Die Erfindung bezieht sich auf ein Anschlagmittel, insbesondere Rundschlinge,
mit einem der Aufnahme von Lastkräften dienenden Kern, einer diesen umgebenden
schlauchartigen Umhüllung und einem Etikett, um eine visuell erkennbare Anzeige
zumindest solcher Informationen zur Verfügung zu stellen, deren Angabe durch
geltende Normvorschriften vorgeschrieben ist.
Bei Anschlagmitteln wie Rundschlingen, die für Hebevorgänge
von Lasten auch mit hohem Gewicht, beispielsweise im Größenbereich von
Tonnen, benutzt werden, sind höchste Anforderungen an die Betriebssicherheit
zu stellen. Demgemäß gelten für Bauweise und Ausrüstung konkrete
Normvorschriften, die auch eine Kennzeichnungspflicht umfassen. So ist beispielsweise
in DIN EN 1492-2 für Rundschlingen eine Etikettierung vorgeschrieben, die,
unter anderem, zumindest folgende Angaben umfassen muss: Nennlänge, Tragfähigkeit
(zumindest bei der einfachen Anschlagart „direkt"), Identifizierung des Herstellers,
Werkstoff des Kernmaterials, rückverfolgbarer Code und Nummer der entsprechenden
Normvorschrift.
Bekanntermaßen werden Rundschlingen oftmals in rauhen Umgebungen
eingesetzt, so dass die Anforderungen an die Abriebfestigkeit der Etiketten, an
den Schutz vor Verschmutzung, welche die Lesbarkeit des Etiketts beeinträchtigt,
und an die Sicherheit gegen Abreißen besonders groß sind. Wie sich gezeigt
hat, halten Etiketten üblicher Weise den diesbezüglichen, im Betrieb auftretenden
Belastungen und Beeinträchtigungen nicht lange stand.
Um hier Abhilfe zu schaffen ist es Stand der Technik, das vollständige
Etikett in eine transparente Schutzhülle einzuschließen. Diese Kapselung
macht die Rundschlingen aber wesentlich steifer und beeinflußt somit die Haptik
in ungünstiger Weise.
Im Hinblick auf diesen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Anschlagmittel, insbesondere Rundschlinge, zur Verfügung zu stellen,
das den Anforderungen, die an die Kennzeichnung durch Etikettierung zu stellen sind,
besser gerecht wird.
Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe durch einen Erfindungsgegenstand
gelöst, der die Merkmale des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
Die wesentliche Besonderheit der Erfindung besteht demgemäß
darin, dass ein Teil des Etiketts lageveränderlich und derart angeordnet ist,
dass es aus einer geschützten Ruheposition innerhalb der Umhüllung aus
dieser heraus in eine Ableseposition bewegt werden kann. Das Überführen
in die Ableseposition erfolgt gegen eine Rückstellkraft, die von einem Rückstellmittel
in der Weise erzeugt wird, dass das in der Ableseposition befindliche Teil des Etiketts
selbsttätig in die Ruheposition zurückgeführt wird, wenn am bewegbaren
Teil keine Betätigungskraft zum Überführen in die Ableseposition
wirksam ist. Mit anderen Worten gesagt, befindet sich dadurch das bewegbare Teil
des Etiketts normalerweise in geschützter Position innerhalb der Umhüllung,
aus der es heraus bewegbar ist, um Daten des Etiketts abzulesen.
Vorzugsweise ist die Anordnung so getroffen, dass das bewegbare Teil
des Etiketts entlang einer in der Umhüllung befindlichen Führungsbahn
verschiebbar ist, die sich, in der Umhüllung längs verlaufend, bis zu
einem offenen Austrittsende erstreckt, aus dem heraus das bewegbare Teil des Etiketts
in die Ableseposition herausziehbar ist, indem als Betätigungskraft eine in
Ausziehrichtung wirkende Zugkraft aufgebracht wird. Dadurch, dass das bewegbare
Teil in der Umhüllung längs verschiebbar geführt ist, bedingt die
lageveränderliche Anordnung nur eine sehr geringe, nicht ins Gewicht fallende
örtliche Verdickung der Umhüllung.
Wenn entsprechend einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel
zudem das bewegbare Teil durch einen bandartigen Streifen aus einem flexiblen, bedruckbaren
oder beschriftbaren Kunststoff gebildet ist, dann ergibt sich, neben dem Vorteil
der äußerst geringfügigen Verdickung, der besondere zusätzliche
Vorteil, dass praktisch keine örtliche Versteifung der Umhüllung verursacht
wird. Im Gegensatz hierzu führt, wie oben bereits angedeutet, beim Stand der
Technik die Kapselung des Etiketts mit einem durchsichtigen Kunststoffgehäuse
sowohl zu einer örtlichen Verdickung als auch zu einer örtlichen Versteifung
einer betreffenden Rundschlinge.
Eine derartige örtliche Verdickung und/oder Versteifung ist bei
Rundschlingen besonders störend, die über ihre übrige Länge
schmiegsam und flexibel sind. Dies ist insbesondere bei Rundschlingen gemäß
der bereits erwähnten Norm DIN EN 1492-2 der Fall, die einen Kern aus technischen
Garnen besitzen, die aus hochfesten Multifilamenten wie Polyamid, Polyester oder
Polypropylen bestehen. Derartige „textile" Rundschlingen, bei denen der Kern
mit einer Umhüllung vorzugsweise in Form eines Polyester-Gewebes umgeben ist,
zeichnen sich durch besonders gute Schmiegsamkeit aus, so dass hier örtliche
Versteifungen und Verdickungen besonders störend ins Gewicht fallen würden.
Die Anordnung kann in vorteilhafter Weise so getroffen sein, dass
ein Endabschnitt des bewegbaren Teiles in der Ruheposition am Austrittsende der
Führungsbahn frei liegt und für das manuelle Aufbringen
der in Ausziehrichtung wirkenden Zugkraft zugänglich ist, und dass das Rückstellmittel
mindestens ein Zugglied aufweist, das an dem dem Endabschnitt entgegengesetzten
Ende des bewegbaren Teiles angreift und an diesem eine in Einziehrichtung wirkende
Zugkraft als Rückstellkraft ausübt. Die Verwendung eines Zuggliedes als
Rückstellmittel begünstigt ebenfalls eine flexible und flache Bauweise,
die sich auch durch einen besonders einfachen Aufbau auszeichnet, wenn in vorteilhafter
Weise als Zugglied mindestens ein federelastisch oder gummielastisch dehnbarer Strang
vorgesehen ist, der durch seine Längung beim Herausziehen des bewegbaren Teiles
die Rückstellkraft aufbaut.
Ein besonders einfacher, platzsparender und betriebssicherer Aufbau
ergibt sich, wenn ein Strang aus einem Gummiwerkstoff vorgesehen ist, der, eine
dehnbare Schlaufe bildend, durch ein Ösenteil am zu dem Endabschnitt entgegengesetzten
Ende des bewegbaren Teiles hindurch geführt ist und dessen Enden zusammengefaßt
und an einer Verankerungsstelle mit dem Kern verbunden sind.
Bei Rundschlingen ist die Umhüllung üblicherweise durch
einen durchgehenden Schlauch gebildet, wobei ein Ende des Schlauches in das andere
Ende des Schlauches eingesetzt und dort, vorzugsweise durch Vernähen, fixiert
ist. Bei vorteilhaften Ausführungsbeispielen der Erfindung kann die Anordnung
hierbei so getroffen sein, dass an der Verankerungsstelle das eine Ende der schlauchartigen
Umhüllung zusammen mit den Enden der dehnbaren Schlaufe zur Bildung eines geschlossenen
Schlauchabschnittes zusammengefaßt und mit der Verankerungsstelle verbunden
ist, wobei sich die dehnbare Schlaufe und der sich an diese anschließende bewegbare
Teil entlang der Außenseite dieses Schlauchabschnittes erstrecken, der Bestandteil
der Führungsbahn für die Lageveränderung des bewegbaren Teiles bildet.
Um die Führungsbahn einschließlich des bewegbaren Teiles
und der dehnbaren Schlaufe zu vervollständigen und zu umschließen, ist
das andere Ende der schlauchartigen Umhüllung als äußere Ummantelung
über die Verankerungsstelle und den geschlossenen Schlauchabschnitt hinweg
bis zu einer Endposition geführt, in der der manuell ergreifbare Endabschnitt
des bewegbaren Teiles am Ende dieser Ummantelung zugänglich ist.
Um den bereits erwähnten Normvorschriften Genüge zu leisten,
ist zusätzlich zu dem bewegbaren Teil des Etiketts ein nicht bewegbares Teil
des Etiketts in der Umhüllung innerhalb des Längenbereichs der Führungsbahn
fest angebracht. Dabei kann es sich, wie bei dem bewegbaren Teil, um ein Blatt oder
Bandstück aus einem dünnen, flexiblen, bedruckbaren oder beschriftbaren
Kunststoff handeln.
In besonders vorteilhafter Weise kann das fest angebrachte Teil in
Doppelfunktion ein zusätzliches Führungselement innerhalb der Führungsbahn
bilden. Hierfür kann die Anordnung so getroffen sein, dass das das fest angebrachte
Teil bildende Kunststoffblatt zu einem Flachschlauch gefaltet ist, in dem das bewegliche
Teil längs verschiebbar geführt ist.
Das fest angebrachte Element, sei es als einlagiges Blatt oder als
Flachschlauch ausgebildet, ist vorzugsweise über eine seitliche Längsnaht
mit der Umhüllung vernäht.
Nachstehend ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen im Einzelnen erläutert. Es zeigen:
1 eine abgebrochen gezeichnete Draufsicht auf einen
Längenabschnitt einer Rundschlinge gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung, wobei ein bewegbares Teil eines Etiketts in geschützter Ruheposition
dargestellt ist;
2 eine der 1 ähnliche
Draufsicht, wobei das bewegbare Teil manuell teilweise in eine Ableseposition ausgezogen
ist;
3 eine perspektivisch und schematisch vereinfacht gezeichnete
Darstellung der Rundschlinge gemäß 1 und
2, wobei die Schlauchenden der schlauchartigen Umhüllung,
die im Fertigzustand der Rundschlinge normalerweise zusammengesteckt und aneinander
fixiert sind, auseinandergezogen dargestellt sind, um einen im Fertigzustand innerhalb
der Umhüllung befindlichen Schlauchabschnitt mit daran anliegendem, lageveränderbaren
Teil eines Etiketts sichtbar zu machen, wobei ein fest angebrachter Teil des Etiketts
weggelassen ist;
4 eine leicht vergrößert und abgebrochen
gezeichnete Draufsicht lediglich des in 3 mit A bezeichneten
Längenbereichs, wobei das fest angebrachte Teil des Etiketts gemäß
einem ersten Ausführungsbeispiel dargestellt ist, und
5 eine der 4 entsprechende
Draufsicht, wobei das bewegliche Teil des Etiketts gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel dargestellt ist.
1 zeigt von einer Rundschlinge einen mit einer Etikettierung
versehenen Längenabschnitt der als Ganzes mit 1 bezeichneten Umhüllung.
Diese besteht in der bei Rundschlingen üblichen Weise aus einem durchgehenden
Schlauch aus einem textilen Gewebe, beispielsweise einem Polyestergewebe. Bei dem
in 1 und 2 gezeigten Fertigzustand
der Rundschlinge sind beide Enden des die Umhüllung 1 bildenden Schlauches
ineinander eingesetzt, so dass, wie 1 und
2 zeigen, der eine Schlauchabschnitt 3 im
offenen Ende des anderen Schlauchabschnittes 5 aufgenommen
ist, so dass die Umhüllung 1 die Form eines geschlossenen Ringschlauches
besitzt, in dem ein lasttragender Kern 7 (3),
der eine geschlossene Schlinge bildet, vollständig eingeschlossen und ummantelt
ist. Zur Fixierung der Schlauchabschnitte 3 und 5 aneinander ist
eine Längsnaht 9 im Bereich des Endes 10 des Schlauchabschnittes
5 vorgesehen.
Im vorliegenden Fall, wo die Erfindung am Beispiel einer Rundschlinge
gemäß DIN-EN 1492-2 beschrieben ist, handelt es sich bei dem Kern
7 (3) um ein technisches Garn, insbesondere
ein hochfestes Multifilament aus Polyamid, Polyester oder Polypropylen. Es versteht
sich, dass die Erfindung gleichermaßen bei andersartigen Anschlagmitteln vorteilhaft
benutzbar ist, insbesondere auch bei solchen Anschlagmitteln, bei denen Drahtseile,
beispielsweise Edelstahlseile, als Kern vorgesehen sind.
In 1 ist ein bewegbares Teil
11 eines Etiketts in einer geschützten Ruheposition dargestellt, wobei
lediglich ein Endabschnitt 13 des Teiles 11 freiliegend ist, während
sich der übrige Bereich des Teiles 11 innerhalb der Umhüllung
1, also in geschützter Position befindet.
2 zeigt einen Zustand, bei dem das bewegbare Teil
11 aus der geschützten Ruheposition durch die Hand 15 einer
Bedienperson, indem diese am Endabschnitt 13 zieht, teilweise aus der geschützten
Position aus der Umhüllung 1 heraus in eine Ableseposition herausgezogen
ist, wobei in 2 das nur teilweise Herausziehen dargestellt
ist. Nähere Einzelheiten der lageveränderbaren Anordnung des bewegbaren
Teiles 11 sind aus 3 bis 5
entnehmbar.
Wie aus den letztgenannten Figuren zu ersehen ist, hat das bewegbare
Teil 11 die Form eines bandartigen Streifens, dessen Endabschnitt
13 ein Griffstück mit Abschrägungen bildet. Genauer gesagt, handelt
es sich um ein dünnes, flexibles Kunststoffband, das bedruckt oder beschriftet
werden kann. Den Normvorschriften entsprechend muss die Farbe des Etiketts den Werkstoff
des Kernes 7 kennzeichnen, wobei blau für Polyester, braun für
Polypropylen und grün für Polyamid vorgeschrieben sind. An dem dem Endabschnitt
13 entgegengesetzten Ende ist das Teil 11 zur Bildung eines Ösenteiles
17 gefaltet, das mittels einer Klebestelle oder Schweißnaht
19 geschlossen ist. Durch das Ösenteil ist ein Strang 21
aus einem Gummiwerkstoff hindurch geführt. Die Enden des Stranges
21 sind zusammengefasst und an einer Verankerungsstelle 23, siehe
3, mit dem Kern 7 fest verbunden. Wie aus
3 ebenfalls entnehmbar ist, ist auch das Ende des Schlauchabschnittes
3 mit den Enden des Stranges 21 gemeinsam zusammengefasst und
mit der Außenseite des Kernes 7 verbunden, dessen Verlauf sich nach
der Verankerungsstelle 23 innerhalb des Schlauchabschnittes 3
fortsetzt.
Die Verbindung der Enden des Stranges 21 und des Endes des
Schlauchabschnittes 3 erfolgt an der Verankerungsstelle 23 durch
Verkleben mit den Fasern des Kernes 7, wobei es sich beispielsweise um
Polyesterfasern handelt. Für die Verklebung oder zusätzlich hierzu kann
ein Klebeband 25 vorgesehen sein.
Um das Ausführungsbeispiel aus dem in 3
gezeigten Zustand, bei dem, um die lageveränderliche Anordnung des Teiles
11 des Etikettes sichtbar zu machen, der Schlauchabschnitt 5 vom
Schlauchabschnitt 3 abgezogen und so weit zurückgezogen ist, dass
die Verankerungsstelle 23 und die dehnbare Schlaufe sichtbar sind, in den
Fertigzustand zu bringen, wird der Schlauchabschnitt 5 über die Verankerungsstelle
23, den Strang 21 und den bewegbaren Teil 11 hinweg geführt,
bis der in 1 gezeigte Zustand erreicht ist. Hierbei
ist der Schlauchabschnitt 5 so weit über den Schlauchabschnitt
3 gezogen, dass bei nicht gespannter dehnbarer Schlaufe, d. h. wenn der
Gummistrang 21 nicht ausgezogen ist, sich der Großteil des bewegbaren
Teiles 11 in der Ruheposition innerhalb des Schlauchabschnittes
5 befindet und nur der Endabschnitt 13, als Griffstück, am
Ende 10 des Schlauchabschnittes 5 frei liegt. Wie bereits erwähnt,
sind in dieser gegenseitigen Lagebeziehung von Schlauchabschnitt 5 und
Schlauchabschnitt 3 diese durch eine Längsnaht 9 miteinander
verbunden. Zusätzlich kann am Schlauchabschnitt 5 eine Quernaht
27 vorgesehen sein, die sich in der Nähe der Verankerungsstelle
23 oder an dieser befindet.
4 und 5 zeigen nähere
Einzelheiten der Führungsbahn für das bewegbare Teil 11. Wie
ersichtlich, erstreckt sich das Teil 11 entlang der Außenseite des
Schlauchabschnittes 3. An dieser Außenseite befindet sich, einen Bestandteil
der Führungsbahn bildend, ein fest angebrachtes Teil 29 des Etiketts
das, den Normvorschriften entsprechend, innerhalb der Umhüllung 1
gelegen und daher in 1 und 2
nicht sichtbar ist. Bei dem Ausführungsbeispiel von 4
ist das fest angebrachte Teil 29 ein einlagiges, dünnes, flexibles
Kunststoffblatt, das in Stärke und Material dem bewegbaren Teil 11
entspricht und über eine seitliche Längsnaht 31 mit dem Schlauchabschnitt
3 verbunden ist. Bei dem Beispiel von 5 ist
anstelle eines einlagigen Blattes ein Flachschlauch 33 als fest angebrachter
Teil des Etiketts vorgesehen, wobei ein Kunststoffblatt über sich umgelegt
gefaltet und mit der Längsnaht 31 zur Schlauchform vereinigt und mit
dem Schlauchabschnitt 3 vernäht ist. Der Flachschlauch 33
bildet eine Verschiebeführung für den ihn durchgreifenden bewegbaren Teil
11.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung befindet sich das
bewegbare Teil 11 des Etiketts normalerweise in der in 1
gezeigten, geschützten Ruheposition, bei der es sich bis auf ein durch den
Endabschnitt 13 gebildetes Griffstück innerhalb der Umhüllung
1 befindet. 2 zeigt den Vorgang des manuellen
Herausziehens des Teiles 11 in die Ableseposition, wobei die durch den
Gummistrang 21 gebildete dehnbare Schlaufe gespannt wird und dabei eine
Rückstellkraft aufbaut, die, wenn der Endabschnitt 13 losgelassen
wird, den bewegbaren Teil 11 selbsttätig in die geschützte Ruheposition
zurückzieht. 2 zeigt einen Betriebszustand des
teilweisen Ausziehens des Teiles 11.
Bei den gezeigten Beispielen ist an der Verankerungsstelle
23 eine Klebeverbindung mit den Fasern des Kernes 7 vorgesehen.
Alternativ könnte eine unmittelbare Vernähung mit dem äußeren
Schlauchabschnitt 5 vorgesehen sein. Anstelle einer dehnbaren Schlaufe
könnte ein einteiliger, dehnbarer Strang durch Verkleben mit dem Teil
11 verbunden sein. Bei der Wahl des Werkstoffes für das fest angebrachte
Teil 29 des Etikettes, beispielsweise in Form des Flachschlauches
33, kann ein Kunststoffwerkstoff mit besonders guten Gleiteigenschaften
vorgesehen sein. Anstelle einer einzigen Längsnaht 9, wie sie bei
den gezeigten Beispielen zur Fixierung der Schlauchabschnitte 5 und
3 aneinander vorgesehen ist, könnte beidseits eine Längsnaht
vorgesehen sein, um dem bewegbaren Teil 11 eine zusätzliche seitliche
Führung zu bieten.
Um zu verhindern, dass der Teil 11, wenn der Endabschnitt
13 bei der Ableseposition losgelassen wird, zu weit in die Umhüllung
1 hinein zurückgezogen wird, können, wie in 1
und 2 gezeigt ist, zwei kurze seitliche Quernähte
35 vorgesehen sein, die in der Umhüllung 1 einen Anschlag
als Rückzugsbegrenzung bilden.