Die Erfindung betrifft eine Klappe für ein Haushaltgerät,
insbesondere für eine Waschmaschine, umfassend ein bewegliches Griffelement,
das im Wesentlichen oberhalb der horizontalen Mittellinie der Klappe angeordnet
ist, eine um eine im Wesentlichen vertikalen Scharnierachse drehbare Scharniervorrichtung,
mit der die Klappe an dem Haushaltgerät ankoppelbar ist, und eine Schnäppervorrichtung,
die einen beweglichen Schnäpperbolzen umfasst und die mit dem Griffelement
derart mechanisch koppelbar ist, dass durch Betätigen des Griffelements die
Schnäppervorrichtung betätigbar ist. Die Erfindung betrifft auch ein Wäschepflegegerät
mit einer solchen Klappe.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE
38 09 998 A1 ist eine Baugruppe für ein Fenster oder eine Klappe einer
Haushaltswaschmaschine bekannt. Die Baugruppe weist einen Schnäpperbolzen und
ein Griffelement auf, die um eine gemeinsame im Rahmen des Fensters oder der Klappe
befestigten Achse drehbeweglich angeordnet sind. Der Schnäpperbolzen hat eine
hakenförmige Gestalt und wird mittels einer Feder gegen einen Anschlag in einer
Ruheposition gehalten. In der Ruheposition hält der Schnäpperbolzen das
geschlossene Fenster verriegelt. Durch eine Betätigung des Griffelements bewirkt
das Griffelement eine Bewegung des Schnäpperbolzens aus seiner Ruheposition
heraus, wodurch die Verriegelung des Fensters freigegeben wird und das Fenster geöffnet
werden kann. Die Baugruppe ist nur für eine mögliche Betätigungsart
des Griffelements ausgelegt, das heißt, dass die Bewegung des Schnäpperbolzens
nur dann bewirkt wird, wenn das zur Fenstermitte gerichtete Griffelement nach vorn
gezogen wird bzw. das Griffelement gegen Uhrzeigersinn um seine Achse gedreht wird.
Bekannte Waschmaschinen der Frontladerbauart weisen eine Baugruppe
gemäß DE 38 09 998 A1
auf, bei denen der Schnäpperbolzen auf einer horizontalen Mittellinie einer
Fensteröffnung der Waschmaschine und symmetrisch zu einer vertikalen Scharnierachse
des Fensters angeordnet ist. Durch eine solche symmetrische Anordnung kann das Fenster
gleichmäßig an eine zwischen dem Fenster und dem Waschmaschinengehäuse
angeordnete Dichtung gepresst werden. Die Gestaltungsfreiheit eines Fensters mit
einer solchen Baugruppe ist in Bezug auf die Griffanordnung am Fenster deutlich
eingeschränkt, insbesondere im Hinblick auf eine ergonomisch günstige
Anordnung.
Darüber hinaus ist aus EP
728 861 A1 eine Waschmaschine bekannt, welche ein Griffelement zum Betätigen
eines Schnäpperschlosses aufweist. Durch Betätigen des Griffelements,
welches an einem Fensterrahmen eines Fensters oder einem Klappenrahmen einer Klappe
der Waschmaschine angeordnet ist, kann ein Öffnen des Fensters oder der Klappe
eingeleitet werden. Das Griffelement ist an einem im Wesentlichen ringförmig
ausgebildeten Fenster bzw. Fensterrahmen angeordnet. Das Fenster bzw. die Klappe
ist mittels einer Scharniervorrichtung an der Waschmaschine bewegbar befestigt.
Bei der Waschmaschine ist das Griffelement asymmetrisch zu diesen Scharniervorrichtungen
angeordnet ist, wodurch eine ergonomisch günstige Öffnungsbetätigung
geschaffen wird. Dabei ist das Griffelement im Wesentlichen in einer Zwei-Uhr-Stellung
an dem ringförmigen Fensterrahmen angeordnet.
Das Griffelement kann lediglich in eine Richtung betätigt werden,
um das Schnäpperschloss zu betätigen. Es erlaubt nur eine sehr eingeschränkte
Betätigung im Hinblick auf ein Öffnen und/oder Schließen eines derartigen
Fensters einer Waschmaschine. Die in EP 728
861 A1 offenbarte Fensterkonstruktion ist nicht geeignet, das Fenster mit
einem Griffelement auszustatten, das eine weitere Betätigungsart aufweist.
Daher muss für jede Design- bzw. Ausstattungsvariante der Waschmaschine, die
eine unterschiedliche Betätigungsart des Griffelements erfordern, jeweils eine
eigene Fenstervariante geschaffen werden, da für jede abweichende Variante
verschiedenartige Bauelemente der Schnäppervorrichtung bereitgestellt werden
müssen. Somit können bei der Herstellung von Waschmaschinen unterschiedlichen
Designs weniger Gleichteile verwendet werden, wodurch die Schaffung solcher Designvarianten
kostenintensiv sind.
Darüber hinaus ist der Schnäpperbolzen, der das Fenster
geschlossen hält, ebenfalls asymmetrisch bzw. oberhalb der horizontalen Mittellinie
der Fensteröffnung angeordnet. Eine solche Anordnung führt dazu, dass
im unteren Fensterbereich eine geringe Anpresskraft an eine zwischen dem Fenster
und dem Waschmaschinengehäuse angeordnete Dichtung sichergestellt werden kann.
Dadurch kann im Betrieb der Waschmaschine Wäsche, die von innen gegen das Fenster
drückt, das Fenster im unteren Bereich leicht aufdrücken, wodurch in einer
Waschtrommel vorhandenes Wasser aus der Waschmaschine austreten kann.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Klappe für
ein Haushaltgerät, insbesondere ein Wäschepflegegerät, mit einem
für einen Benutzer ergonomisch günstig zu betätigen Griffelement
zu schaffen, wobei die Klappe einen Dichtsitz an einer mit derselben zu verschließenden
Öffnung des Haushaltgeräts zuverlässig gewährleisten kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Klappe, welche die Merkmale nach Patentanspruch
1 aufweist, und durch ein Wäschepflegegerät mit einer Klappe umfassend
die Merkmale nach Patentanspruch 11 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
Eine erfindungsgemäße Klappe ist für ein Haushaltgerät
ausgebildet, die mit einer um eine im Wesentlichen vertikale Scharnierachse drehbar
gelagerten Scharniervorrichtung an dem Haushaltgerät ankoppelbar ist. Es ist
weiter eine Schnäppervorrichtung umfassend einen Schnäpperbolzen zum Zuhalten
einer Öffnung des Haushaltgeräts an der Klappe angeordnet, wobei an der
Klappe darüber hinaus ein Griffelement bewegbar angeordnet ist und das Griffelement
mit der Schnäppervorrichtung mechanisch koppelbar ist. Diese mechanische Kopplung
bzw. diese mechanische Wirkverbindung ist derart ausgebildet, dass durch Betätigen
des Griffelements die Schnäppervorrichtung betätigbar ist. Ein wesentlicher
Gedanke der Erfindung besteht darin, den Schnäpperbolzen der Schnäppervorrichtung
und das Griffelement im Wesentlichen räumlich voneinander getrennt an der Klappe
anzuordnen. Das heißt, der Griff ist im Wesentlichen oberhalb einer Mittellinie
der Klappe an einer für das Betätigen des Griffelements ergonomisch günstigen
Lage und der Schnäpperbolzen ist bei geschlossener Klappe auf einer im Wesentlichen
horizontalen Mittellinie der von der Klappe zu verschließenden Öffnung
des Haushaltgeräts angeordnet. Erst durch eine solche Anordnung des Schnäpperbolzens
kann bei einer solchen asymmetrischen Anordnung des Griffelements an der Klappe
erreicht werden, dass eine zur Scharniervorrichtung symmetrische Abstützung
der Klappe in Bezug auf die Öffnung bzw. eine an der Öffnung angeordnete
Dichtung beibehalten werden kann, wodurch der Dichtsitz der geschlossenen Klappe
optimal gewährleistet werden kann. Die Lage des Griffelements ist auf die horizontale
Mittellinie der Klappe bezogen, gemeint ist die horizontale Symmetrieachse des zu
der zu verschließenden Öffnung korrespondierenden Klappenteils. Die Lage
des Schnäpperbolzen ist auf die horizontale Mittellinie die Öffnung bezogen,
da die äußere Kontur der Klappe aus ergonomischen oder funktionalen Gründen
gegenüber der zu verschließenden Öffnung versetzt angeordnet sein
kann.
Die Schnäppervorrichtung weist in vorteilhafter Weise zumindest
ein Auslöseelement auf, mit dem Griffelement und dem Schnäpperbolzen derart
zusammenwirken können, dass der Schnäpperbolzen durch eine Betätigung
des Griffelements auslösbar ist. Das Auslöseelement kann innerhalb der
Schnäppervorrichtung derart angeordnet sein, dass es zugleich mit dem Schnäpperbolzen
und dem Griffelement koppelbar ist, wodurch die räumliche Trennung von Griffelement
und Schnäpperbolzen einfach möglich ist.
Die Schnäppervorrichtung umfasst einen Schnäpperträger,
an dem der Schnäpperbolzen und das Auslöseelement angeordnet sind. Die
Mechanik der Schnäppervorrichtung ist dabei einerseits aufwandsarm ausgebildet,
gewährleistet andererseits jedoch eine hohe Zuverlässigkeit im Hinblick
auf die sichere Betätigung der Schnäppervorrichtung.
Besonders günstig ist eine Weiterbildung, bei der der Schnäpperbolzen
(272a) drehbar um eine Schnäpperachse (271) gelagert ist,
die im Wesentlichen parallel zu der Scharnierachse angeordnet ist, d.h., dass die
Schnäpperachse eine im Wesentlichen vertikale Ausrichtung hat. Bei einer solchen
Anordnung kann der Schnäpperbolzen beim Öffnen oder Schließen der
Klappe in eine mit dem Schnäpperbolzen zusammenwirkende Zuhaltevorrichtung
des Haushaltgeräts eingeführt bzw. aus derselben ausgeführt werden,
ohne dass der Schnäpperbolzen dabei an der Zuhaltevorrichtung schleift oder
verkantet.
Vorteilhafterweise weist auch das Griffelement eine Griffachse auf,
deren Lage von der Lage der Schnäpperachse abweicht. So kann der von der Schnäppervorrichtung
umfasste Schnäpperbolzen an der für die Zuhaltung bzw. Dichtsitz der Klappe
optimalen Lage angeordnet werden, auch wenn das Griffelement oberhalb der Mittellinie
der horizontalen Mittellinie der Öffnung angeordnet ist. Der Schnäpperbolzen
kann somit deutlich räumlich entfernt von dem Griffelement an der Klappe befestigt
sein. Darüber hinaus ist eine solche Ausgestaltung besonders vorteilhaft bei
einer Klappe, die ein von einem Fensterring gehaltenes Fenster aufweist und bei
der die Achsen des Griffelements und des Schnäpperbolzens an dem Fensterring
angeordnet sind, da das Griffelement bei einer durch den Fensterring räumlich
vorgegebenen Beschränkung sehr variabel am Fensterring positionierbar ist.
Die Griffachse des Griffelements ist in bevorzugter Weise im Winkel
&agr; zu einer Schnäpperachse der Schnäppervorrichtung angeordnet. Bevorzugt
ist der Winkel zwischen der Griffachse und der Schnäpperachse etwa 75°.
Es kann auch vorgesehen sein, dass der Winkel &agr; im Bereich von etwa 65°
bis 85°, insbesondere im Bereich zwischen 70° und 80° liegt. Bevorzugt
ist die Schnäpperachse im Wesentlichen vertikal orientiert. Bei einer solchen
Anordnung der Achsen kann das Griffelement in einer ergonomisch günstigen Position
angeordnet sein.
Das Griffelement ist in vorteilhafter Weise an einem Rahmenelement
der Klappe angeordnet. Die Schnäppervorrichtung selbst ist bevorzugt an einem
Trägerelement der Klappe angeordnet. Das Trägerelement und das Griffelement
sind bevorzugterweise mechanisch fest miteinander verbunden. Es kann weiter vorgesehen
sein, dass die Klappe im Wesentlichen ringförmig ausgebildet ist und das Trägerelement
einen so genannten Klappenring darstellt.
An der Klappe ist die Schnäppervorrichtung bevorzugt gegenüberliegend
zu der Scharniervorrichtung angeordnet. Die Schnäppervorrichtung und die Scharniervorrichtung
sind somit im Wesentlichen symmetrisch zu einer vertikalen Symmetrieachse des zu
der zu verschließenden Öffnung korrespondierenden Klappenteils positioniert.
Bevorzugt ist das Griffelement dann asymmetrisch zur Scharniervorrichtung angeordnet.
Die Asymmetrie ist in Bezug zu einer vertikalen und/oder horizontalen Symmetrielinie
der Öffnung angegeben.
Das Haushaltgerät, an dem eine erfindungemäße Klappe
oder eine der Weiterbildungen dieser Klappe angeordnet ist, ist insbesondere als
Haushaltgerät zur Pflege von Wäschestücken bzw. als ein Wäschepflegegerät
ausgebildet. Bevorzugt kann dabei ein Wäschetrockner oder eine Waschmaschine
ausgebildet sein, wobei die Klappe zum Verschließen einer Beschickungsöffnung
eines Wäschebehandlungsraums, insbesondere einer Wäschetrommel, dient.
Derartige Wäschepflegegeräte weisen somit Klappen auf, die für einen
Benutzer ergonomisch günstig zu betätigen sind und zugleich einen optimalen
Dichtsitz an einer zu verschließenden Öffnung des Wäschepflegegeräts
aufweisen.
Insbesondere braucht sich der Benutzer zum Öffnen einer senkrecht
angeordneten Wäscheraumklappe eines Wäschepflegegeräts, beispielsweise
bei einem so genannten Frontlader, nicht zu bücken, da das Griffelement entsprechend
weit oben an einer solchen Klappe angeordnet sein kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung einer Waschmaschine,
2 eine Explosionsdarstellung einer Klappe der Waschmaschine
gemäß 1,
3 ein Trägerelement der Klappe gemäß
2,
4 eine perspektivische Darstellung eines Teilbereichs
einer Schnäppervorrichtung,
5 eine Explosionsdarstellung der Schnäppervorrichtung
mit einem Griffelement und
6 eine Ansicht der Klappe gemäß der
2 und 3.
In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
In 1 ist in schematischer Weise eine
perspektivische Darstellung eines Haushaltgeräts zur Pflege von Wäschestücken
dargestellt. Im Ausführungsbeispiel ist das Haushaltgerät eine Waschmaschine
1. Die Waschmaschine 1 weist an ihrer Frontseite 11 eine
Beschickungsöffnung auf, welche durch eine Klappe 2 verschließbar
ist. Die Klappe 2 ist als Beschickungstüre ausgebildet. Wie aus der
Darstellung in 1 zu erkennen ist, ist die Klappe
2 im Wesentlichen ringförmig ausgebildet und weist ein äußeres
Rahmenelement 21 und ein Schauglas 22 auf. Das Schauglas
22 ist das zu der zu verschließenden Öffnung korrespondierende
Klappenteil, welches mit einer zwischen der Öffnung und dem Schauglas
22 angeordneten Dichtung zum Abdichten der Öffnung zusammenwirkt.
Darüber hinaus ist ein Griffelement 23 an dem äußeren Rahmenelement
21 bewegbar angeordnet. Die Klappe 2 ist mit einer Scharniervorrichtung
24 an der Waschmaschine 1bewegbar befestigt. Um diese Scharniervorrichtung
24 kann somit die Klappe 2 geschwenkt werden, wobei eine Scharnierachse
241 im Ausführungsbeispiel vertikal verläuft.
Das Griffelement 23 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel
im Wesentlichen asymmetrisch zur Scharniervorrichtung 24 im Hinblick auf
eine vertikale und/oder eine horizontale Symmetrieachse des Schauglases
22 positioniert.
In 2 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung
der Klappe 2 gezeigt. Die Klappe 2 umfasst dabei das äußere
Rahmenelement 21, an dem das bogensegmentartig geformte Griffelement
23 bewegbar angeordnet ist. Das Griffelement 23 ist dabei um eine
am Griffelement 23 dargestellte Griffachse 231 drehbar beweglich
angeordnet. Darüber hinaus umfasst die Klappe 2 das Schauglas
22 und einen Distanzring 25, an dem die Scharniervorrichtung
24 angeordnet ist. Wie zu erkennen ist, ist der Distanzring 25
zwischen dem äußeren Rahmenelement 21 und dem Schauglas
22 positioniert.
Darüber hinaus weist die Klappe 2 auch einen Klappenring
26 auf, wobei das Schauglas 22 im umlaufenden Randbereich zwischen
dem Distanzring 25 und dem Klappenring 26 angeordnet ist. An dem
Klappenring 26 ist eine Schnäppervorrichtung 27 angeordnet.
Die Schnäppervorrichtung 27 ist im Wesentlichen gegenüberliegend
der Scharniervorrichtung 24 positioniert und weist eine im Wesentlichen
zur Scharnierachse 241 parallel verlaufende Schnäpperachse
271 auf.
Die Schnäppervorrichtung 27 umfasst einen Schnäpperträger
272, an dem ein Schnäpperbolzen 272a angeordnet ist. Der
Schnäpperbolzen 272a ist hakenförmig ausgebildet. Der Schnäpperträger
272 ist in einem Schnäpperhalter 273 gelagert, wobei der
Schnäpperhalter 273 an dem Klappenring 26 angeordnet
ist. In bevorzugter Weise ist der Schnäpperhalter 273 in den Klappenring
26 integriert und bevorzugt einstückig mit dem Klappenring
26 ausgebildet. Der Klappenring 26 weist eine Öffnung
261 auf, durch die der Schnäpperbolzen 272a im zusammengesetzten
Zustand der Klappe 2 hindurchragt. Die in der Explosionsdarstellung der
2 gezeigten Teilelemente der Klappe 2 sind
im zusammengesetzten Zustand der Klappe 2 stabil miteinander verbunden,
so dass die Klappe 2 ein einheitliches Gesamtsystem darstellt.
Wie bereits aus der Darstellung in 2
zu erkennen ist, ist die Griffachse 231 um einen Winkel &agr; (dargestellt
in 3) gegenüber der Schnäpperachse
271 gedreht.
Wie des Weiteren aus der Darstellung in 2
zu erkennen ist, weist das äußere Rahmenelement 21 eine Aussparung
211 auf, in der das Griffelement 23 angeordnet ist. Das Griffelement
23 ist im Ausführungsbeispiel in einer Betätigungsart relativ
zu dem äußeren Rahmenelement 21 bewegbar angeordnet. Die Bewegungsart
ist dabei eine Drehbewegung um die Griffachse 231. Das Griffelement
23 kann dabei am zum Schauglas 22 ragenden bzw. innen liegenden
Rand 234 des Griffelements von Waschmaschine 1 weg gezogen werden.
Dabei wird der äußere Rand 233 des Griffelements 23
praktisch zu der Waschmaschine 1 hinbewegt, wodurch eine Drehbewegung des
Griffelements 23 um die Griffachse 231 in Pfeilrichtung
232 entsteht.
In 3 ist ein Klappenring 26
der Klappe 2 gezeigt. Hierbei ist verdeutlicht, dass die Griffachse
231 in einem Winkel &agr; im Vergleich zur im Ausführungsbeispiel
vertikal angeordneten Schnäpperachse 271 angeordnet ist. Die Schnäpperachse
271 ist im Wesentlichen parallel zur vertikalen Symmetrieachse
2a des Schauglases 22. Das Griffelement 23 ist sowohl
asymmetrisch zur vertikalen Symmetrieachse 2a als auch zur horizontalen
Symmetrieachse 2b des Schauglases 22 im Hinblick auf die Scharniervorrichtung
24 und/oder der Schnäppervorrichtung 27 positioniert. Im
Ausführungsbeispiel ist das Griffelement 23 im Wesentlichen in einer
Zwei-Uhr-Position angeordnet. Die Griffachse 231 ist im Ausführungsbeispiel
gegenüber der horizontalen Symmetrieachse 2b des Schauglases
22 um einen Winkel &bgr; von etwa 165° gegen den Uhrzeigersinn geneigt.
Der Winkel &agr; zwischen der Schnäpperachse 271 und der Griffachse
231 ist im Ausführungsbeispiel etwa 75°.
Im Ausführungsbeispiel ist das Griffelement 23 und die
Schnäppervorrichtung 27 im in 3 gezeigten
ersten Viertel einer segmentartigen Aufteilung der Klappe 2 angeordnet.
In 4 ist eine perspektivische Darstellung
des Schnäpperträgers 272 der Schnäppervorrichtung
27 gezeigt. Der Schnäpperträger 272 weist im Ausführungsbeispiel
eine längliche Struktur auf, welche durch den Hauptträger 272b
gebildet wird. An diesem Hauptträger 272b ist an einem ersten Ende
der Schnäpperbolzen 272a befestigt, der mit dem Hauptträger
272b über eine Federkopplung bewegbar angeordnet bzw. gelagert. Der
hakenförmige Schnäpperbolzen 272a ist mit einem ersten Auslöseelement
272d mechanisch gekoppelt.
Wie aus der Darstellung in 4 zu erkennen
ist, sind das Auslöseelement 272d plattenförmig ausgebildet und
an dem Hauptträger 272b angeordnet.
Im Ausführungsbeispiel ist die in 5
gezeigte Anordnung des Auslöseelements 272d derart, dass dann, wenn
das Griffelement 23 in Richtung A, also von der Waschmaschine
1 weg bewegt bzw. gezogen wird, das erste Auslöseelement
272d betätigt wird. Dabei erfolgt eine Krafteinleitung gemäß
der Pfeilrichtung B von oben auf das erste Auslöseelement 272d.
In der Betätigungsart ist die mechanische Kopplung somit derart,
dass das Griffelement 23 das Auslöseelement 272d von oben
nach unten drückt.
Die 6 zeigt die Anordnung des Griffelements
23 an der Klappe 2, wobei das Griffelement 23 zur Klappenmitte
zeigt.
- 1
- Waschmaschine
- 2
- Klappe mit Griffelement 23
- 2a
- Vertikale Symmetrieachse des Schauglases 22
- 2b
- Horizontale Symmetrieachse des Schauglases 22
- 21
- Äußeres Rahmenelement
- 211
- Aussparung im äußeren Rahmenelement 21
- 22
- Schauglas
- 23
- Griffelement (Ausführung A)
- 231
- Griffachse
- 232
- Pfeilrichtung der Drehung des Griffelements 23 bei einer Betätigungsart
- 233
- Äußere Wand des Griffelements 23
- 234
- Innen liegender Rand des Griffelements 23
- 24
- Scharniervorrichtung
- 241
- Scharnierachse
- 25
- Distanzring
- 26
- Klappenring
- 261
- Öffnung im Klappenring 26
- 27
- Schnäppervorrichtung
- 271
- Schnäpperachse
- 272
- Schnäpperträger
- 272a
- Schnäpperbolzen
- 272b
- Hauptträger
- 272c
- erstes Auslöseelement
- 272d
- zweites Auslöseelement
- 273
- Schnäpperhalter
- A
- Pfeilrichtung einer Betätigungsart am Griffelement 23
- B
- Pfeilrichtung einer Krafteinleitung auf das Auslöseelement 272d
- C
- Pfeilrichtung einer Krafteinleitung auf das Auslöseelement 272c
- &agr;
- Winkel zwischen der Griffachse 231 und der Schnäpperachse 271
- &bgr;
- Winkel zwischen der horizontalen Symmetrieachse 2b und der Griffachse 231