Rotorspinnmaschinen weisen außerdem
eine Einrichtung zur Erzeugung des beim Spinnen benötigten Unterdruckes, eine
Einrichtung zum Filtern der Abluft sowie eine spinnmaschineneigene Steuereinrichtung
auf.
Es sind auch Offenend-Rotorspinnmaschinen bekannt, deren Arbeitstellen
Einrichtungen aufweisen, die wenigstens zum Teil durch Einzelantriebe beaufschlagt
werden.
Durch die DE 43 09 947 A1
sind beispielsweise Offenend-Rotorspinnvorrichtungen Stand der Technik, bei denen
der Faserband-Einzugszylinder und/oder die Faserband-Auflösewalze jeweils durch
einen Einzelantrieb angetrieben werden.
Offenend-Rotorspinnmaschinen, bei denen verschiedene im Bereich der
Arbeitsstellen angeordnete Einrichtungen durch Einzelantriebe beaufschlagt werden,
sind auch in der DE 100 62 096 A1
beschrieben.
Bei diesen bekannten Rotorspinnmaschinen weisen die Arbeitsstellen
beispielsweise jeweils eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einem einzelmotorisch
angetriebenen Faserband-Einzugszylinder auf. Die Arbeitsstellen dieser Offenend-Rotorspinnmaschinen
verfügen außerdem über eine einzelmotorisch angetriebene Fadenabzugseinrichtung,
eine einzelmotorisch angetriebene Wickelwalze sowie über einen Einzelantrieb
für die Paraffiniereinrichtung.
Auch bei diesen bekannten Offenend-Rotorspinnmaschinen mit mehreren
Einzelantrieben im Bereich der Arbeitsstellen sind jedoch verschiedene Ver- und
Entsorgungseinrichtungen und Antriebe in den maschinenendseitig positionierten Maschinengestellen
angeordnet.
Die Einrichtung zum Erzeugen des Spinnunterdruckes, die Einrichtung
zum Filtern der Abluft, die spinnmaschineneigene Steuereinrichtung sowie der Antrieb
für die Fadenchangierung sind beispielsweise in den Endgestellen der Textilmaschine
angeordnet.
Nachteilig bei diesen Textilmaschinen ist nicht nur die Anordnung
ihrer Ver- und Entsorgungseinrichtungen in den Endgestellen, sondern auch die Position
des Antriebes der Fadenchangiereinrichtung in diesem Bereich.
Das heißt, bei solchen Textilmaschinen ist, um stets eine ausreichende
Versorgung aller Arbeitsstellen mit dem beim Spinnen notwendigen Unterdruck trotz
der relativ hohen Verluste innerhalb der langen Luftleitkanäle zu gewährleisten,
nicht nur ein großer Querschnitt der Luftleitkanäle erforderlich, sondern
auch eine hohe Leistung der Unterdruckquelle.
Außerdem kommt es bei diesen Spinnmaschinen, obwohl die lange
Fadenführerstange der Fadenchangiereinrichtung zur Reduzierung der bewegten
Massen und zur Minimierung der während des Spinnbetriebes auftretenden Längenausdehnung
aus einem leichten, aber hochfesten und entsprechend teueren Material gefertigt
ist, oft zu Problemen, die sich mit wachsender Anzahl der Arbeitsstellen noch vergrößern.
Aus der Patentliteratur ist es des Weiteren bekannt, bei sehr langen
Spinnmaschinen, wie sie beispielsweise Ringspinnmaschinen mit weit über 1000
Arbeitsspindeln darstellen, zum Antreiben der langen Streckwerkswalzen mehrere separate
Elektromotoren vorzusehen.
In der DE 26 41 434 A1
ist beispielsweise eine Ringspinnmaschine beschrieben, bei der die Torsion in den
Walzensträngen der Unterwalzen der maschinenlangen Streckwerke dadurch verringert
werden soll, dass jeder Walzenstrang jeweils durch zwei endseitig sowie durch einen
mittig angeordneten Motor angetrieben wird.
Die DE 102 09 992 A1
beschreibt eine Ringspinnmaschine, die einen modularen Aufbau aufweist.
Das heißt, die Arbeitsorgane dieser Textilmaschine sind in so
genannten Modulen zusammengefasst, wobei bei Bedarf mehrere dieser Module zusammengesetzt
werden können.
An diesen Modulen sind Antriebseinheiten festlegbar, die rechts oder
links bzw. rechts und links angeordnet werden können.
Des weiteren können mehrere dieser Ringspinnmaschinen so in Reihe
nebeneinander positioniert werden, dass sie an eine gemeinsame Unterdruckversorgungseinrichtung
angeschlossen werden können.
Schließlich ist in der DE
10 2004 016 796 A1 eine Spinnmaschine beschrieben, bei der die Antriebe
für die maschinenlangen Antriebsmittel, über die die Arbeitsorgane im
Bereich der Arbeitsstellen beaufschlagt werden, sowie die Ver- und Entsorgungseinrichtungen
der Textilmaschine auf verschiedene Maschinengestelle verteilt sind.
Das heißt, diese Spinnmaschinen weisen endseitige Maschinengestelle
und zwischen den Endgestellen ein weiteres Maschinengestell auf.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Spinnmaschine zu schaffen, die kostengünstig zu fertigen
und so ausgebildet ist, dass trotz des Einsatzes von Gruppenantrieben negative Torsions-
bzw. Dehnungseinflüsse im Bereich der Antriebsmittel minimiert werden und außerdem
während des Spinnbetriebes sichergestellt ist, dass an allen Arbeitsstellen
stets ein gleichmäßiger, ausreichend hoher Spinnunterdruck ansteht, wobei
die Leistung der Unterdruckquelle eine vorgegebene Leistungsaufnahme nicht überschreiten
soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Spinnmaschine
gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die im Anspruch 1 beschriebene Ausführungsform einer Spinnmaschine,
bei der wenigstens der Antrieb für die Fadenchangiereinrichtungen sowie die
Einrichtung zur Erzeugung des beim Spinnen benötigten Unterdruckes in einem
Maschinengestell angeordnet sind, das bezüglich der Spinnmaschine so angeordnet
ist, dass die Zahl der Arbeitsstellen auf jeder Seite des Maschinengestelles mindestens
40% der Gesamt-Arbeitsstellen-Zahl beträgt, hat den Vorteil, dass sich bei
einer solchen Ausbildung nicht nur die Länge der Fadenführerstange sowie
die Länge der Luftleitkanäle etwa halbiert wird, sondern dass die Spinnmaschine
auch insgesamt etwas kürzer baut.
Das heißt, die aufgrund der etwa mittigen Anordnung des Maschinengestelles
deutlich verkürzte Länge der Fadenführerstangen hat zur Folge, dass
sich auch die Längendehnung dieser Fadenführerstangen während des
Betriebes deutlich reduziert. Die Verkürzung der Länge der Luftleitkanäle,
über die der notwendige Spinnunterdruck auf die Arbeitsstellen verteilt wird,
auf etwa die Hälfte, führt außerdem zu einer deutlichen Reduzierung
der Druckverluste in den Luftleitkanälen.
Das heißt, eine Spinnmaschine mit nur einem, mittig positionierten
Maschinengestell, in dem die notwendigen Antriebe zur Beaufschlagung der im Bereich
der Arbeitsstellen angeordneten Arbeitsorgane angeordnet sind, ist nicht nur kostengünstig
zu fertigen, sondern kann im Bedarfsfall auch leicht über die bislang üblichen
Maschinenlängen hinaus vergrößert werden, ohne dass Schwierigkeiten
zum Beispiel mit der Fadenführerstange der Fadenchangiereinrichtung oder mit
der Spinnunterdruck-Versorgung der Textilmaschine zu befürchten sind.
Die erfindungsgemäßen Spinnmaschinen, deren Gesamtmaschinenlänge,
wie vorstehend angedeutet, im Bedarfsfall auch nachträglich noch verändert,
vorzugsweise vergrößert, werden kann, zeichnet sich, insbesondere da sie
nur ein Maschinengestell aufweist, durch ein sehr günstiges Preis-/Leistungsverhältnis
aus.
Wie im Anspruch 2 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform
des Weiteren vorgesehen, dass das Maschinengestell der Spinnmaschine Antriebe zur
Beaufschlagung von Tangentialriemen aufweist.
Die Tangentialriemen rotieren ihrerseits über Reibschluss die
in den Spinnvorrichtungen der Arbeitsstellen gelagerten Spinnrotoren.
Wie im Anspruch 3 dargelegt, ist dabei vorzugsweise eine Anordnung
gewählt, bei der jeder der Antriebe jeweils einen Tangentialriemen antreibt,
der seinerseits die Spinnrotoren der Arbeitsstellen auf einer Seite des Maschinengestelles
beaufschlagt. Für die Arbeitsstellen auf der Vorderseite der Textilmaschine
und die Arbeitsstellen auf der Rückseite der Textilmaschine kommen dabei jeweils
getrennte Tangentialriemen zum Einsatz.
Das heißt, in bevorzugter Ausführungsform weist die Spinnmaschine
vier Tangentialriemen auf, die über entsprechende Antriebe separat beaufschlagt
werden können.
Es ist allerdings auch möglich, zum Beispiel für die Spinnrotoren
auf der Seite rechts vom Maschinengestell und für die Spinnrotoren auf der
Seite links vom Maschinengestell jeweils einen gemeinsamen Tangentialriemen einzusetzen,
wobei diese Tangentialriemen dann jeweils durch separate Antriebe beaufschlagt werden.
Unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Tangentialriemen stellen
solche, in einem mittig angeordneten Maschinengestell positionierten Tangentialriemenantrieb
eine kostengünstige und bewährte Antriebsart dar, die einen sehr flexiblen
und vielseitigen Betrieb der Textilmaschine ermöglicht.
Wie im Anspruch 4 dargelegt, ist in vorteilhafter Ausgestaltung des
Weiteren vorgesehen, dass das Maschinengestell mit Antrieben ausgestattet ist, die
die Wickelwalzen der im Bereich der Arbeitsstellen angeordneten Spulvorrichtungen
rotieren. Vorzugsweise sind dabei für die einzelnen Maschinenabschnitte separate
Wickelwellen vorgesehen.
Wie im Anspruch 5 beschrieben, ist beispielsweise den Arbeitstellen,
die auf der Maschinenvorderseite links vom Maschinengestell angeordnet sind, ebenso
eine eigene Wickelwelle zugeordnet, wie den entsprechenden Arbeitsstellen, die rechts
vom Maschinengestell positioniert sind.
Eine entsprechende Anordnung der Wickelwellen ist auch für die
Arbeitsstellen auf der Rückseite der Textilmaschine vorgesehen.
Die vorbeschriebene Anordnung hat gegenüber der bislang bei Spinnmaschinen
üblichen Verwendung maschinenlanger Wickelwellen mit endseitiger Krafteinleitung
den Vorteil, dass es zu einer deutlichen Senkung der Torsionsbelastung der Wickelwellen
kommt.
Wie im Anspruch 6 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform
außerdem vorgesehen, dass den Arbeitsstellen Leerhülsen-Versorgungseinrichtungen
und Kreuzspulen-Entsorgungseinrichtungen zugeordnet sind, die so ansteuerbar sind,
dass die Arbeitsstellen auf jeder der beiden Seiten des Maschinengestelles sowie
auf der Vorder- und der Rückseite der Spinnmaschine definiert ver- und entsorgt
werden können.
Gemäß Anspruch 7 sind die Antriebe für die Leerhülsen-Versorgungseinrichtungen
sowie die Antriebe für Kreuzspulen-Entsorgungseinrichtungen in das etwa mittig
angeordnete Maschinengestell integriert.
Die Möglichkeit einer Versorgung der Textilmaschine von beiden
Seiten her, führt zu einem Höchstmaß an Flexibilität bei der
Ver- und Entsorgung derartiger Textilmaschine.
Wie im Anspruch 8 beschrieben, weist das mittig installierte Maschinengestell
der Spinnmaschine vorteilhafterweise außerdem einen Anschlussstutzen zur Zuführung
von Energie auf.
Über einen solchen, etwa in der Maschinenmitte angeordneten Energieanschluss,
kann die Spinnmaschinen auf einfache Weise mit Energie der verschiedensten Art versorgt
werden.
Über den Anschlussstutzen kann beispielsweise neben elektrischer
Energie aus einem spinnereieigenen Versorgungsnetz auch pneumatische Energie zugeführt
werden.
Des Weiteren kann der Anschlussstutzen, wie im Anspruch 9 angedeutet,
auch an eine spinnereieigene Klimaanlage angeschlossen werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend anhand der
Zeichnung erläuterten Ausführungsbeispiel entnehmbar.
Es zeigt:
1 schematisch eine Spinnmaschine mit einer Vielzahl
baugleicher Arbeitsstellen und einem etwa mittig zwischen den Arbeitsstellen angeordneten
Maschinengestell,
2 eine Spinnmaschine, bei der im Maschinengestell Antriebe,
zur getrennten Beaufschlagung der rechts bzw. links vom Maschinengestell
angeordneten Arbeitsstellen,
3 eine perspektivische Darstellung einer Sektion einer
Spinnmaschine gemäß der 1 oder
2,
4 eine Arbeitsstelle einer Offenend-Rotorspinnmaschine
in Seitenansicht,
5 eine im Bereich der Arbeitsstellen einer Offenend-Rotorspinnmaschine
angeordnete Offenend-Spinnvorrichtung mit einer zugehörigen Spulvorrichtung,
in einem größeren Maßstab.
1 zeigt als Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Spinnmaschine eine Offenend-Rotorspinnmaschine 1 mit einer Vielzahl von
Arbeitsstellen 2 und einem etwa mittig zwischen den Arbeitsstellen
2 angeordneten Maschinengestell 3.
Wie in 1 angedeutet und in
2 näher dargestellt, sind jeweils mehrere dieser
Arbeitsstellen 2 zu einer Sektion 4, die in der Regel eine Montageeinheit
darstellt, zusammengefasst.
Die Arbeitsstellen 2 weisen dabei ihrerseits jeweils eine
Offenend-Spinnvorrichtung 5 sowie eine Spulvorrichtung 6 auf.
Wie bekannt, wird in den Offenend-Spinnvorrichtungen 5 jeweils ein Faserband,
das in Spinnkannen 7 vorgelegt wird, zu einem Faden 8 versponnen,
der anschließend auf der Spulvorrichtung 6 zu einer Kreuzspule
9 aufgewickelt wird.
Die Arbeitsorgane der Arbeitsstellen 2 werden dabei entweder
mittels so genannter Gruppenantriebe oder, wenigstens teilweise, durch Einzelantriebe
beaufschlagt.
Über einen solchen Gruppenantrieb wird beispielsweise die im
Bereich der Spulvorrichtung 6 angeordnete, in den 4
und 5 dargestellte Fadenchangiereinrichtung
10 betätigt, deren Fadenführer 11 über Fadenführerstangen
12 sowie ein Fadenführergetriebe 13 an einen Antrieb
14 angeschlossen sind.
Das Fadenführergetriebe 13 und der zugehörige Antrieb
14 sind dabei, wie in den 1 und
2 angedeutet, in dem mittig zwischen den Arbeitsstellen
2 positionierten Maschinengestell 3 angeordnet.
In diesem Maschinengestell 3 ist auch wenigstens ein Antrieb
15 sowie ein Getriebe 17 für die Wickelwellen 16
angeordnet, die über im Bereich der Arbeitsstellen 2 angeordnete Wickelwalzen
18 die Kreuzspulen 9 reibschlüssig antreiben.
Des Weiteren weist das Maschinengestell 3 eine Einrichtung
19 zur Erzeugung des während des Spinnprozesses benötigten Unterdruckes
sowie eine Filtereinrichtung 27 zur Reinigung der sich beim Spinnprozess
ergebenden Abluft auf.
Innerhalb des Maschinengestelles 3 sind auch Antriebe
20 und 21 für Tangentialriemen 23 bzw.
26, die die Spinnrotoren 24 bzw. die Auflösewalzen
28 der Spinnvorrichtungen 5 beaufschlagen, sowie eine spinnmaschineneigene
Steuereinrichtung 29 positioniert.
Außerdem weist das Maschinengestell 3 einen Anschlussstutzen
25 auf, über den von außen Energie auf die Offenend-Spinnmaschine
1 gegeben werden kann.
Über den Anschlussstutzen 25 kann die Offenend-Spinnmaschine
1 beispielsweise an eine externe Pneumatikquelle oder an eine spinnereieigene
Klimaanlage angeschlossen werden.
Die 2 zeigt eine entsprechende Offenend-Rotorspinnvorrichtung
1, die allerdings im Bereich des Maschinengestelles 3 jeweils
mehrere Antriebe 14 für die Fadenchangiereinrichtungen 10,
mehrere Antriebe 15 für die Wickelwellen 16 sowie Antriebe
20, 21 für die Tangentialriemen 23, 26
aufweist.
In 3 ist in perspektivischer Darstellung
eine der als Sektionen 4 bezeichneten Montageeinheiten der Offenend-Spinnmaschine
1 dargestellt.
Diese Sektionen 4, die jeweils auf ihrer Vorder- und auf
ihrer Rückseite zwölf Arbeitsstellen 2 mit jeweils einer Spinnvorrichtung
5 und einer Spulvorrichtung 6 aufweisen, sind in größerer
Anzahl, in Reihe nebeneinander, beidseitig an das Maschinengestell 3 angeschlossen.
Wie in 2 angedeutet, weisen die Sektionen
4 durchgehende Ver- und Entsorgungskanäle sowie Antriebsmittel zur
Beaufschlagung der verschiedenen Arbeitsorgane der Arbeitsstellen 2 auf.
In 2 ist beispielsweise der Luftleitkanal,
über den die Spinnvorrichtungen 5 an eine Unterdruckversorgungseinrichtung
19 angeschlossen sind, mit der Bezugszahl 36 gekennzeichnet. Antriebsmittel,
die in jeder Sektion 4 bereits vorinstalliert sind, sind zum Beispiel die
Fadenführerstangen 12 und die Wickelwellen 16.
Bei der Fertigmontage der Offenend-Spinnmaschine 1 an ihrem
Aufstellungsplatz werden die Enden der in den Sektionen 4 vorinstallierten
Fadenführerstangen 12 und Wickelwellen 16 mit den Enden der
entsprechenden Fadenführerstangen 12 und Wickelwellen 16
jeweils benachbarter Sektionen 4 verbunden.
Die 3 zeigt in Seitenansicht eine Hälfte
der Arbeitsstellen 2 einer Offenend-Rotorspinnmaschine 1.
Solche Offenend-Spinnmaschinen 1 weisen in der Regel eine
Vielzahl solcher Arbeitsstellen 2 auf, die, wie vorstehend bereits erläutert,
jeweils mit einer Spinnvorrichtung 5 sowie mit einer Spuleinrichtung
6 ausgestattet sind.
In den Spinnvorrichtungen 5 wird ein in Spinnkannen
7 vorgelegte Faserband jeweils zu einem Faden 8 versponnen, der
auf der Spuleinrichtung 6 zu einer Kreuzspule 9 aufgewickelt wird.
Die Spuleinrichtungen 6 weisen zu diesem Zweck, wie an sich
bekannt, jeweils einen Spulenrahmen 22 zum drehbaren Haltern der Hülse
einer Kreuzspule 9, eine Wickelwalze 18 sowie eine Fadenchangiereinrichtung
10 auf.
Der Antrieb der im Bereich der Spulvorrichtung 6 angeordneten
Wickelwalze 18 erfolgt als Gruppenantrieb, das heißt, es sind Wickelwellen
16 vorgesehen, an denen jeweils mehrere Wickelwalzen 18 festgelegt
sind.
Die Wickelwellen 16, vorzugsweise, wie in 2
angedeutet, vier sich von der Maschinenmitte aus auf der Maschinenvorderseite sowie
auf der Maschinenrückseite nach rechts bzw. links erstreckende Antriebswellen,
werden über Antriebe 15, die jeweils ein entsprechendes Getriebe
17 beaufschlagen, angetrieben.
Die Antriebe 15 und die Getriebe 17 sind dabei in
dem maschinenmittig positionierten Maschinengestell 3 angeordnet. Im Bereich
der Spulvorrichtung 6 ist außerdem eine Fadenchangiereinrichtung
10 angeordnet, deren Antrieb ebenfalls als Gruppenantrieb ausgebildet ist.
Das bedeutet, an Fadenführerstangen 12, die über
Getriebe 13 an Antriebe 14 angeschlossen sind, sind die einzelnen
Fadenführer 11 festgelegt.
Auch die Antriebe 14 und die Getriebe 17 der Fadenchangiereinrichtungen
10 sind im Maschinengestell 3 angeordnet.
Wie in 4 dargestellt, verfügen die
Spinnvorrichtungen 5 jeweils im Wesentlichen, wie bekannt, über einen
in einer Stützscheibenlagerung 30 abgestützten Spinnrotor
24, eine Faserband-Auflösewalze 28 sowie über einen
Faserbandeinzugszylinder 33.
Gemäß vorliegendem Ausführungsbeispiel wird der Spinnrotor
24 über einen beispielsweise maschinenlangen Tangentialriemen
23 angetrieben.
Die Faserband-Auflösewalze 28 wird vorzugsweise ebenfalls
über einen entsprechenden Tangentialriemen 26 beaufschlagt, während
der Faserbandeinzugszylinder 33 über einen Antrieb 34 einzelmotorisch
antreibbar ist.
Vorzugsweise sind jeweils getrennte Tangentialriemen 23 bzw.
26 für die Arbeitsstellen 2 auf der Seite rechts bzw. links
des Maschinengestelles 3 sowie für die Vorder- bzw. Rückseite
der Offenend-Rotorspinnmaschine vorgesehen.
In einer weiteren Ausführungsform kommen Tangentialriemen zum
Einsatz, die jeweils nur die Arbeitsorgane auf der rechten bzw. auf der linken Maschinenseite
beaufschlagen.
Wie in 4 angedeutet, verfügen die
Arbeitsstellen 2 jeweils außerdem über eine Fadenabzugseinrichtung
35 mit einem Einzelantrieb 31.
Die 5 zeigt eine der Arbeitsstellen
2 in Vorderansicht. Wie angedeutet, wird auf solchen Arbeitsstellen
2 als Ausgangsmaterial ein Faserband 40 zugeführt, das in
der Auflöseeinrichtung durch die Auflösewalze 28 zu Einzelfasern
aufgelöst wird.
Die Einzelfasern werden anschließend dem Spinnrotor
24 zugeführt, der sie zu einem Faden 8 dreht, der durch ein
Abzugsröhrchen als Faden 8 von Fadenabzugseinrichtung 35
abgezogen wird.
Der Faden 8 wird zum Abschluss auf der Spulvorrichtung
6 zu einer Kreuzspule 9 aufgewickelt.
Während des Auflaufens auf die durch die Wickelwalze
18 rotierte Kreuzspule 9 wird der Faden 8 durch den Fadenführer
11 der Fadenchangiereinrichtung 10 hin- und herbewegt.
Die Fadenführer 11 sind dabei, wie vorstehend bereits
beschrieben auf einer Fadenführerstange 12 angeordnet.