Die Erfindung betrifft einen Antrieb für ein Fahrzeug, insbesondere
für ein Kettenfahrzeug oder ein Fahrzeug mit Radseitenlenkung gemäß
den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Aus der DE 37 28 171 C2
ist eine elektro-mechanische Antriebsanlage für ein Vollkettenfahrzeug bekannt.
Die Leistung eines Verbrennungsmotors wird durch einen Generator in elektrische
Energie umgewandelt und über Elektromotoren wieder als mechanische Antriebsleistung
verwendet. Hierzu ist ein elektrischer Fahrmotor vorgesehen, der eine Zentralwelle
antreibt, welche jeweils über eine Differentialgetriebeanordnung mit den beiden
Kettenantriebsrädern verbunden ist. Für die Lenkung des Kettenfahrzeugs
ist ein elektrischer Lenkmotor vorgesehen, der über eine Nullwelle in gegensätzlicher
Richtung in die Differentialgetriebeanordnungen eintreibt.
Aus DE 10 2004 009 030
ist ein paralleler Hybridantrieb für Kettenfahrzeuge bekannt, bei dem der beispielsweise
als Starter/Generator ausgeführte Elektromotor zusätzlich bei Bedarf für
den Fahrantrieb genutzt werden kann. Oft ist bei solchen Anordnungen die Leistung
des Elektromotors wesentlich kleiner als die des Verbrennungsmotors. Sie werden
auch als „Mild Hybrid Layout" bezeichnet.
Aus der nicht vorveröffentlichten Anmeldung DE
10 2005 035 824 ist ein leistungsverzweigter Hybridantrieb für Kettenfahrzeuge
bekannt. Dabei werden der Primärenergieerzeuger (Dieselmotor oder Gasturbine)
und zwei Elektromotoren über ein Planetengetriebe derart verbunden, dass die
Drehzahl des Primärenergieerzeugers von der Getriebeeintriebsdrehzahl entkoppelt
ist, gleichwohl aber eine mechanische Verbindung bestehen bleibt, um einen hohen
Wirkungsgrad zu ermöglichen. Die Integration von zwei Elektromotoren erlaubt
es, jeweils einen Motor generatorisch und den anderen motorisch zu betreiben. Der
Einbau von Traktionsbatterien – einem Energiespeicher, der speziell für
die Bereitstellung von Antriebsenergie ausgelegt ist – im Fahrzeug kann damit
entfallen. Während der Stillstandszeiten des Fahrzeugs kann der Primärenergieerzeuger
abgeschaltet werden. Für einen Schnellstart kann elektrisch angefahren werden,
wobei die elektrische Energie von einer im Fahrzeug ebenfalls installierten APU
(Auxilliary Power Unit = Zusatzstromaggregat) bereitgestellt werden kann.
Die allgemein bekannten leistungselektronischen Bauteile (Leistungselektroniken)
zur Bereitstellung elektrischer Energie, die heute in Powerpacks (Antriebsaggregat
bestehend aus Motor und Getriebeeinheit) für Kettenfahrzeuge eingesetzt werden,
sind auf einer mit Kühlwasser durchströmten Platte montiert, um die Abwärme
abzuführen. Die Oberseite der Bauteile wird von Luft umströmt, die, um
Hotspots zu vermeiden, über Ventilatoren zirkuliert. Aufgrund des mehrfachen
Wärmeübergangs von Kühlwasser über mehrere Gehäusewände
bis zum Entstehungsort der Abwärme im Bauteil, wird eine relative große
Temperaturdifferenz zwischen Kühlwasser und Bauteil gefordert. Üblicherweise
wird eine Kühlwasservorlauftemperatur von maximal 70°C gefordert.
Aus G 93 09 428 U1
ist es bekannt, elektronische Bauteile durch ein Siedekühlverfahren zu kühlen.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, die Kühlung der in Fahrzeugen,
insbesondere in Kettenfahrzeugen oder Fahrzeugen mit Radseitenlenkung verwendeten
Leistungselektronik zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Die Leistungs- und Steuerelektroniken für die elektrischen Motoren
des (Hybrid-) Antriebs, die Getriebesteuerung, die Primärenergieerzeugersteuerung
sowie die Steuerung für den Generator der APU kann vorteilhaft in den Powerpack
bestehend aus Primärenergieerzeuger, Lastschalt- und Lenkgetriebe und Kühlanlage
integriert werden.
Die leistungselektronischen Bauteile (Leistungselektronik) befinden
sich erfindungsgemäß in einem separaten dicht abgeschlossenen Gehäuse,
das vorteilhaft im Getriebegehäuse integriert werden kann. Die Leistungselektronik
wird besonders vorteilhaft über eine Siedekühlung gekühlt, wie sie
z.B. aus G 93 09 428.0 bekannt ist. Das
Fluid, in dem die elektronischen Bauelemente ohne Gehäuse eingetaucht sind,
weist eine Siedetemperatur auf, die unter der für diese Bauteile kritischen
Betriebstemperatur liegt. Während des Siedevorgangs bleibt die Fluidtemperatur
konstant. Der Dampf kondensiert an der Gehäusewand und steht somit verflüssigt
wieder dem Siedeprozess zur Verfügung. Der Dampf kann alternativ zu einem Kondensator
geleitet werden, der mit Umgebungsluft angeströmt und somit gekühlt wird.
Die Umgebungsluft kann dem Luftmassenstrom der Kühlanlage entnommen werden
und kann gleichzeitig dazu dienen, den Motorraum zu belüften.
Aufgrund der erfindungsgemäß vom Kühlwasser unabhängigen
Kühlung der leistungselektronischen Bauteile (Leistungselektronik) entfällt
die Begrenzung der Kühlwassertemperatur. Auch bei hohen Außentemperaturen
(> 50°C) ist sichergestellt, dass die Elektroniken nicht überhitzen.
Die erfindungsgemäß angeordnete Leistungselektronik kann deshalb vorteilhaft
im Motorraum oder Getriebegehäuse integriert werden, wo Temperaturen von weit
über 100°C herrschen können.
Die Gesamtantriebsleistung des Fahrzeugs kann je nach Anforderung
an das Fahrzeug auf Primärenergieerzeuger und APU in einem entsprechenden Verhältnis
aufgeteilt werden. Die APU dann kann vorteilhaft im Powerpack integriert werden,
weil der Primärenergieerzeuger des Hybridantriebes entsprechend kleiner ausgeführt
ist. Für kurzzeitigen Spitzenleistungsbedarf kann elektrische Leistung der
APU über die Hybrideinheit dem Antrieb zusätzlich zugeführt werden
(Boosten). Während die APU permanent läuft, kann der Primärenergieerzeuger
bei längeren Stillstandzeiten vorteilhaft abgeschaltet werden.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels nachfolgend
näher erläutert. Dabei zeigt:
1 eine schematische Anordnung der Antriebselemente
eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs und
2 stellt die schematische Anordnung der Antriebselemente
im Motorraum eines erfindungsgemäßen Fahrzeuges dar.
Die in 1 schematisch dargestellte Antriebseinheit
eines beispielhaften Fahrzeugs verfügt über einen Hybridantrieb, bestehend
aus einem Primärenergieerzeuger (7), vorzugsweise ein Dieselmotor
oder eine Gasturbine, der über eine Hybrideinheit (12) mit zwei Elektromaschinen
(8, 9) gekoppelt ist. Die Elektromaschinen (8,
9) können sowohl als Generator als auch als Elektromotor betrieben
werden.
Die eine Elektromaschine (9) ist direkt mit einem beispielhaften
Lastschaltgetriebe (10) verbunden, an dessen Abtrieben (2,
5) jeweils ein Differentialgetriebe (3) und eine Bremse (4)
angeordnet sind. Mit einem Lenkmotor (11) kann über die Differentialgetriebe
(3) Antriebsleistungen von einem zum anderen Abtrieb (2,
5) übertragen werden. Dadurch ergeben sich an den Abtrieben unterschiedliche
Drehzahlen, die dazu führen, dass das Fahrzeug eine Kurve fährt. Falls
die Abtriebe (2, 5) mit Kettenrädern verbunden sind, werden
die unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten über Gleitketten auf die Fahrbahn
übertragen. Es ist jedoch auch möglich, die Räder eines Fahrzeugs
anzutreiben, das durch eine Radseitenlenkung gelenkt wird. Nähere Einzelheiten
zum Hybridantrieb sowie zur Lenkung von Kettenfahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit Radseitenlenkung
sind aus DE 10 2005 035 824.1 zu entnehmen.
Aus 1 ist weiterhin ein Zusatzstromaggregat
(1) ersichtlich, das über einen weiteren Primärenergieerzeuger
sowie einen Generator Strom erzeugt. Das Zusatzstromaggregat (1) kann auch
als Auxilliary Power Unit APU bezeichnet werden. Der vom APU erzeugte Strom kann
auch für den Fahrantrieb verwendet werden und wird hierzu den Elektromotoren
(8, 9) zugeführt.
Weiterhin kann ein Batteriespeicher (6) vorgesehen werden,
der von den Elektromaschinen (8, 9) im Generatorbetrieb geladen
werden kann. Bei Bedarf kann die elektrische Energie aus dem Batteriespeicher (6)
wieder zu den Elektromaschinen (8, 9) zurückgeführt
werden, wenn diese als Fahrmotor wirken.
Zur Umformung, Steuerung und Schaltung der elektrischen Ströme
und Spannungen sind elektronische Bauelemente notwendig, die als leistungselektronische
Bauelemente oder als Leistungselektronik bezeichnet werden.
Die für das beispielhaft beschriebene Fahrzeug vorgesehene Leistungselektronik
geht aus 2 hervor. In 2
ist eine schematische Seitenansicht des Motorraums (20) des Fahrzeugs (27)
dargestellt. Der Primärenergieerzeuger (7) und das Getriebe (10)
sind kompakt direkt nebeneinander angeordnet. Über dem Getriebe (10)
ist eine Kühlanlage (23) vorgesehen, welche zur Kühlung des Getriebes
(10) sowie der Primärenergieerzeuger (7) vorgesehen ist.
Über nicht dargestellte Lüfterräder wird Luft (22) aus der
Umgebung des Fahrzeugs (27) angesaugt und durch die Kühlanlage (23)
geführt. Ein Teil dieser Luft wird auch zur Belüftung des Motorraums (20)
genutzt. Die erwärmte Luft wird zum Teil als Abluft (21) aus dem Motorraum
und als Abluft (24) aus der Kühlanlage abgeführt.
Die Leistungselektronik ist besonders vorteilhaft im Getriebe (10)
nahe an den Elektromotoren (8, 9) angeordnet, welche ebenfalls
vorzugsweise im Getriebegehäuse (10) untergebracht sind. Aufgrund
der Nähe zu den Elektromotoren (8, 9) muss die hohe elektrische
Antriebsleistung nur über eine kurze Strecke in einem elektrischen Hochspannungszwischenkreis
geführt werden.
Die leistungselektronischen Bauteile (26) werden vorzugsweise
in einem separaten, dicht geschlossenen Gehäuse angeordnet und über ein
Fluid im Siedekühlverfahren gekühlt. Dabei tauchen die leistungselektronischen
Bauelemente (26) direkt in das vorzugsweise hochisolierende Fluid ein und
erhitzen dieses bis zum Sieden. Während des Siedevorganges behält das
Fluid seine Siedetemperatur konstant bei und ein Teil des Fluids verdampft. Der
Dampf kann an der Gehäusewand kondensieren und steht somit wieder verflüssigt
für die Kühlung bereit.
Vorzugsweise wird das Fluid so gewählt, dass es besser isoliert
als Luft und die elektronischen Bauteile können deshalb enger zueinander angeordnet
werden. Eine siedegekühlte Leistungselektronik benötigt deshalb weniger
Bauraum und kann beispielsweise vorteilhaft in das Getriebegehäuse
eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kettenfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit Radseitenlenkung,
integriert werden.
Zur Rückkühlung und/oder zur Kondensation des Dampfes kann
ein Fluid/Luft-Wärmetauscher oder ein Kondensator vorgesehen werden. Der Fluid/Luft-Wärmetauscher/Kondensator
ist über eine oder mehrere Verbindungsleitungen mit dem Gehäuse der Leistungselektronik
verbunden und wird vorzugsweise von Umgebungsluft angeströmt und gekühlt,
die vorzugsweise dem Luftmassenstrom der Kühlanlage entnommen wird. Diese Luft
kann gleichzeitig zur Belüftung des Motorraums verwendet werden.
Durch entsprechende Maßnahmen kann erreicht werden, dass sich
der Druck im Kondensator bzw. Fluid/Luft-Wärmetauscher gegenüber dem Druck
im Gehäuse der Leistungselektronik unterscheidet. Da die Siedetemperatur druckabhängig
ist, können für den Kondensator und das Gehäuse der Leistungselektronik
jeweils entsprechend günstige Temperaturniveaus gewählt werden.
Nähere Einzelheiten zum Siedekühlverfahren können beispielsweise
DE-G 93 09 428 U1 entnommen werden.
Aufgrund der vom Kühlwasser des Fahrzeugkühlsystems (23)
unabhängigen Kühlung der Leistungselektronik entfällt eine Begrenzung
der Kühlwassertemperatur. Wenn beispielsweise die elektronischen Bauteile maximal
100°C bis 120°C ertragen können, müsste die Kühlwassertemperatur
wegen des mehrfachen Wärmeübergangs auf 70°C bis 80°C begrenzt
werden. Da die Begrenzung bei Siedekühlung entfällt, kann das Fahrzeugkühlsystem
(23) bei einer höheren Temperatur betrieben werden und weist daher
eine vorteilhaft höhere Kühlleistung für die Motoren, Getriebe, etc.
auf, da sich die Temperaturdifferenz &Dgr;T zwischen Kühlluft und Wasservorlauftemperatur
vergrößert. Durch die Siedekühlung ist auch bei hohen Umgebungstemperaturen
sichergestellt, dass die Leistungselektronik nicht überhitzt. Deshalb ist es
vorteilhaft möglich, die Leistungselektronik z.B. innerhalb des Motorraums/Powerpacks
oder innerhalb eines Getriebegehäuses eines Fahrzeuges zu integrieren. Besonders
vorteilhaft ist dies bei Kettenfahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit Radseitenlenkung,
wo im Motorraum/Powerpack oder im Getriebegehäuse Spitzentemperaturen von weit
über 100°C herrschen können.
Bei einer beispielhaften Temperaturbegrenzung von leistungselektronischen
Bauteilen auf 80°C ist ein Kühlfluid mit einem entsprechenden Siedepunkt
auszuwählen.
Bei Fahrzeugen, die neben einer Hauptantriebsanlage zusätzlich
ein Zusatzstromaggregat zur Stromversorgung von elektrischen Verbrauchern benötigen,
ist es im Fall eines Hybridhauptantriebes vorteilhaft möglich, die erforderliche
Gesamtantriebsleistung durch den Primärenergieerzeuger des Hybridantriebes
und das Zusatzstromaggregat gemeinsam aufzubringen. In diesem Fall könnte der
Primärenergieerzeuger so viel kleiner ausgelegt werden, dass das entsprechend
größer zu dimensionierende Zusatzstromaggregat im verbleibenden Bauraum
des Motorraums/Powerpacks des Fahrzeuges untergebracht werden kann. Somit wird der
bisherige Unterbringungsort des Zusatzstromaggregats für andere (Nutz-) Zwecke
frei.
Die maximale Fahrantriebsleistung zum Beschleunigen eines derartigen
Fahrzeugs kann bereitgestellt werden, indem der Primärenergieerzeuger des Hybridantriebs
(Dieselmotor, Gasturbine oder sonstige Wärmekraftmaschine) das Fahrzeug direkt
antreibt und der elektrische Fahrantrieb (ein oder mehrere Elektromotoren) –
durch das Zusatzstromaggregat mit elektrischer Energie versorgt – ebenfalls
zur Beschleunigung des Fahrzeuges beiträgt.
Vorzugsweise wird die Gesamtantriebsleistung zwischen dem Primärenergieerzeuger
des Hybridantriebs und dem Zusatzstromaggregat so aufgeteilt, dass die elektrische
Energie bzw. Leistung des Zusatzstromaggregats ausreicht, um das Fahrzeug in einer
vorgegebenen Zeit auf eine vorgegebene Geschwindigkeit zu beschleunigen sowie gleichzeitig
den Primärenergieerzeuger des Hybridantriebes zu starten.
Besonders vorteilhaft ist eine Aufteilung der Gesamtantriebsleistung,
bei welcher der Primärenergieerzeuger des Hybridantriebs zwei Drittel der Leistung
und das Zusatzstromaggregat ein Drittel der Leistung aufbringen.
Ausgehend von einem beispielhaften konventionellen Fahrzeug mit einem
Primärenergieerzeuger mit 500 kW Leistung (V8 Dieselmotor) und einer APU mit
40 kW Leistung (V2 Dieselmotor) könnte ein entsprechendes Hybridfahrzeug mit
einem Primärenergieerzeuger von 375 kW Leistung (V6 Dieselmotor) und einer
APU von 125 kW Leistung (z.B. V4 Dieselmotor) ausgestattet sein.
Besonders vorteilhaft ist die Integration des Zusatzstromaggregats
in den Motorraum (Powerpack) eines Kettenfahrzeugs oder Fahrzeugs mit Radseitenlenkung.
Die Integration einer siedegekühlten Leistungselektronik (26)
in das Getriebegehäuse (10) ermöglicht eine besonders vorteilhafte
Antriebsanordnung. Neben einem Primärenergieerzeuger, Elektromaschine
(generatorisch oder motorisch betreibbar), Zusatzstromaggregat sowie Lastschalt-/Lenkgetriebe
mit Getriebesteuerung wäre auch die Leistungselektronik im Motorraum untergebracht.
Diese Baugruppen bilden dann zusammen eine integrative kompakte Antriebseinheit/Powerpack.
Falls auf ein Getriebe verzichtet werden könnte, könnte die Leistungselektronik
unabhängig vom Getriebegehäuse an anderer Stelle im Motorraum angeordnet
werden.
- 1
- Zusatzstromaggregat, Auxilliary Power Unit
- 2
- Abtrieb
- 3
- Lenkdifferential
- 4
- Bremse
- 5
- Abtrieb
- 6
- Batteriespeicher
- 7
- Primärenergieerzeuger: Dieselmotor oder Gasturbine
- 8
- Elektromaschine: Elektromotor/Generator
- 9
- Elektromaschine: Elektromotor/Generator
- 10
- Lastschaltgetriebe
- 11
- Lenkmotor
- 12
- Hybrideinheit
- 20
- Motorraum
- 21
- Abluft, Motorraum
- 22
- Umgebungsluft
- 23
- Kühlanlage
- 24
- Abluft der Kühlanlage
- 25
- Fluid/Luft-Wärmetauscher/Kondensator
- 26
- Leistungselektronik
- 27
- Fahrzeug