Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Tragteil, einen Kunststoffkörper,
ein Profilelement, eine Dachreling für ein Kraftfahrzeug und ein Verfahren
zum Herstellen eines Tragteils.
Hintergrund der Erfindung
Zur Befestigung von Gegenständen, die zu groß oder zu lang
für eine Unterbringung in einem Kofferraum sind, weisen Kraftfahrzeuge Tragteile
auf, über die derartige Gegenstände an Kraftfahrzeugen befestigt werden
können. Ist ein derartiges Tragteil auf einem Fahrzeugdach angeordnet, bezeichnet
man es als Dachreling. Tragteile können verschiedenartig aufgebaut und durch
unterschiedliche Verfahren hergestellt sein.
Aus der Druckschrift DE 199
12 078 C2 ist eine Dachreling für ein Fahrzeug bekannt. Diese Dachreling
umfasst einen länglichen Holm, Stützfüße an den Holmenden und
mindestens eine etwa längsmittig am Holm angeordnete Mittelstütze. Dabei
besteht der Holm aus einem Abschnitt eines Mittelrohrs und ist einstückig und
materialeinheitlich mit den Stützfüßen und der mindestens einen Mittelstütze
ausgebildet. Des weiteren sind die Stützfüße und die zumindest eine
Mittelstütze durch ein Gasinnenhochdruck-Formgebungsverfahren gebildet.
Ein Dachträgersystem für ein Fahrzeug ist aus der Druckschrift
DE 20 2004 018 079 U1 bekannt.
Dieses Dachträgersystem umfasst mindestens eine Dachleiste, die im wesentlichen
durchgängig auf einer Fahrzeugkarosserie auflegbar ist und sich entlang dieser
Fahrzeugkarosserie erstreckt. Außerdem weist die Dachleiste eine einer Kontur
der Fahrzeugkarosserie angepasste Anlagefläche auf. Es ist hier vorgesehen,
dass die Dachleiste aus Aluminium, Magnesium, Stahl und/oder Messing bzw. deren
Legierungen besteht und einen Hohlraum aufweist.
Die Druckschrift DE 197 14
491 A1 betrifft eine Seitenreling für einen Fahrzeugträger und
ein Verfahren zu deren Herstellung. Diese Seitenreling weist einen Hohlraum auf,
der bei der Herstellung gebildet wird. Zur Herstellung ist eine Gießform vorgesehen,
die aus zwei Formteilen besteht, wobei ein erstes Formteil mindestens eine Öffnung
zum Einspritzen von Kunststoff und eine weitere Öffnung zum Einblasen eines
Fluids aufweist, welches den Kunststoff nach außen gegen die Innenfläche
des Formhohlraums der Gießform treibt.
Zusammenfassung der Erfindung
Das erfindungsgemäße Tragteil weist einen Kunststoffkörper
auf, wobei der Kunststoffkörper mindestens einen Hohlraum aufweist und durch
ein Wasserinnendruck-Spritzgießverfahren hergestellt ist.
Dabei ist es möglich, dass der Kunststoffkörper wahlweise
mit einem Profilelement verbindbar ist.
Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ebenfalls ein Tragteil,
bei dem der Kunststoffkörper mit einem Profilelement verbunden ist.
Somit wird möglich, neben der besonders kostengünstigen
Dachreling als reinem Kunststoffkörper, weitere Dekoroberflächen modular
mit dem Kunststoffkörper zusammenzufügen, und damit ein modular zusammengesetztes
bzw. zusammengebautes Hybrid-Bauteil bereitzustellen.
Es kann vorgesehen sein, dass der Kunststoffkörper aus einem
glasfaserverstärkten Kunststoff, bspw. PA6GF oder witterungsbeständigem
PBT-PETGF mit einem Glasfaseranteil zwischen 40% bis 60%, vorzugsweise 50%, gebildet
ist. Des weiteren kann der Kunststoffkörper einteilig ausgebildet sein und
bedarfsweise mindestens ein integrales Befestigungselement aufweisen, das während
der Durchführung des Wasserinnendruck-Spritzgießverfahrens in den Kunststoffkörper
integriert wird.
Der Kunststoffkörper und das Profilelement können verschiedenartig
miteinander verbunden sein. In einer möglichen Ausgestaltung ist vorgesehen,
dass der Kunststoffkörper und das Profilelement derart miteinander verbunden
sind, dass das Profilelement den Kunststoffkörper zumindest teilweise umschließt.
Dies kann bedeuten, dass das Profilelement den Kunststoffkörper nahezu vollständig
abdeckt, so dass bei einer Betrachtung des Tragteils lediglich das Profilelement
sichtbar ist.
In einer Variante sind das Profilelement und der Kunststoffkörper
miteinander verklipst, wobei das Profilelement auf dem Kunststoffkörper zu
verklipsen ist. Eine derartige Verbindung, insbesondere Verklipsung, ist dadurch
realisierbar, dass der Kunststoffkörper mindestens eine Nut aufweist und das
Profilelement mindestens einen nasenförmigen Bereich aufweist, der zur Bereitstellung
der Verbindung in die Nut, und dabei typischerweise entlang einem Rand der Nut,
des Kunststoffkörpers eingreift bzw. einklipst. Bei einer derartigen mechanischen
Befestigung umgreift bzw. umklammert das Profilelement den Kunststoffkörper
zumindest abschnittsweise und greift hierbei an zwei Stellen, bspw. zwei Nuten,
in den Kunststoffkörper ein.
Somit sind das Profilelement und der Kunststoffkörper
bei dieser Variante miteinander verspannt, insbesondere ist der Kunststoffkörper
in das Profilelement eingespannt, so dass das Profilelement und der Kunststoffkörper
in der Regel auch ohne zusätzliche Verbindungsmittel miteinander sicher verbunden
sind. Beim Verbinden des Profilelements mit dem Kunststoffkörper kann vorgesehen
sein, dass das Profilelement elastisch verformt und dabei gespannt wird, so dass
das Profilelement zur umgreifenden Aufnahme des Kunststoffkörpers bereitgestellt
ist. Sobald das Profilelement relativ zu dem Kunststoffkörper geeignet positioniert
ist, kann das Profilelement entspannt werden und eine ursprüngliche Form einnehmen,
so dass das Profilelement den Kunststoffkörper umgreift bzw. umspannt.
Ergänzend und/oder alternativ hierzu ist vorgesehen, dass das
Profilelement und der Kunststoffkörper durch mindestens ein bspw. als Klipselement
ausgebildetes Verbindungselement miteinander verbunden sind. Ein derartiges Klipselement
kann als separates Bauteil oder als zusätzliche, integrierte Komponente des
Profilelements und/oder des Kunststoffkörpers ausgebildet sein. Falls das Klipselement
bzw. Verbindungselement als separates Teil oder Bestandteil des Profilelements ausgebildet
ist, ist vorgesehen, dass der Kunststoffkörper mindestens eine Öffnung
aufweist, die zur Aufnahme des mindestens einen Klipselements ausgebildet ist. Falls
das mindestens eine Verbindungselement als separates Bauteil ausgebildet ist, wäre
vorzusehen, dass auch das Profilelement eine geeignete Öffnung zur Aufnahme
dieses mindestens einen Verbindungselements aufweist.
Eine Verbindung zwischen dem Kunststoffkörper und dem Profilelement
ist alternativ und/oder ergänzend zumindest stellenweise durch Verklebung bereitstellbar.
Eine derartige Verklebung kann bspw. in Endbereichen des Kunststoffkörpers
und des Profilelements und somit des durch Verklebung zu bildenden Tragteils konturabhängig
vorgesehen sein. Das Profilelement kann zusätzlich durch eine formschlüssige
Verbindung mit dem Kunststoffkörper verbunden werden, um ein Verrutschen des
Profils in Längsrichtung zu verhindern.
In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Kunststoffkörper
mindestens einen Fußbereich aufweist, über den der Kunststoffkörper
und somit auch das Tragteil an einer Vorrichtung, wie bspw. an einer Außenwand
bzw. Karosserie eines Fahrzeugs, zu befestigen ist. Dabei kann der mindestens eine
Fußbereich auch entlang der gesamten Länge des Kunststoffkörpers
ausgebildet sein. Das Tragteil bzw. ein entsprechender Lastenträger kann eine
beliebige Anzahl von Fußbereichen und somit von Füßen aufweisen,
über die das Tragteil bspw. auch flächig mit einer Vorrichtung, insbesondere
einer Karosserie oder einem Fahrzeugdach, verbunden werden kann.
In einer weiteren Ausführung ist die Dachreling für den
Einsatz bei einem im Fahrzeugdach vorhandenen Dachkanal geformt. Hierbei wird der
Dachkanal bei Montage der Dachreling auf das Fahrzeug durch einen integralen Bestandteil
des Kunststoffkörpers abgedeckt. Der mindestens eine Fußbereich der Dachreling
ist hierbei mit der Dachkanalabdeckung verbunden.
Der mindestens eine Fußbereich kann durch mindestens einen Schieber
geformt sein, in den mindestens ein kunststoffummantelter Bolzen und/oder eine kunststoffummantelte
Bolzenaufnahme integriert ist. Ein derartiger Bolzen ist als Befestigungselement
ausgebildet. Die Bolzenaufnahme dient einer Aufnahme eines zumindest teilweise bolzenartig
ausgebildeten Befestigungselements. Das Befestigungselement ist abhängig von
seiner konkreten Ausbildung zur mittelbaren oder unmittelbaren Befestigung des Kunststoffkörpers
und somit des Tragteils an einer Vorrichtung ausgebildet.
Zum Schutz vor Witterungseinflüssen sowie aus optischen Gründen
kann das Tragteil beschichtet sein. Dies bedeutet, dass vorrangig das den Kunststoffkörper
umschließende oder ummantelnde Profilelement beschichtet ist. Allerdings kann
auch der Kunststoffkörper zumindest teilweise beschichtet sein. Es bietet sich
zur Beschichtung einer Oberfläche des Profilelements und ggf. des Kunststoffkörpers
eine Pulverbeschichtung, Lackierung, Metallbeplankung und dergleichen an. Die Oberfläche
kann auch mit einer Folie überzogen werden. Es besteht auch die Möglichkeit,
auf eine Beschichtung zu verzichten.
Zur Verbesserung von Bewitterungseigenschaften kann das Tragteil mit
einem auf Polyester basierenden Pulver heiß bepulvert sein. Als Trägermaterial
für das Pulver kommt das Profilelement und/oder der Kunststoffkörper in
Frage. Falls das Trägermaterial zum Beschichten in einen elektrisch leitenden
Zustand versetzt wird, besteht auch die Möglichkeit einer Kaltbepulverung.
Wahlweise kann die Oberfläche auch durch Lackieren geschützt und somit
auch dekoriert werden.
In einer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Profilelement aus
Metall gebildet ist und bspw. als Roll- oder Strangpressprofil ausgebildet ist.
Durch diese Maßnahme ist für das Tragteil eine metallische Oberfläche
mit metallischer Optik darstellbar. Dabei ist das als Metallprofil ausgebildete
Profilelement bspw. aus eloxiertem Aluminium oder rostfreiem Stahl herstellbar.
Das Profilelement ist typischerweise einteilig ausgebildet. Ein Aluminium-Strangpressprofil
weist hierbei eine Dicke von 1 bis 1,5 mm, insbesondere 1,2 mm auf. Ein Edelstahlprofil
besitzt üblicherweise eine Dicke von 0,5 bis 1 mm. Alternativ
kann das Profilelement auch aus einem Kunststoffprofil gebildet sein.
Das Profilelement ist aus einem Bandmaterial mittels Rollformen oder
einem Strangpressprofil durch Streckbiegen kostengünstig zu formen. Durch einen
Sägeschnitt und/oder eine Fräsung an den Enden ist das Profilelement abzulängen.
Das Tragteil ist üblicherweise zur Befestigung an einer Vorrichtung,
insbesondere einer Außenwandung bzw. Karosserie eines Kraftfahrzeugs ausgebildet.
Zur Bereitstellung einer derartigen Befestigung ist vorgesehen, dass das Tragteil
im Bereich der Fußbereiche unmittelbar und demnach durch ein integriertes Befestigungselement
an der Vorrichtung zu befestigen ist. Alternativ und/oder ergänzend ist die
Befestigung des Tragteils an der Vorrichtung auch durch mindestens ein separates
Befestigungselement bereitstellbar.
Die Erfindung betrifft des weiteren einen Kunststoffkörper der
zur Bildung eines erfindungsgemäßen Tragteils mit einem Profilelement
zu verbinden ist. Dieser Kunststoffkörper ist durch ein Wasserinnendruck-Spritzgießverfahren
hergestellt und weist mindestens einen Hohlraum auf.
Das erfindungsgemäße Profilelement ist zur Bildung eines
erfindungsgemäßen Tragteils mit einem Kunststoffkörper zu verbinden.
Die erfindungsgemäße Dachreling für ein Kraftfahrzeug
ist aus dem erfindungsgemäßen Tragteil inklusive sämtlicher denkbarer
Ausgestaltungen dieses Tragteils gebildet.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Herstellen
eines Tragteils, das einen Kunststoffkörper mit mindestens einem Hohlraum und
wahlweise ein Profilelement aufweist. Zur Durchführung dieses Verfahrens ist
vorgesehen, dass der Kunststoffkörper mit dem mindestens einen Hohlraum durch
ein Wasserinnendruck-Spritzgießverfahren hergestellt wird. In einem weiteren
optionalen Schritt werden der Kunststoffkörper und das Profilelement miteinander
verbunden.
Zur kostengünstigen Minderung des Materialeinsatzes und gleichzeitig
zur Gewichtsreduzierung nimmt der mindestens eine Hohlraum einen Großteil des
Volumens, in der Regel mehr als die Hälfte des Volumens des Kunststoffkörpers
ein.
In Ausgestaltung ist zur Herstellung des Kunststoffkörpers vorgesehen,
dass bei Durchführung des Wasserinnendruck-Spritzgießverfahrens Kunststoffrohmaterial,
das insbesondere glasfaserverstärkt ist, in eine Werkzeugkavität gefüllt
wird. Zeitversetzt dazu bildet sich bei einer Abkühlung des sich in erhitztem,
flüssigen Zustand befindlichen Kunststoffrohmaterials eine erste Phase, die
an einer Innenwand der Werkzeugkavität erstarrt. Eine zweite Phase des Kunststoffrohmaterials,
die währenddessen noch als Schmelze vorliegt und von der ersten bereits erstarrten
Phase umschlossen ist, wird unter Bildung des Hohlraums mit Wasser aus der ersten
Phase ausgeblasen. Somit entsteht der Hohlraum des Kunststoffkörpers durch
Ausblasen der noch nicht an der Innenwand der Werkzeugkavität erstarrten Schmelze.
Dabei besitzt das zum Ausblasen verwendete Wasser einen Druck in einer Größenordnung
von ca. 200 bar. Nach einer endgültigen Abkühlphase kann der Kunststoffkörper
aus der Werkzeugkavität entnommen werden. Der Hohlraum ist aufgrund dieser
Vorgehensweise von einer relativ glatten Innenoberfläche umgeben, demnach weist
der Kunststoffkörper, der aus der erstarrten ersten Phase gebildet ist, eine
gleichmäßige Wanddicke auf. In der Industrie sind weitere Prinzipien des
Wasserinnendruckverfahrens bekannt, die auf die Fertigung des Kunststoffkörpers
angewendet werden können. Dazu gehören neben dem hier beschriebenen Ausblasverfahren
andere geeignete Ausblasverfahren sowie das Masserückdrückverfahren.
Zur Bereitstellung der Verbindung wird das Profilelement auf den Kunststoffkörper
aufgeklipst, es kann auch vorgesehen sein, dass das Profilelement und der Kunststoffkörper
miteinander verklipst werden. Ergänzend und/oder alternativ werden das Profilelement
und der Kunststoffkörper durch mindestens ein als Klipselement ausgebildetes
Verbindungselement miteinander verbunden. Wahlweise kann auch vorgesehen sein, dass
der Kunststoffkörper und das Profilelement zumindest stellenweise miteinander
verklebt werden.
Zur Bereitstellung von Befestigungselementen, über die das Tragteil
an einer Vorrichtung zu befestigen ist, ist mindestens ein Bolzen und/oder mindestens
eine Bolzenaufnahme mit jeweils einer insbesondere flachen Kopfform vorgesehen.
Dieser Bolzen bzw. diese Bolzenaufnahme wird in einen Schieber, der einen Fußbereich
des Kunststoffkörpers formt, eingelegt und während des Wasserinnendruck-Spritzgießverfahrens
komplett mit Kunststoffrohmaterial ummantelt. Ein derartiger Bolzen ist als Befestigungselement
ausgebildet, die Bolzenaufnahme dient einer Aufnahme eines zumindest teilweise bolzenartig
ausgebildeten Befestigungselements.
Des weiteren kann vorgesehen sein, dass die Oberfläche des Tragteils
und insbesondere die Oberfläche des Profilelements durch ein elektrisches,
mechanisches und/oder chemisches Beschichtungsverfahren beschichtet wird.
Zur Montage des bspw. als Dachreling ausgebildeten
Tragteils ist in einer ersten Variante vorgesehen, dass das Tragteil in einem bereits
zusammengebauten Zustand, wobei der Kunststoffkörper und das Profilelement
bereits miteinander verbunden sind, an der Vorrichtung befestigt wird.
In einer zweiten Variante zur Montage ist vorgesehen, dass zunächst
der Kunststoffkörper an der Vorrichtung befestigt wird. Erst danach werden
das Profilelement und der Kunststoffkörper miteinander verbunden.
Zur Befestigung des Tragteils und insbesondere des Kunststoffkörpers
an der Vorrichtung sind bspw. die Bolzen im Fußbereich als integrierte Befestigungselemente
vorgesehen. Somit ist es möglich, dass der Kunststoffkörper des Tragteils
von unten befestigt wird.
Bei dem nachträglichen Zusammenbau und somit Verbinden des Kunststoffkörpers
und des Profilelements zu dem Tragteil ist eine Befestigung des Kunststoffkörpers
an der Vorrichtung auch von einer Oberseite möglich. Bei dieser zweiten Variante
wird zunächst der Kunststoffkörper von oben befestigt und nach erfolgter
Befestigung das Profilelement auf den Kunststoffkörper bspw. aufgeklipst.
Unabhängig von einer Variante der Befestigung des Tragteils an
der Vorrichtung, werden Befestigungselemente unabhängig davon, ob sie als integrale
Bestandteile des Kunststoffkörpers ausgebildet sind oder ob sie als separate
Bauteile ausgebildet sind, durch das Profilelement zumindest weitgehend und in der
Regel komplett abgedeckt. In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass in
dem Kunststoffkörper mindestens eine Öffnung gebohrt wird, in die zum
Verbinden des Kunststoffkörpers mit der Vorrichtung ein Befestigungselement
eingesetzt wird.
Durch das Wasserinnendruck-Spritzgießverfahren wird für
den Kunststoffkörper eine den Hohlraum umschließende Wandung mit gleichmäßiger
Wandstärkenverteilung geschaffen und somit ein Bauteil mit hoher mechanischer
Festigkeit bereitgestellt. Zudem bietet das Wasserinnendruck-Spritzgießverfahren
kürzere Fertigungszeiten als bspw. ein Gasinnendruckverfahren.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
Es versteht sich, dass die voranstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination,
sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Kurze Beschreibung der Erfindung
Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung
schematisch dargestellt und wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung
ausführlich beschrieben.
Die 1a, 1b
und 1c zeigen in schematischer Darstellung eine erste
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Tragteils.
Die 2a, 2b
und 2c zeigen in schematischer Darstellung eine zweite
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Tragteils.
Die 3a und 3b
zeigen in schematischer Darstellung eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Tragteils.
Die 4a und 4b
zeigen schematische Schnittdarstellungen durch die in den 3a
und 3b gezeigte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Tragteils.
Die 5 bis 11
zeigen schematische Schnittdarstellungen entlang der in den 3a,
3b, 4a und 4b
dargestellten Schnittlinien der dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Tragteils.
Die Figuren werden zusammenhängend und übergreifend beschrieben,
gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Bauteile.
In den 1a, 1b
und 1c ist ein Kunststoffkörper 102 mit
einem Hohlraum 104 und einer Öffnung 106 in schematischer
Schnittdarstellung dargestellt. In den 1b und
1c ist zusätzlich ein Profilelement
108, mit dem ein Klipselement 110 verbunden ist, schematisch dargestellt.
Hierbei zeigt 1b einen Schritt bei einer
Herstellung der in 1c komplett zusammengebauten Ausführungsform
eines Tragteils 112. Die Verbindung zwischen dem Kunststoffkörper
102 und dem Profilelement 108 erfolgt in dem hier vorliegenden
Ausführungsbeispiel rein mechanisch.
Das Klipselement 110 des Profilelements 108 wird,
wie 1b zeigt, in die Öffnung 106 des
Kunststoffkörpers 102 eingeführt und, wie 1c
zeigt, über Widerhaken 114 mit dem Kunststoffkörper
102 verrastet. Außerdem weist der Kunststoffkörper
102 eine erste Nut 116 sowie eine zweite Nut 118 auf.
Zudem ist an dem Profilelement 108 ein erster nasenförmiger Bereich
120 sowie ein zweiter nasenförmiger Bereich 122 angeformt.
Wie 1b zeigt, wird das Profilelement
in Richtung des Pfeils 124 an den Kunststoffkörper 102
herangeführt und auf dem Kunststoffkörper 102
aufgeklipst. Nach vollendeter Verklipsung greift der erste nasenförmige Bereich
120 des Profilelements 108 in die erste Nut 116 des Kunststoffkörpers
102 ein. Der zweite nasenförmige Bereich 122 des Profilelements
108 greift in die zweite Nut 118 des Kunststoffkörpers
102 ein. Demnach umklipst bzw. umklammert das Profilelement 108
den Kunststoffkörper 102 bereichsweise, wobei der Kunststoffkörper
102 zwischen den nasenförmigen Bereichen 120, 122
des Profilelements 108 an den Nuten 116, 118 des Kunststoffkörpers
102 eingeklemmt ist.
1c zeigt zudem einen Ausschnitt einer Karosserie
126 einer in dieser Ausführungsform als Kraftfahrzeug ausgebildeten
Vorrichtung. Der Kunststoffkörper 102 und somit das gesamte Tragteil
112 ist über Abstützelemente 128 an der Karosserie
126 befestigt.
Die 2a, 2b,
2c zeigen in schematischer Schnittdarstellung einen
Kunststoffkörper 204 mit einem Hohlraum 206. Dieser Kunststoffkörper
204 ist als ein erstes Modul einer in 2c dargestellten
zweiten Ausführungsform eines Tragteils 202 vorgesehen. Als ein zweites
Modul dieses Tragteils 202 ist ein Profilelement 208 vorgesehen,
das, wie 2c zeigt, mit dem Kunststoffkörper
204 zu verklipsen und somit zu verbinden ist.
In der vorliegenden Ausführungsform wird über ein Stanz-
bzw. Bohrwerkzeug 210 in den Kunststoffkörper 204 eine erste
Öffnung 212 sowie eine zweite Öffnung 214 eingeformt.
Hierzu wird das Stanzwerkzeug 210 in Richtung des Doppelpfeils
216 hin und her bewegt.
Zur Befestigung des Tragteils 202 an einer Karosserie
218 eines Dachbereichs eines Fahrzeugs ist vorgesehen, dass zunächst
der Kunststoffkörper 204 mit den beiden Öffnungen 212,
214 an der Karosserie 218 befestigt wird. Eine derartige Befestigung
erfolgt durch ein separates Befestigungselement 220, das durch die Öffnung
212 geführt wird, nachdem der Kunststoffkörper 204 an
der Karosserie 218 angesetzt worden ist. Zur eigentlichen Befestigung durchgreift
das Befestigungselement 220 die zweite Öffnung 214 des Kunststoffkörpers
204 sowie eine Öffnung 222 der Karosserie 218. Erst
nach der Befestigung des Kunststoffkörpers 204 an der Karosserie
218 wird der Kunststoffkörper 204 mit dem Profilelement
208 verbunden und somit das Tragteil 202 endgültig zusammengebaut.
Demnach erfolgt die Montage des Tragteils 202 an der Karosserie
218. Zum Zusammenbau des Tragteils 202 wird das Profilelement
208 auf den bereits an der Karosserie 218 befestigten Kunststoffkörper
204 aufgeklipst. Dabei greift ein erster nasenförmiger Bereich
224 des Profilelements 208 in eine erste angeformte Nut
226 des Kunststoffkörpers 204. Des weiteren greift ein zweiter
nasenförmiger Bereich 228 des Profilelements 208 in eine
zweite angeformte Nut 230 des Kunststoffkörpers 204. Dabei
deckt das Profilelement 208 die Öffnung 212 des Kunststoffkörpers
vollständig ab. Der Kunststoffkörper 204 und somit das Tragteil
202 werden über Stützelemente 231 an der Karosserie
218 abgestützt.
Die 3a und 3b
zeigen eine dritte Ausführungsform eines Tragteils 302 in schematischer
Darstellung, wobei ein linker Abschnitt dieses Tragteils in 3a
und ein unmittelbar anschließender rechter Abschnitt des Tragteils
302 in 3b dargestellt ist. Außerdem zeigt
3a einen ersten äußeren Fußbereich
304. Ein zweiter äußerer Fußbereich 306 sowie ein
mittlerer Fußbereich 308 des Tragteils 302 sind in
3b dargestellt. Außerdem sind in 3b
zwei Schnittlinien V-V und VI-VI dargestellt. Schematische Schnittdarstellungen
zu diesen Schnittlinien V-V bzw. VI-VI werden in den nachfolgenden 5
und 6 gezeigt.
4a zeigt in schematischer Darstellung einen Schnitt
durch den in 3a dargestellten linken Abschnitt des
Tragteils 302 und 4b einen Schnitt durch den
in 3b dargestellten rechten Abschnitt des Tragteils
302. Das in den 3a, 3b,
4a, 4b sowie den nachfolgenden
5 bis 11 jeweils abschnittsweise
oder detailliert dargestellte Tragteil 302 weist einen Kunststoffkörper
310 mit einem Hohlraum 312 sowie ein Profilelement 314
auf, das den Kunststoffkörper 310 umklipsend umschließt, so dass
das Tragteil 302 durch Verbinden des Kunststoffkörpers 310
mit dem Profilelement 314 bereitzustellen ist.
Außerdem sind in den 4a und
4b in den Fußbereichen 304,
306, 308 erste Befestigungselemente 316, die in den Kunststoffkörper
310 integriert sind, dargestellt. Des weiteren sind zweite, separate Befestigungselemente
318 dargestellt. Außerdem sind Schnittlinien VII-VII, VIII-VIII, IX-IX,
X-X und XI-XI eingezeichnet, schematische Schnittdarstellungen zu diesen besagten
Schnittlinien zeigen die 7, 8,
9, 10 und 11.
5 zeigt in schematischer Schnittdarstellung den mittleren
Fußbereich 308 des Tragteils 302 im Detail entlang der Schnittlinie
V-V aus 3a. Das in vorliegender Ausführungsform
als Bolzen ausgebildete zweite, separate Befestigungselement 318 ist bspw.
als Einlegeteil mit einem breiten Kopf 319 ausgebildet. Der breite Kopf
319 kann dabei, wie hier dargestellt, eine Wölbung aufweisen. Der
Bolzen 318 wird als Einlegeteil in einem geeigneten Spritzgußwerkzeug
verwendet, d.h. der Bolzen wird während eines Wasserinnendruck-Spritzgießverfahrens
in das Werkzeug eingelegt und somit während des Wasserinnendruck-Spritzgießverfahrens
zur Herstellung des Kunststoffkörpers 310 in diesen
Kunststoffkörper 310 integriert und dabei mit Kunststoffrohmaterial
ummantelt. Der hier dargestellte Bolzen 318 kann ferner an seiner der Dachreling
abgewandten Seite, d.h. in Richtung des Daches, an welchem die Dachreling zu befestigen
ist, einen Gewindeteil aufweisen, über welchen die Dachreling mit dem entsprechenden
Dach, was hier nicht dargestellt ist, verbunden werden kann. Dazu sind in dem Dach
an geeigneten Stellen entsprechende Löcher vorgesehen, durch welche jeweils
ein derartiges Gewindeteil durchgeführt und mit einer Mutter verschraubt werden
kann.
Der rechte äußere Fußbereich 306 des Tragteils
302 ist in 6 in schematische Schnittdarstellung
entlang der Schnittlinie VI-VI aus 3b gezeigt. Bei
dem hier vergrößert dargestellten äußeren Fußbereich
306 ist das erste in den Kunststoffkörper 310 integrierte
Befestigungselement 316 gut zu erkennen. Dieses erste bolzenartige Befestigungselement
316 ist demnach mit dem Kunststoffkörper 310 einstückig
ausgebildet, und wird während des Wasserinndruck-Spritzgießverfahrens
durch eine geeignete Innenwandgestaltung einer Werkzeugkavität an dem Kunststoffkörper
310 mit angeformt. Ebenfalls wird während des Wasserinnendruck-Spritzgießverfahrens
der Hohlraum 312 aus dem Kunststoffkörper 310 ausgeblasen.
Ferner kann, wie hier dargestellt, ein weiteres separates Befestigungselement
318 vorgesehen sein, das mit dem Kunststoffkörper 310 verbunden
ist.
7 zeigt in schematischer Schnittdarstellung das Tragteil
302 entlang der in 4b angedeuteten Schnittlinie
VII-VII. Hier ist zu erkennen, wie das Profilelement 314 auf den Kunststoffkörper
310 aufgeklipst ist. Dabei greift ein erster nasenförmiger Bereich
320 des Profilelements 314 in eine erste angeformte Nut
322 des Kunststoffkörpers 310 und ein zweiter nasenförmiger
Bereich 324 des Profilelements 314 in eine zweite angeformte Nut
326 des Kunststoffkörpers 310. Zur Bereitstellung der Verbindung
zwischen dem Profilelement 314 und dem Kunststoffkörper
310 umgreift bzw. umklammert das Profilelement 314 mit seinen
nasenförmigen Bereichen 320, 324 den Kunststoffkörper
310 entlang der angeformten Nuten 322, 326.
8 zeigt in schematischer Schnittdarstellung den rechten
äußeren Fußbereich 306 des Tragteils 302 entlang
der in 4b angedeuteten Schnittlinie VIII-VIII. Entlang
dieser Schnittlinie VIII-VIII weisen der Kunststoffkörper 310 und
das Profilteil 314 jeweils einen von der in 7
gezeigten Anordnung abweichenden Querschnitt auf. Die über Verklipsung bereitgestellte
Verbindung ist jedoch auch hier durch Eingreifen der nasenförmigen Bereiche
320, 324 des Profilelements 314 in die angeformten Nuten
322, 326 des Kunststoffkörpers 310 realisiert.
9 zeigt eine schematische Schnittdarstellung entlang
der Schnittlinie IX-IX aus 4b. Auch in diesem Bereich
umgreift das Profilelement 314 den Kunststoffkörper 310.
Hierbei umgreift ein Bogen 328 des Profilelements 314 einen äußeren
Bereich des Kunststoffkörpers 310. Außerdem ist das zweite, separate
Befestigungselement 318 angedeutet.
10 zeigt das Tragteil 302 in schematischer
Schnittdarstellung entlang der in 4b angedeuteten Schnittlinie
X-X. Somit ist in dieser 10 ein Schnitt senkrecht zu
der Darstellung aus 9 quer durch das zweite separate
Befestigungselement 318 gezeigt.
11 zeigt das Tragteil 302 in schematischer
Schnittdarstellung entlang der in 4b angedeuteten Schnittlinie
XI-XI im mittleren Fußbereich 308.