Die Erfindung betrifft gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch
1 ein Handschaltgetriebe mit einer Zentralschaltwelle und gemäß Patentanspruch
8 ein Verfahren zum Schalten dieses Handschaltgetriebes.
Seit 1978 gibt es in den USA eine Sondersteuer für Fahrzeuge
mit hohem Benzinverbrauch. Diese wird als „Gas Guzzler new car tax" bezeichnet
und betrifft Personenkraftwagen – d.h. keine Nutzfahrzeuge – und soll
Anreiz zum Kauf von Kraftstoff sparenden Personenkraftwagen schaffen. Um den Kraftstoffverbrauch
Fahrzeugen zu vermindern und so auch die Grenzwerte dieser Sondersteuer zu unterschreiten,
ist das von der Zahnradfabrik Friedrichshafen hergestellte Getriebe S 6-40 in der
Chevrolet Corvette mit einem so genannten „skip-shift" ausgeführt. Die
Funktion dieses „skip-shift" kann der Internetseite http://www.bfranker.badz28.com/96SS/skipshift.htm
entnommen werden, die das Deaktivieren dieses „skip-shift" darstellt. Demgemäß
ist „skip-shift" aktiv, wenn
- – der erste Gang eingelegt ist,
- – die Drosselklappe nicht über 35% geöffnet ist,
- – die Geschwindigkeit zwischen 15 und 21 Meilen pro Stunde liegt,
- – die Motortemperatur über 77° Celsius liegt.
In diesem Fall wird ein Magnetventil angesteuert, das den zweiten
und den dritten Gang blockiert. Es ist also nur noch möglich,
- – in den dritten Gang zu schalten,
- – in den vierten Gang zu schalten,
- – in den fünften Gang zu schalten,
- – in Neutral zu schalten, bis die Motordrehzahl unter einen Grenzwert
fällt, so dass „skip-shift" automatisch deaktiviert wird oder
- – das Gaspedal zu öffnen, so dass wieder der zweite oder dritte
Gang eingelegt werden kann.
Die nicht gattungsgemäße DE
196 10 104 C2 bzw. die korrespondierende US
5809836 betrifft ein automatisiertes Schaltgetriebe, welches üblicherweise
auch mit der englischen Abkürzung AMT für „Automated Manual Transmission"
bezeichnet wird. Dabei sind sämtliche Gänge automatisiert. Eine Zentralschaltwelle
des Schaltgetriebes mit dabei mittels eines Stellkolbens hin und her bewegt. Eine
festbremsbare Hülse legt dabei die Bewegungsbahn zum Zielgang fest.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Handschaltgetriebe zu schaffen,
dass zusätzlich zur manuell freien Wahl des Zielganges in bestimmten Betriebszuständen
zumindest einen bestimmten Zielgang aufzwängt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen von
Vorrichtungsanspruch 1 und Verfahrensanspruch 8 gelöst.
Erfindungsgemäß ist eine auf der Zentralschaltwelle geführt
Hülse vorgesehen, die gegenüber der Zentralschaltwelle eine Kulissenführung
aufweist. Ist die Hülse frei gegenüber dem Getriebegehäuse, kann
sie sich mit der Zentralschaltwelle frei bewegen. Ist sie hingegen gegenüber
dem Getriebegehäuse festgelegt, so zwingt die Hülse bzw. Kulissenführung
der Zentralschaltwelle eine Bewegungsbahn auf. Damit ist der Handschalthebel nur
noch in den durch diese Kulissenführung vorbestimmten Zielgang einlegbar.
Dieser Zielgang kann insbesondere der vierte Vorwärtsgang sein,
da damit bei einer üblichen Übersetzungsauslegung des Getriebes die oben
genannten Abgasvorschriften eingehalten werden. Je nach Auslegung der Übersetzungen
bzw. der Stufensprünge kann der Zielgang zum Erreichen der oben genannten Abgasvorschriften
jedoch auch der dritte oder der fünfte Vorwärtsgang sein.
Zur Festlegung der Hülse gegenüber dem Getriebegehäuse
kann insbesondere eine Bremse vorgesehen sein. Eine reibschlüssige Verbindung
hat gegenüber einer formschlüssigen Verbindung den Vorteil, dass eine
stufenlose Festlegung möglich ist und es somit nicht zum Verkanten oder einer
Zahn-auf-Zahn-Stellung beim Einrücken in eine „skip-shift-Aktivstellung"
kommen kann.
Eine Kraft zur Betätigung dieser Bremse oder einer formschlüssigen
Einrichtung kann dem Hydrauliksystem einer Anfahr- und Schaltkupplung für das
Handschaltgetriebe entnommen werden. Dieses Anfahr- und Schaltkupplung kann über
das Hydrauliksystem fußkraftbetätigt oder Hilfskraftbetätigt sein.
In jedem Fall ist keine zusätzliche Hydraulikpumpe für das Festlegen der
Hülse notwendig. In Fall der fußkraftbetätigen Anfahr- und Schaltkupplung
kann in vorteilhafter Weise sogar gänzlich auf eine Hydraulikpumpe für
das Getriebesystem verzichtet werden. Um den hydraulischen Druck von dem Hydrauliksystem
der fußkraftbetätigen Schaltkupplung auf die Bremse bzw. die formschlüssige
Einrichtung zu leiten, kann in besonders vorteilhafter Weise ein Sitzventil Anwendung
finden. Ein solches Sitzventil weist besonders wirksame Dichtflächen auf. Damit
treten in technisch zu betrachtenden Zeiträumen keine Leckageverluste am Sitzventil
auf, so dass ein Geberzylinder des Hydrauliksystems während der „skip-shift-Aktivstellung"
keinen kritischen Hydraulikfluidverlust aufzeigen kann.
Es ist alternativ auf möglich, den für das Festlegen der
Hülse notwendigen Hydraulikdruck der Hydraulikpumpe einer Servolenkung zu entnehmen.
Weitere Vorteile der Erfindung gehen aus den weiteren Patentansprüchen,
der Beschreibung und der Zeichnung vor.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von zwei Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
Dabei zeigen:
1 ein Detail aus einem Handschaltgetriebe, welches
eine Hülse mit einer Bremse umfasst und ein schematisch dargestelltes Hydrauliksystem
einer Anfahr- und Schaltkupplung, wobei die Hülse mit einer Bremse gegenüber
einem Getriebegehäuse festlegbar ist,
2 ein H-Schaltbild, welches sich dem Fahrzeugführer
zur Bedienung eines Handschalthebels für ein Handschaltgetriebe gemäß
1 darstellt,
3 eine Ansicht gemäß Schnitt II-II aus
1 und
4 eine Ausgestaltungsalternative der Bremse gemäß
1.
1 zeigt ein Detail aus einem Handschaltgetriebe
1, welches eine Hülse 2 mit einer Scheibenbremse
3 umfasst und eine schematisch dargestellte Kupplungshydraulik
4, mit welcher die Scheibenbremse 3 gegenüber einem Getriebegehäuse
5 des Handschaltgetriebes 1 festlegbar ist.
Der zugehörige Antriebsstrang eines Personenkraftwagens umfasst
einen hubraumstarken Antriebsmotor 6, dessen Kurbelwelle mit einer Anfahrkupplung
7 verbunden ist. Mittels dieser Anfahrkupplung 7 wird auch der
Kraftfluss für Schaltvorgänge unterbrochen. Dazu ist eine nicht näher
dargestellte Getriebeeingangswelle des Handschaltgetriebes 1 mit einer
Kupplungsscheibe der Anfahrkupplung 7 verbunden. Das Handschaltgetriebe
ist als Vorgelegegetriebe mit manueller Schaltung ausgeführt. Zum Wählen
und Schalten der Gänge ist eine Zentralschaltwelle 8 vorgesehen, die
mit einem Schaltblech 9 verschweißt ist, welches vier Schaltfinger
10, 11, 12, 13 trägt. Wird die Zentralschaltwelle
8 verschwenkt, so schwenken auch die Schaltfinger 10,
11, 12, 13, so dass jeweils ein Schaltfinger
10 bzw. 11 bzw. 12 bzw. 13 in ein diesem zugeordnetes
Schaltmaul einschwenkbar und ausschwenkbar ist. Die Schaltmäuler sind dabei
zeichnerisch nicht näher dargestellt und können beispielsweise der
DE 196 09 210 C1 bzw. der korrespondierenden
US 815263 entnommen werden. Diese Schaltmäuler
sind mittelbar an Schaltgabeln bzw. einer Schaltschwinge vorgesehen, so dass mittels
Verschwenken der Zentralschaltwelle jeweils zwei Gänge bzw. der Rückwärtsgang
auswählbar sind. Wird die Zentralschaltwelle 8 hingegen axial –
d.h. in Längsrichtung – verschoben, so wird die jeweilig ausgewählte
Schaltgabel bzw. Schaltschwinge geschwenkt, so dass je nach Längsrichtung einer
der beiden ausgewählten Gänge bzw. der Rückwärtsgang geschaltet
wird.
Zur Kopplung der Zentralschaltwelle 8 an einen manuell vom
Fahrzeugführer bedienbaren Handschalthebel 60 ist eine Kupplung
14 vorgesehen, mit der die Axial- und Verschwenkbewegungen übertragbar
sind. Die Verbindung zwischen der Kupplung 14 und dem in 2
dargestellten Handschalthebel 60 können beispielsweise zwei Bowdenzüge
oder ein Stellgestänge herstellen. Die Bewegungsbahn, innerhalb welcher der
Handschalthebel 60 beweglich ist, ist dabei in 2
dargestellt. Dabei sind für sechs Vorwärtsgänge G1 bis G6 drei Schaltgassen
15, 16, 17 vorgesehen. Diese drei Schaltgassen
15, 16, 17 sind durch Bewegung des Handschalthebels
60 entlang einer Wählgasse 18 erreichbar. Um den Handschalthebel
60 von der Stellung bei eingerücktem ersten Vorwärtsgang G1 in
die Stellung bei eingerücktem vierten Vorwärtsgang G4 zu verschwenken,
muss der Handschalthebel entlang Linie 19 durch
- – die obere Hälfte der ersten Schaltgasse 15,
- – die halbe Wählgasse 18 und
- – die untere Hälfte der zweiten Schaltgasse 16
geschwenkt werden.
Diese Bewegung des Handschalthebels wird durch die kinematische Kopplung
an der Zentralschaltwelle 8 umgesetzt. In der Blattebene der Zeichnung
wird die Zentralschaltwelle 8 zunächst um knapp die Hälfte des
maximal möglichen Axialweges nach rechts verschoben, um eine Gangwechselkupplung
des ersten Vorwärtsganges G1 auszurücken. Im Anschluss wird die Zentralschaltwelle
8 um die Hälfte des maximal möglichen Verschwenkwinkels verdreht,
so dass der Schaltfinger 10 des ersten Vorwärtsganges G1 aus seinem
Schaltmaul herausgeschwenkt wird und der Schaltfinger 12 des vierten Vorwärtsganges
G4 in sein Schaltmaul eingeschwenkt wird. Dann wir die Zentralschaltwelle
8 weiter um knapp die Hälfte des maximal möglichen Axialweges
nach rechts verschoben, um eine Gangwechselkupplung des vierten Vorwärtsganges
G4 einzurücken.
Diese vorgenannte Bewegungsbahn eines „freiwilligen" Schaltens
vom ersten Vorwärtsgangs G1 in den vierten Vorwärtsgang G4 wird von einer
Kulissenführung 20nachgebildet, die eine Führungsbahn
21 und einen Gleitnocken 22a umfasst. Dabei ist die Führungsbahn
21 in die Hülse 2 eingearbeitet. Diese Hülse
2 ist axialverschieblich und verschwenkbar koaxial auf Zentralschaltwelle
8 gleitgelagert. Ferner ist die Hülse 2 mit Spiel in einer
Sacklochbohrung eines Deckels 23 aufgenommen, welcher mit dem Getriebegehäuse
5 verschraubt ist. Koaxial zur Sacklochbohrung und zur
Zentralschaltwelle 8 ist die Scheibenbremse 3 ausgerichtet. Dazu
ist ein Ringraum 24 in die Stirn des Getriebegehäuses 5 eingefräst.
Der Ringraum 24 nimmt einen Ringkolben 25 und einen zwischen dem
Ringkolben 25 und einer Ringwand 26 des Getriebegehäuses
5 angeordnete Bremsscheibe 27 auf. Diese Bremsscheibe
27 ist einteilig mit der Hülse 2. Somit ist die Bremsscheibe
27 durch Betätigung des gegen Ringkolbens 25 gegen das Getriebegehäuse
5 festbremsbar, so dass auch die Hülse 2 gegen das Getriebegehäuse
5 festbremsbar ist. Zur Betätigung des Ringkolbens 25 wird
ein ringförmiger Druckraum 28 zwischen dem Ringkolben 25
und dem Deckel 23 mit Druck beaufschlagt. Dazu ist der Druckraum
28 über einen Kanal im Deckel 28 und eine an diesen Kanal
angeschlossene Leitung 29 mit einem Zwei-Wege-Ventil 30 verbunden,
welches als Sitzventil ausgeführt ist. Dieses Zwei-Wege-Ventil 30
weist eine in der Zeichnung dargestellte „skip-shift"-Aktivstellung und eine
nicht dargestellte „skip-shift"-Inaktivstellung auf. In der dargestellten
„skip-shift"-Aktivstellung steht ein elektromagnetisches Stellglied
37 unter Spannung, so dass entgegen der Kraft einer Feder 36 das
Zwei-Wege-Ventil 30 in diese „skip-shift"-Aktivstellung gedrückt
wird, so dass Hydraulikdruck von einer Hydraulikleitung 33 zwischen einem
Geberzylinder 34 und einem Nehmerzylinder 35 der fußkraftbetätigten
Anfahrkupplung 7 abgezweigt wird. Dieser Hydraulikdruck wird auf die Leitung
29 gegeben und setzt bei entsprechender Höhe die Hülse
2 gegen das Getriebegehäuse 5 fest.
Wird hingegen keine Spannung an das elektromagnetische Stellglied
37 angelegt, so verschiebt die Feder 36 das Zwei-Wege-Ventil
30 in die zeichnerisch nicht dargestellte „skip-shift"-Inaktivstellung.
In dieser wird lediglich der Hydraulikdruck direkt vom Geberzylinder 34
zum Nehmerzylinder 35 weitergeleitet.
Der Nehmerzylinder kann dabei der schematisch dargestellte Zentralausrücker
oder ein dezentraler Ausrücker sein. Ein solcher dezentraler Ausrücker
zieht oder drückt über einen Hebel oder eine Schwinge das Ausrücklager.
3 zeigt die Hülse 2 in einem Schnitt
gemäß Schnitt II-II aus 1. Dabei ist diametral
gegenüber dem Gleitnocken 22a ein weiterer Gleitnocken 22b
vorgesehen, der in einer zur ersten Führungsbahn 21 korrespondierenden
zweiten Führungsbahn 31 geführt ist. Die beiden Gleitnocken
22a, 22b werden dabei von den Enden eines durchgehenden Bolzens
32 gebildet. Dieser Bolzen 32 ist bewegungsfest gegenüber
der Zentralschaltwelle 8. Dazu kann der Bolzen 32 in einer Querbohrung
der Zentralschaltwelle 8 verpresst sein. Es kann jedoch auch eine Übergangspassung
oder sogar eine Spielpassung vorgesehen sein, da der Bolzen 32 in der Sacklochbohrung
des Deckels 23 gegen ein Herausrutschen aus der Querbohrung gesichert ist.
Die Führungsbahnen 21, 32 sind anfangs parallel
zur Zentralschaltwelle 8 ausgerichtet. Dann zwingt eine Schräge der
Führungsbahnen 21, 32 die Zentralschaltwelle 8 über
die Gleitnocken 22a, 22b in die Gasse des vierten Vorwärtsganges
G4. Im Anschluss ist die Führungsbahn 21 wieder parallel zur Zentralschaltwelle
8 ausgerichtet.
4 zeigt eine weitere Ausgestaltungsalternative der
Bremse zum Festsetzen der Hülse 2a. Anstelle als axial betätigbare
Scheibenbremse ist die Bremse als radial betätigbare Bremse ausgeführt.
Dabei drückt ein radial zur Zentralschaltwelle 8a ausgerichteter Kolben
50 in der „skip-shift"-Aktivstellung des Zwei-Wege-Ventils eine
konkave Bremsfläche 52 eines Bremskolbens 51 gegen die Hülse
2a.
In 2 sind gestrichelt Gassen der alternativen
Anordnungsmöglichkeit eines Rückwärtsganges R dargestellt.
In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist die Hülse
außen nicht rund. Eine runde Form ist dann nicht notwendig, wenn die Hülse
nicht außen geführt ist, sondern nur radial innen gegenüber der Zentralwelle
geführt ist.
Die Hülse und die Bremsscheibe müssen nicht als einteiliges
Bauteil ausgeführt sein. Es ist auch eine mehrteilige Ausführung möglich.
Es ist jedoch eine drehfeste Verbindung notwendig. Ferner dürfen die Bremsscheibe
und die Hülse nicht gegeneinander axialverschieblich sein. Dazu müssen
die Hülse und die Bremsscheibe nicht axial miteinander verbunden sein. Diese
beiden Bauteile können auch jeweils axial gegenüber dem Getriebegehäuse
bzw. dem Deckel abgestützt sein.
Die Bremse zum Festlegen der Hülse muss nicht reibschlüssig
sein. Es kann auch eine formschlüssige Arretierung vorgesehen sein. Jedoch
muss diese formschlüssige Arretierung so ausgeführt sein, dass ein Ausfall
insbesondere infolge Zahn-auf-Zahn-Stellung verhindert wird.
Bei den beschriebenen Ausführungsformen handelt es sich nur um
beispielhafte Ausgestaltungen. Eine Kombination der beschriebenen Merkmale für
unterschiedliche Ausführungsformen ist ebenfalls möglich. Weitere, insbesondere
nicht beschriebene Merkmale der zur Erfindung gehörenden Vorrichtungsteile,
sind den in den Zeichnungen dargestellten Geometrien der Vorrichtungsteile zu entnehmen.