Wachsdispersion aus ölhaltigen Weichwachsen, Verwendung von Weichwachsen als Hydrophobierungsmittel in Holzwerkstoffen und Verfahren zur Einbringung von Weichwachsen in Holzwerkstoffe
Die Erfindung betrifft Wachsdispersionen, enthaltend ölhaltige Weichwachse und Carbonsäureamide, die über 20 Gew.-% Ölanteil aufweisen, und die Verwendung der Weichwachse zusammen mit den Carbonsäureamiden als Hydrophobierungsmittel bei der Herstellung von Holzwerkstoffen. Insbesondere betrifft die Erfindung die Verwendung von Weichwachsen, wie sie aus Slackwaxen und/oder Feddsoil zugänglich sind.
Beschreibung[de]
Gegenstand der Erfindung sind Wachsdispersionen enthaltend ölhaltige
Wachse und deren Verwendung als Hydrophobierungsmittel bei der Herstellung von Holzwerkstoffen.
Insbesondere betrifft die Erfindung die Herstellung von Wachsdispersionen aus paraffinischen
Weichwachsen, wie sie entweder bei dem Prozess der Erdölraffination direkt
anfallen oder im Zuge der Entölung von Wachsen gebildet werden. Weichwachse
im Sinne der Erfindung sind paraffinische Wachse, die über 20 Gew.% Ölanteil
aufweisen.
Wachse sind eine Klasse von Stoffen, die durch ihre mechanisch-physikalischen
Eigenschaften definiert sind. Ein Stoffgemisch enthaltend obigen Ölanteil wird
im Sinne dieser Erfindung als Wachs bzw. als Weichwachs bezeichnet, wenn er bei
größer 10°C fest ist, insbesondere bei größer 25°C,
z.B. von verformbar weich, über knetbar bis brüchig hart, und einen Erweichungspunkt
unter 65°C aufweist (jeweils bei Normaldruck, 1013 mbar). Wachse werden weiterhin
durch Ölgehalt, Schmelzpunkt und/oder Viskosität charakterisiert.
Bislang galten Weichwachse, die einen Ölgehalt von mehr als 20
Gew.% enthalten, nicht für bzw. in Holzwerkstoffen als Hydrophobierungsmittel
geeignet einsetzbar, da ihre Hydrophobierwirkung zu gering ist. Dies trifft insbesondere
zu, wenn weniger als 0,5 Gew.% Weichwachs in Relation zum Gewichtsanteil Holz bzw.
Holzbestandteile zugesetzt sind.
Die Wirksamkeit der Wachse als Hydrophobierungsmittel hängt sehr
stark von ihrer chemischen Zusammensetzung ab. So ist es bekannt, dass n-Paraffine
weitaus stärker hydrophobierend wirken als iso-Paraffine. Ferner ist z.B. auf
die Veröffentlichung von Roffael, E., Schriever, E., May, H. -A., Adhäsion
11(1982), S. 10-19, „Hydrophobierung von Spanplatten mit Paraffin, Teil 1:
Kenntnisse und eigene Untersuchungen" und auf die Veröffentlichung von May,
H. -A. und Roffael, E. „Hydrophobierung von Spanplatten mit Paraffinen",
Teil 4 (Adhäsion 28, (1,2), 17-21) hinzuweisen, wonach festgestellt wurde,
dass mit zunehmender Kettenlänge im Bereich zwischen C20 und C36 die Hydrophobierungswirkung
der Paraffine zunimmt. Auch aus dieser Veröffentlichung ist bekannt, dass sich
die Hydrophobierungswirkung ab einem bestimmten Ölgehalt an verschlechtert.
Vergleiche auch Abbild 3 in W. E. Hsu, R. J. Melanson und P. J. Kozak
in „The effect of wax type and content on waferboard properties"; Proceedings
twenty-fifth international Symposium on particle board and composite materials;
1990: Seiten 85-93; Editor T. M. Maloney, Washington State University, W. A. Pullman.
Im U.S.-Patent 6,183,849 wird ein Verfahren zur Herstellung von Verbundplatten
beschrieben, bei dem der Ölgehalt des Wachses oberhalb von 30 bis 98 Gew.%
liegt. Aus den aufgeführten Beispielen wird der negative Einfluss der Verwendung
von Öl allein als Hydrophobierungsmittel besonders deutlich. Holzwerkstoffe,
die ein Wachs mit einem Ölgehalt von 98 % enthalten, weisen eine deutlich höhere
Dickenquellung auf als solche, die ein Slackwax mit einem Ölgehalt von 17,6
% enthalten.
In der WO 2004/065488-A1 wird vorgeschlagen, ölhaltigen Wachsen
andere Wachse dergestalt beizumischen, dass das als Hydrophobierungsmittel zu verwendende
Wachs mindestens 21 % n-Paraffin enthält.
Bei der Entölung von Wachs fallen Fraktionen an, die einen höheren
Ölgehalt aufweisen. Da solche Weichwachse enthaltend hohe Ölanteile eine
schwache Hydrophobierungswirkung entfalten, war es Aufgabe dieser Erfindung, die
Hydrophobierwirkung solche Weichwachse zu verbessern und diese dadurch als Hydrophobierungsmittel
für Holzwerkstoffe zugänglich zu machen. Insbesondere sollen Wachse wie
sie als „Foots Oils" oder „Slackwax" mit hohem Ölanteil anfallen
für den Einsatz als Hydrophobierungsmittel zugänglich gemacht werden.
Es wurde überraschend gefunden, dass die Zugabe von Carbonsäureamid-Verbindungen
zu Weichwachsen die Hydrophobierungswirkung steigert und die physikalisch-technologischen
Eigenschaften der damit hergestellten Holzwerkstoffe verbessert. Die Erfindung ist
durch die unabhängigen Ansprüche charakterisiert. Bevorzugte Ausführungsformen
sind Gegenstand der Unteransprüche oder nachfolgend beschrieben.
Die Weichwachse der vorliegenden Erfindung sind Feststoffgemische
fester Paraffine und für sich genommen flüssige Kohlenwasserstoffe (entspricht
dem Öl bzw. dem Ölanteil). Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind
genauer gesagt paraffinische Weichwachse die als Gemisch Erweichungspunkte bis 65°C
aufweisen.
Diese enthalten neben den üblichen höher schmelzenden Wachsen
(für sich genommen z.B. größer 40°C zu einem Anteil von größer
65 Gew.%) auch niedermolekulare Kohlenwasserstoffe (Ölanteil), die bei Raumtemperatur
(25°C) flüssig sind. Hierbei können die Weichwachse aus Erdölwachsen,
d.h. aus geologischen Quellen, und/oder aus künstlich hergestellten so genannten
synthetischen Wachsen zugänglich sein bzw. derartige Bestandteile enthalten.
Der Gehalt von Wachsen an n-Paraffin, iso-Paraffin und Öl unterliegt
Schwankungen, je nach Ursprung des Erdöls und Art des Raffinationsprozesses.
Man unterscheidet im Allgemeinen so genannte Hartwachse und so genannte Weichwachse
(„Soft Wax"). Die Weichwachse bestehen hauptsächlich aus n- und iso-Paraffinen
und bei Raumtemperatur flüssigen Kohlenwasserstoffen (Öl). Das untere
Ende der Weichwachse hinsichtlich des Erstarrungspunktes bilden die sogenannten
„Footsoile" mit einem Schmelzpunkt bzw. Schmelzbereich von 35 bis 45°C,
die vergleichsweise viel Öl enthalten, und das obere Ende die „Slackwaxe"
mit einem Schmelzpunkt von z.B. 35° bis unter 65°C. Je nach Herkunft des
Wachses kann der Ölgehalt hier bis z.B. etwa 35 Gew.% betragen.
Stark ölhaltige Footsoile werden bei der Entölung von „Slackwaxes"
erhalten. Die Footsoile können Ölgehalte größer 30 Gew.% aufweisen.
Im Sinne der Erfindung können die Weichwachse „Slackwax" oder „Footsoil"
sein, solange diese jeweils mehr als 20 Gew.% Öl, vorzugsweise größer
25 und insbesondere größer 30 Gew.%, enthalten. Der Ölanteil kann
auch durch Zugabe von Kohlenwasserstoffen, z.B. solchen wie sie typischerweise für
Schmieröle eingesetzt werden, eingestellt werden.
Weichwachse haben typischerweise eine Dichte zwischen 0.80 und 0.85
g/cm3 und weisen im Durchschnitt (Zahlenmittel) Kohlenwasserstoffe mit
mehr als 16 Kohlenstoffatomen auf.
Erfindungsgemäß werden als Hydrophobierungsmittel Weichwachse
eingesetzt, die z.B. aus Erdöl gewonnen werden. Auch Fischer-Tropsch-Wachse
(FT-Wachse) und Polyolefinwachse, die synthetischen Ursprung sind, können hierfür
verwendet werden. Die Wachse können in Form einer wässerigen Dispersion
den Holzzerkleinerungsprodukten zur Herstellung der Holzprodukte zugegeben werden.
Die Weichwachse können in Mischungen mit anderen Wachsen als
Hydrophobierungsmittel eingesetzt werden.
Carbonsäureamid-Verbindungen im Sinne der Erfindung sind z.B.
Harnstoffe, Formamide, Acetamid, oder polymere Amid-Verbindungen, wie Dipeptide,
Polypeptide, Proteine und Caprolactam. Die Menge der Carbonsäureamid-Verbindung
beträgt zwischen 0,01 und 10 Gew.%, vorzugsweise zu 1 bis 8 Gew.% und insbesondere
zwischen 2 und 5 Gew.% (bezogen auf die Dispersion enthaltend das Weichwachs).
Erfindungsgemäß ist es weniger erheblich, ob das Carbonsäureamid
dem ölhaltigen Wachs vor, während oder nach der Herstellung der Wachsdispersion
zugegeben wird. Es ist zudem auch möglich nur einen Teil des Carbonsäureamids
vor der Herstellung der Wachsdispersion und einen weiteren Teil nach Herstellung
der Wachsdispersion beizugeben. Es ist darüber hinaus möglich, die Wachsdispersion
in einer wässrigen Lösung des Carbonsäureamids herzustellen. Es ist
ferner möglich, das Carbonsäureamid ggf. mit einem geeigneten Emulgator
zu versehen und mit dem geschmolzenen Paraffin direkt vor Ort zu vermischen, ggf.
durch hochturbulentes Mischen.
Die hergestellten Dispersionen können anionische, kationische
oder nicht ionogene Emulgatoren enthalten. Emulgatoren sind grenzflächenaktive
amphotere Substanzen oder hochmolekulare Substanzen. Als Emulgatoren seien genannt:
– Alkoholpolyethylenglykolether, z.B. solche der allgemeinen Formel R-O-(R1-O)n-H,
– Fettsäureesterpolyethylenglykolether, z.B. solche der allgemeinen
Formel R-COO-(R1-O)n-H,
– Alkylpolyalkylenglykolethercarbonsäuren, z.B. solche der allgemeinen
Formel R-O-(R1-O)n-CH2-COOH bzw. deren Alkanolammonium- oder
Alkali- oder Erdalkalimetallsalze,
– Alkylamidoalkylbetaine, z.B. solche der allgemeinen Formel R-CONH(CH2)uN+(CH3)2-CH2-COO–,
– Aminoxide, z.B. solche der allgemeinen Formel R-NO(CH3)2,
wobei jeweils
R einen verzweigten oder linearen, gesättigten oder ungesättigten C8-
bis C20- bzw. C7- bis C19-Kohlenwasserstoffrest,
n eine Zahl von 2 bis 20,
R1 einen Alkylenrest mit 2 bis 4 Kohlenwasserstoffen, z.B. -C2H4-
oder -C3H6-, ggf. für jedes n verschieden, und u eine Zahl von 1 bis 10 darstellt,
– Produkte aus der Alkoxylierung von Triglyceriden, die ganz oder teilweise
mit C6- bis C22-Fettsäuren verestert sind, wobei pro
Mol Triglycerid 2 bis 40 Mol Alkoxylierungsmittel eingesetzt werden,
– Partiell neutralisierte Partialglyceride von ein oder mehrwertigen
C2- bis C22-Carbonsäuren, wie z.B. Linolsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure,
Palmitinsäure, Laurinsäure, Caprylsäure, Caprinsäure, Citronensäure
und/oder Milchsäure.
– Ester des Polyglycerins, worin die Carbonsäure-Gruppe vorzugsweise
2 bis 22 Kohlenstoffatome aufweist.
– C6- bis C32-Carbonsäuren, insbesondere C8- bis C26-Fettsäuren
vollständig oder partiell, insbesondere vollständig verseift, z.B. mit
Aminen oder Aminverbindungen wie Diethanolamin.
Emulgatoren im Sinne der Erfindung sind auch hochmolekulare Substanzen
wie Gummi Arabicum, Gum Ghatti oder Celluloseverbindungen.
Die so hergestellte Dispersion kann anderen Wachsdispersionen zugemischt
werden.
Holzwerkstoffe, wie Holzspan- und Holzfaserplatten, enthalten neben
einem Bindemittel, wie Harnstoffformaldehydharz (UF-Harz), Phenolformaldehydharz
(PF-Harz), Tanninformaldehydharz (TF-Harz) und/oder Klebstoffe auf Isocyanatbasis
(PMDI), in der Regel ein Hydrophobierungsmittel.
Die Wachse bzw. Paraffine haben hauptsächlich die Aufgabe, die
Dickenquellungs- und die Wasseraufnahmegeschwindigkeit der damit hergestellten Holzwerkstoffe
zu verzögern. Dies ist insofern von Bedeutung, als die Spanplatten und die
Faserplatten bestimmte Grenzwerte bezüglich der Dickenquellung und Wasseraufnahme
gemäß den einschlägigen Normen einhalten müssen, die ohne Zugabe
eines Hydrophobierungsmittel i.d.R. nicht eingehalten werden. Während der Herstellung
kann die Wachsdispersion den Holzspänen bzw. Holzfasern vor oder nach der Bindemittelzugabe
oder dem Bindemittel selbst zugesetzt werden.
Die vorliegende carbonsäureamidhaltige Dispersion ist geeignet
als Hydrophobierungsmittel für Holzwerkstoffe eingesetzt zu werden, die Bindemittel
enthalten, wie alkalisch härtende Phenolformaldehydharze (PF-Harze) und Tanninformaldehydharze
(TF-Harze),. Auch in Kombination mit Klebstoffen auf Basis von 4,4-Diphenyl-Methan-Diisocyanaten
(PMDI) kann die Wachsdispersion gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung
eingesetzt werden.
Ferner kann die so hergestellte Wachsdispersion dem für die Herstellung
von Holzwerkstoffen vorgesehenen Bindemittel allein oder in Abmischung mit anderen
Dispersionen beigegeben werden. Darüber hinaus kann die Wachsdispersion den
zu verleimenden Lignocellulosen vor oder nach der Zugabe des Bindemittels zugegeben
werden.
Der Ölgehalt im Sinne dieser Erfindung wird entsprechend der
Norm ASTM D3235 mit dem Titel: "Standard Test Method for Solvent Extractables in
Petroleum Waxes" bestimmt: Hierzu löst man den Probenteil in einem Lösemittel
(Mischung aus 50% Methylethylketon und 50% Toluol, kühlt die Lösung ab,
um das Paraffin abzuscheiden und filtriert. Der Masseanteil an Öl des Filtrats
wird nach Verdampfen des Lösungsmittels durch Wägen des Rückstandes
bestimmt.
Die Erfindung wird durch die 1 und
2 weiter erläutert.
1 zeigt die Dickenquellung von Holzfaserplatten nach
Wasserlagerung für 2 und 24 Stunden, wobei links das Ergebnis der Faserplatten,
die unter Einsatz eines carbonsäureamidfreien Wachses (Vergleichsversuch) und
rechts das Ergebnis der mit einem carbonsäureamidhaltigen Wachs hergestellten
Holzfaserplatten gezeigt ist. 2 zeigt entsprechend
die Wasseraufnahme.
Beispiele:
Weichparaffinwachs mit einem Ölgehalt von über 20 Gew.%
wurde mit einem anionischen Emulgator in Wasser, dessen pH-Wert mit Ammoniak schwach
alkalisch eingestellt war, in eine Wachsdispersion überführt. In einem
weiteren Versuch wurde dem Weichparaffinwachs vor der Herstellung der wässerigen
Dispersion ein Carbonsäureamid in Form von Harnstoff zugegeben.
Im Einzelnen wurde eine wässrige Wachsdispersion auf Basis eines
Weichwachses (Footsoil mit 27% Ölanteil) hergestellt. Zur Herstellung einer
Vordispersion wurde die erforderliche Menge Wasser mit einer Temperatur von ca.
80°C in einen Rührkessel gegeben. Der anionische Emulgator (eine C20-Fettsäure
und Diethanolamin) wurde unter Rühren zum Wasser gegeben und zur Reaktion gebracht.
Danach wurde die entsprechende Menge geschmolzenes Weichwachs unter Rühren
zugegeben. Unter Rühren hat sich nach ca. 5 Minuten eine Voremulsion gebildet.
Die Voremulsion wurde nun mit einem Hochdruckhomogenisator bei ca. 120 bar mit anschließender
Kühlung weiterverarbeitet. Beide Wachsdispersionen sind auf einen Feststoffanteil
von 60 Gew.% eingestellt.
Nach dem zweiten und erfindungsgemäßen Versuch wurde der
Weichwachsdispersion bei der Herstellung 2 Gew.% Säureamid in Form von Harnstoff
zugegeben.
Mit den beiden Versuchsdispersionen wurden Holzfaserplatten (MDF)
hergestellt und diese nach den einschlägigen Normen auf ihre Dickenquellung
geprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass trotz des niedrigen Wachsanteiles in der
Wachsdispersion 2 die Dickenquellung der mit dieser Wachsdispersion hergestellten
Platten deutlich niedriger ist als im Falle der Wachsdispersion 1. Die Menge der
zugesetzten Wachsdispersion war in beiden Fällen gleich. Die Ergebnisse der
Untersuchung sind in 1 und 2
veranschaulicht.
Anspruch[de]
Wässrige Wachsdispersion,
• die ein Weichwachs als feste Phase oder Bestandteil der festen Phase mit
einem Ölgehalt größer 20 Gew.% enthält oder dieses der Wachsdispersion
zugesetzt ist, wobei das Weichwachs zumindest bei 10°C und darunter fest ist
und einen Erweichungspunkt unter 65°C aufweist, sowie weiterhin
• 0,5 Gew.% bis 10 Gew.%, bezogen auf die Wachsdispersion, zumindest eine
Carbonsäureamid-Verbindung aufweist.Wachsdispersion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Weichwachs
als feste Phase einen Ölgehalt von größer 25 Gew.%, vorzugsweise
größer 30 Gew. aufweist.Wachsdispersion nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Carbonsäureamid -Verbindung in wässriger
Lösung in der Wachsdispersion vorliegt.Wachsdispersion nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Weichwachse Footsoil und/oder „Slackwaxe"
enthalten oder daraus hergestellt sind, vorzugsweise beides.Wachsdispersion nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Ölanteil in den Weichwachsen Kohlenwasserstoffe
sind und der Ölanteil insbesondere zumindest teilweise aus einem Zusatz an
paraffinischen Schmieröl besteht.Wachsdispersion nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Weichwachse größer 60 Gew.%, vorzugsweise
größer 80 Gew.%, insbesondere größer 95 Gew.% der festen Phase
der Wachsdispersion ausmachen.Wachsdispersion gemäß zumindest einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Weichwachs 20 bis 90 Gew.% neben anderen
Wachsen, bezogen auf die Summe an Kohlenwasserstoffen und Wachsen in der Wachsdispersion,
ausmacht.Wachsdispersion gemäß zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass als Carbonsäureamid Harnstoff eingesetzt wird.Wachsdispersion gemäß zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Carbonsäureamid in der Wachsdisperion zu 1
bis 8 Gew.% enthalten ist.Wachsdispersion gemäß zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wachsdispersion Weichwachse, einschließlich
anderen Wachsen oder Kohlenwasserstoffen, in Mengen von 10 bis 70 Gew.%, vorzugsweise
von 40 bis 70 Gew.%, enthält.Wachsdispersion gemäß zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wachsdispersion weiterhin FT-Wachse und/oder Polyolefinwachse
enthält.Verwendung einer Wachszusammensetzung enthaltend die Weichwachse und
Carbonssäureamide gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 in einem
Gewichtsverhältnis von 100 zu 0,3 bis 100 zu 6, vorzugsweise von 100 zu 1 bis
100 zu 3 in Holzwerkstoffen als Hydrophobierungsmittel.Verwendung gemäß Anspruch 12 als Hydrophobierungsmittel in
den Deckschichten mehrschichtiger Holzwerkstoffplatten.Verwendung gemäß Anspruch 12 als Hydrophobierungsmittel ausschließlich
in den Mittelschichten mehrschichtiger Holzwerkstoffplatten.Verfahren zur Herstellung von mit Wachs hydrophobierten Holzwerkstoffen,
dadurch gekennzeichnet, dass man Lignocellulosen bzw. Lignocellulose-Werkstoffen,
in beliebiger Reihenfolge zusetzt:
• ein Weichwachs, vorzugsweise in Form einer Weichwachs-Dipsersion, wobei
das Weichwachs einen Ölgehalt größer 20 Gew.% aufweist, das Weichwachs,
ggf. als Gemisch, bei 10°C fest ist und einen Erweichungspunkt unter 65°C
aufweist sowie weiterhin 0,5 Gew.% bis 10 Gew.%, vorzugsweise als Bestandteil der
Wachsdispersion, zumindest eine Carbonsäureamid-Verbindung und
• zumindest einem Bindemittel zur Verfestigung der Lignocellulosen/Holzzerkleinerungsstücken.Verfahren gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass
als Bindemittel ein säurehärtendes Harnstoffformaldehydharz, ein alkalisch
härtendes Phenol-formaldehydharz oder ein Klebstoff auf Basis von 4,4-Diphenyl-Methan-Diisocyanat
eingesetzt wird, insbesondere ein alkalisch härtendes Phenol-formaldehydharz
oder ein Klebstoff auf Basis von 4,4-Diphenyl-Methan-Diisocyanat.Verfahren gemäß Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wachsdispersion vor der Zugabe des Bindemittels den Lignocellulosen/Holzzerkleinerungsstücken
zugegeben wird.Verfahren gemäß Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wachswachse und das Carbonsäureamid, vorzugsweise in Form einer wässrigen
Dispersion oder als Sprühnebel, dem Bindemittel zugegeben wird und beide gemeinsam
auf die Lignocellulosen/Holzzerkleinerungsstücken aufgebracht werden.Verfahren gemäß zumindest einem der Ansprüche 15 bis
17, dadurch gekennzeichnet, dass die Wachsdispersion, vorzugsweise enthaltend die
Carbonsäureamid-Verbindung, nach der Zugabe des Bindemittels zugegeben wird.Verfahren gemäß zumindest einem der Ansprüche 15 bis
19, dadurch gekennzeichnet, dass das Carbonsäureamid und das Weichwachs bzw.
das Wachs enthaltend Weichwachse unmittelbar vor der Besprühung auf die Lignocellulosen
vermischt werden, ggf. turbulent.Verfahren gemäß zumindest einem der Ansprüche 15 bis
20, dadurch gekennzeichnet, dass die Weichwachse und die Carbonssäureamide
in einem Gewichtsverhältnis von 100 zu 0,3 bis 100 zu 6, vorzugsweise von 100
zu 1 bis 100 zu 3 in den Lignocellulosen bzw. Lignocellulose-Werkstoffen als Hydrophobierungsmittel
eingesetzt werden.Verfahren gemäß zumindest einem der Ansprüche 15 bis
21, dadurch gekennzeichnet, dass die Weichwachse zu 0,1 bis 3 Gew. den Lignocellulosen
bzw. Lignocellulose-Werkstoffen zugesetzt werden.