Die Erfindung betrifft optische Anordnungen, die bevorzugt auch miniaturisiert
für unterschiedlichste Applikationen zur Verfügung gestellt werden können.
Sie können in vielen Bereichen des Lebens und auch kommerziell eingesetzt werden
und zwar immer dann, wenn Informationen visuell dargestellt und/oder optische Informationen
erkannt und berücksichtigt werden sollen.
So können beispielsweise „intelligente" Displays zu Verfügung
gestellt werden, die besonders für interaktive Nutzungen geeignet sind.
Die Flut von den verschiedensten Informationssystemen und Umwelteinflüsse
liefern eine entsprechend steigende Anzahl von angeforderten aber auch nicht angeforderten
Informationen, die von Menschen verarbeitet oder berücksichtigt werden müssen
bzw. sollen. Es fällt dabei immer schwerer deren Relevanz oder ihre jeweilige
Wichtigkeit berücksichtigen zu können, insbesondere dann, wenn Entscheidungen
in kurzer Zeit getroffen werden müssen. Für die Erfassung und auch Auswertung
der Informationen ist aber auch ein enormer Zeitaufwand erforderlich.
Unabhängig davon haben sich in der Vergangenheit die elektronischen
Systeme nicht wesentlich diesen Problemen angepasst, die technische Entwicklung
ist quasi stehen geblieben und es wurden lediglich Anpassungen und Verbesserungen
an bekannten Lösungen vorgenommen.
So sind Geräte oder Systeme bekannt, die optische und auch akustische
Informationen wiedergeben oder auch aufnehmen bzw. speichern. In elektronischer
Form können sie auch ausgewertet werden.
Für interaktive Anwendungen ist aber immer eine Aktivität
von Nutzern erforderlich. Passiv wirkende Systeme sind eher selten im Einsatz und
in ihrer Wirkung auch begrenzt. Häufig tritt durch den erforderlichen Aufwand
für die Auswertung von Informationen auch ein zu großer Zeitverzug auf.
Geeignete optische Systeme sind entweder für die Erfassung, Anzeige,
Übertragung oder Speicherung ausgebildet.
So sind verschiedene Technologien für Mikro-Displays zur visuellen
Anzeige oder Darstellung von Informationen im Einsatz. Dabei werden Licht emittierende
Dioden oder auch organische Leuchtdioden eingesetzt. Andere Lösungen, wie LCOS
(Liquid Crystal an Silicon) oder MEMS-basierende Mikrodisplays sind lediglich modulierend
und benötigen zusätzliche Lichtquellen. Außerdem ist das erreichbare
Kontrastverhältnis klein.
Im Gegensatz dazu bieten organische Leuchtdioden (O-LED's) Vorteile.
Sie können großflächiger hergestellt werden. Erfordern bei entsprechender
Leuchtdichte kleinere elektrische Leistungen. Sie können aber auch sehr kleinformatig
strukturiert hergestellt werden und so eine höhere Auflösung bieten. Auch
unterschiedliche Wellenlängenbereiche von ihnen emittierter elektromagnetischer
Strahlung können mit ihnen abgedeckt werden. So kann monochrome Strahlung aber
auch ein größeres Spektrum, bis hin zum Weißlicht emittiert werden.
Ihre Herstellung basiert auf bekannten Technologien, bei denen rückseitig
CMOS-Strukturen gemeinsam mit anderen aktiven elektronischen Elementen vorhanden
sein können.
Es sind aber auch reine Bilderfassungssysteme im Einsatz, wie beispielsweise
elektronische Bildaufnahmesysteme (Kameras), mit denen optische Informationen erfasst,
ggf. zwischengespeichert, übertragen oder gleich auf einem gesonderten Display
angezeigt werden können.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung optische Anordnungen zur Verfügung
zu stellen, mit denen unterschiedliche optische Informationen komplexer in einer
Anordnung gemeinsam genutzt werden können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer Anordnung,
die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist, gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung können mit in untergeordneten Ansprüchen
bezeichneten Merkmalen erreicht werden. Mögliche Verwendungen der Erfindung
sind in den Ansprüchen 20 bis 22 benannt.
Die erfindungsgemäße optische Anordnung ist dabei so ausgebildet,
dass sowohl elektromagnetische Strahlung emittierende, wie auch detektierende Elemente
auf einem gemeinsamen Substrat angeordnet bzw. daran ausgebildet sind. Bevorzugt
sind dabei jeweils eine Mehrzahl dieser Elemente gemeinsam vorhanden. Für bestimmte
Anwendungen kann es aber auch ausreichend sein jeweils ein emittierendes oder ein
detektierendes mit mehreren der jeweils anderen Elemente vorzusehen.
So kann beispielsweise ein emittierendes Element mit einer Vielzahl
detektierender Elemente an einer Anordnung für eine Beleuchtung eines visuell
zu beobachtenden Vorfeldes eingesetzt sein.
Emittierende und detektierende Elemente können dabei diskret
zu- und nebeneinander angeordnet sein, so dass sie jeweils getrennt voneinander
oder gemeinsam eine Matrix- oder Array-Anordnung bilden.
Insbesondere für interaktive Anwendungen ist es vorteilhaft eine
Vielzahl von kleinformatigen emittierenden und detektierenden Elementen vorzusehen.
Diese können dann gleich- und/oder regelmäßig über die Fläche
einer Anordnung verteilt angeordnet sein. Dies sollte zumindest innerhalb bestimmter
Flächenbereiche der Fall sein.
Dabei können auch gleiche Flächenverhältnisse über
die Gesamtfläche eingehalten worden sein, d.h. innerhalb der gesamten Fläche
einer Anordnung oder auch innerhalb von Bereichen der Fläche sind jeweils gleiche
Flächenanteile emittierenden und detektierenden Elementen zugeordnet. So kann
beispielsweise von 60% elektromagnetische Strahlung emittiert und über 40%
elektromagnetische Strahlung detektiert werden. Es können aber auch an die
jeweilige Applikation angepasst, andere Verhältnisse gewählt werden.
Als elektromagnetische Strahlung emittierende Elemente können
bevorzugt Licht emittierende Dioden (LED's) und/oder organische Leuchtdioden an
einer optischen Anordnung eingesetzt werden, wobei organische Leuchtdioden weiter
bevorzugt sind, da sie in CMOS-Technologie integrierbar sind.
Für eine Detektion einfallender elektromagnetischer Strahlung
können Photodioden und/oder CMOS-Photodioden vorhanden sein. Die Detektion
kann aber auch mit anderen in CMOS-Technologie herstellbaren Elementen, wie z.B.
CMOS-Photo-Transistoren oder CMOS-Photo-Feldeffekttransistoren erfolgen.
Dabei kann die Auswahl auch unter Berücksichtigung einer gewünschten
Wellenlängenselektivität von elektromagnetischer Strahlung getroffen werden.
Analog trifft dies aber auch auf Strahlung emittierende Elemente zu. So kann z.B.
der gesamte oder auch nur ein Teilbereich des sichtbaren oder des nahen infraroten
Lichts abgedeckt sein.
Mit entsprechender Auswahl von Elementen kann aber auch ein entsprechend
größerer Wellenlängenbereich so berücksichtigt werden, also
sowohl sichtbares Licht, wie auch Licht im nahen infraroten Bereich berücksichtigt
werden. Hierbei können die Empfindlichkeiten für die unterschiedlichen
Wellenlängenbereiche der Strahlung für Photodioden und CMOS-Sensoren berücksichtigt
und ausgenutzt werden.
Für bestimmte Applikationen kann eine erfindungsgemäße
Anordnung aber auch ausschließlich für elektromagnetische Strahlung im
Wellenlängenbereich des nicht sichtbaren Lichts, bevorzugt bei größeren
Wellenlängen, ausgelegt werden. Für eine Überwachung kann so entsprechend
beleuchtet und detektiert werden, so dass dies, ohne zusätzliche für diese
Strahlung geeignete Hilfsmittel nicht erkannt werden kann.
Eine erfindungsgemäße optische Anordnung kann mit einer
für elektromagnetische Strahlung transparenten Abdeckung, an der Seite der
Anordnung von der Strahlung emittiert und über die einfallende Strahlung detektiert
werden kann, versehen sein. Eine solche kann neben einer Schutzfunktion auch optisch
wirksam sei. Hierfür können optische Strukturelemente an einer Abdeckung
vorgesehen und in Bezug zu emittierenden und/oder detektierenden Elementen angeordnet
sein. Die optischen Strukturelemente können dabei eine Fokussierung der Strahlung
oder auch eine Strahlaufweitung (Vergrößerung der Divergenz) erreichen.
So kann beispielsweise eine größere Fläche beleuchtet,
Bildsignale einer größeren Fläche mit anderer Tiefenschärfe
erfasst oder optische Informationen in vergrößerter Form angezeigt werden.
Auch eine Optimierung der erforderlichen Größe einer erfindungsgemäßen
Anordnung für eine ins Auge gefasste Applikation kann so vorgenommen werden,
indem beispielsweise der Flächenanteil, der für detektierende Elemente
an einem Substrat kleiner gehalten werden kann, wenn die einfallende Strahlung in
Richtung auf detektierende Elemente fokussiert wird.
Die emittierenden und die detektierenden Elemente sind mit einer elektronischen
Auswerte- und Steuereinheit verbunden. So können die eigentlich unterschiedlichen
Funktionen der Elemente in Kombination miteinander genutzt werden, was sehr gut
mit der jeweiligen Applikation in Einklang gebracht werden kann.
So besteht die Möglichkeit mittels detektierender Elemente die
emittierenden Elemente zu beeinflussen. Treten beispielsweise beim Betrieb Veränderungen
der Funktionalität von emittierenden Elementen auf, kann eine von Vorgaben
abweichende Leuchtdichte, auch lokal differenziert über die Fläche einer
erfindungsgemäßen Anordnung erfasst und dann gezielt eine diesem Sachverhalt
angepasste Ansteuerung aller bzw. der jeweiligen emittierenden Elemente erfolgen.
Dies bildet quasi eine online-Regelung und es kann auf gesonderte Kalibrierungen
verzichtet werden. In ähnlicher Form können aber auch die jeweiligen Lichtverhältnisse
im Umfeld berücksichtigt und eine Anpassung der Leuchtdichte emittierter elektromagnetischer
Strahlung vorgenommen werden.
Für interaktive Anwendungen können aber mit detektierenden
Elementen Informationen visuell erfasst und dann durch dementsprechende Steuerung
aller oder auch einzelner ausgewählter elektromagnetische
Strahlung emittierender Elemente reagiert werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit
diese visuell erfassten Informationen in anderer Form zu berücksichtigen.
So können beispielsweise die verschiedensten Parameter optisch
detektiert werden. Dies kann beispielsweise bei der Überwachung von Prozessen
oder auch der Bearbeitung von Werkstücken der Fall sein, bei denen Situationen
mit sich verändernden Bedingungen auftreten können. So kann beispielsweise
eine Veränderung von emittierter elektromagnetischer Strahlung bei einem Prozess
oder an einem Werkstück oder Bauteil detektiert und mit den erhaltenen und
erfassten Informationen reagiert werden. Dies kann beispielsweise durch Anzeige
oder Abbildung auf oder von einer erfindungsgemäßen Anordnung erfolgen.
Die Informationen können aber auch parallel dazu ausgewertet und weiterverarbeitet
werden.
Eine Anwendung der Erfindung kann auch bei verschiedensten multimedialen
Applikationen, wie z.B. im Büro, elektronischen Spielen oder der Kommunikation
eingesetzt werden. Ein Einsatz ist auch im sportlichen Bereich, beispielsweise bei
interaktiven Zielvorrichtungen für Sportschützen oder Biathleten möglich.
In der Industrie können eine Überwachung bzw. Wartung von Anlagen oder
Maschinen durchgeführt werden. Es ist auch möglich Logistikinformationen
zu erfassen und visuell darzustellen.
Mit der Erfindung können aber auch physiologische Parameter von
Lebewesen detektiert werden. So kann beispielsweise eine Detektion an Augen von
Lebewesen durchgeführt werden. Dadurch kann z.B. der Puls des Blutkreislaufs,
der Blutdruck und/oder die jeweilige Aufmerksamkeit eines Lebewesens detektiert
werden. Hierfür kann eine erfindungsgemäße Anordnung in einem Gehäuse
aufgenommen sein, das auf mindestens ein Auge eines Lebewesens aufsetzbar ist. Das
Gehäuse kann hierfür zumindest bereichsweise optisch transparent sein.
Dadurch kann das jeweilige Lebewesen sowohl das Umfeld visuell weiter betrachten.
Die Bildinformationen können durch Projektion im Gehäuse abgebildet und
auch vom Lebewesen visuell erfasst werden. Durch die Möglichkeit der optischen
Detektion kann interaktiv die Reaktion des Lebewesens erfasst und daraufhin reagiert
werden. Dabei können Informationen in verschiedener Form berücksichtigt
werden. So können bestimmte Steuersignale, beispielsweise zur Beeinflussung
von elektromagnetische Strahlung emittierenden Elementen generiert werden. Es können
aber auch Warnsignale generiert werden, wenn z.B. kritische Physiologische Parameter,
wie eine reduzierte Aufmerksamkeit, erfasst worden ist.
Für diese aber auch für andere, insbesondere interaktive
Anwendungen, kann es vorteilhaft sein elektromagnetische Strahlung emittierende
und detektierende Elemente alternierend oder auch in anderer Form sequentiell zu
betreiben. So kann mit einer vorgebbaren Frequenz eine Umschaltung zwischen Emission
und Detektion vorgenommen werden. Die Frequenz kann dabei so gewählt werden,
dass dies mit dem menschlichen Auge nicht erfasst werden kann.
Die elektromagnetische Strahlung emittierenden Elemente können
in an sich bekannter Form an Substraten ausgebildet sein. Daneben können aber
auch die Strahlung detektierenden Elemente mit geeigneter Strukturierung auf der
Oberfläche des jeweiligen Substrates oder auch daran ausgebildet werden. Dies
kann in CMOS-Technologie erfolgen. So können ein oder mehrere elektromagnetische
Strahlung emittierende Elemente auf einer an der Oberfläche eines CMOS-Substrates
ausgebildeten Metallschicht/-elektrode, als organische Leuchtdiode(n) ausgebildet
sein. Die emittierenden Elemente können dabei jeweils einzeln angesteuert werden,
um eine lokal gezielte Emission elektromagnetischer Strahlung zu erreichen. Dabei
können die jeweilige Intensität/Leuchtdichte und/oder auch die jeweiligen
Wellenlängen, also die Farbe, der emittierten elektromagnetischen Strahlung
beeinflusst werden.
Unterhalb von emittierenden oder auch detektierenden Elementen können
weitere aktive und passive elektronische/elektrische Bauelemente, wie z.B. Transistoren
oder Kondensatoren, für die Verstärkung, Speicherung und/oder Ansteuerung
der einzelnen Elemente vorhanden sein.
Es besteht aber auch die Möglichkeit an einem Substrat integrierte
Photodioden auszubilden. Hierzu kann in einer Ausführungsform für jeweils
ein solches detektierendes Element innerhalb eines p-leitenden Umfeldes oder an
einem solchen Substrat ein n-leitender Bereich ausgebildet werden. Ein solcher n-leitender
Bereich kann dabei, wie eine Wanne im gleitenden Werkstoff ausgebildet werden.
Ein Substrat kann aus Silicium gebildet sein, das ggf. auch entsprechend
dotiert sein kann.
Nachfolgend soll die Erfindung beispielhaft näher erläutert
werden.
Dabei zeigen:
1 eine Schnittdarstellung durch einen Teil eines Beispiels
einer erfindungsgemäßen Anordnung und
2 eine Draufsicht auf ein Beispiel einer erfindungsgemäßen
Anordnung.
Aus der schematischen Darstellung nach 1
ist ein möglicher Aufbau eines Beispiels einer erfindungsgemäßen
Anordnung entnehmbar. Dabei ist an einem Substrat 1 aus Silicium ein Aufbau
mit organischen Leuchtdioden 2, in an sich bekannter Ausführung, als
elektromagnetische Strahlung emittierende Elemente, vorhanden. Außerdem sind
metallische Schichten in strukturierter Form ausgebildet worden, die elektrische
Leiter und elektronische Komponenten bilden. So ist ein Transistor 3' einer
organischen Leuchtdiode 2 zugeordnet.
Bei dem in 1 gezeigten Beispiel sind
eine Photodiode 3, als elektromagnetische Strahlung detektierendes Element
und ein Transistor 3' ausgebildet worden. Dabei wurden im Substrat
1 wannenförmige n-leitende Bereiche 10 ausgebildet, die mit
Feldoxid 6 voneinander getrennt sind. Am Transistor 3' sind ein
Gate 7 und Kanalimplantationen 11 in CMOS-Technologie ausgebildet.
Die elektrisch leitende Verbindung ist mit der metallischen Leiterstruktur
8 dazu hergestellt.
Organische Leuchtdioden 2 und elektromagnetische Strahlung
detektierende Elemente 3 können so angeordnet sein, dass elektromagnetische
Strahlung zwischen organischen Leuchtdioden einfallen und mit elektromagnetische
Strahlung detektierenden Elementen 3 erfasst werden kann. Für den
Fall, dass für elektromagnetische Strahlung transparente organische Leuchtdioden
2 vorhanden sind, kann auf eine solche Abstände zwischen organischen
Leuchtdioden 2 aufweisende Anordnung ggf. verzichtet werden. Die transparenten
organischen Leuchtdioden 2 können dann oberhalb von detektierenden
Elementen 3 angeordnet sein und diese abdecken. In diesem Fall wäre
aber eine alternierende Ansteuerung mit Wechsel von Emission und Detektion elektromagnetischer
Strahlung günstiger.
Bei dem hier gezeigten Beispiel sind in drei Ebenen metallische Strukturen
4, 8 und 9 für eine Ansteuerung der Elemente ausgebildet.
Es können aber auch lediglich in zwei oder mehr als drei Ebenen solche Strukturen
4, 8 oder 9 ausgebildet worden sein.
Mit der in 2 gezeigten Draufsicht auf
eine erfindungsgemäße optische Anordnung in einer als Display geeigneten
Ausführung, soll eine mögliche Anordnung verdeutlicht werden.
Hierbei sind jeweils drei elektromagnetische Strahlung emittierende
organische Leuchtdioden nebeneinander angeordnet, die elektromagnetische Strahlung
im Wellenlängenbereichen des roten, grünen und blauen Lichtes emittieren.
In Zwischenräumen sind dann entsprechende detektierende Elemente angeordnet.
So kann eine regelmäßige Anordnung von elektromagnetische Strahlung emittierenden
und detektierenden Elementen erhalten werden.