Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für eine Schlauchleitung
an einem Bauteil eines Hausgerätes der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1
angegebenen Art.
Eine derartige Befestigungsanordnung ist beispielsweise bereits aus
der EP 1 297 778 A2 als bekannt
zu entnehmen, bei der eine einerends an einer Umwälzpumpe einer Geschirrspülmaschine
angeordnete Schlauchleitung andernends auf einen als Flansch ausgebildeten Aufnahmestutzen
eines Durchlauferhitzers aufzustecken ist. Zur Fixierung der auf den Flansch aufgesteckten
Schlauchleitung ist auf der Seite eines Schlauchendes des Durchlauferhitzers eine
Muffe vorgesehen, welche die Schlauchleitung außenumfangseitig umgibt. Über
die Muffe ist eine Schlauchklemme zu schieben, mit welcher die Muffe bzw. die Schlauchleitung
gegenüber dem Aufnahmestutzen zu fixieren ist.
Als nachteilig bei dieser bekannten Befestigungsanordnung ist der
Umstand anzusehen, dass die Befestigungsanordnung eine Mehrzahl von Bauteilen –
namentlich den Flansch, die Muffe und die Schlauchklemme – benötigt,
um die Schlauchleitung zuverlässig am Durchlauferhitzer zu befestigen. Dies
bedingt nicht nur einen hohen Materialpreis, sondern auch einen dementsprechend
hohen Montageaufwand.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Befestigungsanordnung
der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass sich eine hinsichtlich Materialkosten
und Montageaufwand optimierte Festlegung der Schlauchleitung am zugehörigen
Bauteil realisieren lässt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Befestigungsanordnung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
Zur Reduzierung der Materialkosten und des Montageaufwands ist es
erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Aufnahmestutzen und das Sicherungselement
als einteiliges Befestigungselement ausgebildet sind. Mit anderen Worten sind der
Aufnahmestutzen und das Sicherungselement zu einem Teil zusammengefasst, welches
dementsprechend kostengünstig in einem Herstellungsschritt – beispielsweise
aus einem Kunststoff – hergestellt werden kann. Darüber hinaus lässt
sich die Schlauchleitung äußerst einfach am einteiligen Befestigungselement
montieren, da im Unterschied zum Stand der Technik das Sicherungselement nicht als
separates Bauteil – beispielsweise als Schlauchklemme – ausgebildet
ist, sondern vielmehr bereits an Ort und Stelle relativ zu dem Aufnahmestutzen positioniert
ist.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Befestigungselements
besteht darin, dass das Sicherungselement in einer definierten Position relativ
zu dem Aufnahmestutzen angeordnet ist. Eine Fehlmontage, wie dies beispielsweise
bei aus dem Stand der Technik bekannten Schlauchklemmen möglich ist, kann somit
beim erfindungsgemäßen Befestigungselement nicht mehr erfolgen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich darüber hinaus
als vorteilhaft gezeigt, dass das Befestigungselement einteilig mit dem Bauteil
des Hausgerätes, insbesondere mit einem Bauteil einer Einspülschale einer
Waschmaschine, ausgebildet ist. Da das Befestigungselement somit integraler Bestandteil
des Bauteils bzw. der Einspülschale selbst ist, lassen sich die Kosten für
die Herstellung des Bauteils bzw. des Befestigungselements weiter reduzieren.
Eine besonders kostengünstige, einfache und wirkungsvolle Fixierung
der Schlauchleitung an dem Aufnahmestutzen lässt sich darüber hinaus realisieren,
wenn das Sicherungselement zwei Sicherungsarme umfasst, welche zur Fixierung der
auf den Aufnahmestutzen aufgesteckten Schlauchleitung miteinander zu verbinden sind.
Derartige Sicherungsarme sind beispielsweise bei einem aus Kunststoff hergestellten
Befestigungselement besonders einfach anzuformen und sehr leicht miteinander zu
verbinden.
Eine zusätzliche Einsparung an Bauteilen lässt sich darüber
hinaus realisieren, wenn die beiden Sicherungsarme an ihren einander zugewandten
Enden jeweils ein Spannmittel aufweisen, welche zu einem Spannverschluss miteinander
zu verbinden sind. Während bei den aus dem Stand der Technik bekannten Sicherungselementen
häufig Schlauchklemmen mit einer zusätzlichen Spannschraube eingesetzt
werden, sind demgegenüber an den Sicherungsarmen des Befestigungselements nach
der Erfindung die Spannmittel integral angeformt.
Eine besonders einfache Verbindung der beiden Spannmittel lässt
sich dabei realisieren, indem diese jeweils wenigstens ein zusammenwirkendes Rastmittel
umfassen. Sind hingegen pro Spannmittel eine Mehrzahl von Rastmittel vorgesehen,
so können die beiden Sicherungsarme in unterschiedlichen Sicherungspositionen
miteinander verbunden werden. Hierdurch ist es möglich, eine Anpassung der
beiden Sicherungsarme an toleranzbedingte Variationen des Querschnitts bzw. Außenumfang
der Schlauchleitung auszugleichen.
Umfasst einer der beiden Sicherungsarme ein Aufnahmemaul, in welches
der andere Sicherungsarm mit einem Endbereich eingesteckt werden
kann, so ist eine besonders zuverlässige Positionierung bzw. eine sichere Verrastung
der beiden Sicherungsarme möglich. Der der Schlauchleitung zugewandte Bereich
des Aufnahmemauls sorgt dabei für eine besonders vorteilhafte Führung
des gegenüberliegenden Sicherungsarms.
Als weiter vorteilhaft hat es sich erwiesen, die beiden Sicherungsarme
mit jeweils einem Werkzeugangriff zu versehen, über welche die beiden zugeordneten
Spannmittel gegeneinander zu bewegen sind. Hierdurch ist es beispielsweise mit einer
entsprechend geformten Zange möglich, in die jeweils zugehörigen Sicherungsarme
einzugreifen und diese zum Verspannen gegeneinander zu bewegen bzw. zum Öffnen
des Sicherungselements voneinander wegzubewegen.
Steht der Aufnahmestutzen von einer zugehörigen Haltewand ab,
die in einem Abstand zum Sicherungselement angeordnet ist, so kann auf einfache
Weise ein Anschlag für ein gegenüber dem Sicherungselement überstehendes
Ende der Schlauchleitung geschaffen werden. Durch dieses überstehende Ende
ist eine besonders sichere Fixierung der Schlauchleitung an dem Aufnahmestutzen
mittels des Sicherungselements gegeben.
Als weiter vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn der Aufnahmestutzen
mit einem Ende gegenüber dem Sicherungselement übersteht. In diesem Bereich
des Aufnahmestutzens kann hierdurch auf einfache Weise eine Schlauchklemme befestigt
werden, falls beispielsweise das Sicherungselement beschädigt worden ist. Gleichfalls
wäre es natürlich auch denkbar, eine derartige Schlauchklemme zwischen
der Haltewand des Aufnahmestutzens und dem Sicherungselement anzuordnen.
Schließlich hat es sich als vorteilhaft gezeigt, das Befestigungselement
aus einem Kunststoff herzustellen. Ein derartiges Teil ist nicht nur fertigungstechnisch
einfach und dementsprechend kostengünstig herstellbar, sondern darüber
hinaus weist ein Kunststoff auch die beispielsweise für die Sicherungsarme
notwendige Flexibilität bzw. Elastizität auf.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
1 eine schematische Seitenansicht auf ein aufgeschnitten
dargestelltes Oberteil einer Einspülschale einer Waschmaschine mit einem Befestigungselement,
welches einen von einer Haltewand abstehenden Aufnahmestutzen umfasst, auf welchen
eine vorliegend lediglich gestrichelt angedeutete wasserführende Schlauchleitung
aufzustecken und mittels eines einteilig mit dem Befestigungselement ausgebildeten
Sicherungselements zu fixieren ist; und in
2 eine schematische Schnittansicht durch das ausschnittsweise
dargestellte Oberteil der Einspülschale der Waschmaschine entlang der Linie
II-II in 1, wobei im Wesentlichen die auf den Aufnahmestutzen
aufgesteckte Schlauchleitung erkennbar ist, welche außenumfangseitig von zwei
miteinander zu verbindenden Sicherungsarmen des Sicherungselements umgeben ist.
In 1 ist in einer schematischen Seitenansicht
ein bereichsweise aufgeschnitten dargestelltes Oberteil 10 einer Einspülschale
einer Waschmaschine dargestellt. Einteilig mit dem Oberteil 10 der Einspülschale
ist ein Befestigungselement 12 für eine vorliegend lediglich gestrichelt
angedeutete wasserführende Schlauchleitung 14 ausgebildet, welche
als wesentliche Bauteile ein Sicherungselement 16 sowie einen Aufnahmestutzen
18 umfasst. Der Aufnahmestutzen 18 steht von einer zugehörigen
Haltewand 20 ab, welcher einteilig mit diesem ausgebildet ist. Die Haltewand
20 bildet dabei auch eine Begrenzungswand des Oberteils 10 der
Einspülschale der Waschmaschine. Der Aufnahmestutzen 18 ist zum leichten
Aufschieben der Schlauchleitung 14 an seinem der Haltewand 20abgewandten
Ende mit einer Phase 22 versehen. Die Schlauchleitung 14 kann
dabei im vorliegenden Ausführungsbeispiel bis zum Anschlag an der Haltewand
20 auf den Aufnahmestutzen 18 aufgeschoben werden. Über die
Schlauchleitung 14 und den hohl ausgebildeten Aufnahmestutzen
18 kann somit Frischwasser in die Einspülschale der Waschmaschine
gelangen, um hierbei bevorratetes Waschmittel in den nicht dargestellten Laugenbehälter
der Waschmaschine mitzunehmen.
In Zusammenschau mit 2, welche in einer
gegenüber 1 vergrößerten Schnittansicht
das zur Festlegung der Schlauchleitung 14 dienende Befestigungselement
12 entlang der Linie II-II in 1 zeigt, wird
insbesondere der Aufbau des Sicherungselements 16 näher verdeutlicht.
Das Sicherungselement 16 ist einteilig mit einer Grundplatte
24 des Oberteils 10 bzw. des Befestigungselements 12
ausgebildet und umfasst zwei Sicherungsarme 26, welche außenumfangsseitig
der auf den Aufnahmestutzen 18 aufgesteckten Schlauchleitung
14 angeordnet sind. Die Sicherungsarme 26 dienen dabei zur Fixierung
bzw. Festlegung auf den Aufnahmestutzen 18 aufgesteckten bzw. aufgeschobenen
Schlauchleitung 14. Darüber hinaus dienen die Sicherungsarme
26 zur Abdichtung der Schlauchleitung 14 gegenüber dem Aufnahmestutzen
18, indem sie derart miteinander verbunden werden, dass die Schlauchleitung
14 mit einem entsprechenden umfangsseitigen Haltedruck
gegen den Aufnahmestutzen 18 gezwängt wird.
Zur Verbindung miteinander umfassen die beiden Sicherungsarme
26 an ihren einander zugewandten Enden jeweils ein Spannmittel
28, welche zu einem Spannverschluss miteinander zu verbinden sind. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel sind hierzu an jedem der beiden Spannmittel 28
jeweils eine Mehrzahl von im Querschnitt zahnförmigen Rastmitteln
30 in Reihe hintereinander angeordnet, wodurch die Spannmittel
28 bzw. die Sicherungsarme 26 in unterschiedlichen Sicherungspositionen
miteinander zu verbinden sind. Dementsprechend können die Sicherungsarme
26 bzw. deren Spannmittel 28 in unterschiedlichen Sicherungspositionen
eingestellt werden, je nach dem, welchen Querschnitt die Schlauchleitung
14 aufweist. Hierdurch ist es auf einfache Weise möglich, toleranzbedingte
Variationen im Querschnitt der Schlauchleitung 14 auszugleichen. In einer
äußerst einfachen Ausführungsform kann auch lediglich ein Rastmittel
30 pro Spannmittel 28 des zugehörigen Sicherungsarms
26 vorgesehen werden kann.
Der in 2 linke Sicherungsarm
26 umfasst vorliegend ein Aufnahmemaul 32, in welches das Ende
des anderen Sicherungsarms 26 eingesteckt werden kann. Durch das Aufnahmemaul
32 ist dabei ein Maulbereich 34 geschaffen, der eine besonders
gute Führung des Endes des gegenüberliegenden Sicherungsarms
26 gewährleistet. Darüber hinaus ist durch den Maulbereich
34 gewährleistet, dass beim Spannen des Sicherungselements
16 der in 2 rechte Sicherungsarm
26 nicht unmittelbar auf der Schlauchleitung 14 bewegt wird.
Beide Sicherungsarme 26 weisen vorliegend jeweils einen Werkzeugangriff
36 in Form einer im Querschnitt kreisrunden Öffnung auf, in welche
beispielsweise mit einer Spezialzange eingegriffen werden kann. Hierdurch ist es
möglich, beide Spannmittel 28 der Sicherungsarme 26 auf einfache
Weise miteinander zu verbinden bzw. zu verspannen, um die zur sicheren Fixierung
und Abdichtung der Schlauchleitung 14 gegenüber dem Aufnahmestutzen
18 notwendige Haltekraft zu erzeugen. Über die Werkzeugangriffe
36 ist es gegebenenfalls auch möglich, die beiden Spannmittel
28 der Sicherungsarme 26 im Bedarfsfall auseinander zu bewegen
bzw. zu trennen. Da die beiden Sicherungsarme 26 im vorliegenden Ausführungsbeispiel
gemeinsam mit dem Befestigungselement 12 bzw. dem gesamten Oberteil
10 aus Kunststoff geschaffen sind, weisen sie die zur Verspannung notwendige
Nachgiebigkeit bzw. Elastizität auf. Jedoch könnte das Befestigungselement
12 auch aus einem anderen Material beschaffen sein.
Schließlich ist aus 1 erkennbar,
dass der Aufnahmestutzen 18 mit einem Ende 38 gegenüber dem
Sicherungselement 16 bzw. den beiden Sicherungsarmen 26 übersteht.
Hierdurch ist es beispielsweise möglich, bei einer Beschädigung des Sicherungselements
16 bzw. der Sicherungsarme 26 eine Schlauchklemme zu verwenden,
um die Schlauchleitung 14 sicher am Aufnahmestutzen 18 zu fixieren.
Die Schlauchklemme kann dabei auch zusätzlich zu dem Sicherungselement
16 eingesetzt werden. Die Schlauchklemme könnte auch im Bereich zwischen
der Haltewand 20 und dem Sicherungselement 16 bzw. deren Sicherungsarme
26 angeordnet sein.