Die Erfindung betrifft eine Sicherung gegen Stecken lassen eines Schlüssels
in einem mit einem Schlüssel zu betätigenden Schloss.
Sicherungen der genannten Art dienen dazu, zu verhindern, dass über
einen im Schloss versehentlich steckenden Schlüssel das Schloss von einem Unberechtigten
betätigt werden kann, beispielsweise bei einem abschließbaren Fenstergriff,
der gegen Einbruch schützen soll. Die Sicherung kann in alle Schlösser
eingebaut werden, bei denen verhindert werden soll, dass der Schlüssel im Schloss
verbleibt. In der folgenden Beschreibung soll beispielhaft davon ausgegangen werden,
dass die Sicherung an einem Fenster in dessen abschließbaren Griff angebracht
ist, jedoch ist die Erfindung darauf nicht beschränkt. Die Sicherung kann in
alle Schlösser in mobilen und immobilen Einsatzgebieten installiert werden.
Insbesondere zum Schutz vor Einbruch werden mit einem Schlüssel
zu betätigende Schlösser eingesetzt, um ein unberechtigtes außer
Kraft setzen der Einbruchsicherung zu verhindern. Ein Einbrecher könnte sonst
an einem Fenster, beispielsweise nach Einschlagen der Glasscheibe, über den
Fenstergriff entriegeln und so auf einfache, beziehungsweise erleichterte Art das
Fenster öffnen. Das abschließbare Schloss am Fenstergriff soll, sofern
der Schlüssel nicht steckt, die unberechtigte Betätigung des Fenstergriffs
verhindern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nach einiger Zeit entweder aus Bequemlichkeit
oder aus Vergesslichkeit der Schlüssel im Schloss stecken bleibt.
Eine Sicherung, die zwangsläufig verhindert, dass der Schlüssel
im Schloss stecken bleibt, gibt es derzeit nicht.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Sicherung zu
schaffen, die zwangsläufig und ohne Zutun des Bedieners, den Schlüssel
aus dem Schloss herausdrückt, so dass er nicht stecken bleiben kann.
Diese Aufgabe wird mit der Sicherung mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Die grundsätzliche Wirkungsweise der erfindungsgemäßen
Sicherung besteht darin, dass ein in den Schlüsselkanal des Schlosses hineinreichender
und/oder dann geführter, mit einer Feder gespannter Auswerfer den Schlüssel
aus dem Schlüsselkanal herausdrückt, sofern vom Bediener kein entsprechender
Gegendruck aufgebaut ist.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
ersichtlich. Es zeigen:
1 eine Schnittzeichnung durch die Sicherung vor Einführen
des Schlüssels,
2 in Schnittzeichnung die Sicherung aus 1
mit eingeführtem Schlüssel,
3 in einer Schnittzeichnung eine weitere Ausbildung
der Sicherung vor Einführen des Schlüssels und in
4 in Schnittzeichnung die Sicherung aus 3
mit eingeführtem Schlüssel,
In 1 ist in einer Schnittzeichnung die
Funktion der Erfindung dargestellt. In das Schloss 1 soll der Schlüssel
6 eingeführt werden. Der Schlüssel 6 trifft mit seinem
Schaft auf den Auswerfer 3 der in den Schlüsselkanal 2 hineinragt.
Beim weiteren Einführen des Schlüssels 6 in den Schlüsselkanal
2, muss der Schlüssel 6 gegen die Kraft der Feder
4 gedrückt werden. Die Feder 4 bewirkt, dass über den
Auswerfer 3 der Schlüssel 6 in Richtung 5 gedrückt
wird. Der Bediener muss demnach den Schlüssel 6 gegen die Kraft der
Feder 4 in den Schlüsselkanal 2 drücken, um aufzuschließen
zu können. Lässt der Bediener den Schlüssel 6 los oder verringert
er seine Kraft, wird dieser über die Feder 4 aus dem Schlüsselkanal
2 in Richtung 5 heraus gedrückt.
2 zeigt in einer Schnittzeichnung die in 1
beschriebene Sicherung mit dem in den Schlüsselkanal 2 eingeführten
Schlüssel 6. Der Schlüssel 6 wurde vom Bediener kraftbetätigt
in den Schlüsselkanal 2 eingeführt. Dabei wurde über den
Auswerfer 3 die Feder 4 gespannt. Beendet der Bediener nach Betätigen
des Schlosses seine Krafteinwirkung, wird der Schlüssel 6 über
die Feder 4 aus dem Schlüsselkanal 2 gedrückt und kann
somit nicht versehentlich im Schloss 1 stecken bleiben.
In 3 wird eine weitere Ausbildung in einer
Schnittzeichnung dargestellt. Hier trifft der Schlüssel 6 beim Einführen
in den Schlüsselkanal 2 direkt auf eine in den Schlüsselkanal
2 hinein reichende Feder 7. Der Schlüssel 6 muss
gegen die Kraft der Feder 7 in den Schlüsselkanal 2 gedrückt
werden, wobei sich der Vorgang wie in den vorangegangenen Figuren beschrieben verhält.
4 stellt in einer Schnittzeichnung die in
3 beschriebene Ausbildung dar, wobei der Schlüssel
6 ins Schloss 1 eingeführt ist. Die Feder 7 ist
gespannt und drückt den Schlüssel 6 in Richtung 5. Sobald
der Bediener seine gegen die Feder 7 gerichtete Kraft einstellt wird der
Schlüssel 6 aus dem Schlüsselkanal 2 heraus gedrückt.