Die Erfindung betrifft eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine
mit einem Gehäuse mit einer Gehäusewand, die eine durch eine Tür
verschließbare, im Wesentlichen kreisförmige Gehäuseöffnung
besitzt, und einer Dichtungsmanschette, die auf einer um die Gehäuseöffnung
umlaufenden Abkantung gestülpt ist, und in diesem Bereich eine umlaufende Dichtlippe
für die Tür umfasst.
Aus dem Stand der Technik gemäß der DE
100 31 170 A1 ist eine Dichtungsmanschette zur Abdichtung von Verbindungen
in Haushaltsgeräten bekannt, die zur Anbindung zwischen der Außentrommel
und der vorderen Gehäusewand bzw. dem Laugenbehälterteil und dem Deckrahmen
angeordnet ist. Dabei wird die Dichtungsmanschette mit einem im Wesentlichen ringförmigen
Spannelement befestigt. Das Spannelement liegt vormontiert im Inneren des zu befestigenden
Abschnittes der Manschette, um auf diese Weise den Montageaufwand vor Ort erheblich
zu reduzieren, wobei zudem die Form der Dichtungsmanschette äußerst variabel
gestaltet werden kann.
Gemäß der DE 694
08 566 T2 ist eine weitere elastische Faltenbalgdichtung für eine
Waschmaschine, einen Trockner oder dergleichen bekannt, wobei bei diesem elastischen
Dichtungsring der nach außen vorspringende Befestigungsflansch aus einem harten
Metall gefertigt ist, während die elastische verformbare nach innen ragende
Lippe aus einem thermoplastischen Kunststoff mit gummiartigen Eigenschaften gefertigt
ist. Bei dieser Ausführungsform wird der aus hartem Material gefertigte Teilbereich
insbesondere dazu benutzt, um ihn fest an der Außenwand des Gehäuses festlegen
zu können, so dass beispielsweise durch mechanische Mittel eine Befestigung
des Dichtringes erfolgen kann. Bei dieser bekannten Ausführungsform ist dann
ein so genannter Spannring, wie er in der DE
100 31 170 A1 beschrieben wird, nicht mehr erforderlich.
Jedoch weisen diese aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen
dahingehend noch Nachteile auf, obwohl sie durch Verbesserung der Formstabilität,
eben durch Erhöhung der Materialstärke oder durch Einsatz von härteren
Materialmischungen, ansatzweise die sich ergebenen Probleme lösen. So ist bei
den bekannten Lösungen die Dichtlippe sehr unflexibel. Dies führt bei
größeren Bewegungen des Türschauglases zu Undichtigkeiten, da die
Dichtlippe diese Bewegungen nicht mehr ausgleichen kann. Bei der beschriebenen herkömmlichen
Vorderwandanbindung wird ein Spannelement benutzt, das in radialer Richtung den
Türdichtring in einer umlaufenden Nut verspannt. Bedingt durch die Entfernung
zwischen den Krafteinleitungspunkten im Bereich der Dichtlippe und der Kraftausleitung
zum Spannring, müssen axiale und radiale Druckkräfte durch das Elastomer
aufgenommen werden. Dies führt materialbedingt zum Ausknicken und somit zu
einer mangelhaften Formstabilität der Dichtlippe. Zusätzlich wird die
Formstabilität des Elastomers durch die dauerhafte Einwirkung von Lauge und
Waschtemperatur verschlechtert. Dies kann bei zunehmenden Alter bzw. Benutzungsdauer
zu Undichtigkeiten im Übergang zwischen der Dichtlippe des Türdichtringes
und dem Türschauglas führen.
Der Erfindung stellt sich somit das Problem die Dichtigkeit der Dichtungsmanschette
im Bereich der Vorderwandanbindung im Bereich der Dichtlippe im Hinblick auf eine
erhöhte Lebensdauer zu verbessern.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden abhängigen Ansprüchen.
Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen darin, dass aufgrund
des angesetzten Ringes die Dichtlippe der Dichtungsmanschette durch einen axialen
und radialen Formschluss stabilisiert wird. Die Kraft wird auf kürzestem Weg
auf ein formstabiles Kunststoffformteil übertragen. Die Verschlechterung der
Formstabilität des Elastomers durch die dauerhafte Einwirkung von Lauge und
Waschtemperatur hat ebenfalls keine negativen Auswirkungen mehr, da sich die Vorderwandanbindung
des Türdichtringes aufgrund des axialen und radialen Formschlusses zum Kunststoffring
nur minimal verformen kann.
Erfindungsgemäß wird hierzu an der Gehäusewand um die
Gehäuseöffnung eine Befestigungsvorrichtung angebracht, welche die Dichtungsmanschette
gegen den Rand der Gehäuseöffnung drückt und die Dichtlippe abstützt.
Somit wird die axiale und radiale Formstabilität, insbesondere im Dichtlippenbereich
erreicht.
In zweckmäßiger Weiterbildung ist hierbei die Befestigungsvorrichtung
aus einem ringförmigen Steg gebildet, der sich parallel zur Gehäusewand
erstreckt, wobei dessen äußerer Rand in einer umlaufenden Hohlkehle des
Öffnungsrandes anliegt, und wobei dessen zur Gehäuseöffnung gerichteter
Rand an dem U-förmigen Befestigungsprofil des Dichtungsmanschettenrandes anliegt.
Die Befestigungsvorrichtung verleiht somit der aufgestülpten Dichtungsmanschette
in der umlaufenden Abkantung eine Stützung.
In vorteilhafter Weise wird die Abstützung noch erhöht,
dass im unteren Bereich an der Rückseite des Steges ein weiterer, im ungefähr
rechten Winkel angeordneter Steg angeformt ist, der zur Gehäusewand
gerichtet ist und im wesentlichen umlaufend um den Öffnungsrand über das
U-förmige Befestigungsprofil des Dichtungsmanschettenrandes greift.
In zweckmäßiger Weise sind an der dem Gehäuse zugewandten
Seite der Befestigungsvorrichtung, beispielsweise am parallel verlaufenden Steg,
mehrere Befestigungsmittel umlaufend verteilt angeordnet, die im gesteckten Zustand
in Öffnungen am Öffnungsrand der Gehäuseöffnung greifen. Diese
Ausbildung gewährleistet eine äußerst einfache Montage der erfindungsgemäßen
Befestigungsvorrichtung, da diese lediglich anzusetzen ist und mit leichtem Druck
in die Öffnungen an der Gehäuseöffnung festgesetzt werden kann.
Hierbei ist es zweckmäßig, dass die Befestigungsmittel an
der zur Gehäusewand zugewandten Seite des Ringes und hier am senkrecht verlaufenden
Steg aus angeformten Schnapphaken gebildet sind. Hierdurch wird die Befestigungsvorrichtung
an der Gehäusewand durch Verrasten der Schnapphaken in den Öffnungen angebracht.
In einer weiteren Ausführung ist die stufenförmige Dichtlippe
an dem U-förmigen Dichtungsmanschettenrand angeformt, wobei sich in den Stufenbereich
der untere freie Schenkel des parallelen Steges einfügt. Hierdurch wird eine
zuverlässige und dauerhafte Stabilisierung des Randbereichs der Dichtungsmanschette
und der Dichtlippe erreicht.
In Weiterbildung ist dabei das freie Ende des parallel zur Gehäusewand
verlaufenden Steges mit einem Folienscharnier angesetzt. Mit dieser Anordnung wird
erreicht, dass sich der Bereich des freien Endes gegenüber dem parallel angeordneten
Stegbereich selbstdichtend in die Hohlkehle des Gehäuseöffnungsrandes
anschmiegt bzw. einfügt. Mit Hilfe der Vorspannung des Folienscharniers wird
die Befestigungsvorrichtung bzw: der parallele, ringförmige Steg im Wesentlichen
formschlüssig und ohne Spalt um die Gehäuseöffnung bzw. um den Dichtungsmanschettenrand
angeordnet und befestigt.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist
an dem freien Schenkel des U-förmigen Dichtungsmanschettenrandes eine Profilierung
vorgesehen, die sich in die Hohlkehle des Öffnungsrandes einlegt und mit einem
Bereich das freie Ende des ungefähr im rechten Winkel angeordneten Steges umgreift.
Dadurch wird insbesondere die Formstabilität verbessert. Ferner wird ein nahezu
bündiger Verlauf zwischen dem anscharnierten Ende des parallel angeordneten
Steges an der umlaufenden Hohlkehle erreicht.
Die Erfindung betrifft ferner eine Befestigungsvorrichtung für
eine Dichtmanschette mit den aufgezeigten Merkmalen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung einer frontbeschickbaren
Wäschebehandlungsmaschine in der Perspektive mit geöffneter Tür;
2 eine isolierte Darstellung des erfindungsgemäßen
Ringes in der Perspektive von der Rückseite her,
3 eine geschnittene erste Detaildarstellung im Bereich
eines Schnapphakens des erfindungsgemäßen Ringes in Einbindung an der
Gehäuseöffnung bei geschlossener Tür;
4 eine weitere Darstellung gemäß der
3 bei leicht geöffneter Tür und
5 eine weitere geschnittene Detaildarstellung in einem
anderen Bereich des erfindungsgemäßen Ringes in Einbindung an der Gehäuseöffnung
bei leicht geöffneter Tür.
Die 1 zeigt in der perspektivischen Darstellung
eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine 1 mit einem Gehäuse
2. Dabei wird mit einer Tür 3 eine im Wesentlichen kreisförmige
Öffnung 4 verschlossen. An der Öffnung 4 ist eine Dichtungsmanschette
5 auf einer um die Gehäuseöffnung 4 umlaufende Abkantung
6 gestülpt, wobei in diesem Bereich eine umlaufende Dichtlippe
7 für die Tür 3 angeordnet ist, wie es insbesondere
aus den 3, 4 und
5 zu erkennen ist. Dabei ist um die Gehäuseöffnung
4 eine Befestigungsvorrichtung 8 angebracht, welche die Dichtungsmanschette
5 gegen den Rand 9 der Gehäuseöffnung 4 drückt
und insbesondere die Dichtlippe 7 abstützt. Dies wird insbesondere
in der Zusammenschau der
3 und 4 deutlich, wobei
sowohl in der geöffneten als auch in der geschlossenen Situation der Tür
3 eine Abstützung der Dichtlippe 7 durch die Befestigungsvorrichtung
8 gegeben ist.
Dabei ist die Befestigungsvorrichtung 8 aus einem Steg
10 gebildet, der sich parallel zur Gehäusewand 2a erstreckt,
wobei deren äußerer umlaufender Rand 11 in einer geformten Hohlkehle
12 des Öffnungsrandes 9 anliegt. Der innere bzw. der zur
Gehäuseöffnung 4 gerichtete Rand 13 liegt an dem U-förmigen
Befestigungsprofil 14 der Dichtungsmanschette 5 an. Dabei ist
im inneren Bereich an der dem Gehäuse 2 zugewandten Seite des Steges
10 ein weiterer, ungefähr rechtwinklig angeordneter Steg
15 angeformt, insbesondere dargestellt in der 5,
der umlaufend um den Öffnungsrand 9 über das
U-förmige Befestigungsprofil 14 der Dichtungsmanschette
5 greift.
Wie aus der perspektivischen Ansicht der 2
zu erkennen ist, sind an der dem Gehäuse 2 zugewandten Seite der Befestigungsvorrichtung
8 am parallel zur fronseitigen Gehäusewand 2a verlaufenden
Steg 10 Befestigungsmittel 16 umlaufend verteilt angeordnet. Im
gesteckten Zustand, näher zu erkennen in den 3
und 4, greifen die Befestigungsmittel 16 in
Öffnungen 17 um Öffnungsrand 9, die in der Gehäusewand
2a eingefügt bzw. gestanzt sind. Dabei sind die Befestigungsmittel
16 als Schnapphaken 18 ausgebildet, die vorzugsweise an der dem
Gehäuse 2 zugewandten Seite der Befestigungsvorrichtung
8 und hier am parallelen Steg 10 angeformt sind.
Wie aus den 3, 4
und auch 5 zu erkennen ist, ist die Dichtlippe
7 stufenförmig an der U-förmigen Dichtungsmanschette
5 angeformt, wobei sich an den Stufenbereich das zur Gehäuseöffnung
4 gewandte freie Schenkelende 13 des parallelen Steges
10 einfügt. Somit erfolgt eine Stützung der Dichtlippe bzw. der
Dichtungsmanschette 5 im Bereich der Gehäuseöffnung
4 sowohl radial zur Gehäuseöffnung 4 hin gerichtet und
auch axial, in Richtung der Gehäusewand 2a, um so eine hohe Formstabilität
zu erreichen.
In Weiterbildung ist dabei das äußere, umlaufende freie
Ende 11 des parallelen Steges 10 mit einem Folienscharnier
11a am parallelen Steg 10 befestigt bzw. einstückig angeformt.
Das freie Ende 11 kann sich beim Anbringen an den Öffnungsrand
9 in die umlaufende Hohlkehle 12 etwas verformen bzw. abwinkeln,
so dass es sich bündig an die Gehäusewand 2a schmiegt. Toleranzen
und Ungenauigkeiten hinsichtlich der Maßhaltigkeit Bereich des Öffnungsrandes
9 werden durch die flexible Anbindung des freien Endes 11 ausgeglichen,
wodurch sichtbare Spalte vermieden werden.
Wie ferner in 5 aufskizziert ist, die
eine Schnittebene zwischen den Befestigungsstellen zeigt, ist an dem freien Schenkel
19 der U-förmigen Dichtungsmanschette 5 eine Profilierung
20 vorgesehen, die sich in die Hohlkehle 12 des Öffnungsrandes
9 hineinlegt und mit einem Bereich das freie Ende des zum Gehäuse
2 gerichteten Steges 15 umgreift.
Die Befestigungsvorrichtung 8 wird durch den umlaufenden
Steg 10 an die Vorderwand angedrückt, dabei wird die Dichtungsmanschette
5 und hier insbesondere die Dichtlippe 7 axial und radial an dem
Ring 8 gestützt: Durch diesen zusätzlichen Formschluss
an der Dichtungsmanschette 5 wird das Ausknüpfen aus der umlaufenden
Abkantung 6 erschwert bzw. unterbunden. Die Befestigung des Ringes
8 an der Gehäusewand 2a erfolgt über mehrere Befestigungsmittel
16, wobei in 4 eine Befestigung mit Schnapphaken
18 dargestellt ist. Weitere Befestigungsmöglichkeiten sind beispielsweise
geteilte Schnapphaken, Torsionshaken, Drehhaken, Kugelkopfhaken usw. Der einzelne
Schnapphaken 18 greift formschlüssig hinter die Gehäusewand
2a, dazu müssen in der Gehäusewand 2a Öffnungen
17, die vorzugsweise rechteckig sind, eingebracht werden. Wie in
2 zu erkennen ist, muss in dem im rechten Winkel angeformten
Steg 15 an den Befestigungsstellen jeweils eine Aussparung 21
vorhanden sein. Für die Stabilität bzw. Festigkeit der Befestigungsvorrichtung
8 als solches und um ein gleichmäßiges Anliegen der Befestigungsvorrichtung
8 an der Gehäusewand 2a zu gewährleisten, müssen
über den Umfang um die Gehäuseöffnung 4 mehrere Befestigungsmittel
16 verteilt angebracht werden. Die Zahl der zu verwendenden Befestigungsmittel
16 ist variabel und kann je nach Anforderung zwischen 3 und 20 Stück
betragen.